TÜV NORD Akademie – Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Chief Information Security Officer (TÜV®) Prüf- und Zertifizierungsordnung Chief Information Security Officer (TÜV®) Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg Telefon: 040 8557-2557 Telefax: 040 8557-1901 5000 E-Mail: [email protected] TÜV® Inhalt 1. Geltungsbereich 4 2. Prüfer 4 3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 4 4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 5. Prüfungstermin und Prüfungsort 5 6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 5 7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 5 8. Bewertung der Prüfungsleistungen 6 9. Wiederholung der Prüfung 6 10. Prüfungsunterlagen 7 11. Feststellung der Prüfungsergebnisse 7 12. Zertifikaterteilung 7 13. Prüfungsgebühren 8 14. Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit 8 15. Mitgeltende Unterlagen des Zertifizierungsprogramms 8 Übersicht der Anlagen 8 Anlage 1a: Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Chief Information Security Officer (TÜV®) 9 Anlage 1b: Themen und Prüfungsmodalitäten für die praktische Prüfung Chief Information Security Officer (TÜV®): Erstellung einer Fallstudie 10 Anlage 2: 11 Übersicht über die verwendeten Formblätter gem. Liste PersZ-F Rev. 01 Stand: 09.06.2015 07:44 Version: 4 Status: freigegeben Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, die Verbreitung, der Nachdruck und die Gesamtwiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege bleiben, auch bei auszugsweiser Verwertung, der vorherigen Zustimmung des Herausgebers vorbehalten. Prüf- und Zertifizierungsordnung Chief Information Security Officer (TÜV®) Seite 3 von 11 Seiten Prüf- und Zertifizierungsordnung 1. Geltungsbereich Diese Prüf- und Zertifizierungsordnung gilt für alle Zertifizierungsverfahren zur Erlangung des Zertifikats Chief Information Security Officer (TÜV®) im Rahmen von anerkannten Lehrgängen, die mit der Erlangung eines Zertifikats abschließen. 2. Prüfer Die Prüfungen werden von benannten Prüfern abgenommen. Die Benennung erfolgt durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie. 3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 3.1 In der Prüfung wird festgestellt, ob der Kandidat die in den fachbezogenen Lehrgängen für das Qualifikationsgebiet oder in sonstiger Art und Weise erworbenen Kompetenzen auf konkrete Aufgabenstellungen des jeweiligen Fachgebiets anwenden kann. 3.2 Die Prüfungsmodalitäten (Art der Prüfung, Anzahl der Aufgabenblöcke, angesprochene Themenkreise, Anzahl der Aufgaben, Prüfungsdauer usw.) sind in der Anlage zu dieser Prüfungsordnung für das Qualifizierungsgebiet festgelegt. 3.3 Schriftliche Prüfung Bei den schriftlichen Prüfungsaufgaben wird zwischen Multiple-Choice-Aufgaben (MCAufgaben) und offenen Aufgaben unterschieden. Bei MC-Aufgaben muss unter mehreren vorgegebenen Lösungsvorschlägen durch Ankreuzen jede richtige Lösung ausgewählt werden. Bei offenen Aufgaben sind die Lösungen in freier, knapper Form selbst zu formulieren und niederzuschreiben. 3.4 Praktische Prüfung Die praktische Prüfung erfolgt in Form der Erstellung einer Fallstudie aus dem Bereich der Informationssicherheitskonzeption. Für den Beginn der Ausarbeitung werden zwei Termine vorgegeben. Der Kandidat kann sich entscheiden, die Aufgabe für die praktische Prüfung direkt im Anschluss der schriftlichen Prüfung oder vier Wochen nach der schriftlichen Prüfung zu beginnen. Die Bearbeitungszeit beträgt 18 Werktage. 