Weimarer Republik

Weimarer Republik
Die Ausrufung der Weimarer Republik war verfassungswidrig. Deshalb existiert das 2. Deutsche
Reich weiter fort. Siehe weiter unten in der Verfassung ist es genau erklärt.
Der König ging ins Exil!
Die „Exilregierung Deutsches Reich“ hat sich immer auf die Weimarer Republik bezogen, doch wird es jetzt
auch von ihnen mehr und mehr verstanden, dass die Weimarer Republik nicht gültig war.
Im Artikel 118 aus der Verfassung vom Königreich Preußen von 1850 steht:
Art. 118. Sollten durch die für den deutschen Bundesstaat auf Grund de$ Entwurf$ vom 26. Mai
1849 festzustellende Verfassung Abänderungen der gegenwärtigen Verfassung nöthig werden, so
wird der König dieselben anordnen und diese Anordnungen den Kammern bei ihrer nächsten
Versammlung mittheilen.
Die Kammern werden dann Beschluß darüber fassen, ob die vorläufig angeordneten Abänderungen
mit der Verfassung de$ deutschen Bundesstaat$ in Übereinstimmung stehen.
Es gab Preußen und Weimarer Republik
Im Artikel 118 ist es aufgeführt. "Sollten durch die für den deutschen Bundesstaat auf Grund
des Entwurfs vom 26. Mai 1849 festzustellende Verfassungen Abänderungen der
gegenwärtigen Verfassung nötig werden, so wir der König dieselben anordnen und diese
Anordnungen den Kammern bei der nächsten Versammlung mitteilen.
Die Kammern werden dann Beschluss darüber fassen ob die vorläufig angeordneten
Änderungen mit der Verfassung des deutschen Bundesstaats in Übereinstimmung stehen.“
Es steht da darin, dass die Verfassungen geändert werden können. In der Verzichtserklärung auf den
Thron hat der Kaiser mehre Aufgaben angesprochen. Die Mitteilung es Kaisers lautet:
"…
Zugleich entbinde ich alle Beamten des Deutschen
Reiches und Preußen sowie alle Offiziere,
Unteroffiziere und Mannschaften der Marine, des
preußischen Heeres und der Truppen der
Bundeskontingente des Treueides, den sie Mir als
Ihren Kaiser, König und Obersten Befehlshaber
geleistet haben. Ich erwarte von Ihnen, dass sie bis
zur Neuordnung des Deutschen Reich den Inhabern
der tatsächlichen Gewalt in Deutschland helfen, das
Deutsche Volk gegen die drohenden Gefahren der
Anarchie, der Hungersnot und der Fremdherrschaft
zu schützen."
In Artikel 118 steht: „... teilt der König auf der nächsten Versammlung mit". Er teilt mit.
Der König ist aber weg gefallen so hat er seine Exekutivkräfte beauftragt und das waren auch die
Kammern. Es ist sehr wichtig dies zu unterscheiden und richtig zu verstehen.
Die ordentliche Rechtsfolge ist so wichtig und das betrifft Preußen und nicht das Deutsche Reich,
denn Preußen war ein eigenständiger Staat, jedoch das Deutsche Reich war NIEMALS ein
eigenständiger Staat.
Die Verfassungsgebende Landessammlung.
Die gesetzgebende Kraft wurde auf die Kammern übertragen, auf die Verfassungsgebende
Landesversammlung.
Verfassung vom Freistaat Preußen vom 30. November 1920
Abschnitt XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen.
Artikel 81. (1) Die Verfassung vom 31. Januar 1850 und das Gesetz zur vorläufigen Ordnung der
Staatsgewalt in Preußen vom 20. März 1919 sind aufgehoben.
(2) Im übrigen bleiben die bestehenden Gesetze und Verordnungen in Kraft, soweit ihnen
diese Verfassung nicht entgegensteht.
Beachte Artikel 81 Absatz 2
In der Verzichtserklärung steht genau, wer die Gewalten fortführt. Thomas hat noch einmal auf die
Urkunde gezeigt und genau drauf hingewiesen, das wir es verstehen müssen und uns da nicht aufs
Glatteis führen lassen.
