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Startseite » Marktplatz » Firmen » Finanzen » Nutzungsentschädigung Lebensversicherung | Facto hilft
FINANZEN
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Impressum
Donnerstag, 15. Oktober 2015
verantwortlich i.S.d. TMG
Bekommen Kunden eine Nutzungsentschädigung,
wenn die Lebensversicherung beendet wird?
Zum Thema "Nutzungsentschädigungen" hat der Bundesgerichtshof am 29. Juli 2015 ein
für Lebensversicherungskunden sehr wichtiges Urteil gesprochen (Aktenzeichen IV ZR
384/14 und IV ZR 448/14) und damit die erweiterten Ansprüche von Versicherten klar
definiert. Wer heute seine Lebensversicherung mit dem Widerrufsjoker beenden will,
kann nicht mehr pauschal auf eine Nutzungsentschädigung pochen, sondern muss
seinen Anspruch nachweisen können.
Bekommen Kunden eine
Nutzungsentschädigung, wenn die
Lebensversicherung beendet wird?
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So arbeitet Facto
deutschlandweit Lebensversicherungskunden bei der
Durchsetzung ihrer Ansprüche. "Das Besondere an unserem Dienst ist, dass wir das
notwendige Gutachten zur Bemessung des entgangenen Nutzens dem Kunden kostenlos zur
Verfügung stellen, ebenso wie die juristische Erstberatung", so Facto-Initiator Michael Lotspeich.
Facto finanziert sich durch ein individuelles und vom Ausgang des Verfahrens abhängiges
Erfolgshonorar und sorgt, indem sie das Gutachten zur Verfügung stellt, dafür, dass der
finanzielle Anspruch des LV-Kunden deutlich höher ausfällt als die Summe der bis zum
Widerspruch geleisteten Prämien. Lotspeich erklärt: "Dadurch minimieren wir das Prozessrisiko
für unsere Kunden und berechnen unser Honorar aus dem Mehrwert heraus, den unsere
Kunden durch das Gutachten gewinnen!"
Facto Financial Service GmbH
Herr Benjamin Huber
Romanstraße 18
80639 München
Deutschland
HRB 180657
Amtsgericht München
T: 0049-89-944688120
@: [email protected]
www.facto-fs.de
Kategorien
Beauty & Wellness
Business
Computer & Technik
Dienstleistung
Diverses
Finanzen
Garten & Hobby
Mode & Schmuck
Reisen & Tourismus
Sport & Freizeit
Zum Archiv
Lebensversicherungskunden haben nicht nur ein Recht auf Prämienauszahlung, sondern auch
auf eine Rückerstattung aus dem Nutzungsersatzrecht. Die Berechnung der Rückerstattung
erfolgt bei Facto auf Basis der Eigenkapitalrendite der Gesellschaft und entspricht damit den
Anforderungen des BGH-Urteils. Aus Prämienerstattung und Rückerstattung aus dem
Nutzungsrecht berechnet sich der komplette Anspruch. Abgezogen werden können nur die von
der Gesellschaft für den Kunden geleistete Kapitalertragssteuer und die Risikoanteile für konkret
gewährten Versicherungsschutz. Interessant bei all diesen Zahlenspielen: Die Gewinne, die eine
Lebensversicherung mit dem Geld eines Kunden macht, sind in aller Regel deutlich höher als
die Rendite des Kunden.
Was bedeutet entgangene Nutzung?
Dem Versicherungsnehmer steht die Nutzung zu, die
die Versicherungsgesellschaft mit seinen Prämien
tatsächlich gezogen hat. Um diesen Wert zu ermitteln,
braucht es komplexe Berechnungen. Dabei wird Jahr
für Jahr ermittelt, welchen Gewinn die LV-Gesellschaft
mit dem Geld des Kunden gemacht hat. Dazu wird
errechnet, wie die Beiträge des Kunden aufgeteilt
wurden. Die Aufteilung erfolgt wie folgt:
• Sparanteil, also der Anteil, der tatsächlich für den
Kunden angelegt wurde
• Kosten und Risikobeiträge
• Gewinn der Gesellschaft, den diese in ihr
Eigenkapital überführt hat. Dieser Gewinnanteil wird
mit der Eigenkapitalrendite verzinst.
Diese Zahlen stehen zur Verfügung und können von
den Unternehmen nicht angezweifelt werden. Die Addition der Jahresgewinne ergibt dann die
Entschädigungssumme, auf die Versicherte für die komplette Beitragszeit Anspruch haben.
