Alkohol am Arbeitsplatz

Betriebliche Suchtprävention
Autorin
Foto: Musalek
Foto: Beiglböck
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gesundheitsmanagement
Senta Feselmayer
Wolfgang Beiglböck
Autor
Autor
Leitung Bereich Psychologie,
Forschungskoordinatorin,
Anton Proksch Institut Wien
[email protected]
Klinische Psychologie/Suchtforschung,
Anton-Proksch-Institut Wien
Institutsvorstand,
Anton-Proksch-Institut Wien
[email protected]
[email protected]
Michael Musalek
Alkohol am Arbeitsplatz:
Maßnahmen zur betrieblichen Suchtprävention
Fünf bis zehn Prozent der Mitarbeiter österreichischer Unternehmen
sind alkoholkrank beziehungsweise konsumieren Alkohol in einem
Ausmaß, das ihre Gesundheit gefährdet. Die Alkoholproblematik kostet ein Unternehmen zwischen 1,25 und 2,5 Prozent der Lohn- und Gehaltskosten. Allein an Fehlzeitkosten entstehen pro betroffenem Mitarbeiter und Jahr Kosten von bis zu 6.000 Euro. In diesem Beitrag stellen
die Autoren konkrete Maßnahmen zur betrieblichen Suchtprävention
von der Konzeption bis zur Implementierung und Evaluierung vor.
Eine 39-jährige Sekretärin mit zwei minderjährigen Kindern stirbt an einer alkoholbedingten Leberzirrhose. Sämtliche Mitarbeiterbeurteilungen waren unauffällig, in den
Mitarbeiterorientierungsgesprächen
war
das Thema Alkohol nie präsent. Anlässlich
der Verabschiedung und den nachfolgenden
Gesprächen stellt sich heraus, dass sowohl
Mitarbeiter als auch Führungskraft schon seit
langem davon gewusst haben. Die Betroffenheit ist groß …
Ein 50-jähriger Mitarbeiter stürzt bei Ausbesserungsarbeiten an einem Vordach ab
und erleidet schwere Verletzungen. Bei der
Aufnahme im Unfallkrankenhaus stellt sich
heraus, dass er mit über zwei Promille alkoholisiert war …
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Das sind typische Anlassfälle, die bei einem
Unternehmen zum Entschluss führen, sich
über ein betriebsinternes Alkoholpräventionsprogramm zu informieren. Dass dies in
den geschilderten Beispielen offensichtlich
viel zu spät war, liegt auf der Hand. Leider ist
Alkoholmissbrauch in Österreich noch immer
ein Tabuthema.
Diese Beispiele zeigen auch, dass in vielen Unternehmen jahrelanges Zusehen und Ignorieren den einzigen Umgang mit Suchtproblemen darstellen. Wenn man gar nicht mehr
wegschauen kann, werden betroffene Mitarbeiter entweder in sogenannte „Sozialabteilungen“ abgeschoben oder sang- und klanglos gekündigt. Das Präventionsprogramm des
Anton-Proksch-Institutes, das alle Bereiche
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der Prävention bis hin zur Behandlung bereits erkrankter Mitarbeiter eines Unternehmens abdeckt, zeigt andere, professionelle
Umgangsmöglichkeiten der Prävention auf.
Dieses auf österreichische Unternehmen abgestimmte Konzept stellt eine Besonderheit
dar, da nicht nur Mitarbeiter des Institutes
als externe Berater das Unternehmen bei der
Implementierung entsprechender Präventionsprogramme begleiten, sondern auch im
Bedarfsfall niederschwellig eine qualifizierte,
multiprofessionelle stationäre und/oder ambulante Behandlung anbieten können.
Warum sich in einer Zeit wie dieser auch
noch mit dem Thema Suchtprävention beschäftigen?
