8. Bürgermeisterkongress Risiken und Katastrophen in Deutschland Zivil-militärische Zusammenarbeit am Beispiel Nordrhein-Westfalen Peter Gorgels Brigadegeneral Kommandeur Landeskommando Nordrhein-Westfalen Gliederung • Das Landeskommando Nordrhein-Westfalen • Rechtliche Vorgaben für Einsätze der Bundeswehr im Inland • Fähigkeiten der Bundeswehr zur Hilfeleistung • Zuständigkeiten/Verfahren für Hilfeleistung • Erfahrungen aus Einsätzen im Inland Gliederung • Das Landeskommando Nordrhein-Westfalen • Rechtliche Vorgaben für Einsätze der Bundeswehr im Inland • Fähigkeiten der Bundeswehr zur Hilfeleistung • Zuständigkeiten/Verfahren für Hilfeleistung • Erfahrungen aus Einsätzen im Inland Aufgaben Landeskommando Nordrhein-Westfalen Zivil-Militärische Reservistenarbeit Zusammenarbeit Territoriale & regionale Aufgaben u.a. Pressearbeit Jugendoffiziere Ebenen der Zivil-militärischen Zusammenarbeit Bundesbehörden Kommando Territoriale Aufgaben Bw Landesregierung Landeskommando Bezirksregierungen Bezirksverbindungskommandos Kreise und Kreisfreie Städte Städte und Gemeinden Kreisverbindungskommando Standorte der Bundeswehr Standortälteste Militärische Struktur Landeskommando Nordrhein - Westfalen 5 Bezirksverbindungskommandos 54 Kreisverbindungskommandos 26 Standortälteste Hauptaufgaben Bezirks- / Kreisverbindungskommandos Beratung der Krisenstäbe auf Bezirks- und Kreisebene über mögliche Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr Übertragen der zivilen Schadenslage in ein aktuelles milit. Lagebild Entgegennahme, Bewertung und Weiterleitung von Amtshilfeersuchen der zivilen Seite an das Landeskommando NW Gliederung • Das Landeskommando Nordrhein-Westfalen • Rechtliche Vorgaben für Einsätze der Bundeswehr im Inland • Fähigkeiten der Bundeswehr zur Hilfeleistung • Zuständigkeiten/Verfahren für Hilfeleistung • Erfahrungen aus Einsätzen im Inland Rechtsgrundlagen für den Einsatz der Streitkräfte im Inneren Art 87a GG Art 35 GG Landesverteidigung Rechts- und Amtshilfe Rechtsgrundlagen für den Einsatz der Streitkräfte im Inneren Art 35 GG (1) Amtshilfe für Behörden des Bundes und der Länder (2) Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen auf Anforderung der Länder (3) Unterstützung der Polizeikräfte bei länderübergreifenden Naturkatastrophen oder Unglücksfällen auf Weisung der Bundesregierung Gliederung • Das Landeskommando Nordrhein-Westfalen • Rechtliche Vorgaben für Einsätze der Bundeswehr im Inland • Fähigkeiten der Bundeswehr zur Hilfeleistung • Zuständigkeiten/Verfahren für Hilfeleistung • Erfahrungen aus Einsätzen im Inland Helfende Hände Spezialfahrzeuge Fähigkeiten Bundeswehr Unterkunft/Verpflegung Behelfsbrücken Hubschrauber Bewegungen über Gewässer Militärpolizei Sanität Notstrom ABC-Fähigkeiten Gliederung • Das Landeskommando Nordrhein-Westfalen • Rechtliche Vorgaben für Einsätze der Bundeswehr im Inland • Fähigkeiten der Bundeswehr zur Hilfeleistung • Zuständigkeiten/Verfahren für Hilfeleistung • Erfahrungen aus Einsätzen im Inland Ablauf der Bewältigung eines Großschadensereignisses x xx Landeskommando Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr Aktivierung von Truppenteilen der Bundeswehr Amtshilfeantrag Soforthilfe Ereignis überörtliche Hilfe Hilfeleistung Einsatz Bundeswehr Ende Gefahrenabwehr Ende Einsatz Koordination und Führung der Einsatzkräfte Bundeswehr xx Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr Landesregierung x Landeskommando Bezirksregierung Bezirksverbindungskommando Kreis/ kreisfreie Stadt Kreisverbindungskommando Hilfeleistungsanträge x Koordination Brigade II Koordination Bataillon Gliederung • Das Landeskommando Nordrhein-Westfalen • Rechtliche Vorgaben für Einsätze der Bundeswehr im Inland • Fähigkeiten der Bundeswehr zur Hilfeleistung • Zuständigkeiten/Verfahren für Hilfeleistung • Erfahrungen aus Einsätzen im Inland Erfahrungen Einsatz Sturm „Ela“ 2014 in Düsseldorf • Klare Verantwortung der zivilen Entscheidungsträger • Einsatz der Kreisverbindungskommandos als Berater der zivilen Krisenstäbe hat zum Erfolg beigetragen. • Zeitliche Begrenzung des Einsatzes auf Gefahrenabwehr. • Alle Kräfte und Mittel der gesamten Bw stehen jedem Land zur Verfügung. • Unterbringung und Versorgung der Einsatzkräfte ist vorzuplanen. • Sehr hohes Medieninteresse. Koordination mit zivilen Partnern unerlässlich. 8. Bürgermeisterkongress Risiken und Katastrophen in Deutschland Zivil-militärische Zusammenarbeit am Beispiel Nordrhein-Westfalen Peter Gorgels Brigadegeneral Kommandeur Landeskommando Nordrhein-Westfalen
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