Gemeinde Information 4/2015 Botschaft zu den Traktanden der Gemeindeversammlung von Montag, 7. Dezember 2015, 20.00 Uhr in der Aula der Sekundarschule Traktandenliste 1. Finanzplan 2016-2020. Orientierung und Kenntnisnahme 2. Voranschlag 2016. Genehmigung 3. Kreditabrechnungen. Kenntnisnahmen 3.1. Sekundarschulanlage. Energietechnische Sanierung und Innensanierung Spezialklassentrakt 3.2. Primarschulanlage. Heizungsanschluss an Heizwerk Oberdiessbach AG 4. Reglement über die Spezialfinanzierung „Verwendung von Buchgewinnen des Finanzvermögens“. Genehmigung Erlass 5. Verschiedenes Teilnahme- und Stimmrecht Alle in der Gemeinde angemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind diejenigen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Aktenauflage Die Unterlagen zu den traktandierten Geschäften liegen bis 7. Dezember 2015 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Inhaltsverzeichnis Botschaft zur Gemeindeversammlung ..................... 1-14 Aus dem Gemeinderat Schulraumplanung, ggg-fon, Informationsheft, Elektrofahrräder, Kursleiterin Deutsch, neuer Hauswart, Traubenfest Féchy ....................... 15-18 Rechtsmittelbelehrung Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Aus der Verwaltung Familienzulagen im Gewerbe und in der Landwirtschaft, Baubewilligungen ............................... 19 Protokoll Das Protokoll liegt vom 17. Dezember 2015 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Spitex Region Konolfingen, Angebote und Lehrstelle ... 23 Unterlagen im Internet Die Traktandenliste und die Erläuterungen der Geschäfte finden Sie auch unter www.oberdiessbach.ch („News“ -> „Aus der Gemeindeversammlung“). An gleicher Stelle werden nach der Versammlung auch die Beschlüsse veröffentlicht. Tarifanpassung Wasserversorgung................................ 20 Aufruf Anmeldung Aktienregister STI, Aus den Schulen Minestrone/Backwaren Primarschule, Pensionierung Jürg Marti .............................................. 21 Tagesschule, Musikschule Worblen-/Kiesental ............. 22 Aus den Vereinen/Institutionen Winterfit für ältere Semester, Märchen für Erwachsene, Basar Altersheim, Blutspenden bei Samaritern, Vorankündigung Theater, Programm BuumeHus ............................................. 24-27 Konzert Theater Bern, Theaterbus zum Schauspiel und zur Oper ........................................ 28 1 Gemeinde Information 4/2015 Traktandum 1 Finanzplan 2016 – 2020. Orientierung Die Gemeinden sind nach kantonaler Gesetzgebung verpflichtet, einen Finanzplan zu erstellen. Dieser Plan soll einen Überblick über die mutmassliche Entwicklung des Finanzhaushaltes in den nächsten vier bis acht Jahren geben. Das Wichtigste zum Finanzplan 2016 – 2020 wird nachfolgend in Kurzform erläutert. Der Gemeinderat ist überzeugt, den Stimmberechtigten bei gleichbleibenden Steueranlagen einen realistischen und, trotz der prognostizierten Defizite, mit den vorhandenen Rahmenbedingungen recht erfreulichen Finanzplan präsentieren zu können. Der Zustand der Gemeindefinanzen steht und fällt mit dem weiteren Vorgehen bei der Schulraumplanung. Allgemeiner Haushalt Investitionsprogramm Das Investitionsprogramm 2016 – 2020 des allgemeinen Haushaltes enthält Nettoinvestitionen von CHF 16'328'000 (durchschnittlich CHF 3'265'600 pro Jahr). Im Vorjahr betrugen diese CHF 16'992'000. 13,2 Mio. Franken oder 81 % der geplanten Gesamtausgaben fallen dabei auf den Neubau der Mehrzweckhalle mit gleichzeitigem Umbau der Sekundarschulanlage an. Folgende Nettoausgaben sind 2016 – 2020 geplant: Ersatz EDV-Anlage Verwaltung + RSD CHF 150'000 2018 Einführung Geschäftsverwaltung CHF 50'000 2018 Ersatz Doppelfalzdach RSD, Mattenweg 2 CHF 30'000 2016 Ersterhebung amtl. Vermessung Los 5 – 8 CHF 36'000 2017 – 2020 Ersatz Laptops und Wagen Sekundarstufe 1 CHF 82'000 2016 Ersatz EDV-Anlage Sekundarstufe 1 CHF 200'000 2018 – 2020 Ersatz Fensterfront Treppenhaus Primarschule CHF 50'000 2016 Sanierung Balkon Altbau Primarschule CHF 31'000 2017 Neubau Mehrzweckhalle, inkl. Umbau/Sanierung Sekundarschule (Turnhallentrakt) CHF 13'200'000 2016 – 2019 Umgestaltung / Verkehrsmassnahmen Gumiweg und Schloss-Str. CHF 49'000 2016 Umgestaltung Dorfeingang Nord CHF 500'000 2016 – 2017 Sanierung Haubenstrasse CHF 250'000 2016 – 2017 Sanierung Schulhausstrasse, 3. Tranche CHF 100'000 2016 Umgestaltung Bahnhofplatz und Schloss-Strasse CHF 130'000 2018 Sanierung Schloss-Strasse CHF 140'000 2018 Sanierung Kirchbühlstrasse CHF 150'000 2018 Sanierung Industriestrasse CHF 110'000 2017 – 2018 Einbau Deckbelag Höheweg CHF 50'000 2016 Sanierung Alpenweg, hintere Schlaufe CHF 60'000 2019 Sanierung Stockhornweg CHF 60'000 2019 Sanierung Lehn CHF 200'000 2020 Investitionsbeiträge an Wasserbauverband Chisebach CHF 580'000 2016 – 2020 Revision Ortsplanung, 2. Tranche CHF 120'000 2016 2 Gemeinde Information 4/2015 Prognose der Erfolgsrechnung Handlungsspielraum Erfolgsrechnung allgemeiner Haushalt Handlungsspielraum der Erfolgsrechnung 2016 2017 2018 2019 2020 -178'250 -104'498 -199'318 -292'098 -343'164 Prognose der Belastung Kapitalkosten allgemeiner Haushalt infolge neuer Investitionen Handlungsspielraum Erfolgsrechnung (Investitionspotential) 55'450 81'193 209'435 763'590 818'380 -178'250 -104'498 -199'318 -292'098 -343'164 Unter-/Überdeckung Erfolgsrechnung -233'700 -185'690 -408'753 -1'055'688 -1'161'544 417'000 425'000 433'000 439'000 448'000 0.6 0.4 0.9 2.4 2.6 Steueranlage 1.54 1.54 1.54 1.54 1.54 Erforderliche Steueranlage zur Defizitdeckung 1.60 1.58 1.63 1.78 1.80 6'540'767 6'355'077 5'946'324 4'890'636 3'729'092 1 Steuerzehntel Fehlende Steuerzehntel zur Defizitdeckung Entwicklung Bilanzüberschuss/-fehlbetrag Bemerkungen zur Erfolgsrechnung Für das laufende Jahr 2015 ergibt die Hochrechnung per 31. August 2015 einen Aufwandüberschuss von rund 403'000 Franken, was genau dem Budgetdefizit entspricht. Für die gesunde Entwicklung der Gemeinde ist ein gewisser Spielraum der Erfolgsrechnung notwendig, um mit der Übernahme von neuen Aufgaben auf neue Bedürfnisse der Bevölkerung eingehen sowie auf Unvorhergesehenes reagieren zu können. Das Investitionspotential bewegt sich in der Planperiode durchwegs auf einem negativen Wert zwischen 104'000 – 163'000 Franken, was auf ein strukturelles Defizit hindeutet. Der laufende Konsumaufwand kann durch die Erträge (insbesondere Steuern) nicht mehr gedeckt werden. Darin eingerechnet ist, dass ab 2019 aufgrund des geplanten Neubaus der Mehrzweckhalle die Folgekosten für Betrieb und Unterhalt von jährlich 150'000 Franken (2019) bzw. 180'000 Franken (nach Bauvollendung) den Handlungsspielraum der Erfolgsrechnung zusätzlich einschränken. Hinzu kommen die hohen Kapitalfolgekosten (Abschreibungen und Zinsen) der neuen Investitionen. Es ist vorgesehen, knapp einen Viertel der Abschreibungskosten für die Mehrzweckhalle (CHF 120'000) ab 2019 mit Entnahmen aus den neu zu schaffenden Spezialfinanzierungen "Planungsmehrwerte" und "Buchgewinne Finanzvermögen" zu finanzieren. Mit der Einführung von HRM2 ab 1.1.2016 ändert bekanntlich die Abschreibungspraxis. Investitionen ab 1.1.2016 müssen, sobald