Oktober 2015 Das Info für niedersächsische Gymnasien Betrifft Gymnasium Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen – Fachgruppe Gymnasien Sekundarstufe II Umsetzung des OVG-Urteils zur Gymnasial-Arbeitszeit GEW besteht auf anteiliger Besoldung Die GEW hat im September zum Entwurf der „Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen“ Stellung genommen und dabei auch die Gesamtsituation, insbesondere die Einstellungen, in den Blick genommen. Die GEW erkennt an, dass die Landesregierung das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, das die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für Gymnasiallehrkräfte für rechtswidrig erklärt hat, zügig umsetzt: In der Arbeitszeitverordnung, durch die zusätzliche Einstellung von 750 Lehrkräften und durch die Rückgabe der rechtswidrig zu viel geleisteten Arbeit. Die GEW erkennt an, dass die Landesregierung dabei die Absprachen einhält, die die Kultusministerin mit der GEW und anderen Organisationen der Lehrkräfte getroffen hat. Ein Streitpunkt besteht allerdings weiterhin: Der finanzielle Ausgleich der rechtswidrig zu viel geleisteten Arbeit soll nach dem Entwurf der Arbeitszeitverordnung für Vollzeitkräfte nach der Mehrarbeitsvergütung erfolgen. Die GEW fordert dagegen die Zahlung der anteiligen Besoldung – für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen macht das einen nicht unbeträchtlichen Unterschied. Für Teilzeitkräfte ist dagegen aufgrund der europäischen Rechtsprechung die anteilige Besoldung vorgesehen. GEW und Philologenverband haben nie einen Zweifel daran gelassen, dass sie die Anwendung der Mehrarbeitsvergütung nicht akzeptieren – auch bei den Beratungen mit der Kultusministerin. Beide Organisationen erwarten, dass die Landesregierung die Botschaften aus der Anhörung aufnimmt und die Arbeitszeitverordnung entsprechend korrigiert. Der Rechtsschutz der GEW hat sich über die Fachgruppe Gymnasien an alle GymnasialKolleginnen und -Kollegen gewandt, die im Laufe des Jahres 2015 pensioniert wurden oder in Rente gegangen sind. Sie sollen gegen Bescheide Widerspruch einlegen, in denen die Mehrarbeitsvergütung angewendet wird, um notfalls gerichtlich vorzugehen. Die GEW erwartet, dass die Kultusministerin – wie in den Beratungen am Ende des letzten Schuljahres verabredet – die Konditionen der Rückgabe der zu viel geleisteten Arbeit mit der GEW und anderen betroffenen Gewerkschaften vertraglich festlegt. Dies betrifft insbesondere die Arbeitszeitkonten und den finanziellen Ausgleich. Die betroffenen Gymnasiallehrkräfte sollen zugleich eine persönliche rechtsverbindliche Zusicherung erhalten. Die GEW verweist darauf, dass die Zusage der Kultusministerin, eine solche vertragliche Absicherung zu vereinbaren, die Grundlage für die Bereitschaft der Lehrkräfte bildet, sich auf ein Arbeitszeitkonto einzulassen, nach dem die Rückgabe der zu viel geleisteten Stunde mit dem Schuljahr 2016/17 beginnt, und gegebenenfalls im Schuljahr 2015/16 durch eine freiwillige Stunde Mehrarbeit dazu beizutragen, Unterrichtsausfall an der eigenen Schule zu vermeiden. Solange der Streit um die Höhe des finanziellen Ausgleichs nicht beigelegt ist, kann die GEW der vorgelegten Verordnung nicht zustimmen und keinen Vertrag abschließen. Die GEW ist an einer Lösung interessiert, die erneute Klagen von betroffenen Kolleginnen und Kollegen vermeidet. Die GEW wiederholt an dieser Stelle ihre Forderung, dass der Haushalt des Kultusministeriums dauerhaft um 40 Mio. Euro erhöht wird, um die 750 Stellen zu finanzieren, die für den Ausgleich der Nichterhöhung der Unterrichtsverpflichtung der Gymnasiallehrkräfte notwendig sind. Bislang ist die Zusatzfinanzierung nur für 2015 und 2016 gesichert. Keinesfalls