ANHANG 1 DES SPORTTIP-REGLEMENTS 3. Ausgabe – Februar 2016 SPORTTIP SET ist eine der verschiedenen Teilnahmearten, die von der Loterie Romande angeboten werden. Für den Teilnehmer geht es darum, eine Prognose in Bezug auf den Ausgang bzw. das massgebliche Resultat von Sportereignissen abzugeben, die für SPORTTIP SET vorgesehen und im für die laufende Wettperiode geltenden Wettprogramm aufgeführt sind. Jede Woche werden ein oder mehrere Wettprogramme publiziert. Ein Wettprogramm kann bis zu neunzig (90) Sportereignisse diverser Sportarten umfassen. Die in den folgenden Artikeln beschriebenen speziellen Bestimmungen gelten insbesondere für die SPORTTIP-SET-Wette. ARTICLE 1 GEGENSTAND DER SPORTTIP-SET-WETTEN 1.1 Gegenstand der SPORTTIP-SET-Wetten ist die Validierung von Einfach- oder Kumulativwetten auf der Basis von Quoten. Im Prinzip können alle im Wettprogramm für die SPORTTIP-SET-Wette angebotenen Sportereignisse im Rahmen von sowohl Einzelwetten als auch Systemwetten miteinander kombiniert werden. Ausgenommen sind die Sportereignisse, die in verschiedenen Formen auf dem gleichen Wettprogramm aufgeführt sind. Solche Sportereignisse dürfen weder im Rahmen von Einzelwetten noch von Systemwetten miteinander kombiniert werden. So dürfen zum Beispiel die Prognosen für eine Handicapwette, eine «Halbzeitwette» oder die «Hauptwette», die das gleiche Sportereignis zum Gegenstand haben, auf keinen Fall miteinander kombiniert werden. Die Kombination von Wetten aus unterschiedlichen Wettprogrammen ist nicht möglich, da immer nur auf die Sportereignisse eines und desselben Wettprogramms gleichzeitig gewettet werden darf. 1.2 Die Loterie Romande behält sich das Recht vor, den Teilnehmern ausser der Möglichkeit zur Prognose des Ausgangs bzw. des Resultats eines Sportereignisses auch die Möglichkeit zur Prognose des Ausgangs bzw. des Resultats von Teilabschnitten eines Sportereignisses zu bieten. Die Teilabschnitte sind die erste Halbzeit, die 1/9 zweite Halbzeit oder weitere Spielabschnitte eines Sportereignisses. Weitere Wettformen wie Handicapwette, Torsummenwette, Ersttorwette, Halbzeittorwette oder Duellwette können ebenfalls angeboten werden. Diesbezüglich gelten die folgenden Regeln: • Handicapwette: Bei dieser Wettart wird einem als schwächer eingestuften Wettkampfteilnehmer ein rechnerischer Vorteil (z.B. Punkte, Tore oder Zeit) eingeräumt, der im Wettprogramm angegeben wird. Bei der Ermittlung des Spielausgangs wird dem bevorteilten Wettkampfteilnehmer der entsprechende Bonus gutgeschrieben und der Ausgang wird nur in dieser Form bestätigt und validiert. Somit gilt bei der Handicapwette die folgende Formel: Ausgang der Handicapwette = tatsächlicher, gemäss Artikel 10.1 des SPORTTIP-Reglements berechneter Ausgang + Handicap. • Torsummenwette: Bei dieser Wette muss die Gesamtzahl der Tore vorausgesagt werden, die innerhalb der regulären Spielzeit plus eventuelle Nachspielzeit, aber ohne Verlängerung und ohne Elfmeterschiessen, einer Begegnung, einer Meisterschaft, eines Turniers usw. fallen werden. Die Wette erfolgt dank der gebildeten Kategorien «1», «X» oder «2». • Ersttorwette: In diesem Fall ist vorauszusagen, welche Mannschaft innerhalb der regulären Spielzeit einer Begegnung, einschliesslich der