Neustrukturierung im Asylbereich – Was ändert sich für die Städte?

Städteinitiative Sozialpolitik – Herbstkonferenz, 23. Oktober 2015
Neustrukturierung im Asylbereich – Was ändert sich für
die Städte?
Thomas Kunz, Direktor AOZ
Fachorganisation im Migrations- und Integrationsbereich
Neustrukturierung Asylbereich
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Asylverfahren nach der Neustrukturierung
Quelle: SEM
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Die Neustrukturierung - Was gleich bleibt:
• Individuelle Asylverfahren mit positivem oder negativem Ausgang.
• Die Asylgesuchszahlen sind von vielen Faktoren abhängig, die nichts mit dem
Asylsystem der Schweiz zu tun haben.
• Asylsuchende sind eine sehr heterogene Gruppe, deren Zusammensetzung
grossen und raschen Veränderungen unterworfen ist.
• Asylwesen bleibt Verbundaufgabe aller 3 staatlichen Ebenen.
• Verteilschlüssel des Bundes
• Es braucht konkrete Standorte für Asylzentren.
• Der Vollzug von Wegweisungen bleibt Aufgabe der Kantone.
• Nothilfe für Personen ohne Bleiberecht, deren Wegweisung nicht vollzogen
werden kann.
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Die Neustrukturierung - Was ändert:
• Starke Beschleunigung der Asylverfahren
• Unentgeltliche Rechtsvertretung und Rechtsberatung
• Mehr als die Hälfte der Asylverfahren werden abgeschlossen, solange die
Asylsuchenden noch in der Zuständigkeit des Bundes untergebracht und betreut
sind.
• Verschiebungen in der Aufgabenverteilung von Bund, Kanton und Gemeinden
• Engere Zusammenarbeit der Kantone und Differenzierung der Aufgaben in den
geplanten 6 Asylregionen.
• Bei den beschleunigten Verfahren und den Dublinfällen erfolgt der Vollzug in der
Regel ab Bundeszentren.
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Die Neustrukturierung – Auswirkungen: Aufgabenverteilung 1/2
• Der Bund übernimmt einen viel grösseren Teil in der Asylbetreuung und
Unterbringung.
→ Kantone und Gemeinden werden entlastet
• Mehr Standortgemeinden mit Bundeszentrum. Standortgemeinden erbringen
zugunsten aller andern besondere Leistungen.
• Bei Kantonen, die im Asylbereich ein 2-Phasensystem kennen, führt dies zu
einer Aufgabenteilung nach Verfahrensstand:
 Betreuung der Asylsuchenden im erweiterten Verfahren durch den Kanton
 Unterbringung und Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig
Aufgenommenen durch die Gemeinden
Auf kommunaler Ebene Fokus künftig auf der Betreuung und Integration von
anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommen.
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Die Neustrukturierung – Auswirkungen: Aufgabenverteilung 2/2
Beispiel Kanton Zürich: Sozialhilfe-/ Betreuungszuständigkeiten nach der Neustrukturierung
Bund
Kanton
Gemeinden
Sozialhilfeunabhängigkeit
Asylentscheid
Einreise
Anerkannte Flüchtlinge
Vorläufig Aufgenommene
Personen im
Asylverfahren
Sozialhilfeunabhängigkeit
NEE / Negative
Entscheide mit
Wegweisung
Unkontrollierte
Ausreise
FREPORegelung
Härtefallregelung
(B-Bewilligung)
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Die Neustrukturierung – Auswirkungen: Personenbestand 1/2
• Die Zahl der anwesenden Asylsuchenden (Status N) reduziert sich.
• Kurze Verfahren haben auf chancenlose Gesuchsteller eine abschreckende
Wirkung (sowie Effizienzsteigerung durch mehr Haftplätze bei Ausschaffungen).
→ Abnahme von unbegründeten Asylgesuchen
• Weniger vorläufige Aufnahmen aufgrund der Unzumutbarkeit des Vollzugs der
Wegweisung (nach jahrelangem Aufenthalt mit Status N).
• Durch verbesserte Wegweisungsvollzug und schnellere Verfahren geht der
Bestand der Nothilfebeziehende zurück.
