Tot oder lebendig: Er untersucht

Die Personalzeitung
Die Personalzeitung
der bernischen Kantonsverwaltung
der bernischen Kantonsverwaltung
nr. 4 / August 2010
Nr. 2 / April 2015
Tot oder
lebendig:
Er untersucht
Rechtsmediziner Wolf-Dieter Zech hat es
in seinem Beruf viel mit Tod und Verbrechen
zu tun. Indes: Die Tötungsdelikte sind
meist nicht so raffiniert gemacht wie
in den Krimis. Immer öfter untersucht
er nicht nur Tote, sondern Lebende
Seite
14
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Nr. 4
Neues
Layout,
Hochwasserund
Farbe,
ZeitungsNaturschutz sind keine
papier:
BEinfo
Gegensätze.
Das zeigt
zeigtdas
sichWasserbauprojekt
im
neuen
Kleid
«Gürbemündung»
an der
Aare bei Belp
Seite
Seite
2
RED &
AntWoRt
Bruno Rankwiler
über die teure,
aber erfolgreiche
Stromsparaktion
2
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10
Ratgeber
RAtGEBER
Was dürfenich
Sie
Wie viel Geld bekomme
im
Sommer
für mein Kind? Familien- im
Büro tragen, was
und Betreuungszulagen
besser nicht?
werfen immer wieder
Fragen
Acht
Tipps
auf – hilfreiche Antworten
im Ratgeber
Seite
Seite
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P.P.
Postfach 602, 3000 Bern 8
Zoom
2 Zoom
BEinfo 02 2015
Hochwasserschutz
ist auch
Naturschutz
Dass Hochwasser- und Naturschutz keine Gegensätze sein müssen,
zeigt das Wasserbauprojekt «Gürbemündung» an der Aare bei Belp.
Hier gelingt es, diese beiden scheinbar unversöhnlichen Interessen
unter einen Hut zu bringen.
Legende
Neuer Aaredamm
Neuer Giessedamm
Definitive Wegführung
ab Sommer 2015
Neuer Giesselauf
Erhöhung Aaredamm
Rückbau Betonbuhnen
und -leitwerke
Rückbau Aaredamm
Impressum
Herausgeber: Kommunikation Kanton Bern (KomBE), Postgasse 68, 3000 Bern 8, Telefon 031 633 75 91,
E-Mail [email protected], ISSN 1662-467X | Redaktion: Catherine Arber (car) | Mitarbeit: Sebastian
Fankhauser (sfa), Eduard Fiala (ef), Elias Maier (em) | Bilder: Adrian Moser | Illustration: Peer Fankhauser
(Seite 2 und 10) | Korrektorat: Renate Kinzl | Übersetzung: Agnès Chamoux, Renato Folli, Stéphane
Rigault, Isabelle Schröder | Gestaltung: Polyconsult AG, Bern | Druck: W. Gassmann AG, Biel | Inserate:
Annoncen-Agentur Biel AG, Längfeldweg 135, 2501 Biel, Tel. 032 344 83 44, www.annoncen-agentur.ch |
Auflage: 21 500
3
Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung
An Auffahrt vor sechzehn Jahren trat
die Aare zwischen Thun und Bern grossflächig
über die Ufer. Die Ebene bei Belp glich zeit­
weilig einem See. Der Flughafen Bern-Belp
musste für einige Tage geschlossen werden.
Auch verschiedene Betriebe, die Autobahn
und die Trinkwasserfassungen von Köniz und
Muri wurden in Mitleidenschaft gezogen. «Das
Hochwasser von 1999 hat die Leute überrascht
und aufgerüttelt», erinnert sich der Wasserbau­
ingenieur Adrian Fahrni. Es war der Auslöser
für das Hochwasserschutzprojekt «Gürbemün­
dung». Als er 2001 neu zum Oberingenieurkreis
2 des Tiefbauamts kam, konnte er dieses an­
spruchsvolle Projekt von seinem Vorgänger
übernehmen.
Unverständnis zu Beginn
Unmittelbar nach dem Ereignis hat das Tiefbau­
amt die Projektierungsarbeiten aufgenommen.
die Ereignisse der letzten Jahre hätten klar ge­
zeigt, dass sich der Fluss auf die Dauer nicht
zwischen Dämmen einzwängen lässt. Mehr
Raum für den Fluss bedeutet nicht nur einen
besseren Schutz vor Hochwasser, sondern
ist zugleich eine Chance zur Aufwertung der
national bedeutenden Auenlandschaft an der
Aare zwischen Thun und Bern.
Skepsis gegenüber Auenschutz
Allerdings stiess gerade die beabsichtigte
Aufwertung der Auenlandschaft auf grosse
Vorbehalte in der Bevölkerung. Die Landwirte
fürchteten um ihre fruchtbaren Böden, die Ge­
meinden um ihre Trinkwasserfassungen und
die Erholungssuchenden um ihre Badeplätze
und Trampelpfade. Alle zusammen verlangten,
dass der Hochwasserschutz oberste Priorität
haben sollte. Ganz offensichtlich trauten sie
der neuen Philosophie nicht so ganz. Es
brauchte noch zwei Hochwasser, bis sich die
Einsicht durchgesetzt hat, dass Hochwasser­
schutz und Auenschutz kein Widerspruch sein
müssen.
Vorzeigebeispiel Hunzigenau
In der Zwischenzeit hat der Kanton ein Gesamt­
konzept für den Hochwasserschutz an der Aare
zwischen Thun und Bern vorgelegt. Im Bereich
der Gürbemündung und der Hunzigenau wur­
Interessen in Einklang bringen
«Bei Belp war die Situation komplizierter», erin­
nert sich Adrian Fahrni. Denn hier stossen vier
wichtige Interessen aufeinander: Hochwasser­
schutz, Naturschutz, Trinkwasserversorgung
und Naherholung. Der Auenwald beherbergt
auf engstem Raum eine grosse Vielfalt an
Pflanzen und Tieren – darunter auch mehrere
geschützte Arten. Damit der Auenwald erhal­
ten bleibt, muss er periodisch überflutet werden.
Die Überflutungen sind jedoch aus der Sicht
der Trinkwasserversorgung problematisch, weil
dadurch die beiden Trinkwasserfassungen be­
einträchtigt werden könnten. Die Erholungs­
suchenden ihrerseits schätzen zwar die freie
Natur, doch allzu frei darf sie nicht sein. Velound Wanderwege, Picknick- und Badeplätze
gehören auch dazu. Nach jahrelangen Diskus­
sionen gelang es schliesslich, einen Ausgleich
zwischen den verschiedenen Interessen zu
finden. Im Sommer 2012 genehmigte der
Regierungsrat den Wasserbauplan, im Herbst
gab der Grosse Rat das Geld dafür.
Aaredamm weiter landeinwärts
Ein Jahr später startete Christian Holzgang,
seit 2010 Wasserbauingenieur im Oberinge­
nieurkreis 2, die Submission für die Bauarbeiten.
Er übernahm das Projekt «Gürbemündung» von
Adrian Fahrni für die Ausführungsphase. Ende
April 2014 fand am Rande des Selhofen Zop­
fens bei Kehrsatz der Spatenstich statt. «Kern­
stück des Vorhabens ist die Verlegung des
Aaredamms landeinwärts», erklärt der Projekt­
leiter. Dadurch werden der Flughafen sowie
die Trinkwasserfassungen besser vor Über­
schwemmungen geschützt. Gleichzeitig führt
die Dammverlegung dazu, dass rund drei Vier­
tel des Auenwalds von der Aare periodisch
überschwemmt und dadurch ökologisch auf­
Schon im Januar 2000 wurde die Mitwirkung
für das Projekt am linken Aareufer gestartet. «Un­
sere Ideen sind auf grossen Widerstand gestos­
sen», erinnert sich Adrian Fahrni. Die Gegner
wandten sich gegen das ihrer Ansicht nach
«unüberlegte und überrissene Projekt» des Kan­
tons. Sie forderten die unveränderte Erhaltung
der Aarelandschaft mit den vorhandenen Verbau­
ungen und Dämmen.