eventuellen Nachspielzeit, aber ohne Verlängerung und ohne Elfmeterschiessen, das erste Tor schiessen wird. Die Prognose «X» bedeutet ein torloses Spiel. • Halbzeittorwette: Bei dieser Wettform ist vorauszusagen, in welcher Halbzeit (gemäss der regulären Spielzeit plus eventuelle Nachspielzeit, aber ohne Verlängerung und ohne Elfmeterschiessen) die meisten Tore fallen werden. Hierbei bedeutet Prognose «1» in der ersten Halbzeit, Prognose «2» in der zweiten Halbzeit und «X» in keiner von beiden. • Duellwette: In diesem Fall geht es um das Aufeinandertreffen von zwei Wettkampfteilnehmern. Der Teilnehmer muss auf den Wettkampfteilnehmer wetten, der gemäss Artikel 10.3 des SPORTTIP-Reglements vor seinem Rivalen platziert 2/9 sein wird. Die Prognose «X» gilt bei einem Ausscheiden beider Wettkampfteilnehmer oder ihres identischen Klassements (ex-aequo). Die Loterie Romande behält sich das Recht vor, weitere Wettformen ins Wettprogramm aufzunehmen und sie in diesem genau zu erklären. 1.3 Im Einvernehmen mit Swisslos legt die Loterie Romande im Wettprogramm für jede mögliche Prognose des Ausgangs bzw. des bezüglich der Wette massgebenden Resultats eines Sportereignisses («1», «X» oder «2») im Voraus eine Quote fest. Die Loterie Romande behält sich das Recht vor, bestimmten Sportereignissen erst nach dem Beginn der Wettperiode eine Quote zuzuweisen. Auf jeden Fall kann erst ab dem Zeitpunkt auf ein Sportereignis gewettet werden, zu dem ihm eine Quote zugeteilt worden ist. Das Total der Quoten bzw. der mögliche Gewinn einer Wette wird entsprechend Artikel 11.3 des SPORTTIP-Reglements berechnet. Die Loterie Romande behält sich das Recht vor, bestimmte Möglichkeiten des Ausgangs eines Sportereignisses von Anfang an auszuschliessen und diesen daher keine Quoten zuzuweisen. ARTICLE 2 SPORTTIP-SET SPIELSCHEIN / PROGNOSEN 2.1 Der SPORTTIP-SET-Spielschein bietet die Möglichkeit, vorbehaltlich der in Artikel 3 des vorliegenden Anhangs in Bezug auf die Mindest- und Höchsteinsätze sowie den erlaubten Höchstbetrag des Totals der Quoten bzw. des erlaubten Gewinns einer Wette, mittels Einzelwette oder Systemwette teilzunehmen. Die Einzelwette kann in Form einer einzigen Prognose oder einer kombinierten Prognose abgegeben werden. Die kombinierten Prognosen umfassen mindestens 2 und höchstens 10 Sportereignisse. Die Systemwette gestattet es, unter den folgenden verkürzten Kombinationen von Einzelwetten auszuwählen: • • • • • 2 aus 3 2 aus 4 2 aus 5 3 aus 4 3 aus 5 = = = = = 3 6 10 4 10 Einzelwetten à 2 Prognosen Einzelwetten à 2 Prognosen Einzelwetten à 2 Prognosen Einzelwetten à 3 Prognosen Einzelwetten à 3 Prognosen 3/9 • • • • • • 3 aus 6 4 aus 5 4 aus 6 5 aus 6 5 aus 7 6 aus 7 = = = = = = 20 5 15 6 21 7 Einzelwetten à 3 Prognosen Einzelwetten à 4 Prognosen Einzelwetten à 4 Prognosen Einzelwetten à 5 Prognosen Einzelwetten à 5 Prognosen Einzelwetten à 6 Prognosen 2.2 Für die Prognose des Ausgangs der ausgewählten Sportereignisse muss normalerweise zwischen drei Möglichkeiten gewählt werden: dem Sieg des (links im Wettprogramm und in den Spalten der Matchs) erstgenannten Wettkampfteilnehmers (Prognose «1» – im Allgemeinen die Heimmannschaft), dem unentschiedenen Ausgang (Prognose «X») oder dem Sieg des (rechts im Wettprogramm und in den Spalten der Matchs) zweitgenannten Wettkampfteilnehmers (Prognose «2» – im Allgemeinen die Gastmannschaft). Etwaige Änderungen dieser Verfahrensweisen werden den Teilnehmern im Wettprogramm in Form von Sonderbestimmungen bekannt gegeben. Überdies können auch Wettformen angeboten werden, die nicht auf Mannschaftssportarten beruhen oder für die andere Formen von Prognosen verlangt werden. 