Informationen Hummeln - Bienen - Hornissen

Informationen
Hummeln - Bienen - Hornissen Wespen
Stand: Juli 2015
__________________________________
Umweltamt
- Untere Landschaftsbehörde -
Hummeln – Wildbienen - Hornissen
Hummeln
Hornissen, Hummeln und Wildbienen zählen zu den
besonders geschützten Tierarten und unterliegen
den strengen Bestimmungen zum Artenschutz.
Das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von
geschützten Insekten ist grundsätzlich verboten.
Auf Antrag können in Einzelfällen von dieser Verbotsvorschrift Ausnahmen durch die Untere Landschaftsbehörde zugelassen werden.
Ziel des Artenschutzes ist es u.a. Tiere vor Beeinträchtigungen durch den Menschen zu schützen
und die Lebensräume von seltenen bzw. für den
Naturhaushalt besonders wichtigen Hautflüglern
wie Hornissen und Hummeln zu erhalten.
Bei der Abwägung der Belange der Betroffenen mit
den Natur-/Artenschutzbelangen ist z. B. das Anbringen von Fliegenschutzgittern an Fenstern eine
zumutbare Maßnahme und ein zweifelsfrei mildes
Mittel zum Wohle der Natur.
Es empfiehlt sich, mögliche Einschlupflöcher von
Hornissen und Wespen am Haus während der Wintermonate vorbeugend abzudichten, wobei diese
nie wieder das selbe Nest besiedeln.
Im Gegenzug sollte von einer übertriebenen Gartenpflege abgesehen werden, damit Hornissen und
andere Hautflügler wieder mehr Nahrung finden
bzw. natürliche Lebensstätten beziehen können.
Hinweise und Handlungsempfehlungen zur Landschaftsgestaltung für Insekten finden Sie z. B. unter
www.bluehende-landschaft.de.
Bei einem Stich einer Hummel, Biene, Wespe oder
Hornisse kommt es lediglich bei 4% der deutschen
Bevölkerung zu einer hyperallergischen Körperreaktion. Wer auf Bienengift reagiert, ist nicht gleichzeitig auch allergisch auf Hummel-, Wespen- und Hornissengift. Die Giftmenge ist bei allen weiblichen
Tieren ungefähr gleich; nur die chemische Gewichtung ist unterschiedlich. Männliche Tiere haben
keinen Stachelapparat.
In den Monaten März/April suchen sich die Königinnen einen geeigneten Nistplatz (z. B. Mauselöcher,
Baumhöhlen, Mulden unter
trockenem Moos, Laub oder
Gras). Die Nestentwicklung
erreicht zwischen Ende Juni
und Anfang August ihren
Höhepunkt, danach stirbt
der Staat bis auf die nach einem geeigneten Winterquartier suchenden jungen Königinnen ab.
Nur die Arbeiterinnen (und die Königinnen) können
stechen. Der Stachel wird aber nur bei Bedrohung
des Lebens eingesetzt, z. B. wenn man die Tiere
drückt. Die Stiche sind schmerzhaft, aber grundsätzlich ungefährlich.
Honigbienen und Wildbienen
Honigbienen überleben den Winter dank ihrer Honigvorräte. Anders als Hummeln, Hornissen und
Wespen überleben diese in Staaten von 5-10 tausend Tieren.
Ein Stich ist schmerzhaft; es kann zu einer Rötung/
Schwellung der umliegenden
Hautpartie kommen. Unmittelbar nach dem Stich
tritt der Tod der Biene ein.
Die Honigbiene und die nicht
staatenbildenden Wildbienen
sind harmlose Pollensammler und gehören beide zu
den wichtigsten Bestäubern unserer Wild- und
Nutzpflanzen.
Hornissen
Nistplätze der Hornisse, unserer größten heimischen Wespenart, sind Dachböden, Scheunen, Geräteschuppen und Baumhöhlen. Im April/ Mai gründet die Königin den Staat.
Sobald die Geschlechtstiere
Königinnen) - Ende Oktober
ausgeflogen sind, geht der
zugrunde. Das Nest zerfällt
wieder besiedelt werden.
