Tarifbestimmungen BOB, gültig ab 13.12.2015

Nr. 10195 des Tarifverzeichnisses
Bayerische Oberlandbahn GmbH
Tarif
für die Beförderung von
Personen und Gepäck
gültig ab 29.11.1998
Nachtrag 36 (N 36)
gültig ab 13.12.2015
13.12.2015
Bayerische Oberlandbahn GmbH
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Änderungen und Ergänzungen
Nummer der
Berichtigung
TVA-Nr.
gültig ab
Kurzer Inhalt
1
470/98
29.11.1998
Erstausgabe
19
38/2005
01.03.2005
Änderung beim Fahrkartenverkauf im Zug; Gültigkeit Einzel- und
Rückfahrkarten bei Preisänderung; Einführung eines Abgabetermins bei Abo-Karten; Änderung Berechtigtenkreis im Ausbildungsverkehr u.a.
20
77/2005
01.04.2005
Tarifanpassung zum 01.04.2005; Entfall 3-er BOB
21
82/2006
01.04.2006
Tarifanpassung zum 01.04.2006
22
156/2006
01.05.2006
Einführung einer Radl-Monatskarte für Abonnement- und Jahreskarteninhaber und zum 01.06.2006 einer Einzelfahrt-RadlkarteBOB-Oberland
23
415/2006
01.01.2007
Tarifanpassung zum 01.01.2007 div. Änderungen in den Allg.
Beförderungsbedingungen und im Tarif der BOB
24
175/2007
01.05.2007
Einführung erweiterter Fahrgastrechte im SPNV in Bayern; Änderung beim Großkundenabonnement ab 01.10.2007
25
319/2007
01.01.2008
Änderungen in den Allg. Beförderungsbedingungen und im Tarif
26
316/2008
01.01.2009
Tarifanpassung zum 01.01.2009
27
76/2009
01.04.2009
Einführung Familienkomponente Fahrradtarif
28
124/2009
01.07.2009
Änderung bei der Beförderung von Tieren
29
232/2009
01.10.2009
ADAC-FreizeitCard
30
279/2009
13.12.2009
Tarifanpassung zum 13.12.2009
31
268/2010
12.12.2010
Vollständige überarbeitete Neuausgabe, Tarifanpassung zum
12.12.2010
32
317/2012
09.12.2012
Änderung bei der Beförderung von Tieren
33
277/2013
15.12.2013
Vollständige Überarbeitung zum Betriebsstart Meridian
34
353/2014
14.12.2014
Trennung der Tarifbestimmungen für Oberlandnetz und
Meridian-Netz
35
166/2015
01.08.2015
Strukturierung Buch II (Meridian); Gutschein für BahnCard 25;
Anpassung Anhang I und Anhang II
13.12.2015
Strukturierung Einzelfahrt-Radlkarte-BOB-Oberland; kostenlose
Stammplatzreservierung anstelle BahnCard 25-Gutschein; Aufnahme Preise Stammplatzreservierung in Preistafel II
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13.12.2015
Bayerische Oberlandbahn GmbH
berichtigt am
berichtigt
durch
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Einleitung
Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme
von Sachen und Tieren auf den im Anhang 1 festgelegten Netzen und Strecken in den
Beförderungsmitteln der Bayerischen Oberlandbahn GmbH. Sie legen die Entgeltbedingungen und Beförderungsentgelte fest und bilden zusammen mit den „Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH“ den Tarif der Bayerischen Oberlandbahn GmbH. Sie gelten gemäß § 1, Absatz 2 der „Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH“ nur, soweit nicht Verbundtarife anwendbar sind.
Die Beförderungsmittel der Bayerischen Oberlandbahn GmbH werden unterschieden
nach Zügen der Gattung BOB und Zügen der Gattung Meridian (M).
Netz der Zuggattung BOB
KBS 955:
KBS 956:
KBS 957:
München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Bayrischzell
München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Lenggries
München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Tegernsee
Netz der Zuggattung M
KBS 950:
KBS 951:
KBS 958:
München Hbf – München Ost – Rosenheim – Kufstein
München Hbf – München Ost – Rosenheim – Salzburg
München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Rosenheim
Auf der Strecke München Hbf – Holzkirchen findet eine gegenseitige Anerkennung von
in der Zuggattung BOB bzw. Zuggattung M gültigen Fahrkarten statt, d. h. es kann mit
einer gültigen Fahrkarte für die Gattung BOB auch die Gattung M und umgekehrt genutzt werden. Es gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen gemäß der erworbenen Fahrkarte.
Buch I regelt die Tarifbestimmungen der Zuggattung BOB, Buch II regelt die Tarifbestimmungen der Zuggattung M.
Buch I
Buch II
Anhang I
Anhang II
Tarifbestimmungen der Gattung BOB
Tarifbestimmungen der Gattung Meridian
Anwendungsbereiche
Gebühren und Entgelte
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Bayerische Oberlandbahn GmbH
4 - 35
36 - 50
51 - 52
53 - 61
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Buch I
Tarifbestimmungen
für Züge der Zuggattung BOB
der Bayerischen Oberlandbahn GmbH
13.12.2015
Bayerische Oberlandbahn GmbH
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1
Grundsätze ................................................................................................................ 7
1.1 Geltungsbereich................................................................................................... 7
1.2 Reisende ............................................................................................................. 7
1.3 Tarifsystem .......................................................................................................... 7
2
Fahrten ausschließlich im Binnenbereich BOB.......................................................... 7
2.1 Übergang in die 1. Klasse.................................................................................... 7
2.2 Gültigkeit und Entwertung von undatierten Fahrkarten ........................................ 8
2.3 Fahrkarten mit beschränkter Fahrtenzahl ............................................................ 8
2.3.1 Allgemeine Regelungen ................................................................................. 8
2.3.2 Einzelfahrkarte ............................................................................................... 9
2.3.3 Rückfahrkarte .............................................................................................. 10
2.3.4 Gruppenfahrkarten....................................................................................... 10
2.3.4.1 Grundsätze ............................................................................................ 10
2.3.4.2 Gruppenfahrkarte Einzelfahrt ................................................................. 11
2.3.4.3 Gruppenfahrkarte Rückfahrt .................................................................. 12
2.4 Fahrkarten mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Strecken-Zeitkarten) ................... 12
2.4.1 Grundsätzliches ........................................................................................... 12
2.4.2 Wochenkarte, Monatskarte .......................................................................... 14
2.4.3 Schüler-Wochenkarte, Schüler-Monatskarte ............................................... 15
2.4.4 Zeitkarten im Abonnement ........................................................................... 18
2.4.4.1 Grundsätze ............................................................................................ 18
2.4.4.2 Aboportal ............................................................................................... 21
2.4.4.3 Zeitkarten im Abonnement für Erwachsene ........................................... 21
2.4.4.4 Zeitkarten im Abonnement für Schüler .................................................. 22
2.4.5 BOB-Jobticket .............................................................................................. 23
2.5 Pauschalpreistickets .......................................................................................... 24
2.5.1 Guten Tag Ticket ......................................................................................... 25
2.5.2 BOB-MVV-Ticket, BOB-MVV-Single-Ticket ................................................. 26
2.5.3 Oberland-Ticket ........................................................................................... 26
2.5.4 KombiTickets ............................................................................................... 27
2.5.5 PanoramaPass ............................................................................................ 27
2.5.6 Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket ........................................................... 28
2.6 Tarife für die Beförderung von Tieren und Sachen ............................................ 29
2.6.1 Beförderung von Gepäck ............................................................................. 29
2.6.2 Beförderung von Fahrrädern ....................................................................... 29
2.6.2.1 Radl-Monatskarte für Abonnement- und Jahreskarteninhaber .............. 29
2.6.2.2 Einzelfahrt-Radlkarte-BOB-Oberland..................................................... 30
2.6.3 Beförderung von Tieren ............................................................................... 31
3
Fahrten im Anstoßverkehr der BOB ........................................................................ 32
4
Anerkennung von Fahrkarten nach anderen Tarifen ............................................... 33
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Bayerische Oberlandbahn GmbH
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4.1
4.2
4.3
Grundsätze ........................................................................................................ 33
Anerkennung des MVV-Tarif ............................................................................. 33
Anerkennung Sondertarif Schienenersatzverkehr (SEV) ................................... 33
5
Gemeinschaftstarife................................................................................................. 33
5.1 Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) .............................................................. 34
5.2 Regionalverkehr Oberbayern (RVO).................................................................. 34
6
Sonstige Dienstleistungen ....................................................................................... 34
7
Beförderung von Beamten der Polizei und der Bundespolizei ................................. 35
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Bayerische Oberlandbahn GmbH
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1
Grundsätze
1.1
Geltungsbereich
Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme
von Sachen und Tieren auf den im Anhang 1 festgelegten Netzen und Strecken in den
Beförderungsmitteln der Bayerischen Oberlandbahn GmbH der Zuggattung BOB. Sie
legen die Entgeltbedingungen und Beförderungsentgelte fest und bilden zusammen mit
den „Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH“
den Tarif der Bayerischen Oberlandbahn GmbH. Sie gelten gemäß § 1, Absatz 2 der
„Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH“ nur,
soweit nicht Verbundtarife anwendbar sind.
Auf der Strecke München Hbf – Holzkirchen findet eine gegenseitige Anerkennung von
in der Zuggattung BOB bzw. Zuggattung M gültigen Fahrkarten statt, d. h. es kann mit
einer gültigen Fahrkarte für die Gattung BOB auch die Gattung M und umgekehrt genutzt werden. Es gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen gemäß der erworbenen Fahrkarte.
1.2
Reisende
Es gibt Fahrkarten für Erwachsene und für Kinder. Personen ab 15 Jahren gelten als
Erwachsene. Kinder sind Personen von 6 bis einschließlich 14 Jahren. Kinder unter 6
Jahren werden unentgeltlich befördert.
1.3
Tarifsystem
Der Tarif für Züge der Gattung BOB ist grundsätzlich, mit Ausnahme von Pauschalpreistickets, ein entfernungsabhängiger Tarif.
Grundsätzlich werden Fahrkarten für die 1. und die 2. Wagenklasse ausgegeben – mit
Ausnahme der Schüler-Zeitkarten und Pauschalpreistickets.
2
Fahrten ausschließlich im Binnenbereich BOB
2.1
Übergang in die 1. Klasse
Bei Einzelfahrten, Rückfahrkarten, Wochenkarten, Monatskarten, Monatskarten im
Abonnement, Mini-Abo-Monatskarten und Jahreskarten ist für den einmaligen Übergang
für eine Fahrt von der 2. auf die 1. Klasse von Erwachsenen eine Kinderfahrkarte der
jeweiligen Relation zu lösen. Kinder zahlen beim Übergang von der 2. Klasse auf die
1. Klasse den halben Kinderfahrpreis. Die Fahrkarte zum einmaligen Übergang in die
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1. Klasse kann auch direkt beim Zugbegleiter, jedoch vor Zustieg in die 1. Klasse, erworben werden.
Für Zeitkarten ist eine Übergangsfahrkarte für die jeweilige Zeitkarte der 1. Klasse zu
lösen. Der Preis einer Übergangsfahrkarte für z. B. eine Wochenkarte errechnet sich
aus der Differenz des Preises einer regulären 1. Klasse-Wochenkarte und des Preises
einer regulären 2. Klasse-Wochenkarte.
Der Preis einer Übergangsfahrkarte für einzelne Monate bei Monatskarten im Abonnement, Mini-Abo-Monatskarten und Jahreskarte errechnet sich aus der Differenz des
Preises einer regulären 1. Klasse Monatskarte und des Preises einer regulären 2. Klasse-Monatskarte.
2.2
Gültigkeit und Entwertung von undatierten Fahrkarten
Fahrkarten nach diesem Tarif, die ohne festgelegten Geltungstag ausgegeben werden,
sind vor der ersten Nutzung durch handschriftlichen Eintrag des aktuellen Datums durch
den Fahrgast zu entwerten.
Nach einer Tarifanpassung können undatierte Fahrkarten längstens bis zu drei Kalendermonate nach dem Tag der Tarifanpassung benutzt oder gegen Zahlung des Unterschiedsbetrags umgetauscht werden. Danach verlieren nicht benutzte oder nicht umgetauschte Fahrkarten ihre Gültigkeit. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist können Fahrkarten nur gegen Bezahlung eines den Preistabellen zu entnehmenden Bearbeitungsentgelts erstattet werden.
2.3
Fahrkarten mit beschränkter Fahrtenzahl
Einzelfahrkarte
Rückfahrkarte
Gruppenfahrkarte Einzelfahrt
Gruppenfahrkarte Rückfahrt
2.3.1 Allgemeine Regelungen
Verkauf
Alle Fahrkarten mit begrenzter Fahrtenanzahl werden für Erwachsene und Kinder sowie
für die 1. Klasse und die 2. Klasse ausgegeben. Ermäßigungen mit der BahnCard sind
bei der Einzelfahrkarte und der Rückfahrkarte möglich.
Gültigkeitstag(e)
Beim Kauf einer Fahrkarte ist der Gültigkeitstag der Fahrkarte durch den Fahrgast auszuwählen. Der Gültigkeitsbeginn wird maschinell auf die Fahrkarte aufgedruckt. Die
Fahrkarte gilt nur am ausgewählten Gültigkeitstag bzw. an den ausgewählten Gültigkeitstagen.
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Anzahl der Reisenden
Beim Kauf der Fahrkarte ist festzulegen, wie viele Erwachsene und Kinder die Fahrkarte
zur Fahrt nutzen wollen. Das Unterschreiten der festgelegten Personenzahl bei der
Fahrt ist möglich. Die Anzahl der Personen wird maschinell auf die Fahrkarte aufgedruckt oder für jeden Reisenden wird eine Fahrkarte ausgegeben.
Einzelfahrkarten und Rückfahrkarten werden für höchstens fünf Personen ausgestellt.
Gruppenfahrkarten ab mindestens sechs Personen.
Verlust
Bei Verlust einer Fahrkarte mit beschränkter Fahrtenzahl wird kein Ersatz geleistet.
Fahrgelderstattung, Umtausch
Für die Fahrgelderstattung und den Umtausch von Fahrkarten gilt § 12 der Allgemeinen
Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH.
Preisberechnung
Es gelten die Preise gemäß der Preistafel I in Anhang 2.
2.3.2 Einzelfahrkarte
Geltungsbereich und Geltungsdauer
Die Einzelfahrkarte berechtigt zu einer Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel. Ein Unterbrechen der Fahrt und Umsteigen sind beliebig häufig möglich. Rund- und Rückfahrten
sowie das mehrmalige Befahren gleicher Streckenabschnitte sind ausgeschlossen.
Die zeitliche Gültigkeit der Einzelfahrkarte ist abhängig von der Entfernung der auf der
Fahrkarte angegeben Relationen. Fahrkarten bis 100 km Entfernung gelten am ausgewählten Geltungstag sowie bis 3 Uhr des Folgetages. Bei Relationen über 100 km gilt
die Einzelfahrkarte am aufgedruckten Tag, dem gesamten darauffolgenden Tag und am
dritten Tag bis 3 Uhr.