Artikel 82. (1) Die Befugnisse, die nach den früheren Gesetzen, Verordnungen und
Verträgen dem Könige zustanden, gehen auf das Staatsministerium über.
(2) Die Rechte, die dem König als Träger des landesherrlichen Kirchenregiments zustanden, werden von drei
durch das Staatsministerium zu bestimmenden Ministern evangelischen Glaubens ausgeübt, solange nicht die
evangelischen Kirchen diese Rechte durch staatsgesetzlich bestätigte Kirchengesetze auf kirchliche Organe
übertragen haben.
(3) Die sonstigen bisher vom Könige gegenüber den Religionsgesellschaften ausgeübten Rechte werden im
Sinne des Artikel 137 der Reichsverfassung neu geregelt.
(Anmerkung vom Protokollführer: Die Reichsverfassung bezog ich auf das gesamte Deutsche Reich
für Struktur und Ordnung usw. Die Weimarer Verfassung hatte die Funktion der Reichsverfassung
übernommen, dennoch war in der Weimarer Zeit immer noch jeder einzelne Staat in Deutschland
souverän und hatte seine eigene Verfassung für den eigenen Staat, wie eben auch Preußen)
Im Artikel 82 der preußischen Verfassung steht:
„Die Befugnissen, die nach früheren Gesetzen, Verordnungen und Verträge dem König
zustanden, gehen auf das Staatsministerium über.“
Der Artikel 82 ist für uns sehr wichtig. Der Vorsitz des Präsidium des Reichs, die der König inne
hatte, sind auf das Staatsministerium des Freistaat Preußen übergegangen. So hat der Freistaat
Preußen das Anrecht drauf, das Präsidium zu besetzen.
Was sagen wir wenn wir vor die Behauptungen gestellt werden, das Preußen gar nicht mehr
existiert.
Wir berufen uns auf das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich vom 30.6.2015.
Auswärtiges/Antwort - 30.06.2015
Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt,
dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik
Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.
Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der
Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten
sich unter anderem nach der "These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches" erkundigt
und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde,
"damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für
ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden
kann".
…. sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Völkerrechtssubjekte können nicht mit
Nichtregierungsobjekten identisch sein. Das Deutsche Rote Kreuz und auch die UN ist eine NGO,
aber im Völkerrecht. Die BRD ist ihnen einseitig beigetreten als Teil der Vereinten Nationen, ist als
NGO beigetreten.
Anmerkung des Protokollführers die Definition Völkerrechtssubjekt: http://www.juraforum.de/lexikon/voelkerrecht
Völkerrechtssubjekte
Völkerrechtssubjekte sind in erster Linie Staaten (konstituierend für einen Staat sind nach der "Drei-Elemente-Lehre"
Georg Jellineks die drei Merkmale „Staatsgebiet“, „Staatsvolk“ und „Staatsgewalt“), jedoch existieren heute auch
andere Völkerrechtssubjekte wie zum Beispiel Internationale Organisationen, die von Staaten oder anderen
Internationalen Organisationen gegründet werden können. Nichtstaatliche Organisationen (von Privatrechtssubjekten
gegründet) haben grundsätzlich keine Völkerrechtssubjektivität. Zunehmend werden jedoch multinationalen
Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen und Individuen bestimmte völkerrechtliche Rechte und Pflichten
zugeordnet. Einige historisch begründete Sonderfälle bilden das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, der Heilige
Stuhl und der Malteserorden.
Quellen des Völkerrechts
Quellen des Völkerrechts sind bi- oder multilaterale völkerrechtliche Verträge, Völkergewohnheitsrecht und allgemeine
Rechtsgrundsätze (vgl. Art 38 I lit a,b,c IGH Statut):
•
•
•
Völkervertragsrecht entsteht durch Vertragsschluss und anschließende Ratifikation zwischen den beteiligten
Völkerrechtssubjekten.
