Schlau-Schau im Breuningerland

SINDELFINGEN
Donnerstag, 4. Februar 2016
Nr. 5
Schlau-Schau im Breuningerland
Sindelfinger
Wissenstage 2016
Programmpunkte der nächsten Wochen:
Am 27. Januar starteten die Sindelfinger Wissenstage in die neunte Runde.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über
die Veranstaltungen der nächsten beiden Wochen:
Im Rahmen der Wissenstage, fand am 30. Januar die Schlau-Schau bereits zum 8. Mal
statt. Die Schlau-Schau wurde von der Bürgerstiftung Sindelfingen initiiert und vom Breuningerland Sindelfingen in hervorragender
Art und Weise unterstützt. Seit 2009 ist die
Schlau-Schau ein fester Bestandteil im Veranstaltungskalender der Stadt und auch des
Breuningerlands.
Der Weg zu innovativen Ideen ist die Neugier
– und diese wird durch die Wissenstage geweckt und gefördert. Deshalb organisiert die
Stadt Sindelfingen seit acht Jahren die Wissenstage. Die Schlau-Schau ist eines der konstanten Projekte innerhalb dieser Veranstaltungsreihe.
Mit dieser Palette an vielfältigen Angeboten,
sollen sich Groß und Klein für die Welt der
Wissenschaft begeistern. Beim Ausprobieren
und Mitmachen geht es nicht um Fachwissen.
Ziel der Wissenstage ist es, durch das Ausprobieren neue Inhalte kennenzulernen. Durch
die spielerischen und praktischen Einblicke,
soll Interesse und Begeisterung, für Wissenschaft und Forschung geweckt werden.
Kranzniederlegung am NS-OpferGedenktag
In diesem Jahr der Schlau-Schau wurde das
Thema „Boden“ gewählt. So wenig der Boden im täglichen Leben von uns Aufmerksamkeit erhält, umso wichtiger ist er für unser Leben. Boden gehört zu den natürlichen
und unentbehrlichen Lebensgrundlagen für
Menschen, Tiere und Pflanzen.
Es wurden wissenschaftlich orientierte Projekte gezeigt, die von den Schülern mit Unterstützung ihrer Lehrer ausgearbeitet wurden. Dabei haben die Schüler nicht nur an
Wissen dazugewonnen, ganz nebenbei haben sie auch gelernt, sich über die Grenzen
des Unterrichts hinaus zu engagieren.
Im Breuningerland fand nun der große Tag
statt, an dem die stolzen Wissenschaftler ihre
Projekte ausstellen und präsentieren durften
und das in großem Rahmen, samstags strömen bis zu 30 000 Besucher in das Breuningerland. So werden die Schüler auch ihre soziale Kompetenz erweitern können.
Fotos: Archiv Stadt Sindelfingen und Foto
Schuster.
Goldene Taube fliegt nach
Maichingen
5. Februar: Forstbetriebshof der Stadt Sindelfingen – Vom Baum zum Holz
Bei einer spannenden Führung durch die modernste Technik des Forstbetriebshofs erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Einblick in die Arbeit des Försters und erfahren, wie aus einem Sämling ein Möbelstück
werden kann.
8. bis 11.Februar: vhs. – Kinderuni
Die Kinderuni ist in diesem Jahr mit 4 Programmpunkten sehr gut vertreten.
Im Kinder-Forscher-Labor findet ein großes
Experimentier-Abenteuer statt. Untersucht
werden bekannte Dinge wie Duftstoffe oder
Säuren.
In der Veranstaltung „Abrakadabra“ gehen
alle gemeinsam dem Thema Hexen und Märchen auf den Grund und finden heraus, ob es
Hexen wirklich gibt.
Das Vogelinformationszentrum veranstaltet
eine Quiz-Rallye rund um Tiere, Pflanzen und
deren Lebensräume.
Bei einer Exkursion zum Landesmuseum
wird an zahlreichen interaktiven Stationen die
römische Bau- und Ingenieurskunst erforscht.
Die „Mitmachausstellung – Römische Baustelle“ vermittelt spielerisch alle Techniken rund
um den Straßenbau.