Mitnahmeregelung
Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren reisen in Begleitung mindestens eines Eltern- oder
Großelternteils kostenlos. Die Anzahl der Kinder ist – sofern möglich – vor Fahrtantritt
auf der Fahrkarte unauslöschlich einzutragen.
Fahrgelderstattung, Umtausch
Vor dem ersten Geltungstag der Einzelfahrkarte sind Umtausch und Erstattung kostenlos möglich. Ab dem ersten Geltungstag ist dies bei Nichtnutzung gegen ein den Preisblättern zu entnehmendes Bearbeitungsentgelt möglich.
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2.3.3 Rückfahrkarte
Geltungsbereich und Geltungsdauer
Die Rückfahrkarte berechtigt zu einer Hinfahrt in Richtung auf das Fahrtziel sowie zu
einer Rückfahrt in Richtung auf den Startbahnhof der Hinfahrt. Ein Unterbrechen der
Fahrt und Umsteigen sind beliebig häufig möglich. Rundfahrten, Fahrten in der entgegengesetzten Richtung sowie das mehrmalige Befahren gleicher Streckenabschnitte in
der gleichen Fahrtrichtung sind ausgeschlossen.
Grundsätzlich gilt bei der Rückfahrkarte, dass die Hin- und Rückfahrt nicht länger als
einen Monat auseinander liegen dürfen.
Eine Rückfahrkarte bis 100 km gilt
•
für die Hinfahrt am ausgewählten Gültigkeitstag und bis 3 Uhr des Folgetages.
•
für die Rückfahrt am ausgewählten Gültigkeitstag und bis 3 Uhr des Folgetages.
Eine Rückfahrkarte für eine Relation über 100 km gilt
•
für die Hinfahrt am auf der Fahrkarte angegebenen Gültigkeitstag, am darauffolgenden Tag und bis 3 Uhr des dritten Tages.
•
an zwei aufeinanderfolgenden Tagen und bis 3 Uhr des dritten Tages. Sofern das
Rückfahrdatum vom Verkaufssystem nicht automatisch eingetragen wurde, kann
das Rückfahrdatum von dem Kunden frei gewählt werden, solange die Rückfahrt
spätestens einen Monat nach dem Gültigkeitsdatum der Hinfahrt beendet wird.
Für den Beginn der Rückfahrt ist der Zangenabdruck des Zugführers maßgeblich.
Nach Antritt der Rückfahrt wird die Fahrkarte für die Hinfahrt ungültig.
Mitnahmeregelung
Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren reisen in Begleitung mindestens eines Eltern- oder
Großelternteils kostenlos. Die Anzahl der Kinder ist – sofern möglich – vor Fahrtantritt
auf der Fahrkarte unauslöschlich einzutragen.
Fahrgelderstattung, Umtausch
Vor dem ersten Geltungstag der Einzelfahrkarte sind Umtausch und Erstattung kostenlos möglich. Ab dem ersten Geltungstag ist dies bei Nichtnutzung gegen ein den Preisblättern zu entnehmendes Bearbeitungsentgelt möglich.
2.3.4 Gruppenfahrkarten
2.3.4.1 Grundsätze
Als Gruppe gelten mindestens sechs zahlende und gemeinsam reisende Personen.
Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren zählen als eine Person und zahlen
den halben Fahrpreis. Entgeltpflichtige Hunde zählen bei der Gruppenfahrkarte wie ein
halber Erwachsener.
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Bei Fahrten von Schulklassen wird bis einschließlich Klasse 9 der Kinderfahrpreis berechnet.
Besteht die Gruppe nur aus Minderjährigen, ist sie von einem Leiter zu begleiten, der
mindestens 18 Jahre alt ist.
Es werden Fahrkarten für die einfache Fahrt oder Hin- und Rückfahrt ausgegeben.
Anmeldung für Gruppen bis einschließlich 15 Personen
Für Gruppen, deren Größe zwischen sechs und 15 Personen liegt, ist der Kauf der
Gruppenfahrkarte über folgende Vertriebskanäle möglich:
•
•
Fahrkartenautomaten
Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn GmbH
Eine Anmeldung der Gruppenfahrt ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen.
Anmeldung von Gruppen ab 16 Personen
Bei Gruppen, deren Größe über 15 Personen liegt, ist zur Disposition der Zugkapazitäten eine Anmeldung erforderlich. Der Verkauf erfolgt ausschließlich über die Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn GmbH.
Die Anmeldung bei Gruppenfahrten muss grundsätzlich mindestens 7 Werktage im Voraus erfolgen.
Fahrgelderstattung
Eine Erstattung bzw. Teilerstattung bei Verringerung der Teilnehmerzahl ist vor dem
ersten Geltungstag der Gruppenfahrkarte und unter Vorlage der selbigen möglich. Eine
spätere Erstattung ist ausgeschlossen. Für die Erstattung des Beförderungsentgelts und
die Höhe des Bearbeitungsentgelts gilt § 12 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen
der Bayerischen Oberlandbahn GmbH.
Preisberechnung
Es gelten die Preise gemäß der Preistafel I im Anhang 2.
Bei Übergang in die 1. Klasse – auch auf Teilstrecken und für einzelne Teilnehmer –
wird der Unterschied zwischen den ermäßigten Preisen beider Klassen für die in der
1. Klasse zurückgelegte Strecke erhoben.
2.3.4.2 Gruppenfahrkarte Einzelfahrt
Geltungsbereich und Geltungsdauer
Die zeitliche Gültigkeit der Gruppenfahrkarte Einzelfahrt ist abhängig von der Entfernung
der auf der Fahrkarte angegeben Relationen. Fahrkarten bis 100 km Entfernung gelten
am ausgewählten Geltungstag sowie bis 3 Uhr des Folgetages. Bei Relationen über
100 km gilt die Gruppenfahrkarte Einzelfahrt am aufgedruckten Tag, dem gesamten darauffolgenden Tag und am dritten Tag bis 3 Uhr.
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Die Gruppenfahrkarte Einzelfahrt berechtigt zur gemeinsamen Fahrt in Richtung auf das
Fahrtziel. Ein Unterbrechen der Fahrt und Umsteigen sind beliebig häufig möglich.
Rund- und Rückfahrten sowie das mehrmalige Befahren gleicher Streckenabschnitte
sind ausgeschlossen.
2.3.4.3 Gruppenfahrkarte Rückfahrt
Geltungsbereich und Geltungsdauer
Die Gruppenfahrkarte Rückfahrt berechtigt zur gemeinsamen Fahrt in Richtung auf das
Fahrtziel sowie zu einer Rückfahrt in Richtung auf den Startbahnhof der Hinfahrt. Ein
Unterbrechen der Fahrt und Umsteigen sind beliebig häufig möglich. Rundfahrten, Fahrten in der entgegengesetzten Richtung sowie das mehrmalige Befahren gleicher Streckenabschnitte in der gleichen Fahrtrichtung sind ausgeschlossen.
Nach Antritt der Rückfahrt wird die Fahrkarte für die Hinfahrt ungültig.
Grundsätzlich gilt bei der Gruppenfahrkarte Rückfahrt, dass die Hin- und Rückfahrt nicht
länger als einen Monat auseinander liegen dürfen.
Eine Gruppenfahrkarte Rückfahrt bis 100 km gilt
•
für die Hinfahrt am ausgewählten Gültigkeitstag und bis 3 Uhr des Folgetages.
•
für die Rückfahrt am ausgewählten Gültigkeitstag und bis 3 Uhr des Folgetages.
Eine Gruppenfahrkarte Rückfahrt für eine Relation über 100 km gilt
•
für die Hinfahrt am auf der Fahrkarte angegebenen Gültigkeitstag, am darauffolgenden Tag und bis 3 Uhr des dritten Tages.
•
an zwei aufeinanderfolgenden Tagen und bis 3 Uhr des dritten Tages. Sofern das
Rückfahrdatum vom Verkaufssystem nicht automatisch eingetragen wurde, kann
das Rückfahrdatum von dem Kunden frei gewählt werden, solange die Rückfahrt
spätestens einen Monat nach dem Gültigkeitsdatum der Hinfahrt beendet wird.
Für den Beginn der Rückfahrt ist der Zangenabdruck des Zugführers maßgeblich.
2.4
Fahrkarten mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Strecken-Zeitkarten)
2.4.1 Grundsätzliches
Fahrkarten mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Strecken-Zeitkarten) gelten für beliebig vielen Fahrten innerhalb der Geltungsdauer für die auf der Fahrkarte angegebene Relation.
Die Strecken Zeitkarten werden für Erwachsene für die 1. Klasse und die 2. Klasse ausgegeben. Sie können als persönliche oder übertragbare Fahrkarte erworben werden.
Schüler-Zeitkarten werden für die 2. Klasse ausgegeben. Ein Übergang in die 1. Klasse
ist nicht erlaubt. Sie sind nicht übertragbar.
Die gewerbsmäßige Nutzung übertragbarer Zeitkarten ist verboten.
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Mitnahmemöglichkeit
persönlich (p) /
übertragbar (ü)
1. Klasse /
2. Klasse
automatische
Verlängerung
Wochenkarte
nein
p+ü
1. + 2.
-
Monatskarte
ja
p+ü
1. + 2.
-
Schüler-Wochenkarte
nein
p
2.
-
Schüler-Monatskarte
nein
p
2.
-
Abo-Monatskarte
ja
p+ü
1. + 2.
ja
Jahreskarte
ja
p+ü
1. + 2.
ja
Mini-Abo-Monatskarte
nein
p
1. + 2.
nein
Schüler-Abo-Monatskarte
nein
p
2.
nein
Fahrkarte
Fahrgelderstattung
Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht,
-
bei Ausschluss von der Beförderung
-
bei einer als ungültig eingezogenen Fahrkarte,
-
für den Benutzer einer Fahrkarte, soweit das Beförderungsentgelt von einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts getragen wird,
-
wenn ein Reisender im Besitz eines gültigen Aufpreises für die Benutzung 1. Klasse
ist, in der 1. Klasse keinen Sitzplatz findet,
-
wenn die Fahrkarte abhanden gekommen ist,
-
wenn im Rahmen des Abo-Verfahrens eine Ersatz-Fahrkarte ausgestellt wurde, für
den Gültigkeitszeitraum dieser Fahrkarte.
Eine rückwirkende Erstattungen des Beförderungsentgeltes ist bei übertragbaren Fahrkarten ausgeschlossen. Das Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben, wenn die Erstattung auf Grund von Umständen beantragt wird, die die Bayerische Oberlandbahn GmbH
zu vertreten hat.
Die Fahrgelderstattung von Fahrkarten mit unbeschränkter Fahrtenzahl richtet sich nach
§ 12 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen.
Bei den Zeitkarten im Abonnement ist im Fall einer mit Reiseunfähigkeit verbundenen
Krankheit, eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts, einer Wehrübung oder einer beruflichen Abordnung außerhalb des Geltungsbereichs der Fahrkarte eine Erstattung unter
Abzug eines den Preisblättern zu entnehmenden Bearbeitungsentgelts bei Fahrkarten
im Abonnement des Erwachsenentarifs und Selbstzahlern des Schülertarifs möglich.
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Die Gründe der Nichtnutzung und deren Dauer sind durch eine entsprechende Bescheinigung gegenüber dem ausgebenden Aboservice bzw. in einem Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn GmbH nachzuweisen. Erstattungsfähig sind Bescheinigungen
mit jeweils mehr als 15 aufeinanderfolgenden Tagen der Nichtnutzung, maximal jedoch
60 Tage pro Geltungsjahr. Für jeden Tag der Nichtnutzung wird 1/360 (bei Jahreseinmalzahlung) bzw. 1/30 (bei monatlicher Zahlung) des gezahlten Entgelts erstattet. Die
Reiseunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens 14 Tage nach Wegfall des Erstattungsgrundes beim ausgebenden Aboservice bzw. einem Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn GmbH vorliegen; andernfalls ist eine Erstattung ausgeschlossen.
Übertragbare Zeitkarten sind für Zeit der Nichtnutzung in einem Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn GmbH zu hinterlegen. Als erster Tag des Erstattungszeitraums
gilt bei Versand mit der Post das Datum des Poststempels bzw. der Tag der Übergabe
in einem Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn.
Im Falle der Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeselterngeldund -zeitgesetz (BEEG) ist eine Erstattung für Inhaber einer persönlichen Jahreskarte
im Abo/ Monatskarte bzw. Schülermonatskarte im Abo für einen Zeitraum von maximal
60 aufeinanderfolgenden Tagen oder in 2 Teilen von je einem Monat möglich. Für jeden
Tag der Elternzeit – gemäß Zeiten nach Satz 1 - wird 1/360 (Gesamtbetrag) bzw. 1/30
(monatliche Zahlung) des gezahlten Entgelts unter Abzug eines den Preisblättern zu
entnehmenden Bearbeitungsentgelts erstattet. Dem schriftlichen Antrag mit Angabe des
gewünschten Unterbrechungszeitraums des Abos sind beizufügen:
(i) persönliche Jahreskarte im Abo/Monatskarte bzw. Schülermonatskarte im Abo zur
Hinterlegung beim Abo-Center für die Dauer der Unterbrechung,
(ii) Bescheinigung des Arbeitgebers über die Inanspruchnahme der Elternzeit und deren
Dauer (nach § 16 Abs. 1 Satz 6 (BEEG)) und
(iii) eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.
Der unterschriebene Antrag mit den Unterlagen muss spätestens 5 Tage nach dem ersten Unterbrechungstag beim ausgeben den Abo-Center vorliegen. Liegt die Fahrkarte
nicht bis spätestens 5 Tage nach dem Beginn des Unterbrechungszeitraumes vor, wird
der Tag der tatsächlichen Vorlage der Fahrkarte beim Abo-Center zugrunde gelegt.
Rechtzeitig vor Ende des Unterbrechungszeitraums wird die Fahrkarte vom ausgebenden Abo-Center zurückgesendet. Der zu erstattende Betrag wird in dem Monat, der auf
den Zeitpunkt der Rücksendung der Fahrkarte folgt, verrechnet – soweit eine Verrechnung nicht möglich ist - erstattet.
2.4.2 Wochenkarte, Monatskarte
Geltungsdauer
Die Wochenkarte gilt an sieben aufeinander folgenden Tagen. Die Monatskarte gilt einen Monat. Beim Kauf der Fahrkarte ist der erste Gültigkeitstag auszuwählen. Dieser
wird maschinell auf die Fahrkarte aufgedruckt. Die Wochen- bzw. Monatskarte kann mit
Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden und gilt über den letzten Geltungstag
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hinaus bis 12.00 Uhr des nächsten Werktages. Ist der letzte Geltungstag ein Samstag,
so gilt die Fahrkarte bis Montag 12.00 Uhr.
Mitnahmeregelung
Bei Wochenkarten ist keine Mitnahme von weiteren Reisenden möglich.
Bei der Monatskarte dürfen an Samstagen sowie bis 3.00 Uhr des darauffolgenden
Sonntags ein weiterer Erwachsener sowie drei eigene Kinder/Enkelkinder kostenlos mitfahren.
Verlust
Bei Verlust einer Wochenkarte und/oder Monatskarte wird kein Ersatz geleistet.
Fahrgelderstattung, Umtausch
Vor dem ersten Geltungstag der Wochen- bzw. Monatskarte sind Umtausch und Erstattung kostenlos möglich. Ab dem ersten Geltungstag ist dies ausgeschlossen.
