Evaluationsbericht Videoüberwachung Kapo - Polizei

Polizei- und
Militärdirektion
des Kantons Bern
Direction de la police
et des affaires militaires
du canton de Berne
Generalsekretariat
Secrétariat général
Evaluationsbericht Videoüberwachung
08|00|K|3
Kantonspolizei Bern
Datum:
31. Juli 2015
Geschäftsnummer:
2014.POM.428 / 118'946/pkdd
Direktion:
Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern
Klassifizierung:
nicht klassifiziert
Letzte Bearbeitung: 02.06.2015 / Version: 1 / Dok.-Nr.: 60429 / Geschäftsnummer: 2014.POM.428
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Evaluationsbericht Videoüberwachung der Kantonspolizei Bern
Inhaltsverzeichnis
1
Einführung ................................................................................................................ 2
2
Angaben zur Videoüberwachung ............................................................................ 2
2.1
Hinweis auf Videoüberwachung ................................................................................. 2
2.2
2.3
Wirkung der Videoüberwachung................................................................................. 3
Kosten der Videoüberwachung .................................................................................. 3
1
Einführung
Gemäss Artikel 11 Absatz 3 der Videoverordnung (VidV; BSG 551.332), ist alle fünf Jahre ein
Evaluationsbericht über die Wirksamkeit der betriebenen Videoüberwachungsgeräte zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Videoüberwachung nach Artikel 51b des Polizeigesetzes
(PolG; BSG 551.1) wird durch die Polizei- und Militärdirektion (POM) angeordnet – entsprechend ist sie auch für die Evaluationsberichte verantwortlich.
Mit dem vorliegenden Bericht wird die Videoüberwachung der Kantonspolizei Bern behandelt.
2
Angaben zur Videoüberwachung
Die Kantonspolizei Bern verfügt über insgesamt 13 bewilligte Kamerastandorte im Kanton
Bern, an welchen eine Echtzeitüberwachung durchgeführt wird. Es werden folgende Polizeiwachen überwacht:
-
PW Waisenhaus
PW Ostring
PW Bümpliz
Ringhof
PW P+R Neufeld
Bern, Schermenweg (nur Klingelkamera)
PW Biel
Biel, Ländtestrasse
PW Moutier
PW Thun
AZ Ittigen
Flughafen Belp
PW Langenthal
An den verschiedenen Standorten werden insgesamt 93 Kameras betrieben, wobei es sich
bei 14 Kameras um reine Klingelkameras handelt, welche nicht bewilligungs- und damit auch
nicht evaluationspflichtig sind. Zu den restlichen 79 Kameras können folgende Angaben gemacht werden:
Bei den Kameras handelt es sich um eine reine Echtzeitüberwachung. Da keine Aufzeichnung
erfolgte konnten auch keine Bilder für Strafverfahren ausgewertet werden.
2.1
Hinweis auf Videoüberwachung
Im Eingangsbereich werden Besucherinnen und Besucher Polizeiwachen auf die Videoüberwachung hingewiesen.
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Evaluationsbericht Videoüberwachung der Kantonspolizei Bern
2.2
Wirkung der Videoüberwachung
Bei einigen Wachen wurden die Kameras installiert, als sie neu bezogen wurden. Aussagen
zur Kriminalitätsentwicklung können für diese Wachen daher nicht gemacht bzw. es kann kein
Vergleich zur vorherigen Situation vorgenommen werden. Grundsätzlich kann jedoch festgehalten werden, dass es trotz den Überwachungskameras zu vereinzelten Farbanschlägen,
bzw. anderen Sachbeschädigungen gegen die mit Kameras ausgerüsteten Polizeiwachen
sowie zu Sachbeschädigungen gegen Fahrzeuge der Kantonspolizei Bern, welche sich auf
den Parkplätzen der Wachen befunden haben, gekommen ist. Besonders stechen der Anschlag auf das AZ Ittigen, bei welchem insgesamt 34 Reifen an 16 Fahrzeugen zerstochen
wurden und der Farbanschlag auf die PW Waisenhaus vom 21.02.2015 heraus.
Weiter kam es in Biel bei einer Kundgebung vom 4. Juli 2009 zu einem Versuch, die Polizeiwache zu stürmen. Dank der Echtzeitüberwachung konnte noch rechtzeitig genügend Personal mobilisiert werden, um dies zu verhindern.
Auch bei den restlichen, kleineren Anschlägen stellte die Kantonspolizei Bern fest, dass die
Echtzeitüberwachung geeignet ist, das Hauptziel, den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonspolizei Bern zu erreichen, da bei einem Angriff auf eine Wache reagiert
werden kann. Durch das Fehlen von aufgezeichneten Bildern, war es jedoch relativ schwierig,
eine Täterschaft zu identifizieren, was gerade für eine Strafverfolgungsbehörde auch sehr
unbefriedigend ist. Deshalb hat die Kantonspolizei Bern an den bisherigen Standorten neue
Bewilligungsgesuche eingereicht, welche die Aufzeichnung ebenfalls miterfassen. Die Gesuche wurden am 11. September 2014 bewilligt.
Rückmeldungen der Bevölkerung sind keine erfolgt.
2.3
Kosten der Videoüberwachung
Die Wartungskosten der 79 Kameras beliefen sich auf ca. 41'500.00 pro Jahr.
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