Neue Philosophie
Rückblickend hat Adrian Fahrni durchaus Ver­
ständnis für die Opposition. Denn das Projekt
brach mit der bisherigen Philosophie im Hoch­
wasserschutz. Nicht höhere und stärkere Ver­
bauungen sollte es geben, die Aare sollte
vielmehr wieder mehr Raum bekommen. Denn
den ab 2005 die ersten Massnahmen umge­
setzt. Die Hunzigenau gilt inzwischen als Vorzei­
gebeispiel für den neuen Hochwasserschutz.
Die Uferlandschaft mit Seitenarmen und zwei
Inselchen ist in der Bevölkerung der gesamten
Region als Ausflugsziel sehr beliebt.
gewertet werden. Die ersten Meter des neuen
Damms haben Vertreterinnen und Vertreter des
Kantons sowie der drei beteiligten Gemeinden
selbst mit dem Spaten aufgeschüttet.
4 Zoom
BEinfo 02 2015
Neue Flusslandschaft gewöhnungsbedürftig
Besucher lenken
Für die Spaziergängerinnen und Spaziergänger ist die neue Flussland­
schaft im Selhofen Zopfen noch etwas gewöhnungsbedürftig. Denn der
Uferweg verläuft hier jetzt rund 200 Meter von der Aare entfernt. «Das
hat am Tag der offenen Baustelle vom Ende Februar bei manchen
Besucherinnen und Besuchern Emotionen ausgelöst», stellt Christian
Die Bauarbeiten verlaufen trotz einem ziemlich nassen Sommer 2014 mit
hohen Wasserständen nach Plan. «Ende Sommer sind wir mit dem Bau
fertig», freut sich der Projektleiter. Ganz fertig wird das Projekt aber noch
nicht sein. In den kommenden drei Jahren stehen noch Unterhalts- und
Pflegearbeiten an. Auch muss die Besucherlenkung in diesem ökolo­
gisch wertvollen Gebiet sinnvoll organisiert werden. Probleme sehen
Christian Holzgang und Adrian Fahrni vor allem im Winter. Wenn die
Aare wenig Wasser führt, entstehen im Fluss grosse Kiesflächen, die
zum Spazieren einladen. Allerdings laufen die Leute dann mitten durch
ein Naturschutzgebiet mit Betretverbot, was nicht unproblematisch ist.
Neue Herausforderungen warten
Die Arbeit geht Christian Holzgang und seinen Kolleginnen und Kollegen
auch nach Abschluss des Projekts «Gürbemündung» nicht aus. Denn seit
diesem Jahr ist das Tiefbaumt für den Wasserbau am gesamten Lauf der
Aare im Kanton Bern zuständig – mit Ausnahme der Stauseen. Deshalb
wurde das Wasserbau-Team um zwei Personen aufgestockt. n
Eduard Fiala
Bau der Lenkbuhnen: Sie lenken Aarewasser ins Auengebiet.
Holzgang fest. Emotionen ausgelöst haben auch die grossflächigen
Rodungen, die für den Bau des neuen Damms nötig waren. Doch in
wenigen Jahren werde sich niemand mehr darüber aufhalten, ist der
Projektleiter zuversichtlich. Das war ja schliesslich beim heutigen Vor­
zeigeprojekt «Hunzigenau» ähnlich. Auch dort habe die Natur in wenigen
Jahren das Gebiet zurückerobert.
Hochwasserschutz immer gewährleistet
Ängste, dass die Baustelle im Selhofen Zopfen den Schutz vor Hochwas­
ser vermindern könnte, kann Christian Holzgang entkräften. «Der Hoch­
wasserschutz ist während der gesamten Bauzeit gewährleistet», sagt
er. So wurden der bestehende Damm und die Buhnen aus Beton, die
das Ufer vor Erosion geschützt haben, erst dann zurückgebaut, als der
neue Damm mit gleichem Schutz fertig war. Der Rückbau geschah übri­
gens nicht auf der gesamten Länge des Projekts: Auf dem Abschnitt
gegenüber dem Muribad wurde der bestehende Damm sogar erhöht
und verstärkt. Und die Buhnen wurden ersetzt.
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Der neue Lauf der Giesse bei Belp.
5
Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung
Entschädigungen
fliessen vollumfänglich
in die Kantonskasse
Eine Änderung des Personalgesetzes soll die
Mandatsentschädigungen neu regeln. Grund­
sätzlich gilt, dass sämtliche Entschädigungen
aus solchen Tätigkeiten von Regierungs­
mitgliedern und Verwaltungsangestellten an
den Kanton fliessen.
Mehrere Regierungsmitglieder und
Kantonsangestellte vertreten die Interessen
des Kantons in kantonalen Beteiligungsgesell­
schaften, Institutionen und Gremien. Im Jahr
2013 wurden sechs Regierungsmitglieder so­
wie zwölf Personen aus der kantonalen Verwal­
tung für diese Tätigkeit in Form von Honoraren,
Sitzungsgeldern oder Spesen entschädigt.
Die bernischen Regelungen zur Entschädigung
von Kantonsvertretungsmandaten wurden zu
Beginn des Jahres 2014 im Zuge einer schweiz­
weiten öffentlichen Diskussion über Mandats­
entschädigungen bei der öffentlichen Hand
kritisiert. Die Mitglieder des Regierungsrats ver­
zichteten in der Folge in einem ersten Schritt ab
sofort auf jegliche Entschädigungen. Der Regie­
rungsrat stellte zudem eine Überarbeitung der
gesetzlichen Grundlagen in Aussicht.
zustanden. Die Mitglieder des Regierungsrats
werden mit der neuen Regelung keine Ent­
schädigungen für diese Tätigkeiten mehr er­
halten. Damit wird gesetzlich nachvollzogen,
was der Regierungsrat bereits Anfang 2014
beschlossen hatte.
Keine Entschädigungen mehr
für Regierungsmitglieder
Entschädigungen für
Mandate von Kantonsangestellten
Die vorliegende Revision des Personalgeset­
zes, die eine indirekte Änderung des Organi­
sationsgesetzes enthält, bringt eine neue
Regelung für Entschädigung bei der Ausübung
von Kantonsvertretungen durch Regierungs­
mitglieder und Verwaltungsangestellte. Grund­
sätzlich gilt, dass sämtliche Entschädigungen
für Regierungsmitglieder und Kantonsange­
stellte aus einer solchen Tätigkeit an den Kan­
ton fliessen. Bei den Regierungsmitgliedern
betrifft dies neu auch die Sitzungsgelder und
Spesenentschädigungen, welche ihnen ge­
mäss bisher geltender gesetzlicher Regelung
Gemäss den geltenden Bestimmungen sind
Mandate von Kantonsangestellten, die nicht
zwingend mit der beruflichen Funktion verbun­
den sind, in der Freizeit zu leisten. Entschädi­
gungen und Sitzungsgelder stehen direkt den
Kantonsangestellten zu. Die neuen gesetzlichen
Bestimmungen sehen vor, dass Mandate, die
Kantonsangestellte im Auftrag des Regierungs­
rats ausüben, in der Arbeitszeit wahrzunehmen
sind. Sämtliche Entschädigungen dieser Betei­
ligungsgesellschaften und anderen Institutionen
an die Kantonsangestellten gehen neu an den
Kanton.
Der Regierungsrat kann Kantonsangestellten
allerdings während der Mandatsdauer eine
Funktionszulage bis maximal 12 000 Franken
pro Jahr ausrichten. Damit kann die mit einem
Kantonsvertretungsmandat verbundene beson­
dere Verantwortung berücksichtigt und können
positive Anreize für die Rekrutierung von geeig­
neten Kandidatinnen und Kandidaten gesetzt
werden. Diese Lösung trägt auch den Anliegen
der Motion Studer (Utzenstorf, BDP) «Profi­
teure ihrer Mandate» und der Motion Augst­
burger (Gerzensee, SVP) «Entschädigungen
gehören in die Staatskasse» Rechnung. Darin
wird gefordert, dass Kantonsangestellte Spe­
senvergütungen und Mandatsentschädigungen
nur abliefern müssen, soweit sie jährlich mehr
als 12 000 Franken betragen. Beziehungsweise
dass eine Inkonvenienzentschädigung ausge­
richtet werden soll, sofern die Mandatsentschä­
digungen nicht mehr behalten werden dürfen.
