Sitzungsvorlage Nr. 130 / 2016 Tagesordnungspunkt 10 der Finanzverwaltung öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung am 23.02.2016 zur Beschlussfassung Berichterstatter: Frau Bräunlich zur Erstellung einer Mitteilung x zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug 2 Betrifft: Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Großen Kreisstadt Rochlitz für das Haushaltsjahr 2016 sowie des Finanz- und Investitionsplanes bis zum Jahr 2019 Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und bestätigt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 mit den Anlagen sowie den Finanz- und Investitionsplan bis zum Jahr 2019. Begründung: - wird mündlich vorgetragen Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen wurde am 26.01.2016 allen Stadträten zugestellt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016 nach § 76 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung erfolgte vom 27.01. bis zum 04.02.2016. Unterzeichnung: Datum: 11.02.2016 Frank Dehne Oberbürgermeister Sitzungsvorlage Nr. 127 / 2016 Tagesordnungspunkt 6 der Finanz- und Bauverwaltung öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung am 23.02.2016 zur Beschlussfassung Berichterstatter: zur Erstellung einer Mitteilung Frau Bräunlich/Herr Schramm zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug Betrifft: Beschlussänderung zu Mittelumschichtungen für Investitionszahlungen 2015 Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz stimmt der Mittelumschichtung von bisher 60.000 Euro auf 75.000 Euro des Budgets 2.2 – Maßnahme Rückbau Seminarstraße 4 – zum Budget 2 für die Maßnahme Grunderwerb mit Abbruch Schulgasse 23/25 – Produktsachkonto 11.132.00-099021 – zu. x 1 Begründung: Die Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Rochlitz vom 26.11.2014 regelt die Zustimmung zu Mittelumschichtungen zwischen Budgets ab 35.000 Euro im Einzelfall pro Investitionsmaßnahme durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz. Für die Maßnahme Grunderwerb und Abbruch Schulgasse 23/25 sind im Jahr 2015 im Investitionsplan 115.000 Euro geplant. Die Kosten des Grunderwerbs einschließlich aller Kosten und Gebühren betragen 8.287 Euro. Damit stehen für den Abbruch 106.713 Euro (gerundet 107.000 Euro) planmäßig zur Verfügung. Die Abbruchkosten erhöhen sich von 60.000 Euro um weitere 15.000 Euro auf nunmehr 182.000 Euro. Die Kostenerhöhung wird vom Bauamt wie folgt begründet: Die im Haushalt angesetzten Kosten beruhen auf der ursprünglichen Kostenschätzung des Planungsbüros aus dem Jahr 2014. Die Kostenerhöhungen resultieren einerseits aus einem abweichenden Ausschreibungsergebnis – Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebotes unter Ausschluss eines Billigbieters – und einem Aufschlag für das Nachtragsrisiko infolge erhöhter Aufwendungen im Bereich der angrenzenden Bausubstanz (Giebel, Stadtmauer) sowie des Abrechnungsrisikos infolge Mengenmehrungen Die Kosten für die archäologischen Grabungen sind nicht enthalten. Diese Kosten werden als außerordentlicher Aufwand behandelt und betragen ca. 15.000 Euro. Unterzeichnung: Datum: 11.02.2016 Frank Dehne Oberbürgermeister Sitzungsvorlage Nr. 131 / 2015 Tagesordnungspunkt 12 des Oberbürgermeisters öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung x am 23.02.2016 zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Dehne zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug x Betrifft: Vergabe einer Organisationsuntersuchung in der Kernverwaltung der Großen Kreisstadt Rochlitz Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt die Vergabe einer Organisationsuntersuchung in der Kernverwaltung der Großen Kreisstadt Rochlitz gemäß dem Angebot der OMP Organisations- und Managementberatung GmbH Berlin vom 07.02.2016 zum Angebotspreis von 29.988,00 Euro. Begründung: Aufgrund der Bitte der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) und der Hinweise des Stadtrates im Zusammenhang mit der Ausschreibung für eine/einen Fachbedienstete/n in Bezug auf die Überprüfung der jetzigen Ämterstruktur wurde am 04.02.2016 mit dem Geschäftsführer der OMP Organisations- und Managementberatung GmbH Berlin ein Gespräch über Untersuchungsschwerpunkte im Beisein der Bürgermeister der VG geführt. Nach Auswertung des Gespräches und der Referenzen (z. B. Stadt Frankenberg, Große Kreisstadt Crimmitschau) haben sich auch die Bürgermeister der VG für das Unternehmen ausgesprochen. Untersuchungsschwerpunkte sind: Für die Organisationsuntersuchung und Stellenbemessung sieht OMP einen Methoden-Mix vor, der sich in zahlreichen vergleichbaren Projekten in Kommunalverwaltungen bewährt hat. Dieser Methoden-Mix besteht insbesondere aus folgenden Elementen: - ausführliche Interviews mit allen Leitungskräften und mit den Mitarbeitern/innen in den Untersuchungsbereichen - Auswertung von Unterlagen / Dokumentenanalyse (z. B. Haushalts- und Stellenplan, Leistungsstatistik, Dienstanweisungen, Jahresberichte) - schriftliche Erhebung zum Aufgabenbestand, Arbeitsmengengerüst (Fallzahlen) und Ressourceneinsatz (Personal) - Inaugenscheinnahme der räumlichen Verhältnisse der Verwaltung, soweit sie untersuchungsrelevant sind - fortschreibungsfähige und transparente Verfahren zur Stellenbemessung Die vorgeschlagenen Methoden