Botschaft GV 2016-03-10

Botschaft zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag,
den 10. März 2016 um 20.15 Uhr in der Mehrzweckhalle Grüsch
Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Wir laden Sie zur Gemeindeversammlung vom 10. März 2016 herzlich ein. Mit dieser Botschaft
orientieren wir Sie über die zu behandelnden Traktanden.
Traktanden:
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Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27.11.2015
Schulhaus Valzeina, Abbruch und Kreditgenehmigung.
Tiefgarage Fanas, Baubeschluss, Kreditgenehmigung und Verkauf von Tiefgaragenplätzen.
Polizeigesetz der Gemeinde Grüsch
Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund.
Mitteilungen und Umfrage
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27.11.2015
Das Protokoll lag vom 04.12. bis 23.12.2015 öffentlich auf, es gingen keine Einsprachen oder Anträge ein, somit gilt dieses als genehmigt.
2. Schulhaus Valzeina, Abbruch und Kreditgenehmigung
Mit der Schliessung der Schule in Valzeina hat das Schulhaus Valzeina seinen eigentlichen Bestimmungszweck verloren. In Berücksichtigung der anfallenden Unterhaltskosten am Gebäude,
des jährlichen anfallenden Aufwandes und der Tatsache des fehlenden Bestimmungszweckes
auch in der Zukunft, hat der Gemeindevorstand beschlossen, das Schulhaus Valzeina zusammen
mit dem alten Schulhaus Fanas, zum Verkauf auszuschreiben. Ursprünglich haben sich vier Interessenten für das Gebäude in Valzeina gemeldet. Ein konkretes Kaufangebot hat aber nur ein Interessent eingereicht. Der Gemeindevorstand lehnte das Angebot ab und hat sich im Anschluss mit
dem Rückbau dieses Schulgebäudes befasst. Die Vorabklärungen zu diesem Rückbau wurden
gemacht, das auch in Bezug auf die sich in diesem Gebäude befindenden Schadstoffe, die speziell
entsorgt werden müssen. Das alles hat schlussendlich zu Rückbaukosten von total Fr. 145'000.00
geführt. Der Abbruch ist in Berücksichtigung der Tonnagebeschränkungen auf der Kantonsstrasse
vom Mai - Oktober durchzuführen.
Mit dem Rückbau des Schulhauses verlieren die Valzeiner ihre Begegnungsstätte, die in verschiedenen Bereichen be- und genutzt worden ist. Sie erheben Anspruch auf einen Ersatz. Dieser Anspruch ist erst gegen Ende Februar an den Gemeindevorstand eingereicht worden. Er steht somit
an der Versammlung vom 10.03.16 nicht zur Beschlussfassung. Der Gemeindevorstand er- und
anerkennt aber das Anliegen der Valzeiner auf eine Begegnungsstätte. Eine solche haben auch
die Ortschaften Fanas und Grüsch. In der Grösse, des Umfanges und der Kosten ist diese aber
noch zu definieren. Der Gemeindevorstand ist bereit, dieses Anliegen im Sinne einer Motion (Art.
22 der Gemeindeverfassung) entgegen zu nehmen und einen Antrag einer Gemeindeversammlung zusammen mit einer Stellungnahme vorlegen. Vorbereitet werden soll dies in einer Arbeitsgruppe, in der die Valzeiner vertreten sind.
Der Gemeindevorstand hat sich auch zur Finanzierung des Rückbaues Gedanken gemacht. Mit
dem Rückbau wird grundsätzlich eine Fläche von 1'915 m2 in der Dorferweiterungszone zur Überbauung frei. Tatsache ist, dass rund 600 m2 dieser Fläche mit einem Bauverbot und einer Gewerbebeschränkung belastet sind. Bei diesem Land handelt es sich um erschlossenes Land der VerG:\gv\gv-2016\GV-01-10.03\Botsch.docx
kehrswert dafür liegt in etwa bei Fr. 150.00 pro m2. In Berücksichtigung des Bauverbotes also total
rund Fr. 257'250.00 (1'315 m2 à Fr. 150 und 600 m2 à Fr. 100.00). Besteht für dieses Land keine
Nachfrage könnte man es auszonen und dagegen in Grüsch oder Fanas Land einzonen. Dies in
Anwendung des neuen Schweizerischen Raumplanungsgesetzes. In Berücksichtigung der Landpreise in Grüsch oder in Fanas ist zu erkennen, dass der Abbruch auch so finanzierbar wäre.