2.3 Im Fall der Einzelwette muss die Anzahl der ausgewählten Matchs deutlich auf dem Spielschein angekreuzt werden. Im Fall der Systemwette muss das gewählte System angekreuzt werden. Gemäss Artikel 16.4 des SPORTTIP-Reglements müssen die Markierungen in Form von Kreuzen (X) eingetragen werden. Im Rahmen der Einzelwette muss die Anzahl an Markierungen/Kreuzen in der dreiteiligen Spalte der Anzahl der ausgewählten Matchs entsprechen. Im Rahmen der Systemwette müssen die Markierungen/Kreuze der grössten Anzahl an Sportereignissen des gewählten Systems entsprechen. Die Artikel 18.3 und 19 des SPORTTIP-Reglements gelten im Fall fehlender Markierungen. 4/9 ARTICLE 3 EINSATZ/MAXIMALES TOTAL DER QUOTEN UND MAXIMALE GEWINNE (LIMITEN) 3.1 Der Mindesteinsatz der Einzelwette beträgt CHF 3.–; bei der Systemwette beträgt der Mindesteinsatz CHF 2.– pro Einzelwette. Der Gesamteinsatz einer Systemwette (mehrere Einzelwetten) entspricht dem Einsatz pro Einzelwette multipliziert mit der Anzahl der in der Systemwette enthaltenen Einzelwetten. Vorbehaltlich der Artikel 3.2 bis 3.4 des vorliegenden Anhangs beträgt der maximale Einsatz pro Einzelwette bei der Einzelwette und bei der Systemwette CHF 500.–. Innerhalb dieses Einsatzbereichs (CHF 3.– bzw. CHF 2.– und CHF 500.–) und der in den Artikeln 3.2 bis 3.4 des vorliegenden Anhangs vorgesehenen Limiten kann der Teilnehmer unter den verschiedenen auf dem Spielschein aufgedruckten Einsatzstufen wählen, d. h.: CHF 2.–, 3.–, 5.–, 10.–, 20.–, 30.–, 50.–, 100.–, 200.–, 300.–, 500.–. 3.2 Bei der Systemwette beträgt der maximal erlaubte Einsatz pro Einzelwette: • CHF 500.– für die Systeme 3 aus 4, 3 aus 5, 4 aus 5, 4 aus 6, 5 aus 6 und 6 aus 7; • CHF 300.– für die Systeme 3 aus 6 und 5 aus 7; • CHF 500.- für die Systeme 2 aus 3, 2 aus 4 und 2 aus 5. 3.3 Der maximal erlaubte Betrag des Totals der Quoten einer Einzelwette ist 1000. 3.4 Der erlaubte Höchstgewinn beträgt: 1. CHF 100’000.– bei der Einzelwette und 2. CHF 1’000’000.– bei der Systemwette (Summe aller richtigen Einzelwetten des gewählten Systems). 3.5 Im Fall der Überschreitung einer dieser Limiten wird die Wette nicht angenommen und es wird keine Quittung registriert. 5/9 ARTICLE 4 MASSGEBLICHES RESULTAT UND VERSCHIEBUNG ODER VORVERLEGUNG 4.1 Wenn ein Sportereignis wiederholt wird, wird nur das Ereignis, das zuerst stattgefunden hat, und nicht die Wiederholung dieses Ereignisses berücksichtigt, und zwar unabhängig davon, an welchem Tag Letzteres stattgefunden hat. Diese Regel gilt ebenfalls für Prognosen in Bezug auf den Ausgang bzw. das Resultat von Teilabschnitten eines Sportereignisses. Artikel 10.4 des SPORTTIP-Reglements, der insbesondere die Bewertung der Wiederholung umfasst, bleibt vorbehalten. Es handelt sich nicht um eine Wiederholung, wenn ein Sportereignis wegen Nebel, schwieriger Witterungsbedingungen oder