Bis zum Urteil des BGH hatte man diesen Nutzen pauschal bemessen können, in der Hoffnung,
mit der streitenden Lebensversicherung eine Einigung herbeiführen zu können. Die neue
Situation verlangt eine deutliche und auch Prüfungen standhaltende Berechnung des Anspruchs
22.10.2015 10:46
Nutzungsentschädigung Lebensversicherung | Facto hilft - n-tv.de
http://firmen.n-tv.de/nutzungsentschaedigung-lebensversicherung.html
durch einen Experten, zum Beispiel einen Gutachter. Das "System Facto" übernimmt die Kosten
für diesen Gutachter und minimiert so das Prozesskostenrisiko im gerichtlichen Verfahren: Geht
das Verfahren verloren, dann müssen Facto-Kunden weder die Kosten für die juristische
Erstberatung noch für die Erstellung des Gutachtens bezahlen.
Die Folge des BGH-Urteils
Die mit Facto kooperierenden Rechtsanwälte gehen davon aus, dass im außergerichtlichen
Verfahren keine Anerkennung von Schadenersatz aus "entgangenem Nutzen" mehr anerkannt
werden wird, solange das entsprechende Gutachten nicht vorliegt: "Versicherungen werden ab
sofort jede über die Prämienrückerstattung hinausgehende Forderung ablehnen, wenn dem
Widerspruch keine finanzmathematische Berechnung beigefügt wird", so die Experten.
Wie können Lebensversicherungskunden jetzt vorgehen?
Nach der Kontaktaufnahme zu Facto und der Beauftragung hilft ein Facto-Mitarbeiter vor Ort bei
der Zusammenstellung der wichtigen Unterlagen. Daraus wird dann im Auftrag von Facto die
Nutzungsentschädigung berechnet und eine juristische Ersteinschätzung durch einen
Rechtsanwalt vorgenommen. Bis dahin entstehen keine Kosten für den Auftraggeber. Erst im ab
jetzt vom Anwalt geführten Verfahren entstehen Kosten nach der Gebührenordnung für Anwälte.
Geht das Verfahren verloren, verzichtet Facto auf die Berechnung des Dienstes. Die
Anwaltskosten übernimmt regelmäßig die Rechtsschutzversicherung. Im Vergleich mit
Mitbewerbern sind Factos Trümpfe das große Expertenwissen im Bereich der
Gutachtenerstellung und die bisherigen Erfahrungen in der Durchsetzung dieser Ansprüche.
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auf eine Rückerstattung aus dem Nutzungsersatzrecht. Die Berechnung der Rückerstattung
erfolgt bei Facto auf Basis der Eigenkapitalrendite der Gesellschaft und entspricht damit den
Anforderungen des BGH-Urteils. Aus Prämienerstattung und Rückerstattung aus dem
Nutzungsrecht berechnet sich der komplette Anspruch. Abgezogen werden können nur die von
der Gesellschaft für den Kunden geleistete Kapitalertragssteuer und die Risikoanteile für konkret
gewährten Versicherungsschutz. Interessant bei all diesen Zahlenspielen: Die Gewinne, die eine
Lebensversicherung mit dem Geld eines Kunden macht, sind in aller Regel deutlich höher als
die Rendite des Kunden.
Was bedeutet entgangene Nutzung?
Dem Versicherungsnehmer steht die Nutzung zu, die
die Versicherungsgesellschaft mit seinen Prämien
tatsächlich gezogen hat. Um diesen Wert zu ermitteln,
braucht es komplexe Berechnungen. Dabei wird Jahr
für Jahr ermittelt, welchen Gewinn die LV-Gesellschaft
mit dem Geld des Kunden gemacht hat. Dazu wird
errechnet, wie die Beiträge des Kunden aufgeteilt
wurden. Die Aufteilung erfolgt wie folgt:
• Sparanteil, also der Anteil, der tatsächlich für den
Kunden angelegt wurde
• Kosten und Risikobeiträge
• Gewinn der Gesellschaft, den diese in ihr
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den Unternehmen nicht angezweifelt werden. Die Addition der Jahresgewinne ergibt dann die
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Bis zum Urteil des BGH hatte man diesen Nutzen pauschal bemessen können, in der Hoffnung,
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22.10.2015 10:49
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Die Folge des BGH-Urteils
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Verfahren keine Anerkennung von Schadenersatz aus "entgangenem Nutzen" mehr anerkannt
werden wird, solange das entsprechende Gutachten nicht vorliegt: "Versicherungen werden ab
sofort jede über die Prämienrückerstattung hinausgehende Forderung ablehnen, wenn dem
Widerspruch keine finanzmathematische Berechnung beigefügt wird", so die Experten.
Wie können Lebensversicherungskunden jetzt vorgehen?
Nach der Kontaktaufnahme zu Facto und der Beauftragung hilft ein Facto-Mitarbeiter vor Ort bei
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jetzt vom Anwalt geführten Verfahren entstehen Kosten nach der Gebührenordnung für Anwälte.
Geht das Verfahren verloren, verzichtet Facto auf die Berechnung des Dienstes. Die
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