Zivil-militärische Zusammenarbeit am Beispiel Nordrhein

8. Bürgermeisterkongress
Risiken und Katastrophen in Deutschland
Zivil-militärische Zusammenarbeit
am Beispiel Nordrhein-Westfalen
Peter Gorgels
Brigadegeneral
Kommandeur Landeskommando Nordrhein-Westfalen
Gliederung
• Das Landeskommando Nordrhein-Westfalen
• Rechtliche Vorgaben für Einsätze der
Bundeswehr im Inland
• Fähigkeiten der Bundeswehr zur Hilfeleistung
• Zuständigkeiten/Verfahren für Hilfeleistung
• Erfahrungen aus Einsätzen im Inland
Gliederung
• Das Landeskommando Nordrhein-Westfalen
• Rechtliche Vorgaben für Einsätze der
Bundeswehr im Inland
• Fähigkeiten der Bundeswehr zur Hilfeleistung
• Zuständigkeiten/Verfahren für Hilfeleistung
• Erfahrungen aus Einsätzen im Inland
Aufgaben Landeskommando Nordrhein-Westfalen
Zivil-Militärische
Reservistenarbeit
Zusammenarbeit
Territoriale &
regionale Aufgaben
u.a. Pressearbeit
Jugendoffiziere
Ebenen der Zivil-militärischen Zusammenarbeit
Bundesbehörden
Kommando Territoriale Aufgaben Bw
Landesregierung
Landeskommando
Bezirksregierungen
Bezirksverbindungskommandos
Kreise und
Kreisfreie Städte
Städte und Gemeinden
Kreisverbindungskommando
Standorte
der Bundeswehr
Standortälteste
Militärische
Struktur
Landeskommando
Nordrhein - Westfalen
5 Bezirksverbindungskommandos
54 Kreisverbindungskommandos
26 Standortälteste
Hauptaufgaben Bezirks- / Kreisverbindungskommandos
Beratung der Krisenstäbe auf Bezirks- und Kreisebene über
mögliche Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr
Übertragen der zivilen Schadenslage in ein aktuelles milit. Lagebild
Entgegennahme, Bewertung und Weiterleitung von
Amtshilfeersuchen der zivilen Seite an das Landeskommando NW
Gliederung
• Das Landeskommando Nordrhein-Westfalen
• Rechtliche Vorgaben für Einsätze der
Bundeswehr im Inland
• Fähigkeiten der Bundeswehr zur Hilfeleistung
• Zuständigkeiten/Verfahren für Hilfeleistung
• Erfahrungen aus Einsätzen im Inland
Rechtsgrundlagen für den Einsatz der
Streitkräfte im Inneren
Art 87a GG
Art 35 GG
Landesverteidigung
Rechts- und Amtshilfe
Rechtsgrundlagen für den Einsatz der
Streitkräfte im Inneren
Art 35 GG
(1) Amtshilfe
für Behörden des Bundes und der Länder
(2) Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder besonders schweren
Unglücksfällen auf Anforderung der Länder
(3) Unterstützung der Polizeikräfte bei länderübergreifenden Naturkatastrophen oder Unglücksfällen auf Weisung der
Bundesregierung
Gliederung
• Das Landeskommando Nordrhein-Westfalen
• Rechtliche Vorgaben für Einsätze der
Bundeswehr im Inland
• Fähigkeiten der Bundeswehr zur Hilfeleistung
• Zuständigkeiten/Verfahren für Hilfeleistung
• Erfahrungen aus Einsätzen im Inland
Helfende Hände
Spezialfahrzeuge
Fähigkeiten Bundeswehr
Unterkunft/Verpflegung
Behelfsbrücken
Hubschrauber
Bewegungen über Gewässer
Militärpolizei
Sanität
Notstrom
ABC-Fähigkeiten
Gliederung
• Das Landeskommando Nordrhein-Westfalen
• Rechtliche Vorgaben für Einsätze der
Bundeswehr im Inland
• Fähigkeiten der Bundeswehr zur Hilfeleistung
• Zuständigkeiten/Verfahren für Hilfeleistung
• Erfahrungen aus Einsätzen im Inland
Ablauf der Bewältigung eines Großschadensereignisses
x
xx
Landeskommando
Kommando
Territoriale Aufgaben
der Bundeswehr
Aktivierung von
Truppenteilen der
Bundeswehr
Amtshilfeantrag
Soforthilfe
Ereignis
überörtliche
Hilfe
Hilfeleistung
Einsatz
Bundeswehr
Ende Gefahrenabwehr
Ende Einsatz
Koordination und Führung der Einsatzkräfte Bundeswehr
xx
Kommando Territoriale
Aufgaben der Bundeswehr
Landesregierung
x
Landeskommando
Bezirksregierung
Bezirksverbindungskommando
Kreis/ kreisfreie Stadt
Kreisverbindungskommando
Hilfeleistungsanträge
x
Koordination
Brigade
II
Koordination Bataillon
Gliederung
• Das Landeskommando Nordrhein-Westfalen
• Rechtliche Vorgaben für Einsätze der
Bundeswehr im Inland
• Fähigkeiten der Bundeswehr zur Hilfeleistung
• Zuständigkeiten/Verfahren für Hilfeleistung
• Erfahrungen aus Einsätzen im Inland
Erfahrungen Einsatz Sturm „Ela“ 2014 in Düsseldorf
•
Klare Verantwortung der zivilen Entscheidungsträger
•
Einsatz der Kreisverbindungskommandos als Berater
der zivilen Krisenstäbe hat zum Erfolg beigetragen.
•
Zeitliche Begrenzung des Einsatzes auf
Gefahrenabwehr.
•
Alle Kräfte und Mittel der gesamten Bw stehen jedem Land
zur Verfügung.
•
Unterbringung und Versorgung der Einsatzkräfte ist vorzuplanen.
•
Sehr hohes Medieninteresse.
Koordination mit zivilen Partnern unerlässlich.
8. Bürgermeisterkongress
Risiken und Katastrophen in Deutschland
Zivil-militärische Zusammenarbeit
am Beispiel Nordrhein-Westfalen
Peter Gorgels
Brigadegeneral
Kommandeur Landeskommando Nordrhein-Westfalen