Sitzungsvorlage Nr. 130 / 2016 Tagesordnungspunkt 10 Betrifft

Sitzungsvorlage Nr. 130 / 2016
Tagesordnungspunkt
10
der Finanzverwaltung
öffentlich
x
an den Stadtrat der Großen Kreisstadt
nichtöffentlich
Rochlitz
zur Beratung
am 23.02.2016
zur Beschlussfassung
Berichterstatter: Frau Bräunlich
zur Erstellung einer Mitteilung
x
zur Beantwortung einer Anfrage
beglaubigter Protokollauszug
2
Betrifft:
Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Großen Kreisstadt
Rochlitz für das Haushaltsjahr 2016 sowie des Finanz- und Investitionsplanes bis
zum Jahr 2019
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz beschließt die Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2016 und bestätigt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 mit
den Anlagen sowie den Finanz- und Investitionsplan bis zum Jahr 2019.
Begründung:
- wird mündlich vorgetragen
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen wurde am 26.01.2016 allen
Stadträten zugestellt.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016 nach § 76 Abs. 1
Sächsische Gemeindeordnung erfolgte vom 27.01. bis zum 04.02.2016.
Unterzeichnung:
Datum: 11.02.2016
Frank Dehne
Oberbürgermeister
Sitzungsvorlage Nr. 127 / 2016
Tagesordnungspunkt
6
der Finanz- und Bauverwaltung
öffentlich
x
an den Stadtrat der Großen Kreisstadt
nichtöffentlich
Rochlitz
zur Beratung
am 23.02.2016
zur Beschlussfassung
Berichterstatter:
zur Erstellung einer Mitteilung
Frau Bräunlich/Herr Schramm
zur Beantwortung einer Anfrage
beglaubigter Protokollauszug
Betrifft:
Beschlussänderung zu Mittelumschichtungen für Investitionszahlungen 2015
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz stimmt der Mittelumschichtung von
bisher 60.000 Euro auf 75.000 Euro des Budgets 2.2 – Maßnahme Rückbau
Seminarstraße 4 – zum Budget 2 für die Maßnahme Grunderwerb mit Abbruch
Schulgasse 23/25 – Produktsachkonto 11.132.00-099021 – zu.
x
1
Begründung:
Die Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Rochlitz vom 26.11.2014 regelt die
Zustimmung zu Mittelumschichtungen zwischen Budgets ab 35.000 Euro im
Einzelfall pro Investitionsmaßnahme durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt
Rochlitz.
Für die Maßnahme Grunderwerb und Abbruch Schulgasse 23/25 sind im Jahr 2015
im Investitionsplan 115.000 Euro geplant.
Die Kosten des Grunderwerbs einschließlich aller Kosten und Gebühren betragen
8.287 Euro. Damit stehen für den Abbruch 106.713 Euro (gerundet 107.000 Euro)
planmäßig zur Verfügung.
Die Abbruchkosten erhöhen sich von 60.000 Euro um weitere 15.000 Euro auf
nunmehr 182.000 Euro.
Die Kostenerhöhung wird vom Bauamt wie folgt begründet:
Die im Haushalt angesetzten Kosten beruhen auf der ursprünglichen
Kostenschätzung des Planungsbüros aus dem Jahr 2014. Die Kostenerhöhungen
resultieren einerseits aus einem abweichenden Ausschreibungsergebnis –
Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebotes unter Ausschluss eines Billigbieters –
und einem Aufschlag für das Nachtragsrisiko infolge erhöhter Aufwendungen im
Bereich der angrenzenden Bausubstanz (Giebel, Stadtmauer) sowie des
Abrechnungsrisikos infolge Mengenmehrungen
Die Kosten für die archäologischen Grabungen sind nicht enthalten. Diese Kosten
werden als außerordentlicher Aufwand behandelt und betragen ca. 15.000 Euro.
Unterzeichnung:
Datum: 11.02.2016
Frank Dehne
Oberbürgermeister
Sitzungsvorlage Nr. 131 / 2015
Tagesordnungspunkt
12
des Oberbürgermeisters
öffentlich
x
an den Stadtrat der Großen Kreisstadt
nichtöffentlich
Rochlitz
zur Beratung
x
am 23.02.2016
zur Beschlussfassung
x
Berichterstatter: Herr Dehne
zur Erstellung einer Mitteilung
zur Beantwortung einer Anfrage
beglaubigter Protokollauszug
x
Betrifft:
Vergabe einer Organisationsuntersuchung in der Kernverwaltung der Großen
Kreisstadt Rochlitz
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt die Vergabe einer Organisationsuntersuchung in der
Kernverwaltung der Großen Kreisstadt Rochlitz gemäß dem Angebot der OMP
Organisations- und Managementberatung GmbH Berlin vom 07.02.2016 zum Angebotspreis
von 29.988,00 Euro.