Preisberechnung
Es gelten die Preise gemäß Preistabelle II in Anhang 2.
Sonstiges
Der Inhaber einer persönlichen Zeitkarte hat vor der ersten Nutzung seinen Namen unauslöschlich und lesbar auf der Zeitkarte einzutragen. Persönliche Zeitkarten gelten nur
in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
2.4.3 Schüler-Wochenkarte, Schüler-Monatskarte
Geltungsdauer
Schülerzeitkarten sind längstens bis zum Ablauf der Geltungsdauer der Berechtigungskarte gültig. Schülermonatskarten werden nur für einen Kalendermonat, Schülerwochenkarten nur für eine Kalenderwoche ausgegeben.
Die Schüler-Wochen- bzw. Monatskarte gelten über den letzten Geltungstag hinaus bis
12.00 Uhr des nächsten Werktages. Ist der letzte Geltungstag ein Samstag, so gilt die
Fahrkarte bis Montag 12.00 Uhr.
Zur Vorbereitung oder Ablegung von vorgeschriebenen Prüfungen oder der Promotion
kann die Schülerzeitkarte auch noch bis zu 1 1/2 Jahren nach Beendigung des Studiums in Anspruch genommen werden.
Mitnahmeregelung
Bei Schüler-Zeitkarten ist keine Mitnahme von weiteren Reisenden möglich.
Verlust
Bei Verlust einer Schüler-Zeitkarte wird kein Ersatz geleistet.
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Fahrgelderstattung, Umtausch
Vor dem ersten Geltungstag der Schüler-Wochen- bzw. -Monatskarte sind Umtausch
und Erstattung kostenlos möglich. Ab dem ersten Geltungstag ist dies ausgeschlossen.
Preisberechnung
Es gelten die Preise gemäß Preistabelle I in Anhang 2.
Sonstiges
Der Inhaber einer Schüler-Zeitkarte hat vor der ersten Nutzung seinen Namen unauslöschlich und lesbar einzutragen. Ab 15 Jahren gelten eine Schüler-Wochenkarte bzw.
Schüler-Monatskarte nur in Verbindung mit einer auf die gleiche Person ausgestellten
Berechtigungskarte.
Der Erwerb von Schüler-Zeitkarten für eine kürzere als auf der Berechtigungskarte angegebene Teilstrecke ist möglich.
Berechtigte
Zur Benutzung von Schüler-Zeitkarten sind nachstehende Personen berechtigt:
1. schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres. Die Berechtigung
gilt bis zum Ende des Schuljahres (1. August bis 31. Juli des Folgejahrs), in welchem das 15. Lebensjahr vollendet wird;
2. nach Vollendung des 15. Lebensjahres
a) Schüler und Studierende öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater
- allgemeinbildender Schulen,
- berufsbildender Schulen,
- Einrichtungen des zweiten Bildungsweges,
- Hochschulen, Akademien mit Ausnahme Verwaltungsakademien, Volkshochschulen, Landvolkshochschulen.
b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter die oben genannten Schulen fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist.
c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen.
d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des
Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außer13.12.2015
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halb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 40 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden.
e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen.
f) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder
ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist.
g) Beamtenanwärter des einfachen, mittleren oder gehobenen Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen, mittleren oder gehobenen Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrkostenersatz
von der Verwaltung erhalten.
h) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Dienstes (z.B. Bundesfreiwilligendienst).
Berechtigungskarte
An im Sinne von 2.4.3 berechtigte Personen können Berechtigungskarten ausgegeben
werden; an die in unter Ziffer 2. aufgeführten Personen jedoch nur, wenn Schule, Hochschule oder Arbeitgeber das Ausbildungsverhältnis bestätigt haben.
Berechtigungskarten als Vordruck sind bei allen Verkaufsagenturen und Kundencentern
der Bayerischen Oberlandbahn GmbH sowie im Internet erhältlich. Der erfolgte Vermerk
durch die Ausbildungsstätte auf der Berechtigungskarte ist vor Gültigwerdung noch in
einem Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn GmbH bestätigen zu lassen.
Die Berechtigungskarte verliert ihre Gültigkeit an dem Tag, an dem die Schule, Hochschule bzw. die Ausbildungsstätte gewechselt oder verlassen wird oder an dem die
Ausbildungszeit endet. Die Berechtigungskarte ist mit Ablauf der eingetragenen Geltungsdauer erneut zu beantragen bzw. zu verlängern. Hierzu ist eine neue Bestätigung
des Ausbildungsverhältnisses vorzulegen.
Die Berechtigungskarte gilt ab dem Zeitpunkt der Bestätigung längstens ein Jahr und ist
bei der Fahrkartenkontrolle mit vorzulegen.
Die Berechtigungskarte ist solange gültig zu schreiben, wie die auf ihr erteilte Bescheinigung zutrifft. Längstens ein Jahr, gerechnet vom Tag der Bescheinigung bei der Bayerischen Oberlandbahn. In Verbindung mit einer Bescheinigung der Hochschule, Akademie etc., dass der Inhaber den Hochschulort nach Abschluss des Studiums zur Vorbereitung oder Ablegung von Prüfungen noch aufsuchen muss, gilt die Berechtigungskarte
bis zu 1½ Jahre weiter.
Anstelle des Stempels/Unterschrift der Universität/Fachhochschule werden auch die
speziell ausgestellten Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Plastikkarten (Identitätsnachweis im Scheckkartenformat) der Universität/Fachhochschule mit eingetragenem
Studienzeitraum (Semester) anerkannt. Für Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes
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wird ebenfalls ein entsprechender Freiwilligenausweis (Identitätsnachweis im Scheckkartenformat) des Bundesfreiwilligendienstes mit eingetragener Einsatzstelle und Gültigkeitszeitraum anerkannt. Bei positiver Prüfung wird in diesen Fällen in der Berechtigungskarte das Feld „Immatrikulationsbescheinigung hat vorgelegen“ angekreuzt.
Berechtigungskarten werden nur für die Relation Wohnort – Ausbildungsort ausgestellt.
2.4.4 Zeitkarten im Abonnement
2.4.4.1 Grundsätze
Erwerb
Strecken-Zeitkarten können im Abonnement bezogen werden. Voraussetzung für die
Teilnahme am Abonnement Verfahren ist die Erteilung eines SEPA-BasisLastschriftmandats.
Monatskarten im Abonnement und Jahreskarten bestehen aus Wertmarken. Eine Wertmarke ist jeweils einen Monat gültig. Bei den persönlichen Abo-Monatskarten ist vor der
ersten Nutzung die Rückseite der Wertmarke durch den Inhaber zu unterschreiben.
Schüler-Abo-Monatskarten bestehen aus einer Berechtigungskarte und dazugehörigen
Wertmarken. Die aktuelle Wertmarke zusammen mit der Berechtigungskarte bildet gemeinsam die gültige Fahrkarte, siehe auch 2.4.3.
Für den Erwerb einer Zeitkarte im Abonnement ist der Abo-Bestellschein vom Kunden
oder seinem gesetzlichem Vormund auszufüllen und zu unterschreiben. Der AboBestellschein muss mindestens 14 Tage vor dem Geltungsbeginn des Abonnements per
Post an den Aboservice der Bayerischen Oberlandbahn GmbH gesandt, in einem Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn abgegeben oder im Aboportal unter
fahrgast.bayerischeoberlandbahn.de bestellt werden.
Bei Abgabe eines Bestellscheins für eine Schüler-Abo-Monatskarte ist im Kundencenter
eine gültige Berechtigungskarte oder gegebenenfalls ein Nachweis einer Berechtigung
im Sinne von 2.4.3 vorzuzeigen. Bei Wahl des Postwegs an den Abo-Service der Bayerischen Oberlandbahn ist eine Kopie der Berechtigungskarte beizulegen.
Alle Zeitkarten im Abonnement mit Ausnahme des Mini-Abos können auch mit sofortigem Gültigkeitsbeginn bezogen werden. Dies ist in den Kundencentern der Bayerischen
Oberlandbahn GmbH oder im Aboportal unter fahrgast.bayerischeoberlandbahn.de
möglich. Der Kunde erhält hierbei eine Starter-Karte welche bis zum Zugang der übrigen
Wertmarken Gültigkeit besitzt.
Bei der Abo-Monatskarte wird der Jahrespreis in zwölf Beträge geteilt und monatlich
abgebucht. Bei der Schüler-Abo-Monatskarte wird während der ersten zehn Monate jeweils der Monatskartenpreis für die gewählte Relation vom angegebenen Konto abgebucht. Im elften und zwölften Monat werden keine Abbuchungen vorgenommen.
Die Jahreskarte kann gegen Sofortzahlung oder gegen Erteilung eines SEPA-BasisLastschriftmandats erworben werden.
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Im Falle von Änderungen der vorgenannten Abonnement Bedingungen wird die Bayerische Oberlandbahn GmbH ihre Abonnenten rechtzeitig informieren. Hierzu genügt die
Mitteilung in elektronischer Form an die der Bayerischen Oberlandbahn GmbH mitgeteilten E-Mail-Adresse. Ist der Inhaber der Zeitkarte mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung kündigen. Macht der Inhaber der Zeitkarte von seinem Kündigungsrecht keinen
Gebrauch, so werden die geänderten Bedingungen ab dem mitgeteilten Änderungszeitpunkt wirksam. Hierauf wird die Bayerische Oberlandbahn GmbH in ihrer Mitteilung den
Zeitkarten-Inhaber jeweils hinweisen.
Änderungen der Kundendaten (Name, Anschrift und/oder Bankverbindung) sind spätestens bis 14 Tage vor Wirksamwerden im Aboportal zu aktualisieren oder alternativ der
Bayerischen Oberlandbahn GmbH schriftlich oder per Mail mitzuteilen.
Umtausch in ein anderes Abo
Der Umtausch in ein anderes Abo kann folgende Änderungen enthalten:
•
Änderung der Wagenklasse (nur Erwachsenentarif)
•
Änderung der Übertragbarkeit (nur Erwachsenentarif)
•
Änderung des räumlichen Geltungsbereich
Der Umtausch in eine Jahreskarte, also die Änderung von monatlicher auf jährliche Abbuchung, kann nur vor Beginn eines Geltungsjahres erfolgen.
Infolge der Änderung entstehende Differenzbeträge werden nacherhoben oder verrechnet. Der Umtausch erfolgt durch den Aboservice der Bayerischen Oberlandbahn GmbH.
Eine Änderung ist nur zu einem Kalendertag möglich, der mit dem ersten Geltungstag
identisch ist. Der Antrag auf den Umtausch muss 14 Tage vor dem neuen Geltungsbeginn beim Aboservice eingegangen oder im Aboportal vorgenommen worden sein.
Bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag erfolgt der Umtausch kostenlos. Ab dem ersten Geltungstag wird ein Bearbeitungsentgelt berechnet, dessen Höhe den Preisblättern
zu entnehmen ist. Zum Wirksamwerden der Änderung sind alle Wertmarken, die zum
Zeitpunkt der Änderung gültig sind oder noch gültig sein werden, bis spätestens 5 Tage
nach dem Umtauschtermin zurückzugeben. Erfolgt dies nicht, wird bis zur tatsächlichen
Rückgabe die volle monatliche Rate zusätzlich berechnet.
Kündigung seitens des Kunden
Vor dem ersten Geltungstag eines Geltungszeitraums kann eine Zeitkarte im Abonnement kostenlos zurückgegeben werden.
Eine Zeitkarte im Abonnement kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum selben Kalendertag wie dem ersten Geltungstag des Abos gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie kann auch per E-Mail oder über das Aboportal erfolgen. Zum Wirksamwerden der Kündigung müssen alle Wertmarken, die nach
dem Kündigungstermin gültig sind oder noch gültig sein werden, an die Bayerische
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Oberlandbahn GmbH zurückgesandt oder in einem Kundencenter der Bayerischen
Oberlandbahn GmbH abgegeben werden. Werden die Wertmarken nicht spätestens
fünf Tage nach dem Kündigungstermin zurückgegeben, ist bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe der Wertmarken die monatliche Abo-Rate zu bezahlen.
Bei einer vorzeitigen Kündigung wird für den abgelaufenen Geltungszeitraum der Differenzbetrag zum Preis einer Monatskarte nacherhoben. Dies gilt nicht, wenn die Vertragslaufzeit bereits mindestens 12 Monate gedauert hat. In diesen Fällen ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum selben Kalendertag wie dem ersten Geltungstag des Abos ohne Nachzahlung möglich.
Wurden dem Inhaber einer persönlichen Abo-Zeitkarte für Erwachsene Ersatzwertmarken ausgestellt ist eine Kündigung im Geltungszeitraum der Ersatzwertmarken ausgeschlossen.
Kündigung seitens der Bayerischen Oberlandbahn GmbH
Kann der jeweilige Monatskartenpreis mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden
oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben
oder wird das SEPA-Mandat widerrufen, so kann das Abonnement vom Aboservice der
Bayerischen Oberlandbahn GmbH gekündigt werden durch
a) fristlose Kündigung
Ist eine Abbuchung nicht möglich, hat die Bayerische Oberlandbahn GmbH das Recht,
den Vertrag fristlos zu kündigen
oder
-
wenn der Kunde den Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer
Frist von 14 Tagen beglichen hat
wenn bereits drei Rücklastschriften innerhalb von 12 Monaten entstanden sind
und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass im Falle einer erneuten Rücklastschrift die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Der Kunde ist verpflichtet, nach Zugang der Kündigungserklärung die Abo-Zeitkarte unverzüglich der Bayerischen Oberlandbahn GmbH zurückzugeben. Die Kündigung erfolgt
unter aufschiebender Wirkung des Zugangs der Abo-Zeitkarte an die Bayerische Oberlandbahn GmbH. Der Kunde hat den monatlichen Einzugsbetrag bis einschließlich des
Monats, in dem die Abo-Zeitkarte der Bayerischen Oberlandbahn GmbH zugeht, weiter
zu entrichten.
Wird die Abo-Zeitkarte nicht zurückgegeben, so gilt die fristlose Kündigung als ordentliche Kündigung. Für den zurückgelegten Teilzeitraum hat der Kunde den Unterschiedsbetrag zwischen einer regulären Monats-Zeitkarte und der Abo-Zeitkarte zu entrichten.
Dies gilt nicht, wenn die Vertragslaufzeit bis zur fristlosen Kündigung mindestens 12
Monate betragen hat.
b) ordentliche Kündigung
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Das Abonnement kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Geltungsjahres
schriftlich gekündigt werden.
Die ordentliche Kündigung kann auch ohne vorliegende Zahlungsschwierigkeiten mit
einer Frist von einem Monat zum Ende eines Geltungsjahres erfolgen.
2.4.4.2 Aboportal
Die Bayerische Oberlandbahn GmbH bietet ein onlinebasiertes FahrkartenVertriebssystem an. Über dieses Aboportal können Zeitkarten im Abonnement online
abgeschlossen und verwaltet werden. Dies beinhaltet den Abschluss des Abonnements,
den Umtausch in ein anderes Abo, die Kündigung des Abos und/oder Änderungen der
Kundendaten oder.
