Botschaft

Gemeinde Information 4/2015
Botschaft
zu den Traktanden der Gemeindeversammlung von
Montag, 7. Dezember 2015, 20.00 Uhr
in der Aula der Sekundarschule
Traktandenliste
1.
Finanzplan 2016-2020. Orientierung und Kenntnisnahme
2.
Voranschlag 2016. Genehmigung
3.
Kreditabrechnungen. Kenntnisnahmen
3.1. Sekundarschulanlage. Energietechnische Sanierung und Innensanierung
Spezialklassentrakt
3.2. Primarschulanlage. Heizungsanschluss an Heizwerk Oberdiessbach AG
4.
Reglement über die Spezialfinanzierung „Verwendung von Buchgewinnen des
Finanzvermögens“. Genehmigung Erlass
5.
Verschiedenes
Teilnahme- und Stimmrecht
Alle in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen
und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt
haben, sind zur Versammlung eingeladen. Stimmberechtigt
sind diejenigen, die seit mindestens drei Monaten in der
Gemeinde wohnen.
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den traktandierten Geschäften liegen bis
7. Dezember 2015 in der Gemeindeschreiberei öffentlich
auf.
Inhaltsverzeichnis
Botschaft zur Gemeindeversammlung ..................... 1-14
Aus dem Gemeinderat
Schulraumplanung, ggg-fon, Informationsheft,
Elektrofahrräder, Kursleiterin Deutsch,
neuer Hauswart, Traubenfest Féchy ....................... 15-18
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert
30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071
Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden
(Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen
Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Aus der Verwaltung
Familienzulagen im Gewerbe und in der
Landwirtschaft, Baubewilligungen ............................... 19
Protokoll
Das Protokoll liegt vom 17. Dezember 2015 während 30
Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während
der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Spitex Region Konolfingen, Angebote und Lehrstelle ... 23
Unterlagen im Internet
Die Traktandenliste und die Erläuterungen der Geschäfte
finden Sie auch unter www.oberdiessbach.ch („News“ ->
„Aus der Gemeindeversammlung“). An gleicher Stelle werden nach der Versammlung auch die Beschlüsse veröffentlicht.
Tarifanpassung Wasserversorgung................................ 20
Aufruf Anmeldung Aktienregister STI,
Aus den Schulen
Minestrone/Backwaren Primarschule,
Pensionierung Jürg Marti .............................................. 21
Tagesschule, Musikschule Worblen-/Kiesental ............. 22
Aus den Vereinen/Institutionen
Winterfit für ältere Semester, Märchen
für Erwachsene, Basar Altersheim, Blutspenden
bei Samaritern, Vorankündigung Theater,
Programm BuumeHus ............................................. 24-27
Konzert Theater Bern, Theaterbus
zum Schauspiel und zur Oper ........................................ 28
1
Gemeinde Information 4/2015
Traktandum 1
Finanzplan 2016 – 2020. Orientierung
Die Gemeinden sind nach kantonaler Gesetzgebung
verpflichtet, einen Finanzplan zu erstellen. Dieser
Plan soll einen Überblick über die mutmassliche Entwicklung des Finanzhaushaltes in den nächsten vier
bis acht Jahren geben. Das Wichtigste zum Finanzplan 2016 – 2020 wird nachfolgend in Kurzform erläutert.
Der Gemeinderat ist überzeugt, den Stimmberechtigten bei gleichbleibenden Steueranlagen einen realistischen und, trotz der prognostizierten Defizite, mit
den vorhandenen Rahmenbedingungen recht erfreulichen Finanzplan präsentieren zu können. Der Zustand der Gemeindefinanzen steht und fällt mit dem
weiteren Vorgehen bei der Schulraumplanung.
Allgemeiner Haushalt
Investitionsprogramm
Das Investitionsprogramm 2016 – 2020 des allgemeinen Haushaltes enthält Nettoinvestitionen von CHF
16'328'000 (durchschnittlich CHF 3'265'600 pro Jahr). Im Vorjahr betrugen diese CHF 16'992'000. 13,2 Mio.
Franken oder 81 % der geplanten Gesamtausgaben fallen dabei auf den Neubau der Mehrzweckhalle mit
gleichzeitigem Umbau der Sekundarschulanlage an. Folgende Nettoausgaben sind 2016 – 2020 geplant:
Ersatz EDV-Anlage Verwaltung + RSD
CHF
150'000
2018
Einführung Geschäftsverwaltung
CHF
50'000
2018
Ersatz Doppelfalzdach RSD, Mattenweg 2
CHF
30'000
2016
Ersterhebung amtl. Vermessung Los 5 – 8
CHF
36'000
2017 – 2020
Ersatz Laptops und Wagen Sekundarstufe 1
CHF
82'000
2016
Ersatz EDV-Anlage Sekundarstufe 1
CHF
200'000
2018 – 2020
Ersatz Fensterfront Treppenhaus Primarschule
CHF
50'000
2016
Sanierung Balkon Altbau Primarschule
CHF
31'000
2017
Neubau Mehrzweckhalle, inkl. Umbau/Sanierung Sekundarschule
(Turnhallentrakt)
CHF
13'200'000
2016 – 2019
Umgestaltung / Verkehrsmassnahmen Gumiweg und Schloss-Str.
CHF
49'000
2016
Umgestaltung Dorfeingang Nord
CHF
500'000
2016 – 2017
Sanierung Haubenstrasse
CHF
250'000
2016 – 2017
Sanierung Schulhausstrasse, 3. Tranche
CHF
100'000
2016
Umgestaltung Bahnhofplatz und Schloss-Strasse
CHF
130'000
2018
Sanierung Schloss-Strasse
CHF
140'000
2018
Sanierung Kirchbühlstrasse
CHF
150'000
2018
Sanierung Industriestrasse
CHF
110'000
2017 – 2018
Einbau Deckbelag Höheweg
CHF
50'000
2016
Sanierung Alpenweg, hintere Schlaufe
CHF
60'000
2019
Sanierung Stockhornweg
CHF
60'000
2019
Sanierung Lehn
CHF
200'000
2020
Investitionsbeiträge an Wasserbauverband Chisebach
CHF
580'000
2016 – 2020
Revision Ortsplanung, 2. Tranche
CHF
120'000
2016
2
Gemeinde Information 4/2015
Prognose der Erfolgsrechnung
Handlungsspielraum Erfolgsrechnung
allgemeiner Haushalt
Handlungsspielraum der Erfolgsrechnung
2016
2017
2018
2019
2020
-178'250
-104'498
-199'318
-292'098
-343'164
Prognose der Belastung
Kapitalkosten allgemeiner Haushalt infolge
neuer Investitionen
Handlungsspielraum Erfolgsrechnung
(Investitionspotential)
55'450
81'193
209'435
763'590
818'380
-178'250
-104'498
-199'318
-292'098
-343'164
Unter-/Überdeckung Erfolgsrechnung
-233'700
-185'690
-408'753 -1'055'688 -1'161'544
417'000
425'000
433'000
439'000
448'000
0.6
0.4
0.9
2.4
2.6
Steueranlage
1.54
1.54
1.54
1.54
1.54
Erforderliche Steueranlage zur Defizitdeckung
1.60
1.58
1.63
1.78
1.80
6'540'767
6'355'077
5'946'324
4'890'636
3'729'092
1 Steuerzehntel
Fehlende Steuerzehntel zur Defizitdeckung
Entwicklung Bilanzüberschuss/-fehlbetrag
Bemerkungen zur Erfolgsrechnung
Für das laufende Jahr 2015 ergibt die Hochrechnung
per 31. August 2015 einen Aufwandüberschuss von
rund 403'000 Franken, was genau dem Budgetdefizit
entspricht.
Für die gesunde Entwicklung der Gemeinde ist ein
gewisser Spielraum der Erfolgsrechnung notwendig,
um mit der Übernahme von neuen Aufgaben auf
neue Bedürfnisse der Bevölkerung eingehen sowie
auf Unvorhergesehenes reagieren zu können. Das
Investitionspotential bewegt sich in der Planperiode
durchwegs auf einem negativen Wert zwischen
104'000 – 163'000 Franken, was auf ein strukturelles
Defizit hindeutet. Der laufende Konsumaufwand
kann durch die Erträge (insbesondere Steuern) nicht
mehr gedeckt werden. Darin eingerechnet ist, dass
ab 2019 aufgrund des geplanten Neubaus der Mehrzweckhalle die Folgekosten für Betrieb und Unterhalt
von jährlich 150'000 Franken (2019) bzw. 180'000
Franken (nach Bauvollendung) den Handlungsspielraum der Erfolgsrechnung zusätzlich einschränken.
