24. Windenergietage Gemeinsame Direktvermarktung über ein

24. Windenergietage
Gemeinsame Direktvermarktung
über ein Umspannwerk
– Rechtsrahmen und Gestaltungsmodelle
12. Nov 2015
24. Windenergietage
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Grundgrün Energie GmbH
Gemeinsame Direktvermarktung über ein
Umspannwerk – Rechtsrahmen und
Gestaltungsmodelle
Agenda
Agenda
1
Über Grundgrün
2
Ausgangssituation und Rechtsrahmen
3
Gestaltungsmodelle
12. Nov 2015
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Agenda
Agenda
1
Über Grundgrün
2
Ausgangssituation und Rechtsrahmen
3
Gestaltungsmodelle
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Geschäftsfelder von Grundgrün
Portfoliooptimierung/
Eigenhandel
Direktvermarktung
•
•
3.000 MW in der
Vermarktung
• Xxx MW Photovoltaik
• 288 MW Wind
Offshore
~ 250 Kunden / > 400
Anlagen
25.06.2015
•
•
24/7-Bewirtschaftung an
Spotmarkt und OTC
Virtuelles Kraftwerk
(Prognose und Steuerung
bzw. Regelung)
2. Tagung zur Betriebsführung von PV-Anlagen
EndkundenBelieferung
•
über 5.000 Kunden
•
Deutschlandweite
Belieferung
•
3 Vertriebskooperationen
•
RLM-Index-Spot-Tarif
5
Geschäftsmodelle für die gesamte
Wertschöpfungskette
Unsere Vision
Eine digitale, dezentrale und grundgrüne Energiewirtschaft 4.0
Unsere Geschäftsfelder
Unsere Infrastruktur
Direktvermarktung
Marktzugang: Handel,
SRL
Endkundenbelieferung
Sonstige Energiedienstleistungen
25.6.2015
Anbindung, Prognose,
Steuerung, Abrechnung, CRM,
Kundenwertsteuerung
Direktvermarktung und Grünstromvermarktung
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Agenda
Agenda
1
Über Grundgrün
2
Ausgangssituation und Rechtsrahmen
3
Gestaltungsmodelle
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Ausgangssituation und Grundbegriffe
• Grundbegriffe (nach MPES – Marktprozesse für
Erzeugungsanlagen)
•
Erzeugungsanlage: Gesamtheit aller Erzeugungseinheiten,
deren Zählpunktbezeichnung (reale oder virtuelle) einem
Bilanzkreis zugeordnet ist
•
Erzeugungseinheit: Einzelne Einheit einer Erzeugungsanlage
(z. B. einzelne WEA) ohne bilanzierungsrelevante Messung
• Ausgangssituation: Mehrere Erzeugungseinheiten
über ein Umspannwerk an ein Netz der allgemeinen
Versorgung angeschlossen
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Ausgangssituation
Netz
Messung
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Rechtlicher Rahmen
„Alles oder Nichts“
• Besteht für eine Erzeugungseinheit die Pflicht zur
Direktvermarktung, gilt die DV-Pflicht für die
gesamte Erzeugungsanlage!
• Fällt eine Erzeugungseinheit in die
Ausfallvergütung (z.B. wegen Insolvenz des
Direktvermarkters), fallen alle anderen
Erzeugungseinheiten auch in die Ausfallvergütung
(zumindest bei Tranchierung)
12. Nov 2015
24. Windenergietage
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Agenda
Agenda
1
Über Grundgrün
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Ausgangssituation und Rechtsrahmen
3
Gestaltungsmodelle
12. Nov 2015
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Gestaltungsmodelle
• Zuordnung einer
Erzeugungsanlage zu
mehreren
Direktvermarktern nach
festem Prozentsatz
• Tranche: Anteil der aus
der Erzeugungsanlage
eingespeisten
Energiemenge
Tranchierung
12. Nov 2015
• Einspeisung aus
Erzeugungseinheit wird
mit Unterzähler
gemessen
• Einrichtung virtueller
Zählpunkte Anmeldung
DV über diesen ZP
„Messtechnische
Lösung“ –
Virtueller
Zählpunkt
24. Windenergietage
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Tranchierung
• Zuordnung einer Erzeugungsanlage zu mehreren
Direktvermarktern durch Bildung von Tranchen
• Tranche als Prozentsatz der gemessenen
Einspeisemenge
• Setzt RLM-Messung voraus
• Aufteilung der Einspeisemenge der gesamten
Erzeugungsanlage anhand fester Prozentsätze –
unabhängig davon, aus welcher Erzeugungseinheit die
Energie stammt
„Alles oder Nichts“: Risiken der Tranchierung
mit mehreren Direktvermarktern
• Risiko Ausfallvermarktung
• Wenn eine Erzeugungseinheit in Ausfallvermarktung
fällt: Immer gesamte Erzeugungsanlage (Zählpunkt) in
Ausfallvermarktung
• Alle Erzeugungseinheiten betroffen! Auch wenn der
eigene DV alles richtig gemacht hat...
• Gilt auch wenn Tranchierung < 100 %
• Tranchierung auch, wenn vorübergehend nur eine
Erzeugungseinheit einspeist: Es wird immer die
gemessene Einspeisemenge prozentual aufgeteilt
16.2.2015
MPES 2.0
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Tranchierung empfehlenswert?
60 % Grundgrün
40 % Statkraft
65 % Grundgrün
35 % Grundgrün
16.2.2015
MPES 2.0
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Messkonzept mit Unterzählern + virtuellen
Zählpunkten
Netz
Unterzähler/
virtueller ZP
Unterzähler/
virtueller ZP
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Messung
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Messtechnische Lösung – virtueller Zählpunkt
• Messkonzept:
• Hauptzähler am Netzverknüpfungspunkt
• Unterzähler für jede Erzeugungseinheit + jeweils
virtuelle Zählpunkte
• Vorteile:
• „verursachungsgerechte" Zuordnung der
Einspeisemengen zu den Erzeugungsanlagen
• Kein „Alles oder Nichts“, da verschiedene
bilanzierungsrelevante (virtuelle) Zählpunkte
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Fazit
• Tranchierung…
…riskant, da „Alles oder Nichts“
…empfehlenswert daher nur mit 1 Direktvermarkter
• Messtechnische Lösung…
…ermöglicht „verursachungsgerechte“ Zuordnung
der Energiemengen
…kein „Alles oder Nichts“
…sollte bereits bei Konzeption der Anlage
berücksichtigt werden, um nachträgliche Kosten
durch Umrüstung der Messung zu vermeiden
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Kontakt
Simone Mühe
Rechtsanwältin
[email protected]
M: +49. 1520 145 3820
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!