SINDELFINGEN Donnerstag, 4. Februar 2016 Nr. 5 Schlau-Schau im Breuningerland Sindelfinger Wissenstage 2016 Programmpunkte der nächsten Wochen: Am 27. Januar starteten die Sindelfinger Wissenstage in die neunte Runde. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Veranstaltungen der nächsten beiden Wochen: Im Rahmen der Wissenstage, fand am 30. Januar die Schlau-Schau bereits zum 8. Mal statt. Die Schlau-Schau wurde von der Bürgerstiftung Sindelfingen initiiert und vom Breuningerland Sindelfingen in hervorragender Art und Weise unterstützt. Seit 2009 ist die Schlau-Schau ein fester Bestandteil im Veranstaltungskalender der Stadt und auch des Breuningerlands. Der Weg zu innovativen Ideen ist die Neugier – und diese wird durch die Wissenstage geweckt und gefördert. Deshalb organisiert die Stadt Sindelfingen seit acht Jahren die Wissenstage. Die Schlau-Schau ist eines der konstanten Projekte innerhalb dieser Veranstaltungsreihe. Mit dieser Palette an vielfältigen Angeboten, sollen sich Groß und Klein für die Welt der Wissenschaft begeistern. Beim Ausprobieren und Mitmachen geht es nicht um Fachwissen. Ziel der Wissenstage ist es, durch das Ausprobieren neue Inhalte kennenzulernen. Durch die spielerischen und praktischen Einblicke, soll Interesse und Begeisterung, für Wissenschaft und Forschung geweckt werden. Kranzniederlegung am NS-OpferGedenktag In diesem Jahr der Schlau-Schau wurde das Thema „Boden“ gewählt. So wenig der Boden im täglichen Leben von uns Aufmerksamkeit erhält, umso wichtiger ist er für unser Leben. Boden gehört zu den natürlichen und unentbehrlichen Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen. Es wurden wissenschaftlich orientierte Projekte gezeigt, die von den Schülern mit Unterstützung ihrer Lehrer ausgearbeitet wurden. Dabei haben die Schüler nicht nur an Wissen dazugewonnen, ganz nebenbei haben sie auch gelernt, sich über die Grenzen des Unterrichts hinaus zu engagieren. Im Breuningerland fand nun der große Tag statt, an dem die stolzen Wissenschaftler ihre Projekte ausstellen und präsentieren durften und das in großem Rahmen, samstags strömen bis zu 30 000 Besucher in das Breuningerland. So werden die Schüler auch ihre soziale Kompetenz erweitern können. Fotos: Archiv Stadt Sindelfingen und Foto Schuster. Goldene Taube fliegt nach Maichingen 5. Februar: Forstbetriebshof der Stadt Sindelfingen – Vom Baum zum Holz Bei einer spannenden Führung durch die modernste Technik des Forstbetriebshofs erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Einblick in die Arbeit des Försters und erfahren, wie aus einem Sämling ein Möbelstück werden kann. 8. bis 11.Februar: vhs. – Kinderuni Die Kinderuni ist in diesem Jahr mit 4 Programmpunkten sehr gut vertreten. Im Kinder-Forscher-Labor findet ein großes Experimentier-Abenteuer statt. Untersucht werden bekannte Dinge wie Duftstoffe oder Säuren. In der Veranstaltung „Abrakadabra“ gehen alle gemeinsam dem Thema Hexen und Märchen auf den Grund und finden heraus, ob es Hexen wirklich gibt. Das Vogelinformationszentrum veranstaltet eine Quiz-Rallye rund um Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume. Bei einer Exkursion zum Landesmuseum wird an zahlreichen interaktiven Stationen die römische Bau- und Ingenieurskunst erforscht. Die „Mitmachausstellung – Römische Baustelle“ vermittelt spielerisch alle Techniken rund um den Straßenbau. 8. bis 12. Februar: Polizei Sindelfingen – Ein Blick hinter die Kulissen Für diejenigen, die schon immer einmal wissen wollten, was eigentlich alles in einem Streifenwagen steckt oder was nach dem Eingang eines Notrufs in der Zentrale passiert, ist ein Blick hinter die Kulissen des Polizeireviers genau das Richtige! Bei einer exklusiven Führung können sich die Teilnehmer ein Bild über die spannende Arbeit eines Polizisten machen. 