Die Vernehmlassung dauert vom 16. März bis zum
16. Juni 2015. n (KomBE)
6 Zoom
BEinfo 02 2015
Umdenken
am
Hundefutterstand
Das vor gut 20 Jahren in Kraft getretene
Informationsgesetz hatte schwerwiegende
Folgen für den Datenschutz. Markus
Siegenthaler war zunächst dagegen. Eine
Menschenansammlung am Hundefutter­
stand löste beim Datenschützer indes einen
Gesinnungswandel aus. Heute beschäftigen
ihn ganz andere Themen.
Aus heutiger Sicht ist es ihm fast
peinlich: Als das Informationsgesetz vor über 20
Jahren im Kanton Bern ausgearbeitet wurde,
war Markus Siegenthaler zunächst dagegen. Es
war ein Richtungswechsel, der nun eingeschla­
gen werden sollte, eine in dieser Form schweiz­
weit einmalige Neuerung zeichnete sich ab.
Fortan sollte jede Person ein Recht auf Einsicht
in amtliche Akten haben, ohne ein besonderes
Interesse nachweisen zu müssen. Das neue
Öffentlichkeitsprinzip gilt nun seit gut 20 Jahren:
Seit dem 1.1.1994 ist die neue Verfassung des
Kantons Bern in Kraft. Der Grundsatz der
Öffentlichkeit fand viele Nachahmer: Der Bund
und die meisten Kanton sind dem Beispiel des
Kantons Bern gefolgt.
Indes: Das Öffentlichkeitsprinzip hatte auch
weitreichende Folgen für den Datenschutz.
Markus Siegenthaler, seit 22 Jahren Daten­
schützer des Kantons Bern, befürchtete vor
der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips eine
«Schwächung des ebenfalls neuen Grund­
rechts auf Datenschutz». Aus heutiger Sicht
sagt Markus Siegenthaler aber selbstkritisch:
7
Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung
«Es war eine zu theoretische Sichtweise.» Denn
der Datenschützer sollte in seinem Arbeits­
alltag andere Erfahrungen machen. Zunächst
einmal erhielt er aus den Gemeinden und der
Verwaltung Anfragen von Leuten, die nicht
recht wussten, wie sie nun mit den Anfragen
der Bürgerinnen und Bürger umgehen sollten.
«Ich erklärte ihnen, dass nun grundsätzlich
alles öffentlich ist und dass sie informieren
müssen.» Meistens handelt es sich um «bana­
le» Informationen wie die Nachfrage nach
Mietern von Bootsplätzen, ob jemand in die
Feuerwehr geht oder Hundehalter ist, erinnert
sich Siegenthaler. Häufig sollten Listen für den
Versand von Werbung gemacht werden. Er riet
den Gemeinden abzuklären, ob ihre Regle­
mente solche Listen erlaubten oder nicht.
Die Gemeinden informierten zu jener Zeit
offensiv in Merkblättern, dass die Bürgerinnen
und Bürger sich mit Sperrgesuchen gegen
jegliche Weitergabe von Informationen über
sie wehren können. Von dieser Möglichkeit
machten allerdings nicht viele Gebrauch.
Pragmatischer Umgang
mit Daten im Alltag
Diese Beobachtung, aber vor allem eine Erfah­
rung am Hundefutterstand, löste beim Daten­
schützer einen Gesinnungswandel aus. Es war
die Welthundeausstellung 1994 auf dem BEAGelände in Bern. Die Familie Siegenthaler hatte
zu Hause einen Welpen und die Töchter wollten
nun unbedingt an die Welthundeausstellung.
Dort sah der Datenschützer Unglaubliches:
eine grosse Menschenansammlung vor einem
Stand – vor einem Hundefutterstand. Die Be­
sucherinnen und Besucher standen minuten­
lang an, gaben einmal vorn angekommen
etliche Informationen wie Name, Adresse und
Rasse des eigenen Hundes bekannt, nur um
anschliessend ein Müsterchen Hundefutter zu
erhalten. Da dämmerte es Markus Siegenthaler:
Die Bürgerinnen und Bürger gingen mit ihren
Daten pragmatisch um, für sie hatte der Da­
tenschutz in ihrem Alltag eine andere Bedeu­
tung als in Siegenthalers juristischen Über­
legungen. Er änderte seine Meinung und
wandelte sich in Sachen Informationsgesetz
vom Saulus zum Paulus. Und übrigens: Auch
er hinterliess am Stand seine Angaben und
erhielt fortan wegen der falsch interpretierten
Rasse seines Hundes Werbung aus dem Reich
der Jagd zugeschickt.
Informatiksysteme
im Auge behalten
Die Digitalisierung hielt inzwischen in rasend
schnellem Tempo Einzug. Stehen dem Daten­
schützer heute die Haare zu Berge, wenn
er sieht, wie sorglos Daten im Internet weiter­
gegeben werden? «Nein», sagt er. Der Daten­
schutz des Kantons
Bern, für den heute sie­
ben Personen arbeiten
und sich 4,7 Stellen tei­
len, sei kein Vormund.
Es liege in der Autono­
mie jedes einzelnen,
was er freigeben wolle.
Der Datenschutz könne
aber darauf hinweisen,
was die Folgen davon sein können. Beispiel­
weise, dass man damit rechnen müsse, dass
ein künftiger Arbeitgeber sich auch in den so­
zialen Medien über die Person erkundige und
die Partybilder deshalb nicht zu exzessiv aus­
fallen sollten. Doch es gebe auch Grenzen:
Wenn einer versuche, die bezogenen Winter­
pneus nicht zu bezahlen, indem er nach dem
Umzug seine Adresse sperren lasse, gehe das
natürlich nicht.
sorgen, dass die Gemeinden und die Verwal­
tung vertrauensvoll mit den Informationen über
Bürgerinnen und Bürger umgehen. Das be­
deutet beispielweise, dass Patienteninforma­
tionen die staatliche Klinik nicht verlassen dür­
fen, dass eine Gemeinde auch nach Jahren in
der Lage sein muss, aus der elektronischen
Schülerbeurteilung eine Kopie des verlorenen
Zeugnisses zu machen oder dass die Polizei
nach einem Freispruch des Angeschuldigten
die abgenommenen DNA-Daten auch wieder
vernichtet. Diesen vertrauensvollen Umgang
mit Personendaten gilt es heute in den Infor­
matiksystemen des Kantons sicherzustellen.
Wenn etwa das Inselspital die elektronische
Krankengeschichte einführen will, schaut der
kantonale Datenschutz genau hin. Der Augen­
arzt dürfe nicht alle
Patienteninformationen
einsehen, sondern nur
die für seinen Fall not­
wendigen. So muss er
nicht erfahren, dass
seine Patientin sich vor
Jahren in der Frauen­
klinik einem Schwan­
gerschaftsabbruch
unterzog. Das Informatiksystem muss so ein­
gestellt werden, dass der Arzt nur im Notfall
weitere Patientendaten einsehen kann, an­
sonsten nur die für die aktuelle Krankheit not­
wendigen. Ein anderes Beispiel: Die Mitarbei­
terin des Strassenverkehrsamtes braucht beim
Ausstellen der neuen Schilder keine Angaben
über die Scheidung des Kunden. «Hier muss
die Technik angepasst werden», sagt Markus
Siegenthaler. An den viel beschworenen «glä­
sernen Bürger» glaubt der Datenschützer nicht.
Höchstens daran, dass der Bürger heute leich­
ter «geröntgt» werden könnte denn je. n
Gemeinden und
Verwaltung sollen
vertrauensvoll
mit Informationen
der Bürger umgehen.
Heute beschäftigen den Datenschützer ganz
andere Themen als vor 20 Jahren. So kontrol­
liert er regelmässig die Projekte für kantonale
Informatiksysteme auf ihre Datenschutzkon­
formität und danach auch deren Betrieb.
Geblieben ist aber das Bestreben, dafür zu
Catherine Arber
8 Kurzmitteilungen
BEinfo 02 2015
GESUNDHEIT
Mehr Bewegung im (Büro)-Alltag
Während fünf Tagen legen Mitarbeitende jeden Tag mindes­
tens 10 000 Schritte zurück – und dies sechs Wochen lang.
