Reglement - MSC

Reglement
MSC Seerücken
www.msc-seeruecken.ch
9. Benefizcross 30.April/1. Mai 2016 in 8576 Mauren TG
Teilnehmer
Grundsatz:
Teilnahmeberechtigt sind Personen mit oder ohne Führerausweis mit oder ohne
Rennsportlizenz. Der Veranstalter kann die maximale Teilnehmerzahl limitieren oder
einzelne Fahrer in andere Kategorie umteilen.
Mit ihrer Nennung verpflichten sich die Teilnehmer, alle in diesem Reglement
genannten Vorschriften zu befolgen und verzichten auf jeglichen Rekurs vor
Schiedsrichtern oder Gerichten.
Vorbehalt:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen, Läufe zu
kürzen oder abzusagen, das Tagesprogramm zu verändern, falls dies durch
außerordentliche Umstände bedingt ist. Aus einer solchen Maßnahme ergibt sich kein
Recht auf Rückzahlung oder Kürzung der Startgelder.
Strecke:
Motocross: Motocross-Parcours mit Startbalken
Enduro und Cross-Country: Motocross-Strecke verlängert mit diversen Hindernissen
und Singlespur. Start in mehreren Reihen mit ca. 10 Sekunden Wartezeit pro Reihe.
Kategorien
SAM Nachwuchs+Ladies:
Hier gelten die Bestimmungen des SAM Reglements. Falls ein Punkt nicht erwähnt
ist, gilt dieses Reglement
SAM Mofa Cross:
Hier gelten die Bestimmungen des SAM Reglements. Falls ein Punkt nicht erwähnt
ist, gilt dieses Reglement.
SAM Junioren Open:
Hier gelten die Bestimmungen des SAM Reglements. Falls ein Punkt nicht erwähnt
ist, gilt dieses Reglement.
Swiss MX Women Cup:
Gemäss Swiss MX Women Cup- Reglement. Falls ein Punkt nicht erwähnt ist, gilt
dieses Reglement.
SJMCC 50/65ccm:
Hier gelten die Bestimmungen des SJMCC Reglements. Falls ein Punkt nicht erwähnt
ist, gilt dieses Reglement.
Hobby MX1:
Motocross oder Enduro-Motorrad ab 250ccm 2-Takt und 350ccm 4-Takt und grösser.
Hobby MX2:
Motocross oder Enduro-Motorrad Bis 150ccm 2-Takt oder 250ccm 4-Takt
MC Mittelthurgau:
Motocross oder Enduro-Motorrad alle Hubräume. Für Clubmitglieder und Helfer der
beiden Clubs. (Zusammen mit Seerücken, aber Separate MCMTG+MSC Wertung)
MSC-Seerücken:
Motocross oder Enduro-Motorrad alle Hubräume. Für Clubmitglieder und Helfer der
beiden Clubs. (Zusammen mit MCMT, aber Separate MCMT+MSC Wertung)
Enduro Einzelfahrer:
Für den Strassenverkehr zugelassene Fahrzeuge mit Fahrzeugausweis und
Kontrollschildern. Der Fahrzeugausweis ist vorzulegen, die Kontrollschilder müssen
nicht montiert sein. Hubraum frei. Fahrer über 45 Jahren (Geburtsjahr 1971 und älter)
werden separat gewertet. Keine Fahrer- und Fahrzeugwechsel, nur Einzelstarter.
Cross Country:
Zugelassen sind alle Cross und Enduromaschinen die den Lärmvorschriften
entsprechen.
Team von 2 Fahrern mit Fahrer- und oder Fahrzeugwechsel.
(Fahrzeugwechsel=Transponderwechsel)
Cross Country Team:
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CT Toggenburg:
Mitglieder des Cross-Team-Toggenburg (alle Hubräume)
Oldtimer Pre 68 /75:
Gemäss OMC-Reglement. Separate Wertung Pre 68/Pre 75 Falls ein Punkt nicht
erwähnt ist, gilt dieses Reglement
Oldtimer Seitenwagen:
Seitenwagen Jg.86 und älter, gemäss Bestimmungen des OMC.
Vorbehalt:
Der Organisator behält sich vor, einzelne Fahrer in andere Kategorien zu versetzen
oder Klassen bei ungenügenden Anmeldungen zusammenzulegen.
