Für jeden Tag ein bisschen Glück, Gesundheit – ein ganz großes

50. Jahrgang
Donnerstag, den 17. Dezember 2015
Nummer 51/52/53
Für jeden Tag ein bisschen Glück,
Gesundheit – ein ganz großes Stück –
Und Lachen stündlich oder mehr,
das wünsche ich zur Weihnacht sehr.
Auch allzumal der Weihnachtsfrieden
vom Christkind sei er stets beschieden,
und Ihren Liebsten schenkt die Zeit
der Freude und Besinnlichkeit.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde,
das Jahr 2015 neigt sich mit großen Schritten dem Ende entgegen und die Weihnachtszeit steht kurz bevor.
Wieder blicken wir auf ein ereignisreiches Jahr in unserer schönen Gemeinde zurück.
Gemeinsam mit den Gemeindevertretern, den ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern und unseren
Vereinen, Institutionen und Gruppierungen durften wir zahlreiche Projekte im vergangenen Jahr umsetzen.
Dabei zählen die Umbaumaßnahme an der Ortseinfahrt Nord von Kippenheim und der Umbau der Alten
Schule zu einer Kindertagesstätte zu den beiden Großprojekten des Jahres. Auch die Aufnahme unseres
Ortsteils Schmieheim in das Landessanierungsprogramm ist ein schöner Erfolg des Jahres 2015.
Aber auch kleinere Maßnahmen bleiben uns im Jahr 2015 im Gedächtnis. Die Erweiterung unserer Bücherei,
die Wegsanierung an der Haselstaude, die Fertigstellung des Baugebietes Meerlach oder die Aufwertung
unserer Spielplätze in der Gemeinde sind uns allen in schöner Erinnerung.
Besonders freut mich, wie sich zahlreiche Menschen unserer Gemeinde im Ehrenamt einbringen und damit
unsere Gemeinde zu einem lebens- und liebenswerten Ort machen. Dafür möchte ich Ihnen allen herzlich
danken.
Die anstehende Weihnachtszeit soll Ihnen Zeit für Ruhe und Besinnlichkeit im Kreise Ihrer Lieben schenken
und Ihnen helfen, vom Trubel des Alltages abzuschalten.
Für das kommende Jahr 2016 wünsche ich Ihnen allen Gesundheit aber auch Glück und Erfolg bei allen
Ihren Vorhaben und Wünschen.
Ihr
Matthias Gutbrod
Bürgermeister
Michael Hartmann
Ortsvorsteher
Seite 2
Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim
Gemeinde Kippenheim
Homepage: http://www.kippenheim.de
E-Mail: [email protected]
Gemeindeverwaltung
Untere Hauptstraße 4
Tel. 0 78 25/903-0 · Fax 903-30
Jugendzentren (Jugendbetreuerin Frau Dolenga)
JuZe Kippenheim Öffnungszeiten:
Poststraße 24
Mo. u. Mi.
16.00 - 19.00 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag:
7.30 Uhr – 16.00 Uhr
Di. – Do.: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag:
7.00 Uhr – 12.00 Uhr
Öffnungszeiten Rathaus
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Telefonzentrale
903-0
Bürgermeister
Herr Gutbrod (über Sekretariat)
903-29
Sekretariat Bürgermeister
Frau Hauer (Sekretariat)
903-29
Stabsstelle Bürgermeister
Herr Burger (Gebäudemanagement)
903-26
Hauptamt
Herr Walter (Hauptamtsleiter)
Frau Bing (Sekretariat, Kindergärten)
903-24
903-25
Abt. Bürgerbüro
(Melde-/Pass-/Standesamtswesen, Friedhöfe,
Fundbüro)
Herr Steiner
903-20
Frau Kollmer
903-22
Frau Ernst
903-22
Herr Pies
903-10
Abt. Soziales/Personalwesen
Frau Schillinger-Teschner
Abt. Bauen und Recht
Frau Gänshirt (Abteilungsleiterin;
Bauangelegenheiten)
Ortsverwaltung Schmieheim
Im Schlossgarten 1 Öffnungszeiten:
Mo. u. Mi.
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Frau Ernst (Ortsverwaltung)
9321
Fax: 869588
Email: [email protected]
Herr Hartmann (Ortsvorsteher) 0176/10211543
JuZe Schmieheim Dienstag 16.00 - 17.00 Uhr
Schloßgarten 2
(8 - 12 Jahre)
17.00 - 19.00 Uhr
(12 - 18 Jahre)
Donnerstag
16.00 - 19.00 Uhr
Bücherei
0176/56207309
Obere Hauptstr. 27 Öffnungszeiten:
Mittwoch 15.00 - 17.00 Uhr
Freitag
17.00 - 19.00 Uhr
Sammelplatz für Grünabfälle
Neben ZG, Kreisstr. Kippenh.-Mahlb.