aus anderen Gründen unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt ausgetragen wird. Artikel 4.2 des vorliegenden Anhangs gilt. 4.2 Im Fall der Verschiebung oder Vorverlegung eines Sportereignisses ist zu unterscheiden zwischen: • einem Sportereignis, das trotz der Verschiebung oder Vorverlegung innerhalb der Wettperiode des entsprechenden Wettprogramms stattfindet (Art. 4.2.1 weiter unten) und • einem Sportereignis, das aufgrund einer Verschiebung oder einer Vorverlegung nicht mehr innerhalb der Wettperiode des entsprechenden Wettprogramms stattfindet (Art. 4.2.2 weiter unten). Eventuelle Verschiebungen von Sportereignissen werden nicht berücksichtigt im Fall von Wetten, bei denen auf den Stand des Matchs zu einem bestimmten Zeitpunkt gewettet wird, da in diesen Fällen allein die Situation zum entscheidenden Zeitpunkt unabhängig von jeder eventuellen Verschiebung massgebend ist. 4.2.1 Bei Verschiebung oder Vorverlegung eines Sportereignisses innerhalb der Wettperiode des laufenden Wettprogramms wird der tatsächliche Ausgang bzw. das tatsächliche Resultat des Sportereignisses gemäss Artikel 10 des SPORTTIP-Reglements ermittelt. Der Zeitpunkt des Annahmeschlusses (Art. 23) und das Datum des Tages der Auszahlfreigabe werden entsprechend 6/9 geändert. Ein Sportereignis gilt als innerhalb der Wettperiode des laufenden Wettprogramms verschoben oder vorverlegt, wenn das Sportereignis nicht vor dem Beginn der Wettperiode beginnt und wenn die reguläre Spielzeit spätestens um 06.00 h des Tages nach dem letzten Tag des laufenden Wettprogramms endet. Wenn ein Sportereignis vorverlegt wurde, jedoch weiterhin Wetten angenommen wurden, obwohl die Vorlaufzeit für den Annahmeschluss von Wetten überschritten gewesen ist, wird der Annahmeschluss nachträglich vorverlegt. Der nachträglich geänderte Annahmeschluss wird unter Berücksichtigung von maximal der gleichen Validierungsfrist festgelegt, wie sie für das ursprünglich geplante Spieldatum vorgesehen war. Für alle Wetten, die zwischen dem nachträglich vorverlegten Annahmeschluss und der späteren Anpassung des Annahmeschlusses angenommen worden sind, werden die Quoten des betreffenden Sportereignisses auf «1.00» gesetzt (abweichend von den festgesetzten Quoten und von der/den auf der Spielquittung aufgedruckten Quote/n) und die Prognosen des Teilnehmers in Bezug auf den Ausgang bzw. das Resultat dieses Sportereignisses gelten als zutreffend. Im Fall anderer Verschiebungen oder Vorverlegungen eines Sportereignisses oder des Annahmeschlusses eines Ereignisses während des Wettprogramms werden die entsprechenden Prognosen des Teilnehmers mit den Quoten berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Registrierung der Quittung gültig sind, soweit diese vor dem nachträglich festgelegten Annahmeschluss stattgefunden hat. 4.2.2 Im Fall der Verschiebung eines Sportereignisses, das aufgrund der Verschiebung der regulären Spielzeit nach 06.00 h am Tag nach dem letzten Gültigkeitstag des laufenden Wettprogramms endet, werden die Quoten aller Ausgangsmöglichkeiten bzw. des Resultats auf «1.00» gesetzt (abweichend von den festgesetzten Quoten und der/den auf der Spielquittung aufgedruckten Quote/n) und die Prognosen des Teilnehmers in Bezug auf den Ausgang