Nutzungsentschädigung Lebensversicherung | Facto hilft - n-tv.de Home n-tv Live Politik Wirtschaft Teletext Börse Telebörse Sport now Panorama Zertifikate Unterhaltung Apps Technik Spiele http://firmen.n-tv.de/nutzungsentschaedigung-lebensversicherung.html Ratgeber Wissen Empfehlungen Auto Marhaba Wetter Themen Videos TV Bilderserien Startseite » Marktplatz » Firmen » Finanzen » Nutzungsentschädigung Lebensversicherung | Facto hilft FINANZEN 1 von 2 Impressum Donnerstag, 15. Oktober 2015 verantwortlich i.S.d. TMG Bekommen Kunden eine Nutzungsentschädigung, wenn die Lebensversicherung beendet wird? Zum Thema "Nutzungsentschädigungen" hat der Bundesgerichtshof am 29. Juli 2015 ein für Lebensversicherungskunden sehr wichtiges Urteil gesprochen (Aktenzeichen IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14) und damit die erweiterten Ansprüche von Versicherten klar definiert. Wer heute seine Lebensversicherung mit dem Widerrufsjoker beenden will, kann nicht mehr pauschal auf eine Nutzungsentschädigung pochen, sondern muss seinen Anspruch nachweisen können. Bekommen Kunden eine Nutzungsentschädigung, wenn die Lebensversicherung beendet wird? MEHR ZUM THEMA Facto Financial Services Widerruf einer Lebensversicherung Die Facto Financial Services GmbH unterstützt So arbeitet Facto deutschlandweit Lebensversicherungskunden bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. "Das Besondere an unserem Dienst ist, dass wir das notwendige Gutachten zur Bemessung des entgangenen Nutzens dem Kunden kostenlos zur Verfügung stellen, ebenso wie die juristische Erstberatung", so Facto-Initiator Michael Lotspeich. Facto finanziert sich durch ein individuelles und vom Ausgang des Verfahrens abhängiges Erfolgshonorar und sorgt, indem sie das Gutachten zur Verfügung stellt, dafür, dass der finanzielle Anspruch des LV-Kunden deutlich höher ausfällt als die Summe der bis zum Widerspruch geleisteten Prämien. Lotspeich erklärt: "Dadurch minimieren wir das Prozessrisiko für unsere Kunden und berechnen unser Honorar aus dem Mehrwert heraus, den unsere Kunden durch das Gutachten gewinnen!" Facto Financial Service GmbH Herr Benjamin Huber Romanstraße 18 80639 München Deutschland HRB 180657 Amtsgericht München T: 0049-89-944688120 @: [email protected] www.facto-fs.de Kategorien Beauty & Wellness Business Computer & Technik Dienstleistung Diverses Finanzen Garten & Hobby Mode & Schmuck Reisen & Tourismus Sport & Freizeit Zum Archiv Lebensversicherungskunden haben nicht nur ein Recht auf Prämienauszahlung, sondern auch auf eine Rückerstattung aus dem Nutzungsersatzrecht. Die Berechnung der Rückerstattung erfolgt bei Facto auf Basis der Eigenkapitalrendite der Gesellschaft und entspricht damit den Anforderungen des BGH-Urteils. Aus Prämienerstattung und Rückerstattung aus dem Nutzungsrecht berechnet sich der komplette Anspruch. Abgezogen werden können nur die von der Gesellschaft für den Kunden geleistete Kapitalertragssteuer und die Risikoanteile für konkret gewährten Versicherungsschutz. Interessant bei all diesen Zahlenspielen: Die Gewinne, die eine Lebensversicherung mit dem Geld eines Kunden macht, sind in aller Regel deutlich höher als die Rendite des Kunden. Was bedeutet entgangene Nutzung? Dem Versicherungsnehmer steht die Nutzung zu, die die Versicherungsgesellschaft mit seinen Prämien tatsächlich