Das Personalamt will mit diesem Projekt ab 2016 die Mit­
arbeitenden für mehr Bewegung im Büroalltag motivieren.
An einem normalen Bürotag legt eine berufstätige Person in­
klusive Arbeitsweg durchschnittlich 4000 bis 5000 Schritte zurück. Das
ist zu wenig: Die tägliche Schrittzahl sollte mindestens 10 000 betragen.
Der Kanton Bern möchte seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ei­
nem neuen Gesundheitsprojekt motivieren, mehr Bewegung in ihren
(Büro-)Alltag zu bringen. Und so geht es: Während fünf Tagen pro
Woche legen Mitarbeitende mindestens 10 000 Schritte pro Tag zurück.
Dies sechs Wochen lang. Ein Schrittzähler – ein kleines
Gerät oder eine App auf dem Mobile – registriert die Be­
wegungen. Man kann auch andere körperliche Aktivitäten
in Schritte umwandeln. Beispielsweise der 25-minütige Arbeitsweg auf
dem Velo, ein 20-minütiges Fussballspiel oder die halbstündige Garten­
arbeit. Mit diesen Tätigkeiten können die im Büroalltag fehlenden Schritte
nämlich wieder aufgeholt werden. Die zurückgelegten Wegstrecken
werden auf einer Website virtuell abgebildet, als befände man sich auf
einer Wanderung von Bern zu einem 225 Kilometer entfernten Ziel.
Nach sechs Wochen wird die Mitarbeiterin dann beispielsweise von
Bern übers Saaneland bis nach Genf gewandert sein.
Dieses Jahr starten zwei Ämter versuchsweise mit dem Bewegungs­
förderungsprogramm. Ab 2016 sind dann alle Mitarbeitenden des
Kantons Bern eingeladen, mitzumachen.
Das Bewegungsförderungsprogramm löst das Projekt
Grand-Prix von Bern ab, das von 2012 bis 2014 unter­
stützt wurde. n (car)
NACHHALTIGE ENTWICKLUNG
KERNKRAFT
Kursangebot
für Mitarbeitende
Abgabe von
Jodtabletten
Auch dieses Jahr bietet das Amt
für Umweltkoordination und Energie
für die Mitarbeitenden der Kantons­
verwaltung zwei Kurse zum Thema
Nachhaltige Entwicklung an.
Zurzeit werden alle Direktionen der
Kantonsverwaltung mit Jodtabletten
ausgerüstet. Kantonsmitarbeitende
sollen deshalb ihre privaten Jodtablet­
ten zu Hause aufbewahren und nicht
im Büro lagern.
Die Nachhaltige Entwicklung (NE)
bezweckt die langfristige Erhaltung unserer
Lebensgrundlagen, die Befriedigung der Grund­
bedürfnisse und eine möglichst gute Lebens­
qualität für alle heutigen wie auch zukünftigen
Generationen. Dies stellt hohe Anforderungen
an das Handeln und Entscheiden auf allen
staatlichen Ebenen: Es gilt, die gesellschaft­
lichen und wirtschaftlichen Herausforderungen
zu meistern und gleichzeitig die Belastungs­
grenzen der natürlichen Systeme und die Be­
grenztheit der Ressourcen zu respektieren.
So steht es in den neuen Regierungsrichtlinien
2015–2018. Doch was heisst das konkret
für den Arbeitsalltag von Mitarbeitenden der
kantonalen Verwaltung? Das Amt für Umwelt­
koordination und Energie zeigt mit seinem
Kursangebot, wie die Nachhaltige Entwicklung
in der Praxis umgesetzt wird und dass sie
mehr ist als bloss ein Schlagwort.
Der Einführungs­
kurs «NachhaltigeEntwicklung
–
Aufgabe für die
Ve r w a l t u n g »
richtet sich an ei­
nen breiten Adressatenkreis. Er gibt einen
Überblick über das Thema und führt in die Pra­
xis ein. Der Kurs findet am 17. Juni statt und
dauert einen halben Tag. Anmeldeschluss ist
der 30. April.
Der Kurs «Nachhaltigkeitsbeurteilung von Vor­
haben» ist für Personen bestimmt, die sich
für die Beurteilung von Konzepten, Strategien
oder Projekten aus Sicht der NE interessieren.
Für diesen Kurs werden der Besuch des Ein­
führungskurses oder entsprechende Kennt­
nisse vorausgesetzt. Der erste Teil wird am
18. August und der zweite Teil am 10. Sep­
tember an zwei Halbtagen durchgeführt.
Anmeldeschluss ist der 30. Juni.
Beide Kurse sind kostenlos. Mehr Informatio­
nen zu den Kursen sowie das Anmeldeformular
finden Sie unter: www.bve.be.ch/ne (Rubrik
«Veranstaltungen & Weiterbildung»). n
Neu erhalten die Tabletten alle Äm­
ter, welche im Radius von 50 Kilometern (Zone
2) zu einem Kernkraftwerk (KKW) liegen. Für
die Verteilung ist die Armeeapotheke des Bun­
des zuständig. Kaliumiodid 65 AApot-Tabletten
sind hochdosierte Jodtabletten, die nur im
Notfall auf Anweisung der Behörden angewen­
det werden. Die Tabletten verhindern die Auf­
nahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse,
sofern sie rechtzeitig eingenommen werden.
Weitere Informationen zu den Tabletten und zur
Einnahme finden sie auf www.jodtabletten.ch
n (KomBE)
Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung
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9
10 Ratgeber
Wie viel
BEinfo 02 2015
Geld
bekomme ich
für mein
Kind?
Das Thema Familien- und Betreuungszulagen
wirft immer wieder Fragen auf. Etwa: Warum
nimmt die Höhe der Betreuungszulagen ab, je
mehr Kinder man hat? Im Ratgeber finden Sie
ein paar informative Erklärungen.
Zunächst das Einfache: Alle Eltern
haben nach Bundesgesetz grundsätzlich An­
spruch auf Familienzulagen. Und zwar für ihre
eigenen Kinder, für Stiefkinder wie für Pflege­
kinder. Sie sollen die Kosten, die den Eltern
durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen,
teilweise ausgleichen. Für jedes Kind erhalten
die Eltern im Kanton Bern eine Kinderzulage
von monatlich 230 Franken ausbezahlt, vom
Geburtsmonat bis zum vollendeten 16. Alters­
jahr. Danach haben sie Anrecht auf 290 Fran­
ken Ausbildungszulage pro Kind, vom vollen­
deten 16. Altersjahr bis zum Abschluss der
Ausbildung, längstens jedoch bis zum 25. Alters­
jahr. Anspruch auf die Familienzulagen besteht
bereits ab einem geringen monatlichen Ein­
kommen von aktuell 587 Franken.
Je mehr Kinder, desto weniger
Betreuungszulagen
Dann das etwas Kompliziertere: Mitarbeiterin­
nen und Mitarbeiter des Kantons Bern haben
zusätzlich Anspruch auf Betreuungszulagen.
Anders als bei den Familienzulagen sind die
Betreuungszulagen jedoch abhängig vom
Beschäftigungsgrad. Wer 100 Prozent arbei­
tet, erhält bei einem Kind 250 Franken pro
Monat. Arbeitet die Mitarbeiterin oder der Mit­
arbeiter beispielsweise zu 50 Prozent, wird
folglich die Hälfte, also 125 Franken, ausbe­
zahlt. Bei zwei Kindern wird der Mitarbeiterin
oder dem Mitarbeiter entsprechend dem
Beschäftigungsgrad 180 Franken ausbezahlt,
bei drei Kindern 110 Franken, bei vier Kindern
nur noch 40 Franken. Ab dem fünften Kind
wird keine Betreuungszulage mehr entrichtet.
Je mehr Kinder, desto weniger Betreuungs­
zulagen, warum? Früher betrug die Familien­
zulage weniger, nämlich 160 Franken statt
heute 230 Franken. Demzufolge hat eine Familie
mit fünf Kindern heute 350 Franken mehr
Familienzulagen pro Monat als vor 2009. Die
Abstufung der Betreuungszulagen, dem frei­
willigen Beitrag also, den der Kanton Bern an
seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entrich­
tet, trägt diesem Umstand Rechnung.
