E X P O S E´ Verkauf der städtischen Wohngebäude Julie-Pöhler-Straße 1, 3, 5 und 7, 9, 11 Lage Ansicht von Süd-West Ansicht von Nord-West 2|Seite Ansicht von Süd-Ost Ansicht Julie-Pöhler-Str. 1 -5 einschl. Müllcontainer-Einhausungen von Nord--Ost 3|Seite Julie-Pöhler-Str. 7 -11 mit Müllcontainer-Einhausungen aus Süd-Ost Grundstücks- und Gebäudebeschreibung 1.1 Verkaufsgegenstand Grundbuchamt Grundbuchamt von Grundbuch von Blatt 11722 1.2 Crailsheim Crailsheim Flurstücke Julie-Pöhler-Str. 1, 3, 5, 7, 11; Gemarkung und Flur Crailsheim a) Noch nicht vermessene Teilfläche von Flst 2409/18 mit ca. 3703 m²² b) Noch nicht vermessene Teilfläche von Flst. 2409/43 + /44 mit ca. 1388 m² (Stellplätze, Baumbeete, Zugänge, Gehwege) 1.3 Eigentümer Stadt Crailsheim Marktplatz 1 + 2 74564 Crailsheim 4|Seite 2.1 Beschreibung des Grundstückes 2.1.1 Allgemeine Angaben Auf dem Grundstück Teil von Flurstück 2409/18 befinden sich zwei dreigeschossige Wohnanlagen mit je drei separaten Zugängen mit insgesamt 36 Wohnungen. Die Gebäude werden in unrenoviertem Zustand verkauft. 2.1.2 Lage Die Wohnsiedlung liegt östlich des Stadtteils Roßfeld und angrenzend an das neue Wohn- und Mischgebiet Hirtenwiesen II im Westen von Crailsheim. Es sind nur wenige Gehminuten zu diversen Versorgungseinrichtungen und in die Gewerbegebiete Hardt und Hofwiesen. Das Baugebiet verfügt über wichtige Einrichtungen wie z.B. Realschule, Gymnasium, Kindertagesstätte, Sporthallen und Außensportanlagen. Sehr gute Einkaufsmöglichkeiten sind in direkter Nachbarschaft vorhanden. Soweit infrastrukturelle Einrichtungen hier nicht vorhanden sind, sind sie in der ca. 3 km entfernten Innenstadt mit der Stadtbuslinie, erreichbar. 2.1.3 Erschließung Das Objekt wird durch die „Julie-Pöhler-Straße“ erschlossen. Die Gehwege östliche der Gebäude, die Stellplätze die Zugänge zwischen den Stellplätzen zur „Julie-Pöhler-Straße“ und die Baumbeete werden mitverkauft. Die Nutzung der Gehweg und der Zugänge für die Allgemeinheit werden über Dienstbarkeiten gesichert. Die Erhaltungs- ,Unterhaltungs- und Ersatzpflicht der vorhandenen Bäume in diesem Bereich durch den Erwerber wird über Reallast gesichert. 5|Seite Die folgenden Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind in der Straße vorhanden: Abwasserkanal, Wasser, Strom, Telefon, Fernwärme und Kabelanschluss. Auf dem Grundstück sind Leitungen der Telekom, deren Bestand und Betrieb der Erwerber dulden muss. Zwischen den beiden Gebäudeblöcken – im Bereich der Mülleinhausungen verlaufen in Ost-West-Richtung Stromkabel der Stadtwerke Crailsheim GmbH die dinglich zu sichern und vom Erwerber auf Dauer zu dulden sind. Zwischen den beiden Gebäudeblöcken im Bereich der Mülleinhausungen verlaufen ca. in Ost- West-Richtung ein Kanal DN 600 der Stadt Crailsheim, der dinglich zu sichern und vom Erwerber auf Dauer zu dulden ist. Parallel zur Julie-Pöhler Straße – unter den PKW-Stellplätzen verläuft ein Schmutzwasserkanal DN 150 und ein Regenwasserkanal DN 200/600, die dinglich zu sichern und vom Erwerber auf Dauer zu dulden sind. Auf den zu veräußernden Teilflächen verlaufen Stromversorgungsleitungen für die Straßenbeleuchtung, außerdem stehen Straßenleuchten. Diese Einrichtung sind auch ohne dingliche Sicherung vom Erwerber dauernd zu dulden. Hinweis: Leitungen und deren Sicherung ist vor Verkauf mit den dem Sachgebiet Tiefbau und den Stadtwerken Crailsheim GmbH klären. 