→ Insgesamt nehmen Personenbestände im Asylbereich ab
• Leicht höhere Anzahl an anerkannten Flüchtlingen und vorläufig
Aufgenommenen durch schnelleren Übergang von Personen mit Beleibrecht in
den Integrationsbereich.
→ Erhöhung ist ausschliesslich auf verkürzte Verfahrensdauer zurückzuführen.
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Die Neustrukturierung – Auswirkungen: Personenbestand 2/2
Personenbestände vor und nach der Neustrukturierung des Asylverfahrens
IST
nach Neustrukturierung
30000
25000
20000
15000
10000
5000
0
Personen in BZ*
Personen im
Asylverfahren in
Kantonen
Nothilfebeziehende
Annerkannte
Flüchtlinge**
Vorläufige
Aufgenommene***
Bemerkungen: Die Zahlen der Neustrukturierung beruhen auf einer Schätzung von 24‘000 Asylgesuchen pro Jahr..
* in erster und zweiter Instanz.
** Inkl. vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit Aufenthalt bis 5 Jahre.
*** Mit Aufenthalt bis 7 Jahre.
Quelle: Schlussbericht Gesamtplanung Neustrukturierung des Asylbereichs, AG Neustrukturierung, Stand Februar 2014
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Die Neustrukturierung – Auswirkungen: Schutzquote 2/2
Ist
Personen im
Asylverfahren
Begründete
Asylgesuche /
Gesuche von
Personen mit
Recht auf Schutz
Unbegründete
Asylgesuche
Neu
Begründete
Asylgesuche /
Gesuche von
Personen mit
Recht auf Schutz
Personen im
Asylverfahren
Unbegründete
Asylgesuche
Schutzquote erhöht sich, weil Anteil der
unbegründeten Asylgesuche zurückgeht.
Abnahme
unbegründeter
Asylgesuche um
25 %
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Die Neustrukturierung – Auswirkungen: Unterbringungsbedarf 1/2
Entwicklung der notwendigen Unterbringungskapazität
Quelle: Schlussbericht
Gesamtplanung Neustrukturierung
des Asylbereichs
→ Schwankende Gesuchszahlen und kürzere oder längere Verfahrensdauer (1.
und 2. Instanz) wirken sich unmittelbar auf den Kapazitäts-bedarf aus!
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Die Neustrukturierung – Auswirkungen: Unterbringungsbedarf 2/2
Was heisst das für Kommunen?
• Für die Unterbringung von anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen
werden voraussichtlich leicht höhere Kapazitäten benötigt.
• Kaum noch Unterbringung von Asylsuchenden.
→ Personen müssen vermehrt langfristig und dauerhaft untergebracht werden,
kleine Fluktuation.
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Die Neustrukturierung – Auswirkungen: Sozialhilfe- und Integrationsbereich
• Für Asylsuchende verkürzt sich die psychisch oft belastende Phase der
Ungewissheit erheblich.
→ vermindert „Langzeitarbeitslosigkeits-Probleme“
• Die Integrationsförderung kann wesentlich früher einsetzen
→ Chance: je früher desto aussichtsreicher; Herausforderung: Personen sind
noch weniger vertraut mit den hiesigen Verhältnissen.
• Erwerbsquote der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen kann
durch früher einsetzende und verstärkte Integrationsmassnahmen erhöht
werden.
→ Entlastung für den Sozialhilfebereich
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Herausforderungen bleiben
• Unklar, wie lange es dauern wird, bis die Neustrukturierung im Asylbereich
umgesetzt ist, bzw. wie weit sie sich überhaupt umsetzen lässt (kein
Asylverfahren länger als ein Jahr!).
• Vollzug von Wegweisungen / Ausschaffungen bleibt eine Herausforderung.
Allerdings fördern Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe als integraler Bestandteil
des Asylverfahrens die freiwillige Rückkehr
• Unabhängig davon wird man sich sowohl in der Sozialhilfe als auch in der
Integrationsförderung auch künftig mit den „Altfällen“ befassen müssen.
• Die Anzahl der Asylgesuche ist massgeblich durch die Krisenherde der Welt
bestimmt und hat weniger mit dem Asylsystem der Schweiz zu tun.
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