Haben beide Elternteile gleichzeitig Anspruch
auf eine Betreuungszulage oder richtet ein an­
derer Arbeitgeber eine vergleichbare Zulage
aus, so darf der Gesamtbetrag dieser Zulagen
die vom Regierungsrat festgesetzte Obergren­
ze nicht überschreiten. Bei einem Kind ist die
Obergrenze bei 250 Franken pro Monat ange­
setzt, bei zwei Kindern bei 180 Franken, bei
drei Kindern bei 110 Franken, bei vier Kindern
bei 40 Franken. Bei fünf und mehr Kindern ent­
fällt diese Obergrenze, da ja keine Betreuungs­
zulage mehr ausbezahlt wird.
Wenn mehrere Personen
zulageberechtigt sind
Bei den Familienzulagen gilt es zu beachten,
dass für jedes Kind nur eine Zulage ausbezahlt
werden darf. Im Falle, dass mehrere Personen
theoretisch berechtigt sind, die Familienzulage
zu beziehen, wird nach einer Rangordnung
entschieden, wem der Betrag ausbezahlt wird:
1. Die Familienzulage wird der erwerbstätigen
Person ausgerichtet.
2. Sind beide Elternteile erwerbstätig, so wird
dem Elternteil die Familienzulage ausgerich­
tet, welcher das Sorgerecht hat oder bis zur
Mündigkeit des Kindes hatte.
3. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist in erster
Linie anspruchsberechtigt, wer überwiegend
mit dem Kind zusammenlebt oder bis zu
seiner Mündigkeit lebte; bei Trennung oder
Scheidung hat deshalb in erster Linie
Anspruch, wer das Kind bei sich betreut.
4. Leben beide Eltern mit dem Kind zusam­
men, was bei verheirateten Eltern die Regel
ist, so hat Vorrang, wer im Wohnsitzkanton
des Kindes arbeitet.
5. Leben die Eltern zusammen, haben das
gemeinsame Sorgerecht und beide Eltern­
teile oder keiner von ihnen arbeitet im Wohn­
sitzkanton des Kindes, bezieht Familien­
zulagen, wer das höhere AHV-pflichtige
Einkommen aus einer unselbständigen
Erwerbstätigkeit hat.
Bezieht der Partner die Familienzulage, so hat
der andere, beim Kanton arbeitende Elternteil
dennoch die Möglichkeit, sich die Betreuungs­
zulage auszahlen zu lassen.
Wichtig: Veränderungen melden
Verändert sich die Konstellation für die Zulagen,
müssen dies Mitarbeitende unbedingt dem zu­
ständigen Personaldienst melden. Andernfalls
laufen sie Gefahr, zu hohe Familien- und Be­
11
Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung
treuungszulagen bezogen zu haben, oder der
Bezug erfolgte ungerechtfertigt. In diesem Fall
müsste die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiterin
die Zulage zurückzahlen. Folgende Ereignisse
müssen dem Personaldienst gemeldet werden:
– Familienzulagenbezug durch den anderen
Elternteil
– Betreuungszulagenbezug (oder vergleich­
bare Zulage) durch den anderen Elternteil
– Trennung oder Scheidung (in diesem Fall
wechselt meistens der Anspruch der Zulagen
zur Mutter, da die Kinder häufig bei ihr leben)
– Wenn der andere Elternteil neu mehr oder
weniger verdient als der aktuelle Bezüger
– Wohnsitzwechsel in einen anderen Kanton
– Ausbildungsbestätigungen müssen laufend
zugestellt werden, auch wenn nur die Be­
treuungszulage bezogen wird
– Ausbildungsabbruch
Der zuständige Pesonaldienst informiert die
Mitarbeitenden anschliessend, wie genau die
Meldung erfolgen muss. Er leitet die Meldung
anschliessend der zuständigen Gehaltsverar­
beitungsstelle weiter. n
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Weiterführende Links
Wenn Sie sich vertiefter mit
dem Thema Familien- und Betreuungs­
zulagen befassen möchten, finden Sie hier
weitere Informationen:
– Informationen auf dem Internet des
Personalamts des Kanton Bern:
http://bit.ly/1F2gEW5
– Merkblatt AHV über die Familienzulagen:
http://www.ahv-iv.ch/p/6.08.d
– Merkblatt Betreuungszulage mit
Spezialfällen:
http://bit.ly/1wZopJG
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12 Red & Antwort
BEinfo 02 2015
«Telefon auf dem Pult verschwindet»
Ab 2017 wird in der kantonalen
Verwaltung online über den
PC mit Headsets telefoniert.
Die Online-Telefonie (Lync) soll
den Mitarbeitenden durch
zusätzliche Funktionen einen
echten Mehrwert bieten. Migra­
tionskoordinator Kurt Kramer
schätzt besonders die Möglich­
keiten von Telefonkonferenzen.
Das KAIO, das Regionalge­
fängnis Thun und der Standort Ringhof
der KAPO benutzen die neue OnlineTelefonie (BE-Voice) bereits heute.
Welche ersten Erfahrungen haben Sie
damit gemacht?
Kurt Kramer: Es waren sehr positive Erfah­
rungen. Die Umschaltung hat sehr gut funktio­
niert. Gerade im Gefängnis Thun war die Um­
stellung durch zusätzliche Sicherheitsaspekte
äusserst anspruchsvoll.
Ab wann werden die andern Direktio­
nen online telefonieren?
Wir planen, die Online-Telefonie (Lync) in allen
Direktionen bis 2017 einzuführen. Standorte mit
einem Kontaktcenter wechseln voraussichtlich
erst ab 2018.
Bleiben die heutigen Telefonnummern
bestehen?
Teilweise. Rund die Hälfte der Kantonsmitarbei­
tenden erhalten neue Telefonnummern. Alle
diejenigen, welche eine 031 633- oder 635er­
Nummer haben, behalten diese.
Wie müssen wir uns die Online-Telefo­
nie konkret vorstellen?
Konkret gibt es physisch kein Telefon mehr auf
dem Pult. Neu wird direkt vom PC aus telefo­
niert. Jeder Kantonsmitarbeitende bekommt ein
Headset. Auf Wunsch wird aber weiterhin ein
«Telefon-Hörer» abgegeben. Dieser entspricht
einem Telefon, welches aber auch über den PC
betrieben wird. Online-Telefonie über Lync ent­
spricht dem bekannten Dienst von Skype.
Werden nicht beantwortete Anrufe
weiterhin umgeleitet?
Ja. Der neue Service bietet zahlreiche Möglich­
keiten für die Rufumleitung. Mitarbeitende kön­
nen den Anruf auf das Sekretariat, auf ein per­
Auf Wunsch wird weiterhin ein Telefon abgegeben, das über den PC betrieben wird.
sönliches Handy oder auf die Voicemail umleiten.
Bei zwei gleichzeitigen Anrufern kann ein Anru­
fer in die Warteschlaufe geschickt werden.
In den Direktionen kann es zu Inter­
netstörungen kommen oder seltener
zu Stromausfällen. Wie wird künftig
in solchen Notfällen telefoniert?
Grundsätzlich wie heute beim Ausfall der Tele­
fonzentrale. Wenn die Internetverbindung aus­
steigt, steht die Online-Telefonie nicht zur Verfü­
gung. Dies gilt natürlich auch bei Stromausfällen.
In Notfällen müsste dann über ein Handy telefo­
niert werden. Die Polizei oder die Gefängnisse
haben eine Speziallösung. Sie können auch in
«Notfällen» telefonieren.
Die neue Online-Telefonie beinhaltet
zahlreiche Funktionen, die mit den
heute gängigen Telefonen nicht möglich
sind. Welche?
Es können beispielsweise Telefonkonferenzen
abgehalten werden. Es gibt zudem eine Chat­
funktion, Videounterstützung, oder man kann
sich direkt auf dem Bildschirm des Gesprächs­
partners einloggen. Die Möglichkeit der Telefon­
konferenz wird im KAIO sehr oft verwendet und
ist einfach einzusetzen. Dies bedeutet für mich
einen echten Mehrwert!