Ein wichtiges Thema ist das Thema Unfallprävention: Bereits ab 0,3 Promille erhöht sich
die Unfallwahrscheinlichkeit. Dieser Wert
kann je nach Blutvolumen und Körpergewicht bereits mit ein bis zwei Flaschen Bier in
der Mittagspause erreicht werden.
Ab circa 0,4 bis 0,5 Promille kommt es zu einer Verminderung der Geistesgegenwart und
der Funktionstüchtigkeit der Sinne und der
Motorik, das heißt, die Reaktionszeit nimmt
geringfügig ab und es kommt so zum sogenannten Tunnelblick mit einer Einschränkung
Betriebliche Suchtprävention
des Gesichtsfeldes. Das Gesichtsfeld ist also
„wie in einem Tunnel“ eingeschränkt. Bewegte Objekte, wie etwa Fahrzeuge oder auch
Menschen, oder die Bedienungselemente von
Maschinen werden dadurch erst verspätet
wahrgenommen. Gleichzeitig steigt die Risikobereitschaft geringfügig an. Während man
also ein klein wenig langsamer ist und etwas
schlechter sieht, ist man aber gleichzeitig viel
lockerer und risikobereiter. Durch diese Fehleinschätzung ist im Bereich von 0,4 bis 0,5
Promille die Unfallgefahr doppelt so hoch.
Den Bereich von 0,3 bis 0,5 Promille kann
ein mittelschwerer Mann bereits mit einem
halben Liter Bier erreichen. Da man in einer
Stunde zwischen 0,085 und 0,12 Promille abbaut, muss man also davon ausgehen, dass
man circa eine Stunde nach der Mittagspause, so man in der Mittagspause eben einen
halben Liter Bier oder circa einen Viertelliter
Wein getrunken hat, eine doppelt so hohe
Unfallwahrscheinlichkeit hat. Man sieht also,
dass es unter Umständen bereits bei geringem Alkoholkonsum in der Mittagspause
zu einer erhöhten Unfallwahrscheinlichkeit
kommen kann.
In einer österreichischen Untersuchung wurde versucht, die Anzahl der Alkohol missbrauchenden Arbeitnehmer in österreichischen
Unternehmen zu erheben. 8 Prozent der
Männer und 1,7 Prozent der Frauen in den
untersuchten Unternehmen konsumieren
mehr als 60 Gramm reinen Alkohol pro Tag.
Insgesamt gehen die Autoren davon aus, dass
diese Angaben, da mit einem hohen Prozentsatz erwünschter Antworten zu rechnen sei,
den internationalen Schätzungen von 5 bis
10 Prozent der Mitarbeiter entsprechen.
Aber was heißt eigentlich kritischer Gebrauch?
Kritisch wird Alkoholkonsum dann, wenn
XX Alkohol bei Mittag- oder Abendessen einfach nicht mehr wegzudenken ist.
XX zum Ausgehen Alkohol einfach dazu
gehört.
XX man sich nicht mehr vorstellen kann,
einige Zeit abstinent zu leben.
XX bei psychischen oder sozialen Spannungen
getrunken wird.
XX man
glaubt,
in
belastenden
Lebenssituationen nicht mehr ohne
Alkohol auskommen zu können.
XX Alkohol als Medikament eingesetzt wird.
Auch wenn man sich erst nach einem Gläschen
Alkohol erst richtig ausgeglichen und wohl
fühlt, sollte man sein Trinken überdenken.
Die von der WHO empfohlene Grenzmenge
liegt für Frauen bei 16 Gramm und für Männer bei 24 Gramm Reinalkohol an maximal
5 Tagen pro Woche (wobei 20 Gramm circa
einem halben Liter Bier oder einem Viertelliter
Wein entsprechen).