Hinzu kommen die hohen Kapitalfolgekosten (Abschreibungen und Zinsen) der neuen Investitionen. Es
ist vorgesehen, knapp einen Viertel der Abschreibungskosten für die Mehrzweckhalle (CHF 120'000)
ab 2019 mit Entnahmen aus den neu zu schaffenden
Spezialfinanzierungen "Planungsmehrwerte" und
"Buchgewinne Finanzvermögen" zu finanzieren. Mit
der Einführung von HRM2 ab 1.1.2016 ändert bekanntlich die Abschreibungspraxis. Investitionen ab
1.1.2016 müssen, sobald sie in Betrieb genommen
werden, linear nach gesetzlich vorgeschriebenen
Nutzungsdauern abgeschrieben werden. Diese Praxisänderung bewirkt, dass die Abschreibungskosten
gegenüber der heutigen Regelung in den ersten Jahren nach der Investition deutlich tiefer zu stehen
kommen. Dies wirkt sich entsprechend auf die Erfolgsrechnung ab 2016 aus.
Die Aufwandüberschüsse 2016 – 2020 entsprechen
mit durchschnittlich CHF 609'100 pro Jahr (Vorjahr:
CHF 681'000) im Vergleich zum prognostizierten
durchschnittlichen Steueranlagezehntel von CHF
432'000 (Vorjahr: CHF 427'000) 1,41 Anlagezehnteln.
Der vorhandene Bilanzüberschuss von aktuell 7,18
Mio. Franken wird sich im Laufe der Planperiode um
CHF 3'448'500 reduzieren, d.h. praktisch halbieren.
Am Planungsende beträgt er noch 3,73 Millionen
Franken. In der Planperiode sind die obligatorischen
harmonisierten Abschreibungen budgetiert. Mit
Einführung von HRM2 können keine zusätzlichen
übrigen Abschreibungen für die Neutralisation von
Buchgewinnen mehr vorgenommen werden.
Das oberste finanzpolitische Ziel eines mittelfristig
ausgeglichenen Finanzhaushaltes wird mit dem
vorliegenden Finanzplan zwar erreicht, da die Aufwandüberschüsse (noch) aus dem vorhandenen
hohen Bilanzüberschuss gedeckt werden können.
Mit Investitionsfolgekosten von durchschnittlich
brutto rund 906'000 Franken pro Jahr nach Bauvoll3
Gemeinde Information 4/2015
endung ist der Neubau der Mehrzweckhalle, mit
Umbau der Sekundarschulanlage, hauptverantwortlich für die hohen Defizite ab 2019. Diese Folgekosten
setzen sich zusammen aus den Abschreibungen (linear 25 Jahre) von 528'000, dem durchschnittlichen
Zinsaufwand (bei 3,0 % für 25 Jahre) von 198'000
sowie den Kosten für Betrieb und Unterhalt von geschätzten 180'000 Franken. Die Investition erfordert
zusammen mit dem strukturellen Defizit der Gemeinde eine Steuererhöhung um zwei bis zweieinhalb Steuerzehntel. Das Eigenkapital wird innert
kürzester Zeit ohne Steuererhöhung vollständig aufgebraucht sein. Alternativen zur massiven Erhöhung
der Steueranlage sind der Verzicht auf grössere Investitionsvorhaben, die Generierung von zusätzlichen
Erträgen oder rigorose Sparmassnahmen in der Erfolgsrechnung, auch um das strukturelle Defizit zu
eliminieren.
Spezialfinanzierungen
Für die fünf Spezialfinanzierungen Abfallentsorgung,
Abwasserentsorgung, Elektrizitätsversorgung, Feuerwehr und Wasserversorgung Bleiken, die selbsttragend geführt werden müssen, sind separate Finanzpläne ausgearbeitet worden. Diese zeigen auf,
dass nach heutigem Wissensstand bei der Feuerwehr
und der Wasserversorgung Bleiken in mittelfristiger
Zukunft mit Gebührenerhöhungen zu rechnen ist,
sofern die Kosten nicht verringert werden können. Im
Elektrizitätsbereich ist eine verbindliche Prognose mit
der geplanten vollständigen Strommarktliberalisierung voraussichtlich per 1.1.2018 sehr schwierig. Die
finanzielle Lage in den Funktionen Abfall und Abwasser ist hingegen sehr gut.
Beschluss des Gemeinderates
Der Gemeinderat hat den Finanzplan am 21. Oktober 2015 mit folgenden Beschlüssen genehmigt:
1.
Der Finanz- und Investitionsplan 2016 – 2020 des Steuerhaushaltes basiert weiterhin auf einer Steueranlage von 1,54 Einheiten und der Liegenschaftssteuer von 1,1 Promille. Es sind geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um gute Steuerzahler nach Oberdiessbach zu holen bzw. im Dorf zu behalten.
2.
Das jährliche Defizit des Steuerhaushaltes bis und mit 2018 ist ohne Steuererhöhung tragbar. Im Rahmen der Schulraumplanung bestimmt der Gemeinderat das weitere Vorgehen punkto Investitionen.
Falls der Neubau der Mehrzweckhalle, mit Umbau in der Sekundarschulanlage, für netto 13,2 Mio. Franken an der Urne beschlossen wird, ist die Steueranlage ab 2019 um mindestens eineinhalb Steuerzehntel, auf 1,69 Einheiten zu erhöhen. Eine weitere Steuererhöhung um nochmals bis 1 Steuerzehntel muss
in Aussicht gestellt werden, je nachdem in welcher Grössenordnung Sparmassnahmen oder zusätzliche
Erträge beschlossen werden können und wie sich aufgrund übriger Faktoren das Eigenkapital entwickelt.
3.
Das Investitionsprogramm wird definitiv beschlossen. Ebenfalls im Grundsatz beschlossen werden die
geplanten Verkäufe von Liegenschaften des Finanzvermögens.
4.
Die Gebührenansätze in den Spezialfinanzierungen werden gemäss den obgenannten Ausführungen
geplant. D.h. per.1.1.2016 bleiben die Gebührenansätze, mit Ausnahme derjenigen der Elektrizitätsversorgung, unverändert.
5.
Es wird beschlossen, die lineare Abschreibungsdauer für das Verwaltungsvermögen per Einführung
HRM2, 1.1.2016, im Finanzplan auf 12 Jahre festzulegen. Der definitive Entscheid erfolgt mit der Genehmigung des Budgets 2016 durch die Gemeindeversammlung.
Die Versammlung nimmt Kenntnis.
Hinweis: Der vollständige Finanzplan 2016 – 2020 kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
4
Gemeinde Information 4/2015
Traktandum 2
Budget 2016. Genehmigung
Das Budget für das Jahr 2016 weist bei einem Aufwand von CHF 22'048'500 und Ertrag von CHF
21'814'800 einen Aufwandüberschuss im allgemeinen Haushalt (mit Steuern finanziert, ohne Spezialfinanzierungen) von CHF 233'700 aus. Das Defizit für
den Gesamthaushalt beträgt insgesamt CHF 295'500.
Der "Verlust" entspricht 0,56 Steuerzehntel und würde den kumulierten Vorjahresergebnissen (Bilanzüberschuss) von zurzeit 7,18 Mio. Franken entnommen. Ein Steuerzehntel beträgt CHF 417'000. Im
Vorjahr wurde ein Aufwandüberschuss zulasten des
Steuerhaushaltes von CHF 403'000 budgetiert. Mit
Ausnahme der Stromtarife, welche deutlich gesenkt
werden können, bleiben die Gebührenansätze unverändert.
Erstmals wurde das Budget nach dem für die bernischen Einwohnergemeinden ab 1.1.2016 vorgeschriebenen Harmonisierten Rechnungsmodell II
(HRM2) erstellt. Materiell wirkt sich der Wechsel vor
allem durch die neue Abschreibungspraxis und die
Neubewertung des Finanzvermögens aus. Der Voranschlag 2015 der Erfolgsrechnung wurde auf die Kontenstruktur nach HRM2 umgeschlüsselt, damit ein
Vergleich mit dem Budget 2016 möglich ist. Ein Vergleich mit der Jahresrechnung 2014 ist wegen der
unterschiedlichen Kontenstruktur nicht detailliert
möglich, was nach den Weisungen des Amtes für
Gemeinden und Raumordnung während der Übergangsphase zulässig ist.
Abgaben 2016
Steueranlage:
1,54 der einfachen Steuer (unverändert)
Liegenschaftssteuer: 1,1 Promille des amtlichen Wertes (unverändert)
Elektrizität
Unveränderte Abgaben der Elektrizitätsversorgung an die Gemeinde pro gelieferte Menge Kilowattstunden von
• 1,0 Rp. (0,75 Rp. Konzession / 0,25 Rp. Ertragsüberschuss EVO) bei key account-Kunden,
• 1,6 Rp. (1,2 Rp. Konzession / 0,4 Rp. Ertragsüberschuss EVO) bei Kunden mit Leistungsmessung,
• 2,0 Rp. (1,5 Rp. Konzession / 0,5 Rp. Ertragsüberschuss EVO) bei den übrigen Produkten. Bleikner Abgaben
analog BKW Energie AG.