dürfen diese Stellen z. B. zu Lasten anderer Schulformen oder zu Lasten der Inklusion oder des Ganztags finanziert werden. Eberhard Brandt Aktuelle Informationen zur Arbeitszeit und Musterschreiben unter „Mehrarbeit an Gymnasien gekippt. Alle Informationen“ auf www.gew-nds.de www.gew-nds.de/gym Erlass zu Schulfahrten liegt vor. GEW fordert Nachbesserungen Die Abschaffung der Pflicht zur zweiten Fremdsprache in 11 würde neue Möglichkeiten schaffen Im Zuge der Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren muss u. a. die Oberstufenverordnung geändert werden. Dazu hat das Kultusministerium im Frühjahr 2015 einen Änderungsentwurf vorgelegt. Dieser sieht vor, dass die zweite Fremdsprache auch im 11. Schuljahrgang für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend bleiben bzw. werden soll, obwohl die zweite Fremdsprache jetzt bereits im Jahrgang 6 beginnt. Der Philologenverband befürwortet diese Regelung, da er bei Abschaffung der Pflicht zur zweiten Fremdsprache im 11. Jahrgang die „Leistungsfähigkeit des Schulwesens“ in Gefahr sieht. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sieht das ganz anders: Der Wegfall der Pflicht zur zweiten Fremdsprache in 11 bedeutet nicht weniger Unterricht und Niveau, sondern erweitert die Möglichkeiten für die Naturwissenschaften, die gesellschaftswissenschaftlichen und die ästhetischen Fächer und auch die Fremdsprachen selbst, die Sek II um interessante und hoch qualifizierte Angebote zu erweitern. Zweite Fremdsprache von 6 bis 10 reicht aus Die Befürworter der verpflichtenden Regelung vergessen, dass die zweite Fremdsprache jetzt bereits in Jahrgang 6 beginnt, also einschließlich Jahrgang 10 insgesamt fünf Jahre unterrichtet wird. Bisher galt gemäß § 8 Absatz 3 der Oberstufenverordnung, dass die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache entfällt, wenn diese vor Eintritt in die Einführungsphase „im Sekundarbereich I der Realschule oder dem Realschulzweig der Oberschule oder der Kooperativen Gesamtschule als Wahlpflichtfremdsprache mindestens fünf Schuljahre lang, an der Integrierten Gesamtschule als Wahlpflichtfremdsprache mindestens fünf Schuljahre lang oder im Umfang von zwanzig Gesamtstunden durchgehend erlernt worden ist.“ Die Oberstufen an den Integrierten Gesamtschulen, die ja das Abitur nach wie vor nach 13 Jahren durchführen, haben nach dieser Vorschrift gearbeitet. Jüngere statistische Untersuchungen zeigen, dass die Umsetzung dieser Vorschrift den sprachlichen Betrifft Gymnasium Schwerpunkt in der Qualifikationsphase der Integrierten Gesamtschulen gestärkt hat. Warum soll diese Regelung nicht auch für Schülerinnen und Schüler gelten, die die Sekundarstufe I am Gymnasium absolviert haben? Vorschriften der Kultusministerkonferenz stehen dem nicht entgegen. Die entsprechende Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II sieht unter Punkt 7.3 vor: „In der Einführungsphase sind grundsätzlich zwei Fremdsprachen zu belegen. Diese können zwei fortgeführte Fremdsprachen oder eine fortgeführte und eine neu beginnende Fremdsprache sein. Für Schülerinnen und Schüler, die vor Eintritt in die gymnasiale Oberstufe eine zweite Fremdsprache mindestens vier Jahre erlernt haben, kann die Verpflichtung zur Belegung einer zweiten Fremdsprache in der Einführungsphase entfallen.