Betrachtet man den Alkoholkonsum nach
Branchen, zeigt sich, dass in Österreich der
höchste Konsum bei Arbeitnehmern in der
Bauwirtschaft mit knapp über 60 Gramm pro
Tag zu finden ist, gefolgt von Sicherheitsdiensten und Beschäftigten in der Gastronomie. Dies lässt jedoch keine Rückschlüsse auf
den Konsum direkt am Arbeitsplatz zu, und
auch die Schlussfolgerung, dass in diesen
Branchen die meisten Alkoholkranken zu finden sind, ist nicht erlaubt. Die Patienten, die
sich im Anton-Proksch-Institut in Wien zu
einem stationären Alkoholentzug befinden,
unterscheiden sich hinsichtlich Beruf und
Schichtzugehörigkeit nur sehr wenig vom österreichischen Durchschnitt.
Nach einer schon etwas länger zurückliegenden Untersuchung (neuere Daten liegen
leider nicht vor) beträgt der sich aus diesen
Zahlen ergebende jährliche Verlust eines
Unternehmens pro 1.000 Mitarbeiter etwa
218.000 Euro. Pro Arbeitstag entsteht österreichischen Unternehmen ein alkoholbedingter Schaden von rund 2,9 Millionen Euro.
Bezogen auf die gesamte Volkswirtschaft in
Österreich sind dies circa 73 Millionen Euro
pro Jahr, wobei diese Beträge noch zu valorisieren wären. Nach internationalen Schätzungen ist Alkohol an der Entstehung von
einem knappen Drittel aller Arbeitsunfälle
zumindest mitbeteiligt.
Die Betriebsausfallskosten, die durch alkoholgefährdete Mitarbeiter österreichischen
Unternehmen entstehen, wurden im Rahmen
mehrerer Fallstudien mit 12 Prozent bis 25
Prozent im Jahr vor einer Entwöhnungsbehandlung berechnet. Dies ergibt bei 5 bis 10
Prozent betroffenen Mitarbeitern einen Ausfall von 1,25 bis 2,5 Prozent der Lohn- und
Gehaltssumme per anno. Dazu ist auch noch
zu bedenken, dass zumeist Arbeitnehmer betroffen sind, die bereits seit vielen Jahren im
Unternehmen beschäftigt sind, in die viel an
Ausbildung investiert wurde und mit denen
im Falle einer Kündigung auch viel Erfahrung
das Unternehmen verlässt.
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Grundzüge des Modells
Das innerbetriebliche Präventionsprogramm
richtet sich deshalb nicht nur an alkoholkranke oder bereits alkoholgefährdete Mitarbeiter,
sondern auch an sogenannte Genusstrinker,
die noch kein auffälliges Trinkverhalten zeigen. Nach einer Präsentation prinzipieller
Präventionsmöglichkeiten für alle wesentlichen Entscheidungsträger im Unternehmen
sollte eine Projektgruppe die folgenden Aufgaben übernehmen:
XX Erhebung, wie Alkohol in die
Unternehmenskultur eingebettet ist
(Gibt es Alkohol in der Kantine, obwohl
ein Alkoholverbot besteht? Gibt es das
Gläschen Sekt zum Geburtstag schon am
Vormittag?)
XX Identifikation
von Risikofaktoren
(Überlastung; Burnout; Wo sind die „nassen Zellen“?)
XX Erstellung von Richtlinien für die
Akutsituation (Was geschieht mit alkoholisierten Mitarbeitern im Dienst? Wer kann
vom Arbeitsplatz verweisen?
XX Erstellung von Hilfsmaßnahmen für bereits
erkrankte Mitarbeiter, im Regelfall mithilfe eines sogenannten „Stufenplanes“:
Gemeint ist damit, den konsequenten
Umgang mit gefährdeten Mitarbeitern mit
Hilfsangeboten zu koppeln. Das bedeutet,
dass vier bis sechs Gespräche mit einer
zunehmenden Öffentlichkeit und einem
zunehmendem Ausmaß an Konsequenzen
und Hilfestellungen für die Betroffenen
geführt werden.
