Gute Tipps zum richtig Wählen Nationalratswahl 2015 Geschätzte Wählende Die untenstehenden Tipps erleichtern Ihnen das korrekte Wählen bei Ausnutzung aller demokratischen Möglichkeiten. Zum Durchlesen müssen Sie aber einige Minuten investieren. Mit freundlichen Grüssen Max Chopard-Acklin, Nationalrat Wählbare Kandidatinnen und Kandidaten In den Nationalrat wählbar sind nur Kandidatinnen und Kandidaten, die auf einer der amtlichen Listen (Wahlzettel) vorgeschlagen sind. Anzahl Kandidatinnen und Kandidaten Ein Wahlzettel darf nicht mehr Kandidatennamen enthalten als im betreffenden Kanton zu wählen sind (Anzahl Linien auf dem Wahlzettel). Keine Kandidatin und kein Kandidat darf mehr als zweimal aufgeführt sein. Überzählige Kandidatinnen und Kandidaten werden vom Wahlbüro gestrichen. Verwendbare Wahlzettel Sie erhalten, in einem Kuvert verpackt, alle Listen Ihres Kantons sowie eine Blankoliste zugestellt. Für die Nationalratswahlen sind nur die amtlich gedruckten Wahlzettel und die Blankoliste gültig. Sie dürfen nur einen Wahlzettel (mit Vordruck oder blanko) verwenden. Trennen Sie daher den von Ihnen gewünschten Wahlzettel ab. Benützung der Wahlzettel Wer einen vorgedruckten Wahlzettel benützt, kann ihn unverändert einlegen; die Partei erhält so viele Stimmen (Parteistimmen) als Namen (Kandidatenstimmen) und leere Zeilen (Zusatzstimmen) auf dem Wahlzettel aufgeführt sind. Wer unkompliziert und schnell sozial und ökologisch wählen will, trennt die Liste 2a von SP und Gewerkschaften aus dem Block der Wahllisten, und benutzt diese unverändert für die Nationalratswahl. Der vorgedruckte Wahlzettel kann wie folgt geändert werden: Streichen Sie können vorgedruckte Kandidatennamen streichen. Der Wahlzettel muss aber auf jeden Fall mindestens eine wählbare Kandidatin oder Kandidaten enthalten. Die leeren Zeilen auf dem Wahlzettel zählen als Zusatzstimmen für die betreffende Partei. Panaschieren Sie können Namen von anderen Listen auf den Wahlzettel schreiben. Die entsprechenden Kandidatenstimmen fallen aber damit als Parteistimmen den anderen Listen zu. Kumulieren Sie können einen vorgedruckten Namen handschriftlich wiederholen oder den Namen beim Panaschieren zweimal schreiben. Dadurch erhält diese Kandidatin oder dieser Kandidat zwei Stimmen. Gänsefüsschen ("), «dito» und Ähnliches sind ungültig! Die Namen müssen ausgeschrieben werden. Sind neben den vorgedruckten Namen auf einem Wahlzettel auch noch leere Zeilen vorhanden, so kann auf diesen leeren Zeilen kumuliert werden, ohne dass Dabei ein anderer Name gestrichen werden muss. Zusatzstimmen Leere Zeilen werden als Zusatzstimmen jener Liste zugerechnet, deren Parteibezeichnung oder Nummer im Kopf des Wahlzettels genannt ist. Fehlt eine Bezeichnung und Nummer, werden die leeren Zeilen nicht gezählt, sondern als leere Stimmen zugewiesen. Blankoliste Wer eine Blankoliste benützt, kann die Parteibezeichnung oder Nummer einer der vorgedruckten Wahlzettel darauf setzen. Fehlt eine Bezeichnung und Nummer, werden die leeren Zeilen nicht gezählt, sondern als leere Stimmen ausgewiesen. Der Wahlzettel muss mindestens eine wählbare Kandidatin oder einen wählbaren Kandidaten enthalten. Auch hier ist ein Kumulieren und Panaschieren möglich. Der Wahlzettel darf nur handschriftlich ausgefüllt oder abgeändert werden. Beispiel: Sie nehmen die leere Liste (Blankoliste), schreiben oben in die leere Liste „Liste 2a, SP und Gewerkschaften“ und dann zweimal untereinander den Namen Ihrer Wahl. Briefliche Stimmabgabe Bei brieflicher Stimmabgabe ist das amtliche Wahlkuvert zu verwenden. Wer brieflich stimmen will, legt den Wahlzettel ins amtliche Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu, setzt seine Unterschrift eigenhändig auf den Stimmrechtsausweis, verschliesst das Stimmzettelkuvert und den Stimmrechtsausweis im Antwortkuvert, leitet das Antwortkuvert rechtzeitig dem Wahlbüro zu. Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post, muss das Antwortkuvert bis spätestens eine Woche vor der Wahl vom 18. Oktober 2015 der Poststelle übergeben werden. Stimmabgabe an der Urne Die Stimmenden müssen ihren Wahlzettel für die Nationalratswahl im Wahlbüro abstempeln lassen und dann in die Urne legen. Wahlzettel ohne Kontrollstempel sind ungültig. Der Stimmrechtsausweis ist im Wahllokal abzugeben. Bei brieflicher Stimmabgabe wird der Stempelaufdruck vom Wahlbüro unter Wahrung des Stimmgeheimnisses angebracht. Ständeratswahl 2015 Gleichzeitig mit der Nationalratswahl findet auch die Ständeratswahl statt. Dieser Wahlzettel hat nur zwei Linien. Bei den Ständeratswahlen dürfen die Kandidierenden nicht zweimal aufgeführt werden. Mein Tipp für diesen Wahlzettel: Mindestens Pascale Bruderer Wyss draufschreiben. Ich gratuliere, Sie haben sich bis hierher durchgelesen. Nehmen Sie sich nun noch einige Minuten Zeit für diese richtungsweisenden National- und Ständeratswahlen. Mit Ihrem Wahlzettel können Sie als Stimmberechtigte mitentscheiden, wie die Weichen in unserem Land für die nächsten vier Jahre gestellt werden. Nutzen Sie diese Chance! Max Chopard-Acklin, Nussbaumen-Obersiggenthal, Liste 2a: SP und Gewerkschaften
© Copyright 2025 ExpyDoc