...denn wir werden gelesen! ...denn wir werden - Dreieich

Ihre Wochenzeitung für die Region
Ihre Wochenzeitung für die Stadt
Ihre Wochenzeitung für die Region
r
i
w
n
n
e
d
...
!
n
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s
e
l
e
g
n
e
d
r
e
w
Mediadaten 2016-01
gültig ab 01.02.2016
Wichtig für die Region – Wichtig für die Stadt
STADTNACHRICHTEN
LANGEN • EGELSBACH • ERZHAUSEN
STADTNACHRICHTEN DREIEICH
STADTNACHRICHTEN NEU-ISENBURG
STADTNACHRICHTEN
DIETZENBACH • HEUSENSTAMM
STADTNACHRICHTEN
RÖDERMARK • RODGAU
STADTNACHRICHTEN
MÖRFELDEN-WALLDORF
STADTNACHRICHTEN
MÜHLHEIM • OBERTSHAUSEN
IHRE WOCHENZEITUNG FÜR DIE STADT
BABENHAUSEN • DIEBURG
EPPERTSHAUSEN • MÜNSTER • MESSEL
Vorwort
Am Puls der Region
Sehr geehrter Kunde,
Nachrichten aus Politik und Wirtschaft, Meldungen aus der Welt von Sport und Kultur, Veranstaltungshinweise, Verbrauchertipps und
Sonderthemen: Mit einer facettenreichen lokalen und regionalen Berichterstattung bieten die Zeitungstitel der Günther Medien GmbH
ihren Lesern Woche für Woche informativen und unterhaltsamen Lesestoff aus dem unmittelbaren Lebens- und Arbeitsumfeld.
Die auf den breit gefächerten Inhalten basierende enge Leser-Blatt-Bindung macht die auf eine über 40-jährige Tradition zurückblickende
Dreieich-Zeitung sowie das Offenbach-Journal zu wichtigen Medien für Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleister. Sie bieten eine
optimale Plattform für die Werbebotschaften unserer Inserenten und bescherten einem der letzten inhabergeführten Verlage in Hessen
gerade auch im vergangenen Jahr eine sehr positive wirtschaftliche Entwicklung.
Eine wichtige Neuerung im Jahr 2016: Getreu der Maxime „Aller guten Dinge sind drei“ ergänzt nunmehr das Wochen-Journal die
Zeitungspalette der Günther Medien GmbH. Auch dieses erscheint wöchentlich – und zwar in Dieburg, Babenhausen, Münster,
Eppertshausen und Messel. Die Gesamtauflage von DREIEICH-ZEITUNG, OFFENBACH-JOURNAL und dem WOCHEN-JOURNAL
liegt somit bei insgesamt 218.420 Exemplaren.
Anzeigenformate nach Wunsch, individuelle Werbekonzepte, Premiumplatzierungen, Sonderwerbeformen zu attraktiven Konditionen: Auf
den folgenden Seiten finden Sie einen Überblick über alle Optionen und Preise. Unsere kompetenten Medienberater informieren Sie im
persönlichen Gespräch sehr gerne über alle Möglichkeiten. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.
Stellvertretend für das gesamte Team
Christoph Günther
Herausgeber
Heribert Cloes
Verkaufsleiter
Jens Hühner
Redaktionsleiter
3
Die Dreieich-Zeitung im Wandel der Zeit
1970:
Erstausgabe 1970
Dreieich-Spiegel 2000
Die erste Ausgabe des Dreieich-Spiegels erscheint mit einer Auflage
von 14.500 Exemplaren.
1971:
Erzhausen, Götzenhain, Offenthal und Dreieichenhain kommen
hinzu. Die Auflage steigt auf 22.000.
1972:
Mit Sprendlingen, Buchschlag, Dietzenbach und Neu-Isenburg
erhöht sich die Auflage auf über 58.000 Stück.
1977:
Rödermark / Rodgau kommen hinzu; Auflage über 92.000.
1999:
Mit dem neuen Gebiet „Mühlheim / Obertshausen“ erreicht man
eine Gesamtauflage von knapp 130.000 Exemplaren.
2005:
Umbenennung des Dreieich-Spiegels in Dreieich-Zeitung.
2006:
Die Auflage der Dreieich-Zeitung steigt auf über 140.000, Grund ist
die Erweiterung um Mörfelden-Walldorf.
2011:
Übernahme der Dreieich-Zeitung durch die Günther Medien GmbH.
Beginn einer umfangreichen Modernisierung der Zeitung, verbunden
mit einer deutlich stärkeren Ausrichtung auf lokale und regionale
Inhalte.