sie in Betrieb genommen werden, linear nach gesetzlich vorgeschriebenen Nutzungsdauern abgeschrieben werden. Diese Praxisänderung bewirkt, dass die Abschreibungskosten gegenüber der heutigen Regelung in den ersten Jahren nach der Investition deutlich tiefer zu stehen kommen. Dies wirkt sich entsprechend auf die Erfolgsrechnung ab 2016 aus. Die Aufwandüberschüsse 2016 – 2020 entsprechen mit durchschnittlich CHF 609'100 pro Jahr (Vorjahr: CHF 681'000) im Vergleich zum prognostizierten durchschnittlichen Steueranlagezehntel von CHF 432'000 (Vorjahr: CHF 427'000) 1,41 Anlagezehnteln. Der vorhandene Bilanzüberschuss von aktuell 7,18 Mio. Franken wird sich im Laufe der Planperiode um CHF 3'448'500 reduzieren, d.h. praktisch halbieren. Am Planungsende beträgt er noch 3,73 Millionen Franken. In der Planperiode sind die obligatorischen harmonisierten Abschreibungen budgetiert. Mit Einführung von HRM2 können keine zusätzlichen übrigen Abschreibungen für die Neutralisation von Buchgewinnen mehr vorgenommen werden. Das oberste finanzpolitische Ziel eines mittelfristig ausgeglichenen Finanzhaushaltes wird mit dem vorliegenden Finanzplan zwar erreicht, da die Aufwandüberschüsse (noch) aus dem vorhandenen hohen Bilanzüberschuss gedeckt werden können. Mit Investitionsfolgekosten von durchschnittlich brutto rund 906'000 Franken pro Jahr nach Bauvoll3 Gemeinde Information 4/2015 endung ist der Neubau der Mehrzweckhalle, mit Umbau der Sekundarschulanlage, hauptverantwortlich für die hohen Defizite ab 2019. Diese Folgekosten setzen sich zusammen aus den Abschreibungen (linear 25 Jahre) von 528'000, dem durchschnittlichen Zinsaufwand (bei 3,0 % für 25 Jahre) von 198'000 sowie den Kosten für Betrieb und Unterhalt von geschätzten 180'000 Franken. Die Investition erfordert zusammen mit dem strukturellen Defizit der Gemeinde eine Steuererhöhung um zwei bis zweieinhalb Steuerzehntel. Das Eigenkapital wird innert kürzester Zeit ohne Steuererhöhung vollständig aufgebraucht sein. Alternativen zur massiven Erhöhung der Steueranlage sind der Verzicht auf grössere Investitionsvorhaben, die Generierung von zusätzlichen Erträgen oder rigorose Sparmassnahmen in der Erfolgsrechnung, auch um das strukturelle Defizit zu eliminieren. Spezialfinanzierungen Für die fünf Spezialfinanzierungen Abfallentsorgung, Abwasserentsorgung, Elektrizitätsversorgung, Feuerwehr und Wasserversorgung Bleiken, die selbsttragend geführt werden müssen, sind separate Finanzpläne ausgearbeitet worden. Diese zeigen auf, dass nach heutigem Wissensstand bei der Feuerwehr und der Wasserversorgung Bleiken in mittelfristiger Zukunft mit Gebührenerhöhungen zu rechnen ist, sofern die Kosten nicht verringert werden können. Im Elektrizitätsbereich ist eine verbindliche Prognose mit der geplanten vollständigen Strommarktliberalisierung voraussichtlich per 1.1.2018 sehr schwierig. Die finanzielle Lage in den Funktionen Abfall und Abwasser ist hingegen sehr gut. Beschluss des Gemeinderates Der Gemeinderat hat den Finanzplan am 21. Oktober 2015 mit folgenden Beschlüssen genehmigt: 1. Der Finanz- und Investitionsplan 2016 – 2020 des Steuerhaushaltes basiert weiterhin auf einer Steueranlage von 1,54 Einheiten und der Liegenschaftssteuer von 1,1 Promille. Es sind geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um gute Steuerzahler nach Oberdiessbach zu holen bzw. im Dorf zu behalten. 2. Das jährliche Defizit des Steuerhaushaltes bis und mit 2018 ist ohne Steuererhöhung tragbar. Im Rahmen der Schulraumplanung bestimmt der Gemeinderat das weitere Vorgehen punkto Investitionen. Falls der Neubau der Mehrzweckhalle, mit Umbau in der Sekundarschulanlage, für netto 13,2 Mio. Franken an der Urne beschlossen wird, ist die Steueranlage ab 2019 um mindestens eineinhalb Steuerzehntel, auf 1,69 Einheiten zu erhöhen. Eine weitere Steuererhöhung um nochmals bis 1 Steuerzehntel muss in Aussicht gestellt werden, je nachdem in welcher Grössenordnung Sparmassnahmen oder zusätzliche Erträge beschlossen werden können und wie sich aufgrund übriger Faktoren das Eigenkapital entwickelt. 3. Das Investitionsprogramm wird definitiv beschlossen. Ebenfalls im Grundsatz beschlossen werden die geplanten Verkäufe von Liegenschaften des Finanzvermögens. 4. Die Gebührenansätze in den Spezialfinanzierungen werden gemäss den obgenannten Ausführungen geplant. D.h. per.1.1.2016 bleiben die Gebührenansätze, mit Ausnahme derjenigen der Elektrizitätsversorgung, unverändert. 5. Es wird beschlossen, die lineare Abschreibungsdauer für das Verwaltungsvermögen per Einführung HRM2, 1.1.2016, im Finanzplan auf 12 Jahre festzulegen. Der definitive Entscheid erfolgt mit der Genehmigung des Budgets 2016 durch die Gemeindeversammlung. Die Versammlung nimmt Kenntnis. Hinweis: Der vollständige Finanzplan 2016 – 2020 kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. 4 Gemeinde Information 4/2015 Traktandum 2 Budget 2016. Genehmigung Das Budget für das Jahr 2016 weist bei einem Aufwand von CHF 22'048'500 und Ertrag von CHF 21'814'800 einen Aufwandüberschuss im allgemeinen Haushalt (mit Steuern finanziert, ohne Spezialfinanzierungen) von CHF 233'700 aus. Das Defizit für den Gesamthaushalt beträgt insgesamt CHF 295'500. Der "Verlust" entspricht 0,56 Steuerzehntel und würde den kumulierten Vorjahresergebnissen (Bilanzüberschuss) von zurzeit 7,18 Mio. Franken entnommen. Ein Steuerzehntel beträgt CHF 417'000. Im Vorjahr wurde ein Aufwandüberschuss zulasten des Steuerhaushaltes von CHF 403'000 budgetiert. Mit Ausnahme der Stromtarife, welche deutlich gesenkt werden können, bleiben die Gebührenansätze unverändert. Erstmals wurde das Budget nach dem für die bernischen Einwohnergemeinden ab 1.1.2016 vorgeschriebenen Harmonisierten Rechnungsmodell II (HRM2) erstellt. Materiell wirkt sich der Wechsel vor allem durch die neue Abschreibungspraxis und die Neubewertung des Finanzvermögens aus. Der Voranschlag 2015 der Erfolgsrechnung wurde auf die Kontenstruktur nach HRM2 umgeschlüsselt, damit ein Vergleich mit dem Budget 2016 möglich ist. Ein Vergleich mit der Jahresrechnung 2014 ist wegen der unterschiedlichen Kontenstruktur nicht detailliert möglich, was nach den Weisungen des Amtes für Gemeinden und Raumordnung während der Übergangsphase zulässig ist. Abgaben 2016 Steueranlage: 1,54 der einfachen Steuer (unverändert) Liegenschaftssteuer: 1,1 Promille des amtlichen Wertes (unverändert) Elektrizität Unveränderte Abgaben der Elektrizitätsversorgung an die Gemeinde pro gelieferte Menge Kilowattstunden von • 1,0 Rp. (0,75 Rp. Konzession / 0,25 Rp. Ertragsüberschuss EVO) bei key account-Kunden, • 1,6 Rp. (1,2 Rp. Konzession / 0,4 Rp. Ertragsüberschuss EVO) bei Kunden mit Leistungsmessung, • 2,0 Rp. (1,5 Rp. Konzession / 0,5 Rp. Ertragsüberschuss EVO) bei den übrigen Produkten. Bleikner Abgaben analog BKW Energie AG. Wiederkehrende Gebührenansätze 2016 in der Kompetenz des Gemeinderates Wasser Bleiken Verbrauchsgebühr pro m3 CHF 1.00 * unverändert Grundgebühr pro Haushalt/Gewerbe CHF 70.00 * unverändert Abwasser Verbrauchsgebühr pro m3 CHF 1.80 ** unverändert Grundgebühr pro Haushalt/Gewerbe CHF 100.00 ** unverändert