Begründung:
Aufgrund der Bitte der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft (VG) und der Hinweise des Stadtrates im Zusammenhang
mit der Ausschreibung für eine/einen Fachbedienstete/n in Bezug auf die
Überprüfung der jetzigen Ämterstruktur wurde am 04.02.2016 mit dem
Geschäftsführer der OMP Organisations- und Managementberatung GmbH Berlin
ein Gespräch über Untersuchungsschwerpunkte im Beisein der Bürgermeister der
VG geführt.
Nach Auswertung des Gespräches und der Referenzen (z. B. Stadt Frankenberg,
Große Kreisstadt Crimmitschau) haben sich auch die Bürgermeister der VG für das
Unternehmen ausgesprochen.
Untersuchungsschwerpunkte sind:
Für die Organisationsuntersuchung und Stellenbemessung sieht OMP einen
Methoden-Mix vor, der sich in zahlreichen vergleichbaren Projekten in
Kommunalverwaltungen bewährt hat. Dieser Methoden-Mix besteht insbesondere
aus folgenden Elementen:
-
ausführliche Interviews mit allen Leitungskräften und mit den Mitarbeitern/innen in
den Untersuchungsbereichen
-
Auswertung von Unterlagen / Dokumentenanalyse (z. B. Haushalts- und
Stellenplan, Leistungsstatistik, Dienstanweisungen, Jahresberichte)
-
schriftliche Erhebung zum Aufgabenbestand, Arbeitsmengengerüst (Fallzahlen)
und Ressourceneinsatz (Personal)
-
Inaugenscheinnahme der räumlichen Verhältnisse der Verwaltung, soweit sie
untersuchungsrelevant sind
-
fortschreibungsfähige und transparente Verfahren zur Stellenbemessung
Die vorgeschlagenen Methoden entsprechen anerkannten Verfahren der
Organisationsanalyse und Stellenbemessung wie sie beispielsweise im „Handbuch
für Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlung des
Bundesministeriums des Innern“ beschrieben sind.
Dem Unternehmen sollte der Auftrag erteilt werden. Die Firma kann zeitnah mit der
Arbeit beginnen.
Die Deckung der Kosten erfolgt aus dem Budget Personalkosten.
Unterzeichnung:
Datum: 12.02.2016
Frank Dehne
Oberbürgermeister
Sitzungsvorlage Nr. 128 / 2016
Tagesordnungspunkt
7
der Finanzverwaltung
öffentlich
x
an den Stadtrat der Großen Kreisstadt
nichtöffentlich
Rochlitz
zur Beratung
am 23.02.2016
zur Beschlussfassung
Berichterstatter: Frau Bräunlich
zur Erstellung einer Mitteilung
x
zur Beantwortung einer Anfrage
beglaubigter Protokollauszug
2
Betrifft:
Haushaltsplanung 2016 - Schlüsselprodukte
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz stimmt entsprechend der Sächsischen
Gemeindeordnung § 75 Absatz 1 in Verbindung mit der Sächsischen Kommunalen
Haushaltsverordnung (Doppik) § 4 Absatz 2 der Darstellung folgender Produkte als
Schlüsselprodukte ab dem Haushaltsplan 2016 zu:
Teilhaushalt
2
3
1
1
3
4
Produkt
11.133
51.103
27.200
36.520
51.101
Beteiligungsmanagement
Stadtsanierung
Bibliothek
Kindertagesstätten
Räumliche Planungs- und
Entwicklungsmaßnahmen
57.301 Bürgerhaus
Begründung:
Als Schlüsselprodukt werden solche Produkte bezeichnet, die sich aus den übrigen
Produkten durch Kriterien wie u. a. hohe Steuerungsrelevanz und/oder hohe
Finanzrelevanz herausheben.
Durch die Festlegung von Schlüsselprodukten besteht die Möglichkeit Schwerpunkte
für einen bestimmten Zeitraum hinsichtlich der kommunalen Entwicklung zu setzen.
Zu den Schlüsselprodukten sind Kennziffern und Ziele zu definieren, um eine
Messung der Zielerreichung darzustellen.