Wiederkehrende Gebührenansätze 2016 in der Kompetenz des Gemeinderates
Wasser Bleiken
Verbrauchsgebühr pro m3
CHF
1.00
*
unverändert
Grundgebühr pro Haushalt/Gewerbe
CHF
70.00
*
unverändert
Abwasser
Verbrauchsgebühr pro m3
CHF
1.80 **
unverändert
Grundgebühr pro Haushalt/Gewerbe
CHF
100.00 **
unverändert
für die ersten 30 m2
CHF
30.00 **
unverändert
pro weitere 100 m2
CHF
45.00 **
unverändert
Grundgebühr pro Haushalt/Gewerbe
CHF
110.00 **
unverändert
Containermarken 600 l
CHF
35.20 **
unverändert
Containermarken 800 l
CHF
44.45 **
unverändert
Sauberabwassergebühr
Kehricht
Verbrauchsgebühren gemäss Beschluss GV der AVAG
unverändert
Elektrizität
siehe Gebührenverordnung zum Stromversorgungsreglement
Feuerwehr
Ersatzabgabe in % der einfachen Steuer
14.50
*
unverändert
Maximum
CHF
450.00
*
unverändert
Minimum
CHF
50.00
*
unverändert
* = keine Mehrwertsteuerpflicht / ** = Ansätze exklusive Mehrwertsteuer
5
Gemeinde Information 4/2015
Erfolgsrechnung 2016
Erfolgsausweis
Budget 2016
SOLL
Allg. Haushalt
Budget 2015
HABEN
SOLL
HABEN
Jahresrechnung 2014
SOLL
233'700.00
403'000.00
20'000.00
17'700.00
600.00
6'200.00
39'533.94
SF Abfall
1'100.00
0.00
4'777.25
SF Elektrizität
6'900.00
SF Feuerwehr
33'200.00
SF Wasser Bleiken
SF Abwasser
TOTAL
Ergebnis Gesamt
0.00
295'500.00
42'100.00
HABEN
643'076.63
5'014.45
164'656.22
27'400.00
42'100.00
295'500.00
454'300.00
33'052.95
208'967.41
412'200.00
681'144.03
472'176.62
Zusammenzug Gliederung nach Sachgruppen Erfolgsrechnung
Budget 2016
Aufwand
Erfolgsrechnung
Nettoergebnis
22'048'500.00
3
30
31
33
34
35
36
38
39
Aufwand
Personalaufwand
Sach- und übriger Betriebsaufwand
Abschreibungen Verwaltungsverm.
Finanzaufwand
Einlagen in Fonds und SF
Transferaufwand
Ausserordentlicher Aufwand
Interne Verrechnungen
21'958'900.00
3'056'400.00
5'116'300.00
689'000.00
57'000.00
244'200.00
10'146'100.00
2'040'000.00
609'900.00
4
40
42
43
44
45
46
48
49
Ertrag
Fiskalertrag
Entgelte
Verschiedene Erträge
Finanzertrag
Entnahmen Fonds und SF
Transferertrag
Ausserordentlicher Ertrag
Interne Verrechnungen
9
Abschluss
Abschlusskonten ER
6
Ertrag
21'814'800.00
233'700.00
Budget 2015
Aufwand
23'160'600.00
22'757'600.00
403'000.00
23'029'000.00
2'962'400.00
5'686'200.00
808'000.00
74'100.00
165'300.00
9'737'700.00
2'407'000.00
1'188'300.00
21'663'400.00
7'346'000.00
6'209'700.00
77'000.00
1'811'700.00
9'900.00
5'572'000.00
27'200.00
609'900.00
89'600.00
89'600.00
Ertrag
151'400.00
151'400.00
22'616'800.00
7'255'000.00
6'727'600.00
1'865'000.00
2'000.00
5'068'900.00
510'000.00
1'188'300.00
131'600.00
131'600.00
140'800.00
140'800.00
Gemeinde Information 4/2015
Kommentar zu den einzelnen Sachgruppen
Personalaufwand
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen
300
301
302
304
305
309
Budget 2016
173'000.00
2'403'300.00
13'800.00
19'200.00
363'200.00
83'900.00
Behörden und Kommissionen
Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals
Löhne der Lehrpersonen
Zulagen
Arbeitgeberbeiträge
Übriger Personalaufwand
Gemäss Beschluss des Gemeinderates sind für individuelle Lohnanpassungen 1,3 % (CHF 27'700) vorgesehen.
Mangels effektiver Teuerung ist kein Teuerungsausgleich vorgesehen. Beim Regionalen Sozialdienst
wurde der Stellenetat der Sozialarbeiter/innen vom
Gemeinderat um 40 Stellenprozente befristet ab
1.9.2015 erhöht. Zudem kommt es zu zwei Stellenwechseln.
Budget 2015
168'600.00
2'349'200.00
12'400.00
0.00
349'000.00
83'200.00
Weiter ist eine Anhebung der Stellenprozente des
Schulsekretariats ab 1.8.2016 von 54 auf 80 % einkalkuliert.
Eingeplant sind voraussichtliche Stellenwechsel und
eine kleine Pensenerhöhung bei der Mediothek ab
1.2.2016. Die Betreuungszulagen (304 Zulagen) und
die AG-Beiträge an Unfall- und Krankentaggeldversicherungen sowie an die Familienausgleichskasse
werden neu separat verbucht.
Sach- und übriger Betriebsaufwand
Der Sach- und übrige Betriebsaufwand setzt sich wie folgt zusammen
310
311
312
313
314
315
316
317
318
319
Material- und Warenaufwand
Nicht aktivierbare Anlagen
Ver- und Entsorgung Liegenschaften VV
Dienstleistungen und Honorare
Baulicher und betrieblicher Unterhalt
Unterhalt Mobilien und immaterielle Anlagen
Mieten, Leasing, Pachten, Benützungsgebühren
Spesenentschädigungen
Wertberichtigungen auf Forderungen
Verschiedener Betriebsaufwand
Im Vorjahresbudget sind unter Ziffer 310 CHF
3'022'000 an Energieeinkaufsgebühren, Netznutzungsentgelten Vorlieferanten, Systemdienstleistungen und Abgaben für die Spezialfinanzierung "Elektrizität" enthalten. 2016 beträgt dieser Aufwand voraussichtlich noch CHF 2'477'000, d.h. insgesamt CHF
545'000 weniger.
Abschreibungen Verwaltungsvermögen
Das Verwaltungsvermögen per 1.1.2016 muss innerhalb einer durch die Gemeinde einmalig mit dem
Budget 2016 beschlossenen Frist zwischen 8 bis 16
Jahren linear abgeschrieben werden. Der Gemeinderat hat sich für eine Frist von 12 Jahren entschieden.
Die Abschreibungen des bisherigen Verwaltungsvermögens beziffern sich mit einer linearen Abschreibung von 8,33 % auf jährlich CHF 574'000. Hinzu
kommen noch CHF 36'000 für die Vermögenswerte
Budget 2016
2'895'700.00
165'200.00
244'200.00
938'400.00
397'900.00
208'500.00
66'500.00
114'400.00
67'500.00
18'000.00
Budget 2015
3'433'100.00
111'600.00
200'000.00
967'000.00
487'500.00
212'900.00
67'700.00
108'900.00
73'500.00
24'000.00
der SF Feuerwehr. Die gewählte Dauer entspricht
einem Kompromiss. Bei 8 Jahren wären es CHF
861'000, bei 16 Jahren CHF 431'000 pro Jahr. Für die
bevorstehenden Grossinvestitionen ist es aus Sicht
des Gemeinderates unerheblich, ob das bestehende
Verwaltungsvermögen auf die Maximallänge von 16
Jahren, zwar um jährlich rund CHF 143'000 tiefer,
dafür aber noch 4 Jahre länger, abgeschrieben werden muss. Die neuen Investitionen erfordern sowieso
eine Steuererhöhung aufgrund der berechneten
Investitionsfolgekosten. Es gilt zu beachten, dass
damit nicht nur Hoch- und Tiefbauten, wie Strassen
und der neue Werkhof, innerhalb von 12 Jahren abgeschrieben werden, sondern auch Fahrzeuge/Mobilien/EDV/Plangrundlagen und werterhaltende Investitionen mit kürzerer Nutzungsdauer. Die
harmonisierten Abschreibungen haben in den letzten
7
Gemeinde Information 4/2015
6 Jahren im Durchschnitt rund CHF 670'000 und in
den letzten 12 Jahren rund CHF 575'000 betragen.
Auf den Investitionen ab 2016 müssen die Abschreibungen nach Anlagekategorien und Nutzungsdauer
gemäss Anhang 2 der Gemeindeverordnung berechnet werden. Die Berechnung ergibt planmässige
Abschreibungen 2016 von CHF 79'000. Diese werden
neu direkt in die entsprechenden Funktionen verbucht. Die Umsetzung der neuen Abschreibungspraxis hilft, das strukturelle Defizit etwas zu verkleinern.
Im Steuerhaushalt wie auch in den Spezialfinanzierungen sind die bisher vorgenommenen übrigen
Abschreibungen nicht mehr möglich.
Finanzaufwand
Aufgrund der weiterhin historisch tiefen Zinssätze
wird die interne Verrechnung von Zinsen wesentlich
geringer ausfallen.
Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen
Neu werden die Anschlussgebühren nicht mehr in
der Investitionsrechnung, sondern in der Erfolgsrechnung verbucht und anschliessend in die Spezialfinanzierung "Werterhalt" eingelegt. In der Abwasserentsorgung werden dafür CHF 75'000 budgetiert.
