Betrifft Gymnasium - GEW Niedersachsen

Oktober 2015
Das Info für niedersächsische Gymnasien
Betrifft
Gymnasium
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen – Fachgruppe Gymnasien
Sekundarstufe II
Umsetzung des OVG-Urteils zur Gymnasial-Arbeitszeit
GEW besteht auf anteiliger Besoldung
Die GEW hat im September zum Entwurf der
„Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der
Beamtinnen und Beamten an öffentlichen
Schulen“ Stellung genommen und dabei
auch die Gesamtsituation, insbesondere die
Einstellungen, in den Blick genommen.
Die GEW erkennt an, dass die Landesregierung das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, das die
Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für
Gymnasiallehrkräfte für rechtswidrig erklärt
hat, zügig umsetzt: In der Arbeitszeitverordnung, durch die zusätzliche Einstellung von
750 Lehrkräften und durch die Rückgabe der
rechtswidrig zu viel geleisteten Arbeit.
Die GEW erkennt an, dass die Landesregierung dabei die Absprachen einhält, die die
Kultusministerin mit der GEW und anderen
Organisationen der Lehrkräfte getroffen hat.
Ein Streitpunkt besteht allerdings weiterhin:
Der finanzielle Ausgleich der rechtswidrig
zu viel geleisteten Arbeit soll nach dem Entwurf der Arbeitszeitverordnung für Vollzeitkräfte nach der Mehrarbeitsvergütung erfolgen. Die GEW fordert dagegen die Zahlung
der anteiligen Besoldung – für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen macht das
einen nicht unbeträchtlichen Unterschied.
Für Teilzeitkräfte ist dagegen aufgrund der
europäischen Rechtsprechung die anteilige
Besoldung vorgesehen.
GEW und Philologenverband haben nie einen Zweifel daran gelassen, dass sie die Anwendung der Mehrarbeitsvergütung nicht
akzeptieren – auch bei den Beratungen mit
der Kultusministerin. Beide Organisationen
erwarten, dass die Landesregierung die Botschaften aus der Anhörung aufnimmt und
die Arbeitszeitverordnung entsprechend
korrigiert.
Der Rechtsschutz der GEW hat sich über die
Fachgruppe Gymnasien an alle GymnasialKolleginnen und -Kollegen gewandt, die im
Laufe des Jahres 2015 pensioniert wurden
oder in Rente gegangen sind. Sie sollen gegen Bescheide Widerspruch einlegen, in
denen die Mehrarbeitsvergütung
angewendet wird, um notfalls gerichtlich vorzugehen.
Die GEW erwartet, dass die Kultusministerin – wie in den Beratungen am Ende des
letzten Schuljahres verabredet – die Konditionen der Rückgabe der zu viel geleisteten
Arbeit mit der GEW und anderen betroffenen Gewerkschaften vertraglich festlegt.
Dies betrifft insbesondere die Arbeitszeitkonten und den finanziellen Ausgleich.
Die betroffenen Gymnasiallehrkräfte sollen
zugleich eine persönliche rechtsverbindliche Zusicherung erhalten.
Die GEW verweist darauf, dass die Zusage der Kultusministerin, eine solche vertragliche Absicherung zu vereinbaren, die
Grundlage für die Bereitschaft der Lehrkräfte bildet, sich auf ein Arbeitszeitkonto
einzulassen, nach dem die Rückgabe der
zu viel geleisteten Stunde mit dem Schuljahr 2016/17 beginnt, und gegebenenfalls
im Schuljahr 2015/16 durch eine freiwillige
Stunde Mehrarbeit dazu beizutragen, Unterrichtsausfall an der eigenen Schule zu
vermeiden.
Solange der Streit um die Höhe des finanziellen Ausgleichs nicht beigelegt ist, kann
die GEW der vorgelegten Verordnung nicht
zustimmen und keinen Vertrag abschließen.
Die GEW ist an einer Lösung interessiert, die
erneute Klagen von betroffenen Kolleginnen
und Kollegen vermeidet.
Die GEW wiederholt an dieser Stelle ihre
Forderung, dass der Haushalt des Kultusministeriums dauerhaft um 40 Mio. Euro
erhöht wird, um die 750 Stellen zu finanzieren, die für den Ausgleich der Nichterhöhung der Unterrichtsverpflichtung der
Gymnasiallehrkräfte notwendig sind. Bislang ist die Zusatzfinanzierung nur für 2015
und 2016 gesichert. Keinesfalls dürfen diese
Stellen z. B. zu Lasten anderer Schulformen
oder zu Lasten der Inklusion oder des Ganztags finanziert werden.