17. Februar: Badezentrum – Führung durch die Technik des Badezentrums In diesem spannenden Workshop lernen unsere jungen Entdecker, die Funktionsweisen eines modernen Schwimmbades näher kennen und erfahren mehr über die seine Technik. „Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.“ Dies waren am 3. Januar 1996 die Worte des damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog, als der Gedenktag proklamiert und auf den 27. Januar festgelegt wurde. Auch in Sindelfingen hat die NS-Diktatur ihre schrecklichen Spuren hinterlassen, die Namen an der Gedenktafel vor dem Haupteingang des Sindelfinger Rathauses erinnern täglich daran. Auch hier wurden Menschen aus weltanschaulichen, politischen und religiösen Gründen verfolgt und ermordet. Impressum Herausgeber: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Stadt Sindelfingen Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen Telefon 0 70 31 / 94-675, Fax 0 70 31 / 94-698 e-Mail: [email protected] Redaktion: Silke Musleh Druck und Verlag: Wochenblatt Böblingen GmbH & Co. KG, Böblinger Straße 76, 71065 Sindelfingen Die Stadtzeitung/Amtsblatt erscheint als Beilage des Wochenblattes und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Sindelfingen verteilt. – Erscheinungsweise wöchentlich – Aus diesem Grund legte Oberbürgermeister Dr. Bernd Vöhringer zum Gedenken an die Sindelfinger Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft einen Kranz nieder. Über 70 Jahre sind seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs vergangen. Das ist rein zahlenmäßig betrachtet eine lange Zeit. Dennoch zeigt die aktuelle Lage, dass leider auch heute noch Gewalt, Hass und Krieg weltweit an vielen Stellen alltäglich sind. Noch nie war seit dem zweiten Weltkrieg die Sicherheits- und auch die humanitäre Lage rund um Europa so angespannt wie heute. Und durch Terrorismus werden diese Probleme auch mitten in das Herz Europas getragen. Wieder einmal zwingt Krieg viele tausend Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen – alles hinter sich zu lassen, Schutz in der Fremde zu suchen und nicht zu wissen, ob und wann man zurückkehren kann. Dennoch wird in den vergangenen Monaten immer deutlicher, dass der Zustrom die Erwartungen noch weit übertrifft. Die Herausforderung wird größer, und nicht immer läuft das Zusammentreffen vieler verschiedener Nationen und Kulturen reibungslos ab. „Aber wir dürfen nicht zulassen, dass sich Hass und rechtsradikales und rechtsextremistisches Gedankengut klammheimlich in unseren Alltag schleichen.“ sagt Oberbürgermeister Dr. Bernd Vöhringer in seiner Rede. „Deshalb müssen wir Probleme offen ansprechen. Zugleich ist es aber auch unsere Aufgabe, Intoleranz, Rassismus und Menschenverachtung eine klare Absage zu erteilen. Das sind wir den Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ebenso schuldig wie ein ehrendes und mitfühlendes Andenken.“ Die Stadt Sindelfingen ist seit 2013 FairtradeStadt. Im Oktober 2015 wurde Sindelfingen die Goldene Taube verliehen. Mit dieser Goldenen Taube werden Einrichtungen ausgezeichnet, die sich für Völker- und Kulturverständnis sowie für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen. Der Stadtteil Maichingen war bei der Titelverleihung maßgeblich beteiligt. Aus diesem Grund durfte die Taube am Montag vom Schreibtisch des Oberbürgermeisters im Sindelfinger Rathaus nach Maichingen fliegen. Karoline Hassler, die Vorsitzende der Steuerungsgruppe Fairtrade, überbrachte am Montag die Goldene Taube des Künstlers Richard Hillinger. Frau Hassler betont, dass die Fairtradebewegung nie aktueller war als in diesen Zeiten. Ursachen der Flüchtlingsproblematik sind u. a. die Ausbeutung armer Länder und der ungerechte Handel. Fairer Handel ist ein wichtiger Schritt, das Problem zu verringern. Ortsvorsteher Wolfgang Leber bedankte sich bei der Steuerungsgruppe für die Auszeichnung. Er sieht die Taube