eAlarm Feuerwehr Oberbipp

eAlarm Feuerwehr Oberbipp
Alarm-Absender-Nummer
Die Absender-Nummer 031 332 17 68 für Alarmierungen ist immer gleich. Die Nummer
muss auf dem Telefonapparat als Kontakt gespeichert werden (z.B. Alarm Feuerwehr).
Alarmannahme
Das Quittieren am Anfang des Anrufes mit 5# fällt weg. Jede alarmierte Person kann sich
den Alarmtext anhören und danach eine Quittierung vornehmen.
Quittierung
Nach dem Abhören der Alarmmeldung ist eine korrekte Quittierung des Alarms (Drücken
der Tasten 1 oder 2) sehr wichtig! Die Quittierung kann nach der Alarmmeldung, ab
Beginn der Menüführung eingegeben werden:
- Drücken Sie EINS (1), um das Ausrücken zu bestätigen
- Drücken Sie ZWEI (2), wenn Sie nicht ausrücken können
- Drücken Sie DREI (3), um die Alarmmeldung noch einmal zu hören
Aufgrund dieser Rückmeldungen erfolgt der SOLL/IST-Vergleich. Dieser wird auch auf
dem Mobilisationsbericht und via SMS an die Stabsgruppe abgebildet.
Alarmtext
Bei der Alarmierung erfolgt die Übermittlung des Alarmtextes mit der Methode „Text to
Speech TTS“ oder Deutsch: Text zu Sprache. Dabei wird der Alarmtext durch eine
Software in Sprache umgewandelt. Dieser gesprochene Text wird jedem Alarmteilnehmer
separat zur Verfügung gestellt. Beim Entgegennehmen der Alarmierung hört somit jeder
Teilnehmer „seine“ Meldung von Beginn weg.
Probealarme
Die Probealarme sind mit der Taste EINS (1 = Ausrücken) zu bestätigen. Die Bestätigung
gilt als Quittung für den Erhalt des Alarms. Gleichzeitig erfolgt damit ein Test des Systems
(Rückmeldung).
Verhalten bei eAlarm
Wenn die alarmierte Person nicht ausrücken kann, soll der Alarm-Anruf nicht entgegen
genommen werden. So wird der GSM-Kanal für eine Person, die ausrücken kann,
freigegeben. Kann die alarmierte Person nach Abhören der Alarmmeldung nicht
ausrücken, muss sie den Anruf mit der Taste ZWEI (2) quittieren. Das Aktivieren der
Funktion „Anklopfen“ wird auf Mobile-Mitteln empfohlen. So erreicht ein Alarm auch den
Teilnehmer, der bereits am telefonieren ist.
eAlarm-Tauglichkeit von analogen Telefonapparaten
Das Dauerläuten bei Alarm und das unterbrochene lange Läuten bei Probealarm auf
analoge Festnetzanschlüsse fallen weg. Telefonapparate müssen nicht mehr
SMT-tauglich sein. Einziges Kriterium für die Telefonapparate: Alarmempfangsgeräte
müssen für die Quittierung Ton-Tastenwahl-Fähig (DTMF) sein.
Hinweis für Einsatzleiter
Das Ausrücken der FWO ist der REZ Police Bern via Kdt-Nummer zu melden.
© Thomas Beer, Kdt Feuerwehr Oberbipp, Mobile 079 285 64 06