entsprechen anerkannten Verfahren der Organisationsanalyse und Stellenbemessung wie sie beispielsweise im „Handbuch für Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlung des Bundesministeriums des Innern“ beschrieben sind. Dem Unternehmen sollte der Auftrag erteilt werden. Die Firma kann zeitnah mit der Arbeit beginnen. Die Deckung der Kosten erfolgt aus dem Budget Personalkosten. Unterzeichnung: Datum: 12.02.2016 Frank Dehne Oberbürgermeister Sitzungsvorlage Nr. 128 / 2016 Tagesordnungspunkt 7 der Finanzverwaltung öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung am 23.02.2016 zur Beschlussfassung Berichterstatter: Frau Bräunlich zur Erstellung einer Mitteilung x zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug 2 Betrifft: Haushaltsplanung 2016 - Schlüsselprodukte Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz stimmt entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung § 75 Absatz 1 in Verbindung mit der Sächsischen Kommunalen Haushaltsverordnung (Doppik) § 4 Absatz 2 der Darstellung folgender Produkte als Schlüsselprodukte ab dem Haushaltsplan 2016 zu: Teilhaushalt 2 3 1 1 3 4 Produkt 11.133 51.103 27.200 36.520 51.101 Beteiligungsmanagement Stadtsanierung Bibliothek Kindertagesstätten Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen 57.301 Bürgerhaus Begründung: Als Schlüsselprodukt werden solche Produkte bezeichnet, die sich aus den übrigen Produkten durch Kriterien wie u. a. hohe Steuerungsrelevanz und/oder hohe Finanzrelevanz herausheben. Durch die Festlegung von Schlüsselprodukten besteht die Möglichkeit Schwerpunkte für einen bestimmten Zeitraum hinsichtlich der kommunalen Entwicklung zu setzen. Zu den Schlüsselprodukten sind Kennziffern und Ziele zu definieren, um eine Messung der Zielerreichung darzustellen. Zur Vorstellung des Haushaltes zur Sitzung des Stadtrates am 15.12.2015 wurden die Schlüsselprodukte benannt und auch in den Ausschüssen diskutiert. Durch die Produktverantwortlichen erfolgte eine Untersetzung der Schlüsselprodukte mit Zielen und Leistungsdaten und Kennzahlen. Die einzelnen Schlüsselprodukte sind als Anlage zum Vorbericht enthalten. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben empfiehlt die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Mittelsachsen) eine Beschlussfassung durch den Stadtrat. Unterzeichnung: Datum: 11.02.2016 Frank Dehne Oberbürgermeister Sitzungsvorlage Nr. 121 / 2016 Tagesordnungspunkt 11 des Hauptamtes öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung x am 23.02.2016 zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Rosemann zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug x Betrifft: Verordnung der Großen Kreisstadt Rochlitz über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus besonderem Anlass im Jahr 2016 Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz stimmt der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus besonderem Anlass im Jahr 2016 zu. Begründung: Nach Beratung mit den Mitgliedern des Gewerbevereins hat Herr Stölzel, Vorsitzender des Rochlitzer Gewerbeverein e. V., gebeten das Öffnen von Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen im Jahr 2016 zu gestatten: 17.04.2016 (Kunsthandwerkermarkt auf Schloss Rochlitz) Begründung: Der Kunsthandwerkermarkt wird nunmehr das vierte Jahr auf Schloss Rochlitz durchgeführt. Aufgrund des großen Spektrums der Darstellung alten und neuen Handwerks sowie des Verkaufs von Artikeln wird mit einer großen Resonanz von Besuchern auch im Stadtgebiet gerechnet. Um das Angebot auf dem Schloss zu ergänzen, wurde vom Gewerbeverein dieser Termin beantragt. 09.10.2016 (Köstliches Herbstfest auf Schloss Rochlitz) Begründung: Das Herbstfest wird seit mehreren Jahren auf Schloss Rochlitz durchgeführt. Die Direktvermarkter der Region laden ins herbstlich geschmückte Schloss zum Schauen, Probieren und Kaufen ein. Daneben gibt es Unterhaltung, Bastel- und Spielangebote für die ganze Familie. Da wiederum mit einer großen Resonanz von Besuchern gerechnet wird, wurde vom Gewerbeverein dieser Termin beantragt, um das Angebot auf dem Schloss zu ergänzen. 04.12.2016 (traditioneller Rochlitzer Weihnachtsmarkt) Begründung: Der Rochlitzer Weihnachtsmarkt wird traditionell am 2. Adventswochenende durchgeführt. Das Öffnen der Verkaufsstellen für Rochlitzer und ihre Besucher sollte an diesem Sonntag, wie in den vergangenen Jahren auch, möglich sein. Unterzeichnung: Datum: 11.02.2016 Mario Rosemann Hauptamtsleiter Sitzungsvorlage Nr. 129 / 2016 Tagesordnungspunkt 8 der Finanzverwaltung öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung am 23.02.2016 zur Beschlussfassung Berichterstatter: Frau Bräunlich zur Erstellung einer Mitteilung x zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug 2 Betrifft: Bewilligung von Zuschüssen im Haushalt 2016 Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz bewilligt die in der Anlage aufgeführten Zuschüsse im Haushaltsjahr 2016. Begründung: Die Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Rochlitz vom 26.11.2014 regelt die Bewilligung von Aufwandszuschüssen im Einzelfall. Demnach ist für die Bewilligung von Zuschüssen über 2.500 Euro der Stadtrat zuständig. Anlage Unterzeichnung: Datum: 11.02.2016 Frank Dehne Oberbürgermeister
© Copyright 2024 ExpyDoc