für die ersten 30 m2 CHF 30.00 ** unverändert pro weitere 100 m2 CHF 45.00 ** unverändert Grundgebühr pro Haushalt/Gewerbe CHF 110.00 ** unverändert Containermarken 600 l CHF 35.20 ** unverändert Containermarken 800 l CHF 44.45 ** unverändert Sauberabwassergebühr Kehricht Verbrauchsgebühren gemäss Beschluss GV der AVAG unverändert Elektrizität siehe Gebührenverordnung zum Stromversorgungsreglement Feuerwehr Ersatzabgabe in % der einfachen Steuer 14.50 * unverändert Maximum CHF 450.00 * unverändert Minimum CHF 50.00 * unverändert * = keine Mehrwertsteuerpflicht / ** = Ansätze exklusive Mehrwertsteuer 5 Gemeinde Information 4/2015 Erfolgsrechnung 2016 Erfolgsausweis Budget 2016 SOLL Allg. Haushalt Budget 2015 HABEN SOLL HABEN Jahresrechnung 2014 SOLL 233'700.00 403'000.00 20'000.00 17'700.00 600.00 6'200.00 39'533.94 SF Abfall 1'100.00 0.00 4'777.25 SF Elektrizität 6'900.00 SF Feuerwehr 33'200.00 SF Wasser Bleiken SF Abwasser TOTAL Ergebnis Gesamt 0.00 295'500.00 42'100.00 HABEN 643'076.63 5'014.45 164'656.22 27'400.00 42'100.00 295'500.00 454'300.00 33'052.95 208'967.41 412'200.00 681'144.03 472'176.62 Zusammenzug Gliederung nach Sachgruppen Erfolgsrechnung Budget 2016 Aufwand Erfolgsrechnung Nettoergebnis 22'048'500.00 3 30 31 33 34 35 36 38 39 Aufwand Personalaufwand Sach- und übriger Betriebsaufwand Abschreibungen Verwaltungsverm. Finanzaufwand Einlagen in Fonds und SF Transferaufwand Ausserordentlicher Aufwand Interne Verrechnungen 21'958'900.00 3'056'400.00 5'116'300.00 689'000.00 57'000.00 244'200.00 10'146'100.00 2'040'000.00 609'900.00 4 40 42 43 44 45 46 48 49 Ertrag Fiskalertrag Entgelte Verschiedene Erträge Finanzertrag Entnahmen Fonds und SF Transferertrag Ausserordentlicher Ertrag Interne Verrechnungen 9 Abschluss Abschlusskonten ER 6 Ertrag 21'814'800.00 233'700.00 Budget 2015 Aufwand 23'160'600.00 22'757'600.00 403'000.00 23'029'000.00 2'962'400.00 5'686'200.00 808'000.00 74'100.00 165'300.00 9'737'700.00 2'407'000.00 1'188'300.00 21'663'400.00 7'346'000.00 6'209'700.00 77'000.00 1'811'700.00 9'900.00 5'572'000.00 27'200.00 609'900.00 89'600.00 89'600.00 Ertrag 151'400.00 151'400.00 22'616'800.00 7'255'000.00 6'727'600.00 1'865'000.00 2'000.00 5'068'900.00 510'000.00 1'188'300.00 131'600.00 131'600.00 140'800.00 140'800.00 Gemeinde Information 4/2015 Kommentar zu den einzelnen Sachgruppen Personalaufwand Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen 300 301 302 304 305 309 Budget 2016 173'000.00 2'403'300.00 13'800.00 19'200.00 363'200.00 83'900.00 Behörden und Kommissionen Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals Löhne der Lehrpersonen Zulagen Arbeitgeberbeiträge Übriger Personalaufwand Gemäss Beschluss des Gemeinderates sind für individuelle Lohnanpassungen 1,3 % (CHF 27'700) vorgesehen. Mangels effektiver Teuerung ist kein Teuerungsausgleich vorgesehen. Beim Regionalen Sozialdienst wurde der Stellenetat der Sozialarbeiter/innen vom Gemeinderat um 40 Stellenprozente befristet ab 1.9.2015 erhöht. Zudem kommt es zu zwei Stellenwechseln. Budget 2015 168'600.00 2'349'200.00 12'400.00 0.00 349'000.00 83'200.00 Weiter ist eine Anhebung der Stellenprozente des Schulsekretariats ab 1.8.2016 von 54 auf 80 % einkalkuliert. Eingeplant sind voraussichtliche Stellenwechsel und eine kleine Pensenerhöhung bei der Mediothek ab 1.2.2016. Die Betreuungszulagen (304 Zulagen) und die AG-Beiträge an Unfall- und Krankentaggeldversicherungen sowie an die Familienausgleichskasse werden neu separat verbucht. Sach- und übriger Betriebsaufwand Der Sach- und übrige Betriebsaufwand setzt sich wie folgt zusammen 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 Material- und Warenaufwand Nicht aktivierbare Anlagen Ver- und Entsorgung Liegenschaften VV Dienstleistungen und Honorare Baulicher und betrieblicher Unterhalt Unterhalt Mobilien und immaterielle Anlagen Mieten, Leasing, Pachten, Benützungsgebühren Spesenentschädigungen Wertberichtigungen auf Forderungen Verschiedener Betriebsaufwand Im Vorjahresbudget sind unter Ziffer 310 CHF 3'022'000 an Energieeinkaufsgebühren, Netznutzungsentgelten Vorlieferanten, Systemdienstleistungen und Abgaben für die Spezialfinanzierung "Elektrizität" enthalten. 2016 beträgt dieser Aufwand voraussichtlich noch CHF 2'477'000, d.h. insgesamt CHF 545'000 weniger. Abschreibungen Verwaltungsvermögen Das Verwaltungsvermögen per 1.1.2016 muss innerhalb einer durch die Gemeinde einmalig mit dem Budget 2016 beschlossenen Frist zwischen 8 bis 16 Jahren linear abgeschrieben werden. Der Gemeinderat hat sich für eine Frist von 12 Jahren entschieden. Die Abschreibungen des bisherigen Verwaltungsvermögens beziffern sich mit einer linearen Abschreibung von 8,33 % auf jährlich CHF 574'000. Hinzu kommen noch CHF 36'000 für die Vermögenswerte Budget 2016 2'895'700.00 165'200.00 244'200.00 938'400.00 397'900.00 208'500.00 66'500.00 114'400.00 67'500.00 18'000.00 Budget 2015 3'433'100.00 111'600.00 200'000.00 967'000.00 487'500.00 212'900.00 67'700.00 108'900.00 73'500.00 24'000.00 der SF Feuerwehr. Die gewählte Dauer entspricht einem Kompromiss. Bei 8 Jahren wären es CHF 861'000, bei 16 Jahren CHF 431'000 pro Jahr. Für die bevorstehenden Grossinvestitionen ist es aus Sicht des Gemeinderates unerheblich, ob das bestehende Verwaltungsvermögen auf die Maximallänge von 16 Jahren, zwar um jährlich rund CHF 143'000 tiefer, dafür aber noch 4 Jahre länger, abgeschrieben werden muss. Die neuen Investitionen erfordern sowieso eine Steuererhöhung aufgrund der berechneten Investitionsfolgekosten. Es gilt zu beachten, dass damit nicht nur Hoch- und Tiefbauten, wie Strassen und der neue Werkhof, innerhalb von 12 Jahren abgeschrieben werden, sondern auch Fahrzeuge/Mobilien/EDV/Plangrundlagen und werterhaltende Investitionen mit kürzerer Nutzungsdauer. Die harmonisierten Abschreibungen haben in den letzten 7 Gemeinde Information 4/2015 6 Jahren im Durchschnitt rund CHF 670'000 und in den letzten 12 Jahren rund CHF 575'000 betragen. Auf den Investitionen ab 2016 müssen die Abschreibungen nach Anlagekategorien und Nutzungsdauer gemäss Anhang 2 der Gemeindeverordnung berechnet werden. Die Berechnung ergibt planmässige Abschreibungen 2016 von CHF 79'000. Diese werden neu direkt in die entsprechenden Funktionen verbucht. Die Umsetzung der neuen Abschreibungspraxis hilft, das strukturelle Defizit etwas zu verkleinern. Im Steuerhaushalt wie auch in den Spezialfinanzierungen sind die bisher vorgenommenen übrigen Abschreibungen nicht mehr möglich. Finanzaufwand Aufgrund der weiterhin historisch tiefen Zinssätze wird die interne Verrechnung von Zinsen wesentlich geringer ausfallen. Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen Neu werden die Anschlussgebühren nicht mehr in der Investitionsrechnung, sondern in der Erfolgsrechnung verbucht und anschliessend in die Spezialfinanzierung "Werterhalt" eingelegt. In der Abwasserentsorgung werden dafür CHF 75'000 budgetiert. Transferaufwand Die Beiträge in den kantonalen Lastenausgleich werden wie folgt prognostiziert Budget 2016 Budget 2015 114'000 129'000 56'000 0 2110 Lehrergehälter Kindergarten 2111 Lehrergehälter Basisstufe 2120 Lehrergehälter Primarstufe, netto 801'000 906'300 2130 Lehrergehälter Sek.stufe 1, netto 459'000 495'100 5320 Ergänzungsleistungen 793'000 740'000 5410 Familienzulagen 10'500 10'500 5799 Sozialhilfe 1'720'000 1'650'000 6291 Öffentlicher Verkehr 249'000 273'000 9300 Neue Aufgabenteilung 649'000 653'000 4'851'500 4'856'900 Total Brutto sind die Beiträge Lehrergehälter (ohne KG) mit CHF 1'914'000 gegenüber dem Vorjahr um CHF 400 tiefer. Die gesetzliche wirtschaftliche Hilfe wird mit CHF 2'750'000 um CHF 310'000 höher budgetiert als im Vorjahr. Die per 1.1.2016 aufgehobenen Zuschüsse an Minderbemittelte sind dabei eingerechnet. Ausserordentlicher Aufwand Hier werden die Einlagen in die Spezialfinanzierung "Werterhalt und Anschlussgebühren Elektrizität" verbucht. Diese betragen CHF 384'700. Im Vorjahresbudget betrugen sie CHF 355'000. Ebenfalls ist in dieser Position die Einlage in die Spezialfinanzierung "Werterhalt Liegenschaften Finanzvermögen" enthalten. Zur Neutralisation des Buchgewinns aus dem Verkauf von Liegenschaften des Finanzvermögens (Schafsweid) von CHF 1'551'500 sowie der voraussichtlich 8 eingehenden Planungsmehrwerte von CHF 77'000 sollen zwei neue Spezialfinanzierungen "Buchgewinne Liegenschaften Finanzvermögen" und "Planungsmehrwerte" eingeführt werden. Es sind im Budget 2016 keine zusätzlichen Abschreibungen mehr enthalten. Interne Verrechnungen Bei den internen Verrechnungen werden Personalund Sachaufwand, Zinsen und Abschreibungen sowie Erträge zwischen den einzelnen Funktionen verrechnet, mit dem Ziel, die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung je Aufgabenbereich beurteilen zu können. Im Gegensatz zum HRM1 werden jedoch nur noch Aufwände und Erträge innerhalb des allgemeinen Haushalts intern weiterverrechnet. Gegenseitige Verrechnungen mit Spezialfinanzierungen werden neu über die Sachgruppen 3612, bzw. 4612 verbucht. Gemeinde Information 4/2015 Fiskalertrag Die Steuererträge werden wie folgt budgetiert Budget 2016 6'082'000.00 5'371'000.00 590'000.00 121'000.00 Budget 2015 6'032'000.00 5'326'000.00 580'000.00 126'000.00 400 4000 4001 4002 Direkte Steuern natürliche Personen Einkommenssteuern natürliche Personen Vermögenssteuern natürliche Personen Quellensteuern natürliche Personen 401 4010 4011 4019 Direkte Steuern juristische Personen Gewinnsteuern juristische Personen Kapitalsteuern juristische Personen Übrige direkte Steuern juristische Personen 412'000.00 390'000.00 20'000.00 2'000.00 396'000.00 370'000.00 25'000.00 1'000.00 402 4021 4022 4024 4029 Übrige direkte Steuern Grundsteuern Vermögensgewinnsteuern Erbschafts- und Schenkungssteuern Eingang abgeschriebene Steuern 838'000.00 620'000.00 195'000.00 20'000.00 3'000.00 813'000.00 601'000.00 190'000.00 20'000.00 2'000.00 403 4033 Besitz- und Aufwandsteuern Hundesteuer 14'000.00 14'000.00 14'000.00 14'000.00 Entgelte Die Gebührenerträge der Spezialfinanzierung "Elektrizität" werden aufgrund der tieferen Einkaufskosten und Verbrauchsprognose mit CHF 3'500'800 gegenüber dem Vorjahresbudget um CHF 579'200 geringer prognostiziert. Neu werden die Anschlussgebühren in der Erfolgsrechnung verbucht. Für die Spezialfinanzierungen "Abwasser" und "Elektrizität" werden sie mit CHF 105'000 budgetiert. Im Vorjahr waren noch CHF 90'000 aus Holzverkäufen der Schutzwaldholzerei veranschlagt worden, welche 2016 nicht mehr anfallen werden. Verschiedene Erträge Hier sind die erwarteten Planungsmehrwerte budgetiert, welche bisher in der Investitionsrechnung verbucht worden sind. Finanzertrag Wie bereits im Vorjahr ist der Buchgewinn aus dem Verkauf des Baulandes "Schafsweid" mit CHF 1'551'500 budgetiert worden. Zeitliche Verzögerungen verunmöglichen es, den Ertrag bereits 2015 zu verbuchen. Aufgrund der weiterhin historisch tiefen Zinssätze sind diese Erträge leicht geringer als im Vorjahr. Entnahmen Fonds und Spezialfinanzierungen Hier ist die Entnahme aus der Spezialfinanzierung "Werterhalt Abwasser" zur Finanzierung der ordentlichen Abschreibungen im Abwasserbereich von CHF 9'900 veranschlagt. Transferertrag Aufgrund der angestiegenen Sozialhilfekosten wird die voraussichtliche Rückerstattung des Kantons mit CHF 2'954'400 um insgesamt CHF 303'600 höher ausfallen. Im Schuljahr 2015/16 werden wesentlich mehr Schüler/innen aus Aussengemeinden die Schulen in Oberdiessbach besuchen. Aus diesem Grund steigt der Schulgeldertrag insgesamt um voraussichtlich CHF 147'000 an. Ausserordentlicher Ertrag Zur Finanzierung der ordentlichen Abschreibungen kann aus der Spezialfinanzierung "Werterhalt Elektrizität" eine Entnahme von CHF 13'200 vorgesehen werden. Neu darf das Verwaltungsvermögen nicht mehr vollständig abgeschrieben werden. Damit der bauliche Unterhalt der Liegenschaften des Finanzvermögens finanziert werden kann, besteht eine Spezialfinanzierung "Werterhalt Liegenschaften FV". Aus dieser können 2016 voraussichtlich CHF 14'000 entnommen werden. Interne Verrechnungen Siehe Bemerkungen beim Aufwand. 9 Gemeinde Information 4/2015 Zusammenzug Erfolgsrechnung nach funktionaler Gliederung Budget 2016 Aufwand FUNKTIONALE GLIEDERUNG Nettoergebnis 0 Allgemeine Verwaltung Nettoergebnis Öffentliche Ordnung und Sicher1 heit, Verteidigung Nettoergebnis 2 Bildung Nettoergebnis 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche Nettoergebnis 4 Gesundheit Nettoergebnis 5 Soziale Sicherheit Nettoergebnis Ertrag Budget 2015 Aufwand Ertrag 22'048'500.00 21'814'800.00 233'700.00 23'160'600.00 22'757'600.00 403'000.00 1'397'500.00 366'200.00 1'031'300.00 1'385'500.00 401'700.00 983'800.00 528'700.00 477'500.00 51'200.00 501'500.00 452'000.00 49'500.00 4'193'900.00 1'438'000.00 2'755'900.00 4'106'100.00 1'314'200.00 2'791'900.00 305'800.00 65'800.00 240'000.00 359'900.00 65'900.00 294'000.00 23'800.00 22'300.00 23'800.00 22'300.00 6'624'300.00 4'061'000.00 2'563'300.00 6'119'000.00 3'696'500.00 2'422'500.00 821'300.00 149'200.00 672'100.00 817'500.00 143'400.00 674'100.00 7 Umweltschutz und Raumordnung Nettoergebnis 1'476'000.00 1'211'600.00 264'400.00 1'434'200.00 1'163'900.00 270'300.00 8 Volkswirtschaft Nettoergebnis 3'688'600.00 405'200.00 4'093'800.00 4'730'900.00 411'700.00 5'142'600.00 9 Finanzen und Steuern Nettoergebnis 2'988'600.00 6'963'100.00 9'951'700.00 3'683'700.00 6'693'700.00 10'377'400.00 Verkehr und Nachrichtenüber6 mittlung Nettoergebnis Antrag des Gemeinderates Gestützt auf Artikel 39, Buchstabe c, der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Oberdiessbach vom 10. März 2008 wird der Gemeindeversammlung beantragt, folgenden Beschluss zu fassen: a) Die Gemeindesteuer beträgt unverändert das 1,54-fache der einfachen Steuer. b) Die Liegenschaftssteuer beträgt unverändert 1,1 Promille des amtlichen Wertes. c) Das per 1.1.2016 voraussichtlich bestehende Verwaltungsvermögen wird über die nächsten 12 Jahre mit einem Abschreibungssatz von 8.33 % linear abgeschrieben. d) Das Budget 2016 der Einwohnergemeinde Oberdiessbach wird mit einem Aufwandüberschuss im allgemeinen Haushalt von CHF 233'700 genehmigt. Zusammen mit den Ergebnissen der Spezialfinanzierungen beträgt der Aufwandüberschuss insgesamt CHF 295'500. 