Die Personalzeitung Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung der bernischen Kantonsverwaltung nr. 4 / August 2010 Nr. 2 / April 2015 Tot oder lebendig: Er untersucht Rechtsmediziner Wolf-Dieter Zech hat es in seinem Beruf viel mit Tod und Verbrechen zu tun. Indes: Die Tötungsdelikte sind meist nicht so raffiniert gemacht wie in den Krimis. Immer öfter untersucht er nicht nur Tote, sondern Lebende Seite 14 info E B ZooM Zoom ung itung rwalt nalze antonsve erso nK e Die P h c ernis der b 010 ust 2 / Aug Nr. 4 Neues Layout, Hochwasserund Farbe, ZeitungsNaturschutz sind keine papier: BEinfo Gegensätze. Das zeigt zeigtdas sichWasserbauprojekt im neuen Kleid «Gürbemündung» an der Aare bei Belp Seite Seite 2 RED & AntWoRt Bruno Rankwiler über die teure, aber erfolgreiche Stromsparaktion 2 Seite 10 Ratgeber RAtGEBER Was dürfenich Sie Wie viel Geld bekomme im Sommer für mein Kind? Familien- im Büro tragen, was und Betreuungszulagen besser nicht? werfen immer wieder Fragen Acht Tipps auf – hilfreiche Antworten im Ratgeber Seite Seite 10 11 P.P. Postfach 602, 3000 Bern 8 Zoom 2 Zoom BEinfo 02 2015 Hochwasserschutz ist auch Naturschutz Dass Hochwasser- und Naturschutz keine Gegensätze sein müssen, zeigt das Wasserbauprojekt «Gürbemündung» an der Aare bei Belp. Hier gelingt es, diese beiden scheinbar unversöhnlichen Interessen unter einen Hut zu bringen. Legende Neuer Aaredamm Neuer Giessedamm Definitive Wegführung ab Sommer 2015 Neuer Giesselauf Erhöhung Aaredamm Rückbau Betonbuhnen und -leitwerke Rückbau Aaredamm Impressum Herausgeber: Kommunikation Kanton Bern (KomBE), Postgasse 68, 3000 Bern 8, Telefon 031 633 75 91, E-Mail [email protected], ISSN 1662-467X | Redaktion: Catherine Arber (car) | Mitarbeit: Sebastian Fankhauser (sfa), Eduard Fiala (ef), Elias Maier (em) | Bilder: Adrian Moser | Illustration: Peer Fankhauser (Seite 2 und 10) | Korrektorat: Renate Kinzl | Übersetzung: Agnès Chamoux, Renato Folli, Stéphane Rigault, Isabelle Schröder | Gestaltung: Polyconsult AG, Bern | Druck: W. Gassmann AG, Biel | Inserate: Annoncen-Agentur Biel AG, Längfeldweg 135, 2501 Biel, Tel. 032 344 83 44, www.annoncen-agentur.ch | Auflage: 21 500 3 Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung An Auffahrt vor sechzehn Jahren trat die Aare zwischen Thun und Bern grossflächig über die Ufer. Die Ebene bei Belp glich zeit weilig einem See. Der Flughafen Bern-Belp musste für einige Tage geschlossen werden. Auch verschiedene Betriebe, die Autobahn und die Trinkwasserfassungen von Köniz und Muri wurden in Mitleidenschaft gezogen. «Das Hochwasser von 1999 hat die Leute überrascht und aufgerüttelt», erinnert sich der Wasserbau ingenieur Adrian Fahrni. Es war der Auslöser für das Hochwasserschutzprojekt «Gürbemün dung». Als er 2001 neu zum Oberingenieurkreis 2 des Tiefbauamts kam, konnte er dieses an spruchsvolle Projekt von seinem Vorgänger übernehmen. Unverständnis zu Beginn Unmittelbar nach dem Ereignis hat das Tiefbau amt die Projektierungsarbeiten aufgenommen. die Ereignisse der letzten Jahre hätten klar ge zeigt, dass sich der Fluss auf die Dauer nicht zwischen Dämmen einzwängen lässt. Mehr Raum für den Fluss bedeutet nicht nur einen besseren Schutz vor Hochwasser, sondern ist zugleich eine Chance zur Aufwertung der national bedeutenden Auenlandschaft an der Aare zwischen Thun und Bern. Skepsis gegenüber Auenschutz Allerdings stiess gerade die beabsichtigte Aufwertung der Auenlandschaft auf grosse Vorbehalte in der Bevölkerung. Die Landwirte fürchteten um ihre fruchtbaren Böden, die Ge meinden um ihre Trinkwasserfassungen und die Erholungssuchenden um ihre Badeplätze und Trampelpfade. Alle zusammen verlangten, dass der Hochwasserschutz oberste Priorität haben sollte. Ganz offensichtlich trauten sie der neuen Philosophie nicht so ganz. Es brauchte noch zwei Hochwasser, bis sich die Einsicht durchgesetzt hat, dass Hochwasser schutz und Auenschutz kein Widerspruch sein müssen. Vorzeigebeispiel Hunzigenau In der Zwischenzeit hat der Kanton ein Gesamt konzept für den Hochwasserschutz an der Aare zwischen Thun und Bern vorgelegt. Im Bereich der Gürbemündung und der Hunzigenau wur Interessen in Einklang bringen «Bei Belp war die Situation komplizierter», erin nert sich Adrian Fahrni. Denn hier stossen vier wichtige Interessen aufeinander: Hochwasser schutz, Naturschutz, Trinkwasserversorgung und Naherholung. Der Auenwald beherbergt auf engstem Raum eine grosse Vielfalt an Pflanzen und Tieren – darunter auch mehrere geschützte Arten. Damit der Auenwald erhal ten bleibt, muss er periodisch überflutet werden. Die Überflutungen sind jedoch aus der Sicht der Trinkwasserversorgung problematisch, weil dadurch die beiden Trinkwasserfassungen be einträchtigt werden könnten. Die Erholungs suchenden ihrerseits schätzen zwar die freie Natur, doch allzu frei darf sie nicht sein. Velound Wanderwege, Picknick- und Badeplätze gehören auch dazu. Nach jahrelangen Diskus sionen gelang es schliesslich, einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen zu finden. Im Sommer 2012 genehmigte der Regierungsrat den Wasserbauplan, im Herbst gab der Grosse Rat das Geld dafür. Aaredamm weiter landeinwärts Ein Jahr später startete Christian Holzgang, seit 2010 Wasserbauingenieur im Oberinge nieurkreis 2, die Submission für die Bauarbeiten. Er übernahm das Projekt «Gürbemündung» von Adrian Fahrni für die Ausführungsphase. Ende April 2014 fand am Rande des Selhofen Zop fens bei Kehrsatz der Spatenstich statt. «Kern stück des Vorhabens ist die Verlegung des Aaredamms landeinwärts», erklärt der Projekt leiter. Dadurch werden der Flughafen sowie die Trinkwasserfassungen besser vor Über schwemmungen geschützt. Gleichzeitig führt die Dammverlegung dazu, dass rund drei Vier tel des Auenwalds von der Aare periodisch überschwemmt und dadurch ökologisch auf Schon im Januar 2000 wurde die Mitwirkung für das Projekt am linken Aareufer gestartet. «Un sere Ideen sind auf grossen Widerstand gestos sen», erinnert sich Adrian Fahrni. Die Gegner wandten sich gegen das ihrer Ansicht nach «unüberlegte und überrissene Projekt» des Kan tons. Sie forderten die unveränderte Erhaltung der Aarelandschaft mit den vorhandenen Verbau ungen und Dämmen. Neue Philosophie Rückblickend hat Adrian Fahrni durchaus Ver ständnis für die Opposition. Denn das Projekt brach mit der bisherigen Philosophie im Hoch wasserschutz. Nicht höhere und stärkere Ver bauungen sollte es geben, die Aare sollte vielmehr wieder mehr Raum bekommen. Denn den ab 2005 die ersten Massnahmen umge setzt. Die Hunzigenau gilt inzwischen als Vorzei gebeispiel für den neuen Hochwasserschutz. Die Uferlandschaft mit Seitenarmen und zwei Inselchen ist in der Bevölkerung der gesamten Region als Ausflugsziel sehr beliebt. gewertet werden. Die ersten Meter des neuen Damms haben Vertreterinnen und Vertreter des Kantons sowie der drei beteiligten Gemeinden selbst mit dem Spaten aufgeschüttet. 