Gute Tipps zum richtig Wählen - Max Chopard

Gute Tipps zum richtig Wählen
Nationalratswahl 2015
Geschätzte Wählende
Die untenstehenden Tipps erleichtern Ihnen das korrekte Wählen bei Ausnutzung aller
demokratischen Möglichkeiten. Zum Durchlesen müssen Sie aber einige Minuten
investieren.
Mit freundlichen Grüssen
Max Chopard-Acklin, Nationalrat
Wählbare Kandidatinnen und Kandidaten
In den Nationalrat wählbar sind nur Kandidatinnen und Kandidaten, die auf einer der
amtlichen Listen (Wahlzettel) vorgeschlagen sind.
Anzahl Kandidatinnen und Kandidaten
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Ein Wahlzettel darf nicht mehr Kandidatennamen enthalten als im betreffenden
Kanton zu wählen sind (Anzahl Linien auf dem Wahlzettel).
Keine Kandidatin und kein Kandidat darf mehr als zweimal aufgeführt sein.
Überzählige Kandidatinnen und Kandidaten werden vom Wahlbüro gestrichen.
Verwendbare Wahlzettel
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Sie erhalten, in einem Kuvert verpackt, alle Listen Ihres Kantons sowie eine
Blankoliste zugestellt.
Für die Nationalratswahlen sind nur die amtlich gedruckten Wahlzettel und die
Blankoliste gültig. Sie dürfen nur einen Wahlzettel (mit Vordruck oder blanko)
verwenden. Trennen Sie daher den von Ihnen gewünschten Wahlzettel ab.
Benützung der Wahlzettel
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Wer einen vorgedruckten Wahlzettel benützt, kann ihn unverändert einlegen; die
Partei erhält so viele Stimmen (Parteistimmen) als Namen (Kandidatenstimmen)
und leere Zeilen (Zusatzstimmen) auf dem Wahlzettel aufgeführt sind.
Wer unkompliziert und schnell sozial und ökologisch wählen will, trennt die Liste
2a von SP und Gewerkschaften aus dem Block der Wahllisten, und benutzt diese
unverändert für die Nationalratswahl.
Der vorgedruckte Wahlzettel kann wie folgt geändert werden:
Streichen
Sie können vorgedruckte Kandidatennamen streichen. Der Wahlzettel muss aber auf
jeden Fall mindestens eine wählbare Kandidatin oder Kandidaten enthalten. Die leeren
Zeilen auf dem Wahlzettel zählen als Zusatzstimmen für die betreffende Partei.
Panaschieren
Sie können Namen von anderen Listen auf den Wahlzettel schreiben. Die
entsprechenden Kandidatenstimmen fallen aber damit als Parteistimmen den anderen
Listen zu.
Kumulieren
Sie können einen vorgedruckten Namen handschriftlich wiederholen oder den
Namen beim Panaschieren zweimal schreiben. Dadurch erhält diese Kandidatin
oder dieser Kandidat zwei Stimmen.

Gänsefüsschen ("), «dito» und Ähnliches sind ungültig! Die Namen müssen
ausgeschrieben werden.

Sind neben den vorgedruckten Namen auf einem Wahlzettel auch noch leere
Zeilen vorhanden, so kann auf diesen leeren Zeilen kumuliert werden, ohne dass
Dabei ein anderer Name gestrichen werden muss.
Zusatzstimmen
Leere Zeilen werden als Zusatzstimmen jener Liste zugerechnet, deren
Parteibezeichnung oder Nummer im Kopf des Wahlzettels genannt ist. Fehlt eine
Bezeichnung und Nummer, werden die leeren Zeilen nicht gezählt, sondern als leere
Stimmen zugewiesen.
Blankoliste
Wer eine Blankoliste benützt, kann die Parteibezeichnung oder Nummer einer der
vorgedruckten Wahlzettel darauf setzen. Fehlt eine Bezeichnung und Nummer, werden
die leeren Zeilen nicht gezählt, sondern als leere Stimmen ausgewiesen. Der Wahlzettel
muss mindestens eine wählbare Kandidatin oder einen wählbaren Kandidaten
enthalten. Auch hier ist ein Kumulieren und Panaschieren möglich. Der Wahlzettel darf
nur handschriftlich ausgefüllt oder abgeändert werden.
Beispiel: Sie nehmen die leere Liste (Blankoliste), schreiben oben in die leere Liste
„Liste 2a, SP und Gewerkschaften“ und dann zweimal untereinander den Namen Ihrer
Wahl.
Briefliche Stimmabgabe
Bei brieflicher Stimmabgabe ist das amtliche Wahlkuvert zu verwenden.
Wer brieflich stimmen will,
 legt den Wahlzettel ins amtliche Stimmzettelkuvert und
klebt dieses zu,
 setzt seine Unterschrift eigenhändig auf den Stimmrechtsausweis,
 verschliesst das Stimmzettelkuvert und den Stimmrechtsausweis
im Antwortkuvert,
 leitet das Antwortkuvert rechtzeitig dem Wahlbüro zu.
Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post, muss das Antwortkuvert bis spätestens eine
Woche vor der Wahl vom 18. Oktober 2015 der Poststelle übergeben werden.
Stimmabgabe an der Urne
Die Stimmenden müssen ihren Wahlzettel für die Nationalratswahl im Wahlbüro
abstempeln lassen und dann in die Urne legen. Wahlzettel ohne Kontrollstempel sind
ungültig.
Der Stimmrechtsausweis ist im Wahllokal abzugeben. Bei brieflicher Stimmabgabe wird
der Stempelaufdruck vom Wahlbüro unter Wahrung des Stimmgeheimnisses
angebracht.
Ständeratswahl 2015
Gleichzeitig mit der Nationalratswahl findet auch die Ständeratswahl statt. Dieser
Wahlzettel hat nur zwei Linien. Bei den Ständeratswahlen dürfen die Kandidierenden
nicht zweimal aufgeführt werden.
Mein Tipp für diesen Wahlzettel: Mindestens Pascale Bruderer Wyss draufschreiben.
Ich gratuliere,
Sie haben sich bis hierher durchgelesen. Nehmen Sie sich nun noch einige Minuten Zeit
für diese richtungsweisenden National- und Ständeratswahlen. Mit Ihrem Wahlzettel
können Sie als Stimmberechtigte mitentscheiden, wie die Weichen in unserem Land für
die nächsten vier Jahre gestellt werden. Nutzen Sie diese Chance!
Max Chopard-Acklin, Nussbaumen-Obersiggenthal, Liste 2a: SP und Gewerkschaften