8. bis 12. Februar: Polizei Sindelfingen – Ein
Blick hinter die Kulissen
Für diejenigen, die schon immer einmal wissen wollten, was eigentlich alles in einem
Streifenwagen steckt oder was nach dem Eingang eines Notrufs in der Zentrale passiert, ist
ein Blick hinter die Kulissen des Polizeireviers
genau das Richtige! Bei einer exklusiven Führung können sich die Teilnehmer ein Bild über
die spannende Arbeit eines Polizisten machen.
17. Februar: Badezentrum – Führung durch
die Technik des Badezentrums
In diesem spannenden Workshop lernen unsere jungen Entdecker, die Funktionsweisen
eines modernen Schwimmbades näher kennen und erfahren mehr über die seine Technik.
„Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss
auch künftige Generationen zur Wachsamkeit
mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form
des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft
wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust
ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.“
Dies waren am 3. Januar 1996 die Worte des
damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog, als der Gedenktag proklamiert und auf
den 27. Januar festgelegt wurde.
Auch in Sindelfingen hat die NS-Diktatur ihre
schrecklichen Spuren hinterlassen, die Namen
an der Gedenktafel vor dem Haupteingang
des Sindelfinger Rathauses erinnern täglich
daran. Auch hier wurden Menschen aus weltanschaulichen, politischen und religiösen
Gründen verfolgt und ermordet.
Impressum
Herausgeber:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Stadt Sindelfingen
Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen
Telefon 0 70 31 / 94-675,
Fax 0 70 31 / 94-698
e-Mail: [email protected]
Redaktion:
Silke Musleh
Druck und Verlag:
Wochenblatt Böblingen GmbH & Co. KG,
Böblinger Straße 76, 71065 Sindelfingen
Die Stadtzeitung/Amtsblatt erscheint als
Beilage des Wochenblattes und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Sindelfingen verteilt.
– Erscheinungsweise wöchentlich –
Aus diesem Grund legte Oberbürgermeister
Dr. Bernd Vöhringer zum Gedenken an die
Sindelfinger Opfer der nationalsozialistischen
Gewaltherrschaft einen Kranz nieder.
Über 70 Jahre sind seit dem Ende des Zweiten
Weltkriegs vergangen. Das ist rein zahlenmäßig betrachtet eine lange Zeit.
Dennoch zeigt die aktuelle Lage, dass leider
auch heute noch Gewalt, Hass und Krieg weltweit an vielen Stellen alltäglich sind. Noch nie
war seit dem zweiten Weltkrieg die Sicherheits- und auch die humanitäre Lage rund um
Europa so angespannt wie heute. Und durch
Terrorismus werden diese Probleme auch mitten in das Herz Europas getragen.
Wieder einmal zwingt Krieg viele tausend
Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen – alles hinter sich zu lassen, Schutz in der Fremde
zu suchen und nicht zu wissen, ob und wann
man zurückkehren kann.
Dennoch wird in den vergangenen Monaten
immer deutlicher, dass der Zustrom die Erwartungen noch weit übertrifft. Die Herausforderung wird größer, und nicht immer läuft
das Zusammentreffen vieler verschiedener
Nationen und Kulturen reibungslos ab.
„Aber wir dürfen nicht zulassen, dass sich
Hass und rechtsradikales und rechtsextremistisches Gedankengut klammheimlich in unseren Alltag schleichen.“ sagt Oberbürgermeister Dr. Bernd Vöhringer in seiner Rede.
„Deshalb müssen wir Probleme offen ansprechen. Zugleich ist es aber auch unsere Aufgabe, Intoleranz, Rassismus und Menschenverachtung eine klare Absage zu erteilen. Das
sind wir den Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ebenso schuldig wie
ein ehrendes und mitfühlendes Andenken.“
Die Stadt Sindelfingen ist seit 2013 FairtradeStadt. Im Oktober 2015 wurde Sindelfingen
die Goldene Taube verliehen. Mit dieser Goldenen Taube werden Einrichtungen ausgezeichnet, die sich für Völker- und Kulturverständnis sowie für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen.
