BUTTER BEI DIE STOFFE Der Drehbuchwettbewerb im Norden

BUTTER BEI DIE STOFFE
Der Drehbuchwettbewerb im Norden
- Regularien -
I.
Allgemeines
Gesucht werden qualitativ hochwertige originäre und innovative fiktionale Stoffe für
abendfüllende Kinofilme (mind. 79 Minuten, Kinder- und Jugendfilme mind. 59 Minuten), die
die Region Norddeutschland thematisch auf besondere Art repräsentieren. Die Dreharbeiten
sollen in Hamburg und Schleswig-Holstein erfolgen.
Der eingereichte Stoff darf bisher keinem Sender und keiner nationalen und regionalen
Förderinstitution vorliegen und muss in deutscher Sprache verfasst sein. Sollten sich
hinsichtlich Sender und Förderungen nach der Einreichung Änderungen ergeben, ist die
Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein umgehend zu informieren und der Stoff
gegebenenfalls aus dem Wettbewerb zurückzuziehen. Stoffe, die bereits am Wettbewerb
teilgenommen haben, dürfen kein zweites Mal eingereicht werden.
Einreichschluss für alle Unterlagen, sowohl elektronisch als auch postalisch, ist der
13. Juli 2015 um 17 Uhr.
Es gilt das Eingangsdatum bei der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein.
Das Einreichformular sowie die vollständigen Unterlagen sind zu richten an:
Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH
„Drehbuchwettbewerb“
Friedensallee 14 – 16
22765 Hamburg
II.
Teilnahmebedingungen
Einreichen dürfen deutschsprachige NachwuchsautorInnen, die entweder
1) eine abgeschlossene Ausbildung an einer Filmhochschule oder nachweisbare
Weiterbildung über einen längeren Zeitraum in den Bereichen Drehbuch,
Dramaturgie, Regie und Produktion absolviert haben (bitte Bestätigung in Kopie
beilegen) und/oder
2) bereits mindestens ein produziertes und im Kino, TV oder auf einem Festival
ausgewertetes Skript für einen abendfüllenden Film vorweisen können.
Als Nachwuchs gelten AutorInnen mit weniger als drei produzierten und ausgewerteten
Stoffen für einen abendfüllenden Kino- oder TV-Film.
Pro AutorIn darf nur ein Stoff eingereicht werden.
Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH, Friedensallee 14-16, 22765 Hamburg
Telefon: (040) 398 37 - 235, eMail: [email protected], Homepage: www.ffhsh.de
III.
Einreichbedingungen
Einfach einzureichen sind das ausgefüllte Einreichformular, Vita und (falls vorhanden)
detaillierte Filmografie der/des AutorIn sowie die Ausbildungsnachweise.
Fünffach einzureichen sind darüber hinaus eine einseitige Synopsis, ein Exposé (max. 10
Seiten) und eine ausgearbeitete Dialogszene (max. 3 Seiten).
Auf Synopsis, Exposé und Dialogszene ist lediglich der Projekttitel zu nennen. Auf eine
namentliche Kennzeichnung ist aufgrund der anonymisierten Weiterleitung an die
Auswahljury zu verzichten.
Synopsis, Exposé und Dialogszene sind weiterhin so zu sortieren und zu heften, dass jedes
Jurymitglied dieselben Unterlagen erhält. Sie sind außerdem in einem PDF
zusammengefasst per Mail an unten stehende Kontaktadresse zu senden.
IV.
Vorauswahlverfahren
Die eingereichten Stoffe werden anonymisiert an eine Auswahljury bestehend aus einem
Sendervertreter, zwei fachkundigen Branchenvertretern sowie der Geschäftsführerin der
Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein weitergeleitet. Die Filmförderung Hamburg
Schleswig-Holstein behält sich vor, Anträge, die nicht den Regularien entsprechen, aus dem
Wettbewerb zu nehmen.
Die Jury wählt die fünf interessantesten Stoffe unter den Einreichungen aus.
Die jeweiligen AutorInnen werden zu einer Pitchingveranstaltung im Rahmen des Filmfests
Hamburg eingeladen.
V.
Pitchingveranstaltung und Preisverleihung
Die ausgewählten AutorInnen erhalten eine Akkreditierung für das Filmfest Hamburg und
haben dort die Möglichkeit, bei einem Pitching am 02. Oktober 2015 vor der Jury, geladenen
Produzenten und Branchenvertretern ihre Stoffe vorzustellen. Die Reisekosten zum Filmfest
Hamburg können leider nicht übernommen werden.
Die Jury wählt im Rahmen dieser Veranstaltung aus den fünf Nominierten eine/n
GewinnerIn, der/die ein Preisgeld in Höhe von 18.000 Euro erhält, welches in den nächsten
sechs Monaten zur Entwicklung des Drehbuchs verwendet werden muss. Zusätzlich zum
Preisgeld erhält der/die GewinnerIn eine dramaturgischen Beratung bei einem Hamburger
Dramaturgen in Höhe von 2.000 Euro.
Die erste Rate des Preisgelds in Höhe von 70% wird nach Abschluss eines Fördervertrags
mit dem Gewinner ausgezahlt. Nach Abgabe des auf Basis des eingereichten Exposés
entwickelten Drehbuchs und Abnahme dessen durch eine von der Jury zu bestimmende
Person, wird die zweite Rate in Höhe von 30% ausgezahlt.
VI.
Weiteres
Der/Die PreisträgerIn verpflichtet sich, auf dem Drehbuch und im Vor- und/oder Abspann des
fertigen Films darauf hinzuweisen, dass die Entwicklung des Drehbuchs mit Mitteln der
Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH unterstützt wurde.
Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH, Friedensallee 14-16, 22765 Hamburg
Telefon: (040) 398 37 – 235, eMail: [email protected], Homepage: www.ffhsh.de