Anmeldung und Startgeld
Form:
Die Anmeldung zum Rennen hat gemäss offizieller Ausschreibung oder auf
persönliche Einladung des Organisators zu erfolgen. Jede Meldung muss die
vollständigen Angaben über die geforderten Daten enthalten.
Anmeldeschluss ist der 20. April 2016.
Startgeld:
Mofa Cross, Jugend 50/65:
Übrige Kategorien:
Enduro, Cross Country Einzel:
Cross Country Team:
Anmeldung und Einzahlung bis 15.03.16
Fr. 50.Fr. 70.Fr. 80.Fr.110.Fr.10.- Vergünstigung für eine Kategorie
Doppelstarter zahlen für zweite Kategorie einheitlich Fr. 50.00. Erste Kategorie ist immer die teurere.
Falls zu viele Anmeldungen eingehen, gelten folgende Regelungen:
Chronologischer Zahlungseingang
Der Veranstalter verlangt bei Nachmeldungen und Zahlungen auf dem Rennplatz
einen Zuschlag von Fr. 20.00
Das Startgeld beinhaltet in jedem Fall die Prämie für die Haftpflichtversicherung des
Veranstalters.
Startgelder werden nur mit einem Abzug einer Behandlungsgebühr von Fr. 20.00
zurückbezahlt wenn eine Abmeldung bis Nennungsschluss erfolgt. Nach diesem
Termin verfallen die Ansprüche. Diese Regelung gilt auch bei einer endgültigen
Absage des Rennens, ohne dass gestartet werden konnte.
Bestätigungen:
Es werden keine Bestätigungen der Nennungen versandt. Ohne schriftliche
Absage gelten die Nennungen als angenommen, vorbehalten sind
Umplatzierungen in andere Kategorien. Nach Nennschluss werden die Startlisten
im Internet veröffentlicht. Startnummerkorrekturen werden per Mail gemeldet.
Rennen
Administratives:
Jeder Fahrer muss sich zwingend in der publizierten Einschreibezeit beim Veranstalter
registrieren und notfalls den Zahlungsbeleg vorweisen. Eine spezielle Abnahme der
Motorräder findet nicht statt. Sollten beim Vorstart, während des Trainings oder den
Rennen erhebliche Mängel an den Fahrzeugen festgestellt werden, kann der Fahrer
vom Rennen ausgeschlossen werden, bis der Defekt behoben ist und durch den
Rennleiter kontrolliert wurde.
Startnummern:
Jeder Teilnehmer muss seine Startnummer gut sichtbar an beiden Seiten und vorne am
Motorrad befestigen. Wenn die Startnummer nicht gut sichtbar ist, wird der Fahrer
beim Vorstart zurückgewiesen und vom Rennen ausgeschlossen.
Bekleidung:
Alle Fahrer müssen eine ausreichende Schutzkleidung tragen. Die beinhaltet
mindestens einen geprüften Helm, Brust und Rückenschutz, Handschuhe,
langärmliges Shirt, Motocross-Hosen, Knieschutz und hohe Stiefel.
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Flaggen:
Grüne Flagge = Starten der Motorräder beim Vorstart
Gelbe Flaggen still gehalten = GEFAHR auf der Strecke, vorsichtig fahren, es darf
nicht überholt werden
Gelbe Flaggen geschwenkt = Unmittelbare GEFAHR; bereitet euch vor anzuhalten;
absolutes Überholverbot, Räder am Boden!
Gelbe Flagge mit Kreuz = letzte Runde, wird vom Rennleiter angezeigt
Karierte Flagge = Ende des Rennens
blaue Flagge = Vorsicht, ihr werdet überrundet, „Platz machen“
Rote Flagge = Sofortiger Abbruch des Rennens
Schwarze Flagge mit Nummer = Anhalten für den betroffenen Fahrer
Startaufstellung:
SAM+SJMCC (inkl. Mofa Cross) und Swiss Woman Cup gemäss Trainingszeiten.
Übrige Kategorien: In beiden Läufen gemäss Zahlungseingang.
Die Fahrer müssen mindestens 5 Minuten vor Rennbeginn beim Vorstart anwesend
sein.
Lauf-Dauer:
Gemäss Tagesprogramm (Änderungen aus Witterungsgründen vorbehalten)
Der Rennleiter entscheidet allein über allfällige Verkürzungen wegen schlechten
Witterungsverhältnissen.
Pokale:
Die ersten 3 Ränge pro ausgeschriebene Kategorie erhalten Pokale, allfällige
Zusatzpokale gemäss Entscheid des OK’s.