Der Stadtteil Maichingen war bei der Titelverleihung maßgeblich beteiligt. Aus diesem
Grund durfte die Taube am Montag vom
Schreibtisch des Oberbürgermeisters im Sindelfinger Rathaus nach Maichingen fliegen.
Karoline Hassler, die Vorsitzende der Steuerungsgruppe Fairtrade, überbrachte am Montag die Goldene Taube des Künstlers Richard
Hillinger. Frau Hassler betont, dass die Fairtradebewegung nie aktueller war als in diesen
Zeiten. Ursachen der Flüchtlingsproblematik
sind u. a. die Ausbeutung armer Länder und
der ungerechte Handel. Fairer Handel ist ein
wichtiger Schritt, das Problem zu verringern.
Ortsvorsteher Wolfgang Leber bedankte sich
bei der Steuerungsgruppe für die Auszeichnung. Er sieht die Taube als Ehre und Verpflichtung zugleich.
Dazu gehört es, den Menschen bewusst zu
machen, dass auch im Kleinen geholfen werden kann, zum Beispiel mit dem Kauf von fair
gehandelten Produkten.
„Eine neue Art von Denken ist notwendig,
wenn die Menschheit weiterleben will“, zitiert
er Albert Schweitzer.
Auch in Maichingen bieten zahlreiche Betriebe des Einzelhandels und der Gastronomie
fair gehandelte Produkte an. Das Bezirksamt
verschenkt seit zehn Jahren faire Geschenke
aus dem Weltladen.
Der Maichinger Weltladen verbreitet die faire
Idee seit 20 Jahren mit viel Energie und Engagement.
Kita-Vormerkung
für September 2016
Im September 2016 beginnt das KiTa-Jahr
2016/2017. Um allen Familien zu diesem Zeitpunkt bedarfsgerecht eine Betreuung für ihr
Kind/ihre Kinder anbieten zu können, bittet
die Leitung der Abteilung Kindertagesstätten
Eltern und Erziehungsberechtigte, deren
Kind(er) ab September 2016 eine städtische
Kindertagesstätte in Sindelfingen besuchen
soll(en), dies/diese bis zum 31. März 2016 bei
der zentralen Vormerkstelle der Stadt Sindelfingen anzumelden. Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten, den Vormerktermin einzuhalten, weil nur durch rechtzeitige
Ermittlung der Kinderzahlen eine bedarfsgerechte Planung erfolgen kann. Unter dem
Link http://nhkita.sindelfingen.de finden Interessierte eine Übersicht aller städtischen
Einrichtungen und das Kontaktformular –
Vormerkung. Fragen hierzu werden auch vormittags von 8 bis 11 Uhr telefonisch unter der
Rufnummer 0 70 31/94-4 58 beantwortet.
Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer bestimmten Kindertageseinrichtung besteht nicht.
Nähere Informationen zu den oben genannten
Programmpunkten und alle weiteren Veranstaltungen finden Sie unter www.sindelfingen.de/wissenstage
Donnerstag, 4. Februar 2016
STADTZEITUNG
Neue Ausstellungen in der Galerie
der Stadt Sindelfingen
Karl Eisenhardt – Werbegrafik, Theater,
Malerei
Eröffnung: 5. Februar 2016, 19 Uhr
Dauer der Ausstellung: 7. Februar bis
28. März 2016
Am 5. Februar 2016, um 19 Uhr wird im 2. OG
der Galerie der Stadt Sindelfingen die Ausstellung „Karl Eisenhardt – Werbegrafik, Theater,
Malerei“ eröffnet, in der die Initiative „Kultur
am Stift“ in Zusammenarbeit mit der Galerie
der Stadt Sindelfingen das Werk des Sindelfinger Malers und Grafikers Karl Eisenhardt
vorstellt.