2.4.4.3 Zeitkarten im Abonnement für Erwachsene
Geltungsbereich und Geltungsdauer
In Abhängigkeit von der Zahlungsweise und der Geltungsdauer werden Monatskarten
im Abonnement als „Abo-Monatskarte“, „Mini-Abo“ oder „Jahreskarte“ bezeichnet.
Die Abo-Monatskarte und die Jahreskarte gelten für beliebig viele Fahrten in der auf der
Fahrkarte angegebenen Relation in den Zügen des Nahverkehrs für 12 aufeinanderfolgende Monate. Der erste Geltungstag kann beliebig gewählt werden. Die Karten gelten
über den letzten Geltungstag hinaus bis 12.00 Uhr des folgenden Werktages. Ist dieser
letzte Geltungstag ein Samstag, so gilt die Fahrkarte bis Montag 12.00 Uhr.
Die Mini-Abo-Monatskarte gilt für beliebig viele Fahrten in der auf der Fahrkarte angegebenen Relation in den Zügen des Nahverkehrs für drei aufeinanderfolgende Monate.
Der erste Geltungstag kann beliebig gewählt werden. Die Karte gilt über den letzten Geltungstag hinaus bis 12.00 Uhr des folgenden Werktages. Ist der letzte Geltungstag ein
Samstag, so gilt die Fahrkarte bis Montag 12.00 Uhr.
Abo-Monatskarten und Jahreskarten verlängern sich jeweils um ein Jahr, sofern sie
nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Jahres gekündigt werden. Die Mini-AboMonatskarte endet automatisch nach 3 Monaten, eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Mitnahmemöglichkeiten
Die Abo-Monatskarte und die Jahreskarte ermöglicht am Samstag (und bis 3.00 Uhr
sonntags) die Mitnahme einer weiteren erwachsenen Person sowie bis zu drei eigenen
Kindern / Enkelkindern.
Beim Mini-Abo besteht keine Mitnahmemöglichkeit.
Verlust
Bei Verlust einer Wertmarke einer persönlichen Abo-Monatskarte oder persönlichen
Jahreskarte wird einmalig gegen ein Bearbeitungsentgelt eine Ersatzwertmarke ausgestellt. Die Höhe des Bearbeitungsentgelts ist in den Preisblättern angegeben. Die ursprünglich ausgegebene Karte verliert mit Zugang der Ersatzkarte ihre Gültigkeit und ist
bei Wiederauffinden unverzüglich zurückzugeben.
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Bei Verlust von übertragbaren Erwachsenen-Zeitkarten im Abonnement kann kein Ersatz geleistet werden.
Preisberechnung
Es gelten die Preise der Preistafel I im Anhang 2.
Bei Tarifänderungen wird der Abbuchungsbetrag entsprechend angepasst. Eine gesonderte Mitteilung erfolgt nicht.
2.4.4.4 Zeitkarten im Abonnement für Schüler
Geltungsbereich und Geltungsdauer
Die Schüler-Abo-Monatskarte (Selbstzahler) gilt für beliebig viele Fahrten in der auf der
Fahrkarte angegebenen Relation in den Zügen des Nahverkehrs für 12 aufeinanderfolgende Monate. Der erste Geltungstag kann beliebig gewählt werden. Die Karten gelten
über den letzten Geltungstag hinaus bis 12.00 Uhr des folgenden Werktages. Ist der
letzte Geltungstag ein Samstag, so gilt die Fahrkarte bis Montag 12.00 Uhr. AboZeitkarten für Schüler sind jährlich neu zu beantragen.
Schüler-Abo-Monatskarten, die durch die Schulwegkostenträger ausgegeben werden,
beginnen immer zum Ersten eines Kalendermonats.
Mitnahmemöglichkeiten
Schüler-Abo-Monatskarten enthalten keine zusätzlichen Mitnahmemöglichkeiten.
Verlust
Bei Verlust der Wertmarke wird einmalig gegen ein Bearbeitungsentgelt eine Ersatzwertmarke ausgestellt. Die Höhe des Bearbeitungsentgelts ist in den Preisblättern angegeben. Die ursprünglich ausgegebene Karte verliert mit Zugang der Ersatzkarte ihre
Gültigkeit und ist bei Wiederauffinden unverzüglich zurückzugeben. Wurden dem Inhaber einer Schüler-Abo-Zeitkarte Ersatzwertmarken ausgestellt, ist eine Kündigung während deren Geltungszeitraum ausgeschlossen.
Kündigung
Bei einer vorzeitigen Kündigung wird für den abgelaufenen Geltungszeitraum der Differenzbetrag zum Preis einer Schüler-Monatskarte nacherhoben.
Preisberechnung
Es gelten die Preise der Preistafel I im Anhang 2.
Bei Tarifänderungen wird der Abbuchungsbetrag entsprechend angepasst. Eine gesonderte Mitteilung erfolgt nicht.
Sonstiges
Die Schüler-Abo-Monatskarte ist nur mit Unterschrift des Karteninhabers und in Verbindung mit einer auf die gleiche Person ausgestellten Berechtigungskarte gültig (siehe
2.4.3).
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Der Erwerb von Schüler-Abo-Monatskarten für eine kürzere als auf der Berechtigungskarte angegebene Teilstrecke ist möglich.
2.4.5 BOB-Jobticket
Grundlage
Die Bayerische Oberlandbahn GmbH kann gemäß § 7 Abs. 1 der EisenbahnVerkehrsordnung (EVO) ohne Bindung an die Tarife Entgelte mit Großkunden vereinbaren (Sonderabmachungen).
Die Bayerische Oberlandbahn GmbH kann mit Großkunden eine Großkundenvereinbarung (Sonderabmachung) für deren Mitarbeiter vereinbaren.
Geltungsbereich und Geltungsdauer
Das BOB-Job-Ticket gilt als Jahreskarte mit jährlicher oder monatlicher Abbuchung für
beliebig viele Fahrten für die auf der Fahrkarte angegebene Relation im Geltungszeitraum. Das BOB-Job-Ticket wird als persönliche Karte an die Mitarbeiter des Großkunden für die 1. oder 2. Wagenklasse ausgegeben.
Mitnahmemöglichkeit
Beim BOB-Job-Ticket ist keine Mitnahme weiterer Personen möglich.
Verkauf
BOB-Job-Tickets werden vom Mitarbeiter direkt bei der Bayerischen Oberlandbahn
GmbH bestellt und über den Abo-Service ausgegeben. Der Bestellschein muss bis zum
15. des Vormonats, ab dem die Jahreskarte gelten soll, dem Abo-Service vorliegen.
BOB-Job-Tickets können nur mit Laufzeitbeginn zum Monatsersten bestellt werden.
Das BOB-Job-Ticket wird gegen Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats zur einmaligen Abbuchung der gesamten Summe oder zur monatlichen Abbuchung des Abopreises erworben.
Das BOB-Job-Ticket verlängert sich automatisch, wenn nicht mit einer Frist von einem
Kalendermonat zum Ende des jeweiligen Geltungsjahres schriftlich gekündigt wird.
Kann der Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird
die Lastschrift vom Kontoinhaber trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder das
SEPA Lastschriftmandat widerrufen, so gilt 2.4.4.1 (Grundsätze des Abo-Verfahrens)
entsprechend.
Verlust, Kündigung und Fahrgelderstattung
Die Regelungen der Erwachsenen-Jahreskarte und Abo-Monatskarte (2.4.4) gelten unter Berücksichtigung des Großkundenrabattes entsprechend.
Preisberechnung
Für die Preisberechnung beim BOB-Job-Ticket werden der Kilometerpreis der bestellten
Relation für Jahreskarten (einmalige Zahlung) bzw. die Abo-Monatskarte (monatliche
Zahlung) gemäß der einschlägigen Preistafel im Anhang 2 und die aus den jeweiligen
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Vereinbarungen hervorgehenden Rabatte zugrunde gelegt. Bei Tarifänderungen wird
der Abbuchungsbetrag ab dem Änderungsdatum entsprechend angepasst. Bei jährlicher Zahlungsweise erfolgt die Anpassung automatisch bei Vertragsverlängerung. Eine
gesonderte Mitteilung erfolgt nicht.
2.5
Pauschalpreistickets
Sortiment:
-
Guten Tag Ticket
Oberland-Ticket
BOB-MVV-Ticket
BOB-MVV-Single-Ticket
Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket
Kombi-Freizeittickets
PanoramaPass
Eintrag des Namens und des Datums auf der Fahrkarte
Pauschalpreistickets sind nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets der Geltungstag sowie der Name und Vorname des Ticket-Inhabers mit der längsten Reisestrecke eingetragen sind. Diese Angaben sind vor Fahrtantritt unauslöschlich
und lesbar in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Durch nachträgliche Änderungen des Namens und/oder des Geltungstages wird ein
Pauschalpreisticket ungültig.
Mitnahmemöglichkeit weiterer Reisender
Bei Pauschalpreistickets, die die Mitnahme von Mitreisenden gestatten, ist der Austausch von Personen nach Reiseantritt nicht möglich. Mitreisende dürfen unterwegs dazu- oder aussteigen.
Die entgeltliche Mitnahme von Mitreisenden ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt.
Die Mitnahme von Fahrrädern anstelle von Personen ist nicht gestattet.
Verlust
Bei Verlust eines Pauschalpreistickets kann kein Ersatz geleistet werden.
Fahrgelderstattung
Fahrgelderstattung und Umtausch sind bei der Nichtnutzung oder Teilnutzung eines
Pauschalpreistickets ausgeschlossen.
Übergang in die 1. Klasse
Die oben genannten Pauschalpreistickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgestellt. Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
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Fahrgastrechte
Bei den Pauschalpreistickets handelt es sich i. S. d. § 5 der EVO um Fahrkarten, für die
ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt bezahlt wurde. Bei der Nutzung anderer
Züge aufgrund von Verspätungen oder Zugausfällen erfolgt keine Erstattung gegebenenfalls gezahlter Beförderungsentgelte oder Produktübergänge.
Sonstiges
Bei einer Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung des Kontrollpersonals die Identität des
Ticket-Inhabers durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
Der Weiterverkauf und/oder die Weitergabe aller Pauschalpreistickets ist nicht gestattet
und wird strafrechtlich verfolgt.
2.5.1 Guten Tag Ticket
Berechtigter Personenkreis
Das Guten Tag Ticket kann von 1, 2, 3, 4 oder 5 gemeinsam reisenden Personen genutzt werden. Vor dem Kauf der Fahrkarte hat die Wahl der genauen Personenzahl zu
erfolgen.
Eigene Kinder/Enkel bis zu 14 Jahren können bei der Ticket-Variante für 1 Person in
beliebiger Zahl kostenlos mitgenommen werden. Zusätzlich kann eine weitere Person
mitfahren, in diesem Fall ist der Kauf der Personenvariante für 2 Personen erforderlich.
In den Varianten ab einschließlich 3 Personen ist die kostenfreie Mitnahme eigener Kinder/Enkel bis zu 14 Jahren nicht möglich.
Bestimmung der Gruppengröße
Bei der Bestimmung der Gruppengröße zählt ein entgeltpflichtiges Kind als eine Person.
Die Regelung gilt analog für entgeltpflichtige Hunde.
Geltungsbereich
Das Guten Tag Ticket gilt für beliebig viele Fahrten am Geltungstag in allen Zügen der
Zuggattung BOB und der Zuggattung M. Aussteigen, Umsteigen, Rück- und Rundfahrten sind möglich.
Geltungsdauer
Das Guten Tag Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag
•
•
montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des folgenden Tages
an Samstagen, Sonntagen und an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen (auch 15.08.) gilt das Ticket bereits ab 0.00 Uhr und bis 3.00 Uhr
des Folgetages.
Preisberechnung:
Die Preise sind der Preistafel II im Anhang 2 zu entnehmen.
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2.5.2 BOB-MVV-Ticket, BOB-MVV-Single-Ticket
Berechtigter Personenkreis und Bestimmung der Gruppengröße
Das BOB-MVV-Ticket gilt für bis zu fünf gemeinsam reisende Personen. Zwei Kinder
zwischen 6 und 14 Jahren zählen als eine Person. Ein entgeltpflichtiger Hund kann kostenlos mitgenommen werden, jeder weitere entgeltpflichtige Hund zählt als eine Person.
Das BOB-MVV-Single-Ticket gilt für eine Person. Ein entgeltpflichtiger Hund kann kostenlos mitgenommen werden.
Geltungsbereich
Das BOB-MVV-Ticket / BOB-MVV-Single-Ticket gilt für beliebig viele Fahrten am Geltungstag in den Zügen der Zuggattung BOB sowie innerhalb des MVV im gesamten Innenraum in allen nach MVV-Tarif fahrenden Verkehrsmitteln. Aussteigen und Umsteigen, Rück- und Rundfahrten sind möglich.
Geltungsdauer
Das BOB-MVV-Ticket / BOB-MVV-Single-Ticket gilt montags bis freitags ab 9.00 Uhr; an
Samstagen, Sonntagen und an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen (auch 15.08.) bereits ab 0.00 Uhr.
Die Gültigkeit endet um
•
•
1.00 Uhr im MVV-Innenraum
3.00 Uhr in den Zügen der Zuggattung BOB
des auf den Geltungstag folgenden Tages.
Preisberechnung
Die Preise sind der Preistafel I im Anhang 2 zu entnehmen.
2.5.3 Oberland-Ticket
Berechtigter Personenkreis
Das Oberland-Ticket gilt für eine Person (ab 6 Jahre).
Geltungsbereich
Das Ticket gilt für beliebig häufige Fahrten am Geltungstag ausschließlich in den Zügen
der Zuggattung BOB. Aussteigen, Umsteigen, Rück- und Rundfahrten sind möglich.
Geltungsdauer
Das Oberland-Ticket gilt montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des folgenden
Tages. An Samstagen, Sonntagen und an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen
Wochenfeiertagen (auch 15.08.) gilt das Ticket bereits ab 0.00 Uhr und bis 3.00 Uhr des
Folgetages.
Preisberechnung
Es gelten die Preise aus der Preistafel I im Anhang 2.
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2.5.4 KombiTickets
Die KombiTickets werden als Eintritts- oder Teilnehmerkarte einer Freizeiteinrichtung mit
gleichzeitiger Fahrtberechtigung für die Züge der Bayerischen Oberlandbahn GmbH
ausgegeben. Die zeitliche und örtliche Gültigkeit ergibt sich aus dem Aufdruck auf dem
jeweiligen KombiTicket.
Da es sich bei den KombiTickets um saisonale Angebote handelt, werden diese hier
nicht detailliert aufgeführt. Informationen zu den Konditionen und Preisen sind im Internet, an den Automaten, in den Kundencentern und telefonisch erhältlich.
Die KombiTickets zählen zu den Pauschalpreistickets. Erstattung, Teilerstattung, Umtausch und Rückgabe sind daher ausgeschlossen.
Die Bayerische Oberlandbahn GmbH übernimmt keine Gewähr für wetterabhängige Pistenzustände und die Möglichkeit der Ausführung des Wintersports. Wir empfehlen daher, sich unmittelbar vor Reiseantritt in die Skigebiete über die Wintersportbedingungen
und Öffnungszeiten zu informieren.