Zur Vorstellung des Haushaltes zur Sitzung des Stadtrates am 15.12.2015 wurden
die Schlüsselprodukte benannt und auch in den Ausschüssen diskutiert.
Durch die Produktverantwortlichen erfolgte eine Untersetzung der Schlüsselprodukte
mit Zielen und Leistungsdaten und Kennzahlen. Die einzelnen Schlüsselprodukte
sind als Anlage zum Vorbericht enthalten.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben empfiehlt die Rechtsaufsichtsbehörde
(Landratsamt Mittelsachsen) eine Beschlussfassung durch den Stadtrat.
Unterzeichnung:
Datum: 11.02.2016
Frank Dehne
Oberbürgermeister
Sitzungsvorlage Nr. 121 / 2016
Tagesordnungspunkt
11
des Hauptamtes
öffentlich
x
an den Stadtrat der Großen Kreisstadt
nichtöffentlich
Rochlitz
zur Beratung
x
am 23.02.2016
zur Beschlussfassung
x
Berichterstatter: Herr Rosemann
zur Erstellung einer Mitteilung
zur Beantwortung einer Anfrage
beglaubigter Protokollauszug
x
Betrifft:
Verordnung der Großen Kreisstadt Rochlitz über das Offenhalten von Verkaufsstellen
an Sonntagen aus besonderem Anlass im Jahr 2016
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz stimmt der Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus besonderem Anlass im Jahr 2016
zu.
Begründung:
Nach Beratung mit den Mitgliedern des Gewerbevereins hat Herr Stölzel,
Vorsitzender des Rochlitzer Gewerbeverein e. V., gebeten das Öffnen von
Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen im Jahr 2016 zu gestatten:
17.04.2016 (Kunsthandwerkermarkt auf Schloss Rochlitz)
Begründung:
Der Kunsthandwerkermarkt wird nunmehr das vierte Jahr auf Schloss Rochlitz
durchgeführt. Aufgrund des großen Spektrums der Darstellung alten und neuen
Handwerks sowie des Verkaufs von Artikeln wird mit einer großen Resonanz von
Besuchern auch im Stadtgebiet gerechnet.
Um das Angebot auf dem Schloss zu ergänzen, wurde vom Gewerbeverein dieser
Termin beantragt.
09.10.2016 (Köstliches Herbstfest auf Schloss Rochlitz)
Begründung:
Das Herbstfest wird seit mehreren Jahren auf Schloss Rochlitz durchgeführt.
Die Direktvermarkter der Region laden ins herbstlich geschmückte Schloss zum
Schauen, Probieren und Kaufen ein. Daneben gibt es Unterhaltung, Bastel- und
Spielangebote für die ganze Familie.
Da wiederum mit einer großen Resonanz von Besuchern gerechnet wird, wurde vom
Gewerbeverein dieser Termin beantragt, um das Angebot auf dem Schloss zu
ergänzen.
04.12.2016 (traditioneller Rochlitzer Weihnachtsmarkt)
Begründung:
Der Rochlitzer Weihnachtsmarkt wird traditionell am 2. Adventswochenende
durchgeführt.
Das Öffnen der Verkaufsstellen für Rochlitzer und ihre Besucher sollte an diesem
Sonntag, wie in den vergangenen Jahren auch, möglich sein.
Unterzeichnung:
Datum: 11.02.2016
Mario Rosemann
Hauptamtsleiter
Sitzungsvorlage Nr. 129 / 2016
Tagesordnungspunkt
8
der Finanzverwaltung
öffentlich
x
an den Stadtrat der Großen Kreisstadt
nichtöffentlich
Rochlitz
zur Beratung
am 23.02.2016
zur Beschlussfassung
Berichterstatter: Frau Bräunlich
zur Erstellung einer Mitteilung
x
zur Beantwortung einer Anfrage
beglaubigter Protokollauszug
2
Betrifft:
Bewilligung von Zuschüssen im Haushalt 2016
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz bewilligt die in der Anlage aufgeführten
Zuschüsse im Haushaltsjahr 2016.
Begründung:
Die Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Rochlitz vom 26.11.2014 regelt die
Bewilligung von Aufwandszuschüssen im Einzelfall.
Demnach ist für die Bewilligung von Zuschüssen über 2.500 Euro der Stadtrat
zuständig.
Anlage
Unterzeichnung:
Datum: 11.02.2016
Frank Dehne
Oberbürgermeister