Transferaufwand
Die Beiträge in den kantonalen Lastenausgleich werden wie folgt prognostiziert
Budget 2016
Budget 2015
114'000
129'000
56'000
0
2110
Lehrergehälter Kindergarten
2111
Lehrergehälter Basisstufe
2120
Lehrergehälter Primarstufe, netto
801'000
906'300
2130
Lehrergehälter Sek.stufe 1, netto
459'000
495'100
5320
Ergänzungsleistungen
793'000
740'000
5410
Familienzulagen
10'500
10'500
5799
Sozialhilfe
1'720'000
1'650'000
6291
Öffentlicher Verkehr
249'000
273'000
9300
Neue Aufgabenteilung
649'000
653'000
4'851'500
4'856'900
Total
Brutto sind die Beiträge Lehrergehälter (ohne KG) mit
CHF 1'914'000 gegenüber dem Vorjahr um CHF 400
tiefer.
Die gesetzliche wirtschaftliche Hilfe wird mit CHF
2'750'000 um CHF 310'000 höher budgetiert als im
Vorjahr. Die per 1.1.2016 aufgehobenen Zuschüsse
an Minderbemittelte sind dabei eingerechnet.
Ausserordentlicher Aufwand
Hier werden die Einlagen in die Spezialfinanzierung
"Werterhalt und Anschlussgebühren Elektrizität"
verbucht. Diese betragen CHF 384'700. Im Vorjahresbudget betrugen sie CHF 355'000. Ebenfalls ist in
dieser Position die Einlage in die Spezialfinanzierung
"Werterhalt Liegenschaften Finanzvermögen" enthalten.
Zur Neutralisation des Buchgewinns aus dem Verkauf
von Liegenschaften des Finanzvermögens (Schafsweid) von CHF 1'551'500 sowie der voraussichtlich
8
eingehenden Planungsmehrwerte von CHF 77'000
sollen zwei neue Spezialfinanzierungen "Buchgewinne Liegenschaften Finanzvermögen" und "Planungsmehrwerte" eingeführt werden. Es sind im Budget
2016 keine zusätzlichen Abschreibungen mehr enthalten.
Interne Verrechnungen
Bei den internen Verrechnungen werden Personalund Sachaufwand, Zinsen und Abschreibungen sowie
Erträge zwischen den einzelnen Funktionen verrechnet, mit dem Ziel, die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung je Aufgabenbereich beurteilen zu können. Im
Gegensatz zum HRM1 werden jedoch nur noch Aufwände und Erträge innerhalb des allgemeinen Haushalts intern weiterverrechnet. Gegenseitige Verrechnungen mit Spezialfinanzierungen werden neu über
die Sachgruppen 3612, bzw. 4612 verbucht.
Gemeinde Information 4/2015
Fiskalertrag
Die Steuererträge werden wie folgt budgetiert
Budget 2016
6'082'000.00
5'371'000.00
590'000.00
121'000.00
Budget 2015
6'032'000.00
5'326'000.00
580'000.00
126'000.00
400
4000
4001
4002
Direkte Steuern natürliche Personen
Einkommenssteuern natürliche Personen
Vermögenssteuern natürliche Personen
Quellensteuern natürliche Personen
401
4010
4011
4019
Direkte Steuern juristische Personen
Gewinnsteuern juristische Personen
Kapitalsteuern juristische Personen
Übrige direkte Steuern juristische Personen
412'000.00
390'000.00
20'000.00
2'000.00
396'000.00
370'000.00
25'000.00
1'000.00
402
4021
4022
4024
4029
Übrige direkte Steuern
Grundsteuern
Vermögensgewinnsteuern
Erbschafts- und Schenkungssteuern
Eingang abgeschriebene Steuern
838'000.00
620'000.00
195'000.00
20'000.00
3'000.00
813'000.00
601'000.00
190'000.00
20'000.00
2'000.00
403
4033
Besitz- und Aufwandsteuern
Hundesteuer
14'000.00
14'000.00
14'000.00
14'000.00
Entgelte
Die Gebührenerträge der Spezialfinanzierung "Elektrizität" werden aufgrund der tieferen Einkaufskosten
und Verbrauchsprognose mit CHF 3'500'800 gegenüber dem Vorjahresbudget um CHF 579'200 geringer
prognostiziert.
Neu werden die Anschlussgebühren in der Erfolgsrechnung verbucht. Für die Spezialfinanzierungen
"Abwasser" und "Elektrizität" werden sie mit CHF
105'000 budgetiert.
Im Vorjahr waren noch CHF 90'000 aus Holzverkäufen der Schutzwaldholzerei veranschlagt worden,
welche 2016 nicht mehr anfallen werden.
Verschiedene Erträge
Hier sind die erwarteten Planungsmehrwerte budgetiert, welche bisher in der Investitionsrechnung verbucht worden sind.
Finanzertrag
Wie bereits im Vorjahr ist der Buchgewinn aus dem
Verkauf des Baulandes "Schafsweid" mit CHF
1'551'500 budgetiert worden. Zeitliche Verzögerungen verunmöglichen es, den Ertrag bereits 2015 zu
verbuchen.
Aufgrund der weiterhin historisch tiefen Zinssätze
sind diese Erträge leicht geringer als im Vorjahr.
Entnahmen Fonds und Spezialfinanzierungen
Hier ist die Entnahme aus der Spezialfinanzierung
"Werterhalt Abwasser" zur Finanzierung der ordentlichen Abschreibungen im Abwasserbereich von
CHF 9'900 veranschlagt.
Transferertrag
Aufgrund der angestiegenen Sozialhilfekosten wird
die voraussichtliche Rückerstattung des Kantons mit
CHF 2'954'400 um insgesamt CHF 303'600 höher
ausfallen.
Im Schuljahr 2015/16 werden wesentlich mehr Schüler/innen aus Aussengemeinden die Schulen in Oberdiessbach besuchen. Aus diesem Grund steigt der
Schulgeldertrag insgesamt um voraussichtlich CHF
147'000 an.
Ausserordentlicher Ertrag
Zur Finanzierung der ordentlichen Abschreibungen
kann aus der Spezialfinanzierung "Werterhalt Elektrizität" eine Entnahme von CHF 13'200 vorgesehen
werden. Neu darf das Verwaltungsvermögen nicht
mehr vollständig abgeschrieben werden.
Damit der bauliche Unterhalt der Liegenschaften des
Finanzvermögens finanziert werden kann, besteht
eine Spezialfinanzierung "Werterhalt Liegenschaften
FV". Aus dieser können 2016 voraussichtlich CHF
14'000 entnommen werden.
Interne Verrechnungen
Siehe Bemerkungen beim Aufwand.
9
Gemeinde Information 4/2015
Zusammenzug Erfolgsrechnung nach funktionaler Gliederung
Budget 2016
Aufwand
FUNKTIONALE GLIEDERUNG
Nettoergebnis
0 Allgemeine Verwaltung
Nettoergebnis
Öffentliche Ordnung und Sicher1 heit, Verteidigung
Nettoergebnis
2 Bildung
Nettoergebnis
3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche
Nettoergebnis
4 Gesundheit
Nettoergebnis
5 Soziale Sicherheit
Nettoergebnis
Ertrag
Budget 2015
Aufwand
Ertrag
22'048'500.00
21'814'800.00
233'700.00
23'160'600.00
22'757'600.00
403'000.00
1'397'500.00
366'200.00
1'031'300.00
1'385'500.00
401'700.00
983'800.00
528'700.00
477'500.00
51'200.00
501'500.00
452'000.00
49'500.00
4'193'900.00
1'438'000.00
2'755'900.00
4'106'100.00
1'314'200.00
2'791'900.00
305'800.00
65'800.00
240'000.00
359'900.00
65'900.00
294'000.00
23'800.00
22'300.00
23'800.00
22'300.00
6'624'300.00
4'061'000.00
2'563'300.00
6'119'000.00
3'696'500.00
2'422'500.00
821'300.00
149'200.00
672'100.00
817'500.00
143'400.00
674'100.00
7 Umweltschutz und Raumordnung
Nettoergebnis
1'476'000.00
1'211'600.00
264'400.00
1'434'200.00
1'163'900.00
270'300.00
8 Volkswirtschaft
Nettoergebnis
3'688'600.00
405'200.00
4'093'800.00
4'730'900.00
411'700.00
5'142'600.00
9 Finanzen und Steuern
Nettoergebnis
2'988'600.00
6'963'100.00
9'951'700.00
3'683'700.00
6'693'700.00
10'377'400.00
Verkehr und Nachrichtenüber6 mittlung
Nettoergebnis
Antrag des Gemeinderates
Gestützt auf Artikel 39, Buchstabe c, der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Oberdiessbach vom
10. März 2008 wird der Gemeindeversammlung beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Die Gemeindesteuer beträgt unverändert das 1,54-fache der einfachen Steuer.
b) Die Liegenschaftssteuer beträgt unverändert 1,1 Promille des amtlichen Wertes.
c)
Das per 1.1.2016 voraussichtlich bestehende Verwaltungsvermögen wird über die nächsten 12 Jahre mit
einem Abschreibungssatz von 8.33 % linear abgeschrieben.
d) Das Budget 2016 der Einwohnergemeinde Oberdiessbach wird mit einem Aufwandüberschuss im allgemeinen Haushalt von CHF 233'700 genehmigt. Zusammen mit den Ergebnissen der Spezialfinanzierungen
beträgt der Aufwandüberschuss insgesamt CHF 295'500.