bzw. das Resultat des Sportereignisses gelten als zutreffend. Diese Regelung gilt ebenfalls, wenn ein Sportereignis unterbrochen, fortgesetzt und erst am 7/9 Tag nach dem im Wettprogramm aufgeführten Tag nach 06.00 h beendet wird. 4.3 Ein Sportprogramm gilt als annulliert, wenn dessen Ausgang durch Auslosung bestimmt wurde. Im Fall der Annullierung wird die Quote aller Möglichkeiten des Ausgangs bzw. des Resultats dieser Ereignisse auf «1.00» gesetzt (abweichend von den festgesetzten Quoten und der/den auf der Spielquittung aufgedruckten Quote/n) und die Prognosen des Teilnehmers in Bezug auf den Ausgang bzw. das Resultat des Sportereignisses gelten als zutreffend. 4.4 Wenn es sich herausstellt, dass eine Quittung nach dem tatsächlichen Beginn eines der Sportereignisse, auf die Prognosen abgegeben wurden, registriert wurde, werden die Quoten des betreffenden Sportereignisses auf «1.00» gesetzt (abweichend von den festgesetzten Quoten und der/den auf der Spielquittung aufgedruckten Quote/n) und die Prognosen des Teilnehmers in Bezug auf den Ausgang bzw. das Resultat dieses Sportereignisses gelten als zutreffend. 4.5 Im Fall von Wetten (Wetten auf den Ausgang bzw. das Resultat von Teilabschnitten und andere Wettformen wie z.B. die Ersttorwette eingeschlossen) auf Begegnungen (Aufeinandertreffen von zwei Mannschaften/Wettkampfteilnehmern) werden die Quoten auf «1.00» gesetzt, wenn der Heimvorteil geändert wurde (abweichend von den zuvor festgesetzten Quoten und der/den auf der Spielquittung aufgedruckten Quote/n). In diesem Fall gelten die Prognosen des Teilnehmers in Bezug auf den Ausgang bzw. das Resultat des betreffenden Sportereignisses als zutreffend. Die Quittungen, welche nach der Publikation der infolge der Änderung des Austragungsortes aktualisierten Quoten registriert wurden, bleiben unverändert. 4.6 Wenn ausser dem Endresultat auch der Ausgang bzw. das Resultat von Teilabschnitten berücksichtigt wird oder es sich um eine andere Wettform handelt (Art. 1.2), gelten die Artikel 4.1 bis 4.5 des vorliegenden Anhangs sowohl für das Endresultat als auch für den Ausgang der Teilabschnitte bzw. für das Teilresultat bzw. für die vorausgesagten Resultate der anderen Wettformen im Fall eines wiederholten, verschobenen, vorverlegten, annullierten oder auf eine andere Weise als ursprünglich vorge8/9 sehen durchgeführten Sportereignisses. Wenn nicht alle im Wettprogramm aufgeführten Teilabschnitte gespielt werden oder wenn das Sportereignis in seinem zweiten Teilabschnitt oder später abgebrochen wurde, werden die Ausgänge der beendeten Teilabschnitte berücksichtigt; die Artikel 4.1 bis 4.5 des vorliegenden Anhangs gelten für den Endausgang und den Ausgang der nicht beendeten Teilabschnitte. 4.7 Wenn eine Einzelwette weniger als zwei Sportereignisse betrifft, deren Quoten nicht auf «1.00» gesetzt wurden, wird der Einsatz vollständig entsprechend der Quote «1.00» rückerstattet. Nur eine Einzelwette, deren Gesamteinsatz mit der Quote «1.00» rückerstattet wird, gilt als eine Rückerstattung im Sinne der Artikel 24 und 33 des SPORTTIP-Reglements und ist infolgedessen verrechnungssteuerfrei. Lausanne, Februar 2016 Société de la Loterie de la Suisse Romande 9/9
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