10 Gemeinde Information 4/2015 Investitionsrechnung 2016 Das Budget der Investitionsrechnung für das Jahr 2016 sieht Ausgaben von CHF 2'191'000 und keine Einnahmen vor. Von den Nettoinvestitionen betreffen CHF 41'000 die Spezialfinanzierung Feuerwehr, CHF 394'000 die Spezialfinanzierung Abwasser, CHF 376'000 die Spezialfinanzierung Elektrizität und CHF 1'380'000 den allgemeinen Haushalt. Der Gemeinderat sieht für das Jahr 2016 folgende zurzeit bekannten Investitionen vor Allgemeiner Haushalt 0291. Altes Sekundarschulhaus: Ersatz Doppelfalzdach 2170. Primarschule: Ersatz Fensterfront beim Treppenhaus 2176. Primar-/Sekundarschule: Projekt Neubau MZH und Umbau Sek. 7900. Ortsplanung: Revision, 2. Tranche 2130. Sekundarstufe 1: Ersatz+Neuanschaffung 72 Laptops 2130. Sekundarstufe 1: Anschaffung 3 Notebookwagen 6150. Gemeindestrassen: Umgestaltung/Verkehrsmassnahmen Gumiweg/Schloss-Str. 6150. Gemeindestrassen: Umgestaltung Dorfeingang Nord 6150. Gemeindestrassen: Sanierung Haubenstrasse 6150. Gemeindestrassen: Sanierung Schulhausstrasse 6150. Gemeindestrassen: Einbau Deckbelag Höheweg 7410. Gewässerverbauungen: Beiträge an Wasserbauverband Chise 1506. Spezialfinanzierung Feuerwehr Anschaffung Atemschutzausrüstungen 1'380'000 30'000 50'000 300'000 120'000 49'000 33'000 49'000 300'000 150'000 100'000 50'000 149'000 41'000 41'000 7201. Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung Erschliessung Kirchbühl Erschliessung Vorderes Gumi Erschliessung ZPP 6 Diessbach Leitungsneubau Höheweg Leitungs- und Schachtsanierungen Projekt GEP Nachführung GEP 394'000 80'000 15'000 30'000 132'000 80'000 57'000 Spezialfinanzierung Elektrizität 8711. Hausanschlüsse 8711. Erschliessung Kirchbühl 8711. Erschliessung Vorderes Gumi 8711. Erschliessung ZPP 6 Diessbach 8711. Sanierung TS Birkenweg 8714. Ausbau/Sanierung öffentliche Beleuchtung 8711. Anschaffung Zähler/RSE 376'000 20'000 50'000 26'000 70'000 90'000 90'000 30'000 Total Bruttoinvestitionen Gesamthaushalt Zum Teil wurden die Kredite für diese Investitionen bereits beschlossen. Alle übrigen geplanten Vorhaben werden dem zuständigen Beschlussorgan als einzelne Verpflichtungskredite noch vorgelegt, sofern es sich nicht um gebundene Ausgaben handelt. 2'191'000 Die Auflistung dieser Investitionsvorhaben ist unverbindlich und beruht auf Kostenschätzungen, sofern noch kein Kreditbeschluss vorliegt. Hinweis: Das vollständige Budget 2016 kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. 11 Gemeinde Information 4/2015 Traktandum 3 3.1 Kreditabrechnungen. Kenntnisnahmen Sekundarschulanlage. Energietechnische Sanierung und Innensanierung Spezialklassentrakt An der Gemeindeversammlung vom 10. März 2014 wurde ein Verpflichtungskredit für die Sanierung des Spezialklassentrakts von CHF 821'000.00 beschlos- sen. Die geplanten Arbeiten wurden in der Zwischenzeit ausgeführt. Der Kredit wurde um CHF 77'366.20 oder 9,4 % unterschritten. Abrechnung Verpflichtungskredit vom 10. März 2014 CHF 821'000.00 Rückbau, Baumeisterarbeiten CHF 52'315.80 Zimmerarbeiten CHF 90'217.50 Gerüste CHF 26'620.00 Äussere Bekleidungen CHF 168'121.20 Fenster, Aussentüren CHF 7'286.60 Metallbau/Fensterbänke CHF 7'164.00 Spengler-/Blitzschutzarbeiten CHF 38'228.55 Steildach CHF 146'746.40 Verputzte Aussenwärmedämmungen CHF 26'909.00 Malerarbeiten aussen und innen CHF 18'853.05 Elektroanlagen CHF 57'501.00 Sonnenschutz CHF Innentüren CHF 11'771.80 Gartenanlagen, Umgebung CHF 20'975.75 Architekt CHF 65'340.00 Baunebenkosten (Bewilligungen, Pläne, Vermessung, Versicherung) CHF 2'469.55 3'113.60 Total Ausgaben (inkl. MWSt) CHF 743'633.80 Kreditunterschreitung CHF 77'366.20 Der Beitrag aus dem Gebäudeprogramm beläuft sich auf CHF 36'810.00. Die Nettoinvestition beträgt demnach CHF 706'823.80. Ausserdem wurde der Betrag für Unvorhergesehenes/Reserve nicht vollumfänglich beansprucht. Begründung der Kostenunterschreitung Die Arbeiten konnten im Ausschreibungsverfahren unter dem Kostenvoranschlag vergeben werden. Der Gemeinderat hat die vorliegende Kreditabrechnung am 21. Oktober 2015 genehmigt. Die Versammlung nimmt lediglich Kenntnis. 12 Gemeinde Information 4/2015 3.2 Primarschulanlage. Heizungsanschluss an Heizwerk Oberdiessbach AG An der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2012 wurde ein Verpflichtungskredit für den Heizungsanschluss an das Heizwerk Oberdiessbach von CHF 93'300.00 beschlossen. Der Betrag enthält keine wiederkehrenden Kosten. Die geplanten Anschlussarbeiten wurden in der Zwischenzeit ausgeführt. Der Kredit wurde um CHF 6'381.45 oder 6,8 % unterschritten. Abrechnung Verpflichtungskredit vom 4. Juni 2012 CHF 93'300.00 Anschlussgebühren CHF 74'653.90 Nebenkosten (Demontagen, Abpumpen Heizöl) CHF 12'264.65 Total Ausgaben (inkl. MWSt) CHF 86'918.55 Kreditunterschreitung CHF 6'381.45 Begründung der Kostenunterschreitung Der im Kostenvoranschlag enthaltene Betrag für Unvorhergesehenes/Reserve wurde nicht beansprucht. Traktandum 4 Der Gemeinderat hat die vorliegende Kreditabrechnung am 21. Oktober 2015 genehmigt. Die Versammlung nimmt lediglich Kenntnis. Reglement über die Spezialfinanzierung „Verwendung von Buchgewinnen des Finanzvermögens“. Genehmigung Erlass Sachverhalt Bisher wurden in Oberdiessbach erzielte Buchgewinne des Finanzvermögens jeweils mit übrigen Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen des Steuerhaushalts neutralisiert. Damit wurden künftige Rechnungsjahre finanziell entsprechend um harmonisierte Abschreibungen entlastet. Mit der Einführung von HRM2 ab 1.1.2016 ist dies nicht mehr möglich. Buchgewinne des Finanzvermögens sind ausserordentliche Erträge und sollten nicht einfach das Rechnungsergebnis verbessern. Da zudem teilweise schwer abgeschätzt werden kann, wann Buchgewinne tatsächlich realisiert werden können, erscheint es sinnvoll, zukünftig sämtliche Buchgewinne aus der Aufwertung oder dem Verkauf von Finanzvermögen in eine entsprechende Spezialfinanzierung einzulegen, sofern die Gemeinde nach übergeordneten Bestimmungen überhaupt darüber frei bestimmen kann. Die bisherige Praxis kann damit mehr oder weniger weiterverfolgt werden. Die eingelegten Mittel in die Spezialfinanzierung dienen - der teilweisen Finanzierung für Erstellung, Unterhalt und Erneuerung der Infrastruktur des allgemeinen Haushaltes der Gemeinde (z.B. für Abschreibungen von Hoch- und Tiefbauten), oder - der Finanzierung von allfälligen Buchverlusten aus dem Verkauf oder der Neubewertung von Finanzvermögen, soweit diese zulasten des allgemeinen Haushaltes gebucht werden müssen. Mit der Einführung dieser Spezialfinanzierung erhält der Gemeinderat ein Instrument, mit dem gesetzeskonform und transparent eine nachhaltige Finanzpolitik betrieben werden kann. Diese Lösung wird auch in anderen bernischen Gemeinden erfolgreich praktiziert. Die Finanzkommission begrüsst den Erlass des Reglements. 