als Ehre und Verpflichtung zugleich. Dazu gehört es, den Menschen bewusst zu machen, dass auch im Kleinen geholfen werden kann, zum Beispiel mit dem Kauf von fair gehandelten Produkten. „Eine neue Art von Denken ist notwendig, wenn die Menschheit weiterleben will“, zitiert er Albert Schweitzer. Auch in Maichingen bieten zahlreiche Betriebe des Einzelhandels und der Gastronomie fair gehandelte Produkte an. Das Bezirksamt verschenkt seit zehn Jahren faire Geschenke aus dem Weltladen. Der Maichinger Weltladen verbreitet die faire Idee seit 20 Jahren mit viel Energie und Engagement. Kita-Vormerkung für September 2016 Im September 2016 beginnt das KiTa-Jahr 2016/2017. Um allen Familien zu diesem Zeitpunkt bedarfsgerecht eine Betreuung für ihr Kind/ihre Kinder anbieten zu können, bittet die Leitung der Abteilung Kindertagesstätten Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kind(er) ab September 2016 eine städtische Kindertagesstätte in Sindelfingen besuchen soll(en), dies/diese bis zum 31. März 2016 bei der zentralen Vormerkstelle der Stadt Sindelfingen anzumelden. Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten, den Vormerktermin einzuhalten, weil nur durch rechtzeitige Ermittlung der Kinderzahlen eine bedarfsgerechte Planung erfolgen kann. Unter dem Link http://nhkita.sindelfingen.de finden Interessierte eine Übersicht aller städtischen Einrichtungen und das Kontaktformular – Vormerkung. Fragen hierzu werden auch vormittags von 8 bis 11 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 0 70 31/94-4 58 beantwortet. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer bestimmten Kindertageseinrichtung besteht nicht. Nähere Informationen zu den oben genannten Programmpunkten und alle weiteren Veranstaltungen finden Sie unter www.sindelfingen.de/wissenstage Donnerstag, 4. Februar 2016 STADTZEITUNG Neue Ausstellungen in der Galerie der Stadt Sindelfingen Karl Eisenhardt – Werbegrafik, Theater, Malerei Eröffnung: 5. Februar 2016, 19 Uhr Dauer der Ausstellung: 7. Februar bis 28. März 2016 Am 5. Februar 2016, um 19 Uhr wird im 2. OG der Galerie der Stadt Sindelfingen die Ausstellung „Karl Eisenhardt – Werbegrafik, Theater, Malerei“ eröffnet, in der die Initiative „Kultur am Stift“ in Zusammenarbeit mit der Galerie der Stadt Sindelfingen das Werk des Sindelfinger Malers und Grafikers Karl Eisenhardt vorstellt. 1908 wurde Karl Eisenhardt in einer Handwerkerfamilie geboren. Nach einer vom Vater erzwungenen Lehre, die er als Dekorationsund Schriftenmaler abschloss, versuchte er mit großem Engagement seine schon früh erkannte künstlerische Begabung auch beruflich zu nutzen, beschäftigte sich mit Modezeichnung, Kunstgewerbe, Kirchenmalerei, Werbegrafik und Reklame, arbeitete in diesen Bereichen in verschiedenen Anstellungen wie auch als Selbständiger. In den 1940er Jahren war er darüber hinaus als Bühnenbildner und Kostümgestalter für das Schauspielhaus Stuttgart (Neues Theater) tätig, in den 1950er Jahren als Schriftenmaler und schließlich von 1956 bis zu seinem Tod 1978 als Schildermaler in Sindelfingen. Die Ausstellung präsentiert aus dem im Besitz der Familie befindlichen Nachlass eine Auswahl aus dem vielgestaltigen Werk Karl Eisenhardts, zum dem auch Sindelfinger Motive in Malerei und Zeichnung gehören. Ergänzt wird die Ausstellung durch biografische Dokumente, Skizzen und Fotografien. Galeriegespräche: Sonntag, 21. Februar 2016, 15 Uhr Sonntag, 13. März 2016, 15 Uhr Hannes Steinert – inter abstractum et realitatem Eröffnung: 7. Februar 2016, 11 Uhr Dauer der Ausstellung: 7. Februar bis 28. März 2016 Am 7. Februar 2016, um 11 Uhr, wird in der Galerie der Stadt Sindelfingen die Ausstellung „Hannes Steinert – inter abstractum et realitatem“ eröffnet, in der das Werk Stuttgarter Künstlers aus nahezu 40 Jahren künstlerischer Tätigkeit vorgestellt wird. Der ehemalige Schüler von