Der Gemeindevorstand beantragt der Versammlung den Rückbau des Schulhauses Valzeina zu
beschliessen und dafür einen Kredit von Fr. 145'000.00 zu sprechen.
Der Gemeindevorstand beantragt der Versammlung weiter, das Anliegen der Valzeiner auf die
Errichtung einer Begegnungsstätte als erheblich zu erklären und als Motion, im Sinne von Art. 22
der Gemeindeverfassung, an den Gemeindevorstand zu überweisen.
Die Abstimmung wird in zwei Teilen durchgeführt.
3. Tiefgarage Fanas, Baubeschluss, Kreditgenehmigung und Verkauf von Abstellplätzen in
der Tiefgarage und von zwei Bauplätzen, die zum Teil auf der Tiefgarage liegen.
Mit Kaufvertrag vom 12.06.2015 hat die Gemeinde Grüsch die Grundstücke Nr. 2947 und 2948 mit
einer Totalfläche von 1'170 m2 zum Kaufpreis von Fr. 167'177.00, erworben. Die Gemeindeversammlung vom 25.06.2015 hat diesem Erwerb die erforderliche Zustimmung erteilt. Der Kaufvertrag wurde mit dem Vorbehalt des Bau- und Kreditbeschlusses für den Bau einer Autoeinstellhalle
abgeschlossen. Der Vertrag kommt somit nur zu Stande, wenn diese Beschlüsse gefasst sind und
wird erst nach deren Fassung zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet.
An einer Orientierungsversammlung wurden die Einwohner von Fanas und an zwei Gemeindeversammlungen die Einwohner der Gemeinde Grüsch über die Realisierungsabsicht einer Autoeinstellhalle in Fanas informiert. Der Gemeindevorstand ist der Auffassung, dass die Erstellung dieser
Garage mit 32 Abstellplätzen an diesem Ort eine der letzten Möglichkeiten ist, in Fanas eine solche Baute, an einem idealen Standort, zu vertretbaren Kosten, zu realisieren. Für 20 Abstellplätze
haben sich Interessenten gemeldet 11 Plätze und ein Behindertenparkplatz würden im Moment im
Eigentum der Gemeinde Grüsch bleiben. Hier gibt es bereits auch Mietinteressenten.
Zur rechtlichen Abwicklung:
a)
Gestützt auf den erwähnten Kaufvertrag kann die Gemeinde Grüsch Eigentümerin der Grundstücke Nr. 2947 und 2948/Grüsch werden.
b)
Die Gemeinde als Eigentümerin der Grundstücke 2947 und 2948/Grüsch begründet zulasten
dieser Grundstücke ein Benützungsrecht an der Einstellhalle und verselbständigt dieses Recht
auf dem Nutzungsrechtsgrundstück Nr. 1461.
Dieses verselbständigte Benützungsrecht wird in 32 x 1/32 Miteigentum aufgeteilt. 1/32 entspricht einem Abstellplatz.
In Bezug auf das Miteigentumsgrundstück Nr. 1461 wird eine Nutzungs- und Verwaltungsordnung erlassen, die die Nutzung, den Betrieb und den Unterhalt der Einstellhalle regelt.
1/32 Miteigentum, sprich 1 Abstellplatz, wird zum Kaufpreis von Fr. 40'000.00 an die Interessenten verkauft. Es sind im Moment 20 Interessenten vorhanden.
c)
Das Grundstück Nr. 2947, mit einer Fläche von 563 m2 wird als Bauplatz zum Kaufpreis von
Fr. 101‘046.-- an die Eheleute Jürg und Denise Gerber-Disch, Schiers, verkauft. Sie erwerben
auch 2 x 1/32 Miteigentum am Nutzungsrechtsgrundstück Nr. 1461 (zwei Abstellplätze in der
Autoeinstellhalle) und erhalten das Zufahrts- und Zugangsrecht durch die Autoeinstellhalle.
Die Quartierplan- und Erschliessungskosten gehen zulasten der Käufer.
