Erklärung zum Regelwerk der JFG-Aischtal Rauchen Vor Spielbeginn oder Trainingsbeginn, ab dem Treffpunkt, bis nach dem Duschen ist das Rauchen auf dem Sportgelände für alle Spieler untersagt. Nach dem Duschen dürfen Spieler, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, Rauchen. Für die Spieler, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, gilt grundsätzlich nach dem Jugendschutzgesetzt das Rauchverbot in der Öffentlichkeit (Sportgelände, Veranstaltungen und Schulgelände). Ein Trainer/Betreuer kann auch einen Spieler einer anderen Mannschaft das Rauchen auf dem Sportgelände oder bei einer Veranstaltung verbieten. Musste ein Trainer/Betreuer einen Spieler einer anderen Mannschaft wegen Rauchen auf dem Sportgelände schon öfters Ansprechen, hat er dies dem zuständigen Trainer/Betreuer der jeweiligen Mannschaft zu melden. 1. Verwarnung Der Spieler/die Spieler die das erste Mal beim Rauchen erwischen lassen, sind zu verwarnen und auf die gesundheitlichen Schäden sowie auf die Negativauswirkungen für den Sport hinzuweisen. Der Spieler wird entsprechend seines Alters (D- und C-Junioren) mit einem Sozialdienst (z.B. Trainingsmaterial aufräumen oder Kabinendienst) bestraft. Der Spieler der in der B- oder A-Juniorenmannschaft spielt, muss eine Geldstrafe entrichten. Die Höhe der Geldstrafe liegt im Ermessen des Trainers/Betreuers der jeweiligen Mannschaft. Des Weiteren sind der oder die Spieler darauf hinzuweisen, dass bei einer zweiten Verwarnung die Spielsperre für ein Spiel in Kraft tritt. 2. Spielsperre Wurde ein oder mehrere Spieler das zweite Mal beim Rauchen erwischt, sind der oder die Spieler für das nächste Spiel zu Sperren. Den oder die Spieler sind die Folgen, wenn der oder die Spieler ein drittes Mal mit Rauchen auffällig werden, zu verdeutlichen (Spielausschluss). Die disziplinarische Maßnahme ist den Eltern mitzuteilen. 3. Spielausschluss Lässt sich ein oder mehrere Spieler ein drittes Mal beim Raucher erwischen sind der oder die Betroffenen mit einen Spielausschluss (mind. 3x Spielsperre) zu Bestrafen. Ist der Spieler trotz Spielausschluss nicht einsichtig, liegt es im Ermessen des Trainers/Betreuers über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden. Die disziplinarische Maßnahme ist den Eltern mitzuteilen. Alkohol Bei diesem Thema ist genauso wie beim Rauchen zu Verfahren. Jedoch ist hier das Jugendschutzgesetzt etwas lockerer und deshalb entsprechend zu beachten. 1. Verwarnung 2. Spielsperre 3. Spielausschluss Training (unentschuldigtes Fehlen) 1. Jokereinsatz Bleibt ein Spieler dem Training fern und hat sich nicht entschuldigt, setzt dieser Spieler automatisch den Joker. Der Joker kann von jedem Spieler in der Saison nur einmal eingesetzt werden. Der Spieler ist darauf Hinzuweisen, dass er beim zweiten unentschuldigten Fehlen verwarnt wird. 2. Verwarnung Fehlt ein Spieler das zweite Mal unentschuldigt bei einer Trainingseinheit ist der Spieler in einem Einzelgespräch auf seine Nachteile für seine Person und gegenüber der Mannschaft hinzuweisen. Des Weiteren ist dieser Spieler mit einem Sozialdienst oder einer Geldstrafe (siehe unter Rauchen 1. Verwarnung) zu belegen. Den Spieler ist zu verdeutlichen, dass er beim dritten unentschuldigten Fehlen einer Trainingseinheit mit einer Spielsperre belegt wird. 3. Spielsperre Hat ein Spieler das dritte Mal unentschuldigt nicht an einer Trainingseinheit teilgenommen ist er mit einer Sperre für mind. 1 Spiel zu bestrafen. Der Spieler ist darauf hinzuweisen, dass beim nächsten unentschuldigten fehlen ein Spielausschluss statt findet. Die disziplinarische Maßnahme ist den Eltern mitzuteilen. 