1908 wurde Karl Eisenhardt in einer Handwerkerfamilie geboren. Nach einer vom Vater
erzwungenen Lehre, die er als Dekorationsund Schriftenmaler abschloss, versuchte er
mit großem Engagement seine schon früh erkannte künstlerische Begabung auch beruflich
zu nutzen, beschäftigte sich mit Modezeichnung, Kunstgewerbe, Kirchenmalerei, Werbegrafik und Reklame, arbeitete in diesen Bereichen in verschiedenen Anstellungen wie auch
als Selbständiger. In den 1940er Jahren war er
darüber hinaus als Bühnenbildner und Kostümgestalter für das Schauspielhaus Stuttgart (Neues Theater) tätig, in den 1950er Jahren als Schriftenmaler und schließlich von
1956 bis zu seinem Tod 1978 als Schildermaler
in Sindelfingen.
Die Ausstellung präsentiert aus dem im Besitz
der Familie befindlichen Nachlass eine Auswahl aus dem vielgestaltigen Werk Karl Eisenhardts, zum dem auch Sindelfinger Motive
in Malerei und Zeichnung gehören. Ergänzt
wird die Ausstellung durch biografische Dokumente, Skizzen und Fotografien.
Galeriegespräche:
Sonntag, 21. Februar 2016, 15 Uhr
Sonntag, 13. März 2016, 15 Uhr
Hannes Steinert – inter abstractum et
realitatem
Eröffnung: 7. Februar 2016, 11 Uhr
Dauer der Ausstellung: 7. Februar bis
28. März 2016
Am 7. Februar 2016, um 11 Uhr, wird in der
Galerie der Stadt Sindelfingen die Ausstellung „Hannes Steinert – inter abstractum et
realitatem“ eröffnet, in der das Werk Stuttgarter Künstlers aus nahezu 40 Jahren künstlerischer Tätigkeit vorgestellt wird.
Der ehemalige Schüler von Rudolf Schoofs an
der Stuttgarter Kunstakademie ist seit langem
bekannt für sein „breitgefächertes Schaffen“
zwischen Abstraktion und Realismus.
Hannes Steinert arbeitet von Beginn an immer
wieder in Phasen, zu unterschiedlichen Themen und Gattungen, mit unterschiedlichen
Techniken. Formale Kürzel, skripturale Elemente, die krumme Linie und freie Flächenformen, die in einen über die Jahre zunehmend strengeren kompositorischen Rahmen
eingefügt werden, kennzeichnen unabhängig
von ihrer Zugehörigkeit zur Abstraktion oder
Gegenständlichkeit seine Bilder und Zeichnungen. Die formale wie malerische Fülle der
frühen Bilder in ihrer eher gedämpften Farbigkeit weicht über die Jahre einer zunehmenden Reduktion des Formenkanons bei Steigerung der Farbkraft. So offenbart Hannes Steinerts malerisches und zeichnerisches Werk
der letzten Jahrzehnte formal und inhaltlich
eine enorme Vielschichtigkeit.
Seine künstlerischen Materialien wie Leinwände, Papier, Öl- und Acrylfarbe, Bleistift,
Kreide, Tempera oder Wasserfarbe setzt er dabei mit Vorliebe als Mischtechnik ein. Darin
kommt im weiten Spektrum seiner künstlerischen Arbeit, auch in der Druckgrafik, sein
außergewöhnliches Gespür für Farbe und
Komposition zur Geltung.
Inhaltlich widmet sich der Künstler den klassischen Themen der Kunst, dem Stillleben, der
Landschaft oder den Stadtansichten, der
menschlichen-männlichen Figur, insbesondere in homoerotischen Darstellungen, um in all
diesen Themen mühelos zwischen Abstraktion und Gegenständlichkeit zu wechseln, sowohl dem Einen wie dem Anderen einen unverwechselbaren Ausdruck zu verleihen.
Zur Ausstellung erscheint ein Katalog im Verlag der Galerie der Stadt Sindelfingen.