2012:
Die Neustrukturierung der Dreieich-Zeitung wird von der Rückkehr
zum größeren Format mit neuer Optik gekrönt. Die erste Ausgabe
erscheint im August.
2012:
Mit der Erstausgabe des Offenbach-Journals erhöht sich die Auflage
um 46.165 auf über 188.000 Exemplare.
Dreieich-Zeitung 2014
2014:
Ab Februar 2014 erscheinen Dreieich-Zeitung und Offenbach-Journal
in neuem Design, welches von einem sehr bekannten Werbebüro
entworfen wurde.
Offenbach-Journal 2014
2016:
Wochen-Journal 2016
4
Im Februar 2016 erscheint erstmals das Wochen-Journal für die
Region Babenhausen, Dieburg, Eppertshausen, Messel und Münster.
Die Gesamtauflage überschreitet dadurch eine „numerische
Schallmauer“ und wächst auf über 218.000 Exemplate.
Ihre Ansprechpartner vor Ort
Norman Reichenbach
Medienberater
Gebiete
AH
&
0151 - 461 223 37
06106 - 28390-32
06106 - 28390-11
[email protected]
Barbara Banse
Medienberaterin
Gebiete
BD
&
Medienberater
Gebiet
K
Ihr Anzeigen-Berater für
Babenhausen / Dieburg / Münster / Eppertshausen
0175 - 182 70 83
06106 - 28390-39
06106 - 28390-11
[email protected]
Norbert Johnigk
Medienberater
E
Mobil:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
0151 - 142 718 44
06106 - 28390-31
06106 - 28390-11
[email protected]
Sven Riedesel
Medienberater
Gebiet
F
Mobil: 0175 - 181 76 04
Telefon: 06106 - 28390-41
Telefax: 06106 - 28390-11
E-Mail: [email protected]
0175 - 182 66 80
06106 - 28390-33
06106 - 28390-11
[email protected]
Matthias Mann
Mobil:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Gebiet
Ihr Anzeigen-Berater für
Mühlheim / Obertshausen
Ihre Anzeigen-Beraterin für
Dreieich
Dietzenbach / Heusenstamm
Mobil:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Medienberater
Ihr Anzeigen-Berater für
Rodgau / Rödermark
Ihr Anzeigen-Berater für
Langen / Egelsbach / Erzhausen
Mörfelden-Walldorf
Mobil:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Jürgen Grötsch
Gebiete
Michael King
Medienberater
Gebiete
OH
&
Ihr Anzeigen-Berater für
Offenbach Stadt
Mörfelden-Walldorf
Mobil:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
0151 - 461 223 36
06106 - 28390-36
06106 - 28390-11
[email protected]
CD
&
Ihr Anzeigen-Berater für
Neu-Isenburg
Dietzenbach / Heusenstamm
Mobil:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
0151 - 461 223 39
06106 - 28390-35
06106 - 28390-11
[email protected]
5
Anzeigenpreise
6
Ausgabe
Orte
ET
Druck
Auflage
Ortspreis
mm / 4C
Grundpreis
mm / 4C
Zuschlag
Titelkopf
Zuschlag
Titelfuß
Zuschlag
Titeltext
Zuschlag
letzte Seite
A
Dreieich-Zeitung
Langen / Egelsbach / Erzhausen
Mi
24.470
0,95 €
1,12 €
60%
30%
45%
10%
B
Dreieich-Zeitung
Dreieich
Mi
18.520
0,90 €
1,06 €
60%
30%
45%
10%
C
Dreieich-Zeitung
Neu-Isenburg / Gravenbruch
Mi
17.650
0,86 €
1,01 €
60%
30%
45%
10%
D
Dreieich-Zeitung
Dietzenbach / Heusenstamm
Mi
20.850
0,95 €
1,12 €
60%
30%
45%
10%
E
Dreieich-Zeitung
Rodgau / Rödermark
Mi
30.570
1,06 €
1,25 €
60%
30%
45%
10%
F
Offenbach-Journal
Mühlheim / Obertshausen
Do
22.340
0,95 €
1,12 €
60%
25%
35%
10%
H
Dreieich-Zeitung
Mörfelden / Walldorf
Mi
12.930
0,68 €
0,80 €
60%
25%
35%
10%
K
Wochen-Journal
Babenhausen / Dieburg / Münster / Messel / Eppertsh.