13 Gemeinde Information 4/2015 Text des Reglements Zweck Art. 1 Die Spezialfinanzierung regelt die Verwendung von erzielten Buchgewinnen des Finanzvermögens. Äufnung der Spezialfinanzierung Art. 2 Alle erzielten Buchgewinne aus der Aufwertung oder dem Verkauf von Finanzvermögen werden in die Spezialfinanzierung eingelegt, sofern die Gemeinde darüber frei bestimmen kann. Entnahmen aus der Spezialfinanzierung Art. 3 Soweit der Bestand dafür ausreicht, dienen die Mittel der Spezialfinanzierung - der teilweisen Finanzierung für Erstellung, Unterhalt und Erneuerung der Infrastruktur des allgemeinen Haushaltes der Einwohnergemeinde Oberdiessbach (z.B. für Abschreibungen von Hoch- und Tiefbauten), oder - der Finanzierung von allfälligen Buchverlusten aus dem Verkauf oder der Neubewertung von Finanzvermögen, soweit diese zulasten des allgemeinen Haushaltes gebucht werden müssen. 1 2 Über die Höhe und den Zeitpunkt der zu entnehmenden Beträge entscheidet in jedem Fall und unabhängig von den ordentlichen Kreditkompetenzen der Gemeinderat. Die Entnahme darf nicht höher sein als der Saldo des bestehenden Guthabens der Spezialfinanzierung. Verzinsung Art. 4 Der Bestand der Spezialfinanzierung wird nicht verzinst. Inkrafttreten Art. 5 Dieses Reglement tritt am 7. Dezember 2015 in Kraft. Antrag des Gemeinderates Gestützt auf Art. 39, Buchstabe a) der Gemeindeordnung vom 10.3.2008 wird der Gemeindeversammlung beantragt, folgenden Beschluss zu fassen: Die Gemeindeversammlung genehmigt das Reglement über die Spezialfinanzierung „Verwendung von Buchgewinnen des Finanzvermögens“. Traktandum 5 Verschiedenes Der Rat informiert und gibt Auskunft über aktuelle Geschäfte. Impressum Herausgeber und Redaktion Gemeinderat Oberdiessbach Kontakt Telefon 031 770 27 27 Fax 031 770 27 20 [email protected] Gestaltung/Layout Gemeindeschreiberei Druck Druckerei Gerber Oberdiessbach Auflage 1700 Expl. Redaktionsschluss nächste Ausgabe 15. Januar 2016 Frühere Ausgaben www.oberdiessbach.ch 14 Gemeinde Information 4/2015 Aus dem Gemeinderat Schulraumplanung vor der Entscheidung Das Architektenteam und die Arbeitsgruppe Schulraumplanung haben seit Jahresbeginn intensiv am Detailprojekt gearbeitet. Unterdessen hat der Gemeinderat das überarbeitete Bauprojekt den Vereinen und den Schulen präsentiert, die Grundlagen genehmigt und den weiteren Fahrplan verabschiedet. Im Januar 2016 wird der Gemeinderat an einer Klausurtagung die Abstimmungsbotschaft beraten und die letzten Details beschliessen. Die Schulraumplanung umfasst den Neubau einer dreifachen Mehrzweckhalle und den Umbau der Sekundarschule. Über das Vorhaben wird am 5. Juni 2016 an der Urne entschieden. Die Bevölkerung und interessierte Kreise werden vor der Abstimmung an einer Informationsveranstaltung ausführlich informiert werden. GGG-Fon mit neuem Leistungsvertrag Die Gemeinde Oberdiessbach ist Mitglied beim gggfon, der Beratungsstelle „Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus“. Der Gemeinderat hat den Leistungsvertrag für 2016-18 genehmigt und damit die finanzielle Unterstützung des Vereins verlängert. Dem gggfon gehören 40 Gemeinden aus der Region Mittelland an, weitere 15 stammen aus dem Emmental. Oberdiessbach leistet einen jährlichen Beitrag von 589 Franken (17 Rp. pro Einwohner) und kann damit auf ein professionelles Beratungsangebot zurückgreifen. Gemeinde Information wird neu gestaltet Das Infoheft der Gemeinde wird vollständig überarbeitet. Im nächsten Jahr erhält das Heft zusätzliche Inhalte, es wird moderner gestaltet und soll breiter abgestützt werden. Der Gemeinderat beabsichtigt, dafür ein Redaktionsteam einzusetzen. Im Heft sollen inskünftig die Gemeindeprojekte, Vereine, Institutionen und das Gewerbe vermehrt in Erscheinung treten. Das Infoheft erhält einen neuen Namen und die Herstellung soll zu einem grossen Teil mit lokaler und regionaler Werbung finanziert werden. Die Planungsarbeiten am neuen Heft werden in Kürze starten. Vermietung der Elektrofahrräder eingestellt Der Gemeinderat und der Frauenverein haben seit Frühling 2013 der Bevölkerung zwei E-Bikes zur Verfügung gestellt. In den ersten beiden Betriebsjahren wurden die Fahrräder von der Gemeindeverwaltung vermietet, im dritten Jahr vom Fahrradgeschäft Lemon Cycles an der Burgdorfstrasse. Weil die Mieteinnahmen die laufenden Kosten nicht decken konnten, wurde das Angebot im September dieses Jahres definitiv eingestellt. Anstellung Kursleiterin „Deutsch für Ausländer“ Barbara Meister aus Oberdiessbach unterrichtet seit anfangs November bis zu 4 Lektionen Deutsch für Ausländer/innen. Sie ist ausgebildete Sekundarlehrerin und half zuletzt bei der Sekundarstufe I hier vor Ort aus. Das Angebot dient der Integration und wird über den Regionalen Sozialdienst Oberdiessbach vermittelt. Wir wünschen Barbara Meister viel Erfolg und Zufriedenheit bei der neuen Aufgabe. Neuer Hauswart Andreas Huber aus Oberdiessbach verstärkt ab 1. Dezember 2015 das Hauswartsteam in den Schulanlagen Oberdiessbach. Er übernimmt die Nachfolge von Roland Steiner, der die Stelle auf 30. September 2015 gekündigt hatte. Andreas Huber, Jg. 1971, ist langjähriger Betriebsmitarbeiter auf dem Flughafen Bern-Belp und absolviert derzeit die Ausbildung zum dipl. Hauswart. Wir wünschen Andreas Huber einen guten Start und viel Befriedigung in seiner neuen Aufgabe. Oberdiessbach am 6. Dezember 2010 15 Gemeinde Information 4/2015 Kreditabrechnungen Der Gemeinderat hat an den letzten Sitzungen die folgenden Kreditabrechnungen in seinem Kompetenzbereich genehmigt und – wo nötig – die erforderlichen Nachkredite beschlossen: Vorhaben Einbau einer Photovoltaikanlage auf dem Sekundarschulhaus Kreditbetrag Abrechnung Differenz 120‘000 105‘508.50 -14‘491.50 Erneuerung Heizungssteuerung Primarschule 65‘000 68'584.05 +3'584.05 Heizwerkanschluss altes Sekundarschulhaus 36‘000 33'183.75 - 2'816.25 Heizwerkanschluss Gemeindehaus 36‘000 35'178.65 - 821.35 Einführung digitale Belegarchivierung und Intranet Gemeindebehörden 32‘100 38‘783.20 + 6‘683.20 Umsetzung Gemeindefusion mit Bleiken 80‘000 50‘612.46 - 29‘387.54 Ersatzbeschaffung PC Primarschule 45‘000 35‘953.85 - 9‘046.15 Neujahrsempfang und Bundesfeier 9‘500 14‘765.50 + 5‘265.50 50‘000 53‘417.55 + 3‘417.55 190‘000 190‘849.30 + 849.30 Sanierung Sportplatzweg * 94‘000 108‘358.75 + 14‘358.75 Erhebung Grundlagen Sauberabwaser Bleiken 74‘500 46‘316.60 - 28‘183.40 Leitungs- und Schachtsanierungen Bleiken 15‘000 5‘636.15 - 9‘363.85 Ersatz Elektraleitung Büchsenschmiedgraben-Hauben 21‘600 18‘008.25 - 3‘591.75 164‘000 120‘156.80 - 43‘843.20 Abbruch Sportplatz Kächbrunnen Ersatz Aebi-Kommunalfahrzeug Neubau Elektraleitung Alpenweg-Glasholzstrasse *) Die Kreditabrechnung über die Sanierung des Sportplatzweges unterliegt dem fakultativen Referendum. Siehe hierzu die amtliche Publikation im Anzeiger Konolfingen vom 12.11.2015. An die Besitzer von Aktien der Verkehrsbetriebe STI AG Anmeldung Aktienregister STI Am 1. Juli 2015 trat eine Anpassung im Obligationenrecht betreffend Meldepflicht des Aktionärs in Kraft. Demnach müssen sich alle Aktionäre beim Erwerb oder Besitz von Aktien bei der Gesellschaft mit Vorund Nachnamen oder Firmenname sowie einer Andresse innert Monatsfrist anmelden. Sämtliche diesbezügliche Änderungen sind ebenfalls innert Monatsfrist zu melden. Der Aktionär hat den Besitz von Aktien nachzuweisen und sich wie folgt zu identifizieren: a. Als natürliche Person: durch einen amtlichen Ausweis mit Fotografie, namentlich durch den Pass, die Identitätskarte oder den Führerausweis, im Original oder in Kopie. b. Als schweizerische juristische Person: durch einen Handelsregisterauszug. 