15 / 7675 - Landtag Baden Württemberg

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 7675
15. Wahlperiode
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren
zu der Mitteilung der Landesregierung vom 21. September 2015
– Drucksache 15/7380
Bilanzbericht zum Chancengleichheitsgesetz (2009 bis 2013)
Beschlussempfehlung
Der Landtag wolle beschließen,
von der Mitteilung der Landesregierung vom 21. September 2015 – Drucksache
15/7380 – Kenntnis zu nehmen.
12. 11. 2015
Die Berichterstatterin:
Die Vorsitzende:
Elke Brunnemer
Bärbl Mielich
Bericht
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren beriet
die Mitteilung Drucksache 15/7380 in seiner 44. Sitzung am 12. November 2015.
Die Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren führte
in den Bilanzbericht 2009 bis zum Ende des ersten Halbjahrs 2013 der Landesregierung zum Chancengleichheitsgesetz ein. Sie wies darauf hin, dass das Sozialministerium alle fünf Jahre einen solchen Bericht vorlege.
Sie resümierte, Frauen seien stärker als in der Vergangenheit im öffentlichen Dienst
des Landes Baden-Württemberg bei Neueinstellungen und im höheren Dienst vertreten, in Spitzen- und Leitungsfunktionen seien sie trotz leichter Zunahme immer
noch unterrepräsentiert, weshalb sie Handlungsbedarf sehe. Das gelte auch für den
höheren Dienst der obersten Landesbehörden, bei denen der Frauenanteil an der
Beamtenschaft im Laufe des Berichtszeitraums von 25,7 % auf 33 % gestiegen sei.
Bei vergleichbaren Anstellungsverhältnissen habe der Frauenanteil auf 49,4 % angehoben werden können. Sie betonte den hohen Anteil der Frauen beim Eingangsamt A 13 in Höhe von 51,7 % und erläuterte das Aufholen von Frauen im Bereich
der B-Besoldung, deren Anteil zum Ende des Berichtszeitraums 23,5 % betragen
habe. Sie führte aus, zu diesem Zeitpunkt habe das 54 Frauen entsprochen, im
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Ausgegeben: 19. 11. 2015
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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Drucksache 15 / 7675
Vergleich zu sieben Frauen im Jahr 2000 bzw. 30 Frauen im Jahr 2009. Insgesamt seien im Berichtszeitraum mehr Frauen als Männer im öffentlichen Dienst in
Baden-Württemberg beschäftigt gewesen, wobei gleichzeitig ein Anstieg des Frauenanteils festzustellen sei. Jedoch müssten Anstrengungen unternommen werden,
um Frauen auch in Spitzenpositionen angemessen zu repräsentieren.
Eine Abgeordnete der CDU zeigte sich ebenfalls über den Anstieg des Frauenanteils im öffentlichen Dienst erfreut und verwies auf weiteres Verbesserungspotenzial in Ministerien und der Regierung. Sie befand, die Landesregierung hätte
durchaus eine Vorreiterrolle einnehmen können, um mehr Frauen in die B-Besoldung zu bringen. Gleichwohl erachte sie die Situation als „recht gut“ und zeigte
sich überzeugt, dass diese sich bei Vorlage eines neuen Bilanzberichts weiter verbessert haben werde. Sie wünsche sich mehr Informationen über die geplanten
Maßnahmen und Programme, um mehr Frauen in Leitungsfunktionen zu bringen.
Darüber hinaus brachte sie ihre Probleme mit dem Wort „Chancengleichheit“ zum
Ausdruck, da Frauen oftmals ein anderes Berufswahlverhalten, eine andere Einstellung zu Familie, Karriere und Beruf sowie andere geschlechtsspezifische Präferenzen als Männer hätten. Daher sprach sie sich gegen eine Gleichmacherei aus.
Vielmehr müsse man jeder Frau eine gerechte Chance zur Erreichung ihrer Ziele
geben. Das Motto müsse lauten: mehr Freiheit, weniger Gleichheit.