Eberhard Brandt
Aktuelle Informationen zur Arbeitszeit und
Musterschreiben unter „Mehrarbeit an
Gymnasien gekippt. Alle Informationen“ auf
www.gew-nds.de
www.gew-nds.de/gym
Erlass zu Schulfahrten liegt vor. GEW fordert Nachbesserungen
Die Abschaffung der Pflicht zur zweiten Fremdsprache in 11
würde neue Möglichkeiten schaffen
Im Zuge der Rückkehr zum Abitur nach 13
Jahren muss u. a. die Oberstufenverordnung
geändert werden. Dazu hat das Kultusministerium im Frühjahr 2015 einen Änderungsentwurf vorgelegt. Dieser sieht vor, dass die
zweite Fremdsprache auch im 11. Schuljahrgang für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend bleiben bzw. werden soll, obwohl
die zweite Fremdsprache jetzt bereits im
Jahrgang 6 beginnt.
Der Philologenverband befürwortet diese
Regelung, da er bei Abschaffung der Pflicht
zur zweiten Fremdsprache im 11. Jahrgang
die „Leistungsfähigkeit des Schulwesens“ in
Gefahr sieht.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sieht das ganz anders: Der Wegfall der
Pflicht zur zweiten Fremdsprache in 11 bedeutet nicht weniger Unterricht und Niveau,
sondern erweitert die Möglichkeiten für die
Naturwissenschaften, die gesellschaftswissenschaftlichen und die ästhetischen Fächer
und auch die Fremdsprachen selbst, die Sek
II um interessante und hoch qualifizierte Angebote zu erweitern.
Zweite Fremdsprache von 6 bis 10 reicht
aus
Die Befürworter der verpflichtenden Regelung vergessen, dass die zweite Fremdsprache jetzt bereits in Jahrgang 6 beginnt, also
einschließlich Jahrgang 10 insgesamt fünf
Jahre unterrichtet wird. Bisher galt gemäß §
8 Absatz 3 der Oberstufenverordnung, dass
die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache entfällt,
wenn diese vor Eintritt in die Einführungsphase „im Sekundarbereich I der Realschule
oder dem Realschulzweig der Oberschule
oder der Kooperativen Gesamtschule als
Wahlpflichtfremdsprache mindestens fünf
Schuljahre lang, an der Integrierten Gesamtschule als Wahlpflichtfremdsprache mindestens fünf Schuljahre lang oder im Umfang
von zwanzig Gesamtstunden durchgehend
erlernt worden ist.“
Die Oberstufen an den Integrierten Gesamtschulen, die ja das Abitur nach wie vor nach
13 Jahren durchführen, haben nach dieser
Vorschrift gearbeitet. Jüngere statistische
Untersuchungen zeigen, dass die Umsetzung dieser Vorschrift den sprachlichen
Betrifft Gymnasium Schwerpunkt in der Qualifikationsphase der
Integrierten Gesamtschulen gestärkt hat.
Warum soll diese Regelung nicht auch für
Schülerinnen und Schüler gelten, die die
Sekundarstufe I am Gymnasium absolviert
haben? Vorschriften der Kultusministerkonferenz stehen dem nicht entgegen. Die
entsprechende Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II sieht unter Punkt 7.3 vor: „In
der Einführungsphase sind grundsätzlich
zwei Fremdsprachen zu belegen. Diese können zwei fortgeführte Fremdsprachen oder
eine fortgeführte und eine neu beginnende
Fremdsprache sein. Für Schülerinnen und
Schüler, die vor Eintritt in die gymnasiale
Oberstufe eine zweite Fremdsprache mindestens vier Jahre erlernt haben, kann die
Verpflichtung zur Belegung einer zweiten
Fremdsprache in der Einführungsphase entfallen.“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 06.06.2013)
Neue Möglichkeiten im 11. Jahrgang
Selbstverständlich bliebe für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, auch im 11. Schuljahrgang die zweite
Fremdsprache fortzusetzen, egal welchen
Schwerpunkt sie in der Qualifikationsphase
(zukünftig Jahrgang 12 und 13) wählen wollen.
Und selbstverständlich bestünde weiterhin
für alle Schülerinnen und Schüler, die in 12
und 13 den sprachlichen Schwerpunkt wählen wollen, die Pflicht, in 11 zwei Fremdsprachen zu belegen.
