Mitteilungen der Marktgemeinde Lupburg 2015/5 1. Bürgermeister

V.i.S.d.P.:
Markt Lupburg, Burgstraße 14, 92331 Lupburg
Tel.: 09492 600 14-0
[email protected]
CSU
Manfred Hauser, Polizeibeamter, Amselweg 3, Lupburg
2. Bürgermeister, Marktgemeinderat
FW-UPW
Konrad Maier, Steuersachbearbeiter, Parsberger Str. 43, Lupburg
Marktgemeinderat
Mitteilungen der Marktgemeinde Lupburg 2015/5
1. Bürgermeister Alfred Meier verstorben
Nach langer, schwerer Krankheit verstarb unser beliebter und
geschätzter Bürgermeister Alfred Meier am 02. August im
Kreiskrankenhause Neumarkt i.d.Opf.
Bis zuletzt hatte er sich mit Herzblut und großem Engagement für
seine Bürger eingesetzt.
Die Marktgemeinde Lupburg wird ihm stets ein ehrendes Gedenken
bewahren.
Neuwahl des Ersten Bürgermeisters am Sonntag, 25.Oktober
2015
Das
Landratsamt
Neumarkt
i.d.Opf.
legte
als
Rechtsaufsichtsbehörde den Tag der Neuwahl des Ersten
Bürgermeisters des Marktes Lupburg auf Sonntag, 25. Oktober
2015, fest.
Die Amtszeit des neu gewählten Ersten Bürgermeisters beginnt am
Tag nach der Feststellung des Wahlergebnisses durch den
Wahlausschuss und endet am 30. April 2020.
Bis zur Neuwahl werden die Amtsgeschäfte von Herrn 2.
Bürgermeister Manfred Hauser geführt.
Wahlvorschläge zur Neuwahl zum Ersten Bürgermeister
Bis Donnerstag, 03. September 2015, 18.00 Uhr hatten die Parteien
und Wählergruppen Gelegenheit, ihre Wahlvorschläge einzureichen.
Folgende Wahlvorschläge gingen form- und fristgerecht bei der
Wahlleiterin, Fr. Müller, ein:
Aus den Marktgemeinderatssitzungen
Für den Antrag von Dietmar Gabler auf Neubau eines
Legehennenstalls mit Futtergebäude, überdachtem Kotlager und
Einfriedung der Auslaufflächen auf den FlSt. Nr. 470 und 471 der
Gemarkung Lupburg in Haid wurde das gemeindliche Einvernehmen
erteilt.
Dem Satzungsentwurf für den Bebauungsplan „Eichenbühl II – 1.
Änderung“, der im Wesentlichen die Änderung der zulässigen
Gebäudehöhe von ursprünglich 7 Metern auf bis zu 34 Metern zum
Inhalt hat, wurde zugestimmt. Die öffentlichen und privaten Belange
wurden zur Kenntnis genommen. Insbesondere wird dem Einwand,
dass die geplanten Bürotürme eine erdrückende Wirkung auf das
Wohngebiet Rudolfshöhe ausüben, entgegengehalten, dass dies
ausgeschlossen sei, da die Abstandsflächen nach der Bayerischen
Bauordnung eingehalten werden und so die allgemeinen
Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht
beeinträchtigt werden.
Die Kanal- und Straßenbauarbeiten für die Erschließung des
Baugebiets „Degerndorf Flurstück Nr. 40“ wurden zum angebotenen
Preis von 218.270,41 € incl. MwSt. an die Fa. Strabag AG,
Donaustaufer Str. 176, 93036 Regensburg vergeben.“
Der Marktgemeinderat beschloss den Antrag zur Aufhebung der
Verordnung des Landratsamts Neumarkt i.d.OPf. zum Schutz des
gemeindlichen Trinkwassers vom 25. April 1974. Inhaltlich handelt es
sich hier um die Auflösung des Wasserschutzgebietes um den
Brunnen Esper. Die Atrazin- und Desethylatrazinwerte im Wasser
sind seit Jahren über dem zulässigen Grenzwert, weshalb seit dem
Beitritt zum Wasserzweckverband Laber-Naab am 01.01.2008 kein
Trinkwasser mehr aus dem Brunnen gefördert wird.
mehr als 3 Monaten in der Wohnung angemeldet werden.
Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz
Zum 01. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches
Meldegesetz in Kraft, das neue Vorgaben mit sich bringt.
Die wichtigsten Änderungen sind wie folgt:
In eigener Sache
Am Freitag, 02. Oktober 2015, findet der jährliche Betriebsausflug
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Marktes Lupburg statt. Aus
diesem Grund sind der Kindergarten, das Rathaus und der Bauhof
geschlossen.
Auch die Mittagsbetreuung an der Grundschule entfällt an diesem
Tag.
- Zukünftig hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung
eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber
(Vermieter bzw. Hausverwaltung) den Ein- oder Auszug bestätigt.
Die amtlichen Formulare werden dann unter der Internetadresse
www.lupburg.de zum Download bereitstehen bzw. können im
Bürgerbüro im Rathaus, Burgstr. 14, Lupburg abgeholt werden.
- Die Frist, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer
Wohnung anzumelden, wird künftig auf zwei Wochen verlängert.
Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin nicht möglich.
Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins
Ausland. Hier ist künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben.
- Besuche aus dem Ausland müssen erst ab einer Verweildauer von
Datum
Veranstaltung
02.10.
Weinfest
03.
– Fahrt zum Almabtrieb
05.10.
Veranstalter
Frauenbund
See/Willenhofen
Ort
Gasth. Pöppl
Österreich
11.10.
Benefizkonzert
Burgsaal
14.10.
Vortrag
Frauenbund
Lupburg
Pfarrheim
28.10.
Kürbis schnitzen
Metzgerei Hecht
Metzgerei Hecht
07.11.
JHV mit Neuwahlen
Schützenverein
Lupburg
Burg
21.11.
Nuss-Schießen
Schützenverein
Lupburg
Burg
29.11.
Adventsfeier
VdK Lupburg
Gasth. Pöppl
- Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6
Monaten in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort
gemeldet zu sein.
Wir gratulieren herzlich
Herrn Paul Schall
am 14. Oktober
Frau Maria Wolf
am 19. Oktober
Frau Maria Stiegler
am 01. November
Herrn Georg Hofmeister
am 04. November
Frau Walburga Schöffmann am 17. November
Frau Hermine Polster
am 23. November
Frau Maria Gatzhammer
am 26. November
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
den Eheleuten
Anna und Rudolf Richter zum 55. Hochzeitstag am 07. Oktober
Margareta und Dieter Krisch zum 50. Hochzeitstag am 26. November
den Eltern
Sandra und Markus Baschwitz zur Geburt ihres Sohnes Felix am 28.
Juli 2015
Martina und Rupert Arnold zur Geburt ihres Sohnes Maximilian
Martin am 12. August 2015
Christine und Jochen Plank zur Geburt ihrer Tochter Franziska am
12. August 2015
Sandra und Thomas Obermeyer zur Geburt ihrer Tochter Lisa
Sophie am 22. August 2015
Monika Buckenleib und Georg Ludwig Heim zur Geburt ihres Sohnes
Tobias Emil am 02. September 2015