2.5.5 PanoramaPass
Fahrkartenart
Der PanoramaPass stellt eine Fahrkarte dar, die gleichzeitig Vergünstigungen bei bestimmten Partnern aus den Bereichen Tourismus, Gastronomie, Freizeit und Einzelhandel ermöglicht.
Berechtigter Personenkreis
Es gelten die Bestimmungen des Guten Tag Tickets (siehe 2.5.1).
Bestimmung der Gruppengröße
Es gelten die Bestimmungen des Guten Tag Tickets (siehe 2.5.1).
Geltungsbereich
Es gelten die Bestimmungen des Guten Tag Tickets (siehe 2.5.1).
Geltungsdauer
Der PanoramaPass wird für die Dauer von einem, zwei oder drei Tagen angeboten. Die
im Ticket enthaltene Fahrberechtigung gilt immer bis 3 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. Montags bis freitags gilt die Fahrberechtigung ab 9.00 Uhr.
An Samstagen, Sonntagen und an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen (auch 15.08.) gilt das Ticket bereits ab 0.00 Uhr.
Preisberechnung:
Die
Preise
sind
der
Internetseite
http://www.panoramapass.de/
http://www.bayerische-oberlandbahn.de zu entnehmen.
oder
Sonstiges
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Die Kooperationspartner und die Konditionen der Vergünstigung werden unter der
Website http://www.panoramapass.de/ aufgeführt. Darüber hinaus gibt es eine Informationsbroschüre, die in allen Kundencentern und bei Ticketpartnern der Bayerischen
Oberlandbahn GmbH erhältlich ist.
Die Bayerische Oberlandbahn GmbH behält sich das Recht vor, die Kooperation mit
einzelnen Partnern jederzeit zu beenden, zu ändern oder zu erweitern.
2.5.6 Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket
Berechtigter Personenkreis
Das Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket kann von allen Vollzeitschülern erworben werden, die zum Zeitpunkt des ersten Ferientages nicht älter als 21 Jahre sind und im vor
den Sommerferien liegenden Schulhalbjahr eine der folgenden Schultypen besucht haben:
-
Allgemeinbildende Schulen
-
Berufliche Gymnasien
-
Schulen mit Berufsvorbereitungsjahr
-
Berufsfachschulen und Berufskollegs
-
Berufsoberschulen und Berufsaufbauschulen
-
Schulen des Gesundheitswesens
Voraussetzung für den Erwerb ist eine deutschsprachige Ausstellung der Schulbescheinigung.
Geltungsbereich
Das Ticket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten in allen Zügen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH.
Geltungsdauer
Das Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket gilt jeweils im Zeitraum der vom Kultusministerium festgelegten Sommerferien in Bayern.
Preisberechnung:
Der Preis des Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Tickets ist der Preistafel II in Anhang 2 zu
entnehmen.
Sonstiges
Das Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket besitzt nur Gültigkeit, wenn es zusammen mit
einer gültigen Schulbescheinigung (Original), Schülerausweis (Original) oder einer Kopie des aktuellen Zeugnisses vorgezeigt wird.
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Das Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket ist nicht übertragbar und vor Antritt der ersten
Fahrt vom Inhaber in den dafür vorgesehenen Feldern mit Kugelschreiber deutlich lesbar mit Name und Vorname in Druckbuchstaben auszufüllen.
2.6
Tarife für die Beförderung von Tieren und Sachen
2.6.1 Beförderung von Gepäck
Handgepäck, Kinderwagen, Krankenfahrstühle und sonstige Sachen können unentgeltlich mitgeführt werden. Näheres regelt § 13 der Beförderungsbedingungen.
2.6.2 Beförderung von Fahrrädern
Für die Mitnahme von Fahrrädern ist eine Fahrradkarte zu lösen. Fahrräder bis einschließlich 20 Zoll Reifengröße werden kostenlos befördert. Demontierte und komplett
verpackte, handelsübliche Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrräder (letztere
auch unverpackt) können als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern
diese unter oder über dem Sitz sicher verstaut werden können.
Bei Tickets, die die Mitnahme weiterer Personen erlauben, ist die Mitnahme eines Fahrrades anstelle einer Person nicht möglich.
Für die Beförderung von Fahrrädern gilt § 13 der Beförderungsbedingungen.
2.6.2.1 Radl-Monatskarte für Abonnement- und Jahreskarteninhaber
Grundsätze
Für die Mitnahme eines Fahrrades (mit mehr als 20 Zoll Reifengröße) wird für Inhaber
einer Zeitkarte im Abonnement die Radl-Monatskarte im Abonnement angeboten. Sie ist
nur gültig in Verbindung mit einer Monatskarte im Abonnement oder Jahreskarte des
BOB-Tarifs.
Die Radl-Monatskarte berechtigt zur Mitnahme eines Fahrrades i. S. d. § 13 der Beförderungsbedingungen.
Die Radl-Monatskarte kann auch für die Mitnahme eines fahrkartenpflichtigen Hundes
anstelle des Fahrrads genutzt werden.
Geltungsbereich und Geltungsdauer
Das Ticket ist in allen Zügen der Zuggattung BOB und dem von diesen Zügen befahrenen Streckennetz gültig.
Die Radl-Monatskarte hat eine Laufzeit von mindestens einem Monat und kann mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt werden. Sie gilt über den letzten Geltungstag hinaus bis 12.00 Uhr des nächsten Tages. Ist der letzte Geltungstag ein Samstag, so gilt
die Fahrkarte bis Montag 12.00 Uhr.
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Verkauf
Die Radl-Monatskarte wird nach Ausfüllen eines Bestellscheins ausgestellt und über
den Abo-Service der Bayerischen Oberlandbahn GmbH ausgegeben. Die Bestellscheine sind bei allen Verkaufsagenturen und Kundencentern der Bayerischen Oberlandbahn
GmbH sowie im Internet erhältlich.
Der Abo-Bestellschein muss mindestens 14 Tage vor dem Geltungsbeginn per Post an
den Aboservice der Bayerischen Oberlandbahn GmbH gesandt oder in einem Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn abgegeben werden.
Die Grundsätze zum Abo-Verfahren gelten entsprechend.
Verlust
Bei Verlust der Radl-Monatskarte wird einmalig gegen ein den Preisblättern zu entnehmenden Bearbeitungsentgelt eine Ersatzkarte ausgestellt.
Kündigung und Fahrgelderstattung
Das Abonnement kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Geltungsmonats schriftlich gekündigt werden. Das SEPA-Basislastschriftenverfahren wird
unverzüglich eingestellt. Zu viel abgebuchte Beträge werden ohne Erhebung eines Bearbeitungsentgelts erstattet. Die Regelungen des § 12 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen bleiben hiervon unberührt.
Wird die Monatskarte im Abonnement oder die Jahreskarte vor Ablauf des Geltungszeitraums vom Kunden bzw. der BOB gekündigt, so gilt diese Kündigung gleichzeitig auch
für die Radl-Monatskarte
Die Radl-Monatskarte ist bis zum 5. Tag nach Ende des Abonnements der BOB zurückzugeben.
Erstattung ist bei Nichtnutzung oder Teilnutzung ausgeschlossen.
Preisberechnung
Der Preis der Radl-Monatskarte ist der Preistafel im Anhang 2 zu entnehmen.
Bei Tarifänderung wird der Abbuchungsbetrag entsprechend angepasst. Eine gesonderte Mitteilung erfolgt nicht.
Sonstige Bestimmungen
Für den Transport von Fahrrädern gelten die Bestimmungen des § 13 der Allgemeinen
Beförderungsbedingungen.
2.6.2.2 Einzelfahrt-Radlkarte-BOB-Oberland
Grundsätze
Für die Mitnahme eines Fahrrades (mit mehr als 20 Zoll Reifengröße) kann eine entfernungsabhängige Einzelfahrt-Radlkarte-BOB-Oberland gelöst werden. Diese ist nur gültig in Verbindung mit einer gültigen Fahrkarte für mindestens dieselbe Strecke.
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In Begleitung ihrer Eltern/Großeltern dürfen Kinder bis zum Alter von einschließlich 14
Jahren ihr Fahrrad kostenlos mitnehmen. Voraussetzung ist, dass die Eltern/Großeltern
im Besitz einer gültigen Fahrradkarte sind.
Geltungsbereich und Geltungsdauer
Die Einzelfahrt-Radlkarte-BOB-Oberland wird nur für Strecken des BOB-Netzes angeboten, sie ist ausschließlich in den Zügen der Zuggattung BOB gültig. Sie berechtigt zur
Fahrradmitnahme in Richtung auf das Fahrtziel. Ein Unterbrechen der Fahrt und Umsteigen sind beliebig häufig möglich. Rund- und Rückfahrten sowie das mehrmalige Befahren gleicher Streckenabschnitte sind ausgeschlossen.
Die Einzelfahrt-Radlkarte-BOB-Oberland gilt am ausgewählten Geltungstag sowie bis
3 Uhr des Folgetages.
Preisberechnung
Für die Preisberechnung wird die Entfernung zwischen Einstiegs- und Ausstiegsbahnhof
zu Grunde gelegt. Es gelten die Preise für eine Einzelfahrt Kind in der 2. Wagenklasse
der Preistafel I im Anhang 2, höchstens bis zum Preis der Fahrradtageskarte Bayern.
Verlust und Fahrgelderstattung
Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet. Vor dem ersten Geltungstag kann die EinzelfahrtRadlkarte-BOB-Oberland kostenlos erstattet oder umgetauscht werden. Ab dem ersten
Geltungstag sind Fahrgelderstattung und Umtausch ausgeschlossen.
2.6.3 Beförderung von Tieren
Grundsätze
Für die Beförderung von Tieren gelten die Bestimmungen des § 13 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen.
Kostenlose Mitnahme kleiner Tiere
Kleine Tiere gemäß § 14 Abs. 3 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die in geeigneten Transportbehältnissen untergebracht sind, werden unentgeltlich befördert.
Hunde-Tarif
Für jeden entgeltpflichtigen Hund ist eine Fahrkarte zum Kindertarif erforderlich. Bei
Pauschalpreistickets und Ländertickets (z. B. Bayern-Ticket, Schönes-WochenendeTicket, BOB-MVV-Ticket) zählt ein Hund bei der Bestimmung der Gruppengröße als ein
Erwachsener.
Inhaber einer Abo-Monatskarte oder einer Jahreskarte können auch eine RadlMonatskarte für die Mitnahme eines Hundes in den Zügen der Zuggattung BOB kaufen.
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3
Fahrten im Anstoßverkehr der BOB
Anstoßverkehre sind Fahrten mit Start oder Ziel südlich von Holzkirchen in Zügen der
Zuggattung BOB, welche in der Reisekette weitere Schienenverkehrsunternehmen oder
Zuggattungen umfassen. Zwischen der Deutschen Bahn AG und den Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) kommen die Beförderungsbedingungen für Personen im
Anstoßverkehr der Eisenbahnunternehmen in Deutschland (BB Anstoßverkehr) zur Anwendung. Es werden durchgehende Fahrkarten ausgestellt zwischen
•
den Bahnhöfen auf den im Anhang genannten Strecken und den Bahnhöfen
der DB AG
•
den Bahnhöfen auf den im Anhang genannten Strecken und den Bahnhöfen
der NE
•
Bahnhöfen der NE im Durchgang über die DB AG.
Zur Ermittlung des Fahrpreises für die Strecken der BOB, der Deutschen Bahn AG und
jeder beteiligten Nichtbundeseigenen Eisenbahn werden die Fahrpreise getrennt berechnet und addiert. Anstoßpunkt ist Holzkirchen. Für die Preisermittlung des DB-Anteils
gelten die BB Personenverkehr Nr. 3.
Es werden folgende im NE-Blatt 534 angegebenen Fahrkarten im Wechselverkehr anerkannt:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Sparpreis
Gruppe&Spar
BahnCard
Zeitkarten
Besondere Personengruppen
Fahrradkarten und Fahrrad-Tageskarte Bayern
Schönes-Wochenende-Ticket
BayernTicket und Bayern-Ticket Nacht (1. und 2. Klasse)
Bayern-Böhmen-Ticket
Quer-durchs-Land-Ticket.
Die erforderlichen Tarifentfernungen und Übergangsbahnhöfe der BOB werden dem
NE-Blatt 534 des Tarifverzeichnisses (TfV 650) entnommen, die der übrigen NE-Bahnen
den NE-Blättern 401 ff..
Freifahrten und ermäßigte Fahrtkarten (z.B. das Regio-Ticket 50 M) von DBMitarbeitern, Pensionären und deren Angehörigen werden nicht anerkannt.
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4
Anerkennung von Fahrkarten nach anderen Tarifen
4.1
Grundsätze
Die Bayerische Oberlandbahn GmbH erkennt für Fahrten in den Zügen der Gattung
BOB und M Fahrkarten nach anderen Tarifen an. In diesen Fällen sind die jeweiligen
Tarifbestimmungen maßgebend.
4.2
Anerkennung des MVV-Tarif
Innerhalb des Gebiets des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) werden in
den Zügen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH alle MVV-Fahrkarten anerkannt. Im
Binnenverkehr des MVV gelten ausschließlich die Tarife des MVV; hierfür werden keine
Fahrkarten des Tarifs der Bayerischen Oberlandbahn GmbH oder der Deutschen Bahn
AG ausgestellt. Einzige Ausnahme ist der Preis für den Übergang in die 1. Klasse für
Binnenrelationen innerhalb des MVV.
Im MVV-Tarifgebiet halten die BOB-Züge fahrplanmäßig an folgenden Bahnhöfen:
Holzkirchen, Otterfing, München-Solln, München Siemenswerke, München Harras,
München Donnersbergerbrücke, München Hbf.
4.3
Anerkennung Sondertarif Schienenersatzverkehr (SEV)
Bei Baustellen oder bei größeren Störungen ist es teilweise erforderlich, den Schienenverkehr durch Busse zu ersetzen. Dieser Schienenersatzverkehr wird mit "SEV" abgekürzt. In den eingesetzten Bussen gelten die Tarifbestimmungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH. Die Mitfahrt in den Bussen ist nur mit einer gültigen Fahrkarte möglich.
Für Fahrgäste, die vor Fahrtantritt nicht in Besitz einer gültigen Fahrkarte sind, besteht
die Möglichkeit, sich beim Busfahrer einen „Meridian/BOB-Anfangsfahrschein“ zum
Preis von 1,00 € zu erwerben. Dieser berechtigt zur Fahrt in den eingesetzten Bussen
des SEV sowie zur anschließenden Fortsetzung der Fahrt in den Zügen der Gattung
BOB und Meridian. Beim mitfahrenden Zugbegleiter ist hierzu eine reguläre Fahrkarte
aufpreisfrei entsprechend der Tarifbestimmungen sowie der Gesamtrelation zu erwerben, der bereits entrichtete Preis des Meridian/BOB-Anfangsfahrscheins wird hierbei
angerechnet.
Für die Mitnahme von Fahrrädern kann kein „Meridian/BOB-Anfangsfahrschein erworben werden.
5
Gemeinschaftstarife
Die Bayerische Oberlandbahn GmbH bildet mit anderen Verkehrsunternehmen räumlich
und zeitlich begrenzte Gemeinschaftstarife.