Also: Die zweite Fremdsprache in 11 würde
keinesfalls abgeschafft.
Gemäß Erlass sollen die Reisekosten zwar
leicht erhöht, aber nach wie vor nicht entsprechend den Regelungen abgerechnet werden,
wie sie im Bundesreisekostengesetz für Angehörige des öffentlichen Dienstes festgelegt
sind. Das heißt im Klartext: Viele Kolleginnen
und Kollegen zahlen zu. Die GEW bleibt deswegen bei ihrer Forderung: Die Regelungen zu
den Reisekosten müssen nachgebessert werden und das Budget ist deutlich zu erhöhen.
wollen, hätten diese nach Angebot der Schule bereits im 11. Jahrgang die Möglichkeit,
zusätzliche Stunden in naturwissenschaftlichen, gesellschaftswissenschaftlichen oder
musisch-künstlerischen Fächer zu belegen.
Das ist möglich, da bei einer verpflichtenden Gesamtstundenzahl von 30 Stunden in
11 beim Wegfall von drei Stunden Pflicht
zur zweiten Fremdsprache Stunden „frei“
werden, um bereits in der Einführungsphase Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu schaffen, ihre Stärken zu profilieren.
Insbesondere für die ästhetischen Fächer
brächte das neue Chancen, für die in 11 laut
Änderungsentwurf vom Frühjahr nur zwei
Stunden vorgesehen sind.
Die schulische Praxis zeigt zudem, dass am
Ende der Sek I viele Schülerinnen und Schüler bereits wissen, dass sie den Schwerpunkt
nicht im sprachlichen Bereich setzen wollen,
weil ihre Stärken eben im C- oder B-Bereich
oder in Kunst und Musik usw. liegen. Es gibt
auch zahlreiche sprachbegabte Schülerinnen und Schüler, die die wegfallenden drei
Pflichtstunden in der zweiten Fremdsprache
für den Neustart einer dritten Fremdsprache
nutzen würden.
Aussichtführende erforderlich.“ Die Neufassung lautet jetzt: „Bei Schulfahrten ohne
Übernachtung ist grundsätzlich eine Lehrkraft
je Klasse/Gruppe für die Aufsichtsführung ausreichend. Ansonsten sind grundsätzlich zwei
Aufsichtsführende erforderlich, es sei denn,
es liegen einfache Aufsichtsverhältnisse vor.“
Im Klartext heißt das, dass es bei Fahrten mit
Übernachtung praktisch ausgeschlossen ist,
dass hier nur eine Aufsichtsperson mitfährt.
1.600 neue Lehrerstellen zum 2. Schulhalbjahr 2015/2016
Zum Einstellungstermin 01.02.2016 werden
1.600 Stellen ausgeschrieben. Darunter sind
auch rund 400 Lehrerstellen, die im Rahmen
der Beschulung von Flüchtlingskindern eingesetzt werden sollen. Für diese Stellen gilt
ein vorgezogenes Einstellungserfahren, um
Besetzungen bereits vor dem 01.02.2016 zu
ermöglichen. Ziel ist es, möglichst viele ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber, die den
Vorbereitungsdienst bereits abgeschlossen
haben, noch im laufenden 1. Schulhalbjahr in
den Schulen einzusetzen.
Im Hinblick auf die Beschulung von Flüchtlingen beabsichtigt die Niedersächsische
Landesregierung darüber hinaus, zusätzliche
Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie
zusätzliche Lehrkräfte an öffentlichen berufsbildenden Schulen einzustellen. Außerdem
Diese Regelungen schaffen Wahlmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler und bedeuten keineswegs weniger Unterricht und
Niveau. Im Gegenteil: Sie erhöhen die Leistungsfähigkeit des Bildungswesens!
Es ist zu hoffen, dass Kultusministerin Heiligenstadt auch in dieser Frage ihren Leitsatz
„Ermöglichen statt verordnen“ zur Grundlage ihrer Entscheidung macht.
werden Stundenkontingente zur Verfügung
gestellt, mit denen unter anderem pensionierte Lehrkräfte im Rahmen der Sprachförderung
auf Vertragsbasis beschäftigt werden können.
Für diese Maßnahmen sind finanzielle Mittel
in einem Umfang von insgesamt rund 340
Stellen vorgesehen. Diese sind in dem jetzt
veröffentlichten Kontingent von 1.600 Stellen
noch nicht enthalten und werden in Rahmen
weiterer Einstellungsverfahren besetzt.