gezogen hat. Um diesen Wert zu ermitteln, braucht es komplexe Berechnungen. Dabei wird Jahr für Jahr ermittelt, welchen Gewinn die LV-Gesellschaft mit dem Geld des Kunden gemacht hat. Dazu wird errechnet, wie die Beiträge des Kunden aufgeteilt wurden. Die Aufteilung erfolgt wie folgt: • Sparanteil, also der Anteil, der tatsächlich für den Kunden angelegt wurde • Kosten und Risikobeiträge • Gewinn der Gesellschaft, den diese in ihr Eigenkapital überführt hat. Dieser Gewinnanteil wird mit der Eigenkapitalrendite verzinst. Diese Zahlen stehen zur Verfügung und können von den Unternehmen nicht angezweifelt werden. Die Addition der Jahresgewinne ergibt dann die Entschädigungssumme, auf die Versicherte für die komplette Beitragszeit Anspruch haben. Bis zum Urteil des BGH hatte man diesen Nutzen pauschal bemessen können, in der Hoffnung, mit der streitenden Lebensversicherung eine Einigung herbeiführen zu können. Die neue Situation verlangt eine deutliche und auch Prüfungen standhaltende Berechnung des Anspruchs 22.10.2015 10:46 Nutzungsentschädigung Lebensversicherung | Facto hilft - n-tv.de http://firmen.n-tv.de/nutzungsentschaedigung-lebensversicherung.html durch einen Experten, zum Beispiel einen Gutachter. Das "System Facto" übernimmt die Kosten für diesen Gutachter und minimiert so das Prozesskostenrisiko im gerichtlichen Verfahren: Geht das Verfahren verloren, dann müssen Facto-Kunden weder die Kosten für die juristische Erstberatung noch für die Erstellung des Gutachtens bezahlen. Die Folge des BGH-Urteils Die mit Facto kooperierenden Rechtsanwälte gehen davon aus, dass im außergerichtlichen Verfahren keine Anerkennung von Schadenersatz aus "entgangenem Nutzen" mehr anerkannt werden wird, solange das entsprechende Gutachten nicht vorliegt: "Versicherungen werden ab sofort jede über die Prämienrückerstattung hinausgehende Forderung ablehnen, wenn dem Widerspruch keine finanzmathematische Berechnung beigefügt wird", so die Experten. Wie können Lebensversicherungskunden jetzt vorgehen? Nach der Kontaktaufnahme zu Facto und der Beauftragung hilft ein Facto-Mitarbeiter vor Ort bei der Zusammenstellung der wichtigen Unterlagen. Daraus wird dann im Auftrag von Facto die Nutzungsentschädigung berechnet und eine juristische Ersteinschätzung durch einen Rechtsanwalt vorgenommen. Bis dahin entstehen keine Kosten für den Auftraggeber. Erst im ab jetzt vom Anwalt geführten Verfahren entstehen Kosten nach der Gebührenordnung für Anwälte. Geht das Verfahren verloren, verzichtet Facto auf die Berechnung des Dienstes. Die Anwaltskosten übernimmt regelmäßig die Rechtsschutzversicherung. Im Vergleich mit Mitbewerbern sind Factos Trümpfe das große Expertenwissen im Bereich der Gutachtenerstellung und die bisherigen Erfahrungen in der Durchsetzung dieser Ansprüche. EMPFEHLUNGEN 2 von 2 Facto Facto | Lebensversicherung kündigen Facto ermöglicht Anlegern die Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung. Machen Sie den Rücktritts-Check für Ihre Lebensversicherung! .. Impressum | Datenschutzerklärung | Datenschutzerklärung mobil | Informationen zu unserer Werbung | Nutzungsbedingungen Website | Nutzungsbedingungen Gewinnspiele | vermarktet von IP Deutschland GmbH | produziert von der Nachrichtenmanufaktur GmbH © n-tv.de Alle Rechte vorbehalten 22.10.2015 10:46 Nutzungsentschädigung