2.1.4 Bauplanungsrecht Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.216 „Hirtenwiesen II " vom 08.04.2004 und ist als Mischgebiet ausgewiesen. Die derzeit vorhandene Nutzung entspricht aber dem eines allgemeinen Wohngebietes (WA). Auf Grund der früheren militärischen Nutzung ist die Baugenehmigung bis zum Ablauf des 31.12.2016 befristet. Nach Ablauf dieser befristeten Baugenehmigung kann eine Baugenehmigung nur erteilt werden, wenn über ein Änderungsverfahren der Bebauungsplan Nr. 216 „Hirtenwiesen II“ an die vorhandene „WA-Nutzung“ angepasst wird. Werden die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes, also die Festsetzung als Mischgebiet, beibehalten, muss die Wohnnutzung in den Gebäuden z.T. aufgegeben und diese Flächen einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden, damit eine unbefristete Baugenehmigung erteilt werden kann. 2.1.5 Wertbeeinflussende Rechte In Abt. II des Grundbuches ist folgende Eintragung vorhanden: 1. Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Stadtwerke Crailsheim GmbH, Crailsheim, betr. Duldung von Heizleitungen samt Zubehör und Betretungsrecht. 2. Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Stadtwerke Crailsheim GmbH, Crailsheim, betr. Duldung von Wasserleitungen, 1 KV- sowie 20 KV-Kabel mit Steuerkabel, Schaltschränken, Trafostationen, jeweils samt Zubehör und Betretungsrecht. Im Baulastenverzeichnis gibt es keine Eintragungen. Neu einzutragende Dienstbarkeit über ein Verbrennungsverbot. 6|Seite Aufgrund der Rahmenvertrages „Solaranlage Hirtenwiesen II“ zwischen der Stadt Crailsheim und den Stadtwerken Crailsheim GmbH vom 23.07./12.08.2008 wird vor einem Verkauf die Eintragung einer Dienstbarkeit bestehend in dem Verbot von Wärmeeinrichtung , ausgenommen Anlage für Fernwärme zur Eintragung bewilligt. Ein Erwerber hat diese Verpflichtung zu übernehmen. Wegen der beim Verkauf vom Erwerber weiter zu übernehmenden Verpflichtungen siehe Ziffer 2.1.3 2.1.6 Bodenverhältnisse Das Gelände der Wohnsiedlung war zwischen 1936 bis 1945 als Munitionsdepot der deutschen Wehrmacht und anschließend bis 1993 als US-Wohnsiedlung genutzt. Der Bund hat die Eigentümer deshalb auf mögliche Altlasten/Kampfmittelreste hingewiesen. Die Wohnsiedlung wurde bereits durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst BadenWürttemberg und das Institut für Umwelttechnik Dr. Neumayr überprüft und auf mögliche Altlastenverdachte und Kampfmittelreste untersucht. Insgesamt wurden laut Gutachten des Instituts Neumayr durch die durchgeführten Bodenuntersuchungen keine Schadstoffgehalte im Boden nachgewiesen, die eine weitere Nutzung zu Siedlungszwecken einschränken. 2.1.7 Außenanlagen - Bodenbefestigungen: Betonpflaster - Gartengestaltung: Rasen und Sträucher 2.2 Beschreibung der baulichen Anlagen a) Baujahr/Alter Das Baujahr ist ca. 1955. b) Nutzung und Raumaufteilung 7|Seite Das Wohngebäude Julie-Pöhler-Str. 1, 3 und 5 umfasst folgende Räumlichkeiten: - UG: 18 Lagerräume, 2 Waschküchen, 2 Trockenräume, 3 Abstellräume, 1 Elektrikraum, 1 Heizraum, Flur, 3 Treppenräume; Gebäude 1 - EG: 1.OG: 2.OG: Whg. Nr. A1 links Whg. Nr. A2 rechts Whg. Nr. A3 links Whg. Nr. A4 rechts Whg. Nr. A5 links Whg. Nr. A6 rechts 5 Zimmer, Küche, Bad, WC mit 108,65 m² Wohnfläche 4 Zimmer, Küche, Bad mit 93,60 m² Wohnfläche 5 Zimmer, Küche, Bad, WC mit 108,19 m² Wohnfläche 4 Zimmer, Küche, Bad mit 94,80 m² Wohnfläche 5 Zimmer, Küche, Bad, WC mit 108,19 m² Wohnfläche 4 Zimmer, Küche, Bad mit 94,80 m² Wohnfläche Gebäude 3 - EG: 1.OG: 2.OG: Whg. Nr. B1 links Whg. Nr. B2 rechts Whg. Nr. B3 links Whg. Nr. B4 rechts Whg. Nr. B5 links Whg. Nr. B6 rechts 3 Zimmer, Küche, Bad mit 79,69 m² Wohnfläche 3 