STEUERLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN PRAXISVERKAUF SANOTAX GMBH 7. November 2015 StB Susanne Bertling 1 SANOTAX GMBH Wir, die sanotax GmbH, sind Spezialisten auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Steuerberatung im Gesundheitswesen. Wir betreuen bundesweit neben zahlreichen Apotheken, vor allem Ärzte und Arztpraxen jeglicher Ausgestaltung. Durch die sanolaw sind wir in der Lage, Ihnen zusätzlich auch die Rechtsberatung anzubieten. Somit erhalten Sie bei uns eine ganzheitliche Beratung aus einer Hand – steuerlich, rechtlich und betriebswirtschaftlich. Sie finden uns an drei Standorte: In Oberhausen, Köln und Koblenz. 7. November 2015 StB Susanne Bertling 2 INHALT Laufender Gewinn Ermittlung Veräußerungsgewinn Begünstigungen - Freibetrag - „halber“ Steuersatz - Fünftelregelung Übergabezeitpunkt: Optimierung der Steuerlast Tätigkeit nach Übergabe Spezielle Veräußerungsformen: Beratungsbedarf 7. November 2015 StB Susanne Bertling 3 LAUFENDER GEWINN Anlässlich der Praxisveräußerung muss der Arzt, der i.d.R. bisher seinen Gewinn durch EÜR ermittelt hat, zwingend zur Bilanzierung übergehen. Alle noch nicht vereinnahmten Honorare abzüglich der noch nicht verausgabten Kosten sind zu ermitteln und zu besteuern. Dieser Gewinn ist der Übergangsgewinn und ist Teil des Laufenden Gewinns - Steuerpflichtig - Nicht begünstigt 7. November 2015 StB Susanne Bertling 4 VERÄUßERUNGSGEWINN Veräußerungspreis + gemeiner Wert der ins PV überführten Wirtschaftsgüter* = Veräußerungserlös ./. Veräußerungskosten** ./. Buchwert der Praxis*** = Veräußerungsgewinn, steuerpflichtig, aber begünstigt! * ** *** bspw. künftig privat genutzter PKW oder Immobilien bspw. Gutachter, Rechtsanwaltskosten Buchwerte der Vermögensgegenstände abzgl. Schulden 7. November 2015 StB Susanne Bertling 5 ACHTUNG: GRUNDSTÜCKE IM BETRIEBSVERMÖGEN Fall: Arzt veräußert seine Praxis und vermietet die Immobilie an den Erwerber Die Immobilie gilt als ins Privatvermögen entnommen. Die Entnahme wird mit dem Teilwert, d.h. dem Verkehrswert bewertet. Der Verkehrswert ist meist höher als der Buchwert. Hierdurch entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn Der Arzt versteuert den Veräußerungsgewinn aus der Entnahme der Immobilie, ohne hierfür eine Gegenleistung in Geld erhalten zu haben. 7. November 2015 StB Susanne Bertling 6 ACHTUNG: GRUNDSTÜCKE IM BETRIEBSVERMÖGEN Lösung: Frühzeitig den geplanten Verkauf „einleiten“ a) Die Immobilie nie selbst erwerben, wenn möglich Erwerb durch den Ehegatten oder Übertragung auf diesen (Wiesbadener Modell). b) Steuerneutrale Überführung (zu Buchwerten) in eine gewerblich geprägte Personengesellschaft. Achtung: a) Risiken bei Tod oder Trennung b) Mindestens 3 Jahre vor Veräußerung, da FA sonst „finsteren“ Gesamtplan unterstellt. Folge: keine Steuerbegünstigung der Praxisveräußerung 7. November 2015 StB Susanne Bertling 7 BEGÜNSTIGUNGEN Freibetrag - Freibetrag in Höhe von EUR 45.000 - Kürzung um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn EUR 136.000 übersteigt (Abschmelzung) - Voraussetzung: 55. Lebensjahr vollendet oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig einmalig im Leben auf Antrag alle Praxisgegenstände bzw. gesamte Beteiligung wird veräußert oder entnommen 7. November 2015 StB Susanne Bertling 8 FREIBETRAG Ermittlung Freibetrag (Abschmelzung) Veräußerungsgewinn Freibetrag Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn EUR EUR EUR 130.000 45.000 85.000 136.000 45.000 91.000 140.000 41.000 99.000 160.000 21.000 139.000 180.000 1.000 179.000 190.000 0 190.000 7. November 2015 StB Susanne Bertling 9 „HALBER“ STEUERSATZ 55. Lebensjahr vollendet oder berufsunfähig einmalig im Leben auf Antrag Ermäßigter Steuersatz: 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens aber 15 %. 7. November 2015 StB Susanne Bertling 10 HALBER STEUERSATZ Unter den genannten Voraussetzungen gewährt der Gesetzgeber dem Veräußerer den sogenannten „halben“ Steuersatz. Dieser bleibt erhalten, auch wenn der Freibetrag komplett abgeschmolzen wurde. Ermäßigung des Steuersatzes auf 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich ohne Begünstigung ergäbe. Ermäßigter Steuersatz beträgt mindestens 15 %. 