(Drohnen und Jungbis Mitte November Staat nach und nach
dann und kann nicht
Wenn man die Tiere am Nest nicht stört und insbesondere
Erschütterungen,
ein längeres Verstellen der
Flugbahn und heftige Bewegungen in Nestnähe vermeidet, verhalten sich Hornissen friedlich. Kommt es
versehentlich doch einmal
zu Hornissenstichen, so sind diese zwar schmerzhaft, aber in der Regel harmlos.
Bei kritischer Lage eines Nestes genügt oft schon
das Anbringen von Fliegendraht im Bereich von
Gebäuden zum Innenraum hin (bzw. die Absicherung des Nestes durch eine Umzäunung).
Eine Umsiedlung ist zumeist nicht erforderlich. Bei
einem Abstand von 1,5 bis 2 m vom Flugloch sowie
bei ruhigen Bewegungen in Fluglochnähe werden
die Tiere nicht erregt.
Auf Dauer-Lichtquellen in der Nähe von Hornissennestern sollte jedoch verzichtet werden, da die Tiere in der Dunkelheit das Licht anfliegen und auf
Futtersuche gehen.
Von den staatenbildenden Wespen können eigentlich nur zwei Arten „lästig“ werden:
Deutsche Wespe und Gemeine (gewöhnliche) Wespe
Nester dieser beiden bis Ende Oktober aktiven
Arten dürfen (z. B. von
einer Fachfirma oder einem speziell geschulten
Imker) bekämpft werden.
Ab Mitte November sterben alle Wespen bis auf
deren junge Königinnen ab. Diese können im
folgenden Jahr jede für sich ein neues Volk an
anderer Stelle gründen.
Folgende Ansprechpartner stehen im
Kreis Düren
für Rückfragen zur Verfügung:
Gemeinden Aldenhoven und Titz, Städte Jülich
und Linnich:
Ingrid u. Manfred Kochs, Jülich
Tel. 02461-50376
Gemeinden Inden, Merzenich und Niederzier:
Jürgen Kleines, Niederzier
Tel. 0176-72546927
Gemeinden Hürtgenwald und Kreuzau:
Ulrich M. Schnitzler , Hürtgenwald
Tel. 02429-901475
Tipps:
Stadt Düren und Gemeinde Langerwehe:
• Süßspeisen und Getränke im Freien abdecken
•
•
Abseits des Nestes, z. B. bei der Suche nach Nahrung (Fliegen u.a. Insekten, süße Baumsäfte...)
sind Hornissen scheue Tiere, die den Menschen
meiden. Die Hornisse ist im Gegensatz zur Wespe
ein reiner Insektenfresser.
•
Wer Hornissen, Bienen oder Hummeln ohne Vorurteile und Angst begegnet, ihre Lebensweise und ihr
Verhalten kennt, kann sich leicht durch eigenes,
richtiges Verhalten auf die Tiere einstellen und in
der Regel problemlos mit ihnen leben.
•
•
sowie aus Flaschen nur mit Strohhalm trinken!
Nie barfuss laufen, wo Fallobst auf dem Boden
liegt!
Abfallbehälter immer geschlossen halten!
Heftige Bewegungen in unmittelbarer Nestnähe und längeres Verstellen der Hauptflugrichtung unbedingt vermeiden!
Balkontüren und Fenstern mit Fliegengitter
bespannen!
Bei unnatürlichen Körperreaktionen einen Arzt
aufsuchen!
Zusätzliche Informationen erhalten Sie im Internet z. B. unter: www.hymenoptera.de
Michael Krieger, Langerwehe
Tel. 02423-1530
Städte Heimbach und Nideggen, Gemeinden
Nörvenich und Vettweiß:
Peter Hendle, Heimbach
Tel. 02446-805294
Kreis Düren, Umweltamt – Untere Landschaftsbehörde, Haus B, 6. Etage, Zimmer 614:
Berthold Rüttgers
Tel. 02421-222776
_______________________________________
Fotos im Text: © copyright G. Krumm, Bötzingen
Titelbild: © copyright Untere Landschaftsbehörde