XX Entwicklung geeigneter Schulungsmaßnahmen für alle Mitarbeiter mit
Führungsfunktion beziehungsweise für
bestimmte Zielgruppen
XX Evaluation der getroffenen Präventionsmaßnahmen
XX Es hat sich bewährt, dass der Projektmentor aus der obersten Führungsebene
(zum Beispiel aus dem Vorstand)
kommt. Die Projektgruppe sollte
zumindest
aus
Vertretern
des
Betriebsärztlichen/-psychologischen
Dienstes, der Personalabteilung und der
Personalvertretung bestehen. Externe
Betreuer unterstützen und beraten das
Unternehmen bei Problemanalyse und
Umsetzung der Maßnahmen.
Die Schulungen der Führungskräfte (aber
auch die Information der Mitarbeiter) stellen
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Betriebliche Suchtprävention
einen wesentlichen Teil des Programms dar.
Neben der Sensibilisierung der Führungskräfte für diese Problematik (Gibt es einen „gesunden“ Umgang mit Alkohol? Ab wann wird
es gefährlich? Wie kann ich beginnende Probleme bei meinen Mitarbeitern erkennen?)
und einer theoretischen Einführung in diesen
Themenbereich zum Thema Früherkennung,
Verlauf, Auswirkungen und so weiter stellt
vor allem die Gesprächsführung einen wesentlichen Bestandteil dieser Schulungen
dar. Die Gesprächsführung mit Gefährdeten
und Abhängigen gehört für Vorgesetzte mit
Führungsverantwortung zu den besonders
schwierigen Aufgaben. Erfahrungsgemäß ist
das erste problemzentrierte Gespräch, vorerst
im Sinne eines „Fürsorgegespräches“, wo besondere Schwellenängste überwunden werden müssen, eher schwierig.
Wesentliche Punkte der diesbezüglichen
Schulung sind Fragen wie:
XX Wann sind solche Gespräche zu führen?
XX Wer soll daran teilnehmen?
XX Wie werden solche Gespräche geführt?
Welche Punkte sollen zuerst angesprochen werden und welche erst später?
XX Wann müssen die Gespräche wiederholt
werden?
XX Wie begegnet man Abwehrstrategien der
Betroffenen?
XX Welche Konsequenzen sind sinnvoll?
Der richtige Umgang mit Alkoholkranken
ist auch deswegen besonders schwierig, da
seitens der Betroffenen die Krankheit nach
außen hin meist verleugnet wird und Kollegen andererseits ein Verhaltensmuster entwickeln, das als „ko-abhängig“ bezeichnet wird.
Letztendlich wird jeder als Ko-Alkoholiker
bezeichnet, der mit Alkoholabhängigen lebt
oder arbeitet, das Problem als solches erkannt
hat, aber aus welchen Gründen auch immer
eine Konfrontation damit vermeidet.
Ko-Abhängig sein heißt: Das Suchtverhalten
zu unterstützen – in bestem Glauben, das
einzig Richtige zu tun. Als Ko-Alkoholiker
wird der bezeichnet, der es einem Alkoholiker in bester Absicht mangels Abgrenzung
ermöglicht, dass dieser sein Trinkverhalten nicht ändern muss. Das heißt, meist tut
einem der betreffende Kollege leid und man
übernimmt an kritischen Tagen Arbeit für
ihn, wenn er wieder einmal zu spät kommt
oder nicht in der Lage ist, seine Arbeit zu
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erledigen, damit es die Vorgesetzten nicht
merken.
Diese Nachsicht, kombiniert mit einem verständnisvoll gemeinten höflichen Ignorieren,
macht einem eben selbst zum „Ko-Abhängigen“, denn leider wird dem Alkoholkranken
dadurch nicht geholfen. Es gibt nur noch
eine Person mehr in seinem Umfeld, die verhindert, dass er sich mit seinem Trinken oder
den Konsequenzen aus seinem Trinkverhalten auseinandersetzen muss. Daher muss er
auch sein Trinkverhalten nicht verändern, da
ja – auch privat – genug Menschen um ihn
herum sind, die verhindern, dass durch seinen
Alkoholkonsum Probleme entstehen könnten.