„Durch den anhaltenden Zuzug von Flüchtlingsfamilien haben wir einen hohen Bedarf an
engagierten Lehrerinnen und Lehrern, vor allem für den Sprachförderunterricht“, sagte die
Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Die Stellen werden am 05.11.2015
unter www.eis-online.niedersachsen.de veröffentlicht. Für die Schulformen Gymnasium
sind 290, die Oberschulen 205 und die Gesamtschulen 320 Stellen vorgesehen.
Zur Nachsteuerung stehen weitere Stellen zur
Verfügung, die im Einstellungsverfahren voraussichtlich ab Dezember 2015 ausgeschrieben werden. In den Gymnasien besteht ein
besonderer Bedarf an Lehrkräften mit den
Fächern Latein, Kunst, Physik, Informatik. Das
Auswahlverfahren beginnt am 11. November
2015. Da es noch weitere nachträgliche Stellen geben wird und erfahrungsgemäß einige
Stellen nicht in der ersten Auswahlrunde besetzt werden können, sind Bewerbungen auch
danach noch möglich. Nähere Informationen
findet man unter https://www.eis-online.niedersachsen.de oder www.mk.niedersachsen.
de.
Landesdelegiertenkonferenz Oktober 2015
Die Landesdelegiertenkonferenz in Osnabrück stellte die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Schulen und Hochschulen,
in der Elementarbildung und Fort- und Weiterbildung ins Zentrum ihrer Aktivitäten.
„Die Lehrkräfte haben immer mehr Aufgaben übernommen, ohne dass sie dafür entlastet wurden“, betonte der wiedergewählte
Landesvorsitzende Eberhard Brandt. „Von
der Arbeitszeitstudie der Universität Göttingen, an der sich mehr als 3.000 Lehrkräfte
in Niedersachsen beteiligen, erwarten wir
deutliche Hinweise über die tatsächliche Arbeitsbelastung und damit für die notwendige Entlastung an allen Schulformen“, so die
stellvertretende Landesvorsitzende Laura
Die von der GEW vorgeschlagene Regelung
machte eine einheitliche Stundentafel für
die Einführungsphase in allen gymnasialen
Oberstufen (egal ob am Gymnasium oder
der IGS) möglich. Andersfalls wären zukünftig in der IGS sämtliche Schülerinnen und
Schüler verpflichtet, eine zweite Fremdsprache zu belegen - unabhängig davon, ob sie in
der Sekundarstufe I ihre Fremdsprachenverpflichtung bereits erfüllt haben oder nicht.
Entfiele aber für die Schülerinnen und Schüler die Pflicht zur zweiten Fremdsprache,
die in der Qualifikationsphase ihren Schwerpunkt nicht im sprachlichen Bereich legen
Der Erlass legt fest, dass die Schulleiterin/
der Schulleiter „Grundsätze für die Planung
festlegen“ kann. Der GEW fordert, dass die
Gesamtkonferenz über Grundsätze zur Planung von Schulfahrten entscheidet. In Sachen
Aufsicht gibt es im Erlass leichte Verbesserungen, die Vorschläge der GEW aufnehmen. Zu
„Planung und Aufsicht“ hieß es in der alten
Fassung unter Punkt 7.4: „Bei schwierigen
Aufsichtsverhältnissen sind im Regelfall zwei
Henner Sauerland
Pooth. Jetzt sei Halbzeit. Die Wissenschaftler werden die Ergebnisse der Studie nach
den Sommerferien 2016 präsentieren. Die
GEW fordert, dass die Stellenstreichungen,
die dem Kultusetat als sogenannter Konsolidierungsbeitrag zur Vorbereitung der Schuldenbremse aufgezwungen wurden, umgehend aufgehoben werden.
sowie Schulinspektionen für gescheitert. „Es
bringt den Kollegien nichts, legitimiert aber
alle möglichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die von der eigentlichen pädagogischen Arbeit abhalten“, so Laura Pooth.