Mi
23.980
0,92 €
1,08 €
60%
25%
35%
10%
O
Offenbach-Journal
Stadt Offenbach
Do
47.110
1,50 €
1,76 €
60%
25%
35%
10%
DEF
Regionalkombi Ost
Dietzenbach / Heusenstamm / Rodgau
Rödermark / Mühlheim / Obertshausen
Mi / Do
73.760
2,07 €
2,44 €
60%
30%
45%
10%
ABCH
Regionalkombi West
Langen / Egelsbach / Erzhausen / Dreieich
Neu-isenburg / Mörfelden / Walldorf
Mi / Do
73.570
2,37 €
2,79 €
60%
30%
45%
10%
OFD
Regionalkombi Nord
Offenbach Stadt / Mühlheim / Obertshausen
Dietzenbach / Heusenstamm
Mi / Do
90.300
2,38 €
2,80 €
50%
25%
35%
10%
KE
Regionalkombi Süd
Dieburg / Babenhausen / Münster / Messel
Eppertshausen / Rodgau / Rödermark
Mi / Do
54.550
1,39 €
1,63 €
60%
25%
35%
10%
ABC
DEF
Regionalkombi Landkreis Offenbach
Langen / Egelsbach / Erzhausen / Dreieich
Neu-Isenburg / Dietzenbach / Heusenstamm
Rodgau / Rödermark / Mühlheim / Obertshausen
Mi / Do
134.400
3,86 €
4,54 €
60%
./.
nicht
möglich
./.
nicht
möglich
10%
ABCD
EFHKO
Kombi Gesamtausgabe
Mi / Do
Langen / Egelsbach / Erzhausen / Dreieich / Neu-Isenburg
Dietzenbach / Heusenstamm / Rodgau / Rödermark
Mühlheim / Obertshausen / Mörfelden / Walldorf / Stadt Offenbach
218.420
5,70 €
6,71 €
60%
./.
nicht
möglich
./.
nicht
möglich
10%
Verbreitungsgebiet
Rumpen
heim
Frankfurt
am Main
5
66
Mühl- Dietesheim
Kaiserlei
heim
Waldheim
22.340
Offenbach
47.110 Bieber Lämmerspiel
43a
Bürgel
F
O
Hanau
45
45
8
Hausen
Waldhof
Lauterborn Rosen- Tempelsee
höhe
Oberts-
Neu-Isenburg
Flughafen
Frankfurt
3
C
Zeppelinheim
17.650
Dreieich
Buchschlag Sprendlingen
Mörfelden
A 24.470
H
Steinberg
Egelsbach
661
12.930
Rodgau
8
Jügesheim
E
Dudenhofen
20.850
3
30.570
Nieder-Roden
3
Götzenhain
Rödermark
486
Harreshausen
Offenthal
Babenhausen
Urberach Ober-Roden
26
Erzhausen
Eppertshausen
44
3
Messel
K 23.980
5
67
Hainhausen
Dreieichenhain
Langen
486
B
Heusenstamm
D
18.520
Dietzenbach
Walldorf
MörfeldenWalldorf
Weiskirchen
Rembrücken
44
67
hausen
Gravenbruch
Sickenhofen
469
Aschaffenburg
Hergershausen
45
26
Münster
Langstadt
Altheim
Dieburg
Darmstadt
45
26
7
Anzeigenbeispiele
Standardanzeige
Satzspiegel / Spaltenmaße
Dreieich-Zeitung
Offenbach-Journal
Anzeige im Innenteil
Wochen-Journal
Dreieich-Zeitung
Offenbach-Journal
Titelkopfanzeige
Titeltextanzeige
Titelfußanzeige
1-spaltig, 45mm hoch (feste Größe)
B43 x H50mm und B43 x H25mm
Größen siehe unten
Wochen-Journal
1-sp.
43mm
463mm
3-spaltig
137mm
4-spaltig
184mm
480mm
2-spaltig
90mm
5-spaltig
231mm
6-spaltig
278mm
3-spaltig
2-spaltig
2-spaltig
90 x 65mm
90 x 65mm für Veranstaltungen 90 x 65mm
7-spaltig
325mm
3-spaltig
100mm hoch
2-spaltig
90 x 100mm
½ Seite Innenteil
1/1 Seite Innenteil
B= 7-sp/325mm, H=228mm
B= 7-sp/325mm, H=480mm
Offenbach-Journal
Wochen-Journal
Dreieich-Zeitung
Offenbach-Journal
Wochen-Journal
Flying Page
Dreieich-Zeitung
Flying Page
Der Premium-Werbeplatz!
Die Flying Page ist ein Umschlag mit
halber Vorder- & Rückseite.
8
2-spaltig
90 x 100mm
Half-Cover
Der Premium-Werbeplatz!
Half Cover ist ein Umschlag mit halber
Vorder- & ganzer Rückseite.
