Städteinitiative Sozialpolitik – Herbstkonferenz, 23. Oktober 2015 Neustrukturierung im Asylbereich – Was ändert sich für die Städte? Thomas Kunz, Direktor AOZ Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich Neustrukturierung Asylbereich Seite 2 Asylverfahren nach der Neustrukturierung Quelle: SEM Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich 1 Neustrukturierung Asylbereich Seite 3 Die Neustrukturierung - Was gleich bleibt: • Individuelle Asylverfahren mit positivem oder negativem Ausgang. • Die Asylgesuchszahlen sind von vielen Faktoren abhängig, die nichts mit dem Asylsystem der Schweiz zu tun haben. • Asylsuchende sind eine sehr heterogene Gruppe, deren Zusammensetzung grossen und raschen Veränderungen unterworfen ist. • Asylwesen bleibt Verbundaufgabe aller 3 staatlichen Ebenen. • Verteilschlüssel des Bundes • Es braucht konkrete Standorte für Asylzentren. • Der Vollzug von Wegweisungen bleibt Aufgabe der Kantone. • Nothilfe für Personen ohne Bleiberecht, deren Wegweisung nicht vollzogen werden kann. Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich Neustrukturierung Asylbereich Seite 4 Die Neustrukturierung - Was ändert: • Starke Beschleunigung der Asylverfahren • Unentgeltliche Rechtsvertretung und Rechtsberatung • Mehr als die Hälfte der Asylverfahren werden abgeschlossen, solange die Asylsuchenden noch in der Zuständigkeit des Bundes untergebracht und betreut sind. • Verschiebungen in der Aufgabenverteilung von Bund, Kanton und Gemeinden • Engere Zusammenarbeit der Kantone und Differenzierung der Aufgaben in den geplanten 6 Asylregionen. • Bei den beschleunigten Verfahren und den Dublinfällen erfolgt der Vollzug in der Regel ab Bundeszentren. Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich 2 Neustrukturierung Asylbereich Seite 5 Die Neustrukturierung – Auswirkungen: Aufgabenverteilung 1/2 • Der Bund übernimmt einen viel grösseren Teil in der Asylbetreuung und Unterbringung. → Kantone und Gemeinden werden entlastet • Mehr Standortgemeinden mit Bundeszentrum. Standortgemeinden erbringen zugunsten aller andern besondere Leistungen. • Bei Kantonen, die im Asylbereich ein 2-Phasensystem kennen, führt dies zu einer Aufgabenteilung nach Verfahrensstand: Betreuung der Asylsuchenden im erweiterten Verfahren durch den Kanton Unterbringung und Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen durch die Gemeinden Auf kommunaler Ebene Fokus künftig auf der Betreuung und Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommen. Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich Neustrukturierung Asylbereich Seite 6 Die Neustrukturierung – Auswirkungen: Aufgabenverteilung 2/2 Beispiel Kanton Zürich: Sozialhilfe-/ Betreuungszuständigkeiten nach der Neustrukturierung Bund Kanton Gemeinden Sozialhilfeunabhängigkeit Asylentscheid Einreise Anerkannte Flüchtlinge Vorläufig Aufgenommene Personen im Asylverfahren Sozialhilfeunabhängigkeit NEE / Negative Entscheide mit Wegweisung Unkontrollierte Ausreise FREPORegelung Härtefallregelung (B-Bewilligung) 3 Neustrukturierung Asylbereich Seite 7 Die Neustrukturierung – Auswirkungen: Personenbestand 1/2 • Die Zahl der anwesenden Asylsuchenden (Status N) reduziert sich. • Kurze Verfahren haben auf chancenlose Gesuchsteller eine abschreckende Wirkung (sowie Effizienzsteigerung durch mehr Haftplätze bei Ausschaffungen). → Abnahme von unbegründeten Asylgesuchen • Weniger vorläufige Aufnahmen aufgrund der Unzumutbarkeit des Vollzugs der Wegweisung (nach jahrelangem Aufenthalt mit Status N). • Durch verbesserte Wegweisungsvollzug und schnellere Verfahren geht der Bestand der Nothilfebeziehende zurück. → Insgesamt nehmen Personenbestände im Asylbereich ab • Leicht höhere Anzahl an anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen durch schnelleren Übergang von Personen mit Beleibrecht in den Integrationsbereich. → Erhöhung ist ausschliesslich auf verkürzte Verfahrensdauer zurückzuführen. Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich Neustrukturierung Asylbereich Seite 8 Die Neustrukturierung – Auswirkungen: Personenbestand 2/2 Personenbestände vor und nach der Neustrukturierung des Asylverfahrens IST nach Neustrukturierung 30000 25000 20000 15000 10000 5000 0 Personen in BZ* Personen im Asylverfahren in Kantonen Nothilfebeziehende Annerkannte Flüchtlinge** Vorläufige Aufgenommene*** Bemerkungen: Die Zahlen der Neustrukturierung beruhen auf einer Schätzung von 24‘000 Asylgesuchen pro Jahr.. * in erster und zweiter Instanz. ** Inkl. vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit Aufenthalt bis 5 Jahre. *** Mit Aufenthalt bis 7 Jahre. Quelle: Schlussbericht Gesamtplanung Neustrukturierung des Asylbereichs, AG Neustrukturierung, Stand Februar 2014 Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich 4 Neustrukturierung Asylbereich Seite 9 Die Neustrukturierung – Auswirkungen: Schutzquote 2/2 Ist Personen im Asylverfahren Begründete Asylgesuche / Gesuche von Personen mit Recht auf Schutz Unbegründete Asylgesuche Neu Begründete Asylgesuche / Gesuche von Personen mit Recht auf Schutz Personen im Asylverfahren Unbegründete Asylgesuche Schutzquote erhöht sich, weil Anteil der unbegründeten Asylgesuche zurückgeht. Abnahme unbegründeter Asylgesuche um 25 % Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich Neustrukturierung Asylbereich Seite 10 Die Neustrukturierung – Auswirkungen: Unterbringungsbedarf 1/2 Entwicklung der notwendigen Unterbringungskapazität Quelle: Schlussbericht Gesamtplanung Neustrukturierung des Asylbereichs → Schwankende Gesuchszahlen und kürzere oder längere Verfahrensdauer (1. und 2. Instanz) wirken sich unmittelbar auf den Kapazitäts-bedarf aus! Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich 5 Neustrukturierung Asylbereich Seite 11 Die Neustrukturierung – Auswirkungen: Unterbringungsbedarf 2/2 Was heisst das für Kommunen? • Für die Unterbringung von anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen werden voraussichtlich leicht höhere Kapazitäten benötigt. • Kaum noch Unterbringung von Asylsuchenden. → Personen müssen vermehrt langfristig und dauerhaft untergebracht werden, kleine Fluktuation. Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich Neustrukturierung Asylbereich Seite 12 Die Neustrukturierung – Auswirkungen: Sozialhilfe- und Integrationsbereich • Für Asylsuchende verkürzt sich die psychisch oft belastende Phase der Ungewissheit erheblich. → vermindert „Langzeitarbeitslosigkeits-Probleme“ • Die Integrationsförderung kann wesentlich früher einsetzen → Chance: je früher desto aussichtsreicher; Herausforderung: Personen sind noch weniger vertraut mit den hiesigen Verhältnissen. • Erwerbsquote der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen kann durch früher einsetzende und verstärkte Integrationsmassnahmen erhöht werden. → Entlastung für den Sozialhilfebereich Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich 6 Neustrukturierung Asylbereich Seite 13 Herausforderungen bleiben • Unklar, wie lange es dauern wird, bis die Neustrukturierung im Asylbereich umgesetzt ist, bzw. wie weit sie sich überhaupt umsetzen lässt (kein Asylverfahren länger als ein Jahr!). • Vollzug von Wegweisungen / Ausschaffungen bleibt eine Herausforderung. Allerdings fördern Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe als integraler Bestandteil des Asylverfahrens die freiwillige Rückkehr • Unabhängig davon wird man sich sowohl in der Sozialhilfe als auch in der Integrationsförderung auch künftig mit den „Altfällen“ befassen müssen. • Die Anzahl der Asylgesuche ist massgeblich durch die Krisenherde der Welt bestimmt und hat weniger mit dem Asylsystem der Schweiz zu tun. Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich 7
© Copyright 2024 ExpyDoc