RATENZAHLUNGSANTRAG Wichtige Hinweise Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung wird eine Gebühr von 10,00 € fällig, die mit der ersten Rate zahlbar ist. Wenn vor Rechnungslegung nicht alle Abschläge gezahlt wurden, ist eine Ratenzahlung nicht möglich. Nur bei vollständig ausgefülltem Antrag kann dieser bearbeitet werden. Bei nicht fristgerechter oder nur teilweiser Zahlung der Raten, bzw. der lfd. Abschlagsbeträge, wird der Gesamtbetrag sofort fällig und die Energieversorgung Ihrer Verbrauchsstelle wird gem. § 19 GVV eingestellt. Über Ihren Antrag wird die zuständige Fachabteilung entscheiden. Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung. Name: _____________________ Vorname: ________________________________ Straße:___________________________________ PLZ: __________ Haus - Nr. ______________ Ort: _____________________________________________ Geb.-Datum______________ Telefonnummer für Rückfragen__________________ Kundennummer: (X) Rechnungsbetrag ohne Abschlag ________________________________________ gewünschte Ratenanzahl (bis zu 6 Raten möglich) ab dem ____________________ ___ 2 Raten ___ 3 Raten ___ 5 Raten ___ 6 Raten ___ 4 Raten Ich bin mit den obigen Bedingungen einverstanden. Gelsenkirchen/Gladbeck/Bottrop, den __________________ Unterschrift: ______________________________________
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