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5.1
Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)
Die Bayerische Oberlandbahn GmbH und die ÖBB bieten einen preisreduzierten Übergangstarif (Kooperationstarif M/BOB-ÖBB) zwischen den Bahnhöfen der Bayerischen
Oberlandbahn GmbH und allen Bahnhöfen Österreichs an. Ermäßigungskarten wie
BahnCard, VORTEILScard bzw. RailPlus-Ermäßigungen werden auf die jeweiligen Tarife angewendet. Beide Tarife werden auf einem Fahrkartenbeleg gemeinsam ausgegeben. Gültigkeitsbestimmungen und Erstattungsregularien richten sich nach dem jeweils
ausgebenden Unternehmen. Mit Fahrkarten des Kooperationstarif M/BOB-ÖBB ist ein
Produktübergang auf IC/EC/ICE nicht möglich.
Es werden folgende Fahrkarten ausgegeben:
5.2
•
Einzelfahrkarte
•
Mehrpersonenfahrkarte (ab 2 Personen)
•
Wochenkarte
•
Jahreskarte
•
Fahrradticket / Hundeticket
Regionalverkehr Oberbayern (RVO)
Mit der Regionalverkehr Oberbayern GmbH (RVO) wird für Wochenkarten, Monatskarten, Abo-Monatskarten, Jahreskarte und Schüler-Monatskarten ein ermäßigter durchgehender Tarif zwischen allen Bahnhöfen der Zuggattung BOB und ausgewählten RVOStrecken festgelegt:
•
Stadtbusverkehr Bad Tölz
•
Tegernsee Bahnhof – Rottach-Egern
•
Gmund Bahnhof/Tegernsee Bahnhof – Weißach
•
Gmund Bahnhof – Bad Wiessee
Die übrigen hier vorliegenden Tarifbestimmungen bleiben davon unberührt.
6
Sonstige Dienstleistungen
Die Entgelte für die Erteilung von Bescheinigungen über Fahrpreise sowie für die Erteilung von Reiseauskünften sind den Preisblättern des Tarifs zu entnehmen. Das Entgelt
für eine Reiseauskunft wird bei einer entsprechenden Buchung angerechnet.
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7
Beförderung von Beamten der Polizei und der Bundespolizei
Beamte der Bundes- und Landespolizei in Dienstkleidung und mit Dienstausweis werden in der 2. Klasse unentgeltlich befördert. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist
nicht möglich. Ein Polizeihund kann unentgeltlich mitgenommen werden.
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Buch II
Tarifbestimmungen
für die Züge der Zuggattung M
der Bayerischen Oberlandbahn GmbH
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1
Grundsätze .............................................................................................................. 38
1.1 Geltungsbereich................................................................................................. 38
2
Fahrten ausschließlich im Binnenverkehr Meridian ................................................. 38
2.1 Grundsätzliche Tarifanwendung ........................................................................ 38
2.2 Meridian-Tarifangebote...................................................................................... 38
2.2.1 Gültigkeit von Fahrkarten nach einer Tarifanpassung ................................. 39
2.2.2 Zeitkarten ..................................................................................................... 39
2.2.3 Pauschalpreistickets .................................................................................... 42
2.2.4 Sonstiges ..................................................................................................... 46
3
Fahrten im Wechselverkehr Meridian ...................................................................... 47
4
Anerkennung von Fahrkarten nach anderen Tarifen ............................................... 47
4.1 Grundsätze ........................................................................................................ 47
4.2 Anerkennung des MVV-Tarif ............................................................................. 48
4.3 Anerkennung des SVV-Tarif .............................................................................. 48
4.4 Anerkennung Sondertarif Schienenersatzverkehr (SEV) ................................... 48
5
Gemeinschaftstarife................................................................................................. 49
5.1 Berchtesgadener Landbahn (BLB) .................................................................... 49
5.2 Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) .............................................................. 49
6
Sonstige Dienstleistungen ....................................................................................... 50
7
Beförderung von Beamten der Polizei und der Bundespolizei ................................. 50
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Grundsätze
1.1
Geltungsbereich
Diese Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme
von Sachen und Tieren auf den im Anhang 1 festgelegten Netzen und Strecken in den
Beförderungsmitteln der Bayerischen Oberlandbahn GmbH der Zuggattung M. Sie legen
die Entgeltbedingungen und Beförderungsentgelte fest und bilden zusammen mit den
„Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH“ den
Tarif der Bayerischen Oberlandbahn GmbH. Sie gelten gemäß § 1, Absatz 2 Nr. 7 der
„Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH“ nur,
soweit nicht andere TarifeVerbundtarife anwendbar sind und abweichende Regelungen
enthalten.
Auf der Strecke München Hbf – Holzkirchen findet eine gegenseitige Anerkennung von
in der Zuggattung BOB bzw. Zuggattung M gültigen Fahrkarten statt, d. h. es kann mit
einer gültigen Fahrkarte für die Gattung BOB auch die Gattung M und umgekehrt genutzt werden. Es gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen gemäß der erworbenen Fahrkarte.
2
Fahrten ausschließlich im Binnenverkehr Meridian
2.1
Grundsätzliche Tarifanwendung
Für Fahrten in den Zügen der Zuggattung M kommen die Beförderungsbedingungen der
Deutschen Bahn AG (BB DB) zur Anwendung.
Freifahrten und ermäßigte Fahrtkarten (z.B. das Regio-Ticket 50 M, DB Jobticket M) von
DB-Mitarbeitern, Pensionären und deren Angehörigen werden nicht anerkannt.
Folgende Fahrkarten für besondere Personengruppen werden anerkannt:
2.2
•
BahnCard 100 für Mandatsträger
•
DB-Mitarbeiterausweis in Verbindung mit einem Meridian-Gastfahrausweis
Meridian-Tarifangebote
Auf reinen Binnenrelationen der Zuggattung M können die nachstehenden Sonderangebote des Meridian-Tarifs erworben werden. Zwischen Holzkirchen und München Hbf
werden diese Angebote auch in den Zügen der Gattung BOB anerkannt.
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2.2.1 Gültigkeit von Fahrkarten nach einer Tarifanpassung
Fahrkarten nach diesem Tarif, die ohne festgelegten Geltungstag ausgegeben werden,
können nach einer Tarifanpassung längstens bis zu drei Kalendermonate nach dem Tag
der Tarifanpassung benutzt oder gegen Zahlung des Unterschiedsbetrags umgetauscht
werden. Danach verlieren nicht benutzte oder nicht umgetauschte Fahrkarten ihre Gültigkeit. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist können Fahrkarten nur gegen Bezahlung eines den Preistabellen zu entnehmenden Bearbeitungsentgelts erstattet werden.
2.2.2 Zeitkarten
Es gelten die „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten“ der DB AG
(Nr. 600/B). Ausgenommen sind die in 2.2.2.1 und 2.2.2.2 aufgeführten Angebote.
Die Verwaltung von Zeitkarten im Abonnement ist auch über das Aboportal der Bayerischen Oberlandbahn GmbH möglich.
2.2.2.1 Monatskarte 9 Uhr / Monatskarte 9 Uhr im Abo / Jahreskarte 9 Uhr
Geltungsbereich und Geltungsdauer
Die Monatskarte 9 Uhr gilt für beliebig viele Fahrten für die Dauer eines Monats in der
auf der Fahrkarte angegebenen Relation. Die Fahrkarte berechtigt nicht zur Nutzung der
Züge von montags bis freitags zwischen 6.00 und 9.00 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums
darf eine Fahrt weder begonnen noch beendet werden. An Samstagen, Sonntagen sowie den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Feiertagen (auch Mariä Himmelfahrt,
15.08.) entfällt die Sperrzeit.
Beim Kauf ist der erste Gültigkeitstag der Fahrkarte auszuwählen. Dieser wird maschinell auf die Fahrkarte aufgedruckt. Die Fahrkarte gilt über den letzten Geltungstag hinaus bis 12.00 Uhr des nächsten Werktages. Ist der letzte Geltungstag ein Samstag, so
gilt die Fahrkarte bis Montag 12.00 Uhr.
Bezug im Abonnement
Die Monatskarte 9 Uhr ist auch im Abonnement mit monatlicher Zahlweise (Monatskarte
9 Uhr im Abo) oder jährlicher Zahlweise (Jahreskarte 9 Uhr) zu beziehen. Es gelten
hierbei die Konditionen für Zeitkarten im Abonnement aus Buch I, Kapitel 2.4.4 der vorliegenden Tarifbestimmungen.
Mitnahmeregelung
Generell ist bei der Monatskarte 9 Uhr keine Mitnahme von weiteren Reisenden möglich.
Verkauf
Die Monatskarte 9 Uhr wird für Erwachsene für die 1. Klasse und die 2. Klasse ausgegeben und kann in einer persönlichen oder übertragbaren Variante erworben werden.
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Verlust
Bei Verlust einer Monatskarte 9 Uhr wird kein Ersatz geleistet.
Fahrgelderstattung, Umtausch
Für die Fahrgelderstattung und den Umtausch von Fahrkarten gilt § 12 der Allgemeinen
Beförderungsbedingungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH.
Preisberechnung
Es werden 25% Preisnachlass auf den übereinstimmenden Tarif nach BB DB gewährt.
Sonstiges
Der Inhaber einer persönlichen Monatskarte 9 Uhr hat vor der ersten Nutzung seinen
Namen unauslöschlich und lesbar auf der Zeitkarte einzutragen. Persönliche Zeitkarten
gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
Die gewerbsmäßige Nutzung übertragbarer Monatskarten 9 Uhr ist untersagt.
2.2.2.2 Meridian-Jobticket
Geltungsbereich und Geltungsdauer
Die Bayerische Oberlandbahn GmbH kann gem. § 7 Abs. 1 der EisenbahnVerkehrsordnung (EVO) ohne Bindung an die Tarife Entgelte mit Großkunden vereinbaren (Sonderabmachungen) für deren Mitarbeiter vereinbaren.
Das Meridian-Job-Ticket gilt als Jahreskarte mit jährlicher oder monatlicher Abbuchung
für beliebig viele Fahrten für die auf der Fahrkarte angegebene Relation im Geltungszeitraum. Es wird als persönliche Karte an die Mitarbeiter des Großkunden für die 1.
oder 2. Wagenklasse ausgegeben.
Verkauf
Meridian-Job-Tickets werden vom Mitarbeiter des Großkunden direkt bei der Bayerischen Oberlandbahn GmbH bestellt und über den Abo-Service ausgegeben. Der Bestellschein muss 14 Tage bevor die Jahreskarte gelten soll, dem Abo-Service vorliegen.
Das Meridian-Job-Ticket wird gegen Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats zur einmaligen Abbuchung der gesamten Summe oder zur monatlichen Abbuchung des Abonnementpreises ausgestellt.
Das Meridian-Job-Ticket verlängert sich automatisch, wenn nicht mit einer Frist von einem Kalendermonat zum Ende des jeweiligen Geltungsjahres schriftlich gekündigt wird.
Kann der Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird
die Lastschrift vom Kontoinhaber trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird
das SEPA Lastschriftmandat widerrufen, so gelten die Bedingungen aus Buch I, 2.4.4
dieser Tarifbestimmungen (Grundsätze des Abo-Verfahrens) entsprechend.
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Verlust, Kündigung und Fahrgelderstattung
Die Regelungen bei der Jahreskarte und Abo-Monatskarte gelten unter Berücksichtigung des Großkundenrabattes entsprechend.
Preisberechnung
Für die Preisberechnung des Meridian-Job-Tickets wird der Kilometerpreis der bestellten Relation für Jahreskarten (einmalige Zahlung) bzw. die Abo Monatskarte (monatliche Zahlung) gemäß der einschlägigen Preistafel im Anhang 2 und die aus den jeweiligen Vereinbarungen hervorgehenden Rabatte zu Grunde gelegt. Die Einordnung in die
jeweilige Rabattstaffel erfolgt anhand der Anzahl Jobtickets des Großkunden im entsprechenden Tarif (BB DB ggf. Verbundtarife). Den Nachweis führt der jeweilige Großkunde.
Bei Tarifänderungen wird der Abbuchungsbetrag ab dem Änderungsdatum entsprechend angepasst. Bei jährlicher Zahlungsweise erfolgt die Anpassung automatisch bei
Vertragsverlängerung. Eine gesonderte Mitteilung hierzu erfolgt nicht.
Mitnahmemöglichkeit
Das Meridian-Job-Ticket ermöglicht am Samstag (und bis 3.00 Uhr des darauffolgenden
Sonntags) die Mitnahme einer weiteren erwachsenen Person sowie bis zu drei eigenen
Kindern / Enkelkindern.
2.2.2.3 Kostenlose BahnCard 25
Bei der Bestellung einer persönlichen Abo-Monatskarte oder persönlichen Jahreskarte
über den Aboservice der Bayerischen Oberlandbahn GmbH nach dem BB DB-Tarif erhält der Abonnent einen Gutschein für eine BahnCard 25, sofern er den entsprechenden
Passus auf dem Antragsformular angekreuzt hat. Dies gilt nicht für die Monatskarte 9
Uhr im Abo sowie Jahreskarte 9 Uhr.
Der Gutscheinwert bemisst sich am Preis einer BahnCard 25 für die gleiche Klasse, für
die das Abonnement abgeschlossen wurde.
Anstelle des Gutscheins im Wert einer BahnCard 25 kann der Abonnent einer persönlichen Abo-Monatskarte oder persönlichen Jahreskarte nach dem BB DB-Tarif einen kostenlosen Stammplatz in den Zügen des Meridians reservieren. Näheres zur Reservierung ist in § 7, Absatz 4 der Beförderungsbedingungen geregelt.
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2.2.3 Pauschalpreistickets
Sortiment:
-
Guten Tag Ticket
PanoramaPass
50/50-Ticket
Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket
Eintrag des Namens und des Datums auf der Fahrkarte
Pauschalpreistickets sind nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets der Geltungstag sowie der Name und Vorname des Ticket-Inhabers mit der längsten Reisestrecke eingetragen sind. Diese Angaben sind vor Fahrtantritt unauslöschlich
und lesbar in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Durch nachträgliche Änderungen des Namens und/oder des Geltungstages wird ein
Pauschalpreisticket ungültig.
Mitnahmemöglichkeit weiterer Reisender
Bei Pauschalpreistickets, die die Mitnahme von Mitreisenden gestatten, ist der Austausch von Personen nach Reiseantritt nicht möglich. Mitreisende dürfen unterwegs dazu- oder aussteigen.
Die entgeltliche Mitnahme von Mitreisenden ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt.
Die Mitnahme von Fahrrädern anstelle von Personen ist nicht gestattet.
Verlust
Bei Verlust eines Pauschalpreistickets kann kein Ersatz geleistet werden.
Fahrgelderstattung
Fahrgelderstattung und Umtausch sind bei der Nichtnutzung oder Teilnutzung eines
Pauschalpreistickets ausgeschlossen.
Übergang in die 1. Klasse
Die oben genannten Pauschalpreistickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgestellt. Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
Fahrgastrechte
Bei den Pauschalpreistickets handelt es sich i. S. d. § 5 der EVO um Fahrkarten, für die
ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt bezahlt wurde. Bei der Nutzung anderer
Züge aufgrund von Verspätungen oder Zugausfällen erfolgt keine Erstattung gegebenenfalls gezahlter Beförderungsentgelte oder Produktübergänge.
