GÖTTINGEN 12 „Verpiss dich aus Göttingen“ Göttingen. Nach zwei bei der Polizei angezeigten Angriffen durch Unbekannte hat der Vorsitzende der Hochschulgruppe der Alternative für Deutschland, Lars S., jetzt eine weitere Straftat angezeigt. Er sei am Donnerstagabend von vier schwarz gekleideten Vermummten bedroht worden, heißt es in der Schilderung von S.. Die Polizei bestätigt den Eingang einer entsprechenden Strafanzeige. Der Vorfall soll sich vor dem kulturwissenschaftlichen Insitut der Universität ereignet haben. S. gab zu Protokoll, er sei mit den Worten „verpiss dich aus Göttingen“ bedroht und aufgefordert worden, seine politische Arbeit einzustellen. Andernfalls, so hätten die Täter angekündigt, sollen alle drei Wochen weitere Angriffe auf ihn folgen. Zeugen für den geschilderten und am Freitagmorgen von S. gleich in einem „offenen Brief “ an verschiedene Medien angeprangerten Vorfall gebe es nicht, teilt die Polizei auf Anfrage mit. ck Handweberei in der Innenstadt Göttingen. Die Handweberei Rosenwinkel hat in der Winterzeit einen Laden in der Innenstadt eröffnet. In diesem Jahr ist dieser bis Ende Januar in der Johannisstrasse 28 zu finden, teilt Silvia Hesse von der Handweberei Rosenwinkel mit. afu Lokhalle bringt 24 Millionen Euro Steigende Wertschöpfung für die Region Göttingen / Für Ausbau zu Kongresshalle fehlen Hotels Von Ulrich SchUbert Göttingen. 15 Millionen Euro Wertschöpfung hat die Göttinger Lokhalle im vergangenen Jahr mit ihren Konzerten, Messen und anderen Veranstaltungen in die Region gebracht – 2,3 Millionen Euro mehr als 2008. Überregional habe der Effekt sogar bei 24 Millionen Euro gelegen. „Das ist schon eine Nummer, ein stolzer Erfolg“, sagt Michael Karutz von der CIMA Beratung und Management GmbH. Vor etwa 80 Gästen aus den Bereichen Wirtschaft, Kultur und Politik hat der Experte für Handels- und Wirtschaftsanalysen die von ihm erhobenen „wirtschaftlichen Effekte“ der Lokhalle für „die Stadt und die Region“ zusammengefasst. Dabei stand für Karutz außer Frage, dass die Lokhalle neben den Wissenschaftseinrichtungen, der Mess- und Feingerätetechnik und einigen anderen Segmenten inzwischen zu den wichtigen Standortfaktoren der Stadt gehöre. Um die Wertschöpfung, zu der unter anderem die zufließende Kaufkraft gehört, zu errechnen, habe die CIMA viele Faktoren analysiert. Das reiche von Investitionen und Erlösen über direkte und indirekte Arbeitsplätze bei Zulieferern bis hin zu Einnahmeeffekten durch Veranstaltungen in der Gastronomie und Kulturszene. Dabei zeige sich, dass vor allem die Gastronomiebranche inklusive Hotels, das Baugewerbe inklusive Messebau und die außen liegenden Anbieter in den Bereichen Kunst, Kultur und Unterhaltung von den 83 großen Ver- Die TV-Sendung „Wetten. dass..?“ hat die Göttinger Lokhalle bundesweit als Veranstaltungsort bekannt gemacht und ihr Geschäft angekurbelt. anstaltungen in der Lokhalle profitiert haben (2008 waren es 68 Veranstaltungen). 23 900 Übernachtungen seien zum Beispiel 2014 auf das Konto der Lokhalle gegangen, so Karutz. Die Bringer seien dabei nicht große Konzerte oder die großen Sportevents, sondern Firmenveranstaltungen wie Tagungen und Messen. Hinter dem Erfolg der Halle unter dem Dach der Göttinger Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung (GWG) stehe auch das „hervorragende“ Lokhallen-Team. Nicht ohne Grund sei es erst kürzlich mit dem „Location Award 2015“ ausgezeichnet worden. Karutz hat auch analysiert, was fehlt, damit die Erfolgsgeschichte der Lokhalle anhält und noch mehr Veranstalter kommen: vor allem mehr Hotels in der Stadt. „Allein aus diesem Grund ziehen Anzeige in jedem Jahr vier bis fünf große Veranstaltungen an uns vorbei“, bestätigte die Lokhallen-Managerin Nicole Klammer. Aber auch mehr und flexiblere Tagungsräume und mehr Lagerfläche würden der Halle als Veranstaltungsort gut tun, sagte Karutz. Alles Forderungen, die während einer Podiumsrunde auch GWG-Geschäftsführerin Ursula Haufe und der Hotelier Olaf Feuerstein bestätigten. Zu- BB gleich lobten Feuerstein und der Sportveranstaltungsorganisator Lutz Renneberg die große Flexibilität der Lokhalle, um auch schwierige Veranstaltungen möglich zu machen. Einig waren sich alle, dass keine Messe, sondern eine TV-Veranstaltung die Lokhalle bundesweit als Veranstaltungsort geöffnet habe: die Ausstrahlung von „Wetten, dass..?