Zeitplan für die Steuerperiode 2015

Zeitplan für Fristen und das Hinterlegen der Steuererklärungen 2015
Natürliche Personen
Département des finances et des institutions
Service cantonal des contributions
Departement für Finanzen und Institutionen
Kantonale Steuerverwaltung
Januar
Anfang Januar 2016 : Versand der letzten
Mahnungen für das Steuerjahr 2014
(Erstellungsdatum Mittwoch, 6. Januar 2016, Versand
Mittwoch, 7. Januar 2016)
Februar
Juristische Personen
4 Febraur 2016 :
Versand der letzten Bussen des Steuerjahres 2014
Im Verlauf Februars 2016 : Druck und Versand der
Steuererklärungen 2015 an die Steuerpflichtigen.
Januar
Amtliche Veranlagung: ab 9. Februar 2016
8. Januar 2016 : Letztes Datum zum Hinterlegen
der Steuererklärung zum Verhindern der
Mahnung
März
Februar
Während des ganzen Monats März = Hinterlegen
der Steuererklärungen und Fristverlängerungen
per Einzahlungsschein und/oder Internet.
5. Februar 2016 : Letztes Datum zum
Hinterlegen der Steuererklärung zum verhindern
der Busse
31. März 2016: Allgemeine letzte Frist für
das Hinterlegen der Steuererklärung 2015
Ende Februar 2016 : Druck und Versand der
Steuererklärungen der juristischen Personen
April
März
22. April 2016: Letztes Datum zum Hinterlegen der Steuererklärung
um eine Mahnung zu verhindern ohne Fristverlängerung.
April
Ab 25. April 2016: Versand der Mahnungen mit
Bearbeitungsgebühr.
Mai
Juni
Mai
30. Juni 2016 : Allgemeine Frist für das
Hinterlegen der Steuererklärung der JP
27. Mai 2016 : Blockieren der Fristverlängerungsgesuche
(19h00) über Internet oder Einzahlungsschein.
Juli
Juni
29. Juli 2016 : Letzte Möglichkeit für das
Einreichen der Steuererklärung der JP
ohne Mahnung, falls keine Frist
beantragt.
2. Juni 2016: Letztes Datum zum Hinterlegen der
Steuererklärung zum Verhindern einer Busse wenn
keine Fristverlängerung beantragt.
Ab 6. Juni 2016 : Versand der Bussen für das
Nichthinterlegen der Steuererklärungen.
August
Ab 3. August 2016 : Versand der
Mahnungen (mit Bearbeitungsgebühr)
26. August 2015 (ab 19h00) : Blockierung
der Fristverlängerungsgesuche über Internet
und Einzahlungsschein
26. August 2016 : Letztes Datum zum
Hinterlegen der Steuererklärung der JP um
eine Busse zu verhindern, falls keine Frist
beantragt.
Planung
der
Fristen
2016 für
die
Steuererklärung
2015
Juli
31. Juli 2016 : Ablauf der Fristverlängerung für die Unselbständigen.
August
5. August 2016 : Letztes Datum zum Hinterlegen der
Steuererklärung zum Verhindern einer Mahnung, falls
keine Fristverlängerung beantragt.
Ab dem 8. August 2016 : Versand der Mahnungen
(ohne Bearbeitungsgebühr)
Ab 29. August 2016 : Versand der Bussen für die JP.
September
September
Oktober
1. September 2016 : Letztes Datum zum Hinterlegen
der Steuererklärung zum Verhindern einer Busse, falls
keine Fristverlängerung beantragt.
31. Oktober 2016 : Ablauf der
Fristverlängerung für die JP
Ab 5. September 2016 : Versand der Bussen
November
4. November 2016 : Letztes Datum für das
Hinterlegen der Steuererklärung zum Verhindern
der Mahnung, falls keine Fristverlängerung
beantragt.
Ab 7. November 2016 : Versand der 2.
Mahnungen der JP ohne Bearbeitungsgebühr.
Dezember
2. Dezember 2016 : Letztes Datum zur Erfassung der
zweiten Verlängerung per Internet (für Treuhandbüros,
ab 19h00)
Amtliche Veranlagung: ab 12. September 2016
Oktober
Ab September 2016: Erste
Rechnungsstellung der
Fristverlängerungsgesuche
Im Verlauf des Dezember
2016: Zweite
Rechnungsstellung der
Fristverlängerungsgesuche
2. Dezember 2016 : Letztes Datum zum
Hinterlegen der Steuerklärung der JP mit
Fristverlängerung damit keine Busse verschickt
wird.
Ab 5. Dezember 2016 : Versand der Bussen
für das Nichthinterlegen der Steuererklärung
der JP.
Nächste Mahnungen und Bussen: Januar/Februar 2017
31. Oktober 2016 : Letztes Datum für das Hinterlegen der
Steuererklärung zum Verhindern der Mahnung, falls keine
Fristverlängerung beantragt.
31. Oktober 2016 : Ablauf der Fristverlängerung für die
Selbständigen und die Treuhandbüros
November
Ab 2. November 2016 : Versand der Mahnungen
(ohne Bearbeitungsgebühr)
Dezember
1. Dezember 2016 : Letztes Datum zur Erfassung der
zweiten Verlängerung per Internet (für Treuhandbüros;
ab 19h00)
1. Dezember 2016 : Letztes Datum zum Hinterlegen
der Steuererklärung zum Verhindern einer Busse, falls
keine Fristverlängerung beantragt.
Ab 5. Dezember 2016 : Versand der Bussen für das
Nichthinterlegen der Steuererklärung.
Email für die Korrespondenz der natürlichen Personen und
Juristichen Personnen: [email protected]
Amtliche Veranlagung: ab 12. Dezember 2016
31. Dezember 2016 : Allerletzter Termin für
Fristverlängerungen nur Sonderfälle
2. Januar 2017 : Letztes Datum zum Hinterlegen der
Steuererklärung zum Verhindern einer nachfolgenden Mahnung mit
Ablauf 31.12.2016.
Nächste Mahnungen und Bussen: Januar/Februar 2017
deutsch planning 2016 PP_PM public.mmap - 21.01.2016 -