16 Die Gesellschaft führt ein Verzeichnis über die Inhaberaktionäre sowie über die der Gesellschaft gemeldeten wirtschaftlich berechtigten Personen. Solange der Aktionär seinen Meldepflichten nicht nachgekommen ist, ruhen die Mitgliedsrechte, die mit den Aktien verbunden sind. Die Vermögensrechte, die mit den Aktien verbunden sind, kann der Aktionär erst geltend machen, wenn er seinen Meldepflichten nachgekommen ist. Damit den neuen gesetzlichen Anforderungen nachgekommen werden kann, sind Sie gebeten, sich bis spätestens 31. Dezember 2015 bei der Verkehrsbetriebe STI AG anzumelden. Detaillierte Informationen sowie Anmeldeformulare können unter der Nummer 033 225 13 13 (Finanzen) angefordert oder unter www.stibus.ch heruntergeladen werden. Im Voraus besten Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis. Verkehrsbetriebe STI AG Markus Bähler, Finanzchef Gemeinde Information 4/2015 Zahlreiche Besucher am Traubenfest in Féchy Am 26. September 2015 besuchten rund 150 Gäste aus Oberdiessbach das 18. Traubenfest im waadtländischen Féchy. Die beiden Gemeinden feierten die 30-jährige Gemeindepartnerschaft mit der traditionellen Pflanzung eines Rebstockes. Als Gastland nahm Armenien am Traubenfest teil, von dort stammt auch der Rebstock. Die Brass Band Oberdiessbach und der Musikverein Bleiken traten gemeinsam auf und umrahmten das Fest mit ihren Darbietungen. Der Jodlerklub Fluebuebe sorgte mit spontanen Stücken immer wieder für Abwechslung, während die Bösen des Schwingklubs Oberdiessbach auf dem Festplatz ihr Können demonstrierten. Madame la Syndique Carole Bettems und Gemeindepräsident Hans Rudolf Vogt überbrachten einander die besten Glückwünsche und wünschten sich auch inskünftig einen regen Austausch unter den beiden (Fotos: R. Eicher und O. Zbinden) Gemeinden. Der traditionelle Umzug am Traubenfest von Féchy beginnt mittags Der Musikverein Bleiken und die Brass Band Oberdiessbach spielen gemeinsam am Traubenfest 17 Gemeinde Information 4/2015 Amtierende und ehemalige Gemeinderäte von Féchy und Oberdiessbach Geschenk an die Gemeinde Oberdiessbach Geschenk an die Gemeinde Féchy Gemeindepräsident Hans Rudolf Vogt pflanzt einen Rebstock ein 18 Gemeinde Information 4/2015 Aus der Verwaltung Familienzulagen im Gewerbe Familienzulagen in der Landwirtschaft 52 Familienausgleichskassen (Stand 1.1.2012) richten im Kanton Bern Familienzulagen an Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende aus. Für Nichterwerbstätige sowie Arbeitnehmende ohne AHVbeitragspflichtigen Arbeitgeber (ANOBAG) ist ausschliesslich die Familienausgleichskasse des Kantons Bern zuständig. Diese Familienausgleichskassen müssen folgende Mindestleistungen erbringen (vorbehältlich der Sondervorschriften bei Teilzeitarbeit und bei Nichterwerbstätigen): • 230 Franken Kinderzulage pro Monat für jedes Kind vom Geburtsmonat an bis zum Monat, in welchem das 16. Altersjahr vollendet wird. • 290 Franken Ausbildungszulage pro Monat für jedes Kind nach dem 16. Altersjahr bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum Monat, in dem das 25. Altersjahr vollendet wird. Die Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) richtet im Auftrag des Bundes folgende Familienzulagen an selbständigerwerbende Landwirte, deren mitarbeitenden Familienmitglieder sowie an landwirtschaftliche Arbeitnehmende aus: Im Talgebiet: 200 Fr. p. Monat für Kinder bis 16 J. 250 Fr. p. Monat für Kinder ab 16 J. Im Berggebiet: 220 Fr. p. Monat für Kinder bis 16 J. 270 Fr. p. Monat für Kinder ab 16 J. Die im Kanton Bern tätigen Familienausgleichskassen können freiwillig weitergehende Leistungen erbringen wie z.B. höhere Kinder- und Ausbildungszulagen, Geburts- und Adoptionszulagen, Leistungen zur Unterstützung an Angehörige der Armee und des Familienschutzes. www.akbern.ch Auf der Internetseite www.akbern.ch der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) finden Sie in der Rubrik „Familienzulagen“ alle übrigen notwendigen Informationen zur Familienzulagenordnung im Kanton Bern, wie beispielsweise: • Für welche Kinder besteht ein Anspruch auf Familienzulagen? • Welche Personen haben Anspruch auf Familienzulagen? • Welcher Elternteil kann den Antrag stellen? • Was ist unter „Ausbildung“ zu verstehen? Ausgleichskasse des Kantons Bern AHV-Zweigstelle Oberdiessbach Hinweis Arbeitnehmende erkundigen sich bei ihrem Arbeitgeber, bei welcher Familienausgleichskasse ihr Betrieb angeschlossen ist. Zuletzt erteilte Baubewilligungen Name Vorhaben Adresse Berner Kantonalbank AG Montage eines Leuchtkubus Burgdorfstrasse 4 Patrick Willener Neubau Heizraum; Projektänderung vom 7.8.2015 Oberbleiken 405 Brigitte und Rudolf Akert Umnutzung Arztpraxis zu Wohnung Kirchbühlstrasse 10 Rudolf Steiner Umbau Wohnung im Erdgeschoss und Einbau Wohnung im Obergeschoss Aeschlenstrasse 43 Ramseyer AG Anschluss an Wasserleitung Lindenstrasse 87 Feller Wyler Bau AG Neubau Parkplatz (nachträgliches Baugesuch) Unterzelgweg 7 Theodor Zingg Erweiterung Garage und Anbau Nebenraum Stockhornweg 2 Paul Baumgartner Einbau zwei Sektionaltore Industriestrasse 11 Christof Küenzi Einbau Coiffeursalon; Erweiterung Wohnraum; Einbau Fenster und Türen Freimettigenstrasse 2 René Kohler Einbau Cheminée mit Kamin Oberer Rainweg 8 19 Gemeinde Information 4/2015 Wasserversorgungsgenossenschaft Oberdiessbach (WVO) Anpassung der Grundgebühr per 1. Januar 2016 Die Generalversammlung der Wasserversorgungsgenossenschaft Oberdiessbach vom 10. April 2015 hat folgende Anpassungen des Reglements und des Tarifes gültig ab 1. Januar 2016 beschlossen: Neue Bestimmung im Reglement, Art. 36, Absatz 2: Die Grundgebühr wird pro Wohnung, Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb erhoben Die bisherige Bestimmung im Reglement, Art. 36, Absatz 2 lautete: Die Grundgebühr wird für jeden installierten Sauberwasserzähler erhoben Neue Bestimmung im Tarif, jährliche Grundgebühr, Art. 2, Absatz a 1. Jährliche Grundgebühr pro Wohnung von Fr. 100.2. Jährliche Grundgebühr pro Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb von Fr. 100.Die bisherige Bestimmung im Tarif, jährliche Grundgebühr Art. 2, Absatz a lautete: Jährlich wiederkehrende Grundgebühr von CHF 125.