3.5 Zur Prüfung gem. 3.3 sind Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig. 4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4.1 Zu einer Prüfung wird zugelassen, wer die erfolgreich abgelegte Prüfung Information Security Officer (TÜV®) sowie die Teilnahme an den fachbezogenen Lehrveranstaltungen des Qualifikationsgebietes Chief Information Security Officer (TÜV®) nachweisen kann. Für Inhalt und Dauer gelten die Festlegungen des Merkblatts Chief Information Security Officer (TÜV®). 4.2 Für den Zugang zur Prüfung ist der Nachweis des Kenntnisstands entsprechend des Merkblatts Chief Information Security Officer (TÜV®) erforderlich. 4.3 Bei Seiteneinstieg in die Prüfung werden ggf. Lehrgänge anderer Bildungsanbieter nach Prüfung durch die Personenzertifizierung anerkannt. Prüf- und Zertifizierungsordnung Chief Information Security Officer (TÜV®) Seite 4 von 11 Seiten Prüf- und Zertifizierungsordnung 5. Prüfungstermin und Prüfungsort 5.1 Der Prüfungstermin und der Prüfungsort der schriftlichen Prüfung werden vom Veranstalter festgelegt und den Kandidaten rechtzeitig mitgeteilt. 5.2 Bei Prüfungen, die im Rahmen eines Lehrgangs stattfinden, ist der Prüfungstag in der Regel der letzte Lehrgangstag oder der Tag nach dem letzten Lehrgangstag. Die Prüfungen finden dann am Ort der Lehrgangsdurchführung statt. Die Vergabe der Themen für die Fallstudie erfolgt zusammen mit der schriftlichen Prüfung. 6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 6.1 Tritt ein Kandidat vor Prüfungsbeginn von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt. 6.2 Tritt ein Kandidat nach Prüfungsbeginn von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Rücktritt wird anerkannt und die Prüfung gilt als nicht durchgeführt, wenn schwerwiegende, vom Kandidaten nicht zu vertretende persönliche Gründe vorliegen, die eine weitere Teilnahme an der Prüfung unzumutbar machen. Der Kandidat hat die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich nachzuweisen. Die Entscheidung trifft der Prüfer. 6.3 Prüfungsleistungen, die der Kandidat aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt, werden mit null Punkten bewertet. 7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 7.1 Täuschungshandlungen werden schriftlich festgehalten. 7.2 Bei Täuschungshandlungen entscheidet der Prüfer, ob der Kandidat die Prüfung fortsetzen darf oder sofort von der weiteren Prüfung auszuschließen ist. Im Falle des Ausschlusses gilt Abschnitt 6.3 entsprechend. 7.3 Werden Täuschungshandlungen erst nach Abschluss der Prüfung festgestellt, so kann die Zertifizierungsstelle innerhalb von zwei Jahren die Prüfung für nicht bestanden und das Zertifikat für ungültig erklären. 7.4 Behindert ein Kandidat durch sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die anderer Kandidaten ordnungsgemäß durchzuführen, so kann er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. Die Prüfung gilt in diesen Fällen als nicht bestanden. Die Entscheidung trifft der Prüfer. Prüf- und Zertifizierungsordnung Chief Information Security Officer (TÜV®) Seite 5 von 11 Seiten Prüf- und Zertifizierungsordnung 8. Bewertung der Prüfungsleistungen 8.1 Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt nach einem Punktesystem. 