10
Gemeinde Information 4/2015
Investitionsrechnung 2016
Das Budget der Investitionsrechnung für das Jahr
2016 sieht Ausgaben von CHF 2'191'000 und keine
Einnahmen vor. Von den Nettoinvestitionen betreffen CHF 41'000 die Spezialfinanzierung Feuerwehr,
CHF 394'000 die Spezialfinanzierung Abwasser, CHF
376'000 die Spezialfinanzierung Elektrizität und CHF
1'380'000 den allgemeinen Haushalt.
Der Gemeinderat sieht für das Jahr 2016 folgende zurzeit bekannten Investitionen vor
Allgemeiner Haushalt
0291. Altes Sekundarschulhaus: Ersatz Doppelfalzdach
2170. Primarschule: Ersatz Fensterfront beim Treppenhaus
2176. Primar-/Sekundarschule: Projekt Neubau MZH und Umbau Sek.
7900. Ortsplanung: Revision, 2. Tranche
2130. Sekundarstufe 1: Ersatz+Neuanschaffung 72 Laptops
2130. Sekundarstufe 1: Anschaffung 3 Notebookwagen
6150. Gemeindestrassen: Umgestaltung/Verkehrsmassnahmen Gumiweg/Schloss-Str.
6150. Gemeindestrassen: Umgestaltung Dorfeingang Nord
6150. Gemeindestrassen: Sanierung Haubenstrasse
6150. Gemeindestrassen: Sanierung Schulhausstrasse
6150. Gemeindestrassen: Einbau Deckbelag Höheweg
7410. Gewässerverbauungen: Beiträge an Wasserbauverband Chise
1506. Spezialfinanzierung Feuerwehr
Anschaffung Atemschutzausrüstungen
1'380'000
30'000
50'000
300'000
120'000
49'000
33'000
49'000
300'000
150'000
100'000
50'000
149'000
41'000
41'000
7201. Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung
Erschliessung Kirchbühl
Erschliessung Vorderes Gumi
Erschliessung ZPP 6 Diessbach
Leitungsneubau Höheweg
Leitungs- und Schachtsanierungen Projekt GEP
Nachführung GEP
394'000
80'000
15'000
30'000
132'000
80'000
57'000
Spezialfinanzierung Elektrizität
8711. Hausanschlüsse
8711. Erschliessung Kirchbühl
8711. Erschliessung Vorderes Gumi
8711. Erschliessung ZPP 6 Diessbach
8711. Sanierung TS Birkenweg
8714. Ausbau/Sanierung öffentliche Beleuchtung
8711. Anschaffung Zähler/RSE
376'000
20'000
50'000
26'000
70'000
90'000
90'000
30'000
Total Bruttoinvestitionen Gesamthaushalt
Zum Teil wurden die Kredite für diese Investitionen
bereits beschlossen. Alle übrigen geplanten Vorhaben werden dem zuständigen Beschlussorgan als
einzelne Verpflichtungskredite noch vorgelegt, sofern
es sich nicht um gebundene Ausgaben handelt.
2'191'000
Die Auflistung dieser Investitionsvorhaben ist unverbindlich und beruht auf Kostenschätzungen, sofern
noch kein Kreditbeschluss vorliegt.
Hinweis: Das vollständige Budget 2016 kann bei der
Gemeindeverwaltung bezogen werden.
11
Gemeinde Information 4/2015
Traktandum 3
3.1
Kreditabrechnungen. Kenntnisnahmen
Sekundarschulanlage. Energietechnische Sanierung und Innensanierung
Spezialklassentrakt
An der Gemeindeversammlung vom 10. März 2014
wurde ein Verpflichtungskredit für die Sanierung des
Spezialklassentrakts von CHF 821'000.00 beschlos-
sen. Die geplanten Arbeiten wurden in der Zwischenzeit ausgeführt. Der Kredit wurde um CHF 77'366.20
oder 9,4 % unterschritten.
Abrechnung
Verpflichtungskredit vom 10. März 2014
CHF 821'000.00
Rückbau, Baumeisterarbeiten
CHF 52'315.80
Zimmerarbeiten
CHF 90'217.50
Gerüste
CHF 26'620.00
Äussere Bekleidungen
CHF 168'121.20
Fenster, Aussentüren
CHF
7'286.60
Metallbau/Fensterbänke
CHF
7'164.00
Spengler-/Blitzschutzarbeiten
CHF 38'228.55
Steildach
CHF 146'746.40
Verputzte Aussenwärmedämmungen
CHF 26'909.00
Malerarbeiten aussen und innen
CHF 18'853.05
Elektroanlagen
CHF 57'501.00
Sonnenschutz
CHF
Innentüren
CHF 11'771.80
Gartenanlagen, Umgebung
CHF 20'975.75
Architekt
CHF 65'340.00
Baunebenkosten
(Bewilligungen, Pläne, Vermessung, Versicherung)
CHF
2'469.55
3'113.60
Total Ausgaben (inkl. MWSt)
CHF 743'633.80
Kreditunterschreitung
CHF 77'366.20
Der Beitrag aus dem Gebäudeprogramm beläuft sich
auf CHF 36'810.00. Die Nettoinvestition beträgt
demnach CHF 706'823.80.
Ausserdem wurde der Betrag für Unvorhergesehenes/Reserve nicht vollumfänglich beansprucht.
Begründung der Kostenunterschreitung
Die Arbeiten konnten im Ausschreibungsverfahren
unter dem Kostenvoranschlag vergeben werden.
Der Gemeinderat hat die vorliegende Kreditabrechnung am 21. Oktober 2015 genehmigt. Die Versammlung nimmt lediglich Kenntnis.
12
Gemeinde Information 4/2015
3.2
Primarschulanlage. Heizungsanschluss an Heizwerk Oberdiessbach AG
An der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2012
wurde ein Verpflichtungskredit für den Heizungsanschluss an das Heizwerk Oberdiessbach von CHF
93'300.00 beschlossen. Der Betrag enthält keine
wiederkehrenden Kosten. Die geplanten Anschlussarbeiten wurden in der Zwischenzeit ausgeführt. Der
Kredit wurde um CHF 6'381.45 oder 6,8 % unterschritten.
Abrechnung
Verpflichtungskredit vom 4. Juni 2012
CHF 93'300.00
Anschlussgebühren
CHF 74'653.90
Nebenkosten (Demontagen, Abpumpen Heizöl)
CHF 12'264.65
Total Ausgaben (inkl. MWSt)
CHF 86'918.55
Kreditunterschreitung
CHF 6'381.45
Begründung der Kostenunterschreitung
Der im Kostenvoranschlag enthaltene Betrag für
Unvorhergesehenes/Reserve wurde nicht beansprucht.
Traktandum 4
Der Gemeinderat hat die vorliegende Kreditabrechnung am 21. Oktober 2015 genehmigt. Die Versammlung nimmt lediglich Kenntnis.
Reglement über die Spezialfinanzierung „Verwendung
von Buchgewinnen des Finanzvermögens“.
Genehmigung Erlass
Sachverhalt
Bisher wurden in Oberdiessbach erzielte Buchgewinne des Finanzvermögens jeweils mit übrigen Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen des
Steuerhaushalts neutralisiert. Damit wurden künftige
Rechnungsjahre finanziell entsprechend um harmonisierte Abschreibungen entlastet.
Mit der Einführung von HRM2 ab 1.1.2016 ist dies
nicht mehr möglich. Buchgewinne des Finanzvermögens sind ausserordentliche Erträge und sollten nicht
einfach das Rechnungsergebnis verbessern. Da zudem teilweise schwer abgeschätzt werden kann,
wann Buchgewinne tatsächlich realisiert werden
können, erscheint es sinnvoll, zukünftig sämtliche
Buchgewinne aus der Aufwertung oder dem Verkauf
von Finanzvermögen in eine entsprechende Spezialfinanzierung einzulegen, sofern die Gemeinde nach
übergeordneten Bestimmungen überhaupt darüber
frei bestimmen kann. Die bisherige Praxis kann damit
mehr oder weniger weiterverfolgt werden.
Die eingelegten Mittel in die Spezialfinanzierung
dienen
- der teilweisen Finanzierung für Erstellung, Unterhalt und Erneuerung der Infrastruktur des allgemeinen Haushaltes der Gemeinde (z.B. für Abschreibungen von Hoch- und Tiefbauten), oder
- der Finanzierung von allfälligen Buchverlusten
aus dem Verkauf oder der Neubewertung von
Finanzvermögen, soweit diese zulasten des allgemeinen Haushaltes gebucht werden müssen.