Seit den Snowden-Enthüllungen ist der
Datenschutz vermehrt ein Thema. Gibt
es hierzu Massnahmen? Werden die
Gespräche auf US-Servern gespeichert?
Die neue Online-Telefonie wird in Absprache mit
der Datenschutzaufsichtsstelle eingeführt. Aus
Datenschutzgründen wird beispielweise das
Mitschneiden von Telefonaten in den Direktio­
nen gesperrt. Und nein, die Telefonate laufen
über Server der Swisscom, welche allesamt in
der Schweiz stationiert sind.
Werden die Regierungsratssitzungen
bald online per Telefonkonferenz
abgehalten?
Grundsätzlich ist dies durchaus machbar. Es
können aber nicht alle Sitzungen mit Telefon­
konferenzen ersetzt werden, schliesslich will
man sich für gewisse Besprechungen persön­
lich treffen. Klar ist jedoch: Mit Telefonkonferen­
zen können Zeit und Kosten gespart werden.
Welche weiteren Vorteile haben die
Kantonsmitarbeitenden?
Beispielsweise wird das Homeoffice noch bes­
ser möglich. Mit einem Notebook nimmt man
das «Telefon» und die Nummer gleich mit nach
Hause. Ebenfalls können Gespräche direkt aus
dem Outlook getätigt werden. Und man kann je­
weils den Status angeben, ob man gerade mit
einer Besprechung oder wichtigen Arbeiten be­
setzt ist.
Wie werden die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter informiert?
Die Direktionen informieren ihre Mitarbeitenden
mit Flyern. Zusätzlich stehen interaktive OnlineSchulungen am Arbeitsplatz zur Verfügung. Bei
Problemen sind die Servicedesks der Direktio­
nen behilflich.
Interview: Elias Maier
Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung
Amuse-Bouche 13
«Liebes Kantonsbüro Bern»
Immer wieder bestellen Schülerinnen und Schüler bei Kommunikation Kanton
Bern Material aus dem Kanton. Sie tun dies teils mit liebevoll
gestalteten Briefen und Zeichnungen – so wie in vorliegendem Schreiben an
das «liebe Kantonsbüro Bern»:
14 7 Uhr
BEinfo 02 2015
Wolf-Dieter Zech (35), Oberarzt am Institut für Rechtsmedizin
in Bern, untersucht im Auftrag der Staatsanwaltschaft Tote
und Lebende. Von seinem Beruf hat er noch nie schlecht geträumt.
15
Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung
Morgens um 7 Uhr schlafe ich noch – wenn ich nicht Pikett
habe und unterwegs bin. So gegen 7.15 Uhr stehe ich auf und
fahre anschliessend mit dem Velo ins Institut für Rechtsmedizin in
die Länggasse. Um 8 Uhr findet in unserer Abteilung – der Foren­
sischen Medizin und Bildgebung – der Tagesrapport statt. Alle Ärzte
unserer Abteilung, zusätzlich zumeist auch noch jemand von der
Toxikologie, der Physik und Ballistik, unsere medizinisch-technischen
Röntgenassistenten und unser Medizinrechtler nehmen am Rapport
teil. Der diensthabende Arzt stellt die Fälle der letzten 24 Stunden
mit Bildern vor. Der Rapport ist auch ein gutes Teaching, da wir die
Fälle interdisziplinär untereinander besprechen können. Beim Rapport
werden auch die anstehenden Obduktionen verteilt.
In meinem Beruf ist kein Fall wie der andere. Mein Aufgabenbereich
umfasst viele verschiedene Tätigkeiten aus dem Spektrum der
Rechtsmedizin, und jede einzelne davon ist interessant. Am Institut für
Rechtsmedizin (IRM) nehmen wir Untersuchungen an Toten und
Lebenden vor, wobei die Untersuchung der Lebenden zahlenmässig
mittlerweile die der Obduktionen über­
steigt. Wir untersuchen zumeist Fälle im
Auftrag der Staatsanwaltschaft mit dem
Ziel, zur Klärung möglicher Tatbestände
gegen Leib, Leben und die sexuelle
Integrität beizutragen. Wenn sich im
Kanton Bern ein Todesfall ereignet, fahren
wir direkt an den Fund- oder Tatort und
nehmen dort, zusammen mit dem Kriminaltechnischen Dienst Bern
(KTD Bern), erste Untersuchungen vor. In der Regel rückt hierfür
unser Pikett-Arzt respektive die Pikett-Ärztin, aus. Bis diesen Februar
waren ausserhalb der Stadt Bern Kreisärzte für diese Untersuchungen
zuständig. Neu hat jetzt das IRM Bern allein die rechtsmedizinische
Versorgung des Kantons Bern übernommen.
Für die Untersuchung von lebenden, verletzten Personen fahren wir
häufig auch in Spitäler und zur Polizei und arbeiten auch dort eng mit
der Kriminaltechnik zusammen, welche für die Fotodokumentation und
Spurensicherung zuständig ist. Auch bei lebenden Personen erstellen
wir nach der Untersuchung Gutachten für die Untersuchungsbehörden,
in denen wir uns beispielsweise zur Art der Gewalteinwirkung und zur
Lebensgefährlichkeit von Verletzungen äussern. Ausserdem verfügen wir
über die Möglichkeit, insbesondere geformte äussere Verletzungen (Biss,
Tatwerkzeug-, Schuh-, Pneuabdruckspuren etc.) mittels 3D-optischem
Oberflächenscanning digital zu dokumentieren. Dies ermöglicht eine
spätere 3D-Rekonstruktion von komplexen Tat- und Unfallhergängen.
Das Berner Institut für Rechtsmedizin ist eines der führenden Institute
im Bereich der forensischen Bildgebung. Dies ist eine junge Disziplin,
die erst seit circa 15 Jahren in der Rechtsmedizin angewandt wird.
Wir waren eines der ersten rechtsmedizinischen Institute, das einen
eigenen Computertomographen hatte. Mittlerweile verfügen wir auch
über einen eigenen Magnetresonanztomographen. Zwar sind die
modernen forensischen bildgebenden Ver­
fahren schon sehr weit, doch können sie
derzeit die Obduktion noch nicht ersetzen.
Die Forschung nimmt einen Grossteil meiner
Arbeit in Anspruch. Oft arbeite ich auch
abends und an den Wochenenden an meiner
Forschung. Im Rahmen der Forschungs­
tätigkeit bin ich jedoch auch viel unterwegs
und halte beispielsweise Vorträge an Kongressen, wo ich unsere
Forschungsergebnisse präsentiere. Im letzten Halbjahr war ich an
Kongressen in Deutschland, Japan, Dubai und den USA.
Die Tötungsdelikte sind
oft nicht so raffiniert ge­
macht wie in den Krimis.
Bei einem aussergewöhnlichen Todesfall haben wir oft nur wenige
Informationen über die Vorgeschichte einer verstorbenen Person.
Etwa, wenn die Person gänzlich für sich allein gelebt hat und in
ihrer Wohnung gefunden wurde. Vor Ort versuchen wir schon erste
Informationen zu sammeln, die für uns relevant sein könnten. Es
gibt aber auch Fälle, in denen wir von der Polizei vorab schon viel
über die verstorbene Person und deren Lebensumstände erfahren.
Eine Obduktion – die innere Leichenschau also – wird stets durch
einen Facharzt für Rechtsmedizin und einen in Ausbildung befindlichen
Assistenzarzt durchgeführt, wobei immer ein Humanpräparator
assistiert. Vor der Obduktion wird von jedem Leichnam ein Ganz­
körper-Computertomogramm erstellt. Dies ermöglicht es uns, uns
bereits vor der Obduktion ein erstes Bild über medizinische und
forensisch relevante Befunde machen zu können. Die Ergebnisse der
Obduktion sowie die Beurteilung zu Todesart und Todesursache
werden später in einem Gutachten für die zuständige Untersuchungs­
behörde festgehalten. Vorab teilen wir sofort nach der Obduktion
die relevanten Untersuchungsergebnisse per Telefon der Untersuchungs­
behörde mit. In einigen Fällen führen wir nach der Obduktion an
gewonnenen Gewebeproben noch zusätzliche Untersuchungen, wie
zum Beispiel Mikroskopie oder Toxikologie, durch. Insgesamt verbringe
ich rund 70 Prozent meiner Arbeitszeit am Schreibtisch.
