Weimarer Republik Die Ausrufung der Weimarer Republik war verfassungswidrig. Deshalb existiert das 2. Deutsche Reich weiter fort. Siehe weiter unten in der Verfassung ist es genau erklärt. Der König ging ins Exil! Die „Exilregierung Deutsches Reich“ hat sich immer auf die Weimarer Republik bezogen, doch wird es jetzt auch von ihnen mehr und mehr verstanden, dass die Weimarer Republik nicht gültig war. Im Artikel 118 aus der Verfassung vom Königreich Preußen von 1850 steht: Art. 118. Sollten durch die für den deutschen Bundesstaat auf Grund de$ Entwurf$ vom 26. Mai 1849 festzustellende Verfassung Abänderungen der gegenwärtigen Verfassung nöthig werden, so wird der König dieselben anordnen und diese Anordnungen den Kammern bei ihrer nächsten Versammlung mittheilen. Die Kammern werden dann Beschluß darüber fassen, ob die vorläufig angeordneten Abänderungen mit der Verfassung de$ deutschen Bundesstaat$ in Übereinstimmung stehen. Es gab Preußen und Weimarer Republik Im Artikel 118 ist es aufgeführt. "Sollten durch die für den deutschen Bundesstaat auf Grund des Entwurfs vom 26. Mai 1849 festzustellende Verfassungen Abänderungen der gegenwärtigen Verfassung nötig werden, so wir der König dieselben anordnen und diese Anordnungen den Kammern bei der nächsten Versammlung mitteilen. Die Kammern werden dann Beschluss darüber fassen ob die vorläufig angeordneten Änderungen mit der Verfassung des deutschen Bundesstaats in Übereinstimmung stehen.“ Es steht da darin, dass die Verfassungen geändert werden können. In der Verzichtserklärung auf den Thron hat der Kaiser mehre Aufgaben angesprochen. Die Mitteilung es Kaisers lautet: "… Zugleich entbinde ich alle Beamten des Deutschen Reiches und Preußen sowie alle Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Marine, des preußischen Heeres und der Truppen der Bundeskontingente des Treueides, den sie Mir als Ihren Kaiser, König und Obersten Befehlshaber geleistet haben. Ich erwarte von Ihnen, dass sie bis zur Neuordnung des Deutschen Reich den Inhabern der tatsächlichen Gewalt in Deutschland helfen, das Deutsche Volk gegen die drohenden Gefahren der Anarchie, der Hungersnot und der Fremdherrschaft zu schützen." In Artikel 118 steht: „... teilt der König auf der nächsten Versammlung mit". Er teilt mit. Der König ist aber weg gefallen so hat er seine Exekutivkräfte beauftragt und das waren auch die Kammern. Es ist sehr wichtig dies zu unterscheiden und richtig zu verstehen. Die ordentliche Rechtsfolge ist so wichtig und das betrifft Preußen und nicht das Deutsche Reich, denn Preußen war ein eigenständiger Staat, jedoch das Deutsche Reich war NIEMALS ein eigenständiger Staat. Die Verfassungsgebende Landessammlung. Die gesetzgebende Kraft wurde auf die Kammern übertragen, auf die Verfassungsgebende Landesversammlung. Verfassung vom Freistaat Preußen vom 30. November 1920 Abschnitt XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen. Artikel 81. (1) Die Verfassung vom 31. Januar 1850 und das Gesetz zur vorläufigen Ordnung der Staatsgewalt in Preußen vom 20. März 1919 sind aufgehoben. (2) Im übrigen bleiben die bestehenden Gesetze und Verordnungen in Kraft, soweit ihnen diese Verfassung nicht entgegensteht. Beachte Artikel 81 Absatz 2 In der Verzichtserklärung steht genau, wer die Gewalten fortführt. Thomas hat noch einmal auf die Urkunde gezeigt und genau drauf hingewiesen, das wir es verstehen müssen und uns da nicht aufs Glatteis führen lassen. Artikel 82. (1) Die Befugnisse, die nach den früheren Gesetzen, Verordnungen und Verträgen dem Könige zustanden, gehen auf das Staatsministerium über. (2) Die Rechte, die dem König als Träger des landesherrlichen Kirchenregiments zustanden, werden von drei durch das Staatsministerium zu bestimmenden Ministern evangelischen Glaubens ausgeübt, solange nicht die evangelischen Kirchen diese Rechte durch staatsgesetzlich bestätigte Kirchengesetze auf kirchliche Organe übertragen haben. (3) Die sonstigen bisher vom Könige gegenüber den Religionsgesellschaften ausgeübten Rechte werden im Sinne des Artikel 137 der Reichsverfassung neu geregelt. (Anmerkung vom Protokollführer: Die Reichsverfassung bezog ich auf das gesamte Deutsche Reich für Struktur und Ordnung usw. Die Weimarer Verfassung hatte die Funktion der Reichsverfassung übernommen, dennoch war in der Weimarer Zeit immer noch jeder einzelne Staat in Deutschland souverän und hatte seine eigene Verfassung für den eigenen Staat, wie eben auch Preußen) Im Artikel 82 der preußischen Verfassung steht: „Die Befugnissen, die nach früheren Gesetzen, Verordnungen und Verträge dem König zustanden, gehen auf das Staatsministerium über.