Mit der Einführung dieser Spezialfinanzierung erhält
der Gemeinderat ein Instrument, mit dem gesetzeskonform und transparent eine nachhaltige Finanzpolitik betrieben werden kann. Diese Lösung wird auch
in anderen bernischen Gemeinden erfolgreich praktiziert.
Die Finanzkommission begrüsst den Erlass des Reglements.
13
Gemeinde Information 4/2015
Text des Reglements
Zweck
Art. 1 Die Spezialfinanzierung regelt die Verwendung von erzielten Buchgewinnen des
Finanzvermögens.
Äufnung der Spezialfinanzierung
Art. 2 Alle erzielten Buchgewinne aus der Aufwertung oder dem Verkauf von Finanzvermögen werden in die Spezialfinanzierung eingelegt, sofern die Gemeinde darüber
frei bestimmen kann.
Entnahmen aus der
Spezialfinanzierung
Art. 3 Soweit der Bestand dafür ausreicht, dienen die Mittel der Spezialfinanzierung
- der teilweisen Finanzierung für Erstellung, Unterhalt und Erneuerung der Infrastruktur des allgemeinen Haushaltes der Einwohnergemeinde Oberdiessbach (z.B.
für Abschreibungen von Hoch- und Tiefbauten), oder
- der Finanzierung von allfälligen Buchverlusten aus dem Verkauf oder der Neubewertung von Finanzvermögen, soweit diese zulasten des allgemeinen Haushaltes
gebucht werden müssen.
1
2
Über die Höhe und den Zeitpunkt der zu entnehmenden Beträge entscheidet in jedem
Fall und unabhängig von den ordentlichen Kreditkompetenzen der Gemeinderat. Die
Entnahme darf nicht höher sein als der Saldo des bestehenden Guthabens der Spezialfinanzierung.
Verzinsung
Art. 4 Der Bestand der Spezialfinanzierung wird nicht verzinst.
Inkrafttreten
Art. 5 Dieses Reglement tritt am 7. Dezember 2015 in Kraft.
Antrag des Gemeinderates
Gestützt auf Art. 39, Buchstabe a) der Gemeindeordnung vom 10.3.2008 wird der Gemeindeversammlung
beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindeversammlung genehmigt das Reglement über die Spezialfinanzierung „Verwendung von Buchgewinnen des Finanzvermögens“.
Traktandum 5 Verschiedenes
Der Rat informiert und gibt Auskunft über aktuelle Geschäfte.
Impressum
Herausgeber und Redaktion
Gemeinderat Oberdiessbach
Kontakt
Telefon 031 770 27 27
Fax 031 770 27 20
[email protected]
Gestaltung/Layout
Gemeindeschreiberei
Druck
Druckerei Gerber
Oberdiessbach
Auflage 1700 Expl.
Redaktionsschluss
nächste Ausgabe
15. Januar 2016
Frühere Ausgaben
www.oberdiessbach.ch
14
Gemeinde Information 4/2015
Aus dem Gemeinderat
Schulraumplanung vor der Entscheidung
Das Architektenteam und die Arbeitsgruppe Schulraumplanung haben seit Jahresbeginn intensiv am
Detailprojekt gearbeitet. Unterdessen hat der Gemeinderat das überarbeitete Bauprojekt den Vereinen und den Schulen präsentiert, die Grundlagen
genehmigt und den weiteren Fahrplan verabschiedet.
Im Januar 2016 wird der Gemeinderat an einer Klausurtagung die Abstimmungsbotschaft beraten und
die letzten Details beschliessen. Die Schulraumplanung umfasst den Neubau einer dreifachen Mehrzweckhalle und den Umbau der Sekundarschule.
Über das Vorhaben wird am 5. Juni 2016 an der Urne
entschieden. Die Bevölkerung und interessierte Kreise werden vor der Abstimmung an einer Informationsveranstaltung ausführlich informiert werden.
GGG-Fon mit neuem Leistungsvertrag
Die Gemeinde Oberdiessbach ist Mitglied beim gggfon, der Beratungsstelle „Gemeinsam gegen Gewalt
und Rassismus“. Der Gemeinderat hat den Leistungsvertrag für 2016-18 genehmigt und damit die finanzielle Unterstützung des Vereins verlängert. Dem gggfon gehören 40 Gemeinden aus der Region Mittelland an, weitere 15 stammen aus dem Emmental.
Oberdiessbach leistet einen jährlichen Beitrag von
589 Franken (17 Rp. pro Einwohner) und kann damit
auf ein professionelles Beratungsangebot zurückgreifen.
Gemeinde Information wird neu gestaltet
Das Infoheft der Gemeinde wird vollständig überarbeitet. Im nächsten Jahr erhält das Heft zusätzliche
Inhalte, es wird moderner gestaltet und soll breiter
abgestützt werden. Der Gemeinderat beabsichtigt,
dafür ein Redaktionsteam einzusetzen. Im Heft sollen
inskünftig die Gemeindeprojekte, Vereine, Institutionen und das Gewerbe vermehrt in Erscheinung treten. Das Infoheft erhält einen neuen Namen und die
Herstellung soll zu einem grossen Teil mit lokaler und
regionaler Werbung finanziert werden. Die Planungsarbeiten am neuen Heft werden in Kürze starten.
Vermietung der Elektrofahrräder eingestellt
Der Gemeinderat und der Frauenverein haben seit
Frühling 2013 der Bevölkerung zwei E-Bikes zur Verfügung gestellt. In den ersten beiden Betriebsjahren
wurden die Fahrräder von der Gemeindeverwaltung
vermietet, im dritten Jahr vom Fahrradgeschäft Lemon Cycles an der Burgdorfstrasse. Weil die Mieteinnahmen die laufenden Kosten nicht decken konnten,
wurde das Angebot im September dieses Jahres definitiv eingestellt.
Anstellung Kursleiterin „Deutsch für Ausländer“
Barbara Meister aus Oberdiessbach unterrichtet seit
anfangs November bis zu 4
Lektionen Deutsch für Ausländer/innen. Sie ist ausgebildete
Sekundarlehrerin
und half zuletzt bei der
Sekundarstufe I hier vor Ort
aus. Das Angebot dient der
Integration und wird über
den Regionalen Sozialdienst
Oberdiessbach vermittelt.
Wir wünschen Barbara Meister viel Erfolg und Zufriedenheit bei der neuen Aufgabe.
Neuer Hauswart
Andreas Huber aus Oberdiessbach verstärkt ab
1. Dezember 2015 das Hauswartsteam in den Schulanlagen Oberdiessbach. Er übernimmt die Nachfolge von
Roland Steiner, der die Stelle
auf 30. September 2015 gekündigt hatte. Andreas Huber,
Jg. 1971, ist langjähriger Betriebsmitarbeiter auf dem
Flughafen Bern-Belp und absolviert derzeit die Ausbildung zum dipl. Hauswart.
Wir wünschen Andreas Huber einen guten Start und
viel Befriedigung in seiner neuen Aufgabe.
Oberdiessbach am 6. Dezember 2010
15
Gemeinde Information 4/2015
Kreditabrechnungen
Der Gemeinderat hat an den letzten Sitzungen die folgenden Kreditabrechnungen in seinem Kompetenzbereich
genehmigt und – wo nötig – die erforderlichen Nachkredite beschlossen:
Vorhaben
Einbau einer Photovoltaikanlage auf dem Sekundarschulhaus
Kreditbetrag
Abrechnung
Differenz
120‘000
105‘508.50
-14‘491.50
Erneuerung Heizungssteuerung Primarschule
65‘000
68'584.05
+3'584.05
Heizwerkanschluss altes Sekundarschulhaus
36‘000
33'183.75
- 2'816.25
Heizwerkanschluss Gemeindehaus
36‘000
35'178.65
- 821.35
Einführung digitale Belegarchivierung und Intranet
Gemeindebehörden
32‘100
38‘783.20
+ 6‘683.20
Umsetzung Gemeindefusion mit Bleiken
80‘000
50‘612.46
- 29‘387.54
Ersatzbeschaffung PC Primarschule
45‘000
35‘953.85
- 9‘046.15
Neujahrsempfang und Bundesfeier
9‘500
14‘765.50
+ 5‘265.50
50‘000
53‘417.55
+ 3‘417.55
190‘000
190‘849.30
+ 849.30
Sanierung Sportplatzweg *
94‘000
108‘358.75
+ 14‘358.75
Erhebung Grundlagen Sauberabwaser Bleiken
74‘500
46‘316.60
- 28‘183.40
Leitungs- und Schachtsanierungen Bleiken
15‘000
5‘636.15
- 9‘363.85
Ersatz Elektraleitung Büchsenschmiedgraben-Hauben
21‘600
18‘008.25
- 3‘591.75
164‘000
120‘156.80
- 43‘843.20
Abbruch Sportplatz Kächbrunnen
Ersatz Aebi-Kommunalfahrzeug
Neubau Elektraleitung Alpenweg-Glasholzstrasse
*) Die Kreditabrechnung über die Sanierung des Sportplatzweges unterliegt dem fakultativen Referendum. Siehe hierzu die
amtliche Publikation im Anzeiger Konolfingen vom 12.11.2015.