„Zielvereinbarungen zwischen Behörde und
SchulleiterInnen, zwischen Schulleitung und
Lehrkräften lehnen wir ebenso ab.“
Die GEW will eine demokratische Schulverfassung durchsetzen und die autoritären
Machtstrukturen beseitigen, die im Rahmen
der „Eigenverantwortlichen Schule“ eingeführt worden sind. Die GEW hält das Konzept der Outputsteuerung durch Vergleichsarbeiten und zentrale Abschlussprüfungen
Bezogen auf den Antrag „Fluchtwege schaffen statt verbieten – Menschen integrieren
statt illegalisieren – Bildungswege öffnen
statt schließen. Für eine humane und solidarische Flüchtlingspolitik“ hat sich die Delegiertenkonferenz ausführlich mit dem Thema Flüchtlingspolitik befasst.
www.gew-nds.de/gym
Forum Gymnasium 2015
Studien- und Berufsorientierung am Gymnasium:
Zurichtung für den Arbeitsmarkt oder Beitrag zur
Persönlichkeitsentwicklung?
Dienstag, 8. Dezember 2015, 10.00 bis 16.00 Uhr
Freizeitheim Vahrenwald, 30165 Hannover, Vahrenwalder Str. 92
U-/Stadtbahnlinien 1,2 – Bahnstation: Dragonerstraße
In Zeiten des demografischen Wandels bekommt Studien- und Berufsorientierung einen neuen Stellenwert. Den Betrieben geht
der Nachwuchs für die duale Ausbildung aus. Im letzten Jahr haben mehr Jugendliche ein Studium begonnen als eine Ausbildung.
Ist die Bevorzugung des Studiums das Ergebnis einer einseitigen Ausrichtung oder eine sinnvolle Entwicklung angesichts des
Bedarfs nach hochqualifizierten Fachkräften? Wie kann Jugendlichen die ganze Breite der Studien- und Berufswahlmöglichkeiten
vor Augen geführt werden? Wie können Schulen die Zusammenarbeit mit regionalen Bildungsträgern und der Wirtschaft nutzen,
ohne in eine Dienstleistungsfunktion zu geraten? Ist eine Stärken-Schwächen-Analyse für Schülerinnen und Schüler eine gute
Hilfestellung bei der Entscheidung für eine Ausbildung oder ein Studium?
Diese Fragen gilt es in den Blick zu nehmen angesichts der aktuellen Überarbeitung der untergesetzlichen Regelungen durch das
Niedersächsische Kultusministerium (MK). Laut MK wird mit der Neufassung des entsprechenden Erlasses das Ziel verfolgt, „auch
an Gymnasien und den Gesamtschulen den erforderlichen Freiraum für die Berufs- und Studienwahlorientierung zu schaffen
und zum festen Teil des Schullebens zu machen“. Die Gewerkschaften unterstützen dieses Ziel, indem sie u.a. am „Bündnis Duale
Berufsausbildung“ der Niedersächsischen Landesregierung aktiv teilnehmen. Die GEW möchte jedoch nicht nur im Rahmen des
Bündnisses mitwirken, sondern auch auf die laufende Diskussion um den neuen Erlass einwirken.
Diese Bemühungen sollen durch das diesjährige Forum Gymnasium vorangetrieben werden. Im Mittelpunkt steht die Frage, was
Jugendliche brauchen, damit sie kompetent und eigenständig Entscheidungen bei der Studien- und Berufswahl treffen können.
Im Rahmen des Programms werden wir versuchen, uns möglichen Antworten anzunähern, umfassend zu informieren und Praxisbeispiele aus dem Schulalltag zu präsentieren, um dem Gedanken- und Erfahrungsaustausch Raum zu geben.
Programm
Dr. Andreas Oehme (Universität Hildesheim, Institut für Sozial- und Organisationspädagogik)
Einleitender Vortrag: Zur Logik von beruflichen Orientierungsprozessen
Vertreter/in des MK (angefragt)
Neuer Erlass zur Berufs- und Studienorientierung: Wie ist der Stand der Dinge?
Lea Arnold
(Deutscher Gewerkschaftsbund)
Forderungen und Erwartungen der Gewerkschaften
Stefan Bredehöft (Vorsitzender des Landeselternrats)
Positionen zur Berufs- und Studienorientierung
Kostenbeitrag: Mitglieder 7,50 €, Nichtmitglieder 20,- €, ReferendarInnen: Mitglieder 2,50, Nichtmitglieder 5,- €
Anmeldungen bis 04.12.2015: Karin Fabian, GEW Niedersachsen, Berliner Allee 16, 30175 Hannover
Tel. 0511-3380442, E-Mail: [email protected]
GEW Niedersachsen – Berliner Allee 16, 30175 Hannover – Tel. 0511/338044-0 – E-Mail: [email protected]
Impressum: V.i.S.d.P. Henner Sauerland, GEW Niedersachsen, Auflage 18.800