Spielregulativ NEU per 21. Juli 2015

SPIELREGULATIV 2015/2016
Alle angeführten männlichen Personenbezeichnungen gelten sinngemäß auch für
die weibliche Form
GRUNDSÄTZLICHES
Am Ende des Spieljahres 2014/15 wird eine Jahresschnitt-Liste erstellt, die alle eingesetzten Spieler enthält; die Anzahl der absolvierten Spiele eines Spielers ist dabei nicht
entscheidend.
Für jeden Verein – Damen und Herren getrennt – wird (auch wenn er mehrere Mannschaften hat) nur EINE Gesamtliste erstellt.
Basierend auf dieser Liste (vermehrt um Neuzugänge) hat jeder Verein die Möglichkeit,
jeweils 6 (4) Spieler für seine 1.Mannschaft, weiters 6 (4) Spieler für seine 2. Mannschaft,
usw. zu nominieren. Die Nummerierung (1-6) (1-4) innerhalb der Teams kann unterbleiben, sodass in jeder Runde, außer in den Runden F6 bis F9, irgendein nominierter Spieler der höheren Mannschaft die Möglichkeit hat, in die nächstniedrige Mannschaft des
Vereines „hinunter“ zu spielen, sofern er dadurch nicht einem Doppelstart unterliegt. Wer
an dessen Stelle in der höheren Spielklasse eingesetzt wird, bleibt dem Verein überlassen.
In den Runden F6-F9 darf nur „ein“ , gemäß Frühjahrs-„Rangliste 2“, an Nr. 5 od. 6 (3 od.
4) gereihter Spieler in die nächstniedrigere Mannschaft des Vereines hinunter spielen.
Für Vereine, die zwei oder mehr Mannschaften in der gleichen Liga haben, gilt die
Regelung:
Bei zwei (oder mehr) Mannschaften in der gleichen Liga ist klar erkenntlich zu machen,
welche die „erste“ und welche die „zweite“ (usw.) Mannschaft darstellt.
Siehe dazu auch ÖSKB-SpoO, Pkt. 5.1.2.b.
Ein Herunterspielen eines Spielers (Nr. 5 oder 6) aus einer höheren Liga ist dabei
nur in die „erste“ Mannschaft möglich, ein Hinunterspielen eines Spielers in eine
niedrigere Spielklasse kann nur aus der „zweiten“ Mannschaft (Nr. 5 oder 6) erfolgen.
Herunterspielen aus der „ersten“ in die „zweite“ Mannschaft ist, außer in den Runden
F6-F9, nur den Ranglistenspielern 5 od. 6 (3 od.4) gestattet. In den Runden F6-F9 darf
„kein“ Spieler in die „zweite“ Mannschaft hinunter spielen.
Aus der „zweiten“ Mannschaft kann, außer in den Runden F6-F9, „irgendein“ Spieler in
die nächstniedrigere Mannschaft hinunter spielen. In den Runden F6-F9 darf nur „ein“ ,
gemäß Frühjahrs- Rangliste 2, an Nr. 5 od. 6 ( 3 od. 4) gereihter Spieler in die nächstniedrigere Mannschaft des Vereines hinunter spielen.
Wer jeweils in der höheren Spielklasse eingesetzt wird, bleibt, sofern dadurch kein Doppelstart vorliegt, dem Verein überlassen.
Bestimmungen für Vereine mit Bundesligamannschaften:
Bei Vereinen mit Mannschaften in der 1. Bundesliga und oder 2. Bundesliga West dürfen
Spieler der Nennlisten Nr. 1 bis 4 der jeweils aktuellen Nennliste nicht in der Mannschafts-
meisterschaft des Landesverbandes eingesetzt werden. Ein Wechsel von der 1. Bundesliga
und oder 2. Bundesliga West in den Landesverband ist nur für die Nennlistenspieler 5 oder
6 der tiefstgereihten Mannschaft eines Vereines in diesen Ligen in die nächstgelegene Liga/Klasse, in der der betreffende Verein vertreten ist, gestattet.
In den Runden F6-F9 darf „KEIN“ Spieler der aktuellen Bundesliga- Rangliste in den Landesverband hinunter spielen.
Allgemein:
Ein hinauf spielen in eine höhere Liga/Klasse ist immer, sofern dadurch kein Doppelstart
vorliegt, für jeden Spieler möglich.
NUR für die 1. Klasse gültig:
 männlich/weiblich uneingeschränkt erlaubt
 Ausländer keine Einschränkungen
 Doppelstart durch EINEN Spieler/in aus allen Ligen möglich sofern es sich um keinen Spieler der Rangliste BL und 1. LL Damen und Herren handelt.