Künstlergespräche:
Sonntag, 28. Februar 2016, 15 Uhr
Sonntag, 20. März 2016, 15 Uhr
Öffnungszeiten der Galerie:
Montag – Freitag 10 – 18 Uhr
Samstag, Sonntag, feiertags 10 – 17 Uhr
Karfreitag, 25. März 2016, geschlossen
Galerie der Stadt Sindelfingen
Marktplatz 1 . 71063 Sindelfingen
Tel.: 0 70 31/94 392
[email protected]
www.galerie-sindelfingen.de
www.facebook.de/GalerieSindelfingen
Malkurse für Kinder – noch freie Plätze
Mitte Februar beginnen an vier Schulen in Sindelfingen, Maichingen und Darmsheim neue
Malkurse für Kinder von fünf bis sieben Jahren und in der Galerie der Stadt (Marktplatz 1)
für Kinder von acht bis zehn Jahren.
Das Amt für Kultur der Stadt Sindelfingen
gibt bekannt, dass es noch freie Plätze gibt.
Anmeldungen unter der Rufnummer 0 70 31/
94-3 58 möglich.
Bei den Malkursen erfahren die Kinder alles
über die Farbenlehre und was man mit Farben
machen kann. Auf dem Programm steht auch
ein Besuch in der Galerie der Stadt Sindelfingen. Otto Pannewitz, der Leiter der Galerie,
erklärt hierbei, wie die jeweiligen Bilder der
Künstler entstanden sind.
Termine und Schulen:
16. Februar bis 12. April:
Grundschule Darmsheim und Grundschule
Sommerhofen
17. Februar bis 13. April:
Grundschule Königsknoll und Johannes-Widmann-Schule, Maichingen
18. Februar bis 21. April:
Galerie der Stadt Sindelfingen, Marktplatz 1
(für die älteren Kinder.)
Der Malkurs dauert acht Wochen, Wochenkurs jeweils von 15 bis 16.30 Uhr, d. h. 90 Minuten.
Der Malkurs kostet 32 Euro (Geschwister pro
Kind 28 Euro), Inhaber einer Berechtigungskarte der Stadt Sindelfingen erhalten eine Ermäßigung von 30 Prozent.
Kindertheater Terminänderungen
Die erste Staffel des Kindertheaters 2016 im
Theaterkeller, Vaihinger Straße 14 hat am 19.
Januar begonnen. Die ausgewählten Stücke
sind für Kinder ab vier oder fünf Jahren und
dauern zirka 45 oder 50 Minuten. Die Vorstellungen beginnen jeweils um 10.30 und 15 Uhr.
Eintrittskarten für alle Kindertheaterstücke
sind beim i-Punkt, Marktplatz 1 erhältlich.
Aus technischen Gründen gab es ein paar Terminänderungen. Die aktuellen Termine sind:
Montag, 7. März: Aschenputtel
Das Märchen der Gebrüder Grimm, gespielt
vom Theater der Dämmerung.
Die romanische Martinskirche zählt zu den
bedeutenden Baudenkmälern in Baden-Württemberg. Bereits im 7. Jahrhundert wurde an
ihrer Stelle ein Vorgängerbau errichtet.
1133 wurde die Basilika mit Krypta und Hochchor fertig gestellt. Zur Kirche gehörte ein
weltliches Chorherrenstift, das weit über Sindelfingen hinaus große Bedeutung hatte und
1477/78 eine entscheidende Rolle bei der
Gründung der Tübinger Universität spielte.
Viele Elemente der romanischen Kirche sind
bis heute erhalten.
Vom italienischen Schriftsteller und FelliniBegleiter Tonino Guerra inspiriert, hat „Kultur am Stift“ unter der Ägide von Klaus Philippscheck 2006 den ersten poetischen Ort in
einer Nische der Stadtmauer am Schaffhauser
Platz mit einem Martinskirchen-Bild von
Klaus Kugler eingerichtet.
Berichtigung einer Veröffentlichung
Die im Landesausschreibungsblatt Nr. 1 vom
15. 1. 2016 unter dem Kennzeichen 0010195
veröffentlichte Ausschreibung der Stadt Sindelfingen wird wie folgt berichtigt:
Bauvorhaben:
Neubau Gemeinschaftsschule Maichingen
Bismarckstraße 34
71069 Sindelfingen-Maichingen
Gewerk 2: Schreinerarbeiten Einbaumöbel
Ausführungszeit: Juni – Juli 2016
Der Verkauf der Ausschreibungsunterlagen
und der Submissionstermin werden wie
folgt verschoben:
Alt:
Die Verdingungsunterlagen können ab dem
25. 1. 2016 angefordert/eingesehen werden.