4 Zoom BEinfo 02 2015 Neue Flusslandschaft gewöhnungsbedürftig Besucher lenken Für die Spaziergängerinnen und Spaziergänger ist die neue Flussland schaft im Selhofen Zopfen noch etwas gewöhnungsbedürftig. Denn der Uferweg verläuft hier jetzt rund 200 Meter von der Aare entfernt. «Das hat am Tag der offenen Baustelle vom Ende Februar bei manchen Besucherinnen und Besuchern Emotionen ausgelöst», stellt Christian Die Bauarbeiten verlaufen trotz einem ziemlich nassen Sommer 2014 mit hohen Wasserständen nach Plan. «Ende Sommer sind wir mit dem Bau fertig», freut sich der Projektleiter. Ganz fertig wird das Projekt aber noch nicht sein. In den kommenden drei Jahren stehen noch Unterhalts- und Pflegearbeiten an. Auch muss die Besucherlenkung in diesem ökolo gisch wertvollen Gebiet sinnvoll organisiert werden. Probleme sehen Christian Holzgang und Adrian Fahrni vor allem im Winter. Wenn die Aare wenig Wasser führt, entstehen im Fluss grosse Kiesflächen, die zum Spazieren einladen. Allerdings laufen die Leute dann mitten durch ein Naturschutzgebiet mit Betretverbot, was nicht unproblematisch ist. Neue Herausforderungen warten Die Arbeit geht Christian Holzgang und seinen Kolleginnen und Kollegen auch nach Abschluss des Projekts «Gürbemündung» nicht aus. Denn seit diesem Jahr ist das Tiefbaumt für den Wasserbau am gesamten Lauf der Aare im Kanton Bern zuständig – mit Ausnahme der Stauseen. Deshalb wurde das Wasserbau-Team um zwei Personen aufgestockt. n Eduard Fiala Bau der Lenkbuhnen: Sie lenken Aarewasser ins Auengebiet. Holzgang fest. Emotionen ausgelöst haben auch die grossflächigen Rodungen, die für den Bau des neuen Damms nötig waren. Doch in wenigen Jahren werde sich niemand mehr darüber aufhalten, ist der Projektleiter zuversichtlich. Das war ja schliesslich beim heutigen Vor zeigeprojekt «Hunzigenau» ähnlich. Auch dort habe die Natur in wenigen Jahren das Gebiet zurückerobert. Hochwasserschutz immer gewährleistet Ängste, dass die Baustelle im Selhofen Zopfen den Schutz vor Hochwas ser vermindern könnte, kann Christian Holzgang entkräften. «Der Hoch wasserschutz ist während der gesamten Bauzeit gewährleistet», sagt er. So wurden der bestehende Damm und die Buhnen aus Beton, die das Ufer vor Erosion geschützt haben, erst dann zurückgebaut, als der neue Damm mit gleichem Schutz fertig war. Der Rückbau geschah übri gens nicht auf der gesamten Länge des Projekts: Auf dem Abschnitt gegenüber dem Muribad wurde der bestehende Damm sogar erhöht und verstärkt. Und die Buhnen wurden ersetzt. Zentrum für universitäre Weiterbildung www.zuw.unibe.ch Wissensmanagement 9.–11. Juni 2015 Sozialpsychologische und betriebswirtschaftliche Konzepte und Methoden, um Wissensmanagementprozesse zu initiieren, zu begleiten und durchzuführen Virtuelle Zusammenarbeit 9. Juli 2015 Grundlagen und Rahmenbedingungen für erfolgreiche virtuelle Kommunikation und Kooperation Information und Anmeldung www.weiterbildungsangebot.unibe.ch (› Wirtschaft, öffentliche Verwaltung, Management) [email protected], Telefon 031 631 39 28 Zentrum für universitäre Weiterbildung (ZUW), Schanzeneckstrasse 1, 3012 Bern Der neue Lauf der Giesse bei Belp. 5 Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung Entschädigungen fliessen vollumfänglich in die Kantonskasse Eine Änderung des Personalgesetzes soll die Mandatsentschädigungen neu regeln. Grund sätzlich gilt, dass sämtliche Entschädigungen aus solchen Tätigkeiten von Regierungs mitgliedern und Verwaltungsangestellten an den Kanton fliessen. Mehrere Regierungsmitglieder und Kantonsangestellte vertreten die Interessen des Kantons in kantonalen Beteiligungsgesell schaften, Institutionen und Gremien. Im Jahr 2013 wurden sechs Regierungsmitglieder so wie zwölf Personen aus der kantonalen Verwal tung für diese Tätigkeit in Form von Honoraren, Sitzungsgeldern oder Spesen entschädigt. Die bernischen Regelungen zur Entschädigung von Kantonsvertretungsmandaten wurden zu Beginn des Jahres 2014 im Zuge einer schweiz weiten öffentlichen Diskussion über Mandats entschädigungen bei der öffentlichen Hand kritisiert. Die Mitglieder des Regierungsrats ver zichteten in der Folge in einem ersten Schritt ab sofort auf jegliche Entschädigungen. Der Regie rungsrat stellte zudem eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen in Aussicht. zustanden. Die Mitglieder des Regierungsrats werden mit der neuen Regelung keine Ent schädigungen für diese Tätigkeiten mehr er halten. Damit wird gesetzlich nachvollzogen, was der Regierungsrat bereits Anfang 2014 beschlossen hatte. Keine Entschädigungen mehr für Regierungsmitglieder Entschädigungen für Mandate von Kantonsangestellten Die vorliegende Revision des Personalgeset zes, die eine indirekte Änderung des Organi sationsgesetzes enthält, bringt eine neue Regelung für Entschädigung bei der Ausübung von Kantonsvertretungen durch Regierungs mitglieder und Verwaltungsangestellte. Grund sätzlich gilt, dass sämtliche Entschädigungen für Regierungsmitglieder und Kantonsange stellte aus einer solchen Tätigkeit an den Kan ton fliessen. Bei den Regierungsmitgliedern betrifft dies neu auch die Sitzungsgelder und Spesenentschädigungen, welche ihnen ge mäss bisher geltender gesetzlicher Regelung Gemäss den geltenden Bestimmungen sind Mandate von Kantonsangestellten, die nicht zwingend mit der beruflichen Funktion verbun den sind, in der Freizeit zu leisten. Entschädi gungen und Sitzungsgelder stehen direkt den Kantonsangestellten zu. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass Mandate, die Kantonsangestellte im Auftrag des Regierungs rats ausüben, in der Arbeitszeit wahrzunehmen sind. Sämtliche Entschädigungen dieser Betei ligungsgesellschaften und anderen Institutionen an die Kantonsangestellten gehen neu an den Kanton. Der Regierungsrat kann Kantonsangestellten allerdings während der Mandatsdauer eine Funktionszulage bis maximal 12 000 Franken pro Jahr ausrichten. Damit kann die mit einem Kantonsvertretungsmandat verbundene beson dere Verantwortung berücksichtigt und können positive Anreize für die Rekrutierung von geeig neten Kandidatinnen und Kandidaten gesetzt werden. Diese Lösung trägt auch den Anliegen der Motion Studer (Utzenstorf, BDP) «Profi teure ihrer Mandate» und der Motion Augst burger (Gerzensee, SVP) «Entschädigungen gehören in die Staatskasse» Rechnung. Darin wird gefordert, dass Kantonsangestellte Spe senvergütungen und Mandatsentschädigungen nur abliefern müssen, soweit sie jährlich mehr als 12 000 Franken betragen. Beziehungsweise dass eine Inkonvenienzentschädigung ausge richtet werden soll, sofern die Mandatsentschä digungen nicht mehr behalten werden dürfen. Die Vernehmlassung dauert vom 16. März bis zum 16. Juni 2015. n (KomBE) 6 Zoom BEinfo 02 2015 Umdenken am Hundefutterstand Das vor gut 20 Jahren in Kraft getretene Informationsgesetz hatte schwerwiegende Folgen für den Datenschutz. Markus Siegenthaler war zunächst dagegen. Eine Menschenansammlung am Hundefutter stand löste beim Datenschützer indes einen Gesinnungswandel aus. Heute beschäftigen ihn ganz andere Themen. Aus heutiger Sicht ist es ihm fast peinlich: Als das Informationsgesetz vor über 20 Jahren im Kanton Bern ausgearbeitet wurde, war Markus Siegenthaler zunächst dagegen. Es war ein