“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 06.06.2013) Neue Möglichkeiten im 11. Jahrgang Selbstverständlich bliebe für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, auch im 11. Schuljahrgang die zweite Fremdsprache fortzusetzen, egal welchen Schwerpunkt sie in der Qualifikationsphase (zukünftig Jahrgang 12 und 13) wählen wollen. Und selbstverständlich bestünde weiterhin für alle Schülerinnen und Schüler, die in 12 und 13 den sprachlichen Schwerpunkt wählen wollen, die Pflicht, in 11 zwei Fremdsprachen zu belegen. Also: Die zweite Fremdsprache in 11 würde keinesfalls abgeschafft. Gemäß Erlass sollen die Reisekosten zwar leicht erhöht, aber nach wie vor nicht entsprechend den Regelungen abgerechnet werden, wie sie im Bundesreisekostengesetz für Angehörige des öffentlichen Dienstes festgelegt sind. Das heißt im Klartext: Viele Kolleginnen und Kollegen zahlen zu. Die GEW bleibt deswegen bei ihrer Forderung: Die Regelungen zu den Reisekosten müssen nachgebessert werden und das Budget ist deutlich zu erhöhen. wollen, hätten diese nach Angebot der Schule bereits im 11. Jahrgang die Möglichkeit, zusätzliche Stunden in naturwissenschaftlichen, gesellschaftswissenschaftlichen oder musisch-künstlerischen Fächer zu belegen. Das ist möglich, da bei einer verpflichtenden Gesamtstundenzahl von 30 Stunden in 11 beim Wegfall von drei Stunden Pflicht zur zweiten Fremdsprache Stunden „frei“ werden, um bereits in der Einführungsphase Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu schaffen, ihre Stärken zu profilieren. Insbesondere für die ästhetischen Fächer brächte das neue Chancen, für die in 11 laut Änderungsentwurf vom Frühjahr nur zwei Stunden vorgesehen sind. Die schulische Praxis zeigt zudem, dass am Ende der Sek I viele Schülerinnen und Schüler bereits wissen, dass sie den Schwerpunkt nicht im sprachlichen Bereich setzen wollen, weil ihre Stärken eben im C- oder B-Bereich oder in Kunst und Musik usw. liegen. Es gibt auch zahlreiche sprachbegabte Schülerinnen und Schüler, die die wegfallenden drei Pflichtstunden in der zweiten Fremdsprache für den Neustart einer dritten Fremdsprache nutzen würden. Aussichtführende erforderlich.“ Die Neufassung lautet jetzt: „Bei Schulfahrten ohne Übernachtung ist grundsätzlich eine Lehrkraft je Klasse/Gruppe für die Aufsichtsführung ausreichend. Ansonsten sind grundsätzlich zwei Aufsichtsführende erforderlich, es sei denn, es liegen einfache Aufsichtsverhältnisse vor.“ Im Klartext heißt das, dass es bei Fahrten mit Übernachtung praktisch ausgeschlossen ist, dass hier nur eine Aufsichtsperson mitfährt. 1.600 neue Lehrerstellen zum 2. Schulhalbjahr 2015/2016 Zum Einstellungstermin 01.02.2016 werden 1.600 Stellen ausgeschrieben. Darunter sind auch rund 400 Lehrerstellen, die im Rahmen der Beschulung von Flüchtlingskindern eingesetzt werden sollen. Für diese Stellen gilt ein vorgezogenes Einstellungserfahren, um Besetzungen bereits vor dem 01.02.2016 zu ermöglichen. Ziel ist es, möglichst viele ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber, die den Vorbereitungsdienst bereits abgeschlossen haben, noch im laufenden 1. Schulhalbjahr in den Schulen einzusetzen. Im Hinblick auf die Beschulung von Flüchtlingen beabsichtigt die Niedersächsische Landesregierung darüber hinaus, zusätzliche Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie zusätzliche Lehrkräfte an öffentlichen berufsbildenden Schulen einzustellen. Außerdem Diese Regelungen schaffen Wahlmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler und bedeuten keineswegs weniger Unterricht und Niveau. Im Gegenteil: Sie erhöhen die Leistungsfähigkeit des Bildungswesens! Es ist zu hoffen, dass Kultusministerin Heiligenstadt auch in dieser Frage ihren Leitsatz „Ermöglichen statt verordnen“ zur Grundlage ihrer Entscheidung macht. werden Stundenkontingente zur Verfügung gestellt, mit denen unter anderem pensionierte Lehrkräfte im Rahmen der Sprachförderung auf Vertragsbasis beschäftigt werden können. Für diese Maßnahmen sind finanzielle Mittel in einem Umfang von insgesamt rund 340 Stellen vorgesehen. Diese sind in dem