Half Cover
¼ Seite Innenteil
B= 7-sp/325mm, 114mm hoch
3-spaltig
137 x 100mm
Auflagen Beilagenverteilung
A
E
63225 Langen
63329 Egelsbach
63390 Erzhausen
Gesamt
15.235
4.790
3.325
[___]
[___]
[___]
23.350
B
63303
63303
63303
63303
63303
Buchschlag
Sprendlingen
Dreieichenhain
Götzenhain
Offenthal
Gesamt
18.200
1.205
9.485
3.355
1.925
2.230
[___]
[___]
[___]
[___]
[___]
H
19.400
2.830
1.495
5.195
3.300
5.880
700
[___]
[___]
[___]
[___]
[___]
[___]
63322 Rödermark
Ober-Roden
Urberach
Waldacker
10.800
4.980
4.430
1.070
[___]
[___]
[___]
320
[___]
O
7.585
1.740
2.190
5.715
4.720
[___]
[___]
[___]
[___]
[___]
63075
63075
63075
63069
63071
63071
63073
63065
63069
63067
Messenhausen
C
63263 Neu-Isenburg
13.245
63263 Gravenbruch
2.635
63263 Zeppelinhein
650
Gesamt
16.530
[___]
[___]
[___]
D
63128
63128
63150
63150
Dietzenbach
Steinberg
Heusenstamm
Rembrücken
Gesamt
20.560
8.295
4.650
6.795
820
[___]
[___]
[___]
[___]
Gesamt
30.200
F
63165
63165
63165
63179
63179
Mühlheim
Dietesheim
Lämmerspiel
Obertshausen
Hausen
Gesamt
21.950
5.980
6.520
[___]
[___]
Babenhausen
Dieburg
Münster
Eppertshausen
Messel
6.780
6.150
6.320
2.900
1.530
Gesamt 23.680
[___]
[___]
[___]
[___]
[___]
Rumpenheim
Waldheim
Bürgel
Rosenhöhe
Tempelsee
Stadt
Bieber
Innenstadt
Lauterborn
Kaiserlei
2.205
960
4.150
2.290
1.455
7.060
6.985
6.050
8.245
7.250
Gesamt 46.650
[___]
[___]
[___]
[___]
[___]
[___]
[___]
[___]
[___]
[___]
64546 Mörfelden
64546 Walldorf
63110 Rodgau
Weiskirchen
Hainhausen
Jügesheim
Dudenhofen
Nieder-Roden
Rollwald
Gesamt
12.500
K
64832
64807
64839
64859
64409
Die Angaben der Auflagen für die Beilagenverteilung errechnet sich aus Druckauflage abzüglich der Belegexemplare und Sonderauslagen.
Wir sind Ihr Partner für die Verteilung Ihrer Prospekte!
• Verteiltage Mittwoch bis Donnerstag als Beilage
in einer redaktionell hochwertigen Wochenzeitung
• Hohe Verteilqualität durch stabile Trägerstruktur mit
jahrelanger Ortserfahrung
• Regelmäßige Überprüfung unserer Verteilqualität
durch ein neutrales Institut
Wie wollen Sie Ihre Prospekte von uns verteilen lassen?
• Als Beilage:
Eingesteckt in der Zeitung, kostengünstigste Verteil.
• Als Mitverteilung:
Ihr Prospekt wird zwar gleichzeitig mit der Zeitung
verteilt, aber separat in den Briefkasten eingesteckt.
• Als Alleinverteilung:
Ihr Prospekt wird unabhängig von der Zeitung zu
einem frei wählbaren Termin individuell verteilt.
Zusatzangebote über unsere Partnerverlage:
• Beilagenveteilung auch in Orten außerhalb unseres
Verbreitungsgebietes durch renommierte Partner
- Hanau mit komplettem Einzugsgebiet
- Gesamter Odenwaldkreis
- Stadt und Landkreis Darmstadt
• Verteilung am Samstag:
In mehreren Teilen unseres Verbreitungsgebietes
bieten wir in Zusammenarbeit mit einem Partner
die Prospektverteilung auch am Samstag an.
9
Unsere Redaktion
Redaktionsleitung:
Jens Hühner
Harald Sapper
Ausgabe B
Dreieich / Odenwald / Regionale Politik
Wirtschaft
Tel.: 06106 / 28390-50
Fax: 06106 / 28390-12
[email protected]
Ausgabe A, H
Langen / Egelsbach / Erzhausen
Mörfelden-Walldorf, HSG Nieder-Roden
Tel.: 06106 / 28390-52
Fax: 06106 / 28390-12
[email protected]
Achim Ritz
Ausgabe C
Neu-Isenburg
Tel.: 0173 / 9516351
Fax: 06106 / 28390-12
[email protected]
Jens Köhler
Ausgabe D, E
Dietzenbach / Heusenstamm
Rödermark / Rodgau, Kickers Offenbach
Tel.: 06106 / 28390-51
Fax: 06106 / 28390-12
[email protected]
10
Thomas Mika
Ausgabe F
Mühlheim / Obertshausen
Sonderthemen / Veranstaltungskalender
Tel.: 06106 / 28390-53
Fax: 06106 / 28390-12
[email protected]
Kai Schmidt
Ausgabe O
Stadt Offenbach
Tel.: 0177 / 166 47 10
Fax: 06106 / 28390-12
[email protected]
Melanie Pratsch
Klaus Günther Schmidt
Ausgabe K / Firmenportraits
Tel.: 0171 / 9312242
Fax: 06106 / 28390-12
[email protected]
Alle Gebiete / Lokalsport
Tel.: 0175 / 2263857.
