Reglement MSC Seerücken www.msc-seeruecken.ch 9. Benefizcross 30.April/1. Mai 2016 in 8576 Mauren TG Teilnehmer Grundsatz: Teilnahmeberechtigt sind Personen mit oder ohne Führerausweis mit oder ohne Rennsportlizenz. Der Veranstalter kann die maximale Teilnehmerzahl limitieren oder einzelne Fahrer in andere Kategorie umteilen. Mit ihrer Nennung verpflichten sich die Teilnehmer, alle in diesem Reglement genannten Vorschriften zu befolgen und verzichten auf jeglichen Rekurs vor Schiedsrichtern oder Gerichten. Vorbehalt: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen, Läufe zu kürzen oder abzusagen, das Tagesprogramm zu verändern, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist. Aus einer solchen Maßnahme ergibt sich kein Recht auf Rückzahlung oder Kürzung der Startgelder. Strecke: Motocross: Motocross-Parcours mit Startbalken Enduro und Cross-Country: Motocross-Strecke verlängert mit diversen Hindernissen und Singlespur. Start in mehreren Reihen mit ca. 10 Sekunden Wartezeit pro Reihe. Kategorien SAM Nachwuchs+Ladies: Hier gelten die Bestimmungen des SAM Reglements. Falls ein Punkt nicht erwähnt ist, gilt dieses Reglement SAM Mofa Cross: Hier gelten die Bestimmungen des SAM Reglements. Falls ein Punkt nicht erwähnt ist, gilt dieses Reglement. SAM Junioren Open: Hier gelten die Bestimmungen des SAM Reglements. Falls ein Punkt nicht erwähnt ist, gilt dieses Reglement. Swiss MX Women Cup: Gemäss Swiss MX Women Cup- Reglement. Falls ein Punkt nicht erwähnt ist, gilt dieses Reglement. SJMCC 50/65ccm: Hier gelten die Bestimmungen des SJMCC Reglements. Falls ein Punkt nicht erwähnt ist, gilt dieses Reglement. Hobby MX1: Motocross oder Enduro-Motorrad ab 250ccm 2-Takt und 350ccm 4-Takt und grösser. Hobby MX2: Motocross oder Enduro-Motorrad Bis 150ccm 2-Takt oder 250ccm 4-Takt MC Mittelthurgau: Motocross oder Enduro-Motorrad alle Hubräume. Für Clubmitglieder und Helfer der beiden Clubs. (Zusammen mit Seerücken, aber Separate MCMTG+MSC Wertung) MSC-Seerücken: Motocross oder Enduro-Motorrad alle Hubräume. Für Clubmitglieder und Helfer der beiden Clubs. (Zusammen mit MCMT, aber Separate MCMT+MSC Wertung) Enduro Einzelfahrer: Für den Strassenverkehr zugelassene Fahrzeuge mit Fahrzeugausweis und Kontrollschildern. Der Fahrzeugausweis ist vorzulegen, die Kontrollschilder müssen nicht montiert sein. Hubraum frei. Fahrer über 45 Jahren (Geburtsjahr 1971 und älter) werden separat gewertet. Keine Fahrer- und Fahrzeugwechsel, nur Einzelstarter. Cross Country: Zugelassen sind alle Cross und Enduromaschinen die den Lärmvorschriften entsprechen. Team von 2 Fahrern mit Fahrer- und oder Fahrzeugwechsel. (Fahrzeugwechsel=Transponderwechsel) Cross Country Team: Seite 1 von 4 Reglement MSC Seerücken www.msc-seeruecken.ch CT Toggenburg: Mitglieder des Cross-Team-Toggenburg (alle Hubräume) Oldtimer Pre 68 /75: Gemäss OMC-Reglement. Separate Wertung Pre 68/Pre 75 Falls ein Punkt nicht erwähnt ist, gilt dieses Reglement Oldtimer Seitenwagen: Seitenwagen Jg.86 und älter, gemäss Bestimmungen des OMC. Vorbehalt: Der Organisator behält sich vor, einzelne Fahrer in andere Kategorien zu versetzen oder Klassen bei ungenügenden Anmeldungen zusammenzulegen. Anmeldung und Startgeld Form: Die Anmeldung zum Rennen hat gemäss offizieller Ausschreibung oder auf persönliche Einladung des Organisators zu erfolgen. Jede Meldung muss die vollständigen Angaben über die geforderten Daten enthalten. Anmeldeschluss ist der 20. April 2016. Startgeld: Mofa Cross, Jugend 50/65: Übrige Kategorien: Enduro, Cross Country Einzel: Cross Country Team: Anmeldung und Einzahlung bis 15.03.16 Fr. 50.Fr. 70.Fr. 80.Fr.110.Fr.10.