Das Völkergewohnheitsrecht setzt sich aus den Elementen der langandauernden Übung (etliche Jahre, in
einigen sich schnell verändernden Rechtsgebieten evt. weniger - consuetudo) und der Überzeugung, dass diese
Übung rechtens sei (opinio iuris), zusammen (Völkervertragsrecht hat trotz seiner Schriftlichkeit keinen
Vorrang vor Völkergewohnheitsrecht!). Will ein Staat seine Bindung an im Entstehen begriffenes
Völkergewohnheitsrecht verhindern, so muss er ihm ausdrücklich und, solange die anderen Staaten an ihrer
Überzeugung festhalten, auch wiederholt widersprechen ("persistent objector").
Die allgemeinen Rechtsgrundsätze bestehen aus allen innerstaatlichen Rechtsordnungen gemeinsamen
Prinzipien, Grundsätzen, die jedweder Rechtsordnung immanent sind, zum Beispiel pacta sunt servanda
(Verträge müssen eingehalten werden), lex specialis derogat legi generali (das speziellere Gesetz geht den
allgemeineren Gesetzen vor) oder lex posterior derogat legi priori (ein späteres Gesetz geht einem vorherigen
vor), Prinzipien, die auf dem speziellen Charakter des Völkerrechts beruhen, und Grundsätzen der Rechtslogik.
Die BRD ist identisch mit dem dritten Reich und nicht dem Deutschen Reich von 1850 und 1871
Sie berufen sich auf die Weimarer Verfassung. Die Bundesrepublik Deutschland hat aber nicht die
Fläche des Deutschen Reichs und ist deshalb auch nur teil-identisch mit dem Deutschen Reich.
Definition Völkerrechtssubjekte bei Wikipedia ist wie folgt:
Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht, also ein Träger völkerrechtlicher Rechte und
Pflichten, dessen Verhalten unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird.
Völkerrechtliche Identität
Sinn und Zweck einer Feststellung völkerrechtlicher Identität und zugleich der bestimmende Inhalt dieses
Begriffs ist, dass die völkerrechtlichen Rechte und Pflichten des Rechtssubjekts in vollem Umfang erhalten
bleiben. Die Identitätsfrage beim Auseinanderfallen eines Staates stellt sich wie folgt:
„Beim Zerfall eines Staates in mehrere Teilgebilde stellt sich jeweils die Frage, ob
eines dieser Teilgebilde mit dem zusammengebrochenen Gesamtstaat identisch ist und
damit dessen Völkerrechtspersönlichkeit fortsetzt oder ob es sich stattdessen bei allen
diesen nunmehr unabhängigen Teilgebieten um neue Staaten handelt. Die
Entscheidung dieser Frage, die zugleich mit darüber befindet, ob es sich bei dem
Nachfolgestaat um eine bloße Abspaltung/Trennung oder um eine vollständige Zerfall
handelt, ist von enormer praktischer Bedeutung. Denn nur im Verhältnis zu dem
subjekts-identischen Staat erscheint die Fortsetzung vertraglicher und anderer
Rechtsverhältnisse – wenn auch geographisch beschränkt auf dessen geschrumpftes
Gebiet – unproblematisch.“
Terretorium
Deutsches Reich und BRD ist nicht identisch. Die Rechte sind im Kaiserreich.
Die Reichsdeutschen beziehen sich auf die Weimarer Republik.
Die Alliierten haben einen Fehler gemacht. Die erste Delegation der Deutschen ist nicht gehört
worden und Graf Brokdorf hat die Weimarer Verfassung nicht unterschrieben und so reisten sie
wieder ab. Die Parteien haben geputscht und der Prinz von Baden gehörte zwar zur Familie des
Königs, war aber kein Preuße. Er wurde von den Zionisten beeinflusst. Er trat zurück in Absprache
mit den Parteien, die dann die Republik ausgerufen haben.
Sie versuchten an der Weimarer Verfassung festzuhalten, in der Hoffnung das niemand den Fehler
bemerkt, weil sie sonst doppelt verloren sind, wenn die völkerrechtsfeindlichen Dinge raus
kommen.