Anlage zur CITES-Bescheinigung Beiblatt Fotodokumentation (Schlangen) Beiblatt zur EU-Bescheinigung Nr. / No (Ort / Nr. / Jahr) Diese Bescheinigung ist nur gültig, wenn die Individualmerkmale lückenlos dokumentiert werden. Dazu ist, je nach Schlangenart, ein scharfes Foto der rechten und linken Kopfseite, der Unterkiefer, die Kopfoberseite sowie die Oberseite der ersten fünf bis acht Fleckenmuster anzufertigen. Anstelle dieser Fotodokumentation ist auch die Transponderkennzeichnung möglich (Diese Bescheinigung ist dann zur Eintragung der Codenummer der örtlich zuständigen Behörde vorzulegen). Datum: Gewicht: Größe: Geschlecht: Länge: Alter: Besonderheiten: Foto rechte Kopfseite Unterkiefer Foto 9 x 13 cm (Formatfüllend, bitte passend zuschneiden) Anlage zur CITES-Bescheinigung Foto linke Kopfseite Unterkiefer Foto 9 x 13 cm (Formatfüllend, bitte passend zuschneiden) Foto Kopf vom oben Foto 9 x 13 cm (Formatfüllend, bitte passend zuschneiden) Weiden i.d.OPf., Unterschrift Behörde Dienstsiegel Anlage zur CITES-Bescheinigung Foto Fleckenmuster Foto 9 x 13 cm (Formatfüllend, bitte passend zuschneiden) Weiden i.d.OPf., Unterschrift Behörde Dienstsiegel
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