Richtungswechsel, der nun eingeschla gen werden sollte, eine in dieser Form schweiz weit einmalige Neuerung zeichnete sich ab. Fortan sollte jede Person ein Recht auf Einsicht in amtliche Akten haben, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Das neue Öffentlichkeitsprinzip gilt nun seit gut 20 Jahren: Seit dem 1.1.1994 ist die neue Verfassung des Kantons Bern in Kraft. Der Grundsatz der Öffentlichkeit fand viele Nachahmer: Der Bund und die meisten Kanton sind dem Beispiel des Kantons Bern gefolgt. Indes: Das Öffentlichkeitsprinzip hatte auch weitreichende Folgen für den Datenschutz. Markus Siegenthaler, seit 22 Jahren Daten schützer des Kantons Bern, befürchtete vor der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips eine «Schwächung des ebenfalls neuen Grund rechts auf Datenschutz». Aus heutiger Sicht sagt Markus Siegenthaler aber selbstkritisch: 7 Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung «Es war eine zu theoretische Sichtweise.» Denn der Datenschützer sollte in seinem Arbeits alltag andere Erfahrungen machen. Zunächst einmal erhielt er aus den Gemeinden und der Verwaltung Anfragen von Leuten, die nicht recht wussten, wie sie nun mit den Anfragen der Bürgerinnen und Bürger umgehen sollten. «Ich erklärte ihnen, dass nun grundsätzlich alles öffentlich ist und dass sie informieren müssen.» Meistens handelt es sich um «bana le» Informationen wie die Nachfrage nach Mietern von Bootsplätzen, ob jemand in die Feuerwehr geht oder Hundehalter ist, erinnert sich Siegenthaler. Häufig sollten Listen für den Versand von Werbung gemacht werden. Er riet den Gemeinden abzuklären, ob ihre Regle mente solche Listen erlaubten oder nicht. Die Gemeinden informierten zu jener Zeit offensiv in Merkblättern, dass die Bürgerinnen und Bürger sich mit Sperrgesuchen gegen jegliche Weitergabe von Informationen über sie wehren können. Von dieser Möglichkeit machten allerdings nicht viele Gebrauch. Pragmatischer Umgang mit Daten im Alltag Diese Beobachtung, aber vor allem eine Erfah rung am Hundefutterstand, löste beim Daten schützer einen Gesinnungswandel aus. Es war die Welthundeausstellung 1994 auf dem BEAGelände in Bern. Die Familie Siegenthaler hatte zu Hause einen Welpen und die Töchter wollten nun unbedingt an die Welthundeausstellung. Dort sah der Datenschützer Unglaubliches: eine grosse Menschenansammlung vor einem Stand – vor einem Hundefutterstand. Die Be sucherinnen und Besucher standen minuten lang an, gaben einmal vorn angekommen etliche Informationen wie Name, Adresse und Rasse des eigenen Hundes bekannt, nur um anschliessend ein Müsterchen Hundefutter zu erhalten. Da dämmerte es Markus Siegenthaler: Die Bürgerinnen und Bürger gingen mit ihren Daten pragmatisch um, für sie hatte der Da tenschutz in ihrem Alltag eine andere Bedeu tung als in Siegenthalers juristischen Über legungen. Er änderte seine Meinung und wandelte sich in Sachen Informationsgesetz vom Saulus zum Paulus. Und übrigens: Auch er hinterliess am Stand seine Angaben und erhielt fortan wegen der falsch interpretierten Rasse seines Hundes Werbung aus dem Reich der Jagd zugeschickt. Informatiksysteme im Auge behalten Die Digitalisierung hielt inzwischen in rasend schnellem Tempo Einzug. Stehen dem Daten schützer heute die Haare zu Berge, wenn er sieht, wie sorglos Daten im Internet weiter gegeben werden? «Nein», sagt er. Der Daten schutz des Kantons Bern, für den heute sie ben Personen arbeiten und sich 4,7 Stellen tei len, sei kein Vormund. Es liege in der Autono mie jedes einzelnen, was er freigeben wolle. Der Datenschutz könne aber darauf hinweisen, was die Folgen davon sein können. Beispiel weise, dass man damit rechnen müsse, dass ein künftiger Arbeitgeber sich auch in den so zialen Medien über die Person erkundige und die Partybilder deshalb nicht zu exzessiv aus fallen sollten. Doch es gebe auch Grenzen: Wenn einer versuche, die bezogenen Winter pneus nicht zu bezahlen, indem er nach dem Umzug seine Adresse sperren lasse, gehe das natürlich nicht. sorgen, dass die Gemeinden und die Verwal tung vertrauensvoll mit den Informationen über Bürgerinnen und Bürger umgehen. Das be deutet beispielweise, dass Patienteninforma tionen die staatliche Klinik nicht verlassen dür fen, dass eine Gemeinde auch nach Jahren in der Lage sein muss, aus der elektronischen Schülerbeurteilung eine Kopie des verlorenen Zeugnisses zu machen oder dass die Polizei nach einem Freispruch des Angeschuldigten die abgenommenen DNA-Daten auch wieder vernichtet. Diesen vertrauensvollen Umgang mit Personendaten gilt es heute in den Infor matiksystemen des Kantons sicherzustellen. Wenn etwa das Inselspital die elektronische Krankengeschichte einführen will, schaut der kantonale Datenschutz genau hin. Der Augen arzt dürfe nicht alle Patienteninformationen einsehen, sondern nur die für seinen Fall not wendigen. So muss er nicht erfahren, dass seine Patientin sich vor Jahren in der Frauen klinik einem Schwan gerschaftsabbruch unterzog. Das Informatiksystem muss so ein gestellt werden, dass der Arzt nur im Notfall weitere Patientendaten einsehen kann, an sonsten nur die für die aktuelle Krankheit not wendigen. Ein anderes Beispiel: Die Mitarbei terin des Strassenverkehrsamtes braucht beim Ausstellen der neuen Schilder keine Angaben über die Scheidung des Kunden. «Hier muss die Technik angepasst werden», sagt Markus Siegenthaler. An den viel beschworenen «glä sernen Bürger» glaubt der Datenschützer nicht. Höchstens daran, dass der Bürger heute leich ter «geröntgt» werden könnte denn je. n Gemeinden und Verwaltung sollen vertrauensvoll mit Informationen der Bürger umgehen. Heute beschäftigen den Datenschützer ganz andere Themen als vor 20 Jahren. So kontrol liert er regelmässig die Projekte für kantonale Informatiksysteme auf ihre Datenschutzkon formität und danach auch deren Betrieb. Geblieben ist aber das Bestreben, dafür zu Catherine Arber 8 Kurzmitteilungen BEinfo 02 2015 GESUNDHEIT Mehr Bewegung im (Büro)-Alltag Während fünf Tagen legen Mitarbeitende jeden Tag mindes tens 10 000 Schritte zurück – und dies sechs Wochen lang. Das Personalamt will mit diesem Projekt ab 2016 die Mit arbeitenden für mehr Bewegung im Büroalltag motivieren. An einem normalen Bürotag legt eine berufstätige Person in klusive Arbeitsweg durchschnittlich 4000 bis 5000 Schritte zurück. Das ist zu wenig: Die tägliche Schrittzahl sollte mindestens 10 000 betragen. Der Kanton Bern möchte seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ei nem neuen Gesundheitsprojekt motivieren, mehr Bewegung in ihren (Büro-)Alltag zu bringen. Und so geht es: Während fünf Tagen pro Woche legen Mitarbeitende mindestens 10 000 Schritte pro Tag zurück. Dies sechs Wochen lang. Ein Schrittzähler – ein kleines Gerät oder eine App auf dem Mobile – registriert die Be wegungen. Man kann auch andere körperliche Aktivitäten in Schritte umwandeln. Beispielsweise der 25-minütige Arbeitsweg auf dem Velo, ein 20-minütiges Fussballspiel oder die halbstündige Garten arbeit. Mit diesen Tätigkeiten können die im Büroalltag fehlenden Schritte nämlich wieder aufgeholt