Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern Direction de la police et des affaires militaires du canton de Berne Generalsekretariat Secrétariat général Evaluationsbericht Videoüberwachung 08|00|K|3 Kantonspolizei Bern Datum: 31. Juli 2015 Geschäftsnummer: 2014.POM.428 / 118'946/pkdd Direktion: Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern Klassifizierung: nicht klassifiziert Letzte Bearbeitung: 02.06.2015 / Version: 1 / Dok.-Nr.: 60429 / Geschäftsnummer: 2014.POM.428 Seite 1 von 3 Evaluationsbericht Videoüberwachung der Kantonspolizei Bern Inhaltsverzeichnis 1 Einführung ................................................................................................................ 2 2 Angaben zur Videoüberwachung ............................................................................ 2 2.1 Hinweis auf Videoüberwachung ................................................................................. 2 2.2 2.3 Wirkung der Videoüberwachung................................................................................. 3 Kosten der Videoüberwachung .................................................................................. 3 1 Einführung Gemäss Artikel 11 Absatz 3 der Videoverordnung (VidV; BSG 551.332), ist alle fünf Jahre ein Evaluationsbericht über die Wirksamkeit der betriebenen Videoüberwachungsgeräte zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Videoüberwachung nach Artikel 51b des Polizeigesetzes (PolG; BSG 551.1) wird durch die Polizei- und Militärdirektion (POM) angeordnet – entsprechend ist sie auch für die Evaluationsberichte verantwortlich. Mit dem vorliegenden Bericht wird die Videoüberwachung der Kantonspolizei Bern behandelt. 2 Angaben zur Videoüberwachung Die Kantonspolizei Bern verfügt über insgesamt 13 bewilligte Kamerastandorte im Kanton Bern, an welchen eine Echtzeitüberwachung durchgeführt wird. Es werden folgende Polizeiwachen überwacht: - PW Waisenhaus PW Ostring PW Bümpliz Ringhof PW P+R Neufeld Bern, Schermenweg (nur Klingelkamera) PW Biel Biel, Ländtestrasse PW Moutier PW Thun AZ Ittigen Flughafen Belp PW Langenthal An den verschiedenen Standorten werden insgesamt 93 Kameras betrieben, wobei es sich bei 14 Kameras um reine Klingelkameras handelt, welche nicht bewilligungs- und damit auch nicht evaluationspflichtig sind. Zu den restlichen 79 Kameras können folgende Angaben gemacht werden: Bei den Kameras handelt es sich um eine reine Echtzeitüberwachung. Da keine Aufzeichnung erfolgte konnten auch keine Bilder für Strafverfahren ausgewertet werden. 2.1 Hinweis auf Videoüberwachung Im Eingangsbereich werden Besucherinnen und Besucher Polizeiwachen auf die Videoüberwachung hingewiesen. Letzte Bearbeitung: 02.06.2015 / Version: 1 / Dok.-Nr.: 60429 / Geschäftsnummer: 2014.POM.428 Seite 2 von 3 Evaluationsbericht Videoüberwachung der Kantonspolizei Bern 2.2 Wirkung der Videoüberwachung Bei einigen Wachen wurden die Kameras installiert, als sie neu bezogen wurden. Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung können für diese Wachen daher nicht gemacht bzw. es kann kein Vergleich zur vorherigen Situation vorgenommen werden. Grundsätzlich kann jedoch festgehalten werden, dass es trotz den Überwachungskameras zu vereinzelten Farbanschlägen, bzw. anderen Sachbeschädigungen gegen die mit Kameras ausgerüsteten Polizeiwachen sowie zu Sachbeschädigungen gegen Fahrzeuge der Kantonspolizei Bern, welche sich auf den Parkplätzen der Wachen befunden haben, gekommen ist. Besonders stechen der Anschlag auf das AZ Ittigen, bei welchem insgesamt 34 Reifen an 16 Fahrzeugen zerstochen wurden und der Farbanschlag auf die PW Waisenhaus vom 21.02.2015 heraus. Weiter kam es in Biel bei einer Kundgebung vom 4. Juli 2009 zu einem Versuch, die Polizeiwache zu stürmen. Dank der Echtzeitüberwachung konnte noch rechtzeitig genügend Personal mobilisiert werden, um dies zu verhindern. Auch bei den restlichen, kleineren Anschlägen stellte die Kantonspolizei Bern fest, dass die Echtzeitüberwachung geeignet ist, das Hauptziel, den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonspolizei Bern zu erreichen, da bei einem Angriff auf eine Wache reagiert werden kann. Durch das Fehlen von aufgezeichneten Bildern, war es jedoch relativ schwierig, eine Täterschaft zu identifizieren, was gerade für eine Strafverfolgungsbehörde auch sehr unbefriedigend ist. Deshalb hat die Kantonspolizei Bern an den bisherigen Standorten neue Bewilligungsgesuche eingereicht, welche die Aufzeichnung ebenfalls miterfassen. Die Gesuche wurden am 11. September 2014 bewilligt. Rückmeldungen der Bevölkerung sind keine erfolgt. 2.3 Kosten der Videoüberwachung Die Wartungskosten der 79 Kameras beliefen sich auf ca. 41'500.00 pro Jahr. Letzte Bearbeitung: 02.06.2015 / Version: 1 / Dok.-Nr.: 60429 / Geschäftsnummer: 2014.POM.428 Seite 3 von 3
© Copyright 2025 ExpyDoc