Fax: 06106 / 28390-12
[email protected]
Wöchentliche Rubriken
Lokales
Regionales
Politik / Wirtschaft
Veranstaltungen
Sonderthemen
Unsere Erfahrung besagt: Das
Leben vor der eigenen Haustür
ist so spannend wie vielfältig.
Wir bilden das lokale Geschehen
ab – jede Woche aktuell und mit
vielen Hintergrundinformationen.
Was tut sich jenseits der Stadtoder Gemeindegrenzen? Bei uns
ist der Blick auf die Region gute
Tradition – weil das große
Ganze wichtig ist.
Lokal und regional werden
wichtige Entscheidungen
getroffen: Der Fokus auf das
politische Geschehen und auf
wirtschaftliche Themen ist Kern
unserer engagierten
Berichterstattung.
Unser Alleinstellungsmerkmal in
puncto Kultur: Der Kalender
präsentiert Termine, die
zwischen Main, Rhein und
Neckar von Bedeutung sind.
Unsere Sonderthemen führen
informativ durch alle
Lebensbereiche: vom Bauen bis
zum Wohnen, von der
Freizeitgestaltung bis zur
Ausbildung, vom Energiesparen
bis zur Gesundheitsvorsorge.
KFZ-Markt
Stellenmarkt
Immobilienmarkt
Kleinanzeigen / Fundgrube
Notdienste
Was die Autowelt zu bieten hat:
Unser Kfz-Markt bietet eine Fülle
von Informationen über neue
Modelle, technische Innovationen sowie Tipps rund um
Mobilität und Verkehrssicherheit.
Was tut sich auf dem Job- und
Ausbildungsmarkt? Welche
Berufsbilder haben Konjunktur?
Wie beeinflusst die aktuelle
Rechtsprechung die Arbeitswelt?
Die redaktionellen Beiträge in
unserem Stellenmarkt klären
auf.
Damit der Weg ins Traumhaus
gelingt und das Wohnen Freude
macht: In unserem
Immobilienmarkt finden Mieter
und Eigentümer eine Fülle von
Themen rund um die
heimischen vier Wände.
„Suchen und Finden“ lautet das
Motto auf unserer Seite
„Fundgrube“, die Platz für breite
Vielfalt bietet. Angebote,
Ratschläge und Hinweise
formieren sich zu einem bunten
Markt der Möglichkeiten.
Was tun, wenn an den
Wochenenden oder bei Nacht
dringend Hilfe benötigt wird?
Wir helfen weiter und
präsentieren Woche für Woche
alle wichtigen Adressen – ein
Muss für jeden Haushalt.
Sport
Ab 2016 neu dabei: Fashion & Lifestyle und unser Szenereport
Trainingsfleiß, Tore, Teamgeist und Titel: Dem regionalen Sport schenken wir in seiner
ganzen Bandbreite Beachtung.
Kickers
Offenbach
Heimat Bieberer Berg: Der
OFC ist Herzenssache. Wir
berichten über die Spiele
und das „Drumherum“ bei
den Kickers.
HSG Rodgau /
Nieder-Roden
Handball-Hochburg
Rodgau: Wir begleiten die
Mannschaft der HSG
Nieder-Roden beim Kampf
um Tore und Punkte,
fangen Trainer-Stimmen
ein und berichten auch
über den Nachwuchs der
„Baggersee-Piraten“.
Rugby-Klub
Heusenstamm
Die „Füchse“ vom Martinsee in Heusenstamm
spielen in der ersten
Rugby- Bundesliga Südwest
um Punkte.
Wir begleiten diese dabei
und berichten für Sie.
Unsere neue Rubrik mit vielen Themen,
die Frauen interessieren:
Fashion-Blogs, Style-Check, Outfits für
Sie & Ihn, In & Out, Parfüm, Kosmetik,
Schminktipps, Dekotrends, Ernährungstipps, Promi-News und Horoskop.