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Das Grundstück N. 2948, mit einer Fläche von 607 m2 wird als Bauplatz zum Kaufpreis von
Fr. 108‘250.-- an die Eheleute Roger und Jasmin April-Janett, Igis, verkauft. Sie erwerben
auch 2 x 1/32 Miteigentum am Nutzungsrechtsgrundstück Nr. 1461 (zwei Abstellplätze in der
Autoeinstellhalle) und erhalten das Zufahrts- und Zugangsrecht durch die Autoeinstellhalle.
Die Quartierplan- und Erschliessungskosten gehen zulasten der Käufer.
Die Autoeinstellhalle und die darauf zu erstellenden Einfamilienwohnhäuser werden ihnen an der
Gemeindeversammlung anhand von Plänen und einer Fotomontage näher gebracht.
Gestützt auf die bereinigten Offerten ist für die Einstellhalle mit Baukosten von Fr. 1'500'000.00 zu
rechnen. Die Finanzierung dieser Kosten erfolgt durch
Verkauf der AP 20 x Fr. 40'000.00
Schenkung L. Appert-Sprecher
Fr.
Fr.
800'000.00
100'000.00
Fehlbetrag
Fr.
Fr.
900'000.00
600'000.00
Bruttokredit
Fr. 1'500'000.00
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Der Gemeinde verbleiben 12 Abstellplätze. Würden wir diese mit einer Miete von Fr. 120.00 im
Monat vermieten, so käme das einer Verzinsung zu 2.63 % des eingesetzten Kapitales gleich.
Der Gemeindevorstand beantragt der Gemeindeversammlung
1.
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8.
den Bau der Einstellhalle zu beschliessen;
den dafür erforderlichen Kredit von Fr. 1'500'000.00 zu sprechen;
ein Benützungsrecht an der Autoeinstellhalle als Dienstbarkeit zu begründen und dieses zu
verselbständigen;
ein Fuss- und Fahrwegrecht zugunsten der Grundstücke Nr. 2947 und 2948 zu begründen;
eine Nutzungs- und Verwaltungsordnung für die Autoeinstellhalle zu erlassen;
die 20 Autoeinstellplätze zum Kaufpreis von je Fr. 40'000.00 zu veräussern;
das Grundstück Nr. 2947 zum Kaufpreis von Fr. 101‘046.--, an die Eheleute Jürg und Denise
Gerber-Disch, Schiers zu verkaufen und
das Grundstück Nr. 2948 zum Kaufpreis von Fr. 108‘250.--, an die Eheleute Roger und Jasmin
April-Janett, Igis, zu verkaufen.
Die Beschlüsse 1. und 2. gehören zusammen und die Beschlüsse 3. - 8. bilden Teil der Baufinanzierung. Sie gehören somit ebenfalls zu 1. und 2. Der Gemeindevorstand beantragt über alle sieben Positionen in einer Abstimmung abzustimmen.
3. Polizeigesetz der Gemeinde Grüsch
Damit in allen Ortsteilen von Grüsch die gleiche Gesetzgebung gilt, wurde das Polizeigesetz der
Gemeinde Grüsch aus dem Jahr 2008 überarbeitet und wird nun der Gemeindeversammlung zur
Genehmigung vorgelegt. Die ehemaligen Gemeinden Fanas und Valzeina hatten kein solches Gesetz. Das Gesetz wird anlässlich der Versammlung vorgestellt.
Dieses Gesetz kann auf der Homepage der Gemeinde Grüsch eingesehen oder auf der Gemeindeverwaltung Grüsch bezogen werden.
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4. Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund.
Auch diese Verordnung wird der Gemeindeversammlung vorgelegt, damit in allen Ortsteilen die
gleiche Gesetzgebung gilt. Die ehemaligen Gemeinden Fanas und Grüsch hatten seit 1992 eine
solche Verordnung, die ehemalige Gemeinde Valzeina hatte keine.
Diese Verordnung kann auf der Homepage der Gemeinde Grüsch eingesehen oder auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
5. Mitteilungen und Umfrage
Ab 1. März 2016 wird Marco Willi die Funktion des Gemeindeschreibers und Aktuar der Gemeinde
Grüsch übernehmen.
Der Gemeindevorstand hofft, Sie an der Gemeindeversammlung begrüssen zu dürfen.
Grüsch, den 02.03.2016
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Der Präsident: Georg Niggli