Zimmer, Küche, Bad mit 79,69 m² Wohnfläche 3 Zimmer, Küche, Bad mit 80,01 m² Wohnfläche 3 Zimmer, Küche, Bad mit 80,01 m² Wohnfläche 3 Zimmer, Küche, Bad mit 80,01 m² Wohnfläche 3 Zimmer, Küche, Bad mit 80,01 m² Wohnfläche Gebäude 5 - EG: 1.OG: 2.OG: Whg. Nr. C1 rechts 4 Zimmer, Küche, Bad mit 91,97 m² Wohnfläche Whg. Nr. C2 links 5 Zimmer, Küche, Bad, WC mit 107,35 m² Wohnfläche Whg. Nr. C3 rechts 4 Zimmer, Küche, Bad mit 92,70 m² Wohnfläche Whg. Nr. C4 links 5 Zimmer, Küche, Bad, WC mit 108,19 m² Wohnfläche Whg. Nr. C5 rechts 4 Zimmer, Küche, Bad mit 94,82 m² Wohnfläche Whg. Nr. C6 links 5 Zimmer, Küche, Bad, WC mit 108,19 m² Wohnfläche Das Wohngebäude Julie-Pöhler-Str. 7, 9 und 11 umfasst folgende Räumlichkeiten: - UG: 18 Lagerräume, 2 Waschküchen, 2 Trockenräume, 3 Abstellräume, 1 Elektrikraum, 1 Heizraum, Flur, 3 Treppenräume; Gebäude 7 - EG: 1.OG: 2.OG: Whg. Nr. A1 links 5 Zimmer, Küche, Bad, WC mit 108,96 m² Wohnfläche Whg. Nr. A2 rechts 4 Zimmer, Küche, Bad mit 92,01 m² Wohnfläche Whg. Nr. A3 links 5 Zimmer, Küche, Bad, WC mit 108,96 m² Wohnfläche Whg. Nr. A4 rechts 4 Zimmer, Küche, Bad mit 92,01m² Wohnfläche Whg. Nr. A5 links 5 Zimmer, Küche, Bad, WC mit 108,96 m² Wohnfläche Whg. Nr. A6 rechts 4 Zimmer, Küche, Bad mit 92,01 m² Wohnfläche Gebäude 9 - EG: 1.OG: 2.OG: Whg. Nr. B1 links 3 Zimmer, Küche, Bad mit 79,25 m² Wohnfläche Whg. Nr. B2 rechts 3 Zimmer, Küche, Bad mit 78,79 m² Wohnfläche Whg. Nr. B3 links 3 Zimmer, Küche, Bad mit 79,25 m² Wohnfläche Whg. Nr. B4 rechts 3 Zimmer, Küche, Bad mit 78,79 m² Wohnfläche Whg. Nr. B5 links 3 Zimmer, Küche, Bad mit 79,25 m² Wohnfläche Whg. Nr. B6 rechts 3 Zimmer, Küche, Bad mit 78,79 m² Wohnfläche 8|Seite Gebäude 11 - EG: 1.OG: 2.OG: Whg. Nr. C1 rechts 4 Zimmer, Küche, Bad mit 90,69 m² Wohnfläche Whg. Nr. C2 links 5 Zimmer, Küche, Bad, WC mit 108,27 m² Wohnfläche Whg. Nr. C3 rechts 4 Zimmer, Küche, Bad mit 90,69 m² Wohnfläche Whg. Nr. C4 links 5 Zimmer, Küche, Bad, WC mit 108,27 m² Wohnfläche Whg. Nr. C5 rechts 4 Zimmer, Küche, Bad mit 90,69 m² Wohnfläche Whg. Nr. C6 links 5 Zimmer, Küche, Bad, WC mit 108,27 m² Wohnfläche Die unverbindliche Gesamtwohnfläche beider Blöcke beträgt ca. 3.349 m² d) Rohbau Fundamente: Kellerwände: Kellerdecke: Außenwände: Innenwände: Geschossdecken: Geschosstreppen: Dachkonstruktion: Dacheindeckung: Beton-Streifenfundamente Mauerwerk Fertigbalkendecke Mauerwerk Mauerwerk Fertigbalkendecke Betontreppen mit Geländer aus Metall. Satteldach Tonziegel e) Ausbau Außenfassade: Innenwände: Decken: Fußbodenbeläge: Plattierungen: Türen: Fenster: Elektr. Installationen: Sanitär.. Installationen: Heizung: verputzt und gestrichen, Wandfeinputz, Tapeten oder Anstrich Deckenfeinputz gestrichen oder tapeziert, Parkett, PVC, Treppenhaus Steinfliesen Bad mit Wandfliesen, deckenhoch zum Teil halbhoch Küchen mit Fliesenspiegel. Holztüren mit Stahlzargen, gestrichen, Aluminiumfenster, Rollläden, normale Grundausstattung, Bäder mit Wanne, 2 Waschbecken und WC Zentralheizung versorgt über Fernwärmenetz der Stadtwerke f) Beheizung /Energieausweis Die Gebäude werden über das Fernwärmeversorgungssystem der Stadtwerke Crailsheim GmbH mit Wärme versorgt. Ein Energieverbrauchsausweis für die Gebäude 1,3 und 5 und ein Energieverbrauchsausweis für die Gebäude 7, 9 und 11 sind vorhanden. - Energieverbrauchswert der Gebäude 1,3 und 5 = 93,6 kWh/m²a Energieverbrauchswert der Gebäude 7, 9 und 11 = 107,4 kWh/m²a Wesentlicher Energieträger: Fernwärme Gebäudebaujahr lt. Energieausweis: 1955 9|Seite g) Sonstige Hinweise Bodenbeläge Der Verkäufer