8.2 Schriftliche Prüfungen Unabhängig vom Aufgabentyp gibt es grundsätzlich für eine nicht oder völlig falsch beantwortete Aufgabe null Punkte. Multiple-Choice-Aufgaben Sind bei einer Aufgabe mehrere Lösungen richtig, so gibt es einen Punkt, wenn alle richtigen Lösungen angekreuzt wurden. Jede fehlende richtige und jede falsche Lösung führt zu null Punkten. Offene Aufgaben Bei den offenen Aufgaben sind die Lösungen in freier, knapper Form selbst zu formulieren und niederzuschreiben. Für jede vollständig und richtig gelöste Aufgabe werden vier Punkte vergeben. Eine nur teilweise richtige Lösung erhält auch nur einen Punktanteil entsprechend ihrem Verhältnis zur richtigen Gesamtlösung. Hierbei ist eine Punktstückelung von halben (½) Punkten möglich. 8.3 Praktische Prüfung In der praktischen Prüfung werden mehrere Kriterien durch den Prüfer mit Punkten bewertet. 8.4 Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung Chief Information Security Officer (TÜV®) Die schriftliche Prüfung ist bestanden, falls mindestens 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht wurden. Die praktische Prüfung ist bestanden, falls mindestens 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht wurden. Die gesamte Prüfung gilt als bestanden, falls beide Prüfungsteile bestanden wurden. 9. Wiederholung der Prüfung 9.1 Im Falle des Nichtbestehens kann der Kandidat die schriftliche Prüfung wiederholen. 9.2 Im Falle des Nichtbestehens der praktischen Prüfung kann der Kandidat die Fallstudie nachbessern. Zu einem festgelegten Termin erhält der Kandidat die Fallstudie mit den Erläuterungen zur Nachbesserung des Prüfers. Für die Nachbesserung der Fallstudie hat der Kandidat sechs Werktage Zeit. 9.3 Eine Teilprüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfungen sind innerhalb von zwölf Monaten nach der Erstprüfung durchzuführen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Personenzertifizierung. 9.4 Termine für Wiederholungsprüfungen können bei den Geschäftsstellen der TÜV NORD Akademie oder beim Veranstalter erfragt werden. 9.5 In Einzelfällen können die Prüfer in Abstimmung mit der Personenzertifizierung zu gesonderten Regelungen kommen. Diese sind zu dokumentieren. Prüf- und Zertifizierungsordnung Chief Information Security Officer (TÜV®) Seite 6 von 11 Seiten Prüf- und Zertifizierungsordnung 10. Prüfungsunterlagen 10.1 Alle Prüfungsunterlagen werden in der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie aufbewahrt. 10.2 Die Aufbewahrungsfrist für alle Prüfungsunterlagen beträgt drei Jahre. 11. Feststellung der Prüfungsergebnisse 11.1 Die Prüfer, beauftragt durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie, bewerten das Ergebnis der Prüfung; die Personenzertifizierung entscheidet über die Zertifizierung. 11.2 Die Benachrichtigung der Kandidaten über ihr Prüfungsergebnis erfolgt zeitnah zur Prüfung, spätestens jedoch sechs Wochen nach der Prüfung durch den Veranstalter. 11.3 Bei bestandener Prüfung ist das Zertifikat der TÜV NORD Akademie der Prüfungsbescheid. 11.4 Es werden die Prüfungsprädikate bestanden oder nicht bestanden vergeben. Dem Kandidaten kann die von ihm in der Prüfung erzielte Punktzahl mitgeteilt werden. Die Entscheidung trifft die Personenzertifizierung. 