Submission: 18. 2. 2016
Gewerk 2:
10 Uhr
Neu:
Die Verdingungsunterlagen können ab dem
1. 2. 2016 angefordert/eingesehen werden.
Submission: 19. 2. 2016
Gewerk 2:
10 Uhr
Eine GAEB-Datei liegt bei.
Der letzte Termin zur Einreichung von
Bieterfragen in Schriftform ist
der 12. 2. 2016, 12 Uhr
(Eingang bei uns).
Gewerk:
Instandsetzungsmaßnahmen am Dach
Die Ausschreibung besteht aus 3 Fachlosen
Los 1: Gerüstarbeiten
Fassadengerüst/Fanggerüst
ca. 1200 m²
Los 2: Flachdach inkl. Begrünung
Erneuerung Abdichtung/Wärmedämmung
ca. 800 m²
Los 3: Flaschnerarbeiten
Attikaverwahrung
ca. 210 m
Demontage/Wiederanbringen
Ausführungszeit: Mai – Juli 2016
Die Lose können im Gesamten wie auch Einzeln angeboten werden. Idealerweise erfolgt
die Vergabe aller Lose an einen Bieter.
Die Verdingungsunterlagen können ab dem
8. 2. 2016 im Rathaus, Amt für Finanzen, Zentrale Vergabestelle, 2. OG, Zimmer 2.07, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen,
[email protected] angefordert/
eingesehen werden. An diese Anschrift sind
auch die Angebote zu richten.
Anforderung gegen Rechnung oder Verrech-
Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote entsprechend § 10 Abs.2 VOB/A.
Angebotseröffnung:
23. 2. 2016
10 Uhr
im Rathaus, Amt für Finanzen, Zentrale Vergabestelle, 2. OG, Zi. 2.07, Rathausplatz 1,
71063 Sindelfingen.
Beim Eröffnungstermin dürfen nur die Bieter
und ihre Bevollmächtigten anwesend sein.
Zahlungsbedingungen: Nach § 16 VOB/B
und den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Mit dem Angebot verlangte Nachweise:
Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit gemäß VOB/A § 6 Abs.3
Nr. 2 und weitere.
Näheres siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist ist der
11. 5. 2016.
Zuständige Stelle für die Prüfung behaupteter
Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist das
Regierungspräsidium Stuttgart, Postfach
80 07 09 in 70507 Stuttgart.
Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung über das
Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen für die
Landtagswahl am 13. März 2016
Das Wählerverzeichnis zur Wahl des Landtags von Baden-Württemberg für die Stadt
Sindelfingen wird in der Zeit vom Montag,
22. Februar bis Freitag, 26. Februar 2016
während der Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag
von 8 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag
von 8 bis 18 Uhr
im Rathaus Sindelfingen, Rathausplatz 1,
Servicepunkt, Zimmer 0.18, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Der Servicepunkt ist rollstuhlgerecht erreichbar. Jede/r Wahlberechtigte/r kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner/ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein/e Wahlberechtigte/r die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen
will, hat er/sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder
Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses
ergeben kann. Die Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 bis 4 des Bundesmeldegesetzes besteht, dürfen nicht eingesehen
und überprüft werden.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist
durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen
kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wahlberechtigte, die das Wählerverzeichnis
für unrichtig oder unvollständig halten, können während der o. g. Einsichtsfrist, spätestens am 26. Februar 2016 bis 12 Uhr, beim
Ordnungs- und Standesamt – Wahlamt –, Rathaus, Rathausplatz 1, Zimmer 0.23 Einspruch
einlegen.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 21. Februar 2016 eine Wahlbenachrichtigung.
Das Amt für Kultur bietet jederzeit auch
Gruppenführungen an. Informationen hierzu
erhalten Interessierte beim i-Punkt, Marktplatz 1, Telefon 0 70 31/94 325 oder per E-Mail
an: [email protected].