hat im Jahr 2011 vorsorglich eine Wohnung im Hinblick auf eine mögliche Schadstoffbelastung durch polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) überprüfen lassen. In der Raumluft wurde kein Benzo(a)pyren nachgewiesen. Allerdings konnte im Staub Benzo(a)pyren nachgewiesen werden. Es war davon auszugehen, dass die Belastung des Staubs durch den direkten Kontakt mit dem Parkettkleber an den schadhaften Parkettstellen entstanden ist. Daraufhin wurde in allen 36 Wohnungen der Zustand der Parkettböden begutachtet. Nach anschließenden 27 Probenentnahmen wurden in den Wohnungen, in denen ein Schadstoffgehalt im Hausstaub von mehr als 10 mg/kg BaP festgestellt wurde, Parkettbeläge entsprechend den PAK-Hinweisen der ARGEBAU - durch das Einschlussverfahren , konkret durch den Einbau von Linoleumbelägen -abgedeckt. Nach Abschluss der Sanierungsverfahren wurde die Wirksamkeit der Maßnahme durch eine erneute Staubprobe in einer der sanierten Wohnungen untersucht. Der Benzo(a)pyrenGehalt im Hausstaub hatte sich auf einen Wert von < 0,6 mg/kg reduziert. Die Sanierungsmaßnahme war erfolgreich. Hauseingang Ostseite 10 | S e i t e Grundriss Julie-Pöhler-Str. 1-3-5, nördl. Bereich 11 | S e i t e Grundriss Julie-Pöhler-Str. 1-3-5, südl.. Bereich 12 | S e i t e Grundriss Julie-Pöhler-Str. 7 -9 - 11, nördl. Bereich 13 | S e i t e Grundriss Julie-Pöhler-Str. 7 -9 - 11, südl. Bereich 14 | S e i t e Ess-/Wohnbereich Ess-/Wohnbereich mit Blick zum Küchenzugang 15 | S e i t e Gemeinschaftswaschraum im UG 2.3 Mietertrag Der jährliche Mietertrag (Nettokaltmiete) beider Gebäudeblöcke liegt bei 149.362,44 € Miet-und Betriebskostenrückstände waren zum Stand 22.01.2015 in Höhe von 3.802,09 € vorhanden. 2.4 Preisvorstellungen / Verkaufsverfahren Es wird kein Mindestpreis genannt. Die Interessenten können bis zum 31. Juli 2015 verbindliche Kaufpreisangebote abgeben. In einer zweiten Runde wird den Interessenten die Summe des Höchstgebotes benannt. Danach können die Bieter Nachgebote in einem verschlossenen Umschlag bei der Verwaltung abgeben. Die Angebote sind für die Stadt freibleibend. Sie muss diese nicht annehmen. Danach entscheidet der Gemeinderat, ob die Gebäude zu diesem Angebotswert verkauft werden. 2.5 Weitere Verkaufsbedingungen 1. Der Verkauf der beiden Wohnblöcke ist einzeln oder zusammen möglich. 16 | S e i t e 2. Der Erwerber hat die anfallenden Vertrags- und Vollzugskosten, die Grunderwerbsteuer, sowie die anfallenden Vermessungskosten zu tragen. 2.6 Ansprechpartner Stadt Crailsheim FB 5 - Baurecht und Stadtentwicklung Abt. Liegenschaften Herr Norbert Stengel Marktplatz 1 + 2 74564 Crailsheim Telefon.: 07951/403-1222 Telefax: 07951/403-1141 Email: [email protected] Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben in diesem Exposé sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies schließt auch ggf. dem Exposé beiliegenden Pläne ein. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass keine Gewähr für die Richtigkeit der Flächenangabe übernommen wird, insbesondere bei der Veräußerung von Teilflächen. Bei der Flächenangabe handelt es sich nur um einen Näherungswert, der auf einer Schätzung beruht und deshalb für die Beurteilung des Richtigkeit des Messungsergebnisses nicht ausschlaggebend ist. Die endgültige Festlegung der Flächenangabe erfolgt durch die Vermessung. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Bestimmung des Kaufgegenstandes durch den Verkäufer erfolgt (§ 315 BGB). Stand: 20.05.2015 17 | S e i t e
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