“ Der Artikel 82 ist für uns sehr wichtig. Der Vorsitz des Präsidium des Reichs, die der König inne hatte, sind auf das Staatsministerium des Freistaat Preußen übergegangen. So hat der Freistaat Preußen das Anrecht drauf, das Präsidium zu besetzen. Was sagen wir wenn wir vor die Behauptungen gestellt werden, das Preußen gar nicht mehr existiert. Wir berufen uns auf das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich vom 30.6.2015. Auswärtiges/Antwort - 30.06.2015 Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der "These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches" erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, "damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann". …. sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Völkerrechtssubjekte können nicht mit Nichtregierungsobjekten identisch sein. Das Deutsche Rote Kreuz und auch die UN ist eine NGO, aber im Völkerrecht. Die BRD ist ihnen einseitig beigetreten als Teil der Vereinten Nationen, ist als NGO beigetreten. Anmerkung des Protokollführers die Definition Völkerrechtssubjekt: http://www.juraforum.de/lexikon/voelkerrecht Völkerrechtssubjekte Völkerrechtssubjekte sind in erster Linie Staaten (konstituierend für einen Staat sind nach der "Drei-Elemente-Lehre" Georg Jellineks die drei Merkmale „Staatsgebiet“, „Staatsvolk“ und „Staatsgewalt“), jedoch existieren heute auch andere Völkerrechtssubjekte wie zum Beispiel Internationale Organisationen, die von Staaten oder anderen Internationalen Organisationen gegründet werden können. Nichtstaatliche Organisationen (von Privatrechtssubjekten gegründet) haben grundsätzlich keine Völkerrechtssubjektivität. Zunehmend werden jedoch multinationalen Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen und Individuen bestimmte völkerrechtliche Rechte und Pflichten zugeordnet. Einige historisch begründete Sonderfälle bilden das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, der Heilige Stuhl und der Malteserorden. Quellen des Völkerrechts Quellen des Völkerrechts sind bi- oder multilaterale völkerrechtliche Verträge, Völkergewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsgrundsätze (vgl. Art 38 I lit a,b,c IGH Statut): • • • Völkervertragsrecht entsteht durch Vertragsschluss und anschließende Ratifikation zwischen den beteiligten Völkerrechtssubjekten. Das Völkergewohnheitsrecht setzt sich aus den Elementen der langandauernden Übung (etliche Jahre, in einigen sich schnell verändernden Rechtsgebieten evt. weniger - consuetudo) und der Überzeugung, dass diese Übung rechtens sei (opinio iuris), zusammen (Völkervertragsrecht hat trotz seiner Schriftlichkeit keinen Vorrang vor Völkergewohnheitsrecht!). Will ein Staat seine Bindung an im Entstehen begriffenes Völkergewohnheitsrecht verhindern, so muss er ihm ausdrücklich und, solange die anderen Staaten an ihrer Überzeugung festhalten, auch wiederholt widersprechen ("persistent objector"). Die allgemeinen Rechtsgrundsätze bestehen aus allen innerstaatlichen Rechtsordnungen gemeinsamen Prinzipien, Grundsätzen, die jedweder Rechtsordnung immanent sind, zum Beispiel pacta sunt servanda (Verträge müssen eingehalten werden), lex specialis derogat legi generali (das speziellere Gesetz geht den allgemeineren Gesetzen vor) oder lex posterior derogat legi priori (ein späteres Gesetz geht einem vorherigen vor), Prinzipien, die auf dem speziellen Charakter des Völkerrechts beruhen, und Grundsätzen der Rechtslogik. Die BRD ist identisch mit dem dritten Reich und nicht dem Deutschen Reich von 1850 und 1871 Sie berufen sich auf die Weimarer Verfassung. Die Bundesrepublik Deutschland hat aber nicht die Fläche des Deutschen Reichs und ist deshalb auch nur teil-identisch mit dem Deutschen Reich. Definition Völkerrechtssubjekte bei Wikipedia ist wie folgt: Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht, also ein Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten, dessen Verhalten unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird. Völkerrechtliche Identität Sinn und Zweck einer Feststellung völkerrechtlicher Identität und zugleich der bestimmende Inhalt dieses Begriffs ist, dass die völkerrechtlichen Rechte und Pflichten des Rechtssubjekts in vollem Umfang erhalten bleiben. Die Identitätsfrage beim Auseinanderfallen eines Staates stellt sich wie folgt: „Beim Zerfall eines Staates in mehrere Teilgebilde stellt sich jeweils die Frage, ob eines dieser Teilgebilde mit dem zusammengebrochenen Gesamtstaat identisch ist und damit dessen Völkerrechtspersönlichkeit fortsetzt oder ob es sich stattdessen bei allen diesen nunmehr unabhängigen Teilgebieten um neue Staaten handelt. Die Entscheidung dieser Frage, die zugleich mit darüber befindet, ob es sich bei dem Nachfolgestaat um eine bloße Abspaltung/Trennung oder um eine vollständige Zerfall handelt, ist von enormer praktischer Bedeutung. Denn nur im Verhältnis zu dem subjekts-identischen Staat erscheint die Fortsetzung vertraglicher und anderer Rechtsverhältnisse – wenn auch geographisch beschränkt auf dessen geschrumpftes Gebiet – unproblematisch.“ Terretorium Deutsches Reich und BRD ist nicht identisch. Die Rechte sind im Kaiserreich. Die Reichsdeutschen beziehen sich auf die Weimarer Republik. Die Alliierten haben einen Fehler gemacht. Die erste Delegation der Deutschen ist nicht gehört worden und Graf Brokdorf hat die Weimarer Verfassung nicht unterschrieben und so reisten sie wieder ab. Die Parteien haben geputscht und der Prinz von Baden gehörte zwar zur Familie des Königs, war aber kein Preuße. Er wurde von den Zionisten beeinflusst. Er trat zurück in Absprache mit den Parteien, die dann die Republik ausgerufen haben. Sie versuchten an der Weimarer Verfassung festzuhalten, in der Hoffnung das niemand den Fehler bemerkt, weil sie sonst doppelt verloren sind, wenn die völkerrechtsfeindlichen Dinge raus kommen.
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