Neues Thema - Neue, junge Redakteurin!
Welche Locations sind gerade angesagt?
In welchen Clubs geht die Post ab?
Wo gibt es die besten Dancefloors?
Wo die heißesten Girls and Boys?
Wo sind die besten Restaurants, Bars oder
Konzerte? Unser neues und junges Thema
von einem jungen Team!
11
Allgemeine Informationen
ALLGEMEINE TECHNISCHE INFOS
Druckverfahren
Zeitungsrollenoffset
Papiertyp
42,0 g/m² Zeitungsdruck, ungestrichen
Zeitungsformat
Rheinisches Format (H 510 mm x B 350 mm)
Satzspiegel
480mm hoch, 325mm breit
Spaltenzahl
Anzeigen- und Textteil 7 Spalten
Spaltenbreiten im Anzeigen- und Textteil
1 Spalte =
43 mm
2 Spalten =
90 mm
3 Spalten =
137 mm
4 Spalten =
184 mm
5 Spalten =
231 mm
6 Spalten =
278 mm
7 Spalten =
325 mm
Platzierungswünsche
Platzierungswünsche für Anzeigen können nur
berücksichtigt werden, wenn diese bis Freitags 12:00
Uhr in freigegebener Fassung vorliegen
Korrekturabzüge
Korrekturabzüge sind nur auf Anfrage, bei Abgabe der
Satzvorlage mindestens 5 Arbeitstage vor Erscheinen,
möglich. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig
übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so
gilt die Genehmigung zum Druck automatisch als
erteilt.
Erscheinungsweise
Dreieich-Zeitung einmal wöchentlich, donnerstags
Offenbach-Journal einmal wöchentlich, freitags
Anzeigen- und Redaktionsschluss
Montag 18:00 Uhr
12
KAUFMÄNNISCHE ANGABEN
TECHNISCHE DETAILS
Verlagsadresse
Günther Medien GmbH
Dreieich-Zeitung / Offenbach-Journal / Wochen-Journal
Ferdinand-Porsche-Ring 17 - 63110 Rodgau-Jügesheim
Postfach 1429 · 63204 Langen
Dateiformate
PDF, EPS, TIFF, JPEG, PostScript
PDF: Übergabe der Anzeige als PDF X-3 oder PDF X-1A.
Schriften müssen eingebettet sein, Format o. Beschnitt
EPS: Schriften müssen eingebunden sein
TIFF & JPEG: Auf Hintergrundebene reduzieren, nur
CMYK, Graustufen- oder Bitmapmodus verwenden
Keine offenen Dateien wie z.B. Corel Draw,
QuarkXPress, Word, Excel, Powerpoint, InDesign
ACHTUNG! bei PDF-Erstellung beachten:
• Nur Einzelseiten, unsepariert
• Schriften im Dokument einbinden
• Kleinste Schriftgröße 7,0 Punkt ab 0,15 mm Stärke
• Mindeststärke Linien 0,2 pt - keine Haarlinien!
• Schwarz in schwarz ausgeben, nicht in 4c
• Grautöne in Schwarz ausgeben, nicht in 4c
• Farbausgabe ausschließlich CMYK
• Auflösung 1c/4c Bilder mindestens 300 dpi
• Auflösung Strichgrafiken min. 600ppi, opt. 1270ppi
Farben:
Sonderfarben (z.B. HKS) werden grundsätzlich aus dem
4c-Farbsystem aufgebaut. Geringe Abweichungen im
Farbton berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen oder
Preisnachlässen
Farbprofil:
ISOnewspaper26v4.icc
Tonwertzunahme:
Ein 50-Prozent-Ton der Vorlage (z.B. schwarz) erhält
durch den Offsetdruckprozess einen Zuwachs von etwa
26%
Andruck/Proof
Gewünschte Farbverbindlichkeit kann nur durch
Zusendung eines Andrucks auf Zeitungspapier
gewährleistet werden.
Anzeigenübermittlung:
Per E-Mail: [email protected]
Per FTP Filetransfer-Protokoll,
Per Datenträger: CD, DVD, USB-Stick
Bankverbindungen
Volksbank Odenwald
BLZ 508 635 13 - Konto-Nr. 427 6515
Sparkasse Odenwaldkreis
BLZ 508 519 52 - Konto-Nr. 401 130 11
Zahlungsbedingungen
Sofort nach Anzeigenveröffentlichung per Bankeinzug
mit 2% Skonto oder sofort nach Rechnungserhalt ohne
Abzug.
Der Verlag behält sich die Veröffentlichung gegen
Vorauszahlung vor.
