Die häufigsten Fragen kurz gefasst: Wann darf ich mit meinem Pferd an den Strand? Gemeinde Scharbeutz Vom 01.10. – 31.03. eines jeden Jahres. Wie haben mein Pferd und ich uns am Strand zu verhalten? Rücksichtsvoll, auch anderen Strandbesuchern gegenüber Eventuelle Hinterlassenschaften sind umgehend zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Wo kann ich mit einem Pferdeanhänger parken? Auf dem Parkplatz an der Pönitzer Chaussee. Welche Wege darf ich mit meinem Pferd nutzen? Reitwege sofern vorhanden, ansonsten die Straße. Die Strandpromenade darf ausschließlich zum Überqueren genutzt werden, um an den Strand zu gelangen. Gemeinde Scharbeutz Der Bürgermeister Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ordnungsamt Am Bürgerhaus 2 · 23683 Scharbeutz Tel: 04503 7709-0 · Fax: 04503 7709-87 [email protected] www.Gemeinde-Scharbeutz.de Reiten in der Gemeinde Scharbeutz oder an Achtung! Unebenheiten im Uferbereich, Wellen und mögliche Unterströmung können ein Risiko für jeden Reiter sein. Bedenken Sie, dass die Wassertemperaturen zu dieser Jahreszeit sehr niedrig sind und nehmen Sie sich sicherheitshalber Wechselkleidung mit. Michèl Soltmann · Tel: 04503 7709-79 [email protected] Öffnungszeiten der Gemeinde Scharbeutz Montag – Donnerstag 8:30 – 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr Freitag geschlossen Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung www.Gemeinde-Scharbeutz.de www.Gemeinde-Scharbeutz.de www.Gemeinde-Scharbeutz.de www.Gemeinde-Scharbeutz.de Pferde am Strand Pferde im Wald Pferdeanhänger Es gibt einige Regeln, an die sich Reiter halten müssen, wenn sie am Strand reiten möchten: Das Reiten ist im Wald nach § 18 Landeswaldgesetz SH auf eigene Gefahr gestattet: Ihren Pferdeanhänger können Sie auf dem Parkplatz an der Pönitzer Chaussee parken. 1. Die Strandnutzung ist nur in der Zeit vom 01.10. – 31.03. eines jeden Jahres gestattet. 1. Auf besonders gekennzeichneten Waldwegen (Reitwegen) 2. Die Hinterlassenschaften der Pferde sind umgehend zu entfernen. Hierfür stehen an den Pferdestationen Hilfsmittel zur Verfügung. 3. Alle Strandnutzer haben Rücksicht aufeinander zu nehmen. Pferdestationen Reiter haben an drei Stationen am Strand die Möglichkeit, ihre Pferde an sogenannten Pferdestationen anzubinden. Dort stehen auch Abfalltonnen und Schaufeln zum Entfernen der Hinterlassenschaften bereit. 2. Auf allen dem öffentlichem Verkehr gewidmeten Straßen und Wegen. Reitroutenkarten „Mit dem Pferd unterwegs vom Ostseestrand ins weite Land“. Dieses Reitkartenset inklusive Infobroschüre mit vielen Informationen für die Region Lübecker Bucht erhält man über die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein (EGOH). Bei Interesse oder weiteren Fragen können Sie sich gerne an die EGOH wenden: Tel.: 04521 80810 E-Mail: [email protected] Pferde im StraSSenverkehr Für Reiter und Führer von Pferden gelten nach § 28 Straßenverkehrsordnung die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Pferde sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet werden, die ausreichend auf die Pferde einwirken können. Soweit Reitwege vorhanden sind, sind diese zu nutzen. Ist dies nicht der Fall, muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden, da weder das Führen noch das Reiten auf Gehoder Radwegen gestattet ist. Die Pferdestationen befinden sich an folgenden Orten: Verhalten auf der Strandpromenade 1. In Höhe der Seebrücke von Haffkrug Die Nutzung der Promenade beschränkt sich ausschließlich auf das Überqueren dieser, um an den Strand zu gelangen. Nur zu diesem Zweck darf hier geritten werden. 2. In Höhe der Seebrücke von Scharbeutz 3. In Höhe des Großparkplatzes in der Pönitzer Chaussee in Scharbeutz Hinweis Das Reiten am Strand steht jedes Jahr erneut in der Diskussion. Um auch in Zukunft weitere tolle Tage mit Ihrem Pferd am Strand verbringen zu können, bitten wir Sie, sich an die Regeln zu halten www.Gemeinde-Scharbeutz.de
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