Samstag 12.00 – 15.00 Uhr
Bankverbindungen:
Sparkasse Offenburg/Ortenau
IBAN: DE85 6645 0050 0076 0661 27
BIC: SOLADES1OFG
Volksbank Lahr eG
IBAN: DE79 6829 0000 0048 0076 00
BIC: GENODE61LAH
903-39
Feuerwehr
Notruf
112
Freiwillige Feuerwehr Kippenheim
Ges.-Kdt. Andreas Hurst
07825/869716
Abteilung Kippenheim
Abt.-Kdt.Andreas Hurst
07825/869716
Abteilung Schmieheim
Abt.-Kdt. Michael Dees
07825/4620174
903-27
Polizei
Notruf
Polizeirevier Lahr
Polizeiposten Ettenheim
110
07821/277-0
07822/446950
Rettungsdienst
Notruf
Krankentransport
Klinikum Lahr
Klinikum Lahr-Ettenheim
112
0781/19222
07821/930
07822/4300
Giftnotruf
0761/19240
Frau Enderle (Ordnungswesen)
903-62
Herr Jundt (Feuerwehrwesen, Grundstücksfragen, Grundbucheinsichtsstelle)
903-28
Grundbuchamt – Infothek (Amtsgericht Achern)
07841/67 33 - 402
Fax
07841/67 33 - 465
Abt. Bauhof
Herr Himmelspach (Bauhofleiter)
0170/2261383
Wasserwerk
Herr Hurst (Wassermeister)
0170/2261382
Rechnungsamt
Frau Schaub (Rechnungsamtsleiterin)
903-36
Abt. Steuern und Gebühren
Herr Schwarz
903-33
Abt. Gemeindekasse
Frau Schmieder (Kassenverwalterin)
Frau Kölble
903-38
903-34
Abt. Wald
Herr Wilting (Forstrevierleiter)
Fax: 877971, Handy: 0179/3922433
432562
E-Werk Mittelbaden im Störungsfall
(Stromausfall)
07821/280-0
Störungsdienst Kabel BW
0800/8888112
Ärztebereitschaftsdienst
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116117
Kinderärztlicher Notfalldienst 0180 6078111
Augenärztlicher Notfalldienst 0180 6078100
Zahnärztlicher Notruf
0180/3222555-11
Tierarzt-Bereitschaftsdienst
Sa./So., 19./20.12.2015
Frau Welberts, Tel. 07821-983747
Donnerstag, 24.12.2015 (Heiligabend)
Frau Welberts, Tel. 07821-983747
Freitag, 25.12.2015 (1. Weihnachtstag)
Frau Beck-Pfisterer, Tel. 07821-977035
17.12.2015 / Woche 51/52/53
Sa./So., 26./27.12.2015
Dr. Kollofrath, Tel. 07822-865011
Donnerstag, 31.12.2015 (Silvester)
Dr. Kollofrath, Tel. 07822-865011
Freitag, 1.1.2016
Dr. Kollofrath, Tel. 07822-865011
Sa./So., 2./3.1.2016
Dr. Walter, Tel. 07821-983888
Mittwoch, 6.1.2016 (Hl. Drei Könige)
Dr. Walter, Tel. 07821-983888
Sa./So., 9./10.1.2016
Frau Beck-Pfisterer, Tel. 07821-977035
Apothekenbereitschaftsdienst
Freitag, 18.12.2015
Rohan-Apotheke Ettenheim,
Friedrichstr. 52
Tel. 07822-5210
Samstag, 19.12.2015
Karls-Apotheke in Mahlberg,
Stauferstr. 1
Tel. 07825-2700
Sonntag, 20.12.2015
Hirsch-Apotheke Dinglingen, Lahr,
Dinglinger Hauptstr. 105
Tel. 07821-41795
Montag, 21.12.2015
Wiegandt`sche Apotheke Ettenheim,
Rohanstr. 15
Tel. 07822-1300
Dienstag, 22.12.2015
Apotheke im Riedhaus, Meißenheim,
Lahrer Str. 1
Tel. 07824-66700
Mittwoch, 23.12.2015
Rhein-Apotheke Grafenhausen,
Kappel-Grafenhausen,
Hauptstr. 117
Tel. 07822-6540
Donnerstag, 24.12.2015
Apotheke am Storchenturm, Lahr,
Marktstr. 40
Tel. 07821-21206
Freitag, 25.12.2015
Apotheke am Klinikum Lahr,
Klostenstr. 17/1