Rudolf Schoofs an der Stuttgarter Kunstakademie ist seit langem bekannt für sein „breitgefächertes Schaffen“ zwischen Abstraktion und Realismus. Hannes Steinert arbeitet von Beginn an immer wieder in Phasen, zu unterschiedlichen Themen und Gattungen, mit unterschiedlichen Techniken. Formale Kürzel, skripturale Elemente, die krumme Linie und freie Flächenformen, die in einen über die Jahre zunehmend strengeren kompositorischen Rahmen eingefügt werden, kennzeichnen unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zur Abstraktion oder Gegenständlichkeit seine Bilder und Zeichnungen. Die formale wie malerische Fülle der frühen Bilder in ihrer eher gedämpften Farbigkeit weicht über die Jahre einer zunehmenden Reduktion des Formenkanons bei Steigerung der Farbkraft. So offenbart Hannes Steinerts malerisches und zeichnerisches Werk der letzten Jahrzehnte formal und inhaltlich eine enorme Vielschichtigkeit. Seine künstlerischen Materialien wie Leinwände, Papier, Öl- und Acrylfarbe, Bleistift, Kreide, Tempera oder Wasserfarbe setzt er dabei mit Vorliebe als Mischtechnik ein. Darin kommt im weiten Spektrum seiner künstlerischen Arbeit, auch in der Druckgrafik, sein außergewöhnliches Gespür für Farbe und Komposition zur Geltung. Inhaltlich widmet sich der Künstler den klassischen Themen der Kunst, dem Stillleben, der Landschaft oder den Stadtansichten, der menschlichen-männlichen Figur, insbesondere in homoerotischen Darstellungen, um in all diesen Themen mühelos zwischen Abstraktion und Gegenständlichkeit zu wechseln, sowohl dem Einen wie dem Anderen einen unverwechselbaren Ausdruck zu verleihen. Zur Ausstellung erscheint ein Katalog im Verlag der Galerie der Stadt Sindelfingen. Künstlergespräche: Sonntag, 28. Februar 2016, 15 Uhr Sonntag, 20. März 2016, 15 Uhr Öffnungszeiten der Galerie: Montag – Freitag 10 – 18 Uhr Samstag, Sonntag, feiertags 10 – 17 Uhr Karfreitag, 25. März 2016, geschlossen Galerie der Stadt Sindelfingen Marktplatz 1 . 71063 Sindelfingen Tel.: 0 70 31/94 392 [email protected] www.galerie-sindelfingen.de www.facebook.de/GalerieSindelfingen Malkurse für Kinder – noch freie Plätze Mitte Februar beginnen an vier Schulen in Sindelfingen, Maichingen und Darmsheim neue Malkurse für Kinder von fünf bis sieben Jahren und in der Galerie der Stadt (Marktplatz 1) für Kinder von acht bis zehn Jahren. Das Amt für Kultur der Stadt Sindelfingen gibt bekannt, dass es noch freie Plätze gibt. Anmeldungen unter der Rufnummer 0 70 31/ 94-3 58 möglich. Bei den Malkursen erfahren die Kinder alles über die Farbenlehre und was man mit Farben machen kann. Auf dem Programm steht auch ein Besuch in der Galerie der Stadt Sindelfingen. Otto Pannewitz, der Leiter der Galerie, erklärt hierbei, wie die jeweiligen Bilder der Künstler entstanden sind. Termine und Schulen: 16. Februar bis 12. April: Grundschule Darmsheim und Grundschule Sommerhofen 17. Februar bis 13. April: Grundschule Königsknoll und Johannes-Widmann-Schule, Maichingen 18. Februar bis 21. April: Galerie der Stadt Sindelfingen, Marktplatz 1 (für die älteren Kinder.) Der Malkurs dauert acht Wochen, Wochenkurs jeweils von 15 bis 16.30 Uhr, d. h. 90 Minuten. Der Malkurs kostet 32 Euro (Geschwister pro Kind 28 Euro), Inhaber einer Berechtigungskarte der Stadt Sindelfingen erhalten eine Ermäßigung von 30 Prozent. Kindertheater Terminänderungen Die erste Staffel des Kindertheaters 2016 im Theaterkeller, Vaihinger Straße 14 hat am 19. Januar begonnen. Die ausgewählten Stücke sind für Kinder ab vier oder fünf Jahren und dauern zirka 45 oder 50 Minuten. Die Vorstellungen beginnen jeweils um 10.30 und 15 Uhr. Eintrittskarten für alle Kindertheaterstücke sind beim i-Punkt, Marktplatz 1 erhältlich. Aus technischen Gründen gab es ein paar Terminänderungen. Die aktuellen Termine sind: Montag, 7. März: Aschenputtel Das Märchen der Gebrüder Grimm, gespielt vom Theater der Dämmerung. Die romanische Martinskirche zählt zu den bedeutenden Baudenkmälern in Baden-Württemberg. Bereits im 7. Jahrhundert wurde an ihrer Stelle ein Vorgängerbau errichtet. 