jetzt veröffentlichten Kontingent von 1.600 Stellen noch nicht enthalten und werden in Rahmen weiterer Einstellungsverfahren besetzt. „Durch den anhaltenden Zuzug von Flüchtlingsfamilien haben wir einen hohen Bedarf an engagierten Lehrerinnen und Lehrern, vor allem für den Sprachförderunterricht“, sagte die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Die Stellen werden am 05.11.2015 unter www.eis-online.niedersachsen.de veröffentlicht. Für die Schulformen Gymnasium sind 290, die Oberschulen 205 und die Gesamtschulen 320 Stellen vorgesehen. Zur Nachsteuerung stehen weitere Stellen zur Verfügung, die im Einstellungsverfahren voraussichtlich ab Dezember 2015 ausgeschrieben werden. In den Gymnasien besteht ein besonderer Bedarf an Lehrkräften mit den Fächern Latein, Kunst, Physik, Informatik. Das Auswahlverfahren beginnt am 11. November 2015. Da es noch weitere nachträgliche Stellen geben wird und erfahrungsgemäß einige Stellen nicht in der ersten Auswahlrunde besetzt werden können, sind Bewerbungen auch danach noch möglich. Nähere Informationen findet man unter https://www.eis-online.niedersachsen.de oder www.mk.niedersachsen. de. Landesdelegiertenkonferenz Oktober 2015 Die Landesdelegiertenkonferenz in Osnabrück stellte die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Schulen und Hochschulen, in der Elementarbildung und Fort- und Weiterbildung ins Zentrum ihrer Aktivitäten. „Die Lehrkräfte haben immer mehr Aufgaben übernommen, ohne dass sie dafür entlastet wurden“, betonte der wiedergewählte Landesvorsitzende Eberhard Brandt. „Von der Arbeitszeitstudie der Universität Göttingen, an der sich mehr als 3.000 Lehrkräfte in Niedersachsen beteiligen, erwarten wir deutliche Hinweise über die tatsächliche Arbeitsbelastung und damit für die notwendige Entlastung an allen Schulformen“, so die stellvertretende Landesvorsitzende Laura Die von der GEW vorgeschlagene Regelung machte eine einheitliche Stundentafel für die Einführungsphase in allen gymnasialen Oberstufen (egal ob am Gymnasium oder der IGS) möglich. Andersfalls wären zukünftig in der IGS sämtliche Schülerinnen und Schüler verpflichtet, eine zweite Fremdsprache zu belegen - unabhängig davon, ob sie in der Sekundarstufe I ihre Fremdsprachenverpflichtung bereits erfüllt haben oder nicht. Entfiele aber für die Schülerinnen und Schüler die Pflicht zur zweiten Fremdsprache, die in der Qualifikationsphase ihren Schwerpunkt nicht im sprachlichen Bereich legen Der Erlass legt fest, dass die Schulleiterin/ der Schulleiter „Grundsätze für die Planung festlegen“ kann. Der GEW fordert, dass die Gesamtkonferenz über Grundsätze zur Planung von Schulfahrten entscheidet. In Sachen Aufsicht gibt es im Erlass leichte Verbesserungen, die Vorschläge der GEW aufnehmen. Zu „Planung und Aufsicht“ hieß es in der alten Fassung unter Punkt 7.4: „Bei schwierigen Aufsichtsverhältnissen sind im Regelfall zwei Henner Sauerland Pooth. Jetzt sei Halbzeit. Die Wissenschaftler werden die Ergebnisse der Studie nach den Sommerferien 2016 präsentieren. Die GEW fordert, dass die Stellenstreichungen, die dem Kultusetat als sogenannter Konsolidierungsbeitrag zur Vorbereitung der Schuldenbremse aufgezwungen wurden, umgehend aufgehoben werden. sowie Schulinspektionen für gescheitert. „Es bringt den Kollegien nichts, legitimiert aber alle möglichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die von der eigentlichen pädagogischen Arbeit abhalten“, so Laura Pooth. „Zielvereinbarungen zwischen Behörde und SchulleiterInnen, zwischen Schulleitung und Lehrkräften lehnen wir ebenso ab.