- Vergünstigung für eine Kategorie Doppelstarter zahlen für zweite Kategorie einheitlich Fr. 50.00. Erste Kategorie ist immer die teurere. Falls zu viele Anmeldungen eingehen, gelten folgende Regelungen: Chronologischer Zahlungseingang Der Veranstalter verlangt bei Nachmeldungen und Zahlungen auf dem Rennplatz einen Zuschlag von Fr. 20.00 Das Startgeld beinhaltet in jedem Fall die Prämie für die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Startgelder werden nur mit einem Abzug einer Behandlungsgebühr von Fr. 20.00 zurückbezahlt wenn eine Abmeldung bis Nennungsschluss erfolgt. Nach diesem Termin verfallen die Ansprüche. Diese Regelung gilt auch bei einer endgültigen Absage des Rennens, ohne dass gestartet werden konnte. Bestätigungen: Es werden keine Bestätigungen der Nennungen versandt. Ohne schriftliche Absage gelten die Nennungen als angenommen, vorbehalten sind Umplatzierungen in andere Kategorien. Nach Nennschluss werden die Startlisten im Internet veröffentlicht. Startnummerkorrekturen werden per Mail gemeldet. Rennen Administratives: Jeder Fahrer muss sich zwingend in der publizierten Einschreibezeit beim Veranstalter registrieren und notfalls den Zahlungsbeleg vorweisen. Eine spezielle Abnahme der Motorräder findet nicht statt. Sollten beim Vorstart, während des Trainings oder den Rennen erhebliche Mängel an den Fahrzeugen festgestellt werden, kann der Fahrer vom Rennen ausgeschlossen werden, bis der Defekt behoben ist und durch den Rennleiter kontrolliert wurde. Startnummern: Jeder Teilnehmer muss seine Startnummer gut sichtbar an beiden Seiten und vorne am Motorrad befestigen. Wenn die Startnummer nicht gut sichtbar ist, wird der Fahrer beim Vorstart zurückgewiesen und vom Rennen ausgeschlossen. Bekleidung: Alle Fahrer müssen eine ausreichende Schutzkleidung tragen. Die beinhaltet mindestens einen geprüften Helm, Brust und Rückenschutz, Handschuhe, langärmliges Shirt, Motocross-Hosen, Knieschutz und hohe Stiefel. Seite 2 von 4 Reglement MSC Seerücken www.msc-seeruecken.ch Flaggen: Grüne Flagge = Starten der Motorräder beim Vorstart Gelbe Flaggen still gehalten = GEFAHR auf der Strecke, vorsichtig fahren, es darf nicht überholt werden Gelbe Flaggen geschwenkt = Unmittelbare GEFAHR; bereitet euch vor anzuhalten; absolutes Überholverbot, Räder am Boden! Gelbe Flagge mit Kreuz = letzte Runde, wird vom Rennleiter angezeigt Karierte Flagge = Ende des Rennens blaue Flagge = Vorsicht, ihr werdet überrundet, „Platz machen“ Rote Flagge = Sofortiger Abbruch des Rennens Schwarze Flagge mit Nummer = Anhalten für den betroffenen Fahrer Startaufstellung: SAM+SJMCC (inkl. Mofa Cross) und Swiss Woman Cup gemäss Trainingszeiten. Übrige Kategorien: In beiden Läufen gemäss Zahlungseingang. Die Fahrer müssen mindestens 5 Minuten vor Rennbeginn beim Vorstart anwesend sein. Lauf-Dauer: Gemäss Tagesprogramm (Änderungen aus Witterungsgründen vorbehalten) Der Rennleiter entscheidet allein über allfällige Verkürzungen wegen schlechten Witterungsverhältnissen. Pokale: Die ersten 3 Ränge pro ausgeschriebene Kategorie erhalten Pokale, allfällige Zusatzpokale gemäss Entscheid des OK’s. Transponder: Eigene AMB-Transponder sind erwünscht. Nummer muss auf der Anmeldung vermerkt werden. Wer keinen eigenen Transponder hat, erhält beim Einschreiben ein Exemplar. Spätestens