Schnee-Express Allgäu 15_16 - BB und GB

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte
des Aktionsangebots „Schnee-Express Allgäu“
Gültig vom 12. Dezember 2015 bis 3. April 2016
1.
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der
Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den InternetVerkauf von Fahrkarten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts
anderes ergibt.
2.
Aktionszeitraum
Das Aktionsangebot gilt jeweils am Samstag oder Sonntag innerhalb des
Aktionszeitraums vom 12. Dezember 2015 bis zum 3. April 2016. Der
Aktionszeitraum der Folgejahre wird jeweils rechtzeitig bekanntgegeben.
3.
Fahrkarten
3.1
Das Angebot Schnee-Express Allgäu kann von jedermann genutzt werden.
3.2
Das Angebot Schnee-Express Allgäu ist während des Aktionszeitraumes 1 Tag für
die auf der Fahrkarte angegebene Anzahl an Personen gültig.
3.3
Das Angebot Schnee-Express Allgäu berechtigt zur einmaligen Hin- und Rückfahrt
am eingetragenen Geltungstag in ausgewählten Zügen sowie auf bestimmten
Strecken der Produktklasse C (IRE, RE, RB, S-Bahn) der Verkehrsunternehmen der
DB Regio AG.
3.4
Des Weiteren beinhaltet das Angebot einen 1-Tages-Skipass. Dieser berechtigt am
eingetragenen Geltungstag zur Nutzung der Bergbahnen, mit denen eine besondere
Kooperationsvereinbarung getroffen wurde.
3.5
Die Fahrkarten enthalten einen Skipass-Coupon. Beim Vorzeigen der Fahrkarte im
Zug oder an den Liftstationen der beteiligten Bergbahnen wird dem Reisenden durch
die beteiligten Bergbahnen der entsprechende 1-Tages-Skipass ausgehändigt. Die
Fahrkarte verbleibt beim Reisenden und wird durch die beteiligten Bergbahnen
entwertet.
Dabei wird ein Kontroll-Vermerk auf der Fahrkarte angebracht. Ein Umtausch in eine
andere Tageskarte als auf der Fahrkarte angegeben ist nicht möglich.
3.6
Für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und
Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen
durchgeführt werden, gilt das Kombiticket Schnee-Express Allgäu nur dann, wenn
dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund,
der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder
Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der
regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften.
3.7
Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb
des Geltungsbereichs des Tickets angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten
bis zum ersten bzw. ab dem letzten Bahnhof des Geltungsbereichs für einen
deutschen Streckenabschnitt nach den Beförderungsbedingungen der DB (BB
Personenverkehr Nr. 3.2.1) erforderlich.
4.
Beförderungsentgelt für Personen
4.1
Der Festpreis beträgt:
„Schnee-Express
Allgäu“
Preis des
Kombi-Tickets
für
Personen
ab 18 Jahre
Ermäßigter Preis
des Kombi-Tickets
für
Personen
Auszubildende,
bis einschließlich
Schüler und
17 Jahre
Studierende
bis einschließlich
26 Jahre
Preiszone 1
64,50 €
43,50 €
43,50 €
Preiszone 2
54,50 €
43,50 €
43,50 €
Eigene Kinder/Enkelkinder bis einschl. 14 Jahren in Begleitung mindestens eines
Elternteils bzw. eines Großelternteils erhalten gratis einen 1-Tages-Skipass und
werden unentgeltlich im Zug, in den Bussen sowie in den Bergbahnen befördert,
wenn sie beim Fahrkartenkauf angegeben wurden. Beim Kauf im Zug werden diese
mitreisenden eigenen Kinder/Enkelkinder durch das Zugpersonal auf der Rückseite
händisch vermerkt.
4.2
Das ermäßigte Entgelt gilt nur in Verbindung mit einem entsprechenden Nachweis,
wie zum Beispiel einem Schüler- oder Studentenausweis. Dieser muss vom Inhaber
unaufgefordert bei der Fahrscheinkontrolle sowie bei der Ausgabe des Skipasses
durch die beteiligten Bergbahnen vorgezeigt werden.
