GEWINNSPIEL CAMPER (ZUFALLSKOMBINATION) 1. DAUER

GEWINNSPIEL CAMPER
(ZUFALLSKOMBINATION)
1.
DAUER UND ORT
Die Eintragungsfrist wird am 13. Mai 2015 eröffnet und endet am 3. Juni 2015. Dieses Gewinnspiel wird von
ALCUDIA DESIGN SLU mit Sitz in C/ Cuartel, 91- 07300- Inca (Balearen - Spanien) mit Steuernummer B57687303
(im folgenden CAMPER) veranstaltet.
2.
TEILNAHME
Teilnehmen kann jede natürliche Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Europäischen Union und der Schweiz,
vorausgesetzt, sie haben sich in dem in Punkt 1 angegebenen Zeitraum bei einem Einkauf von Camper-Produkten
registriert.
3.
WETTBEWERBSHERGANG
Zur Teilnahme muss der Verbraucher die Daten eines beliebigen Einkaufs mit mindestens einem Artikel und einem
Mindestpreis von 50 € oder gleichwertig, den er innerhalb des Eintragungszeitraums beim e-Shop von Camper bzw.
in den Läden unter direkter Leitung von Camper oder der Firmen der Gruppe, zu der Camper gehört (wobei
ausdrücklich Franchiseläden und Multimarkengeschäften oder ähnliche ausgeschlossen sind) getätigt hat, unter
Einhaltung des auf www.camper.com/experience beschriebenen Verfahrens registrieren. Jeder weitere mit diesem
Verfahren registrierte Einkauf erhöht die Gewinnchancen des Teilnehmers. Einkäufe, die vor dem Termin des
Gewinnspiels vom Teilnehmer zurückgegeben wurden, werden nicht anerkannt.
Der Teilnehmer muss gegebenenfalls auf Verlangen von Camper den Originalkaufbeleg vorlegen.
Die Ziehung wird in Anwesenheit des in Inca ansässigen Notars Eduardo Pérez am 3. Juli 2015 durchgeführt. Bei
dieser Verlosung werden ein Gewinner und zehn Vertreter gezogen.
Camper informiert den Gewinner innerhalb von fünf Tagen nach der Verlosung. Sollte Camper nicht in der Lage sein,
den Gewinner innerhalb dieser Frist zu kontaktieren, geht der Gewinn an den jeweils nächsten Vertreter über und
wird für null und nichtig erklärt, falls Camper innerhalb einer maximalen Frist von 10 Tagen nach der Ziehung keinen
der Gewinner erreicht haben sollte.
4.
GEWINN
Es wird ein Gewinn vergeben, der aus einem Hin- und Rückflugticket für 2 Personen nach London und 2
Übernachtungen in einem 4-Sterne-Hotel (einschließlich Unterkunft und Fahrtkosten vom Flughafen zum Hotel und
vom Hotel zum Flughafen), sowie zwei Eintrittskarten zur “Camper Life on Foot Exhibition” im London Design
Museum besteht.
Der Gewinn ist persönlich und nicht übertragbar und kann nicht gegen irgendein anderes Produkt oder Bargeld
eingetauscht werden.
Der Verzicht auf den Gewinn gibt dem Verzichtenden nicht das Recht auf eine Entschädigung oder einen Ausgleich
irgendeiner Art.
Im Falle, dass einer der Gewinner nicht den in diesen Teilnahmebedingungen ausgeführten Voraussetzungen
entspricht, ist die Teilnahme nicht gültig. In diesem Fall geht der Gewinn an den nächsten Vertreter über usw. Sollten
weder der Hauptgewinner noch die Vertreter den in diesen Teilnahmebedingungen ausgeführten Voraussetzungen
entsprechen, wird der Gewinn für null und nichtig erklärt.
Die Reisedaten können vom 1. August bis zum 30. September 2015 gebucht werden.
5. DATENSCHUTZ
Mit der Angabe Ihrer personenbezogenen Daten in diesem Gewinnspiel autorisieren Sie deren Aufnahme in eine
Datei, für die RURALMED SLU (ein Unternehmen der Camper-Gruppe) zuständig ist.