Eine Abgeordnete der Grünen stellte fest, dass es aufgrund der Novellierung des
Chancengleichheitsgesetzes keinen neuen Bilanzbericht geben werde. Sie bedaure dies, weil es den Wegfall regelmäßiger Evaluierungsmöglichkeiten durch das
Parlament bedeute. Sie entgegnete darüber hinaus, der Begriff „Chancengleichheit“ impliziere nicht die faktische Gleichheit von Männern und Frauen, wohl
aber das Ziel gleicher Chancen. Die Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes
stelle das Ergebnis von intensiven Diskussionen und Beratungen dar und zeitige
Verbesserungen zum Status quo, etwa die Einführung von Beauftragten für Chancengleichheit in den Kommunen ab 50 000 Einwohnern bzw. von benannten Verwaltungspersonen in den Kommunen bis 50 000 Einwohnern zur Wahrnehmung
der Aufgaben der Chancengleichheit. Diese müssten zukünftig bei der Beratung
der Belange, die Frauen beträfen, einbezogen werden. Zwar zeigten sich im Berichtszeitraum einige positive Entwicklungen für Frauen, jedoch sehe auch sie die
Notwendigkeit, ihrer anhaltenden Unterrepräsentation in Führungspositionen entgegenzuwirken.
Eine Abgeordnete der SPD führte aus, der Bilanzbericht lasse einige Fortschritte erkennen und beschreibe gut den Status quo sowie weiteren Handlungsbedarf.
Gleichwohl betonte sie die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Sie machte deutlich, dass der immer noch vorhandenen sogenannten gläsernen Decke entgegengewirkt werden müsse, indem Frauen auch stärker bei Positionen mit
Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben berücksichtigt werden müssten. Sie begrüße
die genannte Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes, das weitere Instrumente für Verbesserungen vorsehe. Ihrer Ansicht nach treffe der Begriff „Chancengleichheit“ exakt den Kern der Sache.
Ein Abgeordneter der FDP/DVP konstatierte ebenfalls die dem Bilanzbericht zu
entnehmende positive Entwicklung. Daher lehne er Investitionen in hauptamtliche
Kräfte und starre Personalstrukturen in diesem Zusammenhang ab, vielmehr müsse
in neue Instrumente zur Förderung von Mobilität, Flexibilität, Mentoring sowie
Vereinbarkeit von Familie und Beruf investiert werden. Dies entspreche im Übrigen dem derzeitigen Vorgehen vieler Kommunen. Der Bilanzbericht spreche seiner
Meinung nach gegen die Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes.
Die Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren stellte
klar, zukünftig gebe es weiterhin entsprechende dezentrale Datenerhebungen, um
schneller und häufiger als bisher Auswertungen vornehmen zu können, sodass eine
aktuellere Berichterstattung erfolgen könne. Des Weiteren führte sie aus, die Freiheit einer Wahl setze eine Gleichheit der Chancen voraus, weshalb sie den Begriff
„Chancengleichheit“ als treffend erachte.
Ferner legte sie dar, mit Blick auf die Steigerung des Frauenanteils in Führungspositionen zeige der Bilanzbericht die Notwendigkeit der Novellierung des Chan-
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cengleichheitsgesetzes zur Eröffnung von Möglichkeiten einer besseren Förderung
von Frauen in Führungspositionen. Weiterhin erläuterte sie, das Chancengleichheitsgesetz sehe ein Kaskadenmodell vor, um eine paritätische Besetzung der Gremien des Landes und der Landesbetriebe zu erreichen. Mit Blick auf die B-Besoldung erinnerte sie an den Anstieg von 30 auf 54 Frauen im Berichtszeitraum, was
von ihr zwar als „ordentlich“ erachtet werde, sie jedoch gemessen an den Ansprüchen nicht zufriedenstelle. Auch dies zeige die Notwendigkeit einer Novellierung
des Chancengleichheitsgesetzes.
Den Ausführungen des Abgeordneten der FDP/DVP entgegnete sie, über die Finanzierung von kommunalen Frauenbeauftragten solle im Rahmen der Debatte
um das Chancengleichheitsgesetz und nicht bei der Beratung des Bilanzberichts
diskutiert werden.
Der Ausschuss kam überein, dem Plenum zu empfehlen, die Mitteilung Drucksache 15/7380 zur Kenntnis zu nehmen.
18. 11. 2015
Elke Bunnemer
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