4. Spielausschluss Fehlt ein Spieler das vierte Mal unentschuldigt bei einer Trainingseinheit ist er für mind. 3 Spiele vom Spielbetrieb zu sperren. Sollte sich der Vorfall wiederholen liegt die weitere Vorgehensweise im Ermessen des Trainers/Betreuers. Die disziplinarische Maßnahme ist den Eltern mitzuteilen. Training (Fehlverhalten-Störenfried) 1. Verwarnung Wird eine Trainingseinheit durch einen oder mehrer Spieler ständig gestört sind der oder die Spieler zu verwarnen und nötigenfalls durch einem kurzen Gespräch auf die Nachteile hinzuweisen. Sind der oder die Spieler nicht Einsichtig, ist die Kollektivstrafe (Platzrunden laufen) anzuwenden. 2. Kollektivstrafe Ist nach einem Gespräch mit den oder die Spieler noch keine Besserung eingetreten, ist die gesamte Mannschaft zu bestrafen. Durch die Maßnahme soll die gesamte Mannschaft auf den oder die betroffenen Spieler einwirken. Kann auch die Mannschaft den oder die Spieler nicht zur Vernunft bewegen, tritt der Ausschluss in Kraft. 3. Ausschluss und Ersatzbank Sind der oder die Spieler weiterhin Auffällig, sind der oder die Spieler aus dem Training zu entfernen. Für das nächste Spiel sind der oder die Spieler nur auf der Ersatzbank vorzusehen. Den oder die Spieler ist zu verdeutlichen, dass durch ihr Verhalten ein Spielausschluss droht. Die disziplinarische Maßnahme ist den Eltern mitzuteilen. 4. Spielausschluss Stört ein Spieler ständig das Training und wird deshalb zum dritten Mal von einer Trainingseinheit weggeschickt ist der Spieler für mind. 3 Spiele zu sperren. Hat die Bestrafung keinen Erfolg liegt die weitere Vorgehensweise im Ermessen des Trainers/Betreuers. Die disziplinarische Maßnahme ist den Eltern mitzuteilen. Spiel (unentschuldigtes Fehlen) 1. Verwarnung Ist ein Spieler einem Spiel unentschuldigt Fern geblieben ist er zu Verwarnen und in einem Gespräch auf die Wichtigkeit als Spieler für die Mannschaft hinzuweisen. Für das unentschuldigte Fehlen ist der Spieler zu bestrafen (siehe unter Rauchen 1. Verwarnung). Beim zweiten unentschuldigten Fehlen ist der Spieler mit einer Sperre für einen Spiel zu bestrafen. Dies muss den Spieler mitgeteilt werden. 2. Spielsperre Hat sich ein Spieler das zweite Mal nicht zum Spiel abgemeldet ist er für das nächste Spiel zu sperren. Der Spieler ist auf die Folgen (Spielausschluss) beim dritten unentschuldigten Fehlen hinzuweisen. Die disziplinarische Maßnahme ist den Eltern mitzuteilen. 3. Spielausschluss Wenn ein Spieler das dritte Mal unentschuldigt bei einem Spiel fehlt, ist der Spieler für mind. 3 Spiele zu sperren. Sollte die Maßnahme keinen Erfolg haben liegt die weitere Vorgehensweise im Ermessen des Trainers/Betreuers. Die disziplinarische Maßnahme ist den Eltern mitzuteilen. Spiel (Fehlverhalten gegenüber Trainer/Betreuer, Schiedsrichter, Spieler, Zuschauer) 1. Verwarnung Ist ein Spieler gegenüber den vorgenannten Personen unfreundlich oder unsportlich, muss er aus dem Spiel genommen werden und durch den Versuch eines Einzelgespräches zur Vernunft gebracht werden. Hierbei kommt es natürliche auf die Schwere des Vorfalls an. Bevor der Spieler wieder Eingewechselt wird ist ihm zu verdeutlichen, dass bei einem weiteren Vorfall der Ausschluss für den heutigen Spieltag droht. 2. Spielausschluss für den Spieltag Wurde der Spieler wieder eingewechselt und es wird festgestellt, dass der Spieler trotz Einzelgespräch nicht Einsichtig ist, muss er für diesen Spieltag aus der Mannschaft genommen werden (Eigenschutz). Durch ein Gespräch mit dem Spieler ist er auf die Folgen weitere Vorfälle in Zukunft während des Spiels hinzuweisen. 3. Spielausschluss für mehrere Spiele Ist in einen der nächsten Spiele der Spieler wieder Auffällig und musste deshalb aus dem Spiel genommen werden und mit einem Spielausschluss für den Spieltag belegt werden, muss er für mind. 3 Spiele gesperrt werden. Wiederholt sich trotzdem der Vorfall wieder, liegt die weitere Vorgehensweise im Ermessen des Trainers/Betreuers. Die disziplinarische Maßnahme ist den Eltern mitzuteilen.
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