Provisionsabgabeverbot weder tot noch lebendig

PRESSEMITTEILUNG
Schwaigern, 13. Januar 2016
VSAV: Provisionsabgabeverbot weder tot noch lebendig
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VSAV warnt Vermittler davor, bereits jetzt von einem Ende des
Provisionsabgabeverbots auszugehen.
Schnelle Klärung eines unzumutbaren Schwebezustands erneut angemahnt
Entgegen der Äußerungen verschiedener Vertreter der Finanzdienstleistungsbranche hält die
Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) die Rechtslage zum
Provisionsabgabeverbot weiterhin für völlig ungeklärt. Daran würde auch die unlängst vom
Finanzministerium verfasste Verordnung, dass die alte Verordnung über das Verbot von
Sondervergütungen
und
Begünstigungsverträgen
in
der
Schadensversicherung
(Provisionsabgabeverbot) zum 1. Juli 2017 aufgehoben wird, nichts. Der VSAV-Fachbeirat Dr. Jochen
Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf: „Das
Provisionsabgabeverbot ist weder tot noch ist es bis Mitte kommenden Jahres in Kraft.“ Der VSAV
hatte bereits im September 2014 diesen Schwebezustand kritisiert. Bis der Gesetzgeber klare Regeln
verfasst habe, sollten Vermittler daher in der Praxis weiter so tun, als sei das Provisionsabgabeverbot
noch immer gültig. Nur so stünden sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Hintergrund ist, dass das Verwaltungsgericht Frankfurt Ende 2011 (Az.: 9 K 105/11.FG) das auf einer
Verordnung beruhende Provisionsabgabeverbot als zu unklar und damit als nichtig verworfen hatte.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ließ dieses erstinstanzliche Urteil
rechtskräftig werden. Gleichwohl könnten andere Gerichte zu einem anderen Urteil gelangen, so
Strohmeyer. Klarheit könne nur ein formelles Gesetz der Legislative bringen.
VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth: „Es ist sehr ärgerlich, dass der Gesetzgeber teilweise
unausgegorene Gesetze und Verordnungen erlässt, aber eine für eine ganze Branche seit Jahren
bestehende Rechtsunsicherheit nicht beseitigt.“ Dies führe zu falschen Interpretationen und
Spekulationen in alle Richtungen. Eine kleine Hoffnung bereitet dem VSAV lediglich, dass im Zuge
einer
schnellen
Umsetzung
der
Brüsseler
Versicherungsvermittlerrichtlinie
IDD
Provisionsabgabeverbot noch vor dem 1.7.2017 kippt.
VSAV e.V.
Birkenweg 5
74193 Schwaigern
T.: 07138-810999-11
F.: 07138-810999-22
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vsav.de
das
PRESSEMITTEILUNG
Schwaigern, 13. Januar 2016
Über die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V.:
Der VSAV ist ein unabhängiger Verein mit der Zielsetzung, die fachlichen, beruflichen und unternehmerischen
Kompetenzen der Mitglieder zu fördern. Diese Ziele erreicht der Verein durch die Identifizierung und
Minimierung der Risiken der Mitglieder sowie durch die Bündelung und Vernetzung der dafür vorhandenen
Kompetenzen im Markt. So trägt der VSAV auch dazu bei, dass sich die Qualität der im Markt tätigen Vermittler
systematisch weiter verbessert.
Dem im Jahr 2004 gegründeten und im März 2005 eingetragenen Verein gehören heute über 900 Mitglieder
und Unternehmer an, die sich aus den Berufsgruppen der Versicherungsvermittler, Finanzdienstleister,
Steuerberater, Rechtsanwälte und mittelständischen Unternehmen zusammensetzen. Mit derzeit 59
Netzwerkpartnern stehen den Mitgliedern Experten und Dienstleister rund um die beruflichen Aufgaben und
Belange zur Verfügung. Vorstandsvorsitzender und Gründer ist Ralf Werner Barth, der seit 1985 als
Ideengeber, Produktentwickler, Versicherungsmakler und Unternehmensberater tätig ist.
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