Aufgewachsen bin ich in der Nähe von Berlin. Ich habe in Göttingen
studiert, zunächst Jus, doch das war mir zu trocken und ich bin dann
zur Medizin gewechselt. Gegen Ende des Studiums wollte ich eigent­
lich Neurologe werden und habe auf diesem Gebiet meine Dissertation
geschrieben. Während meines Studiums habe ich in Göttingen und
Hamburg bereits in der Rechtsmedizin gearbeitet und konnte erste
Erfahrungen sammeln. Ich habe gemerkt: Ich kann gut damit umgehen.
Nach dem Studium habe ich mich auf eine Stelle am IRM in Bern be­
worben, und dort bin ich nun seit 2008. Im Rahmen meiner Facharztaus­
bildung arbeitete ich noch ein Jahr auf der Radiologie am Inselspital Bern.
Unsere Fälle sind im Allgemeinen sehr spannend. Die Tötungs­
delikte indes sind oft nicht so raffiniert gemacht wie in den Krimis.
In meinem Beruf habe ich viel mit Tod und Verbrechen zu tun. Damit
muss man umgehen können, doch vieles wird auch Routine und
man lernt, die Dinge professionell anzugehen. Aber es ist schon so:
Der Beruf erfordert eine gewisse Härte. Mich selber belastet das
Erlebte weder körperlich noch emotional. In meiner Freizeit treibe ich
viel Sport: Ski, Radfahren, Joggen. Ich habe noch nie schlecht von
meinem Beruf geträumt. n
Aufgezeichnet von Catherine Arber
16 Ansichtssache
BEinfo 02 2015
François Burdet:
Die Zwei­
sprachigkeit
als Tugend
Niemand wird es bestreiten: zweisprachig ist nicht gleich
zweisprachig! Es gibt verschiedene Stufen in Bezug auf die Kenntnisse
der anderen Sprache. Man versteht die Sprache des Nachbarn, spricht
sie aber nicht. Man beherrscht sie mündlich, aber nicht schriftlich. Man
beherrscht sie schriftlich, spricht sie aber nur schlecht. Oder aber man
beherrscht sie in Wort und Schrift. Alles eine Frage der Definition. Es
gibt also mehr Menschen in unserem Kanton, die zwei-sprachig sind,
als man gemeinhin annimmt. Es ist gut, dies zu wissen und es auch zu
sagen, denn es erleichtert letztlich die Kommunikation.
François Burdet (65) ist stellvertretender Leiter des Amts
für Kommunikation des Kantons Bern (KomBE). Sein Team
koordiniert unter anderem die Information der Öffentlichkeit über
die Medien und die sozialen Netzwerke sowie die Information
des Personals. KomBE sorgt je nach Zielpublikum für die
bestmögliche Information auf Deutsch und auf Französisch.
Vor nicht allzu langer Zeit konnten wir in der Staatskanzlei eine Delega­
tion der Tessiner Kantonsverwaltung begrüssen, die nach Bern ge­
kommen war, um sich über die Organisation der Kommunikation im
bekanntermassen zweisprachigen Kanton Bern zu informieren. Vor al­
lem die Gespräche über die Zweisprachigkeit waren sehr interessant:
Denn sie, die Tessinerinnen und Tessiner, sind als Kleinstminderheit
praktisch gezwungen, Deutsch oder Fran­
zösisch zu beherrschen, um mit ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern nördlich des
Gotthards kommunizieren zu können.
und der Westschweiz glaubwürdig spielen zu können. Die sprachpoli­
tischen Beschlüsse der Regierung, die vergangenen Monat an einer
Medienkonferenz in Courtelary vorgestellt wurden, sind ermutigend:
Die Institutionalisierung von französischsprachigen Anlaufstellen in den
Direktionen der Kantonsverwaltung geht in die richtige Richtung. Und
diese werden umso mehr bewirken können, wenn der politische Wille, sie
zu einer «Konferenz der französisch­
sprachigen Anlaufstellen» zusammen­
zufassen, bestehen bleibt. Auch der
Beschluss, die Einsetzung einer ständigen
Zweisprachigkeitskommission zu prüfen,
in der die Deutschsprachigen mehrheitlich
oder zumindest stark vertreten sind, ist
erfreulich, beginnt der Schutz der franzö­
sischsprachigen Minderheit doch bekannt­
lich in den Köpfen der deutschsprachigen
Mehrheit. Will der Kanton Bern wirklich auf
der Höhe eines zweisprachigen Kantons sein, muss er seine Verwal­
tung und die Sprachkenntnisse seines Personals, das sein bester Bot­
schafter ist, noch besser nutzen und ihnen noch mehr Aufmerksamkeit
schenken.
« Es gibt also mehr
Menschen in unserem
Kanton, die zweisprachig sind, als man
gemeinhin annimmt.»
Ich habe ihnen im Wesentlichen gesagt,
dass der zweisprachige Kanton Bern in erster
Linie aus zwei einsprachigen Gemeinschaften besteht, die neben- oder miteinander
leben, ohne sich jedoch zu vermischen –
natürlich mit Ausnahme der offiziell zwei­
sprachigen Stadt Biel, die diese kulturelle Durchmischung im Alltag
kennt. Was gibt es Interessanteres, als sich aneinander zu reiben, um
sich besser kennenzulernen? Um sich gegenüber dem Anderen zu öff­
nen? Um den Kontakt mit den unterschiedlichen kulturellen Gewohn­
heiten als Bereicherung zu empfinden?
In dieser Hinsicht ist die kantonale Zentralverwaltung der ideale Ort,
um solche Erfahrungen zu machen und letztlich zu lernen, was Dienst­
leistungsdenken ist, um den Bürgerinnen und Bürgern besser zu dienen.
Schliesslich steht ja gerade die Verwaltung im Dienste der gesamten
deutsch- und französischsprachigen Bevölkerung dieses Kantons. Die
Verwaltung muss somit zweisprachig sein, und zwar auf einem mög­
lichst hohen Niveau, um ihre Rolle zwischen der deutschen Schweiz
Ich glaube, dass die Bernerinnen und Berner eher stolz sind zu hören,
dass ihr Kanton eine Brückenfunktion zwischen den beiden grössten
Sprachgemeinschaften unseres Landes wahrnimmt. Dies darf aber
kein Lippenbekenntnis bleiben. Kanton und Verwaltung müssen sich
tagtäglich bewähren und beweisen. Und zwar über die Sprache. Denn
das Verstehen der Sprache des eigenen Nachbarn ist einer der wich­
tigsten Pfeiler für den kantonalen und somit auch für den nationalen
Zusammenhalt. n
Forum 17
Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung
NEU IM AMT
Markus Wildisen leitet Inforama
Niklaus Lundsgaard-Hansen
steht Strassenverkehrs- und
Der 48-jährige Markus Wildisen
wird per 1. Juni 2015 neuer Leiter
Schifffahrtsamt vor
des Inforama.
Der Ingenieur Agronom ETH mit Fachrichtung
Agrarwirtschaft ist eine ausgewiesene Fach­
person mit langjähriger Praxis- und Führungs­
erfahrung in der Privatwirtschaft und der öf­
fentlichen Verwaltung. Zurzeit leitet er beim
Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) den Fachbereich Agrarökonomie,
Raum und Strukturen. Vorher war er unter anderem tätig beim Schwei­
zer Bauernverband (SBV) in Brugg und beim Migros-GenossenschaftsBund (MGB). Seit 1999 arbeitet er beim BLW, zuerst als Projektleiter im
Direktionsstab und von 2002 bis 2013 als Fachbereichsleiter Meliorati­
onen. Markus Wildisen ist verheiratet und lebt mit seiner Familie in Wat­
tenwil. n (KomBE)
Niklaus Lundsgaard-Hansen übernimmt
von Hansulrich Kuhn die Leitung im Stras­
senverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA).
