ELE Antrag zur Ratenzahlung

RATENZAHLUNGSANTRAG
Wichtige Hinweise
Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung wird eine Gebühr von 10,00 € fällig, die
mit der ersten Rate zahlbar ist.
Wenn vor Rechnungslegung nicht alle Abschläge gezahlt wurden, ist eine
Ratenzahlung nicht möglich. Nur bei vollständig ausgefülltem Antrag kann
dieser bearbeitet werden.
Bei nicht fristgerechter oder nur teilweiser Zahlung der Raten, bzw. der lfd.
Abschlagsbeträge, wird der Gesamtbetrag sofort fällig und die Energieversorgung
Ihrer Verbrauchsstelle wird gem. § 19 GVV eingestellt.
Über Ihren Antrag wird die zuständige Fachabteilung entscheiden. Sie erhalten
eine schriftliche Benachrichtigung.
Name: _____________________ Vorname: ________________________________
Straße:___________________________________
PLZ: __________
Haus - Nr. ______________
Ort: _____________________________________________
Geb.-Datum______________ Telefonnummer für Rückfragen__________________
Kundennummer:
(X)
Rechnungsbetrag ohne Abschlag ________________________________________
gewünschte Ratenanzahl (bis zu 6 Raten möglich) ab dem ____________________
___ 2 Raten
___ 3 Raten
___ 5 Raten
___ 6 Raten
___ 4 Raten
Ich bin mit den obigen Bedingungen einverstanden.
Gelsenkirchen/Gladbeck/Bottrop, den __________________
Unterschrift: ______________________________________