Gesamtauflage
Bei Druck der Mediadaten 218.420 Exemplare
Abweichungen +/-5% vorbehalten
Chiffregebühren
bei Abholung 3,- / bei Zusendung per Post 6,Ortspreise / Grundpreise
Ortspreise gelten für Kunden und Handel aus unserem
Erscheinungsgebiet. Grundpreise gelten für Agenturen
und Kunden außerhalb unseres Erscheinungsgebietes.
Agenturvergütung:
15% auf Grundpreise für Anzeigen und Beilagen
Belegversand:
Ab einem Rechnungswert von € 50,- verschicken wir auf
Wunsch ein Belegexemplar gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 3,-.
Ab Auftragswert € 250,- verschicken wir das Belegexemplar kostenfrei.
Der Versand erfolgt am Erscheinungstag billigst.
Technik & Preise Beilagen
BEILAGEN
Beilagenverteilung (Preise in Euro per Tausend)
Menge / Mal*
1x
2x
6x
12 x
ab 5.000
68,64,60,58,ab 10.000
64,60,58,56,ab 25.000
60,58,56,54,ab 100.000
53,51,49,47,ab 200.000
49,47,45,43,-
TECHNISCHE ERFORDERNISSE BEILAGEN
24 x
56,54,52,45,41,-
*fest eingeteilt innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten
• Preise gültig für Beilagen bis 30 Gramm.
• Verteilung bis einschl. Donnerstag in der Dreieich-Zeitung,
Offenbach-Journal und Wochen-Journal.
• Zuschlag je weitere 10 Gramm Zusatzgewicht 6,-- / Tsd.
• Mindestverteilungsmenge 5.000 Stück
• Die Preise sind ermäßigte Grundpreise
• Bei Abwicklung über eine Agentur wird ein Aufschlag
von 15% berechnet
• Beilagen sind generell fracht- und kostenfrei anzuliefern
Belegung
Teilbelegung nach Städten und Gemeinden möglich.
Die Aufteilung der Auflagenzahlen entnehmen Sie bitte
dem Blatt „Auflagen Beilagenverteilung“.
Anlieferadresse für Beilagen
Druckzentrum Rhein Main GmbH & Co. KG
Alexander-Fleming-Ring 2 / 65428 Rüsselsheim
Anliefertermin für Beilagen
Letzter Anlieferungstermin 5 Werktage vor Erscheinung
Frühester Anlieferungstermin 10 Tage vor Erscheinung
Sonstiges
• Letzter Rücktrittstermin 5 Tage vor Erscheinen. Bei späterer
Stornierung erfolgt Kostenberechnung nach Aufwand.
• Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage
eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
• Kostenloser Beilagenhinweis in der belegten Ausgabe.
•Eine Zuschussmenge von mindestens 2% ist erforderlich
• Der Verlag lässt die Dreieich-Zeitung, das OffenbachJournal und Beilagen mit geschäftsüblicher Sorgfalt
verteilen, wobei bis zu 12% Fehlzustellungen oder
Verluste als verkehrsüblich gelten.
•Restliche Beilagen nach Verteilung werden vernichtet.
• Konkurrenzausschluss bei Verteilung nicht möglich.
•Beilagen, die Fremdanzeigen enthalten, können nicht
angenommen werden.
1. Format
Minimalformat:
Breite 105 mm x Höhe 148 mm (DIN A6)
Maximalformat:
Breite 240 mm x Höhe 350 mm.
Der geschlossene Rücken, bzw. Falz muss sich auf der
Längsseite (350 mm) befinden.
2. Einzelblätter
Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Papiergewicht
von 170 g/m2 nicht unterschreiten. Einzelblätter mit
Formaten zwischen DIN A6 & DIN A4 müssen ein
Papiergewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen.
Größere Formate mit einem Papiergewicht von mindestens
60 g/m2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 mm
x 297 mm) zu falzen.
3. Mehrseitige Beilagen
Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen
einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem
Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m2 erforderlich oder diese Beilagen sind
nochmals zu falzen.
4. Gewichte
Das Gewicht einer Beilage soll 50 g pro Exemplar nicht
überschreiten. Liegt es darüber, ist eine Rückfrage mit
Muster beim Verlag erforderlich.
5. Falzarten
Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder
Mittenfalz verarbeitet sein. Leporello- und Altarfalz sind
nicht zu verarbeiten. Mehrseitige Beilagen im Format
größer als DIN A5 (148mm x 210mm) müssen den Falz an
der langen Seite haben.
6. Beschnitt
Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich
geschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine
Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.
7. Angeklebte Produkte (z. B. Postkarten)
Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder
Fuß der Beilage angeklebt werden. Generell ist bei allen
Beilagen mit Postkarten oder Warenproben eine
gesonderte Abstimmung mit dem Verlag erforderlich.