Diese Datei wird für die Bearbeitung des Gewinnspiels verwendet, sowie für die Übersendung von kommerzieller
Information von CAMPER per Telefon, Post oder E-Mail einschließlich SMS.
Zur Ausübung Ihres Rechts auf Widerspruch, Zugang, Berichtigung und Löschung können Sie sich schriftlich an
Calle Cuartel 91, 07300 Inca – Mallorca oder per E-Mail an [email protected] wenden.
6. STEUERLICHE VERANLAGUNG
Die Gewinne unterliegen dem Abzug und der Bezahlung von Einkommensteuer (IRPF), wenn der Gewinner
steuerlich in Spanien veranschlagt wird, bzw. dem Abzug und der Bezahlung von Einkommensteuer (IRNR), wenn
der Gewinner steuerlich im Ausland veranschlagt wird.
Der Abzug und die Bezahlung von Einkommensteuer (IRPF) beim Finanzamt werden von CAMPER vorgenommen.
Darüber hinaus macht Camper in den Steuererklärungen (Formulare 111, 190, 216 und 296) die entsprechenden
Angaben über den Wert des Gewinns und über den vorgenommenen Abzug und die entsprechende Bezahlung der
Einkommenssteuer. Parallel dazu beurkundet CAMPER dem Gewinner gemäß Art. 108 des RD 439/2007 und Art.
15 des RD 1776/2004 den Wert des Gewinns sowie den vorgenommenen Abzug und die entsprechende Bezahlung
der Einkommenssteuer. Aus diesem Grund verpflichtet sich der Gewinner, dem Einzahler die entsprechenden
personenbezogenen Daten zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zur Verfügung zu stellen.
Gemäß Artikel 33 ff. des Gesetzes 35/2006 und Artikel 24 ff. des RDL 5/2004 ist der Gewinner verpflichtet, bei der
Besteuerungsgrundlage seiner jährlichen IRPF oder IRNR-Steuererklärung den Wert des Gewinns und den
entsprechenden Steuereinbehalt anzugeben, ausgenommen der Fall, dass letzterer an den Gewinner weitergegeben
wurde; dann hat dieser nur den Wert des Gewinns anzugeben.
All dies gilt unbeschadet eventueller Doppelbesteuerungsabkommen, die Spanien mit den Ländern unterzeichnet
hat, in denen die Gewinner steuerlich veranlagt werden.
7. BILDRECHTE.
Der Gewinner autorisiert CAMPER ausdrücklich, die Ergebnisse des Gewinnspiels in der Form, die seitens Camper
als geeignet erachtet wird, bekannt zu machen und verzichtet auf seinen Rechtsanspruch auf diesbezüglichen
Schadensersatz.
Diese Genehmigung besitzt universelle Gültigkeit und ist zeitlich in keiner Weise beschränkt.
8.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Allein durch ihre Teilnahme an der vorliegenden Werbeaktion erkennen die Teilnehmer sowie die Gewinner bzw. die
dadurch begünstigten Personen die Teilnahmebedingungen und die Kriterien von CAMPER bei der Lösung evtl.
auftretender Zwischenfälle an.
Die Angestellten der CAMPER-Gruppe sowie Familienangehörige bis zum zweiten Grad sind nicht
teilnahmeberechtigt.
Sollte CAMPER oder eine andere mit dieser Werbeaktion geschäftlich verbundene Körperschaft irgendeine
Anomalie feststellen oder den Verdacht haben, dass ein Teilnehmer den normalen Ablauf der Aktion hintertreibt,
kann die Eintragung dieses Teilnehmers einseitig entfernt werden.
CAMPER behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieses Gewinnspiel ggf. durch andere, ähnliche, zu ersetzen.
Gerichtsstand für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen über dieses Gewinnspiel ist die Stadt Inca, Mallorca
(Spanien).
Inca, Mallorca (Spanien), April 2015.