Eilantrag auf Einstweilige Anordnung zur unverzüglichen

Eilantrag auf Einstweilige Anordnung zur unverzüglichen -­‐ weil Gefahr in Verzug -­‐ Herausgabe eines Kfz und Strafantrag gegen die Herren der Finanzverwaltung Detmold, Wotanstr. 8-­‐13, 32756 Detmold : den Vorsteher Herrn KÖHNE den Bediensteten Herrn BRACHT den Bediensteten Herrn GrRUNDMEIER wegen gemeinschaftlich begangener krimineller Straftaten, Menschenrechts-­‐, Grundrechte-­‐ und Grundgesetzverletzungen: • Verstoß -­‐ Hochverrat -­‐ gegen das Grundgesetz bzgl. Artikel 1, 2, 3, 12, 14, 19, 101, 103, 139 GG sowie gegen die HLKO, und SHAEF Gesetz. • Vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung gem. § 224 StGB • Vorsätzlichem geplanten Diebstahls gem. § 242 StGB • Verdacht auf Rechtsbeugung • § 63 BBG Remonstrationspflicht zur sofortigen Herausgabe des von der Finanzverwaltung Detmold gestohlenen KFZ Ford Mondeo 2,5 l, Farbe Schwarz, Fließheck, Baujahr 2008 mit dem Kennzeichen Anscheinend wird diese Angelegenheit durch Untätigkeit und Parteilichkeit des Finanzgerichtes Münster mit der Prämisse der Zurückhaltung des Pkw noch begünstigt, somit dieser Eilantrag auch gegen das Finanzgericht Münster gilt gleichzeitig mit dem Verdacht auf Rechtsbeugung. Zum Tatgeschehen: Am 10.03.2015 hatte ich einen Termin am Landgericht Detmold gegen die Finanzverwaltung Detmold wegen angeblicher Steuerschulden. Ich habe mit der Finanzverwaltung in der Sache ausgiebige Korrespondenz geführt die aber nur dazu führte, daß meine Frau in der Sache auch noch angegangen wurde und zur Drittschuldnerin erklärt wurde obwohl wir einen notariellen Ehevertrag gemacht haben und auch keine gemeinsame Steuerveranlagung gemacht haben. Ich parkte zu diesem Termin den Pkw meiner Frau auf dem Parkplatz des Landgerichtes. Offenbar wurde ich auf dem Weg dorthin von Bediensteten der Finanzverwaltung Detmold verfolgt oder sie ahnten, daß ich den Pkw auf diesem Parkplatz abstellte. Ich bekam also während ich dem Verfahren beiwohnte, während der Verhandlung eine Quittung über meinen ehemaligen Pkw, der vor ca. zwei Jahren auf meine Frau überschrieben wurde, von einem Bediensteten des Gerichtes zugeschoben. Ich ahnte schon schlimmes und schickte einen Prozeßbeobachter los um zu schauen, ob der Wagen noch auf dem Parkplatz stand. Dieser bestätigte meinen Verdacht und sagte daß der Wagen weg sei. Fakt war nun, daß das Auto meiner Frau im Auftrag von obiger Klicke, der Finanzverwaltung Detmold, geklaut wurde (die Namen der Verantwortlichen sind uns ja bekannt und stehen oben). Um es klar auszudrücken, es wurde von diesen Tätern ganz offensichtlich ein Plan ausgearbeitet, wie man den Wagen meiner Frau stehlen kann. Das Auto wird dringend gebraucht (und ist auch kein Luxusauto, Baujahr 2008, Ford Mondeo. 2.5 l) : 1. Meine Frau ist an Krebs erkrankt und bei Ärzten in Behandlung die bis zu 300 km entfernt sind. Hierzu und auch zu anderen Arztfahrten wird der Wagen dringend gebraucht. Es liegt dem entsprechend ein signifikanter Verstoß gegen Art.2 Abs. 2 GG vor. 2. Der Wagen wurde mir als Freiberufler von meiner Frau zu Verfügung gestellt und ich muß Auftraggeber in Gesamtdeutschland und im Ausland bedienen. Ein Kfz ist neben meinem Know how das Wichtigste um meinen Beruf ausüben zu können. Ich kann seit dem 10.März 2015 meinen Beruf gem. Art 12 Abs.1 u.2 GG nicht mehr ausüben. 3. Der gestohlene Wagen gehört meiner Frau gegen die auch keine Steuerforderung bestehen kann. Man hat hier einfach versucht uns gemeinsam zu veranlagen obwohl unsere Unterschriften logischer Weise fehlen, weil wir das ja nicht wollen. Im Übrigen haben meine Frau und ich einen notariell vereinbarten Gütertrennungs-­‐ Heiratsvertrag. 