Dieses Verhalten zu vermeiden, stellt einen
wesentlichen Bestandteil des innerbetrieblichen Suchtpräventionsprogrammes dar.
Wenn derartige Projekte nicht nur kosmetischen Charakter haben sollen, müssen sie
auf einen langen Zeitraum angelegt sein und
dürfen sich nicht nur in einmaligen Blitzaktionen erschöpfen. Außerdem müssen diese
Maßnahmen auch für alle Mitarbeiter transparent sein. Dann erreicht ein Unternehmen
nicht nur zufriedenere Mitarbeiter und somit ein besseres Betriebsklima, sondern reduziert unter anderem auch Fehlleistungen
und Unfallzahlen und kann beträchtliche
Summen einsparen (Krankenstandskosten,
keine Kündigungen langjähriger qualifizierter
Mitarbeiter ...) Nicht umsonst zählen in vielen multinationalen Unternehmen derartige
Präventionsprojekte zu den qualitätsverbessernden Maßnahmen und spielen bei entsprechenden Auditings eine große Rolle.
Literaturtipps
Drogen und Alkohol am Arbeitsplatz. Von
Gert-Peter Reissner (Hrsg.). Verlag Österreich
2008.
Addiction at Work. Von Hamid A. Ghodse
(Hrsg.). Gower Publishing 2005.
Alkohol im Unternehmen. Von Martina
Rummel, Ludwig Rainer und Reinhard Fuchs.
Hogrefe 2004.
Handbuch Alkohol – Österreich, Zahlen,
Fakten, Trends. Von Alfred Uhl, Nikolaus
Kopf, Alfred Springer, Wolfgang Beiglböck
und anderen. Bundesministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales 2009.
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Tipps für Führungskräfte
Was können Führungskräfte tun:
XX Schaffung eines Betriebsklimas, das
einen verantwortungsvollen Umgang
mit Alkohol fördert
XX Identifikation von Risikofaktoren
(Stress, Schichtarbeit, psychische Belastungen …) und – soweit
nicht behebbar – Reduktion von
Folgeerkrankungen
XX Früherkennung von gefährdeten
Mitarbeitern
XX Betriebliche Aufklärung/Fortbildung
XX Einbettung der Maßnahmen in die
Führungsrichtlinien des Unternehmens
XX Zusammenarbeit mit außerbetrieblichen Suchthilfeeinrichtungen
Sollte es bereits zu ersten Auffälligkeiten
bei einem Mitarbeiter gekommen sein, ist
der erste Schritt ein – vertrauliches – Fürsorgegespräch mit ihm. Man sollte dabei
nicht warten, bis der Mitarbeiter das erste
Mal betrunken am Arbeitsplatz erscheint,
sondern schon bei ersten Verdachtsmomenten reagieren. Der Betroffene sollte
mit den Wahrnehmungen der Führungskraft konfrontiert werden, wobei aber –
da Alkoholabhängigkeit sehr schambesetzt ist – nicht mit einem sofortigen
„Geständnis" zu rechnen ist. Es sollten
langwierige Diskussionen vermieden werden und lediglich der Zusammenhang mit
dem vermuteten Alkoholkonsum und den
verminderten Arbeitsleistungen aufgezeigt beziehungsweise eine Verbesserung
der Leistung eingefordert werden.
In weiteren Gesprächen werden dann im
Rahmen eines für das jeweilige Unternehmen zu entwickelnden Stufenplans
durchaus auch Konsequenzen gesetzt.
Diese müssen jedoch immer mit Hilfestellungen gekoppelt werden, da der Betroffene in der Regel ohne Behandlung nicht
in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu
verbessern.
Diese Maßnahmen sollten allen Mitarbeitern bekannt sein, wie überhaupt sämtliche innerbetriebliche Präventions- und
Hilfsmaßnahmen möglichst transparent
gehandhabt werden sollten.