11.5 Dem Kandidaten, der nicht bestanden hat, wird Einsicht in die von ihm abgelegte Prüfung auf Anfrage und unter Anerkennung folgender Bedingungen erlaubt: 12. Die Einsicht erfolgt durch ihn persönlich und nur für die von ihm abgelegte Prüfung. Die Einsicht erfolgt ausschließlich im Beisein einer berechtigten Aufsichtsperson. Während der Einsicht gemachte Notizen oder Aufzeichnungen verbleiben bei den Prüfungsunterlagen. Die Einsichtnahme in die Musterlösung ist nicht vorgesehen. Die Zeit zur Einsichtnahme ist begrenzt auf 20 Minuten. Unklarheiten sind ausschließlich mit der Aufsichtsperson zu besprechen. Die Aufsichtsperson kann dieses auf dem vorliegenden Formblatt verzeichnen und der Leitung der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie zur Entscheidung zuleiten. Die Missachtung einer oder mehrerer der o. g. Bedingungen oder sonstiges Verhalten, welches einen ordnungsgemäßen Ablauf der Einsicht behindert, führen zum sofortigen Abbruch der Einsicht, verbunden mit dem Ausschluss von weiteren Prüfungen Chief Information Security Officer (TÜV®). Zertifikaterteilung 12.1 Den Kandidaten wird bei erfolgreicher Prüfung durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie ein Zertifikat ausgestellt. 12.2 Das Zertifikat enthält folgende Angaben: Personalien des Kandidaten (Titel, Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, mit Länderangabe falls nicht in Deutschland) Bezeichnung der Qualifikation, Prüfungsinhalte Unterschrift der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie Ausstellungsdatum (Prüfungsdatum) Prüf- und Zertifizierungsordnung Chief Information Security Officer (TÜV®) Seite 7 von 11 Seiten Prüf- und Zertifizierungsordnung Jedes Zertifikat ist mit einer eindeutigen Nummer, dem Beispiel folgend, zu versehen: CISO/A36/032567/2013 Die Nummer setzt sich wie folgt zusammen: CISO A36 032567 2013 Chief Information Security Officer (TÜV®) Kostenstellenbezeichnung der verantwortlichen Einheit der Akademie Anmeldenummer des Kandidaten (ORBIS) Jahr der Prüfung 12.3 Das Zertifikat darf nur in der von der TÜV NORD Akademie zur Verfügung gestellten Form verwendet werden. Es darf nicht nur teil- oder auszugsweise benutzt werden. Der Auftraggeber ist nicht befugt, Änderungen des Zertifikats vorzunehmen. Das Zertifikat darf nicht irreführend verwendet werden. 13. Prüfungsgebühren 13.1 Jede Prüfung ist gebührenpflichtig. 13.2 Die Höhe der Prüfungsgebühren ist den aktuellen Unterlagen zu entnehmen. 14. Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit 14.1 Die Prüf- und Zertifizierungsordnung wird von der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie in Kraft gesetzt, ebenso wie alle Änderungen. 14.2 Diese Prüf- und Zertifizierungsordnung ist öffentlich und für jedermann zugänglich. 15. Mitgeltende Unterlagen des Zertifizierungsprogramms 15.1 Merkblatt Chief Information Security Officer (TÜV®) 15.2 Aufgabensammlung zur schriftlichen Prüfung Chief Information Security Officer (TÜV®) Übersicht der Anlagen Anlage 1a: Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Chief Information Security Officer (TÜV®) Anlage 1b: Themen und Prüfungsmodalitäten für die praktische Prüfung Chief Information Security Officer (TÜV®): Erstellung einer Fallstudie Anlage 2: Übersicht über die verwendeten Formblätter Prüf- und Zertifizierungsordnung Chief Information Security Officer (TÜV®) Seite 8 von 11 Seiten Prüf- und Zertifizierungsordnung Anlage 1a: Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Chief Information Security Officer (TÜV®) Anzahl der 1) Aufgaben Dauer Thema 1. Steuerung der Informationssicherheit (SIS) 5 MC 2. Risikomanagement (RM) 4 MC 3. Personelle Aspekte der Informationssicherheit (PA) 3 MC 4. Auslagerung von Prozessen und Diensten (APD) 3 MC 5. Informationssicherheit im Kontext weiterer, relevanter Standards (RS) 2 MC 6. Business Continuity