Tel. 07821-9912249
Samstag, 26.12.2015
Zentral-Apotheke in der Arena,
Alter Stadtbahnhof 1
Tel. 07821-37946
Sonntag, 27.12.2015
Karls-Apotheke in Kippenheim,
Allmendstr. 14
Tel. 07825-84460
Montag, 28.12.2015
Stadt-Apotheke Lahr, Lahr,
Schwarzwaldstr. 28
Tel. 07821-983407
Dienstag, 29.12.2015
Rhein-Apotheke Grafenhausen,
Hauptstr. 117
Tel. 07822-6540
Mittwoch, 30.12.2015
Marien-Apotheke Ettenheim,
Festungstr. 1
Tel. 07822-3120
Donnerstag, 31.12.2015
Löwen-Apotheke Lahr,
Marktstr. 19
Tel. 07821-91720
Freitag, 1.1.2016
Löwen-Apotheke Lahr,
Marktstr. 19
Tel. 07821-91720
17.12.2015 / Woche 51/52/53
Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim
Samstag, 2.1.2016
Rohan-Apotheke Ettenheim,
Friedrichstr. 52
Tel. 07822-5210
Sonntag,3.1.2016
Karls-Apotheke in Mahlberg,
Stauferstr. 1
Tel. 07825-2700
Montag, 4.1.2016
Hirsch-Apotheke Dinglingen, Lahr,
Dinglinger Hauptstr. 105
Tel. 07821-41795
Dienstag, 5.1.2016
Wiegandt`sche Apotheke Ettenheim,
Rohanstr. 15
Tel. 07822-1300
Mittwoch, 6.1.2016
Apotheke im Riedhaus, Meißenheim,
Lahrer Str. 1
Tel. 07824-66700
Donnerstag, 7.1.2016
Rhein-Apotheke Grafenhausen,
Hauptstr. 117
Tel. 07822-6540
Freitag, 8.1.2016
Apotheke am Klinikum Lahr,
Klostenstr. 17/1
Tel. 07821-9912249
Samstag, 9.1.2016
Apotheke am Storchenturm Lahr,
Marktstr. 40
Tel. 07821-21206
Sonntag, 10.1.2016
Zentral-Apotheke in der Arena,
Alter Stadtbahnhof 1
Tel. 07821-37946
Montag, 11.1.2016
Karls-Apotheke in Kippenheim,
Allmendstr. 14
Tel. 07825-84460
Dienstag, 12.1.2016
Stadt-Apotheke Lahr,
Schwarzwaldstr. 28
Tel. 07821-983407
Mittwoch, 13.1.1016
Rhein-Apotheke Grafenhausen,
Hauptstr. 117
Tel. 07822-6540
Donnerstag, 14.1.2016
Marien-Apotheke Ettenheim,
Festungsstr. 1
Tel. 07822-3120
Freitag, 15.1.2016
Löwen-Apotheke Lahr,
Marktstr. 19
Tel. 07821-91720
Samstag, 16.1.2016
Apotheke an der Kirche Nonnenweier,
Nonnenweierer Hauptstr. 15
Tel. 07824-4195
Sonntag, 17.1.2016
Rohan-Apotheke Ettenheim,
Friedrichstr. 52
Tel. 07822-5210
Montag, 18.1.2016
Karls-Apotheke in Mahlberg,
Stauferstr. 1
Tel. 07825-2700
Dienstag, 19.1.2016
Hirsch-Apotheke Dinglingen,
Dinglinger Hauptstr. 105
Tel. 07821-41795
Mittwoch, 20.1.2016
Wiegandt´sche Apotheke Ettenheim,
Rohanstr. 15
Tel. 07822-1300
Donnerstag, 21.1.2016
Apotheke im Riedhaus, Meißenheim,
Lahrer Str. 1
Tel. 07824-66700
Postagentur – Inh. G. Rupp, Poststr. 7
Tel. 0 78 25/86 96 15, Fax 0 78 25/86 97 88
Seite 3
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.
von 9.00 – 12.00 Uhr
Mo., Di., Do., Fr.
von 14.30 – 17.30 Uhr
Mittwochnachmittag geschlossen
Samstag
von 9.00 – 12.00 Uhr
Anruf-Sammel-Taxi:
07821/3555
Katholische Sozialstation
»St. Vinzenz« e. V., Ettenheim
0 78 22/789170
Fax 0 78 22/7891721
Diakoniestation Lahr gGmbH
0 78 21/9 36 50
Häusliche Pflege Heike Piorr/
Pflegeservice 24 GmbH
0 78 25/86 44 98
Nachbarschaftshilfe Kippenheim und
Mahlberg e. V.