bis 1 Stunde nach dem letzten Lauf der Kategorie muss er zurückgegeben werden. Verlorene Transponder müssen ersetzt werden (ca. Fr. 350.00). Anschlagbrett: Mitteilungen des Organisators, Ranglisten und weitere Informationen werden über Lautsprecher ausgerufen und am Anschlagbrett angebracht. Der Standort des Anschlagbretts wird an der Fahrerbesprechung bekanntgegeben. Tanken: Tanken ist nur bei stillstehendem Motor auf einer ölfesten Unterlage gestattet. Allgemeines Haftung: Eine Haftung des Organisators gegenüber den Teilnehmern ist ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Veranstalter lehnt gegenüber Fahrer, Helfer und Dritten jede Haftung für Personen- und Sachschäden ab. Jeder Fahrer ist allein für seine Versicherungen verantwortlich. . Alle Fahrer sind verpflichtet, sich gegen Unfälle jeglicher Art genügend versichert zu haben. Versicherung: Gemäss den gesetzlichen Verordnungen hat der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von Fr. 5'000'000.- für Schäden gegenüber Dritten abgeschlossen. Durch diese Versicherung werden allein die vom Veranstalter und von den Fahrern verursachten Schäden an unbeteiligten Dritten gedeckt. Die Veranstaltungsversicherung gilt während der ganzen Dauer der Veranstaltung.. Zudem gilt sie für die Festwirtschaft. Die Unfallversicherung für Motocross-Unfälle ist Sache jedes Teilnehmers. Auf Verlangen muss der Nachweis für den Versicherungsschutz erbracht werden. Seite 3 von 4 Reglement MSC Seerücken www.msc-seeruecken.ch Haftungsverzicht: Mit der Anmeldung zum 9. Benefiz-Motocross Mauren TG verzichtet jeder Teilnehmer auf irgendwelche Entschädigungsansprüche aus Unfällen, die den Fahrern oder ihren Helfern während des Trainings, dem Rennen, auf der Fahrt von den Parkplätzen zur Rennstrecke und zurück usw. zustoßen können. Dieser Verzicht gilt sowohl gegenüber dem Veranstalter als auch gegenüber den verschiedenen Funktionären, den andern Fahrern oder ihren Helfern. Ordnung: Die Ordnung auf dem Platz ist immer zu gewährleisten. Abfall einsammeln, er kann im Anhänger hinter der Festwirtschaft entsorgt werden. Bitte nur die aufgestellten WC benützen, Notdurft im Freien ist verboten. Rennpark: Den Anweisungen des Rennparkverantwortlichen ist Folge zu leisten. Platzsparendes Parkieren ist Pflicht. Personenwagen gehören nicht in den Rennpark. Reservationen für später eintreffende Kollegen können nicht berücksichtigt werden. Probefahrten und Herumfahren im Rennpark ist verboten. Fahrten zum Vorstart und nach den Rennen zurück an den Parkplatz dürfen maximal mit Schritt-Tempo gefahren werden. Fahrten auf Minibikes sind verboten. Pit-Bikes oder andere uneingelöste Fahrzeuge dürfen auf dem ganzen Veranstaltungsgelände nicht gefahren werden. Die Zufahrt in den Rennpark ist am Freitag von 16:00 bis 21.00 Uhr am Samstag von 06:00 bis 14:00 und 19:00 bis 21:00 sowie am Sonntag ab 06:00 geöffnet. (Ausserhalb dieser Zeit muss auf einem zugewiesenen Platz ausserhalb des Rennparks parkiert werden) Sicherheit: Das Betreten des Innenraums auf der Rennstrecke ist ausschliesslich den Streckenposten und anderen Funktionären erlaubt. Das OK behält sich vor, Läufe nicht zu starten wenn sich Publikum oder Betreuer im Innenraum aufhalten. Eine abgesperrte Box für Mechaniker ist vorgesehen, wo die oben erwähnte Punkte strikte eingehalten werden müssen. Kindern ist das Betreten untersagt. Weinfelden, im Dezember 2015 Seite 4 von 4 OK-Präsident: Christian Zürcher
© Copyright 2024 ExpyDoc