4. Arztbesuche, Einkaufen auch nicht möglich weil wir am Stadtrand wohnen. 5. Verstoß gegen Art. 14 GG. Wenn man bedenkt daß ein Fernseher nicht gepfändet werden darf, ein Auto was in unserem Fall aber lebensnotwendig ist und von solchen Kriminellen einfach gestohlen wird, dann ist jetzt ein weiterer Schritt dieses in die Medien zu bringen und wenn es in der BRD nicht geht internationale Gerichtsbarkeit anzurufen. Es ist von uns schon am 10.03.2015 eine einstweilige Anordnung im Eilverfahren gestellt worden, die zwar vom Finanzgericht Münster angenommen wurde, aber daß Auto und andere gestohlene Gegenstände aus einer Hausdurchsuchung im letzten Jahr, wo Gegenstände meiner Frau (darunter eine Kaffemaschine) und Geldbeträge ihrer Schwester von der Finanzverwaltung Detmold (federführend durch einen Herrn BRACHT) gestohlen wurden, sind bisher nicht zurückgegeben worden und das Finanzgericht Münster glänzt seit dem auch in stetiger Untätigkeit. Daß die Grundlage des Vorgehens entgegen dem Art. 139 GG und dem Tillessen Urteil aus 1947 steht, sowie gegen Grundrechte und Grundgesetz verstößt scheint nicht zu interessieren und die Naziwillkür wird weiter gepflegt. Der Finanzverwaltung Detmold und dem Finanzgericht Münster wurden Arztberichte über die Krebserkrankung meiner Frau zugeschickt und daß die Nachuntersuchungen unbe-­‐dingt und termingerecht durchgeführt werden müssen, zugesandt. Das interessiert die Herren KÖHNE, BRACHT und GRUNDMEIER aber nicht, obwohl Streß mit ein Hauptgrund bei der Entstehung der Krankheit meiner Frau ist. Hinzuzufügen ist, daß Herr BRACHT von der Finanzverwaltung Detmold schon im September 2014 von mir über den Gesundheits-­‐zustand meiner Frau unterrichtet wurde mit der dringenden Bitte sie aus der sie nicht betreffenden Steuersache herauszuhalten, trotzdem setzte er sein kriminelles Handeln fort. Auch ich als Freiberufler brauche das Auto. Seit dem 10.März 2015 kann ich meinen Beruf als Freiberufler gem. Art. 12 Abs.1 u.2 GG, nicht ausüben und verdiene dadurch keinen Cent Geld. Meine Frau bekommt nur Arbeitslosengeld. Um es nochmal auf den Punkt zu bringen: Meine Frau und ich haben keine gemeinsame Steuererklärung unterschrieben und haben zudem einen Ehevertrag geschlossen der Ansprüche des anderen Partners und dadurch Ditter ausschließt. Das Auto gehört nachweislich meiner Frau (siehe Pfandsicherung in der Anlage). Meine Frau braucht es um eine lebensbedrohliche Krankheit durch Fachspezialisten in den Griff zu bekommen (siehe ärztliche Atteste). Ich brauche es um unseren Lebensunterhalt zu verdienen, da ich Freiberufler bin und nur über das KfZ an Aufträge herankomme sowie in der Durchführung ebenfalls darauf angewiesen bin. Das Kfz ist in der Akquisition und im Projekt absolut notwendig, ohne es geht es nicht. Für den Verdienstausfall pro Tag rechne ich der Finanzverwaltung ab einschlie0lich dem 10.März 2015 = 500,-­‐-­‐
Euro an. Schadensersatz für den PKW = 50000,-­‐-­‐Euro. Für meine Frau muß ein angebrachtes Schmerzenzgeld berücksichtigt werden. Was die Finanzverwaltung Detmold macht ist eine kriminelle Handlung und Hochverrat, da die Herren KÖHNE, BRACHT und GRUNDMEIER das Grundgesetz, Grundrechte und Menschenrecht absichtlich mißachten und die Gesundheit von Menschen, evtl. sogar den Tod billigend in Kauf nehmen und das unter Zugrundelegung eines verbotenen Nazigesetzes sowie einer nichtigen Abgabenordnung., Mit freundlichen Grüßen AWS Anlage: Pfandsicherung Kfz Arztatteste Schreiben des Rechtsbeistandes meiner Frau Korrespondenz Finanzverwaltung -­‐ Betroffene