Bauvorhaben:
Musikschule der Stadt Sindelfingen (SMTT)
Wolboldstraße 21
71063 Sindelfingen
Ausschreibende Stelle:
Mittwoch, 9. März: Lotta zieht um
Eine Familiengeschichte nach Astrid Lindgren. Es spielt das Theater Wodo Puppenspiel.
Treffpunkt für beide Führungen ist der iPunkt, Marktplatz 1. Dort wird auch die Teilnahme gebucht und die Gebühr entrichtet; Erwachsene 3 Euro/Person, Kinder sind frei.
nungsscheck. Der Kostenersatz wird nicht zurückerstattet.
Kostenersatz je Doppelexemplar:
bei Abholung 1 20,00
bei Versand 1 25,00
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
Im Mai 2011 folgte auf der Nordseite der romanischen Martinskirche im ehemaligen
Kreuzgang Joachim Kupke mit seinem „Das
Rätsel des verständlich Schönen“. In zwei
Marmortafeln in Grabgröße sind Spiegel eingelassen, über der Kopfseite „Das Rätsel des
verständlich Schönen“ in eine weitere Steintafel eingemeißelt.
2014 wurde der dritte poetische Ort mit einer
Glasstele von Fritz Mühlenbeck an der alten
Klostermauer auf dem Weg von der Martinskirche hinunter zum Klostersee eingeweiht.
Dieses Werk erinnert an die Geschichte des
Armesünder-Friedhofes, auf dem im Mittelalter Mörder, Selbstmörder oder Ungetaufte
verscharrt wurden.
2015 ergänzte die Holzbildhauerin Heike Endemann die Poetischen Orte. Ein vierter befindet sich in der Abtgasse in der Nähe des „Hexensprungs“ in der Altstadt. Die Spiralform
der Stele stellt die linksgängige Doppelhelix
der geheimnisvollen Z-DNA dar.
Amt für Gebäudewirtschaft
Hochbau
Die Stadt Sindelfingen schreibt auf der
Grundlage der VOB folgende Bauleistungen
öffentlich aus:
Dienstag, 8. März: Vom Fischer und seiner
Frau
Das 23 Gleis Theater, spielt das Märchen der
Gebrüder Grimm.
Themenführungen im Februar
Im Februar bietet das Amt für Kultur der Stadt
Sindelfingen für interessierte Bürgerinnen
und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, Sindelfingen im Zuge
von Stadt- und Themenführungen besser kennenzulernen.
Die Themenführung „Führung durch die
Martinskirche“ am 14. Februar und
„Stiftsbezirk und Poetische Orte“ am
25. Februar beginnen jeweils um 15 Uhr.
Treffpunkt für beide Führungen ist der
i-Punkt, Marktplatz 1.
Öffentliche Ausschreibungen
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten
hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss
Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er
sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das
Wählerverzeichnis eingetragen werden und
die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine
Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der
Wahl im Wahlkreis 5 – Böblingen – durch
Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum
(Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch
Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein/e in das Wählerverzeichnis eingetragene/r Wahlberechtigte/r,
5.2 ein/e nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene/r Wahlberechtigte/r,
5.2.1wenn er/sie nachweist, dass er/sie ohne
sein/ihr Verschulden
– die Antragsfrist für die Aufnahme in das
Wählerverzeichnis (21. Februar 2016)
oder
– die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (26. Februar 2016) oder
– die Beschwerdefrist gegen die Einspruchsentscheidung (zwei Tage nach
Zustellung) versäumt hat,
5.2.2wenn sein/ihr Recht auf Teilnahme an
der Wahl erst nach Ablauf der in Ziffer 5.2.1
genannten Fristen entstanden ist,
oder
5.2.3wenn sein/ihr Wahlrecht im Einspruchsoder Beschwerdeverfahren festgestellt und
die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeisteramt bekannt geworden ist.
Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet
persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den
amtlichen (blauen) Stimmzettelumschlag für
die Briefwahl und klebt diesen zu, unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte
Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unter Angabe von Ort und Tag, steckt den zugeklebten Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen
(hellroten) Wahlbriefumschlag, verschließt
diesen und sendet ihn auf dem Postwege oder
auf andere Weise so rechtzeitig an die auf dem
Wahlbriefumschlag angegebene Stelle, dass er
spätestens am Wahltag (13. März 2016) bis
18:00 Uhr dort eingeht. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutsche Post AG unentgeltlich befördert.
Die Wahlbriefe können bei dieser Stelle auch
abgegeben werden.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis
zum 11. März 2016,
18 Uhr, beim Bürgermeisteramt schriftlich
oder mündlich (nicht fernmündlich) beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des
Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann
der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr gestellt werden.
Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder
durch körperliche Beeinträchtigung gehindert
sind, ihre Stimme allein abzugeben, können
sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Diese muss dann die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unterzeichnen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung
der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die
Hilfeleistung erlangt hat.
Dr. Bernd Vöhringer, Oberbürgermeister
Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass
ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihnen bis zum 12. März 2016,
12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene
Wahlberechtigte können aus den in Ziff. 5.2.1
bis 5.2.3 genannten Gründen den Antrag auf
Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum
Wahltag, 15 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss
durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.
Behinderte Wahlberechtigte können sich bei
der Antragstellung der Hilfe einer anderen
Person bedienen.
6. Mit dem Wahlschein erhält der/die Wahlberechtigte/r
– einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
– einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und
– einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag (versehen mit der Anschrift, an die
der Wahlbrief zurückzusenden ist).
Die Abholung von Unterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird.
Der/Die Wahlberechtigte/r, der/die seine/
ihre Briefwahlunterlagen selbst in Empfang
nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl
ausüben.
Grundsteuer fällig am 15. Februar
Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass
für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich
die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für
das I. Quartal am 15. Februar 2016 zur Zahlung fällig wird.
Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts
unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der
Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:
Tel. 0 70 31/94-335, Fax 0 70 31/94-498,
Email: [email protected]
Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift
eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig
werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der
Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer
und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann
auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer
unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die Stadtkasse bezahlt.
Verschenkmarkt
Der Verschenkmarkt ist ein kostenloser Service der Stadt Sindelfingen. Wenn Sie etwas
verschenken möchten, rufen Sie uns an (Abteilung Umweltschutz und Landschaftsplanung) Tel.-Nr. 0 70 31 - 94 751, Fax: 94 752
E-Mail: [email protected]
Verschenken Sie bitte nur gebrauchsfähige
Gegenstände.
Annahmeschluss ist Freitag um 11 Uhr.
Zu verschenken
Telefonnummer
Bett (ohne Lattenrost und Matratze), 2 x 2 m; 2
Nachtkästchen, B 50, T 38, H 50 cm; Kommode, mit 5 Schubladen, 90 x 38 x 80 cm; Spiegel,
70 x 90 cm, alles Kirschbaum, alles gut erhalten
0 70 31 - 38 71 70
12 Koch- und Backbücher („Essen und Trinken“), handliches Format (13 x 18 cm), sauber
und sehr gut erhalten
01 76 - 39 22 41 99
Couchtisch, 60 x 160 cm, höhenverstellbar von
55 bis 71 cm, Tischplatte = gehämmerte Kupferplatte auf Holz, Gestell Metall
0 70 31 - 81 55 95
Toilettenerhöhung
0 70 31 - 2 98 98 53
Ältere Stereoanlage (Schneider; Radio, Kassette, Plattenspieler, Boxen), CD ist defekt, für
Bastler
ab 17 Uhr, 0 70 31 - 4 27 10 25
Radio-Recorder-Anlage; Holzschlitten
0 70 31 - 80 77 43
2 Paar Alpin-Ski (Rossignol 4 Cross X Allrounder), Anfänger/Fortgeschrittene, Länge 162
cm, ca. 6 Jahre alt
0 70 31 - 80 55 38
2 Farbfernsehgeräte (Panasonic + Medion),
Diagonale 60 cm, mit Fernbedienung
0 70 31 - 67 22 27
DVD + Video-Kombigerät 0 70 31 - 38 51 15