4.3
Der Fahrkartenverkauf erfolgt ausschließlich an DB Automaten, im
personenbedienten Verkauf (ohne Servicegebühr), im Internet (Postversand) sowie
als Verkauf im Zug (ohne Bordpreis).
4.4
Das Kombi-Ticket Schnee-Express Allgäu wird nur für die 2. Wagenklasse
ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
4.5
Fahrtunterbrechungen sind ausgeschlossen.
5.
Erstattung und Umtausch
Umtausch und Erstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007
handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen
für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB
Personenverkehr). Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung
(EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr.
6.
Sonstige Bestimmungen
Es handelt sich bei dem Angebot um einen Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem
Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO).
Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges
aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
7.
Sicherung gegen Missbrauch
Der Weiterverkauf bzw. die Weitergabe von benutzten Fahrkarten des SchneeExpress Allgäu ist nicht gestattet.
Anlage
Geltungsbereich
des Aktionsangebots Schnee-Express Allgäu
Gültig vom 12. Dezember 2015 bis 3. April 2016 jeweils an Samstagen oder Sonntagen
Das Kombiticket Schnee-Express Allgäu berechtigt zur Nutzung der Ortsbusse in Oberstdorf
zu den beteiligten Bergbahnen und zurück. Die beteiligten Bergbahnen sind: Fellhornbahn,
Nebelhornbahn und Söllereckbahn. An den genannten Bergbahnen und nur am
eingetragenen Geltungstag ist der in das Kombiticket Schnee-Express Allgäu inkludierte
1-Tages-Skipass gültig.
Ein Kombi-Ticket Schnee-Express Allgäu, gütig zur einmaligen Hin- und Rückfahrt,
berechtigt ausschließlich zur Fahrt in den Zügen der DB Regio AG auf folgenden Strecken:
Preiszone 1
Verkehrsunternehmen
Strecken
Zugbindung / Verkehrsmittel
Es besteht Zugbindung auf der Hin- und Rückfahrt wie folgt:
Stuttgart Hbf – Ulm Hbf –
Memmingen Kempten (Allgäu) Hbf Oberstdorf
Nur am Samstag:
Hinfahrt (nach Oberstdorf):
RB 19297 (Stuttgart Hbf – Ulm Hbf)
nur am 12.12.15: RE 3931 (Ulm Hbf – Oberstdorf)
vom 19.12.15 bis einschließlich 2.4.16: RE 3881(Ulm Hbf –
Oberstdorf)
Rückfahrt (von Oberstdorf):
RE 57672 (Oberstdorf- Kempten(A)Hbf)
RE 57650 (Kempten(A)Hbf–Ulm Hbf)
RE 19246 (Ulm Hbf – Stuttgart Hbf)
DB Regio
Nur am Sonntag:
Hinfahrt (nach Oberstdorf):
RE 57391 (Stuttgart Hbf - Oberstdorf)
Rückfahrt (von Oberstdorf):
RE 57390 (Oberstdorf – Stuttgart Hbf)
S-Bahn Netz der Verkehrsund Tarifverbund Stuttgart
GmbH (VVS)
Es besteht keine Zugbindung.
Gültig nur in Zügen der Produktklasse C (nur S-Bahn)
Es besteht keine Zugbindung.
Heilbronn Hbf – Stuttgart Hbf
Tübingen Hbf – Plochingen
Gültig nur in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB, SBahn)
Preiszone 2
Verkehrsunternehmen
Strecken
Nürnberg Hbf – Augsburg Hbf – Buchloe
– Kaufbeuren – Oberstdorf
Lindau Hbf - Immenstadt –Oberstdorf
DB Regio
München Hbf – Buchloe - Kaufbeuren Oberstdorf
Ulm Hbf – Memmingen – Kempten Oberstdorf
Zugbindung / Verkehrsmittel
Es besteht keine Zugbindung.
Gültig nur in Zügen der Produktklasse C (IRE,
RE, RB)