1133 wurde die Basilika mit Krypta und Hochchor fertig gestellt. Zur Kirche gehörte ein weltliches Chorherrenstift, das weit über Sindelfingen hinaus große Bedeutung hatte und 1477/78 eine entscheidende Rolle bei der Gründung der Tübinger Universität spielte. Viele Elemente der romanischen Kirche sind bis heute erhalten. Vom italienischen Schriftsteller und FelliniBegleiter Tonino Guerra inspiriert, hat „Kultur am Stift“ unter der Ägide von Klaus Philippscheck 2006 den ersten poetischen Ort in einer Nische der Stadtmauer am Schaffhauser Platz mit einem Martinskirchen-Bild von Klaus Kugler eingerichtet. Berichtigung einer Veröffentlichung Die im Landesausschreibungsblatt Nr. 1 vom 15. 1. 2016 unter dem Kennzeichen 0010195 veröffentlichte Ausschreibung der Stadt Sindelfingen wird wie folgt berichtigt: Bauvorhaben: Neubau Gemeinschaftsschule Maichingen Bismarckstraße 34 71069 Sindelfingen-Maichingen Gewerk 2: Schreinerarbeiten Einbaumöbel Ausführungszeit: Juni – Juli 2016 Der Verkauf der Ausschreibungsunterlagen und der Submissionstermin werden wie folgt verschoben: Alt: Die Verdingungsunterlagen können ab dem 25. 1. 2016 angefordert/eingesehen werden. Submission: 18. 2. 2016 Gewerk 2: 10 Uhr Neu: Die Verdingungsunterlagen können ab dem 1. 2. 2016 angefordert/eingesehen werden. Submission: 19. 2. 2016 Gewerk 2: 10 Uhr Eine GAEB-Datei liegt bei. Der letzte Termin zur Einreichung von Bieterfragen in Schriftform ist der 12. 2. 2016, 12 Uhr (Eingang bei uns). Gewerk: Instandsetzungsmaßnahmen am Dach Die Ausschreibung besteht aus 3 Fachlosen Los 1: Gerüstarbeiten Fassadengerüst/Fanggerüst ca. 1200 m² Los 2: Flachdach inkl. Begrünung Erneuerung Abdichtung/Wärmedämmung ca. 800 m² Los 3: Flaschnerarbeiten Attikaverwahrung ca. 210 m Demontage/Wiederanbringen Ausführungszeit: Mai – Juli 2016 Die Lose können im Gesamten wie auch Einzeln angeboten werden. Idealerweise erfolgt die Vergabe aller Lose an einen Bieter. Die Verdingungsunterlagen können ab dem 8. 2. 2016 im Rathaus, Amt für Finanzen, Zentrale Vergabestelle, 2. OG, Zimmer 2.07, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen, [email protected] angefordert/ eingesehen werden. An diese Anschrift sind auch die Angebote zu richten. Anforderung gegen Rechnung oder Verrech- Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote entsprechend § 10 Abs.2 VOB/A. Angebotseröffnung: 23. 2. 2016 10 Uhr im Rathaus, Amt für Finanzen, Zentrale Vergabestelle, 2. OG, Zi. 2.07, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen. Beim Eröffnungstermin dürfen nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein. Zahlungsbedingungen: Nach § 16 VOB/B und den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen. Mit dem Angebot verlangte Nachweise: Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOB/A § 6 Abs.3 Nr. 2 und weitere. Näheres siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist ist der 11. 5. 2016. Zuständige Stelle für die Prüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Postfach 80 07 09 in 70507 Stuttgart. Amtliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 13. März 2016 Das Wählerverzeichnis zur Wahl des Landtags von Baden-Württemberg für die Stadt Sindelfingen wird in der Zeit vom Montag, 22. Februar bis Freitag, 26. Februar 2016 während der Öffnungszeiten Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr im Rathaus Sindelfingen, Rathausplatz 1, Servicepunkt, Zimmer 0.18, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Servicepunkt ist rollstuhlgerecht erreichbar. Jede/r Wahlberechtigte/r kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner/ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein/e Wahlberechtigte/r die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er/sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Die Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 bis 4 des Bundesmeldegesetzes besteht, dürfen nicht eingesehen und überprüft werden. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wahlberechtigte, die das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können während der o. g. Einsichtsfrist, spätestens am 26. Februar 2016 bis 12 Uhr, beim Ordnungs- und Standesamt – Wahlamt –, Rathaus, Rathausplatz 1, Zimmer 0.23 Einspruch einlegen. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 21. Februar 2016 eine Wahlbenachrichtigung. Das Amt für Kultur bietet jederzeit auch Gruppenführungen an. Informationen hierzu erhalten Interessierte beim i-Punkt, Marktplatz 1, Telefon 0 70 31/94 325 oder per E-Mail an: [email protected]. Bauvorhaben: Musikschule der Stadt Sindelfingen (SMTT) Wolboldstraße 21 71063 Sindelfingen Ausschreibende Stelle: Mittwoch, 9. März: Lotta zieht um Eine Familiengeschichte nach Astrid Lindgren. Es spielt das Theater Wodo Puppenspiel. Treffpunkt für beide Führungen ist der iPunkt, Marktplatz 1. Dort wird auch die Teilnahme gebucht und die Gebühr entrichtet; Erwachsene 3 Euro/Person, Kinder sind frei. nungsscheck. Der Kostenersatz wird nicht zurückerstattet. Kostenersatz je Doppelexemplar: bei Abholung 1 20,00 bei Versand 1 25,00 Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Im Mai 2011 folgte auf der Nordseite der romanischen Martinskirche im ehemaligen Kreuzgang Joachim Kupke mit seinem „Das Rätsel des verständlich Schönen“. In zwei Marmortafeln in Grabgröße sind Spiegel eingelassen, über der Kopfseite „Das Rätsel des verständlich Schönen“ in eine weitere Steintafel eingemeißelt. 2014 wurde der dritte poetische Ort mit einer Glasstele von Fritz Mühlenbeck an der alten Klostermauer auf dem Weg von der Martinskirche hinunter zum Klostersee eingeweiht. Dieses Werk erinnert an die Geschichte des Armesünder-Friedhofes, auf dem im Mittelalter Mörder, Selbstmörder oder Ungetaufte verscharrt wurden. 2015 ergänzte die Holzbildhauerin Heike Endemann die Poetischen Orte. Ein vierter befindet sich in der Abtgasse in der Nähe des „Hexensprungs“ in der Altstadt. Die Spiralform der Stele stellt die linksgängige Doppelhelix der geheimnisvollen Z-DNA dar. Amt für Gebäudewirtschaft Hochbau Die Stadt Sindelfingen schreibt auf der Grundlage der VOB folgende Bauleistungen öffentlich aus: Dienstag, 8. März: Vom Fischer und seiner Frau Das 23 Gleis Theater, spielt das Märchen der Gebrüder Grimm. Themenführungen im Februar Im Februar bietet das Amt für Kultur der Stadt Sindelfingen für interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, Sindelfingen im Zuge von Stadt- und Themenführungen besser kennenzulernen. Die Themenführung „Führung durch die Martinskirche“ am 14. Februar und „Stiftsbezirk und Poetische Orte“ am 25. Februar beginnen jeweils um 15 Uhr. Treffpunkt für beide Führungen ist der i-Punkt, Marktplatz 1. Öffentliche Ausschreibungen Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 5 – Böblingen – durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein/e in das Wählerverzeichnis eingetragene/r Wahlberechtigte/r, 5.2 ein/e nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene/r Wahlberechtigte/r, 5.2.1wenn er/sie nachweist, dass er/sie ohne sein/ihr Verschulden – die Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis (21. Februar 2016) oder – die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (26. Februar 2016) oder – die Beschwerdefrist gegen die Einspruchsentscheidung (zwei Tage nach Zustellung) versäumt hat, 5.2.2wenn sein/ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der in Ziffer 5.2.1 genannten Fristen entstanden ist, oder 5.2.3wenn sein/ihr Wahlrecht im Einspruchsoder Beschwerdeverfahren festgestellt und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeisteramt bekannt geworden ist. Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den amtlichen (blauen) Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und klebt diesen zu, unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unter Angabe von Ort und Tag, steckt den zugeklebten Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen (hellroten) Wahlbriefumschlag, verschließt diesen und sendet ihn auf dem Postwege oder auf andere Weise so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle, dass er spätestens am Wahltag (13. März 2016) bis 18:00 Uhr dort eingeht. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können bei dieser Stelle auch abgegeben werden. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 11. März 2016, 18 Uhr, beim Bürgermeisteramt schriftlich oder mündlich (nicht fernmündlich) beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr gestellt werden. Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder durch körperliche Beeinträchtigung gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Diese muss dann die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unterzeichnen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Dr. Bernd Vöhringer, Oberbürgermeister Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihnen bis zum 12. März 2016, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den in Ziff. 5.2.1 bis 5.2.3 genannten Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der/die Wahlberechtigte/r – einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, – einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und – einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag (versehen mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist). Die Abholung von Unterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der/Die Wahlberechtigte/r, der/die seine/ ihre Briefwahlunterlagen selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Grundsteuer fällig am 15. Februar Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das I. Quartal am 15. Februar 2016 zur Zahlung fällig wird. Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen: Tel. 0 70 31/94-335, Fax 0 70 31/94-498, Email: [email protected] Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden. Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen. Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die Stadtkasse bezahlt. Verschenkmarkt Der Verschenkmarkt ist ein kostenloser Service der Stadt Sindelfingen. Wenn Sie etwas verschenken möchten, rufen Sie uns an (Abteilung Umweltschutz und Landschaftsplanung) Tel.-Nr. 0 70 31 - 94 751, Fax: 94 752 E-Mail: [email protected] Verschenken Sie bitte nur gebrauchsfähige Gegenstände. Annahmeschluss ist Freitag um 11 Uhr. Zu verschenken Telefonnummer Bett (ohne Lattenrost und Matratze), 2 x 2 m; 2 Nachtkästchen, B 50, T 38, H 50 cm; Kommode, mit 5 Schubladen, 90 x 38 x 80 cm; Spiegel, 70 x 90 cm, alles Kirschbaum, alles gut erhalten 0 70 31 - 38 71 70 12 Koch- und Backbücher („Essen und Trinken“), handliches Format (13 x 18 cm), sauber und sehr gut erhalten 01 76 - 39 22 41 99 Couchtisch, 60 x 160 cm, höhenverstellbar von 55 bis 71 cm, Tischplatte = gehämmerte Kupferplatte auf Holz, Gestell Metall 0 70 31 - 81 55 95 Toilettenerhöhung 0 70 31 - 2 98 98 53 Ältere Stereoanlage (Schneider; Radio, Kassette, Plattenspieler, Boxen), CD ist defekt, für Bastler ab 17 Uhr, 0 70 31 - 4 27 10 25 Radio-Recorder-Anlage; Holzschlitten 0 70 31 - 80 77 43 2 Paar Alpin-Ski (Rossignol 4 Cross X Allrounder), Anfänger/Fortgeschrittene, Länge 162 cm, ca. 6 Jahre alt 0 70 31 - 80 55 38 2 Farbfernsehgeräte (Panasonic + Medion), Diagonale 60 cm, mit Fernbedienung 0 70 31 - 67 22 27 DVD + Video-Kombigerät 0 70 31 - 38 51 15
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