Lebensversicherung | Facto hilft - n-tv.de Home n-tv Live Politik Wirtschaft Teletext Börse Telebörse Sport now Panorama Zertifikate Unterhaltung Apps Technik Spiele http://firmen.n-tv.de/nutzungsentschaedigung-lebensversicherung.html Ratgeber Wissen Empfehlungen Auto Marhaba Wetter Themen Videos TV Bilderserien Startseite » Marktplatz » Firmen » Finanzen » Nutzungsentschädigung Lebensversicherung | Facto hilft FINANZEN 1 von 2 Impressum Donnerstag, 15. Oktober 2015 verantwortlich i.S.d. TMG Bekommen Kunden eine Nutzungsentschädigung, wenn die Lebensversicherung beendet wird? Zum Thema "Nutzungsentschädigungen" hat der Bundesgerichtshof am 29. Juli 2015 ein für Lebensversicherungskunden sehr wichtiges Urteil gesprochen (Aktenzeichen IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14) und damit die erweiterten Ansprüche von Versicherten klar definiert. Wer heute seine Lebensversicherung mit dem Widerrufsjoker beenden will, kann nicht mehr pauschal auf eine Nutzungsentschädigung pochen, sondern muss seinen Anspruch nachweisen können. Bekommen Kunden eine Nutzungsentschädigung, wenn die Lebensversicherung beendet wird? Facto Financial Service GmbH Herr Benjamin Huber Romanstraße 18 80639 München Deutschland HRB 180657 Amtsgericht München T: 0049-89-944688120 @: [email protected] www.facto-fs.de MEHR ZUM THEMA Facto Financial Services Widerruf einer Lebensversicherung Die Facto Financial Services GmbH unterstützt So arbeitet Facto deutschlandweit Lebensversicherungskunden bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. "Das Besondere an unserem Dienst ist, dass wir das notwendige Gutachten zur Bemessung des entgangenen Nutzens dem Kunden kostenlos zur Verfügung stellen, ebenso wie die juristische Erstberatung", so Facto-Initiator Michael Lotspeich. Facto finanziert sich durch ein individuelles und vom Ausgang des Verfahrens abhängiges Erfolgshonorar und sorgt, indem sie das Gutachten zur Verfügung stellt, dafür, dass der finanzielle Anspruch des LV-Kunden deutlich höher ausfällt als die Summe der bis zum Widerspruch geleisteten Prämien. Lotspeich erklärt: "Dadurch minimieren wir das Prozessrisiko für unsere Kunden und berechnen unser Honorar aus dem Mehrwert heraus, den unsere Kunden durch das Gutachten gewinnen!" Kategorien Beauty & Wellness Business Computer & Technik Dienstleistung Diverses Finanzen Garten & Hobby Mode & Schmuck Reisen & Tourismus Sport & Freizeit Zum Archiv Lebensversicherungskunden haben nicht nur ein Recht auf Prämienauszahlung, sondern auch auf eine Rückerstattung aus dem Nutzungsersatzrecht. Die Berechnung der Rückerstattung erfolgt bei Facto auf Basis der Eigenkapitalrendite der Gesellschaft und entspricht damit den Anforderungen des BGH-Urteils. Aus Prämienerstattung und Rückerstattung aus dem Nutzungsrecht berechnet sich der komplette Anspruch. Abgezogen werden können nur die von der Gesellschaft für den Kunden geleistete Kapitalertragssteuer und die Risikoanteile für konkret gewährten Versicherungsschutz. Interessant bei all diesen Zahlenspielen: Die Gewinne, die eine Lebensversicherung mit dem Geld eines Kunden macht, sind in aller Regel deutlich höher als die Rendite des Kunden. Was bedeutet entgangene Nutzung? Dem Versicherungsnehmer steht die Nutzung zu, die die Versicherungsgesellschaft mit seinen Prämien tatsächlich gezogen hat. Um diesen