8. Draht-Rückenheftung
Die Draht-Rückenheftung sollte möglichst vermieden
werden. Bei Verwendung muss die Drahtseite der Rückenstärke der Beilage angemessen und darf keinesfalls stärker
als diese sein. Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit
Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden.
9. Anlieferungszustand
Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine
einwandfreie, sofortige maschinelle Verarbeitung
gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird.
Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark
elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden.
Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw.
Kanten, Quetschfalten oder verlagertem (rundem) Rücken
sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
10. Lagenhöhen
Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine
Höhe von 80 - 100 mm aufweisen, damit sie von Hand
greifbar sind. Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen
darf nicht notwendig sein.
Das Verschnüren oder Verpacken einzelner Lagen ist nicht
erwünscht.
11.Palettierung / Kennzeichnung
Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Mehrweg-Paletten
gestapelt sein. Beilagen sollen gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und ggf. gegen
Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein.
Der Lieferschein muss folgende Informationen enthalten:
die zu belegende Ausgabe, der Einsteck- bzw. Erscheinungstermin und der Auftraggeber der Beilage.
12. Anlieferungszeiten
Für Beilagen gelten feste Anlieferungszeiten.
Diese sind montags bis freitags (werktäglich) von 08:00
Uhr bis 18:00 Uhr im Druckzentrum.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines
Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der
Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf
einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit
Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der
in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der
in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge
hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat,
so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den
Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme
entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die
Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis
entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in
bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der
Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag
eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann,
wenn der Auftrag auf dieseWeise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden
in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und
nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen
Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit
dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen
eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der
technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des
Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern
aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und
deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser
den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder
Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar
ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich
Ersatz an.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Teil übliche Druckqualität im Rahmen
der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei
unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine
einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige
beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist
verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der
Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des
Auftrages.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer
Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit
der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens
und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt
nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlages, seines gesetzlichen Vertreters
und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des
Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kauf-
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männischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe
Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber
Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den
voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts
beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vierWochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht
werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber
trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der
Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der
Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der
Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort,
möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung
ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an
laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere
Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige
Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten
berechnet.
Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden
Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen
Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines
Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein
ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und
von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art
und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten
oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft
werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages
über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke,Matern und Zeichnungen sowie
für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen
ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen
ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt
des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder
auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht
genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls
die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen
Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur
Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei
einer Auflage bis zu 50.000 Expl. 20%
einer Auflage bis zu 100.000 Expl. 15%
einer Auflage bis zu 500.000 Expl. 10%
einer Auflage über 500.000 Expl. 5%
beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen,
wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig
Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag
zurücktreten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige
Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an.
Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen
Postweg weitergeleitet.
Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die
in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet
der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse
und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur
Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen.
Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist
der Verlag nicht verpflichtet.
19. Matern werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt.
Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit
Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden,
bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der
Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages:
a) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die
geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber
irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags
verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer
Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten
Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen
Anzeigentarifs.
b) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche
Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und
Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter
freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er nicht
rechtzeitig abbestellt wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht
verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte
Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig abbestellte Anzeigen,
so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu.
Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen
gegen das Urheberrecht frei.
c) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellungen einer Anzeige
kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen.
d) Bei Kennzifferanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Angeboten
beigegebenen Anlagen zurückzusenden.
Angebote von Vermittlern auf Ziffernanzeigen werden nicht befördert.
e) Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen entbinden den Verlag
von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von
Schadensersatz.
f) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen,
Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise festzulegen.
g) Anzeigen, die zu ermäßigten Preisen disponiert sind, werden Werbeagenturen
und Werbungsmittlern nicht provisioniert.
h) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. Änderungen übernimmt der
Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
i) Konkurrenzausschluss kann nur für die gleiche Seite, bei großflächigen
Anzeigen auch für die gegenüberliegende Seite gewährt werden.
j) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei
laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere
Vereinbarung getroffen wurde.
k) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen
und Leistung von Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz
für nichtveröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.
l) Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb
eines Monats nach Ablauf des Auftrages geltend gemacht wird.
m) Die aus der Preisliste ersichtlichen Preise und Nachlässe werden für alle
Werbungtreibenden einheitlich berechnet.
n) Bei Fließsatz-Anzeigen und privaten Gelegenheitsanzeigen sowie bei
Geschäftsanzeigen unter 50 mm besteht kein Anspruch auf einen Beleg bzw.
Belegausschnitt.
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Wir speichern personenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen und
verarbeiten diese innerhalb unseres Unternehmens. Diese Mitteilung erfolgt in
Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung.
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Andrea Lindenau
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