Zeitplan für Fristen und das Hinterlegen der Steuererklärungen 2015 Natürliche Personen Département des finances et des institutions Service cantonal des contributions Departement für Finanzen und Institutionen Kantonale Steuerverwaltung Januar Anfang Januar 2016 : Versand der letzten Mahnungen für das Steuerjahr 2014 (Erstellungsdatum Mittwoch, 6. Januar 2016, Versand Mittwoch, 7. Januar 2016) Februar Juristische Personen 4 Febraur 2016 : Versand der letzten Bussen des Steuerjahres 2014 Im Verlauf Februars 2016 : Druck und Versand der Steuererklärungen 2015 an die Steuerpflichtigen. Januar Amtliche Veranlagung: ab 9. Februar 2016 8. Januar 2016 : Letztes Datum zum Hinterlegen der Steuererklärung zum Verhindern der Mahnung März Februar Während des ganzen Monats März = Hinterlegen der Steuererklärungen und Fristverlängerungen per Einzahlungsschein und/oder Internet. 5. Februar 2016 : Letztes Datum zum Hinterlegen der Steuererklärung zum verhindern der Busse 31. März 2016: Allgemeine letzte Frist für das Hinterlegen der Steuererklärung 2015 Ende Februar 2016 : Druck und Versand der Steuererklärungen der juristischen Personen April März 22. April 2016: Letztes Datum zum Hinterlegen der Steuererklärung um eine Mahnung zu verhindern ohne Fristverlängerung. April Ab 25. April 2016: Versand der Mahnungen mit Bearbeitungsgebühr. Mai Juni Mai 30. Juni 2016 : Allgemeine Frist für das Hinterlegen der Steuererklärung der JP 27. Mai 2016 : Blockieren der Fristverlängerungsgesuche (19h00) über Internet oder Einzahlungsschein. Juli Juni 29. Juli 2016 : Letzte Möglichkeit für das Einreichen der Steuererklärung der JP ohne Mahnung, falls keine Frist beantragt. 2. Juni 2016: Letztes Datum zum Hinterlegen der Steuererklärung zum Verhindern einer Busse wenn keine Fristverlängerung beantragt. Ab 6. Juni 2016 : Versand der Bussen für das Nichthinterlegen der Steuererklärungen. August Ab 3. August 2016 : Versand der Mahnungen (mit Bearbeitungsgebühr) 26. August 2015 (ab 19h00) : Blockierung der Fristverlängerungsgesuche über Internet und Einzahlungsschein 26. August 2016 : Letztes Datum zum Hinterlegen der Steuererklärung der JP um eine Busse zu verhindern, falls keine Frist beantragt. Planung der Fristen 2016 für die Steuererklärung 2015 Juli 31. Juli 2016 : Ablauf der Fristverlängerung für die Unselbständigen. August 5. August 2016 : Letztes Datum zum Hinterlegen der Steuererklärung zum Verhindern einer Mahnung, falls keine Fristverlängerung beantragt. Ab dem 8. August 2016 : Versand der Mahnungen (ohne Bearbeitungsgebühr) Ab 29. August 2016 : Versand der Bussen für die JP. September September Oktober 1. September 2016 : Letztes Datum zum Hinterlegen der Steuererklärung zum Verhindern einer Busse, falls keine Fristverlängerung beantragt. 31. Oktober 2016 : Ablauf der Fristverlängerung für die JP Ab 5. September 2016 : Versand der Bussen November 4. November 2016 : Letztes Datum für das Hinterlegen der Steuererklärung zum Verhindern der Mahnung, falls keine Fristverlängerung beantragt. Ab 7. November 2016 : Versand der 2. Mahnungen der JP ohne Bearbeitungsgebühr. Dezember 2. Dezember 2016 : Letztes Datum zur Erfassung der zweiten Verlängerung per Internet (für Treuhandbüros, ab 19h00) Amtliche Veranlagung: ab 12. September 2016 Oktober Ab September 2016: Erste Rechnungsstellung der Fristverlängerungsgesuche Im Verlauf des Dezember 2016: Zweite Rechnungsstellung der Fristverlängerungsgesuche 2. Dezember 2016 : Letztes Datum zum Hinterlegen der Steuerklärung der JP mit Fristverlängerung damit keine Busse verschickt wird. Ab 5. Dezember 2016 : Versand der Bussen für das Nichthinterlegen der Steuererklärung der JP. Nächste Mahnungen und Bussen: Januar/Februar 2017 31. Oktober 2016 : Letztes Datum für das Hinterlegen der Steuererklärung zum Verhindern der Mahnung, falls keine Fristverlängerung beantragt. 31. Oktober 2016 : Ablauf der Fristverlängerung für die Selbständigen und die Treuhandbüros November Ab 2. November 2016 : Versand der Mahnungen (ohne Bearbeitungsgebühr) Dezember 1. Dezember 2016 : Letztes Datum zur Erfassung der zweiten Verlängerung per Internet (für Treuhandbüros; ab 19h00) 1. Dezember 2016 : Letztes Datum zum Hinterlegen der Steuererklärung zum Verhindern einer Busse, falls keine Fristverlängerung beantragt. Ab 5. Dezember 2016 : Versand der Bussen für das Nichthinterlegen der Steuererklärung. Email für die Korrespondenz der natürlichen Personen und Juristichen Personnen: [email protected] Amtliche Veranlagung: ab 12. Dezember 2016 31. Dezember 2016 : Allerletzter Termin für Fristverlängerungen nur Sonderfälle 2. Januar 2017 : Letztes Datum zum Hinterlegen der Steuererklärung zum Verhindern einer nachfolgenden Mahnung mit Ablauf 31.12.2016. Nächste Mahnungen und Bussen: Januar/Februar 2017 deutsch planning 2016 PP_PM public.mmap - 21.01.2016 -
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