- pro installierten Sauberwasserzähler Für die Anpassung der Grundgebühr sind im Wesentlichen die folgenden Gründe ausschlaggebend: - Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat in einem Beschwerdefall entschieden, dass die bisherige Berechnungsgrundlage gegen das Gleichbehandlungsgebot verstösst. Die Grundgebühren für ein Mehrfamilienhaus und ein Einfamilienhaus waren bisher gleich hoch. Die Grundgebühr beim Mehrfamilienhaus konnte jedoch auf die einzelnen Wohnungen aufgeteilt werden, was zu der bemängelten Ungleichbehandlung führte. - Mit der Anpassung der Grundgebühr erzielt die WVO Mehreinnahmen. Bisher wurden ca. 700 Grundgebühren in Rechnung gestellt, neu werden es ca. 1400 sein. Die Mehreinnahmen werden benötigt, um die in den nächsten Jahren anstehenden grossen Investitionsvorhaben mitzufinanzieren. - Mit der Umstellung auf die neue Berechnungsgrundlage wendet die WVO ab 2016 die gleiche Praxis an wie die Einwohnergemeinde Oberdiessbach für die Abwassergebühren. Für Fragen wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der Wasserversorgungsgenossenschaft Oberdiessbach Tel. 031 770 77 77. Infos zur WVO finden Sie auch unter der Website www.wv-oberdiessbach.ch. 20 Gemeinde Information 4/2015 Aus den Schulen Minestrone und Backwaren Freitag, 27. November 2015 11.00 – 12.20 Uhr bei der Käsi Pensionierung von Jürg Marti Vor kurzem feierte Jürg Marti ein äusserst seltenes, berufliches Jubiläum: 40 Jahre Unterricht an der Sekundarschule in Oberdiessbach. Ende September wechselte er nun vom aktiven Schuldienst in den wohlverdienten Ruhestand. Ein kurzer Rückblick auf seine „Schulkarriere“: Am 1. April 1976 begann der ausgebildete Primarund Sekundarlehrer seine berufliche Tätigkeit in Oberdiessbach. Bis zu seiner Pensionierung führte er als Klassenlehrer die Schülerinnen und Schüler durch die fünf resp. drei Sekundarschuljahre. Im Mathematikunterricht, einem bekanntlich nicht einfach zu unterrichtenden Fach, verstand er es, die komplexe Welt der Zahlen den Jugendlichen näher zu bringen. In jüngeren Jahren galt seine Leidenschaft zudem dem Sport, gut vorbereitet und wohlüberlegt gestaltete er auch diesen Unterricht. Zusätzlich brachte er sehr vielen Kindern und Jugendlichen während des freiwilligen Schulsports und in seiner Freizeit das Volleyballspielen bei. Er half mit, in Oberdiessbach einen Volleyballverein zu gründen und stellte sich dem Klub als Vorstandsmitglied während der schwierigen Anfangszeit zur Verfügung. Die Klasse 5/6C der Primarschule Oberdiessbach verkauft zur Finanzierung ihres Schneesportlagers Suppe und Backwaren. Unsere Minestrone ist auch für Vegetarier geeignet. Ein Liter Suppe kostet 5 Franken. Bitte reservieren Sie Ihre Suppe bis am 26. November: 031 771 36 91 (Wenn niemand abnimmt, bitte auf dem Telefonbeantworter eine Nachricht hinterlassen.) Ein geeignetes Gefäss bringen alle selber mit. Die Schülerinnen und Schüler freuen sich auf Ihren Besuch! Nebst dem täglichen Unterrichten half Jürg Marti bis zuletzt auch bei der Organisation und der Durchführung unzähliger Sonderwochen und –anlässe mit und leitete zahlreiche davon. Schulreisen, Skilager, Projekt-, Landschul- und Sonderwochen bleiben ihm und seinen ehemaligen Schülerinnen und Schülern bestimmt in guter Erinnerung. Wohlüberlegt und erst nach einer langen persönlichen Weiterbildung entschloss sich Jürg Marti dann noch, das Fach Musik zu unterrichten. Die Musik wurde bald sein Lieblingsfach, und er baute mit seinen Kolleginnen und Kollegen zusammen ein Instrumentarium auf. Das Instrumentarium ermöglichte ihm, auch Rock- und Popsongs zu spielen. Bald schon konnten die Schülerinnen und Schüler im Angebot der Schule auch in Bands spielen und wurden durch Jürg Marti oft dazu animiert, auch nach der Schulzeit Musik zu machen. Bei vielen musikalischen Projekten unterstützte Jürg Marti die Musik unterrichtenden Lehrkräfte am Mischpult, damit Gesang und Instrumente optimal zusammenklangen. Mit einer Gruppe von Lehrkräften führte er auch Chorreisen nach Slowenien durch. Durch diese regen Kontakte sind zahlreiche Freundschaften in Slowenien entstanden. An dieser Stelle danken wir Jürg Marti für seinen grossen, unermüdlichen Einsatz, den er in all den Jahren für die zahlreichen Schülerinnen und Schüler und die gesamte Schule geleistet hat. Wir wünschen ihm für seinen neuen Lebensabschnitt viel Glück, interessante Begegnungen und Freude an den vielen neuen Projekten, die er nun in Angriff nehmen will. 21 Gemeinde Information 4/2015 Mediothek Oberdiessbach Kirchbühlstrasse 30, Sekundarschulanlage Tagesschule Im Schuljahr 2015-2016 ist die Tagesschule wie folgt geöffnet: Montag 12.00-13.15 Uhr: Mittagstisch 13.15-15.15 Uhr: Betreuung /Aufgabenhilfe 15.15-17.15 Uhr: Betreuung / Aufgabenhilfe Dienstag 12.00-13.15 Uhr: Mittagstisch 15.15-17.15 Uhr: Betreuung / Aufgabenhilfe Donnerstag 12.00-13.15 Uhr: Mittagstisch 13.15-15.15 Uhr: Betreuung /Aufgabenhilfe 15.15-17.15 Uhr: Betreuung / Aufgabenhilfe In allen Betreuungseinheiten und an den drei Mittagstischen hat es noch freie Plätze. Die Tagesschule bietet zudem während den bestehenden Betreuungseinheiten am Nachmittag ein Kurzmodul Hausaufgaben von 1 h an. Wenn Sie Ihr Kind nachträglich noch anmelden oder vorgängig einen Schnuppertermin vereinbaren möchten, nehmen Sie bitte mit der Tagesschulleiterin Kontakt auf (siehe unten). Kontakt Bei Fragen gibt Ihnen die Tagesschulleiterin, Sandra Buchs, gerne Auskunft: Telefon Tagesschule: 079 197 66 76 Das Telefon wird zu den Tagesschulzeiten bedient. Zu den übrigen Zeiten können Sie eine Nachricht auf der Combox hinterlassen. E-Mail: [email protected] „Goldener Advent“ Mittwoch, 2. Dezember 2015, 20.00 Uhr Wir laden Sie herzlich zu unserem Vorleseabend im Advent ein. Erwachsene und Jugendliche sind herzlich willkommen! Weihnachtsferien Während der Weihnachtsferien bleibt die Mediothek vom 24. Dezember 2015 bis 4. Januar 2016 geschlossen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Das Mediotheksteam An- und Abmeldeschluss für das 2. Schulsemester 2015/2016 mit Beginn 1. Februar 2016 30. November 2015 Unterrichtsangebot Klavier, Jazzklavier, Klaviergarten, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Harfe, akustische und elektrische Gitarre, Ukulele, E-Bass, Bambusflöte, Blockflöte, Querflöte, Saxofon, Klarinette, Oboe, Posaune, Trompete und Kornett, Waldhorn, Alphorn, Schlagzeug, Kindertanz, Ballett, Jazztanz, Gesang und Stimmbildung, Kinderchor, Musik und Bewegung, Eltern-KindMusik, Kammermusik, Ensembles, Bands Für das Aufnahmegespräch bitte frühzeitig Termin mit dem Sekretariat vereinbaren. Tel. 031 839 50 33 www.musikschuleworb.ch [email protected] 22 Gemeinde Information 4/2015 23 Gemeinde Information 4/2015 Aus den Vereinen 24 Gemeinde Information 4/2015 25 Gemeinde Information 4/2015 Spenden Sie Blut. Retten Sie Leben. neu von 18.00 – 21.00 Uhr Wer darf spenden? Blut spenden dürfen alle gesunden Frauen und Männer im Alter zwischen 18 und 65 Jahren. Eine Blutspende darf aber weder den Spender selbst, noch den Empfänger in seiner Gesundheit beeinträchtigen. Deshalb wird vor jeder Spende die Spendetauglichkeit vom medizinischen Fachpersonal sorgfältig abgeklärt. Dazu gehören ein Mindestkörpergewicht von 50 Kilogramm, normale Blutdruck-, Puls- und Hämoglobinwerte sowie eine normale Körpertemperatur. Nach dem Blutspenden offeriert Ihnen der Samariterverein Oberdiessbach eine Verpflegung. Blutspenden in Oberdiessbach Mittwoch, 13. Januar 2016 Mittwoch, 15. Juni 2016 Mittwoch, 28. September 2016 Jeweils von 18.00 bis 21.00 Uhr in der Aula im Sekundarschulhaus, Kirchbühlstrasse 30, 3672 Oberdiessbach. Wir freuen uns auf Ihren Spende-Besuch! 26 Gemeinde Information 4/2015 27 Gemeinde Information 4/2015 28
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