Transponder:
Eigene AMB-Transponder sind erwünscht. Nummer muss auf der Anmeldung
vermerkt werden. Wer keinen eigenen Transponder hat, erhält beim Einschreiben ein
Exemplar. Spätestens bis 1 Stunde nach dem letzten Lauf der Kategorie muss er
zurückgegeben werden. Verlorene Transponder müssen ersetzt werden (ca. Fr.
350.00).
Anschlagbrett:
Mitteilungen des Organisators, Ranglisten und weitere Informationen werden über
Lautsprecher ausgerufen und am Anschlagbrett angebracht. Der Standort des
Anschlagbretts wird an der Fahrerbesprechung bekanntgegeben.
Tanken:
Tanken ist nur bei stillstehendem Motor auf einer ölfesten Unterlage gestattet.
Allgemeines
Haftung:
Eine Haftung des Organisators gegenüber den Teilnehmern ist ausgeschlossen. Jeder
Teilnehmer fährt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Veranstalter lehnt
gegenüber Fahrer, Helfer und Dritten jede Haftung für Personen- und Sachschäden ab.
Jeder Fahrer ist allein für seine Versicherungen verantwortlich. . Alle Fahrer sind
verpflichtet, sich gegen Unfälle jeglicher Art genügend versichert zu haben.
Versicherung:
Gemäss den gesetzlichen Verordnungen hat der Veranstalter eine
Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von Fr. 5'000'000.- für Schäden
gegenüber Dritten abgeschlossen. Durch diese Versicherung werden allein die vom
Veranstalter und von den Fahrern verursachten Schäden an unbeteiligten Dritten
gedeckt.
Die Veranstaltungsversicherung gilt während der ganzen Dauer der Veranstaltung..
Zudem gilt sie für die Festwirtschaft.
Die Unfallversicherung für Motocross-Unfälle ist Sache jedes Teilnehmers. Auf
Verlangen muss der Nachweis für den Versicherungsschutz erbracht werden.
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Haftungsverzicht:
Mit der Anmeldung zum 9. Benefiz-Motocross Mauren TG verzichtet jeder
Teilnehmer auf irgendwelche Entschädigungsansprüche aus Unfällen, die den Fahrern
oder ihren Helfern während des Trainings, dem Rennen, auf der Fahrt von den
Parkplätzen zur Rennstrecke und zurück usw. zustoßen können. Dieser Verzicht gilt
sowohl gegenüber dem Veranstalter als auch gegenüber den verschiedenen
Funktionären, den andern Fahrern oder ihren Helfern.
Ordnung:
Die Ordnung auf dem Platz ist immer zu gewährleisten. Abfall einsammeln, er kann
im Anhänger hinter der Festwirtschaft entsorgt werden. Bitte nur die aufgestellten WC
benützen, Notdurft im Freien ist verboten.
Rennpark:
Den Anweisungen des Rennparkverantwortlichen ist Folge zu leisten. Platzsparendes
Parkieren ist Pflicht. Personenwagen gehören nicht in den Rennpark. Reservationen
für später eintreffende Kollegen können nicht berücksichtigt werden.
Probefahrten und Herumfahren im Rennpark ist verboten. Fahrten zum Vorstart und
nach den Rennen zurück an den Parkplatz dürfen maximal mit Schritt-Tempo gefahren
werden.
Fahrten auf Minibikes sind verboten. Pit-Bikes oder andere uneingelöste Fahrzeuge
dürfen auf dem ganzen Veranstaltungsgelände nicht gefahren werden.
Die Zufahrt in den Rennpark ist am Freitag von 16:00 bis 21.00 Uhr
am Samstag von 06:00 bis 14:00 und 19:00 bis 21:00 sowie am Sonntag ab 06:00
geöffnet. (Ausserhalb dieser Zeit muss auf einem zugewiesenen Platz ausserhalb des
Rennparks parkiert werden)
Sicherheit:
Das Betreten des Innenraums auf der Rennstrecke ist ausschliesslich den
Streckenposten und anderen Funktionären erlaubt. Das OK behält sich vor, Läufe
nicht zu starten wenn sich Publikum oder Betreuer im Innenraum aufhalten.
Eine abgesperrte Box für Mechaniker ist vorgesehen, wo die oben erwähnte Punkte
strikte eingehalten werden müssen. Kindern ist das Betreten untersagt.
Weinfelden, im Dezember 2015
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OK-Präsident: Christian Zürcher