BUTTER BEI DIE STOFFE Der Drehbuchwettbewerb im Norden - Regularien - I. Allgemeines Gesucht werden qualitativ hochwertige originäre und innovative fiktionale Stoffe für abendfüllende Kinofilme (mind. 79 Minuten, Kinder- und Jugendfilme mind. 59 Minuten), die die Region Norddeutschland thematisch auf besondere Art repräsentieren. Die Dreharbeiten sollen in Hamburg und Schleswig-Holstein erfolgen. Der eingereichte Stoff darf bisher keinem Sender und keiner nationalen und regionalen Förderinstitution vorliegen und muss in deutscher Sprache verfasst sein. Sollten sich hinsichtlich Sender und Förderungen nach der Einreichung Änderungen ergeben, ist die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein umgehend zu informieren und der Stoff gegebenenfalls aus dem Wettbewerb zurückzuziehen. Stoffe, die bereits am Wettbewerb teilgenommen haben, dürfen kein zweites Mal eingereicht werden. Einreichschluss für alle Unterlagen, sowohl elektronisch als auch postalisch, ist der 13. Juli 2015 um 17 Uhr. Es gilt das Eingangsdatum bei der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein. Das Einreichformular sowie die vollständigen Unterlagen sind zu richten an: Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH „Drehbuchwettbewerb“ Friedensallee 14 – 16 22765 Hamburg II. Teilnahmebedingungen Einreichen dürfen deutschsprachige NachwuchsautorInnen, die entweder 1) eine abgeschlossene Ausbildung an einer Filmhochschule oder nachweisbare Weiterbildung über einen längeren Zeitraum in den Bereichen Drehbuch, Dramaturgie, Regie und Produktion absolviert haben (bitte Bestätigung in Kopie beilegen) und/oder 2) bereits mindestens ein produziertes und im Kino, TV oder auf einem Festival ausgewertetes Skript für einen abendfüllenden Film vorweisen können. Als Nachwuchs gelten AutorInnen mit weniger als drei produzierten und ausgewerteten Stoffen für einen abendfüllenden Kino- oder TV-Film. Pro AutorIn darf nur ein Stoff eingereicht werden. Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH, Friedensallee 14-16, 22765 Hamburg Telefon: (040) 398 37 - 235, eMail: [email protected], Homepage: www.ffhsh.de III. Einreichbedingungen Einfach einzureichen sind das ausgefüllte Einreichformular, Vita und (falls vorhanden) detaillierte Filmografie der/des AutorIn sowie die Ausbildungsnachweise. Fünffach einzureichen sind darüber hinaus eine einseitige Synopsis, ein Exposé (max. 10 Seiten) und eine ausgearbeitete Dialogszene (max. 3 Seiten). Auf Synopsis, Exposé und Dialogszene ist lediglich der Projekttitel zu nennen. Auf eine namentliche Kennzeichnung ist aufgrund der anonymisierten Weiterleitung an die Auswahljury zu verzichten. Synopsis, Exposé und Dialogszene sind weiterhin so zu sortieren und zu heften, dass jedes Jurymitglied dieselben Unterlagen erhält. Sie sind außerdem in einem PDF zusammengefasst per Mail an unten stehende Kontaktadresse zu senden. IV. Vorauswahlverfahren Die eingereichten Stoffe werden anonymisiert an eine Auswahljury bestehend aus einem Sendervertreter, zwei fachkundigen Branchenvertretern sowie der Geschäftsführerin der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein weitergeleitet. Die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein behält sich vor, Anträge, die nicht den Regularien entsprechen, aus dem Wettbewerb zu nehmen. Die Jury wählt die fünf interessantesten Stoffe unter den Einreichungen aus. Die jeweiligen AutorInnen werden zu einer Pitchingveranstaltung im Rahmen des Filmfests Hamburg eingeladen. V. Pitchingveranstaltung und Preisverleihung Die ausgewählten AutorInnen erhalten eine Akkreditierung für das Filmfest Hamburg und haben dort die Möglichkeit, bei einem Pitching am 02. Oktober 2015 vor der Jury, geladenen Produzenten und Branchenvertretern ihre Stoffe vorzustellen. Die Reisekosten zum Filmfest Hamburg können leider nicht übernommen werden. Die Jury wählt im Rahmen dieser Veranstaltung aus den fünf Nominierten eine/n GewinnerIn, der/die ein Preisgeld in Höhe von 18.000 Euro erhält, welches in den nächsten sechs Monaten zur Entwicklung des Drehbuchs verwendet werden muss. Zusätzlich zum Preisgeld erhält der/die GewinnerIn eine dramaturgischen Beratung bei einem Hamburger Dramaturgen in Höhe von 2.000 Euro. Die erste Rate des Preisgelds in Höhe von 70% wird nach Abschluss eines Fördervertrags mit dem Gewinner ausgezahlt. Nach Abgabe des auf Basis des eingereichten Exposés entwickelten Drehbuchs und Abnahme dessen durch eine von der Jury zu bestimmende Person, wird die zweite Rate in Höhe von 30% ausgezahlt. VI. Weiteres Der/Die PreisträgerIn verpflichtet sich, auf dem Drehbuch und im Vor- und/oder Abspann des fertigen Films darauf hinzuweisen, dass die Entwicklung des Drehbuchs mit Mitteln der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH unterstützt wurde. Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH, Friedensallee 14-16, 22765 Hamburg Telefon: (040) 398 37 – 235, eMail: [email protected], Homepage: www.ffhsh.de
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