NENNLISTE
Anforderungskriterien für die Ermittlung/Erstellung der Nennlisten :
Mehrheitsprinzip >> Spieler, die mehr als die Hälfte der geforderten Spiele aufweisen werden in die Nennliste aufgenommen. Bei Spielgleichheit entscheidet der bessere Kegelschnitt. Spieler die gleich oder weniger als die Hälfte der Spiele aufweisen werden gemäß
nachstehender Kriterien in der Nennliste hinten angefügt.
1. Anzahl der Spiele
2. Bei gleicher Spielanzahl nach dem besseren Kegelschnitt
Bei Vereinen mit 2 oder mehr Mannschaften erfolgt die Zuordnung des Spielers ebenfalls
nach dem Mehrheitsprinzip. Der Spieler wird jener Mannschaft zugeordnet, für die er die
meisten Spiele absolviert hat. Bei Spielgleichheit erfolgt die Zuordnung nach oben angeführten Kriterien.
Folgende Gültigkeitsdaten sind festgelegt:
1) Nennliste HERBST 1 gültig vom 07.09.2015 bis 01.11.2015 (H1 – H5):
Berechnungszeitraum: Spieljahr 2014/15 > Festlegung durch die Vereine
2) Nennliste HERBST 2 gültig vom 02.11.2015 bis 31.12.2015 (H6 – H9):
Berechnungszeitraum: Herbstrunden H1 bis H5 > Festlegung durch den LV
3) Rangliste FRÜHJAHR 1 gültig vom 01.01.2016 bis 6.03.2016 (F1 - F5):
Berechnungszeitraum: Herbstsaison 2015 > Festlegung durch den LV
4) Rangliste FRÜHJAHR 2 gültig vom 07.03.2016 bis 30.06.2016 (F6 – F9):
Berechnungszeitraum: Frühjahrsrunden F1 bis F5> Festlegung durch den LV
Eine Nominierungsmöglichkeit des Vereines für die Frühjahrsliste besteht nicht.
Spieler, die in der Herbstsaison nur in EINER Liga im Einsatz waren, werden in der für
diese Liga anzuwendenden Nennliste geführt.
Spieler, die aus der Nennliste einer höheren Spielklasse herausfallen, sind mit ihrem
Schnitt in die Nennliste der nächstniedrigen Spielklasse des betreffenden Vereines (auch
wenn sie in dieser gar nicht gespielt haben) einzureihen.
Die NENNLISTE dient:


der Zuordnung der Spieler bei zwei oder mehr Mannschaften
der Regelung der für die untergeordneten Spielklassen oder Landesverbände
„gesperrten“ Spieler
MANNSCHAFTSAUFSTELLUNG / SPIELABLAUF / PROZEDERE
Für jedes Meisterschaftsspiel ist eine MA-Liste zu verwenden. Es können bis zu 8 Spieler
(6 Startspieler und max. 2 Ersatzspieler) pro 6er Mannschaft bzw. bis zu 5 Spieler (4
Startspieler und max. 1 Ersatzspieler) pro 4er Mannschaft aufgestellt werden.
Die ausgefüllte MA-Liste muss vom Heimverein spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn dem Gastverein übergeben werden. Der Gastverein muss spätestens 20 Minuten vor Spielbeginn die erstellte MA-Liste dem Heimverein bzw. der Administration
oder dem Schiedsrichter zurückgeben.
Die Zuordnung der Spieler des Gastvereines zu den vorgegebenen Heimspielern bleibt
ohne jegliche Vorgaben dem Mannschaftsverantwortlichen des Gastvereines überlassen.
Beide Mannschaftsverantwortliche und der Schiedsrichter haben die MA-Liste zu überprüfen
und zu unterschreiben. Nur Spieler, die in der MA-Liste und auf dem Spielbericht eingetragen sind, dürfen eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere auch für Spielertausch und
Einwechselspieler. Leerfelder sind zu streichen.
Ersatzspieler dürfen unabhängig ihrer Reihung beliebig eingetauscht werden. Wurde kein
Ersatzspieler nominiert, ist ein Eintausch nicht möglich.
Jeder Spieler, der in der Mannschaftsaufstellung aufscheint, muss zu seiner – laut Aufstellung – vorgesehenen Startzeit anwesend sein. Bei Nichteinhaltung ist ein vorgesehener
Ersatzspieler einzusetzen.
Nicht zum Einsatz gekommene Spieler bzw. Ersatzspieler gelten als „nicht eingesetzt“ und
dürfen in der gleichen Meisterschaftsrunde in anderen Ligen eingesetzt werden. Siehe
SpoO, Teil 2, Pkt. 5.1.5.
Verletzt sich ein Spieler während der Einspielzeit, kann der Spieler ausgetauscht werden;
dieser Vorgang ist als Spielertausch zu werten. Voraussetzung für diesen Spielertausch ist
jedenfalls, dass der einzutauschende Spieler auf der Mannschaftsaufstellung aufscheint.