werden. Die zurückgelegten Wegstrecken werden auf einer Website virtuell abgebildet, als befände man sich auf einer Wanderung von Bern zu einem 225 Kilometer entfernten Ziel. Nach sechs Wochen wird die Mitarbeiterin dann beispielsweise von Bern übers Saaneland bis nach Genf gewandert sein. Dieses Jahr starten zwei Ämter versuchsweise mit dem Bewegungs förderungsprogramm. Ab 2016 sind dann alle Mitarbeitenden des Kantons Bern eingeladen, mitzumachen. Das Bewegungsförderungsprogramm löst das Projekt Grand-Prix von Bern ab, das von 2012 bis 2014 unter stützt wurde. n (car) NACHHALTIGE ENTWICKLUNG KERNKRAFT Kursangebot für Mitarbeitende Abgabe von Jodtabletten Auch dieses Jahr bietet das Amt für Umweltkoordination und Energie für die Mitarbeitenden der Kantons verwaltung zwei Kurse zum Thema Nachhaltige Entwicklung an. Zurzeit werden alle Direktionen der Kantonsverwaltung mit Jodtabletten ausgerüstet. Kantonsmitarbeitende sollen deshalb ihre privaten Jodtablet ten zu Hause aufbewahren und nicht im Büro lagern. Die Nachhaltige Entwicklung (NE) bezweckt die langfristige Erhaltung unserer Lebensgrundlagen, die Befriedigung der Grund bedürfnisse und eine möglichst gute Lebens qualität für alle heutigen wie auch zukünftigen Generationen. Dies stellt hohe Anforderungen an das Handeln und Entscheiden auf allen staatlichen Ebenen: Es gilt, die gesellschaft lichen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu meistern und gleichzeitig die Belastungs grenzen der natürlichen Systeme und die Be grenztheit der Ressourcen zu respektieren. So steht es in den neuen Regierungsrichtlinien 2015–2018. Doch was heisst das konkret für den Arbeitsalltag von Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung? Das Amt für Umwelt koordination und Energie zeigt mit seinem Kursangebot, wie die Nachhaltige Entwicklung in der Praxis umgesetzt wird und dass sie mehr ist als bloss ein Schlagwort. Der Einführungs kurs «NachhaltigeEntwicklung – Aufgabe für die Ve r w a l t u n g » richtet sich an ei nen breiten Adressatenkreis. Er gibt einen Überblick über das Thema und führt in die Pra xis ein. Der Kurs findet am 17. Juni statt und dauert einen halben Tag. Anmeldeschluss ist der 30. April. Der Kurs «Nachhaltigkeitsbeurteilung von Vor haben» ist für Personen bestimmt, die sich für die Beurteilung von Konzepten, Strategien oder Projekten aus Sicht der NE interessieren. Für diesen Kurs werden der Besuch des Ein führungskurses oder entsprechende Kennt nisse vorausgesetzt. Der erste Teil wird am 18. August und der zweite Teil am 10. Sep tember an zwei Halbtagen durchgeführt. Anmeldeschluss ist der 30. Juni. Beide Kurse sind kostenlos. Mehr Informatio nen zu den Kursen sowie das Anmeldeformular finden Sie unter: www.bve.be.ch/ne (Rubrik «Veranstaltungen & Weiterbildung»). n Neu erhalten die Tabletten alle Äm ter, welche im Radius von 50 Kilometern (Zone 2) zu einem Kernkraftwerk (KKW) liegen. Für die Verteilung ist die Armeeapotheke des Bun des zuständig. Kaliumiodid 65 AApot-Tabletten sind hochdosierte Jodtabletten, die nur im Notfall auf Anweisung der Behörden angewen det werden. Die Tabletten verhindern die Auf nahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse, sofern sie rechtzeitig eingenommen werden. Weitere Informationen zu den Tabletten und zur Einnahme finden sie auf www.jodtabletten.ch n (KomBE) Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung An mein Vermögen lasse ich nur mich selbst. Und Experten. Vermögensverwaltung – so individuell wie Sie. Nutzen Sie das Können unserer Anlageexperten und profitieren Sie direkt von unserer globalen Finanzexpertise. Wir steuern Ihr Portfolio zielgenau nach Ihrer persönlichen Strategie. Credit Suisse AG, Bundesplatz 2, 3011 Bern, Tel. 031 358 81 11 credit-suisse.com/invest Rechtsschutz kostenlos! Bei arbeitsrechtlichen Konflikten bietet der BSPV seinen Mitgliedern professionelle Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsschutz. In hartnäckigen Fällen finanziert der BSPV seinen betroffenen Mitgliedern einen Anwalt. Jetzt Mitglied werden: www.bspv.ch 9 10 Ratgeber Wie viel BEinfo 02 2015 Geld bekomme ich für mein Kind? Das Thema Familien- und Betreuungszulagen wirft immer wieder Fragen auf. Etwa: Warum nimmt die Höhe der Betreuungszulagen ab, je mehr Kinder man hat? Im Ratgeber finden Sie ein paar informative Erklärungen. Zunächst das Einfache: Alle Eltern haben nach Bundesgesetz grundsätzlich An spruch auf Familienzulagen. Und zwar für ihre eigenen Kinder, für Stiefkinder wie für Pflege kinder. Sie sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Für jedes Kind erhalten die Eltern im Kanton Bern eine Kinderzulage von monatlich 230 Franken ausbezahlt, vom Geburtsmonat bis zum vollendeten 16. Alters jahr. Danach haben sie Anrecht auf 290 Fran ken Ausbildungszulage pro Kind, vom vollen deten 16. Altersjahr bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum 25. Alters jahr. Anspruch auf die Familienzulagen besteht bereits ab einem geringen monatlichen Ein kommen von aktuell 587 Franken. Je mehr Kinder, desto weniger Betreuungszulagen Dann das etwas Kompliziertere: Mitarbeiterin nen und Mitarbeiter des Kantons Bern haben zusätzlich Anspruch auf Betreuungszulagen. Anders als bei den Familienzulagen sind die Betreuungszulagen jedoch abhängig vom Beschäftigungsgrad. Wer 100 Prozent arbei tet, erhält bei einem Kind 250 Franken pro Monat. Arbeitet die Mitarbeiterin oder der Mit arbeiter beispielsweise zu 50 Prozent, wird folglich die Hälfte, also 125 Franken, ausbe zahlt. Bei zwei Kindern wird der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter entsprechend dem Beschäftigungsgrad 180 Franken ausbezahlt, bei drei Kindern 110 Franken, bei vier Kindern nur noch 40 Franken. Ab dem fünften Kind wird keine Betreuungszulage mehr entrichtet. Je mehr Kinder, desto weniger Betreuungs zulagen, warum? Früher betrug die Familien zulage weniger, nämlich 160 Franken statt heute 230 Franken. Demzufolge hat eine Familie mit fünf Kindern heute 350 Franken mehr Familienzulagen pro Monat als vor 2009. Die Abstufung der Betreuungszulagen, dem frei willigen Beitrag also, den der Kanton Bern an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entrich tet, trägt diesem Umstand Rechnung. Haben beide Elternteile gleichzeitig Anspruch auf eine Betreuungszulage oder richtet ein an derer Arbeitgeber eine vergleichbare Zulage aus, so darf der Gesamtbetrag dieser Zulagen die vom Regierungsrat festgesetzte Obergren ze nicht überschreiten. Bei einem Kind ist die Obergrenze bei 250 Franken pro Monat ange setzt, bei zwei Kindern bei 180 Franken, bei drei Kindern bei 110 Franken, bei vier Kindern bei 40 Franken. Bei fünf und mehr Kindern ent fällt diese Obergrenze, da ja keine Betreuungs zulage mehr ausbezahlt wird. Wenn mehrere Personen zulageberechtigt sind Bei den Familienzulagen gilt es zu beachten, dass für jedes Kind nur eine Zulage ausbezahlt werden darf. Im Falle, dass mehrere Personen theoretisch berechtigt sind, die Familienzulage zu beziehen, wird nach einer Rangordnung entschieden, wem der Betrag ausbezahlt wird: 1. Die Familienzulage wird der erwerbstätigen Person ausgerichtet. 