Beiblatt Fotodokumentation (Schlangen)

Anlage zur CITES-Bescheinigung
Beiblatt Fotodokumentation (Schlangen)
Beiblatt zur EU-Bescheinigung Nr. / No
(Ort / Nr. / Jahr)
Diese Bescheinigung ist nur gültig, wenn die Individualmerkmale lückenlos dokumentiert
werden. Dazu ist, je nach Schlangenart, ein scharfes Foto der rechten und linken Kopfseite,
der Unterkiefer, die Kopfoberseite sowie die Oberseite der ersten fünf bis acht Fleckenmuster anzufertigen.
Anstelle dieser Fotodokumentation ist auch die Transponderkennzeichnung möglich (Diese
Bescheinigung ist dann zur Eintragung der Codenummer der örtlich zuständigen Behörde
vorzulegen).
Datum:
Gewicht:
Größe:
Geschlecht:
Länge:
Alter:
Besonderheiten:
Foto rechte Kopfseite Unterkiefer
Foto
9 x 13 cm
(Formatfüllend, bitte
passend zuschneiden)
Anlage zur CITES-Bescheinigung
Foto linke Kopfseite Unterkiefer
Foto
9 x 13 cm
(Formatfüllend, bitte
passend zuschneiden)
Foto Kopf vom oben
Foto
9 x 13 cm
(Formatfüllend, bitte
passend zuschneiden)
Weiden i.d.OPf.,
Unterschrift Behörde
Dienstsiegel
Anlage zur CITES-Bescheinigung
Foto Fleckenmuster
Foto
9 x 13 cm
(Formatfüllend, bitte
passend zuschneiden)
Weiden i.d.OPf.,
Unterschrift Behörde
Dienstsiegel