Management (BCM) 4 MC 7. Auditierung (AUD) 4 MC 8. Compliance Aspekte der Informationssicherheit (CIS) 5 MC 9. Themenübergreifendes Verständnis (TV) 2o Anzahl der Aufgaben/Dauer der Prüfung 30 MC/2 o 75 Min. MC: Multiple Choice Aufgaben (1 Punkt); o: offene Aufgaben (4 Punkte) Prüf- und Zertifizierungsordnung Chief Information Security Officer (TÜV®) Seite 9 von 11 Seiten Prüf- und Zertifizierungsordnung Anlage 1b: Themen und Prüfungsmodalitäten für die praktische Prüfung Chief Information Security Officer (TÜV®): Erstellung einer Fallstudie In der praktischen Prüfung stellt der Kandidat sein Fachwissen und seine Methodik in Form einer schriftlichen Fallstudie dar. Hierbei sind konkrete Aufgabestellungen aus dem Arbeitsumfeld des Kandidaten zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Wochen (18 Werktage). Der Umfang der eingereichten Arbeit sollte ca. 15 Seiten umfassen, jedoch 20 Seiten nicht überschreiten. Dem Kandidaten werden Aufgabestellungen zu den Themen Informationssicherheit im Unternehmen Übergreifende IT-Sicherheitskonzeption, Sicherheit von IT-Systemen und Anwendungen vorgelegt, die von ihm eigenständig zu bearbeiten sind. Es werden bei der Prüfung der Fallstudie die Kriterien Beantwortung der Aufgabestellung und Erreichung der sicherheitstechnischen Zielstellung mit maximal 15 Punkten (30 %), Inhaltliche Richtigkeit der Aussagen bezüglich formaler Regelungen, Themenbezug und logische Stringenz, Darstellung des Sachverhalts mit maximal 15 Punkten (30 %), Fachliche Schlüssigkeit und Struktur mit maximal 10 Punkten (20 %) und Niveau und Anschaulichkeit der Darstellung (Grammatik, Grafiken, Tabellen, Verweise, Zitate) mit maximal 10 Punkten (20 %) bewertet. Prüf- und Zertifizierungsordnung Chief Information Security Officer (TÜV®) Seite 10 von 11 Seiten Prüf- und Zertifizierungsordnung Anlage 2: Übersicht über die verwendeten Formblätter gem. Liste PersZ-F Formblatt Nr. Fassung Titel/Inhalt CISO-F01 05.13 Nachweis der fachlichen Eignung zum Prüfer CISO-F02 05.13 Benennungsurkunde zum Prüfer/Zertifizierungspersonal CISO-F03 05.13 Verlängerungsbescheinigung zur Benennung Prüfer CISO-F04 05.13 Liste der benannten Prüfer (Datenbank im MOSS) CISO-F07E 05.13 Entgeltordnung für die Prüfung und Zertifizierung CISO-F07H 05.13 Honorarregelung für Prüfer CISO-F07U 05.13 Umbuchung CISO-F10-VerlPrüfer 05.13 Verlängerung der Benennung als Prüfer (Antrag) CISO-F12 05.13 Zertifikat Chief Information Security Officer (TÜV®) CISO-F17 05.13 Checkliste für die Einweisung vor Beginn einer Prüfung CISO-F18 05.13 Checkliste für die Begutachtung der Prüfungsräume CISO-F19 05.13 Liste der Prüfungsorte CISO-F20 s Frg 05.13 Leerformular Prüfungsaufgabenheft CISO F20 p Aufg 05.13 Prüfungsaufgaben-Heft praktische Prüfung CISO F20 p 05.13 Bewertungsbogen der praktischen Prüfung/schriftlichen Fallstudie CISO-F20.AufP1 05.13 Auftrag zur Prüfung, 1. Prüfer CISO-F20.AufP2 05.13 Auftrag zur Prüfung, 2. Prüfer (Fallstudie) CISO-F20 05.13 Einzelbericht einer Prüfung Chief Information Security Officer (TÜV®) CISO-F21SB 05.13 Sammelbericht einer Prüfung Chief Information Security Officer (TÜV®) CISO-F22 05.13 Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen CISO-F25 05.13 Teilnehmerliste (aus Orbis) CISO -F28 05.13 Monitoring eines Prüfers CISO-F30 05.13 Bearbeitungsbogen für Beschwerden Prüf- und Zertifizierungsordnung Chief Information Security Officer (TÜV®) Seite 11 von 11 Seiten
© Copyright 2024 ExpyDoc