“ Die GEW will eine demokratische Schulverfassung durchsetzen und die autoritären Machtstrukturen beseitigen, die im Rahmen der „Eigenverantwortlichen Schule“ eingeführt worden sind. Die GEW hält das Konzept der Outputsteuerung durch Vergleichsarbeiten und zentrale Abschlussprüfungen Bezogen auf den Antrag „Fluchtwege schaffen statt verbieten – Menschen integrieren statt illegalisieren – Bildungswege öffnen statt schließen. Für eine humane und solidarische Flüchtlingspolitik“ hat sich die Delegiertenkonferenz ausführlich mit dem Thema Flüchtlingspolitik befasst. www.gew-nds.de/gym Forum Gymnasium 2015 Studien- und Berufsorientierung am Gymnasium: Zurichtung für den Arbeitsmarkt oder Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung? Dienstag, 8. Dezember 2015, 10.00 bis 16.00 Uhr Freizeitheim Vahrenwald, 30165 Hannover, Vahrenwalder Str. 92 U-/Stadtbahnlinien 1,2 – Bahnstation: Dragonerstraße In Zeiten des demografischen Wandels bekommt Studien- und Berufsorientierung einen neuen Stellenwert. Den Betrieben geht der Nachwuchs für die duale Ausbildung aus. Im letzten Jahr haben mehr Jugendliche ein Studium begonnen als eine Ausbildung. Ist die Bevorzugung des Studiums das Ergebnis einer einseitigen Ausrichtung oder eine sinnvolle Entwicklung angesichts des Bedarfs nach hochqualifizierten Fachkräften? Wie kann Jugendlichen die ganze Breite der Studien- und Berufswahlmöglichkeiten vor Augen geführt werden? Wie können Schulen die Zusammenarbeit mit regionalen Bildungsträgern und der Wirtschaft nutzen, ohne in eine Dienstleistungsfunktion zu geraten? Ist eine Stärken-Schwächen-Analyse für Schülerinnen und Schüler eine gute Hilfestellung bei der Entscheidung für eine Ausbildung oder ein Studium? Diese Fragen gilt es in den Blick zu nehmen angesichts der aktuellen Überarbeitung der untergesetzlichen Regelungen durch das Niedersächsische Kultusministerium (MK). Laut MK wird mit der Neufassung des entsprechenden Erlasses das Ziel verfolgt, „auch an Gymnasien und den Gesamtschulen den erforderlichen Freiraum für die Berufs- und Studienwahlorientierung zu schaffen und zum festen Teil des Schullebens zu machen“. Die Gewerkschaften unterstützen dieses Ziel, indem sie u.a. am „Bündnis Duale Berufsausbildung“ der Niedersächsischen Landesregierung aktiv teilnehmen. Die GEW möchte jedoch nicht nur im Rahmen des Bündnisses mitwirken, sondern auch auf die laufende Diskussion um den neuen Erlass einwirken. Diese Bemühungen sollen durch das diesjährige Forum Gymnasium vorangetrieben werden. Im Mittelpunkt steht die Frage, was Jugendliche brauchen, damit sie kompetent und eigenständig Entscheidungen bei der Studien- und Berufswahl treffen können. Im Rahmen des Programms werden wir versuchen, uns möglichen Antworten anzunähern, umfassend zu informieren und Praxisbeispiele aus dem Schulalltag zu präsentieren, um dem Gedanken- und Erfahrungsaustausch Raum zu geben. Programm Dr. Andreas Oehme (Universität Hildesheim, Institut für Sozial- und Organisationspädagogik) Einleitender Vortrag: Zur Logik von beruflichen Orientierungsprozessen Vertreter/in des MK (angefragt) Neuer Erlass zur Berufs- und Studienorientierung: Wie ist der Stand der Dinge? Lea Arnold (Deutscher Gewerkschaftsbund) Forderungen und Erwartungen der Gewerkschaften Stefan Bredehöft (Vorsitzender des Landeselternrats) Positionen zur Berufs- und Studienorientierung Kostenbeitrag: Mitglieder 7,50 €, Nichtmitglieder 20,- €, ReferendarInnen: Mitglieder 2,50, Nichtmitglieder 5,- € Anmeldungen bis 04.12.2015: Karin Fabian, GEW Niedersachsen, Berliner Allee 16, 30175 Hannover Tel. 0511-3380442, E-Mail: [email protected] GEW Niedersachsen – Berliner Allee 16, 30175 Hannover – Tel. 0511/338044-0 – E-Mail: [email protected] Impressum: V.i.S.d.P. Henner Sauerland, GEW Niedersachsen, Auflage 18.800
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