Wert zu ermitteln, braucht es komplexe Berechnungen. Dabei wird Jahr für Jahr ermittelt, welchen Gewinn die LV-Gesellschaft mit dem Geld des Kunden gemacht hat. Dazu wird errechnet, wie die Beiträge des Kunden aufgeteilt wurden. Die Aufteilung erfolgt wie folgt: • Sparanteil, also der Anteil, der tatsächlich für den Kunden angelegt wurde • Kosten und Risikobeiträge • Gewinn der Gesellschaft, den diese in ihr Eigenkapital überführt hat. Dieser Gewinnanteil wird mit der Eigenkapitalrendite verzinst. Diese Zahlen stehen zur Verfügung und können von den Unternehmen nicht angezweifelt werden. Die Addition der Jahresgewinne ergibt dann die Entschädigungssumme, auf die Versicherte für die komplette Beitragszeit Anspruch haben. Bis zum Urteil des BGH hatte man diesen Nutzen pauschal bemessen können, in der Hoffnung, mit der streitenden Lebensversicherung eine Einigung herbeiführen zu können. Die neue Situation verlangt eine deutliche und auch Prüfungen standhaltende Berechnung des Anspruchs 22.10.2015 10:49 Nutzungsentschädigung Lebensversicherung | Facto hilft - n-tv.de http://firmen.n-tv.de/nutzungsentschaedigung-lebensversicherung.html durch einen Experten, zum Beispiel einen Gutachter. Das "System Facto" übernimmt die Kosten für diesen Gutachter und minimiert so das Prozesskostenrisiko im gerichtlichen Verfahren: Geht das Verfahren verloren, dann müssen Facto-Kunden weder die Kosten für die juristische Erstberatung noch für die Erstellung des Gutachtens bezahlen. Die Folge des BGH-Urteils Die mit Facto kooperierenden Rechtsanwälte gehen davon aus, dass im außergerichtlichen Verfahren keine Anerkennung von Schadenersatz aus "entgangenem Nutzen" mehr anerkannt werden wird, solange das entsprechende Gutachten nicht vorliegt: "Versicherungen werden ab sofort jede über die Prämienrückerstattung hinausgehende Forderung ablehnen, wenn dem Widerspruch keine finanzmathematische Berechnung beigefügt wird", so die Experten. Wie können Lebensversicherungskunden jetzt vorgehen? Nach der Kontaktaufnahme zu Facto und der Beauftragung hilft ein Facto-Mitarbeiter vor Ort bei der Zusammenstellung der wichtigen Unterlagen. Daraus wird dann im Auftrag von Facto die Nutzungsentschädigung berechnet und eine juristische Ersteinschätzung durch einen Rechtsanwalt vorgenommen. Bis dahin entstehen keine Kosten für den Auftraggeber. Erst im ab jetzt vom Anwalt geführten Verfahren entstehen Kosten nach der Gebührenordnung für Anwälte. Geht das Verfahren verloren, verzichtet Facto auf die Berechnung des Dienstes. Die Anwaltskosten übernimmt regelmäßig die Rechtsschutzversicherung. Im Vergleich mit Mitbewerbern sind Factos Trümpfe das große Expertenwissen im Bereich der Gutachtenerstellung und die bisherigen Erfahrungen in der Durchsetzung dieser Ansprüche. EMPFEHLUNGEN 2 von 2 Facto Facto | Lebensversicherung kündigen Facto ermöglicht Anlegern die Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung. Machen Sie den Rücktritts-Check für Ihre Lebensversicherung! .. Impressum | Datenschutzerklärung | Datenschutzerklärung mobil | Informationen zu unserer Werbung | Nutzungsbedingungen Website | Nutzungsbedingungen Gewinnspiele | vermarktet von IP Deutschland GmbH | produziert von der Nachrichtenmanufaktur GmbH © n-tv.de Alle Rechte vorbehalten 22.10.2015 10:49
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