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Sonstiges
Bei einer Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung des Kontrollpersonals die Identität des
Ticket-Inhabers durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
Der Weiterverkauf und/oder die Weitergabe aller Pauschalpreistickets ist nicht gestattet
und wird strafrechtlich verfolgt.
2.2.3.1 Guten Tag Ticket
Berechtigter Personenkreis
Das Guten Tag Ticket kann von 1, 2, 3, 4 oder 5 gemeinsam reisenden Personen genutzt werden. Vor dem Kauf der Fahrkarte hat die Wahl der genauen Personenzahl zu
erfolgen.
Eigene Kinder/Enkel bis zu 14 Jahren können bei der Ticket-Variante für 1 Person in
beliebiger Zahl kostenlos mitgenommen werden. Zusätzlich kann eine weitere Person
mitfahren, in diesem Fall ist der Kauf der Personenvariante für 2 Personen erforderlich.
In den Varianten ab einschließlich 3 Personen ist die kostenfreie Mitnahme eigener Kinder/Enkel bis zu 14 Jahren nicht möglich.
Bestimmung der Gruppengröße
Bei der Bestimmung der Gruppengröße zählt ein entgeltpflichtiges Kind als eine Person.
Die Regelung gilt analog für entgeltpflichtige Hunde.
Geltungsbereich
Das Guten Tag Ticket gilt für beliebig viele Fahrten am Geltungstag in allen Zügen der
Zuggattung BOB und der Zuggattung M. Aussteigen, Umsteigen, Rück- und Rundfahrten sind möglich.
Geltungsdauer
Das Guten Tag Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag
•
•
montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des folgenden Tages
an Samstagen, Sonntagen und an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen (auch 15.08.) gilt das Ticket bereits ab 0.00 Uhr und bis 3.00 Uhr
des Folgetages.
Preisberechnung:
Die Preise sind der Preistafel II im Anhang 2 zu entnehmen.
2.2.3.2 PanoramaPass
Fahrkartenart
Der PanoramaPass stellt eine Fahrkarte dar, die gleichzeitig Vergünstigungen bei bestimmten Partnern aus den Bereichen Tourismus, Gastronomie, Freizeit und Einzelhandel ermöglicht.
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Berechtigter Personenkreis
Es gelten die Bestimmungen des Guten Tag Tickets (2.2.3.1).
Bestimmung der Gruppengröße
Es gelten die Bestimmungen des Guten Tag Tickets (2.2.3.1).
Geltungsbereich
Es gelten die Bestimmungen des Guten Tag Tickets (2.2.3.1).
Geltungsdauer
Der PanoramaPass wird für die Dauer von einem, zwei oder drei Tagen angeboten. Die
im Ticket enthaltene Fahrberechtigung gilt immer bis 3 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. Montags bis freitags gilt die Fahrberechtigung ab 9.00 Uhr.
An Samstagen, Sonntagen und an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen (auch 15.08.) gilt das Ticket bereits ab 0.00 Uhr.
Preisberechnung:
Die
Preise
sind
der
Internetseite
http://www.panoramapass.de/
http://www.bayerische-oberlandbahn.de zu entnehmen.
oder
Sonstiges
Die Kooperationspartner und die Konditionen der Vergünstigung werden unter der
Website http://www.panoramapass.de/ aufgeführt. Darüber hinaus gibt es eine Informationsbroschüre, die in allen Kundencentern und bei Ticketpartnern der Bayerischen
Oberlandbahn GmbH erhältlich ist.
Die Bayerische Oberlandbahn GmbH behält sich das Recht vor, die Kooperation mit
einzelnen Partnern jederzeit zu beenden, zu ändern oder zu erweitern.
2.2.3.3 50/50-Ticket
Berechtigter Personenkreis
Das 50/50-Ticket gilt für eine Person.
Eigene Kinder/Enkelkinder bis zu 14 Jahren können stets kostenlos mitgenommen werden.
Geltungsbereich
Das 50/50-Ticket gilt für eine Hin- und eine Rückfahrt in den Zügen der Zuggattung M.
Es wird für Relationen bis zu 50 Kilometern zwischen Start- und Zielbahnhof angeboten.
Ein Stückeln des Tickets – also der Kauf mehrerer 50/50-Tickets für Relationen über
50 Kilometer oder die Kombination mit anderen Fahrkarten – ist nicht möglich.
13.12.2015
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Das Unterbrechen der Fahrt und Umsteigen innerhalb des Meridian-Netzes ist beliebig
häufig möglich. Rund- und Rückfahrten sowie mehrmaliges Befahren gleicher Streckenabschnitte sind ausgeschlossen.
Geltungsdauer
Das 50/50-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für eine Hinund Rückfahrt und zwar:
•
montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages
•
an Samstagen, Sonntagen sowie den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen
Feiertagen (auch Mariä Himmelfahrt, 15.08.) von 0.00 Uhr bis 3.00 Uhr des
Folgetages.
2.2.3.4 Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket
Berechtigter Personenkreis
Das Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket kann von allen Vollzeitschülern erworben werden, die zum Zeitpunkt des ersten Ferientages nicht älter als 21 Jahre sind und im vor
den Sommerferien liegenden Schulhalbjahr eine der folgenden Schultypen besucht haben:
-
Allgemeinbildende Schulen
-
Berufliche Gymnasien
-
Schulen mit Berufsvorbereitungsjahr
-
Berufsfachschulen und Berufskollegs
-
Berufsoberschulen und Berufsaufbauschulen
-
Schulen des Gesundheitswesens
Voraussetzung für den Erwerb ist eine deutschsprachige Ausstellung der Schulbescheinigung.
Geltungsbereich
Das Ticket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten in allen Zügen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH (BOB und Meridian).
Geltungsdauer
Das Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket gilt jeweils im Zeitraum der vom Kultusministerium festgelegten Sommerferien in Bayern.
Preisberechnung:
Der Preis des Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Tickets ist der Preistafel II in Anhang 2 zu
entnehmen.
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Sonstiges
Das Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket besitzt nur Gültigkeit, wenn es zusammen mit
einer gültigen Schulbescheinigung (Original), Schülerausweis (Original) oder einer Kopie des aktuellen Zeugnisses vorgezeigt wird.
Das Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket ist nicht übertragbar und vor Antritt der ersten
Fahrt vom Inhaber in den dafür vorgesehenen Feldern mit Kugelschreiber deutlich lesbar mit Name und Vorname in Druckbuchstaben auszufüllen.
2.2.4 Sonstiges
2.2.4.1 Gruppenreservierung
Reservierungsmöglichkeit
Für Fahrten mit Zügen der Zuggattung M besteht die Möglichkeit, für alle Gruppenteilnehmer Sitzplätze zu reservieren. Die Entgelte für die Reservierung sind den Preisblättern zu entnehmen. Für die Reservierung gilt § 7, Abs. 4 der allgemeinen Beförderungsbedingungen.
Anmeldung und Reservierung für Gruppen ab 16 Personen
Bei Gruppen, deren Größe mehr als 15 Personen umfasst, ist zur Disposition der Zugkapazitäten eine Anmeldung erforderlich. Der Verkauf erfolgt ausschließlich über die
Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn GmbH.
Die Anmeldung bei Gruppenfahrten muss grundsätzlich mindestens sieben Werktage im
Voraus erfolgen.
2.2.4.1 Anmeldung für Gruppen ab 16 Personen
Bei Gruppen, deren Größe mehr als 15 Personen umfasst, ist zur Disposition der Zugkapazitäten eine Anmeldung erforderlich. Der Verkauf erfolgt ausschließlich über die
Kundencenter der Bayerischen Oberlandbahn GmbH.
Montags bis freitags werden Richtung München zwischen Betriebsstart und 8:15 Uhr
keine Anmeldungen entgegengenommen. Richtung Salzburg und Kufstein werden keine
Anmeldungen im Zeitraum zwischen 16:30 Uhr und 19:00 angenommen
Die Anmeldung bei Gruppenfahrten muss grundsätzlich mindestens sieben Werktage im
Voraus erfolgen.
2.2.4.2 Sonderfall Fahrten zwischen dem Mangfalltal und München
Fahrten von Kolbermoor, Bad Aibling Kurpark, Bad Aibling, Heufeld, Hinrichssegen,
Heufeldmühle, Bruckmühl und Westerham nach München sind sowohl mit Umsteigen in
Rosenheim oder teilweise ohne Umsteigen in Holzkirchen möglich. Bei Wahl der preislich günstigsten Verbindung kann lediglich auf dieser Relation gefahren werden. Bei
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Bayerische Oberlandbahn GmbH
46 / 62
Kauf der teureren Verbindung, besteht vollständige Wahlfreiheit hinsichtlich der zu nutzenden Verbindung. Dies betrifft das gesamte relationsabhängige Fahrkartenangebot.
2.2.4.3 Beförderung von Fahrrädern
Für die Mitnahme von Fahrrädern ist eine Fahrradfahrkarte zu lösen. Fahrräder bis einschließlich 20 Zoll Reifengröße werden kostenlos befördert. Demontierte und komplett
verpackte, handelsübliche Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrräder (letztere
auch unverpackt) können als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern
diese unter oder über dem Sitz sicher verstaut werden können. Bei Tickets, die die Mitnahme weiterer Personen erlauben, ist die Mitnahme eines Fahrrades anstelle einer
Person nicht möglich.
Für die Beförderung von Fahrrädern gilt § 13 der Beförderungsbedingungen.
3
Fahrten im Wechselverkehr Meridian
Auf den Strecken
•
München Hbf – München Ost – Rosenheim – Kufstein
•
München Hbf – München Ost – Rosenheim – Salzburg Hbf
•
München Hbf – München Harras – Holzkirchen
•
Holzkirchen – Rosenheim
im ein- und ausbrechenden Verkehr in den Zügen der Zuggattung M der Bayerischen
Oberlandbahn GmbH werden alle Fahrkarten für Züge nach den Beförderungsbestimmungen der Deutschen Bahn AG (BB DB) anerkannt, sofern diese Fahrkarten auf diesen Strecken gemäß des Tarifs der Deutschen Bahn AG oder des Gemeinsamen Internationalen Tarifs für die Beförderung von Personen (SCIC) gültig sind.
4
Anerkennung von Fahrkarten nach anderen Tarifen
4.1
Grundsätze
Die Bayerische Oberlandbahn GmbH erkennt für Fahrten in den Zügen der Gattung M
Fahrkarten nach anderen Tarifen an. In diesen Fällen sind die jeweiligen Tarifbestimmungen maßgebend.
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Bayerische Oberlandbahn GmbH
47 / 62
4.2
Anerkennung des MVV-Tarif
Innerhalb des Gebiets des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) werden in
den Zügen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH alle MVV-Fahrkarten anerkannt. Im
Binnenverkehr des MVV gelten ausschließlich die Tarife des MVV; hierfür werden keine
Fahrkarten des Tarifs der Bayerischen Oberlandbahn GmbH oder der Deutschen Bahn
AG ausgestellt. Einzige Ausnahme ist der Preis für den Übergang in die 1. Klasse für
Binnenrelationen innerhalb des MVV.
Im MVV-Tarifgebiet bedienen die Meridian-Züge fahrplanmäßig folgende Bahnhöfe
a) Kursbuchstrecke 950/951 München Hbf – München Ost – Rosenheim – Kufstein/Salzburg:
München Hbf, München Ost, Grafing Bahnhof, Aßling (Oberbay).
b) Kursbuchstrecke 999.20/958 Strecke München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Kreuzstraße – Rosenheim:
Kreuzstraße, Holzkirchen, Deisenhofen, München-Solln, München Siemenswerke, München Harras, München-Mittersendling, München Heimeranplatz, München Donnersbergerbrücke, München Hbf.
Zwischen München Ost und Rosenheim halten nicht alle Züge an allen Stationen. Die
Gültigkeit des MVV-Tarifs beginnt bzw. endet am ersten bzw. letzten Halt der jeweiligen
Fahrt im MVV-Gebiet. Ein Verkauf von Fahrkarten des MVV-Tarifs im Zug findet nicht
statt.
4.3
Anerkennung des SVV-Tarif
Innerhalb des Gebiets des Salzburger Verkehrsverbund (SVV), zwischen den Haltestellen Teisendorf und Salzburg Hbf, werden in den Zügen der Zuggattung M der Bayerischen Oberlandbahn GmbH alle SVV-Fahrkarten anerkannt. Ein Verkauf von Fahrkarten des SVV-Tarifs findet im Zug nicht statt.
4.4
Anerkennung Sondertarif Schienenersatzverkehr (SEV)
Bei Baustellen oder bei größeren Störungen ist es teilweise erforderlich, den Schienenverkehr durch Busse zu ersetzen. Dieser Schienenersatzverkehr wird mit "SEV" abgekürzt. In den eingesetzten Bussen gelten die Tarifbestimmungen der Bayerischen Oberlandbahn GmbH. Die Mitfahrt in den Bussen ist nur mit einer gültigen Fahrkarte möglich.
Für Fahrgäste, die vor Fahrtantritt nicht in Besitz einer gültigen Fahrkarte sind, besteht
die Möglichkeit, sich beim Busfahrer einen „Meridian/BOB-Anfangsfahrschein“ zum
Preis von 1,00 € zu erwerben. Dieser berechtigt zur Fahrt in den eingesetzten Bussen
des SEV sowie zur anschließenden Fortsetzung der Fahrt in den Zügen der Gattung
BOB und Meridian. Beim mitfahrenden Zugbegleiter ist hierzu eine reguläre Fahrkarte
aufpreisfrei entsprechend der Tarifbestimmungen sowie der Gesamtrelation zu erwer13.12.2015
Bayerische Oberlandbahn GmbH
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ben, der bereits entrichtete Preis des Meridian/BOB-Anfangsfahrscheins wird hierbei
angerechnet.
Für die Mitnahme von Fahrrädern kann kein „Meridian/BOB-Anfangsfahrschein erworben werden.
5
Gemeinschaftstarife
Die Bayerische Oberlandbahn GmbH bildet mit anderen Verkehrsunternehmen räumlich
und zeitlich begrenzte Gemeinschaftstarife.
5.1
Berchtesgadener Landbahn (BLB)
Auf dem Streckenabschnitt zwischen Freilassing und Salzburg Hbf werden nachfolgende Angebote der Berchtesgadener Land Bahn (BLB) im Rahmen der jeweils gültigen
Tarifbestimmungen anerkannt:
5.2
-
BLB-TagesTicket plus Salzburg
-
BGL-Tagesticket Bus & Bahn
Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)
Die Bayerische Oberlandbahn GmbH und die ÖBB bieten einen preisreduzierten Übergangstarif (Kooperationstarif M/BOB-ÖBB) zwischen den Bahnhöfen der Bayerischen
Oberlandbahn GmbH und allen Bahnhöfen Österreichs an. Ermäßigungskarten wie
BahnCard, VORTEILScard bzw. RailPlus-Ermäßigungen werden auf die jeweiligen Tarife angewendet. Beide Tarife werden auf einem Fahrkartenbeleg gemeinsam ausgegeben. Gültigkeitsbestimmungen und Erstattungsregularien richten sich nach dem jeweils
ausgebenden Unternehmen. Mit Fahrkarten des Kooperationstarif M/BOB-ÖBB ist ein
Produktübergang auf IC/EC/ICE nicht möglich.