Niklaus Lundsgaard-Hansen leitet seit Septem­
ber 2013 die SVSA-Abteilung Administrative Ver­
kehrssicherheit. Er übernimmt die neue Funktion
im SVSA per 1. Juni. Der bisherige Amtsvorste­
her Hansulrich Kuhn geht Ende Mai nach über
18-jähriger Tätigkeit in Pension. Niklaus Lundsgaard-Hansen hat sich be­
reits in früheren Funktionen intensiv mit den Themen Verkehr, Mobilität und
Sicherheit auf den Strassen auseinandergesetzt. So war er Zentralpräsi­
dent des Touring Club Schweiz TCS und persönlicher Mitarbeiter von
Bundesrat Adolf Ogi. Nach dem Studienabschluss zum Fürsprecher an
der Universität Bern arbeitete er in der Verwaltung des Kantons Bern, bei
der Finanzdirektion und anschliessend als Vizestaatsschreiber bei der
Staatskanzlei. Niklaus Lundsgaard-Hansen ist 57-jährig, verheiratet und
Vater von drei erwachsenen Kindern. n (KomBE)
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Gemeinde- und Verwaltungspersonal
- Fachausweislehrgang Gemeindefachfrau/-mann
- Führungsausbildung für Gemeindekader,Teil Diplomlehrgang
- Diplomlehrgang Bauverwalter/-in
- Diplomlehrgang Gemeindeschreiber/-in
- Zertifikatslehrgang Verwaltungsrecht in der Praxis
- Lehrgang für Gemeindepolitiker/-innen
- Lehrgang Sachbearbeiter/in Baubewilligungsverfahren
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18 Forum
BEinfo 02 2015
Personalnachrichten
Nouvelles du personnel
(Januar – Februar 2015)
25 Jahre im Dienst des Kantons Bern
25 ans au service du canton de Berne
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion
Direction des travaux publics, des transports
et de l’énergie
•
•
•
•
•
•
•
Gfeller Werner, Tiefbauamt
Jaun Hermann, Tiefbauamt
Schläppi Edi, Tiefbauamt
Thöni Andreas, Tiefbauamt
Waber Markus, Tiefbauamt
Wymann Hansrudolf, Tiefbauamt
Zink Roland, Office des ponts et chaussées
Erziehungsdirektion
Direction de l’instruction publique
• Brosi Martin,
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
• Frey Walter, Gymnasium Oberaargau
• Hutmacher Ulrich,
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
• Kübli Beatrix,
Amt für Kindergarten, Volksschule
und Beratung
• Ruedin Bruno, Seeland Gymnasium Biel
• von Steiger Anna Katharina,
Amt für Kindergarten, Volksschule
und Beratung
Finanzdirektion
Direction des finances
•
•
•
•
Hügli Doris, Intendance des impôts
Langel Eric, Intendance des impôts
Schmid Roger, Steuerverwaltung
Valsangiacomo Pietro, Steuerverwaltung
Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Direction de la santé publique et
de la prévoyance sociale
• Bannwart Beat Josef,
Psychiatriezentrum Münsingen
• Diotisalvi Giuseppe,
Psychiatriezentrum Münsingen
• Krähenbühl Jürg, Spitalamt
• Mathez Yves,
Services psychiatriques Jura bernois
Bienne-Seeland
(janvier –février 2015)
• Vallée Philippe François,
Services psychiatriques Jura bernois
Bienne-Seeland
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
Direction de la justice, des affaires commu­
nales et des affaires ecclésiastiques
• Elsinger Hans-Peter,
Kantonales Jugendamt
• Mühlematter Franziska,
Grundbuchamt Oberland
Polizei- und Militärdirektion
Direction de la police et des affaires militaires
• Franzoi Thomas,
Amt für Freiheitsentzug und Betreuung
• Guggisberg Fritz,
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
• Habegger Rolf,
Amt für Bevölkerungsschutz, Sport
und Militär
• Hofer Bernhard,
Amt für Freiheitsentzug und Betreuung
• Jenni Christa,
Amt für Freiheitsentzug und Betreuung
• Liechti Katharina,
Amt für Freiheitsentzug und Betreuung
• Witschi Ulrich,
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Volkswirtschaftsdirektion
Direction de l’économie publique
• Röthlisberger Ursula, Amt für Wald
• Tritten Katharina,
Departement Wirtschaft, Gesundheit,
Soziale Arbeit
• Wili Philippe,
Departement Technik und Informatik
PHBern
• Engel Ursula,
Institut für Weiterbildung und
Medienbildung
• Kaufmann Franziska,
Institut Vorschulstufe und Primarstufe
• Zahnd Gabriela,
Institut Vorschulstufe und Primarstufe
Universität
Université
• Alfter Michele,
Institut für Infektionskrankheiten
• Dolder Christine, Universitätsbibliothek
• Kläy Andreas, NCCR North-South
• Roth Robert, Verwaltungsdirektion
• Schneider Thomas, Verwaltungsdirektion
• Schraner René,
Departement für Chemie und Biochemie
• Trummer Roland, Verwaltungsdirektion
40 Jahre im Dienst des Kantons Bern
40 ans au service du canton de Berne
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion
Direction des travaux publics, des transports
et de l’énergie
Gerichtsbehörden und Staatsanwaltschaft
Autorités judiciaires et Ministère public
• Jeremias Otto, Tiefbauamt
• Brand Markus Heiner,
Regionalgericht Bern-Mittelland
Erziehungsdirektion
Direction de l’instruction publique
Berner Fachhochschule
Haute école spécialisée bernoise
• Günter François,
Office de l’enseignement préscolaire et
obligatoire, du conseil et de l’orientation
• Herbut Tomasz,
Hochschule der Künste Bern
• Nardi Silvano, Services
• Riggenbach Michael,
Departement Architektur, Holz und Bau
Polizei- und Militärdirektion
Direction de la police et des affaires militaires
• Zeller Urs, Amt für Bevölkerungsschutz,
Sport und Militär
19
Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung
Universität
Université
• Aeby Eugen,
Departement Klinische Forschung
•
•
•
•
Jost Bernhard, Amt für Geoinformation
Nikles Roman, Tiefbauamt
Schmid Alfred, Tiefbauamt
Winzenried Fritz, Tiefbauamt
Erziehungsdirektion
Direction de l’instruction publique
Pensionierungen
Ont pris leur retraite
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion
Direction des travaux publics, des transports
et de l’énergie
• Gruner Eugen, Tiefbauamt
• Hirschi Marcel,
Office des ponts et chaussées
• Cunz Christoph,
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
• Hürlimann Lisa,
Schule für Gestaltung Bern und Biel
• Mischler Heinz, Amt für Kultur
• Pfister Valentin,
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
• Roth Regula, Gymnasium Burgdorf
• Schmutz Eduard,
Gewerblich Industrielle Berufsschule Bern
Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Direction de la santé publique et
de la prévoyance sociale
• Fankhauser Elsbeth,
Universitäre Psychiatrische Dienste
• Huber Beate,
Universitäre Psychiatrische Dienste
• Zaugg Therese, Spitalamt
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
Direction de la justice, des affaires commu­
nales et des affaires ecclésiastiques
• Hofer Marianne, Grundbuchamt Seeland
Weiterbildungsstudiengänge
an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
LL.M. (Legum Magister/Legum Magistra)
DAS (Diploma of Advanced Studies in Law)
Warte nicht auf den
Wind, nimm das Ruder
selbst in die Hand.
Die WKS ist das Boot.»
S a n d ro
L a t t a n zio
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Personal und Sozialversicherungen.
www.wksber n.ch
M e h r w i s s e n , G ro s s e s b e w e g e n .
Die Studiengänge vermitteln vertiefte Kenntnisse und
Fähigkeiten in einem oder mehreren rechtswissen­
schaftlichen Bereichen. Der Studienplan wird individuell
gemäss gewähltem Schwerpunktgebiet aus dem
Angebot der Lehrveranstaltungen der RW-Fakultät
zusammengestellt.
Dauer: 1 – 3 Jahre (berufsbegleitend).
Information, Beratung und Detailprogramm:
Sylvia Kilchenmann, Programmleiterin
[email protected]
www.rechtswissenschaft.unibe.ch
Universität Bern
Dekanat RW-Fakultät
Schanzeneckstrasse 1
Postfach 8573
CH-3001 Bern
Telefon +41 (0)31 631 30 84