Ein derart ausgetauschter Spieler darf im betreffenden Spiel nicht mehr eingesetzt werden.
Bei Austausch eines Spielers wird der Schnitt dem Spieler zugerechnet, der mehr Würfe
absolviert hat; bei gleicher Wurfanzahl fällt die gesamte erreichte Kegelanzahl dem Startspieler zu.
Sollte ein Spiel abgebrochen werden, wird das Spiel mit der beim Abbruch gültige Nennliste und der gleichen Mannschaftsaufstellung fortgesetzt.
Bei der Neuaustragung eines Spieles sind alle Spieler startberechtigt, die im Falle ihres
Einsatzes keinem Doppelstart unterliegen.
Fällt ein Spieler der gültigen Mannschaftsaufstellung aus, wird an dessen Stelle ein Ersatzspieler nominiert. Ersatzspieler können nachnominiert werden.
Weiters gilt folgende Regelung: Wurde bei Spielabbruch noch keine Punktewertung vergeben, wird das komplette Spiel bzw. die Serie wiederholt. Nicht abgeschlossene Sätze
sind neu zu beginnen.
Sollte einer Mannschaft auf der Fahrt zu einem Meisterschaftsspiel ein unvorhergesehenes Ereignis passieren, so ist umgehend der Heimverein davon zu verständigen.
Der Heimverein teilt sodann der anreisenden Mannschaft mit, ob eine verspätete Durchführung des Spieles möglich ist.
Sollte ein unvorhersehbares Ereignis ein Spiel unmöglich machen, entscheidet der Sportausschuss bzw. der Strafausschuss. Grundprinzip dabei sollte sein, das Spiel durchzuführen!
Spielverschiebungen:
Spielverschiebungen sind nur innerhalb der Spielrunde mit Info an den LV gestattet.
Darüber hinaus gibt es grundsätzlich keine Spielverschiebungen !!! Begründete
Ausnahmen müssen vom Sportausschuss genehmigt werden.
Es haben die bei der Spielabschlusssitzung festgelegten Termine Gültigkeit.
Auf- und Abstiegsregelung:
1. Landesliga Damen: Der Meister ist berechtigt, am Relegationsturnier in die
Bundesliga Damen teilzunehmen. Verzichtet eine relegationsberechtigte Mannschaft auf ihre Teilnahme an der Relegation, so geht deren Recht (NUR) auf die
nächstplatzierte Mannschaft über, sollte auch diese verzichten, kann kein weiteres Nachrücken vorgenommen werden. Es gibt keinen Absteiger.
2. 1. Landesliga Herren 10er Liga: Im kommenden Spieljahr gibt es infolge
der BL-Reform Herren keine Relegation um einen Aufstieg. Steigen ein oder
mehrere Vereine des SSKV aus der Bundesliga West ab, erhöht sich die Anzahl
der Absteiger entsprechend. Der Letzte der 1. Landesliga steigt in die 2. Landesliga ab. Der Letzte steigt nicht ab, wenn nach Nennung der Mannschaften
keine 10er Liga zustande kommt.
3. 2. Landesliga 10er Liga: Der Meister der 2.Landesliga steigt in die 1. Landesliga auf. Der Letzte der 2.Landesliga steigt in die 1.Klasse ab. Der Letzte steigt
nicht ab, wenn nach Nennung der Mannschaften keine 10er Liga zustande
kommt.
4. 1. Klasse: Der Meister der 1. Klasse steigt in die 2. Landesliga Herren auf. Es
gibt keinen Absteiger.
15er Kugeln für die Klassen Ü50 und Ü60:
Siehe SPO.Teil1, Punkt 9.2.a,b
Mit Ausnahme der SL, BL, Ö-Cup und den 1. LL Damen und Herren ist für
diese Altersklassen das Spiel mit der 15er Kugel erlaubt (also in der 2. LL
und 1. Klasse).
Pönale:
Antreten ohne Spielerpass:
20,-- €
Zu spätes Einsenden des Spielberichtes:
20,-- €
Nichtverwendung der original ÖSKB Formulare:
20.-- €
Spielverschiebung ohne Genehmigung des SSKV:
40,-- €
Nichterscheinen zu den Spielabschlüssen:
50,-- €
Erstmaliges Nichtantreten zu einem Meisterschaftsspiel:
100,-- €
Zweimaliges Nichtantreten zu einem Meisterschaftsspiel: 300,-- €
Dreimaliges Nichtantreten zu einem Meisterschaftsspiel:
500,-- €
Rückzug einer Mannschaft während des Spieljahres:
150,--€
Verstöße gegen die ÖSKB-Sportordnung oder das Spielregulativ des SSKV werden
dem SSKV STRAFA zur Anzeige gebracht.
Salzburg, im Juli 2015
Engelbert FUCHS, e.h.
SSKV-Landessportwart