7. November 2015 StB Susanne Bertling 11 FÜNFTELREGELUNG Wenn Voraussetzungen für „halben“ Steuersatz nicht erfüllt: - jünger als 55 Jahre - nicht berufsunfähig - Teil der Praxis wird verkauft Kann mehrfach angewendet werden, nicht nur einmalig im Leben Rechnerische Verteilung des Veräußerungsgewinns auf 5 Jahre Günstigerprüfung zum „halben“ Steuersatz erfolgt von Amts wegen. (VAW) 7. November 2015 StB Susanne Bertling 12 FREIBETRAG UND „HALBER“ STEUERSATZ Gegenüberstellung Steuerbelastung bei Verkauf mit/ohne Begünstigung Mit Freibetrag und „halbem“ Steuersatz Ohne Freibetrag und „halben“ Steuersatz Veräußerungsgewinn 130.000 Veräußerungsgewinn 130.000 Freibetrag -45.000 Steuersatz 35 % 45.500 ermäßigt zu versteuern 85.000 32%x56% = 17,92% 15.232 Ersparnis 30.268 Durch die Begünstigung mit Freibetrag und dem „halben“ Steuersatz kommt es zu einer Steuerersparnis in Höhe von EUR 30.268. Die Praxis sollte daher nach Vollendung des 55. Lebensjahres verkauft werden. 7. November 2015 StB Susanne Bertling 13 ÜBERGABEZEITPUNKT Gegenüberstellung Veräußerung Jahresende vs. Jahresbeginn 2013 2013 Laufender Gewinn 220.000 220.000 Übergangsgewinn 105.000 105.000 Veräußerungsgewinn 300.000 300.000 Freibetrag -0 -0 Normale Steuer (325) 130.000 „Halbe“ Steuer (300) 66.000 66.000 Summe 196.000 185.300 83.600 2014 35.700 Fazit: Zusammenballung von Einkünften in einem Jahr, Nachteil EUR 10.700 Hoher Gewinn = hoher Steuersatz 7. November 2015 StB Susanne Bertling 14 ÜBERGABEZEITPUNKT Ende eines Jahres ist immer der ungünstigste Zeitpunkt zur Veräußerung wegen der Zusammenballung der Einkünfte. Der günstigste Zeitpunkt ist grds. der Jahresbeginn, da noch keine laufenden Gewinne zu versteuern sind, oder zumindest nur ein geringer Gewinn Merke: Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Übergabe, nicht das obligatorische Rechtsgeschäft (Vertragsunterzeichnung) oder Zahlung des Kaufpreises. 7. November 2015 StB Susanne Bertling 15 TÄTIGKEIT NACH ÜBERGABE Zur Erlangung der Begünstigung muss der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis zumindest für eine gewisse Zeit einstellen. Faustregel: - 25 km Umkreis zur bisherigen Praxis - Weniger als ein Jahr Pause ist definitiv zu kurz, mehr als 3 Jahre ist ausreichend. Dazwischen: Einzelfallentscheidung 7. November 2015 StB Susanne Bertling 16 TÄTIGKEIT NACH ÜBERGABE Gefährdung der Steuerbegünstigungen Schädliche Tätigkeit: - Vertretung auf freiberuflicher Basis - Fortführung der freiberuflichen Tätigkeit mit „Altpatienten“ über 10 % des bisherigen durchschnittlichen Umsatzes der letzten 3 Jahre und wenn neue Patienten dazu gewonnen werden. - Beraterverträge: was soll der Arzt beraten, wenn er tatsächlich Patienten behandelt? 7. November 2015 StB Susanne Bertling 17 TÄTIGKEIT NACH DER ÜBERGABE Unschädliche Tätigkeit - Kein Unternehmerrisiko - Kein Kapitaleinsatz - persönliche Abhängigkeit - Weisungsgebundenheit hinsichtl. Ort, Zeit und Inhalt der Tätigkeit - Feste Arbeitszeit und Bezüge - Urlaubsanspruch - Anspruch auf sonstige Sozialleistungen - Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall - Keine Pflicht zur Beschaffung von Arbeitsmitteln - Schulden der Arbeitskraft und nicht eines Arbeitserfolgs 7. November 2015 StB Susanne Bertling 18 SPEZIELLE VERÄUßERUNGSFORMEN Veräußerung gegen wiederkehrende Leistung (Renten und Raten) Übergangskooperation Vorweggenommene Erbfolge: Übertragung auf den Rechtsnachfolger 7. November 2015 StB Susanne Bertling 19 KEIN FALL WIE DER ANDERE Jeder Fall ist anders, daher sollten Sie unbedingt eine geplante Veräußerung mit Ihrem Steuerberater planen und angehen (mind. 2-3 Jahre). Nur so kann die optimale Gestaltung für Sie gefunden werden. Wir helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns. 7. November 2015 StB Susanne Bertling 20 Ihre Experten SPEZIALISTEN FÜR JEDES AUFGABENGEBIET 7. November 2015 StB Susanne Bertling 21 UNSERE EXPERTEN Susanne Bertling Geschäftsführerin Standort Köln sanotax GmbH Bonner Str. 484-486 50968 Köln 0221/93 54 46 - 14 Susanne.Bertling@sanotax. de 7. November 2015 StB Susanne Bertling 22
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