2. Sind beide Elternteile erwerbstätig, so wird dem Elternteil die Familienzulage ausgerich tet, welcher das Sorgerecht hat oder bis zur Mündigkeit des Kindes hatte. 3. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist in erster Linie anspruchsberechtigt, wer überwiegend mit dem Kind zusammenlebt oder bis zu seiner Mündigkeit lebte; bei Trennung oder Scheidung hat deshalb in erster Linie Anspruch, wer das Kind bei sich betreut. 4. Leben beide Eltern mit dem Kind zusam men, was bei verheirateten Eltern die Regel ist, so hat Vorrang, wer im Wohnsitzkanton des Kindes arbeitet. 5. Leben die Eltern zusammen, haben das gemeinsame Sorgerecht und beide Eltern teile oder keiner von ihnen arbeitet im Wohn sitzkanton des Kindes, bezieht Familien zulagen, wer das höhere AHV-pflichtige Einkommen aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit hat. Bezieht der Partner die Familienzulage, so hat der andere, beim Kanton arbeitende Elternteil dennoch die Möglichkeit, sich die Betreuungs zulage auszahlen zu lassen. Wichtig: Veränderungen melden Verändert sich die Konstellation für die Zulagen, müssen dies Mitarbeitende unbedingt dem zu ständigen Personaldienst melden. Andernfalls laufen sie Gefahr, zu hohe Familien- und Be 11 Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung treuungszulagen bezogen zu haben, oder der Bezug erfolgte ungerechtfertigt. In diesem Fall müsste die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiterin die Zulage zurückzahlen. Folgende Ereignisse müssen dem Personaldienst gemeldet werden: – Familienzulagenbezug durch den anderen Elternteil – Betreuungszulagenbezug (oder vergleich bare Zulage) durch den anderen Elternteil – Trennung oder Scheidung (in diesem Fall wechselt meistens der Anspruch der Zulagen zur Mutter, da die Kinder häufig bei ihr leben) – Wenn der andere Elternteil neu mehr oder weniger verdient als der aktuelle Bezüger – Wohnsitzwechsel in einen anderen Kanton – Ausbildungsbestätigungen müssen laufend zugestellt werden, auch wenn nur die Be treuungszulage bezogen wird – Ausbildungsabbruch Der zuständige Pesonaldienst informiert die Mitarbeitenden anschliessend, wie genau die Meldung erfolgen muss. Er leitet die Meldung anschliessend der zuständigen Gehaltsverar beitungsstelle weiter. n Catherine Arber Blicken Sie entspannt in Ihre Zukunft Finanzielle Pensionsplanung, Steueroptimierung, Vermögensanlage, Zweitmeinung zu Bank- und Versicherungsofferten – alle Entscheidungsgrundlagen aus einer Hand. Damit Sie Ihre Zeit unbeschwert geniessen können. Weiterführende Links Wenn Sie sich vertiefter mit dem Thema Familien- und Betreuungs zulagen befassen möchten, finden Sie hier weitere Informationen: – Informationen auf dem Internet des Personalamts des Kanton Bern: http://bit.ly/1F2gEW5 – Merkblatt AHV über die Familienzulagen: http://www.ahv-iv.ch/p/6.08.d – Merkblatt Betreuungszulage mit Spezialfällen: http://bit.ly/1wZopJG Unabhängige Pensionsplanung Beratungsqualität von BSPV / LEBE getestet und für gut befunden. Sonderkonditionen für Verbandsmitglieder. Bonstettenstrasse 1, 3012 Bern T 031 301 45 45 www.glauserpartner.ch 12 Red & Antwort BEinfo 02 2015 «Telefon auf dem Pult verschwindet» Ab 2017 wird in der kantonalen Verwaltung online über den PC mit Headsets telefoniert. Die Online-Telefonie (Lync) soll den Mitarbeitenden durch zusätzliche Funktionen einen echten Mehrwert bieten. Migra tionskoordinator Kurt Kramer schätzt besonders die Möglich keiten von Telefonkonferenzen. Das KAIO, das Regionalge fängnis Thun und der Standort Ringhof der KAPO benutzen die neue OnlineTelefonie (BE-Voice) bereits heute. Welche ersten Erfahrungen haben Sie damit gemacht? Kurt Kramer: Es waren sehr positive Erfah rungen. Die Umschaltung hat sehr gut funktio niert. Gerade im Gefängnis Thun war die Um stellung durch zusätzliche Sicherheitsaspekte äusserst anspruchsvoll. Ab wann werden die andern Direktio nen online telefonieren? Wir planen, die Online-Telefonie (Lync) in allen Direktionen bis 2017 einzuführen. Standorte mit einem Kontaktcenter wechseln voraussichtlich erst ab 2018. Bleiben die heutigen Telefonnummern bestehen? Teilweise. Rund die Hälfte der Kantonsmitarbei tenden erhalten neue Telefonnummern. Alle diejenigen, welche eine 031 633- oder 635er Nummer haben, behalten diese. Wie müssen wir uns die Online-Telefo nie konkret vorstellen? Konkret gibt es physisch kein Telefon mehr auf dem Pult. Neu wird direkt vom PC aus telefo niert. Jeder Kantonsmitarbeitende bekommt ein Headset. Auf Wunsch wird aber weiterhin ein «Telefon-Hörer» abgegeben. Dieser entspricht einem Telefon, welches aber auch über den PC betrieben wird. Online-Telefonie über Lync ent spricht dem bekannten Dienst von Skype. Werden nicht beantwortete Anrufe weiterhin umgeleitet? Ja. Der neue Service bietet zahlreiche Möglich keiten für die Rufumleitung. Mitarbeitende kön nen den Anruf auf das Sekretariat, auf ein per Auf Wunsch wird weiterhin ein Telefon abgegeben, das über den PC betrieben wird. sönliches Handy oder auf die Voicemail umleiten. Bei zwei gleichzeitigen Anrufern kann ein Anru fer in die Warteschlaufe geschickt werden. In den Direktionen kann es zu Inter netstörungen kommen oder seltener zu Stromausfällen. Wie wird künftig in solchen Notfällen telefoniert? Grundsätzlich wie heute beim Ausfall der Tele fonzentrale. Wenn die Internetverbindung aus steigt, steht die Online-Telefonie nicht zur Verfü gung. Dies gilt natürlich auch bei Stromausfällen. In Notfällen müsste dann über ein Handy telefo niert werden. Die Polizei oder die Gefängnisse haben eine Speziallösung. Sie können auch in «Notfällen» telefonieren. Die neue Online-Telefonie beinhaltet zahlreiche Funktionen, die mit den heute gängigen Telefonen nicht möglich sind. Welche? Es können beispielsweise Telefonkonferenzen abgehalten werden. Es gibt zudem eine Chat funktion, Videounterstützung, oder man kann sich direkt auf dem Bildschirm des Gesprächs partners einloggen. Die Möglichkeit der Telefon konferenz wird im KAIO sehr oft verwendet und ist einfach einzusetzen. Dies bedeutet für mich einen echten Mehrwert! Seit den Snowden-Enthüllungen ist der Datenschutz vermehrt ein Thema. Gibt es hierzu Massnahmen? Werden die Gespräche auf US-Servern gespeichert? Die neue Online-Telefonie wird in Absprache mit der Datenschutzaufsichtsstelle eingeführt. Aus Datenschutzgründen wird beispielweise das Mitschneiden von Telefonaten in den Direktio nen gesperrt. Und nein, die Telefonate laufen über Server der Swisscom, welche allesamt in der Schweiz stationiert sind. Werden die Regierungsratssitzungen bald online per Telefonkonferenz abgehalten? Grundsätzlich ist dies durchaus machbar. Es können aber nicht alle Sitzungen mit Telefon konferenzen ersetzt werden, schliesslich will man sich für gewisse Besprechungen persön lich treffen. Klar ist jedoch: Mit Telefonkonferen zen können Zeit und Kosten gespart werden. Welche weiteren Vorteile haben die Kantonsmitarbeitenden? Beispielsweise wird das Homeoffice noch bes ser möglich. Mit einem Notebook nimmt man das «Telefon» und die Nummer gleich mit nach Hause. Ebenfalls können Gespräche direkt aus dem Outlook getätigt werden. Und man kann je weils den Status angeben, ob man gerade mit einer Besprechung oder wichtigen Arbeiten be setzt ist. Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert? Die Direktionen informieren ihre Mitarbeitenden mit Flyern. Zusätzlich stehen interaktive OnlineSchulungen am Arbeitsplatz zur Verfügung. Bei Problemen sind die Servicedesks der Direktio nen behilflich. Interview: Elias Maier Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung Amuse-Bouche 13 «Liebes Kantonsbüro Bern» Immer wieder bestellen Schülerinnen und Schüler bei Kommunikation Kanton Bern Material aus dem Kanton. Sie tun dies teils mit liebevoll gestalteten Briefen und Zeichnungen – so wie in vorliegendem Schreiben an das «liebe Kantonsbüro Bern»: 14 7 Uhr BEinfo 02 2015 Wolf-Dieter Zech (35), Oberarzt am Institut für Rechtsmedizin in Bern, untersucht im Auftrag der Staatsanwaltschaft Tote und Lebende. Von seinem Beruf hat er noch nie schlecht geträumt. 15 Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung Morgens um 7 Uhr schlafe ich noch – wenn ich nicht Pikett habe und unterwegs bin. So gegen 7.15 Uhr stehe ich auf und fahre anschliessend mit dem Velo ins Institut für Rechtsmedizin in die Länggasse. Um 8 Uhr findet in unserer Abteilung – der Foren sischen Medizin und Bildgebung – der Tagesrapport statt. Alle Ärzte unserer Abteilung, zusätzlich zumeist auch noch jemand von der Toxikologie, der Physik und Ballistik, unsere medizinisch-technischen Röntgenassistenten und unser Medizinrechtler nehmen am Rapport teil. Der diensthabende Arzt stellt die Fälle der letzten 24 Stunden mit Bildern vor. Der Rapport ist auch ein gutes Teaching, da wir die Fälle interdisziplinär untereinander besprechen können. Beim Rapport werden auch die anstehenden Obduktionen verteilt. In meinem Beruf ist kein Fall wie der andere. Mein Aufgabenbereich umfasst viele verschiedene Tätigkeiten aus dem Spektrum der Rechtsmedizin, und jede einzelne davon ist interessant. Am Institut für Rechtsmedizin (IRM) nehmen wir Untersuchungen an Toten und Lebenden vor, wobei die Untersuchung der Lebenden zahlenmässig mittlerweile die der Obduktionen über steigt. Wir untersuchen zumeist Fälle im Auftrag der Staatsanwaltschaft mit dem Ziel, zur Klärung möglicher Tatbestände gegen Leib, Leben und die sexuelle Integrität beizutragen. Wenn sich im Kanton Bern ein Todesfall ereignet, fahren wir direkt an den Fund- oder Tatort und nehmen dort, zusammen mit dem Kriminaltechnischen Dienst Bern (KTD Bern), erste Untersuchungen vor. In der Regel rückt hierfür unser Pikett-Arzt respektive die Pikett-Ärztin, aus. Bis diesen Februar waren ausserhalb der Stadt Bern Kreisärzte für diese Untersuchungen zuständig. Neu hat jetzt das IRM Bern allein die rechtsmedizinische Versorgung des Kantons Bern übernommen. Für die Untersuchung von lebenden, verletzten Personen fahren wir häufig auch in Spitäler und zur Polizei und arbeiten auch dort eng mit der Kriminaltechnik zusammen, welche für die Fotodokumentation und Spurensicherung zuständig ist. Auch bei lebenden Personen erstellen wir nach der Untersuchung Gutachten für die Untersuchungsbehörden, in denen wir uns beispielsweise zur Art der Gewalteinwirkung und zur Lebensgefährlichkeit von Verletzungen äussern. Ausserdem verfügen wir über die Möglichkeit, insbesondere geformte äussere Verletzungen (Biss, Tatwerkzeug-, Schuh-, Pneuabdruckspuren etc.) mittels 3D-optischem Oberflächenscanning digital zu dokumentieren. Dies ermöglicht eine spätere 3D-Rekonstruktion von komplexen Tat- und Unfallhergängen. Das Berner Institut für Rechtsmedizin ist eines der führenden Institute im Bereich der forensischen Bildgebung. Dies ist eine junge Disziplin, die erst seit circa 15 Jahren in der Rechtsmedizin angewandt wird. Wir waren eines der ersten rechtsmedizinischen Institute, das einen eigenen Computertomographen hatte. Mittlerweile verfügen wir auch über einen eigenen Magnetresonanztomographen. Zwar sind die modernen forensischen bildgebenden Ver fahren schon sehr weit, doch können sie derzeit die Obduktion noch nicht ersetzen. Die Forschung nimmt einen Grossteil meiner Arbeit in Anspruch. Oft arbeite ich auch abends und an den Wochenenden an meiner Forschung. Im Rahmen der Forschungs tätigkeit bin ich jedoch auch viel unterwegs und halte beispielsweise Vorträge an Kongressen, wo ich unsere Forschungsergebnisse präsentiere. Im letzten Halbjahr war ich an Kongressen in Deutschland, Japan, Dubai und den USA. Die Tötungsdelikte sind oft nicht so raffiniert ge macht wie in den Krimis. Bei einem aussergewöhnlichen Todesfall haben wir oft nur wenige Informationen über die Vorgeschichte einer verstorbenen Person. Etwa, wenn die Person gänzlich für sich allein gelebt hat und in ihrer Wohnung gefunden wurde. Vor Ort versuchen wir schon erste Informationen zu sammeln, die für uns relevant sein könnten. Es gibt aber auch Fälle, in denen wir von der Polizei vorab schon viel über die verstorbene Person und deren Lebensumstände erfahren. Eine Obduktion – die innere Leichenschau also – wird stets durch einen Facharzt für Rechtsmedizin und einen in Ausbildung befindlichen Assistenzarzt durchgeführt, wobei immer ein Humanpräparator assistiert. Vor der Obduktion wird von jedem Leichnam ein Ganz körper-Computertomogramm erstellt. Dies ermöglicht es uns, uns bereits vor der Obduktion ein erstes Bild über medizinische und forensisch relevante Befunde machen zu können. Die Ergebnisse der Obduktion sowie die Beurteilung zu Todesart und Todesursache werden später in einem Gutachten für die zuständige Untersuchungs behörde festgehalten. Vorab teilen wir sofort nach der Obduktion die relevanten Untersuchungsergebnisse per Telefon der Untersuchungs behörde mit. In einigen Fällen führen wir nach der Obduktion an gewonnenen Gewebeproben noch zusätzliche Untersuchungen, wie zum Beispiel Mikroskopie oder Toxikologie, durch. Insgesamt verbringe ich rund 70 Prozent meiner Arbeitszeit am Schreibtisch. Aufgewachsen bin ich in der Nähe von Berlin. Ich habe in Göttingen studiert, zunächst Jus, doch das war mir zu trocken und ich bin dann zur Medizin gewechselt. Gegen Ende des Studiums wollte ich eigent lich Neurologe werden und habe auf diesem Gebiet meine Dissertation geschrieben. Während meines Studiums habe ich in Göttingen und Hamburg bereits in der Rechtsmedizin gearbeitet und konnte erste Erfahrungen sammeln. Ich habe gemerkt: Ich kann gut damit umgehen. Nach dem Studium habe ich mich auf eine Stelle am IRM in Bern be worben, und dort bin ich nun seit 2008. Im Rahmen meiner Facharztaus bildung arbeitete ich noch ein Jahr auf der Radiologie am Inselspital Bern. Unsere Fälle sind im Allgemeinen sehr spannend. Die Tötungs delikte indes sind oft nicht so raffiniert gemacht wie in den Krimis. In meinem Beruf habe ich viel mit Tod und Verbrechen zu tun. Damit muss man umgehen können, doch vieles wird auch Routine und man lernt, die Dinge professionell anzugehen. Aber es ist schon so: Der Beruf