An die Besitzer von Aktien
der Verkehrsbetriebe STI AG
Anmeldung Aktienregister STI
Am 1. Juli 2015 trat eine Anpassung im Obligationenrecht betreffend Meldepflicht des Aktionärs in Kraft.
Demnach müssen sich alle Aktionäre beim Erwerb
oder Besitz von Aktien bei der Gesellschaft mit Vorund Nachnamen oder Firmenname sowie einer
Andresse innert Monatsfrist anmelden. Sämtliche
diesbezügliche Änderungen sind ebenfalls innert
Monatsfrist zu melden.
Der Aktionär hat den Besitz von Aktien nachzuweisen
und sich wie folgt zu identifizieren:
a. Als natürliche Person: durch einen amtlichen
Ausweis mit Fotografie, namentlich durch den
Pass, die Identitätskarte oder den Führerausweis, im Original oder in Kopie.
b. Als schweizerische juristische Person: durch
einen Handelsregisterauszug.
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Die Gesellschaft führt ein Verzeichnis über die Inhaberaktionäre sowie über die der Gesellschaft gemeldeten wirtschaftlich berechtigten Personen. Solange
der Aktionär seinen Meldepflichten nicht nachgekommen ist, ruhen die Mitgliedsrechte, die mit den
Aktien verbunden sind. Die Vermögensrechte, die mit
den Aktien verbunden sind, kann der Aktionär erst
geltend machen, wenn er seinen Meldepflichten
nachgekommen ist.
Damit den neuen gesetzlichen Anforderungen nachgekommen werden kann, sind Sie gebeten, sich bis
spätestens 31. Dezember 2015 bei der Verkehrsbetriebe STI AG anzumelden. Detaillierte Informationen
sowie Anmeldeformulare können unter der Nummer
033 225 13 13 (Finanzen) angefordert oder unter
www.stibus.ch heruntergeladen werden.
Im Voraus besten Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Verkehrsbetriebe STI AG
Markus Bähler, Finanzchef
Gemeinde Information 4/2015
Zahlreiche Besucher am Traubenfest in Féchy
Am 26. September 2015 besuchten rund 150 Gäste
aus Oberdiessbach das 18. Traubenfest im waadtländischen Féchy. Die beiden Gemeinden feierten die
30-jährige Gemeindepartnerschaft mit der traditionellen Pflanzung eines Rebstockes. Als Gastland
nahm Armenien am Traubenfest teil, von dort
stammt auch der Rebstock. Die Brass Band Oberdiessbach und der Musikverein Bleiken traten gemeinsam auf und umrahmten das Fest mit ihren
Darbietungen. Der Jodlerklub Fluebuebe sorgte mit
spontanen Stücken immer wieder für Abwechslung,
während die Bösen des Schwingklubs Oberdiessbach
auf dem Festplatz ihr Können demonstrierten. Madame la Syndique Carole Bettems und Gemeindepräsident Hans Rudolf Vogt überbrachten einander die
besten Glückwünsche und wünschten sich auch inskünftig einen regen Austausch unter den beiden
(Fotos: R. Eicher und O. Zbinden)
Gemeinden.
Der traditionelle Umzug am Traubenfest von Féchy beginnt mittags
Der Musikverein Bleiken und die Brass Band Oberdiessbach spielen gemeinsam am Traubenfest
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Gemeinde Information 4/2015
Amtierende und ehemalige Gemeinderäte von Féchy und Oberdiessbach
Geschenk an die Gemeinde Oberdiessbach
Geschenk an die Gemeinde Féchy
Gemeindepräsident Hans Rudolf Vogt pflanzt einen Rebstock ein
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Gemeinde Information 4/2015
Aus der Verwaltung
Familienzulagen im Gewerbe
Familienzulagen in der Landwirtschaft
52 Familienausgleichskassen (Stand 1.1.2012) richten
im Kanton Bern Familienzulagen an Arbeitnehmende
und Selbständigerwerbende aus. Für Nichterwerbstätige sowie Arbeitnehmende ohne AHVbeitragspflichtigen Arbeitgeber (ANOBAG) ist ausschliesslich die Familienausgleichskasse des Kantons
Bern zuständig.
Diese Familienausgleichskassen müssen folgende
Mindestleistungen erbringen (vorbehältlich der Sondervorschriften bei Teilzeitarbeit und bei Nichterwerbstätigen):
• 230 Franken Kinderzulage pro Monat für jedes
Kind vom Geburtsmonat an bis zum Monat, in
welchem das 16. Altersjahr vollendet wird.
• 290 Franken Ausbildungszulage pro Monat für
jedes Kind nach dem 16. Altersjahr bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum
Monat, in dem das 25. Altersjahr vollendet wird.
Die Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) richtet
im Auftrag des Bundes folgende Familienzulagen an
selbständigerwerbende Landwirte, deren mitarbeitenden Familienmitglieder sowie an landwirtschaftliche Arbeitnehmende aus:
Im Talgebiet: 200 Fr. p. Monat für Kinder bis 16 J.
250 Fr. p. Monat für Kinder ab 16 J.
Im Berggebiet: 220 Fr. p. Monat für Kinder bis 16 J.
270 Fr. p. Monat für Kinder ab 16 J.
Die im Kanton Bern tätigen Familienausgleichskassen
können freiwillig weitergehende Leistungen erbringen wie z.B. höhere Kinder- und Ausbildungszulagen,
Geburts- und Adoptionszulagen, Leistungen zur Unterstützung an Angehörige der Armee und des Familienschutzes.
www.akbern.ch
Auf der Internetseite www.akbern.ch der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) finden Sie in der Rubrik
„Familienzulagen“ alle übrigen notwendigen Informationen zur Familienzulagenordnung im Kanton Bern,
wie beispielsweise:
• Für welche Kinder besteht ein Anspruch auf
Familienzulagen?
• Welche Personen haben Anspruch auf Familienzulagen?
• Welcher Elternteil kann den Antrag stellen?
• Was ist unter „Ausbildung“ zu verstehen?
Ausgleichskasse des Kantons Bern
AHV-Zweigstelle Oberdiessbach
Hinweis
Arbeitnehmende erkundigen sich bei ihrem Arbeitgeber, bei welcher Familienausgleichskasse ihr Betrieb angeschlossen ist.
Zuletzt erteilte Baubewilligungen
Name
Vorhaben
Adresse
Berner Kantonalbank AG
Montage eines Leuchtkubus
Burgdorfstrasse 4
Patrick Willener
Neubau Heizraum; Projektänderung vom 7.8.2015
Oberbleiken 405
Brigitte und Rudolf Akert
Umnutzung Arztpraxis zu Wohnung
Kirchbühlstrasse 10
Rudolf Steiner
Umbau Wohnung im Erdgeschoss und Einbau Wohnung
im Obergeschoss
Aeschlenstrasse 43
Ramseyer AG
Anschluss an Wasserleitung
Lindenstrasse 87
Feller Wyler Bau AG
Neubau Parkplatz (nachträgliches Baugesuch)
Unterzelgweg 7
Theodor Zingg
Erweiterung Garage und Anbau Nebenraum
Stockhornweg 2
Paul Baumgartner
Einbau zwei Sektionaltore
Industriestrasse 11
Christof Küenzi
Einbau Coiffeursalon; Erweiterung Wohnraum;
Einbau Fenster und Türen
Freimettigenstrasse 2
René Kohler
Einbau Cheminée mit Kamin
Oberer Rainweg 8
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Gemeinde Information 4/2015
Wasserversorgungsgenossenschaft Oberdiessbach (WVO)
Anpassung der Grundgebühr per 1. Januar 2016
Die Generalversammlung der Wasserversorgungsgenossenschaft Oberdiessbach vom 10. April 2015 hat folgende Anpassungen des Reglements und des Tarifes gültig ab 1. Januar 2016 beschlossen:
Neue Bestimmung im Reglement, Art. 36, Absatz 2:
Die Grundgebühr wird pro Wohnung, Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb erhoben
Die bisherige Bestimmung im Reglement, Art. 36, Absatz 2 lautete:
Die Grundgebühr wird für jeden installierten Sauberwasserzähler erhoben
Neue Bestimmung im Tarif, jährliche Grundgebühr, Art. 2, Absatz a
1. Jährliche Grundgebühr pro Wohnung von Fr. 100.2. Jährliche Grundgebühr pro Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb von Fr. 100.Die bisherige Bestimmung im Tarif, jährliche Grundgebühr Art. 2, Absatz a lautete:
Jährlich wiederkehrende Grundgebühr von CHF 125.- pro installierten Sauberwasserzähler
Für die Anpassung der Grundgebühr sind im Wesentlichen die folgenden Gründe ausschlaggebend:
-
Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat in einem Beschwerdefall entschieden, dass die bisherige
Berechnungsgrundlage gegen das Gleichbehandlungsgebot verstösst. Die Grundgebühren für ein Mehrfamilienhaus und ein Einfamilienhaus waren bisher gleich hoch. Die Grundgebühr beim Mehrfamilienhaus
konnte jedoch auf die einzelnen Wohnungen aufgeteilt werden, was zu der bemängelten Ungleichbehandlung führte.