Es werden folgende Fahrkarten ausgegeben:
•
Einzelfahrkarte
•
Mehrpersonenfahrkarte (ab 2 Personen)
•
Wochenkarte
•
Jahreskarte
•
Fahrradticket / Hundeticket
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Bayerische Oberlandbahn GmbH
49 / 62
6
Sonstige Dienstleistungen
Die Entgelte für die Erteilung von Bescheinigungen über Fahrpreise sowie für die Erteilung von Reiseauskünften sind den Preisblättern des Tarifs zu entnehmen. Das Entgelt
für eine Reiseauskunft wird bei einer entsprechenden Buchung angerechnet.
7
Beförderung von Beamten der Polizei und der Bundespolizei
Beamte der Bundes- und Landespolizei in Dienstkleidung und mit Dienstausweis werden in der 2. Klasse unentgeltlich befördert. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist
nicht möglich. Ein Polizeihund kann unentgeltlich mitgenommen werden.
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ANHANG 1
Anwendungsbereich der Tarifbestimmungen
Die vorliegenden Tarifbestimmungen finden Anwendung auf den folgenden Kursbuchstrecken (KBS):
Netz der Zuggattung BOB
KBS 955:
München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Bayrischzell
KBS 956:
München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Lenggries
KBS 957:
München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Tegernsee
Netz der Zuggattung Meridian
KBS 950:
München Hbf – München Ost – Rosenheim – Kufstein
KBS 951:
München Hbf – München Ost – Rosenheim – Salzburg Hbf
KBS 999.20/958:
München Hbf – München Harras – Holzkirchen – Rosenheim
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Liniennetz von BOB und Meridian
Neues Liniennetz mit neuen Logos
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Anhang 2
Gebühren und Bearbeitungsentgelte
Missachtung des Rauchverbotes (mindestens)
Reinigungskosten bei Verunreinigung des Fahrzeuges (mindestens)
missbräuchliche Nutzung der Notbremse
Erhöhtes Beförderungsentgelt (mindestens)
Ermäßigtes erhöhtes Beförderungsentgelt
Zahlungsaufforderung/Mahngebühr
Bearbeitungsentgelt bei Erstattung, Teilerstattung, Umtausch, Rückgabe von Fahrkarten vor dem 1. Geltungstag der Fahrkarte (1)
Bearbeitungsentgelt bei Erstattung, Teilerstattung, Umtausch, Rückgabe von Fahrkarten ab dem 1. Geltungstag der Fahrkarte (1)
Bearbeitungsentgelt für Umtausch von ungültig gewordenen Fahrkarten nach einer Tarifanpassung (pro Fahrkarte)
Ausstellung einer Ersatzkarte nach Verlust einer persönlichen AboZeitkarte (2)
Bearbeitungsentgelt bei Fundsachenabholung
Bearbeitungsentgelt bei Fundsachenabholung, Meridian- und BOBStammkunden
Entgelt für Aufbewahrung, Versand und Verpackung bei postalischer
Zusendung von Fundsachen
Erteilung von Bescheinigungen über Fahrpreise
Erteilung von Reiseauskünften
60,00 €
60,00 €
200,00 €
60,00 €
7,00 €
7,00 €
kostenlos
17,50 €
5,00 €
10,00 €
5,00 €
kostenlos
20,00 €
2,50 €
2,00 €
(1) Gilt nur für Fahrscheine des BOB- und Meridian-Tarifs, es sei denn Erstattung, Teilerstattung, Umtausch oder Rückgabe sind gemäß der Tarifbestimmungen ausgeschlossen. Für Verbundtarif und
Fahrscheine des BB DB-Tarifs gelten deren jeweiligen Bestimmungen.
(2) Nur einmal innerhalb von 12 Kalendermonaten möglich.
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Tegernsee
Gmund (Tegernsee)
Moosrain
Lenggries
Obergries
Gaißach
Bad Tölz
Reichersbeuern
Schaftlach
Warngau
Bayrischzell
Osterhofen (Oberbay)
Geitau
Fischbachau
Fischhausen-Neuhaus
Schliersee
Hausham
Agatharied
Miesbach
Darching
Holzkirchen
Otterfing
M-Solln
M Siemenswerke
M Harras
M Donnersbergerbrücke
von / nach
[Preisstufe]
München Hbf
Preisstufen der BOB
München Hbf
13 15 16 16 17 18 19 19 19 20 13 14 15 16 16 17 18 15 15 16
M Donnersbergerbrücke
13 15 15 16 16 17 18 19 19 20 13 14 14 15 16 17 17 14 15 16
M Harras
M Siemenswerke
12 14 15 15 15 16 17 18 18 19 12 13 14 15 15 16 17 13 14 15
MVV-Tarif
11 13 14 14 15 16 17 17 18 18 11 12 13 14 15 15 16 13 13 14
M-Solln
11 13 14 14 15 16 17 17 18 18 11 12 13 14 14 15 16 13 13 14
Otterfing
4
8
9
9 10 11 12 12 13 13
4
6
7
9 10 10 11
7
8
9
Holzkirchen
3
7
8
9
9 10 11 12 12 13
2
5
6
8
9 10 10
6
7
9
4
6
6
7
9 10 10 11 11
6
7
9 10 10 11 12
9
9 10
1
2
3
5
9 10 11 12 12 13 14 11 11 12
Darching 13 13 12 11 11
4
3
Miesbach 15 15 14 13 13
8
7
4
1
7
8
Agatharied 16 15 15 14 14
9
8
6
1
Hausham 16 16 15 14 14
9
9
6
2
Schliersee 17 16 15 15 15 10
9
7
3
2
1
Fischhausen-Neuhaus 18 17 16 16 16 11 10
9
5
4
3
2
Fischbachau 19 18 17 17 17 12 11 10
7
6
5
4
2
Geitau 19 19 18 17 17 12 12 10
8
7
6
6
3
1
Osterhofen (Oberbay) 19 19 18 18 18 13 12 11
9
8
7
6
4
2
1
Bayrischzell 20 20 19 18 18 13 13 11
9
9
8
7
5
3
2
1
9
9
2
4
6
7
8
9 10 11 11 12 13 14 14 11 12 13
1
3
5
6
7
8 10 11 12 13 13 14 15 12 12 13
2
4
6
6
7 10 11 12 13 14 15 15 12 13 14
2
3
4
5 11 12 13 14 15 16 16 13 14 15
1
2
3 12 13 14 15 16 17 17 14 15 16
1
2 13 14 15 16 16 17 18 15 15 16
1 13 14 15 16 17 18 18 15 16 17
1
Warngau 13 13 12 11 11
4
2
6
Schaftlach 14 14 13 12 12
6
5
7 10 11 11 11 12 13 14 14 15
14 15 16 17 17 18 19 15 16 17
9 10 10 10 11 12 13 13 14
2
2
Reichersbeuern 15 14 14 13 13
7
6
9 11 11 12 12 13 14 15 15 16
4
2
Bad Tölz 16 15 15 14 14
9
8 10 12 12 13 13 14 15 16 16 17
6
4
Gaißach 16 16 15 15 14 10
4
6
7
9
9
3
5
7
2
4
5
7
8
1
3
5
2
2
3
5
6
3
4
6
1
3
4
5
6
8
9
9 10 12 13 13 14 15 16 16 17 17
7
5
3
1
Obergries 17 17 16 15 15 10 10 11 13 14 14 15 16 17 17 18 18
9
7
5
3
2
2
Lenggries 18 17 17 16 16 11 10 12 14 14 15 15 16 17 18 18 19
3
6
7
1
8
9 10
9
9 10
9
8
6
4
3
1
Moosrain 15 14 13 13 13
7
6
9 11 11 12 12 13 14 15 15 15
3
1
3
5
6
8
9
Gmund (Tegernsee) 15 15 14 13 13
8
7
9 11 12 12 13 14 15 15 16 16
5
3
4
6
7
9
9
1
Tegernsee 16 16 15 14 14
9
9 10 12 13 13 14 15 16 16 17 17
7
5
6
8
9 10 10
3
13.12.2015
Bayerische Oberlandbahn GmbH
1
3
2
2
54 / 62
Entfernungstafeln des Meridian
Großkarolinenfeld
Rosenheim
Raubling
Brannenburg
Flintsbach
Oberaudorf
Kiefersfelden
Kufstein
70
75
78
87
93
97
43
50
56
64
69
72
81
87
91
Grafing Bahnhof
14
21
27
35
40
43
52
58
62
Aßling (Oberbay)
7
14
20
28
33
36
45
51
55
7
13
21
26
29
38
44
48
6
14
19
22
31
37
41
8
13
16
25
31
35
5
8
17
23
27
3
12
18
22
9
15
19
6
10
Aßling (Oberbay)
62
Grafing Bahnhof
56
München Hbf
München Ost
München Ost
49
von/nach
[Tarif-Kilometer]
München Hbf
Ostermünchen
• Kursbuchstrecke 950 (München Hbf – Rosenheim – Kufstein)
MVV-Tarif
Ostermünchen 49 43 14 7
Großkarolinenfeld 56 50 21 14
7
Rosenheim 62 56 27 20 13
6
Raubling 70 64 35 28 21 14
8
Brannenburg 75 69 40 33 26 19 13
Flintsbach 78 72 43 36 29 22 16
5
8
3
Oberaudorf 87 81 52 45 38 31 25 17 12
9
Kiefersfelden 93 87 58 51 44 37 31 23 18 15
6
Kufstein 97 91 62 55 48 41 35 27 22 19 10
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Bayerische Oberlandbahn GmbH
4
4
55 / 62
München Hbf
München Ost
MVV-Tarif
Salzburg Hbf
Freilassing
Teisendorf
Traunstein
Bergen (Oberbay)
Übersee
Bernau a. Chiemsee
Prien a. Chiemsee
Bad Endorf
Rosenheim
Großkarolinenfeld
Ostermünchen
Aßling (Oberbay)
Grafing Bahnhof
München Ost
von/nach
[Tarif-Kilometer]
München Hbf
• Kursbuchstrecke 951 (München Hbf – Rosenheim – Salzburg Hbf)
49 56 62 79 87 92 100 108 115 132 144 151
43 50 56 73 81 86 94 102 109 126 138 145
Grafing Bahnhof
14 21 27 44 52 57 65 73 80 97 109 116
Aßling (Oberbay)
7 14 20 37 45 50 58 66 73 90 102 109
7 13 30 38 43 51 59 66 83 95 102
Ostermünchen 49 43 14
7
Großkarolinenfeld 56 50 21 14
7
Rosenheim 62 56 27 20 13
6 23 31 36 44 52 59 76 88 95
6
17 25 30 38 46 53 70 82 89
Bad Endorf 79 73 44 37 30 23 17
Prien a. Chiemsee 87 81 52 45 38 31 25 8
Bernau a. Chiemsee 92 86 57 50 43 36 30 13
8 13 21 29 36 53 65 72
5
Übersee 100 94 65 58 51 44 38 21 13
5 13 21 28 45 57 64
8 16 23 40 52 59
8
Bergen (Oberbay) 108 102 73 66 59 52 46 29 21 16
8 15 32 44 51
8
Traunstein 115 109 80 73 66 59 53 36 28 23 15
7 24 36 43
7
17 29 36
Teisendorf 132 126 97 90 83 76 70 53 45 40 32 24 17
Freilassing 144 138 109 102 95 88 82 65 57 52 44 36 29 12
Salzburg Hbf 151 145 116 109 102 95 89 72 64 59 51 43 36 19
12 19
7
7
Beachten Sie bitte die tarifliche Gleichstellung in München: Ab einer Entfernung von mehr als
100 Tarif-km wird Ihnen - unabhängig von Ihrem eigentlich Start-/Zielbahnhof in München - der
Preis für eine Fahrt zum Hauptbahnhof München berechnet.
13.12.2015
Bayerische Oberlandbahn GmbH
56 / 62
Rosenheim
Kolbermoor
Bad Aibling Kurpark
Bad Aibling
Heufeld
Hinrichssegen
Heufeldmühle
Bruckmühl
Westerham
Kreuzstraße
Holzkirchen
Deisenhofen
M-Solln
M Siemenswerke
M-Mittersendling
M Harras
M Heimeranplatz
M Donnersbergerbrücke
von/nach
[Tarif-Kilometer]
München Hbf
• Kursbuchstrecke 999.20/958 (Mangfalltal-Bahn)
München Hbf
51 58 60 61 62 65 66 70 74
M Donnersbergerbrücke
49 56 58 59 60 63 64 68 72
M Heimeranplatz
47 54 56 57 58 61 62 66 70
M Harras
45 52 54 55 56 59 60 64 68
M-Mittersendling
MVV-Tarif
44 51 53 54 55 58 59 63 67
M Siemenswerke
42 49 51 52 53 56 57 61 65
M-Solln
41 48 50 51 52 55 56 60 64
Deisenhofen
32 39 41 42 43 46 47 51 55
Holzkirchen
14 21 23 24 25 28 29 33 37
Kreuzstraße
Westerham 51 49 47 45 44 42 41 32 14
7 14 16 17 18 21 22 26 30
7
7
9 10 11 14 15 19 23
Bruckmühl 58 56 54 52 51 49 48 39 21 14
7
Heufeldmühle 60 58 56 54 53 51 50 41 23 16
9
2
Hinrichssegen 61 59 57 55 54 52 51 42 24 17 10
3
1
Heufeld 62 60 58 56 55 53 52 43 25 18 11
4
2
1
Bad Aibling 65 63 61 59 58 56 55 46 28 21 14
7
5
4
3
Bad Aibling Kurpark 66 64 62 60 59 57 56 47 29 22 15
8
6
5
4
1
Kolbermoor 70 68 66 64 63 61 60 51 33 26 19 12 10
9
8
5
4
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Bayerische Oberlandbahn GmbH
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Preistafel II – Meridian-Sonderfahrkarten
• Pauschalpreistickets
Meridian/BOB-Anfangsfahrschein
50/50-Ticket
Guten Tag Ticket 1 Person
Guten Tag Ticket 2 Personen
Guten Tag Ticket 3 Personen
Guten Tag Ticket 4 Personen
Guten Tag Ticket 5 Personen
Meridian-BOB-Schüler-Ferien-Ticket
1,00 €
10,20 €
21,00 €
26,00 €
31,00 €
36,00 €
41,00 €
38,00 €
• Stammplatzreservierung
Stammplatzreservierung für Inhaber eines
Meridian-Abonnements der 2. Klasse*
Stammplatzreservierung für Inhaber eines
Meridian-Abonnements der 1. Klasse*
39,95 €
je Sitzplatz und
Fahrplanjahr
kostenlos
* Meridian-Monatskarte im Abonnement, Meridian-Jahreskarte, Meridian-Jobticket, 9 UhrZeitkarten
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Bayerische Oberlandbahn GmbH
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• 9 Uhr-Zeitkarte
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Bayerische Oberlandbahn GmbH
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Monatskarte 9 Uhr
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Herausgeber:
V1.0
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83607 Holzkirchen
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