erfordert eine gewisse Härte. Mich selber belastet das Erlebte weder körperlich noch emotional. In meiner Freizeit treibe ich viel Sport: Ski, Radfahren, Joggen. Ich habe noch nie schlecht von meinem Beruf geträumt. n Aufgezeichnet von Catherine Arber 16 Ansichtssache BEinfo 02 2015 François Burdet: Die Zwei sprachigkeit als Tugend Niemand wird es bestreiten: zweisprachig ist nicht gleich zweisprachig! Es gibt verschiedene Stufen in Bezug auf die Kenntnisse der anderen Sprache. Man versteht die Sprache des Nachbarn, spricht sie aber nicht. Man beherrscht sie mündlich, aber nicht schriftlich. Man beherrscht sie schriftlich, spricht sie aber nur schlecht. Oder aber man beherrscht sie in Wort und Schrift. Alles eine Frage der Definition. Es gibt also mehr Menschen in unserem Kanton, die zwei-sprachig sind, als man gemeinhin annimmt. Es ist gut, dies zu wissen und es auch zu sagen, denn es erleichtert letztlich die Kommunikation. François Burdet (65) ist stellvertretender Leiter des Amts für Kommunikation des Kantons Bern (KomBE). Sein Team koordiniert unter anderem die Information der Öffentlichkeit über die Medien und die sozialen Netzwerke sowie die Information des Personals. KomBE sorgt je nach Zielpublikum für die bestmögliche Information auf Deutsch und auf Französisch. Vor nicht allzu langer Zeit konnten wir in der Staatskanzlei eine Delega tion der Tessiner Kantonsverwaltung begrüssen, die nach Bern ge kommen war, um sich über die Organisation der Kommunikation im bekanntermassen zweisprachigen Kanton Bern zu informieren. Vor al lem die Gespräche über die Zweisprachigkeit waren sehr interessant: Denn sie, die Tessinerinnen und Tessiner, sind als Kleinstminderheit praktisch gezwungen, Deutsch oder Fran zösisch zu beherrschen, um mit ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern nördlich des Gotthards kommunizieren zu können. und der Westschweiz glaubwürdig spielen zu können. Die sprachpoli tischen Beschlüsse der Regierung, die vergangenen Monat an einer Medienkonferenz in Courtelary vorgestellt wurden, sind ermutigend: Die Institutionalisierung von französischsprachigen Anlaufstellen in den Direktionen der Kantonsverwaltung geht in die richtige Richtung. Und diese werden umso mehr bewirken können, wenn der politische Wille, sie zu einer «Konferenz der französisch sprachigen Anlaufstellen» zusammen zufassen, bestehen bleibt. Auch der Beschluss, die Einsetzung einer ständigen Zweisprachigkeitskommission zu prüfen, in der die Deutschsprachigen mehrheitlich oder zumindest stark vertreten sind, ist erfreulich, beginnt der Schutz der franzö sischsprachigen Minderheit doch bekannt lich in den Köpfen der deutschsprachigen Mehrheit. Will der Kanton Bern wirklich auf der Höhe eines zweisprachigen Kantons sein, muss er seine Verwal tung und die Sprachkenntnisse seines Personals, das sein bester Bot schafter ist, noch besser nutzen und ihnen noch mehr Aufmerksamkeit schenken. « Es gibt also mehr Menschen in unserem Kanton, die zweisprachig sind, als man gemeinhin annimmt.» Ich habe ihnen im Wesentlichen gesagt, dass der zweisprachige Kanton Bern in erster Linie aus zwei einsprachigen Gemeinschaften besteht, die neben- oder miteinander leben, ohne sich jedoch zu vermischen – natürlich mit Ausnahme der offiziell zwei sprachigen Stadt Biel, die diese kulturelle Durchmischung im Alltag kennt. Was gibt es Interessanteres, als sich aneinander zu reiben, um sich besser kennenzulernen? Um sich gegenüber dem Anderen zu öff nen? Um den Kontakt mit den unterschiedlichen kulturellen Gewohn heiten als Bereicherung zu empfinden? In dieser Hinsicht ist die kantonale Zentralverwaltung der ideale Ort, um solche Erfahrungen zu machen und letztlich zu lernen, was Dienst leistungsdenken ist, um den Bürgerinnen und Bürgern besser zu dienen. Schliesslich steht ja gerade die Verwaltung im Dienste der gesamten deutsch- und französischsprachigen Bevölkerung dieses Kantons. Die Verwaltung muss somit zweisprachig sein, und zwar auf einem mög lichst hohen Niveau, um ihre Rolle zwischen der deutschen Schweiz Ich glaube, dass die Bernerinnen und Berner eher stolz sind zu hören, dass ihr Kanton eine Brückenfunktion zwischen den beiden grössten Sprachgemeinschaften unseres Landes wahrnimmt. Dies darf aber kein Lippenbekenntnis bleiben. Kanton und Verwaltung müssen sich tagtäglich bewähren und beweisen. Und zwar über die Sprache. Denn das Verstehen der Sprache des eigenen Nachbarn ist einer der wich tigsten Pfeiler für den kantonalen und somit auch für den nationalen Zusammenhalt. n Forum 17 Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung NEU IM AMT Markus Wildisen leitet Inforama Niklaus Lundsgaard-Hansen steht Strassenverkehrs- und Der 48-jährige Markus Wildisen wird per 1. Juni 2015 neuer Leiter Schifffahrtsamt vor des Inforama. Der Ingenieur Agronom ETH mit Fachrichtung Agrarwirtschaft ist eine ausgewiesene Fach person mit langjähriger Praxis- und Führungs erfahrung in der Privatwirtschaft und der öf fentlichen Verwaltung. Zurzeit leitet er beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) den Fachbereich Agrarökonomie, Raum und Strukturen. Vorher war er unter anderem tätig beim Schwei zer Bauernverband (SBV) in Brugg und beim Migros-GenossenschaftsBund (MGB). Seit 1999 arbeitet er beim BLW, zuerst als Projektleiter im Direktionsstab und von 2002 bis 2013 als Fachbereichsleiter Meliorati onen. Markus Wildisen ist verheiratet und lebt mit seiner Familie in Wat tenwil. n (KomBE) Niklaus Lundsgaard-Hansen übernimmt von Hansulrich Kuhn die Leitung im Stras senverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA). Niklaus Lundsgaard-Hansen leitet seit Septem ber 2013 die SVSA-Abteilung Administrative Ver kehrssicherheit. Er übernimmt die neue Funktion im SVSA per 1. Juni. Der bisherige Amtsvorste her Hansulrich Kuhn geht Ende Mai nach über 18-jähriger Tätigkeit in Pension. Niklaus Lundsgaard-Hansen hat sich be reits in früheren Funktionen intensiv mit den Themen Verkehr, Mobilität und Sicherheit auf den Strassen auseinandergesetzt. So war er Zentralpräsi dent des Touring Club Schweiz TCS und persönlicher Mitarbeiter von Bundesrat Adolf Ogi. Nach dem Studienabschluss zum Fürsprecher an der Universität Bern arbeitete er in der Verwaltung des Kantons Bern, bei der Finanzdirektion und anschliessend als Vizestaatsschreiber bei der Staatskanzlei. Niklaus Lundsgaard-Hansen ist 57-jährig, verheiratet und Vater von drei erwachsenen Kindern. n (KomBE) BWD WEITERBILDUNG BERN – HEUTE FÜR MORGEN! Die Dienstleistungen der bwd Weiterbildung umfassen das Ausbildungsmanagement von branchenspezifischen Aus- und Weiterbildungsangeboten bis hin zur Prüfungsdurchführung, die betriebsindividuelle Schulungen für Mitarbeitende und Kaderangehörige sowie die Führung von Geschäfts- und Fachstellen für Berufsverbände und Bildungspartner. Folgende attraktive Weiterbildungsangebote sowie Prüfungen für Mitarbeitende oder Kaderangehörige werden angeboten: Notariats- und Advokaturangestellte sowie Wiedereinsteiger/-innen - Einführungslehrgang in die Notariatsbranche - Lehrgang Fachausweis