“ 2001 mit Thomas Gottschalk. Aus dem Amtsgericht Mit drei Promille drei Stunden durch den Freistaat Preußen DIE BESONDERE WEIHNACHTSAKTION BIS ZUM 31.12.2015 GUTSCHEIN x 2 WIR VERDOPPELN DEN WERT IHRES GUTSCHEINS! Kaufen Sie SICH oder IHREN LIEBSTEN einen Aktionsgutschein in folgenden Abstufungen: ROT aus 50 € wird 100 €* SILBER aus 100 € wird 200 €* GOLD aus 150 € wird 300 €* Die Gutscheine können verschenkt oder auch sofort selbst genutzt werden! * Der eingezahlte Betrag kann zeitlich unbegrenzt für unser gesamtes Warensortiment eingesetzt werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der verdoppelte Gutscheinwert ist bis zum 31.01.2016 gültig und kann beim Kauf einer kompletten Brille eingesetzt werden. Ausgenommen Aktionsangebote. Der goldene Gutschein gilt ab einem Brillen-Auftragswert von 400 Euro. Pro Brillenkauf kann nur ein verdoppelter Gutschein angerechnet werden. Groner Str. 20 | Tel. (05 51) 50 84 60 | 37073 Göttingen www.bajohr-micheletti.de 65597101_001815 SONNABEND, 28. NOVEMBER 2015 Von Jürgen gückel ▶ Es ist wieder Karneval. An seine letzte Fastnacht wurde jetzt ein 30 Jahre alter Mann aus dem Raum Potsdam schmerzlich erinnert: Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen Straßenverkehrsgefährdung zu 3200 Euro und nimmt ihm für weitere zehn Monate den Führerschein weg. Er hat nach einer Fastnachtsfeier mit drei Promille einen Unfall gebaut. Leere Bierflaschen und ein redseliger Fahrer Die Göttinger Autobahnpolizei erinnert sich an den Maschinenbauingenier lebhaft. Einer der interessantesten Kunden. Der 30-jährige Doktorand wurde am 18. Januar um 5 Uhr morgens in Höhe Bovenden neben seinem schrottreifen BMW angetroffen. Das Auto war an der Beton-Mittelschutzmauer zerschellt. Im BMW leere Bierflaschen. Auf der Wache in Mengershausen wurde der Fahrer redselig. Den Polizisten, die er für „einen Wachdienst in Uniform“ hielt, erklärte er, dass sie gar keine Rechte hätten. Er schwadronierte von seinen Vorträgen als Professor, drohte den Beamten, er sei Ringer, und ließ sich über die neuen Bundesländer als „polnisch besetzte Zone“ aus. Letzteres wäre zu verstehen gewesen, wenn man gewusst hätte, dass der Mann eine Nähe zum wiederauferstandenen Freistaat Preußen hat. Dessen „Bürger“ glauben, Preußen sei völkerrechtlich nie untergegangen. Durch eben dieses Preußen, das von Potsdam bis zum mutmaßlichen Ziel Dortmund reicht, war er nach Überzeugung des Gerichts in jener Nacht mit seinem Auto und mindestens drei Promille gefahren. Nach drei Stunden endete die Tour bei Bovenden am Beton. Wie das passieren konnte, weiß er nicht. Er wisse auch gar nicht, ob er gefahren sei. Er habe einen Filmriss. Da könne nur ein anderer, der sich verdrückt hat, das Auto gefahren sein, erklärt der Verteidiger. Wie er zu den amtlich festgestellten 3,09 Promille Mindestalkoholgehalt zur Unfallzeit gekommen ist, erklärt der Angeklagte so: Am Vortag sei er im Nachbardorf seit dem frühen Morgen beim „Fastnachten“ gewesen. Man habe beim „Zempern“, dem sorbischen Zehnt-Abholen, in jedem Haus einen „kleinen Feigling“ oder andere Schnäpse getrunken. Dazu Bier. Vor Beginn des Kindertanzes gegen 16 Uhr setzte die Erinnerung aus. Wie er nach Bovenden gekommen sei, wisse er nicht. Seine Arbeitsstelle ist in Dortmund. 13-stündiger Filmriss nicht glaubwürdig Angeklagt ist nicht nur die Trunkenheitsfahrt. Über die Beleidigungen gegen Polizis- ten („Wichser“, „Fettklops“) hörten diese noch hinweg. Dass sie aber mit vier Mann unter Zwang die Blutprobe durchsetzen mussten und dabei Nervendrucktechnik nötig war, gilt als Widerstand. Die Ärztin, die zwei Proben nahm, um Nachtrunk nach dem Unfall rechnerisch ausschließen zu können, bescheinigte dem Mann Stimmungsschwankungen, aber durchaus Orientierung. Das wort „Aorteninsuffizienz“ habe er fehlerfrei ausgesprochen. Für den Rechtsmediziner eines der Zeichen, dass die Orientierung nicht aufgehoben war. Aus den Blutwerten (2,55 und 2,49 Promille) errechnete er, dass es zur Unfallzeit mehr als drei Promille gewesen sein müssen und das nach drei Stunden Autofahrt durch den Freistaat Preußen. Das sei „hochgefährlich“ gewesen, urteilt Amtsrichter Ehsan Kangarani. Er glaubt nicht an den Filmriss über 13 Stunden. Der Rechtsmediziner hält allenfalls kurzfristige Erinnerungslücken für glaubhaft. Vergeblich verlangt der Verteidiger einen Feispruch, weil „niemand meinen Mandanten am Steuer gesehen“ habe. Das hält der Richter für „hanebüchen“. Und dass der 30-Jährige damals gerade erst zu Führerscheinentzug wegen einer anderen Alkoholfahrt verurteilt worden war aber noch nicht rechtskräftig -, komme erschwerend hinzu. Deshalb ging das Gericht mit 80 Tagessätzen zu je 40 Euro noch über den Antrag des Staatsanwaltes hinaus.
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