-
Mit der Anpassung der Grundgebühr erzielt die WVO Mehreinnahmen. Bisher wurden ca. 700 Grundgebühren in Rechnung gestellt, neu werden es ca. 1400 sein. Die Mehreinnahmen werden benötigt, um die in
den nächsten Jahren anstehenden grossen Investitionsvorhaben mitzufinanzieren.
-
Mit der Umstellung auf die neue Berechnungsgrundlage wendet die WVO ab 2016 die gleiche Praxis an wie
die Einwohnergemeinde Oberdiessbach für die Abwassergebühren.
Für Fragen wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der Wasserversorgungsgenossenschaft Oberdiessbach
Tel. 031 770 77 77. Infos zur WVO finden Sie auch unter der Website www.wv-oberdiessbach.ch.
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Gemeinde Information 4/2015
Aus den Schulen
Minestrone
und Backwaren
Freitag, 27. November 2015
11.00 – 12.20 Uhr bei der Käsi
Pensionierung
von Jürg Marti
Vor kurzem feierte
Jürg Marti ein äusserst seltenes, berufliches Jubiläum: 40
Jahre Unterricht an
der Sekundarschule
in
Oberdiessbach.
Ende
September
wechselte er nun vom aktiven Schuldienst in den
wohlverdienten Ruhestand.
Ein kurzer Rückblick auf seine „Schulkarriere“:
Am 1. April 1976 begann der ausgebildete Primarund Sekundarlehrer seine berufliche Tätigkeit in
Oberdiessbach. Bis zu seiner Pensionierung führte er
als Klassenlehrer die Schülerinnen und Schüler durch
die fünf resp. drei Sekundarschuljahre. Im Mathematikunterricht, einem bekanntlich nicht einfach zu
unterrichtenden Fach, verstand er es, die komplexe
Welt der Zahlen den Jugendlichen näher zu bringen.
In jüngeren Jahren galt seine Leidenschaft zudem
dem Sport, gut vorbereitet und wohlüberlegt gestaltete er auch diesen Unterricht. Zusätzlich brachte er
sehr vielen Kindern und Jugendlichen während des
freiwilligen Schulsports und in seiner Freizeit das
Volleyballspielen bei. Er half mit, in Oberdiessbach
einen Volleyballverein zu gründen und stellte sich
dem Klub als Vorstandsmitglied während der schwierigen Anfangszeit zur Verfügung.
Die Klasse 5/6C der Primarschule Oberdiessbach verkauft zur Finanzierung ihres Schneesportlagers
Suppe und Backwaren. Unsere Minestrone ist auch
für Vegetarier geeignet. Ein Liter Suppe kostet 5 Franken. Bitte reservieren Sie Ihre Suppe bis am 26. November: 031 771 36 91 (Wenn niemand abnimmt, bitte auf dem Telefonbeantworter eine Nachricht hinterlassen.)
Ein geeignetes Gefäss bringen alle selber mit.
Die Schülerinnen und Schüler freuen sich auf Ihren
Besuch!
Nebst dem täglichen Unterrichten half Jürg Marti bis
zuletzt auch bei der Organisation und der Durchführung unzähliger Sonderwochen und –anlässe mit und
leitete zahlreiche davon. Schulreisen, Skilager, Projekt-, Landschul- und Sonderwochen bleiben ihm und
seinen ehemaligen Schülerinnen und Schülern bestimmt in guter Erinnerung.
Wohlüberlegt und erst nach einer langen persönlichen Weiterbildung entschloss sich Jürg Marti dann
noch, das Fach Musik zu unterrichten. Die Musik
wurde bald sein Lieblingsfach, und er baute mit seinen Kolleginnen und Kollegen zusammen ein Instrumentarium auf. Das Instrumentarium ermöglichte
ihm, auch Rock- und Popsongs zu spielen. Bald schon
konnten die Schülerinnen und Schüler im Angebot
der Schule auch in Bands spielen und wurden durch
Jürg Marti oft dazu animiert, auch nach der Schulzeit
Musik zu machen. Bei vielen musikalischen Projekten
unterstützte Jürg Marti die Musik unterrichtenden
Lehrkräfte am Mischpult, damit Gesang und Instrumente optimal zusammenklangen. Mit einer Gruppe
von Lehrkräften führte er auch Chorreisen nach Slowenien durch. Durch diese regen Kontakte sind zahlreiche Freundschaften in Slowenien entstanden.
An dieser Stelle danken wir Jürg Marti für seinen
grossen, unermüdlichen Einsatz, den er in all den
Jahren für die zahlreichen Schülerinnen und Schüler
und die gesamte Schule geleistet hat. Wir wünschen
ihm für seinen neuen Lebensabschnitt viel Glück,
interessante Begegnungen und Freude an den vielen
neuen Projekten, die er nun in Angriff nehmen will.
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Gemeinde Information 4/2015
Mediothek Oberdiessbach
Kirchbühlstrasse 30, Sekundarschulanlage
Tagesschule
Im Schuljahr 2015-2016 ist die Tagesschule wie
folgt geöffnet:
Montag
12.00-13.15 Uhr: Mittagstisch
13.15-15.15 Uhr: Betreuung /Aufgabenhilfe
15.15-17.15 Uhr: Betreuung / Aufgabenhilfe
Dienstag
12.00-13.15 Uhr: Mittagstisch
15.15-17.15 Uhr: Betreuung / Aufgabenhilfe
Donnerstag
12.00-13.15 Uhr: Mittagstisch
13.15-15.15 Uhr: Betreuung /Aufgabenhilfe
15.15-17.15 Uhr: Betreuung / Aufgabenhilfe
In allen Betreuungseinheiten und an den drei Mittagstischen hat es noch freie Plätze. Die Tagesschule
bietet zudem während den bestehenden Betreuungseinheiten am Nachmittag ein Kurzmodul Hausaufgaben von 1 h an.
Wenn Sie Ihr Kind nachträglich noch anmelden oder
vorgängig einen Schnuppertermin vereinbaren
möchten, nehmen Sie bitte mit der Tagesschulleiterin Kontakt auf (siehe unten).
Kontakt
Bei Fragen gibt Ihnen die Tagesschulleiterin, Sandra
Buchs, gerne Auskunft:
Telefon Tagesschule: 079 197 66 76
Das Telefon wird zu den Tagesschulzeiten bedient.
Zu den übrigen Zeiten können Sie eine Nachricht auf
der Combox hinterlassen.
E-Mail: [email protected]
„Goldener Advent“
Mittwoch, 2. Dezember 2015, 20.00 Uhr
Wir laden Sie herzlich zu unserem Vorleseabend im
Advent ein. Erwachsene und Jugendliche sind herzlich
willkommen!
Weihnachtsferien
Während der Weihnachtsferien bleibt die Mediothek
vom 24. Dezember 2015 bis 4. Januar 2016 geschlossen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Das Mediotheksteam
An- und Abmeldeschluss
für das 2. Schulsemester 2015/2016
mit Beginn 1. Februar 2016
30. November 2015
Unterrichtsangebot
Klavier, Jazzklavier, Klaviergarten, Violine, Viola,
Violoncello, Kontrabass, Harfe, akustische und
elektrische Gitarre, Ukulele,
E-Bass, Bambusflöte, Blockflöte, Querflöte, Saxofon, Klarinette, Oboe, Posaune, Trompete und
Kornett, Waldhorn, Alphorn, Schlagzeug, Kindertanz, Ballett, Jazztanz, Gesang und Stimmbildung,
Kinderchor, Musik und Bewegung, Eltern-KindMusik, Kammermusik, Ensembles, Bands
Für das Aufnahmegespräch bitte frühzeitig
Termin mit dem Sekretariat vereinbaren.
Tel. 031 839 50 33
www.musikschuleworb.ch
[email protected]
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Aus den Vereinen
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Spenden Sie Blut. Retten Sie Leben.
neu von 18.00 – 21.00 Uhr
Wer darf spenden?
Blut spenden dürfen alle gesunden Frauen und Männer im Alter zwischen 18 und 65 Jahren. Eine
Blutspende darf aber weder den Spender selbst, noch den Empfänger in seiner Gesundheit beeinträchtigen. Deshalb wird vor jeder Spende die Spendetauglichkeit vom medizinischen Fachpersonal
sorgfältig abgeklärt. Dazu gehören ein Mindestkörpergewicht von 50 Kilogramm, normale Blutdruck-,
Puls- und Hämoglobinwerte sowie eine normale Körpertemperatur.
Nach dem Blutspenden offeriert Ihnen der Samariterverein Oberdiessbach eine Verpflegung.
Blutspenden in Oberdiessbach
Mittwoch, 13. Januar 2016
Mittwoch, 15. Juni 2016
Mittwoch, 28. September 2016
Jeweils von 18.00 bis 21.00 Uhr
in der Aula im Sekundarschulhaus,
Kirchbühlstrasse 30, 3672 Oberdiessbach.
Wir freuen uns auf Ihren Spende-Besuch!
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