für Notariatsangestellte - Fachkurs für Anwaltssekretariatsangestellte Gemeinde- und Verwaltungspersonal - Fachausweislehrgang Gemeindefachfrau/-mann - Führungsausbildung für Gemeindekader,Teil Diplomlehrgang - Diplomlehrgang Bauverwalter/-in - Diplomlehrgang Gemeindeschreiber/-in - Zertifikatslehrgang Verwaltungsrecht in der Praxis - Lehrgang für Gemeindepolitiker/-innen - Lehrgang Sachbearbeiter/in Baubewilligungsverfahren - Kurs Planungs-, Bau- und Umweltrecht - Fachspezifische Seminare und Tageskurse Zivilstandswesen - Zertifikatsausbildung für Zivilstandsangestellte - Eidg.Berufsprüfung Zivilstandsbeamtin FA/Zivilstandsbeamter FA Berufsbildner und Bildnerinnen - Ausbildungskurs für Berufsbildner/-innen Rund zweihundert Dozentinnen und Dozenten unterrichten nach neusten didaktischen Erkenntnissen. Sind Sie an einer anerkannten Weiterbildung interessiert? Details und Information finden Sie unter www.bwdbern.ch oder kontaktieren Sie uns per E-Mail [email protected] bwd | Papiermühlestrasse 65 | 3014 Bern | Tel. 031 330 19 90 18 Forum BEinfo 02 2015 Personalnachrichten Nouvelles du personnel (Januar – Februar 2015) 25 Jahre im Dienst des Kantons Bern 25 ans au service du canton de Berne Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Direction des travaux publics, des transports et de l’énergie • • • • • • • Gfeller Werner, Tiefbauamt Jaun Hermann, Tiefbauamt Schläppi Edi, Tiefbauamt Thöni Andreas, Tiefbauamt Waber Markus, Tiefbauamt Wymann Hansrudolf, Tiefbauamt Zink Roland, Office des ponts et chaussées Erziehungsdirektion Direction de l’instruction publique • Brosi Martin, Mittelschul- und Berufsbildungsamt • Frey Walter, Gymnasium Oberaargau • Hutmacher Ulrich, Mittelschul- und Berufsbildungsamt • Kübli Beatrix, Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung • Ruedin Bruno, Seeland Gymnasium Biel • von Steiger Anna Katharina, Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Finanzdirektion Direction des finances • • • • Hügli Doris, Intendance des impôts Langel Eric, Intendance des impôts Schmid Roger, Steuerverwaltung Valsangiacomo Pietro, Steuerverwaltung Gesundheits- und Fürsorgedirektion Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale • Bannwart Beat Josef, Psychiatriezentrum Münsingen • Diotisalvi Giuseppe, Psychiatriezentrum Münsingen • Krähenbühl Jürg, Spitalamt • Mathez Yves, Services psychiatriques Jura bernois Bienne-Seeland (janvier –février 2015) • Vallée Philippe François, Services psychiatriques Jura bernois Bienne-Seeland Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion Direction de la justice, des affaires commu nales et des affaires ecclésiastiques • Elsinger Hans-Peter, Kantonales Jugendamt • Mühlematter Franziska, Grundbuchamt Oberland Polizei- und Militärdirektion Direction de la police et des affaires militaires • Franzoi Thomas, Amt für Freiheitsentzug und Betreuung • Guggisberg Fritz, Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt • Habegger Rolf, Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär • Hofer Bernhard, Amt für Freiheitsentzug und Betreuung • Jenni Christa, Amt für Freiheitsentzug und Betreuung • Liechti Katharina, Amt für Freiheitsentzug und Betreuung • Witschi Ulrich, Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Volkswirtschaftsdirektion Direction de l’économie publique • Röthlisberger Ursula, Amt für Wald • Tritten Katharina, Departement Wirtschaft, Gesundheit, Soziale Arbeit • Wili Philippe, Departement Technik und Informatik PHBern • Engel Ursula, Institut für Weiterbildung und Medienbildung • Kaufmann Franziska, Institut Vorschulstufe und Primarstufe • Zahnd Gabriela, Institut Vorschulstufe und Primarstufe Universität Université • Alfter Michele, Institut für Infektionskrankheiten • Dolder Christine, Universitätsbibliothek • Kläy Andreas, NCCR North-South • Roth Robert, Verwaltungsdirektion • Schneider Thomas, Verwaltungsdirektion • Schraner René, Departement für Chemie und Biochemie • Trummer Roland, Verwaltungsdirektion 40 Jahre im Dienst des Kantons Bern 40 ans au service du canton de Berne Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Direction des travaux publics, des transports et de l’énergie Gerichtsbehörden und Staatsanwaltschaft Autorités judiciaires et Ministère public • Jeremias Otto, Tiefbauamt • Brand Markus Heiner, Regionalgericht Bern-Mittelland Erziehungsdirektion Direction de l’instruction publique Berner Fachhochschule Haute école spécialisée bernoise • Günter François, Office de l’enseignement préscolaire et obligatoire, du conseil et de l’orientation • Herbut Tomasz, Hochschule der Künste Bern • Nardi Silvano, Services • Riggenbach Michael, Departement Architektur, Holz und Bau Polizei- und Militärdirektion Direction de la police et des affaires militaires • Zeller Urs, Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär 19 Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung Universität Université • Aeby Eugen, Departement Klinische Forschung • • • • Jost Bernhard, Amt für Geoinformation Nikles Roman, Tiefbauamt Schmid Alfred, Tiefbauamt Winzenried Fritz, Tiefbauamt Erziehungsdirektion Direction de l’instruction publique Pensionierungen Ont pris leur retraite Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Direction des travaux publics, des transports et de l’énergie • Gruner Eugen, Tiefbauamt • Hirschi Marcel, Office des ponts et chaussées • Cunz Christoph, Mittelschul- und Berufsbildungsamt • Hürlimann Lisa, Schule für Gestaltung Bern und Biel • Mischler Heinz, Amt für Kultur • Pfister Valentin, Mittelschul- und Berufsbildungsamt • Roth Regula, Gymnasium Burgdorf • Schmutz Eduard, Gewerblich Industrielle Berufsschule Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale • Fankhauser Elsbeth, Universitäre Psychiatrische Dienste • Huber Beate, Universitäre Psychiatrische Dienste • Zaugg Therese, Spitalamt Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion Direction de la justice, des affaires commu nales et des affaires ecclésiastiques • Hofer Marianne, Grundbuchamt Seeland Weiterbildungsstudiengänge an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät LL.M. (Legum Magister/Legum Magistra) DAS (Diploma of Advanced Studies in Law) Warte nicht auf den Wind, nimm das Ruder selbst in die Hand. Die WKS ist das Boot.» S a n d ro L a t t a n zio Die beste Adresse für Aus- und Weiterbildungen im Bereich Personal und Sozialversicherungen. www.wksber n.ch M e h r w i s s e n , G ro s s e s b e w e g e n . Die Studiengänge vermitteln vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten in einem oder mehreren rechtswissen schaftlichen Bereichen. Der Studienplan wird individuell gemäss gewähltem Schwerpunktgebiet aus dem Angebot der Lehrveranstaltungen der RW-Fakultät zusammengestellt. Dauer: 1 – 3 Jahre (berufsbegleitend). Information, Beratung und Detailprogramm: Sylvia Kilchenmann, Programmleiterin [email protected] www.rechtswissenschaft.unibe.ch Universität Bern Dekanat RW-Fakultät Schanzeneckstrasse 1 Postfach 8573 CH-3001 Bern Telefon +41 (0)31 631 30 84
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