Einsatzleitung
52 00
E-Mail: [email protected]
Seniorenwohnstift Kippenheim
Büro (Mo-Fr 9-11 Uhr)
53 00
Fax
8699695
E-Mail: [email protected]
Pflegeheim, Haus "Rebenblüte",
87902-0
Impressum:
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ANB Reiff-Verlagsgesellschaft & Cie GmbH, Marlener Straße 9, 77656 Offenburg
Telefon: 0781 504 1455, Fax: 0781 504 1469
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Alexander Erb
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Auflage: 2.600
Einladung
zur Einweihung der neuen Kindertagesstätte St. Mauritius Alte Schule
Die Gemeinde Kippenheim und die katholische Kirchengemeinde laden alle Bürgerinnen und Bürger und insbesondere
die Kinder unserer Gemeinde herzlich zur offiziellen Fertigstellung und Segnung der neuen Kindertagesstätte St. Mauritius Alte Schule auf
Donnerstag, den 17. Dezember 2015 um 17 Uhr
in die Alte Schule Kippenheim
ein.
Gemeinsam mit allen beteiligten Planern, den Handwerkern, den Erzieherinnen und den Vertretern von Gemeinde und
Kirche wollen wir die neue Kindertagesstätte offiziell einweihen und segnen lassen.
Ab Januar 2016 wird die neue Kindertagesstätte offiziell ihren Betrieb unter der Trägerschaft der katholischen Kirche
aufnehmen und bereits mit 30 Kindern in die Kinderbetreuung starten.
Für März 2016 haben wir einen Tag der offenen Tür vorgesehen, an dem sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger
nochmals einen umfangreichen Überblick über die Einrichtung machen können.
Auf Ihr Kommen freuen wir uns.
Ihr
Matthias Gutbrod
Bürgermeister
Ihr
Matthias Ibach
Pfarrer
Seite 4
Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim
Aus dem
Gemeinderat
Öffentliche Gemeinderatssitzung vom
14.12.2015
Baugesuche
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zu folgendem
Bauantrag: Neubau von zwei Einfamilienhäusern auf dem
Grundstück Flst.Nr. 188/1, Schützenstraße 13 in Schmieheim
(Überschreitung der Baugrenze um ca. 1,50 m beim nördlichen Gebäude an der Südwestecke bzw. ca. 2,00 m beim
südlichen Gebäude an der Nordwestecke)
Da folgender Bauantrag dem Bebauungsplan „Wohnen am
Schloss“ entspricht und somit eine förmliche Erteilung des
Einvernehmens seitens des Gemeinderates nicht erforderlich
war, wurde er dem Gemeinderat lediglich zur Kenntnis gegeben:
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem
Grundstück Flst. Nr. 46/6, Am Schloss 6 in Schmieheim.
Betriebsplan 2016 des Gemeindewalds Kippenheim
Herr Ihle vom Amt für Waldwirtschaft beim Landratsamt Ortenaukreis sowie Revierleiter Herr Wilting stellten dem Gemeinderat den Betriebsplan für den Gemeindewald für das Jahr
2016 vor, welcher Einnahmen in Höhe von 314.100 € und
Ausgaben in Höhe von 336.290 € vorsieht. Der Gemeinderat
stimmte dem Betriebsplan 2016, der somit ein Defizit von
22.190 € ausweist, zu. Bürgermeister Gutbrod zeigte sich
zuversichtlich, dass wie bereits in den Vorjahren im laufenden
Betriebsjahr gegenüber dem Planansatz letztendlich ein günstigeres Ergebnis erzielt werden kann.
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Kippenheim
„Ortskern Schmieheim“
Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt
Herrn Wirth und Frau Altenkirch von der STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart, die mit der Betreuung bzw. Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Schmieheim“ betraut ist. Herr Wirth stellte ausführlich die
Ergebnisse der von der STEG durchgeführten vorbereitenden
Untersuchungen vor (städtebauliche Analyse, Ermittlung der
Missstände und Mängel, Auswertung der Befragungsergebnisse der Sanierungsbeteiligten sowie Träger öffentlicher
Belange, Vorstellung des Maßnahmen- und Neuordnungskonzeptes, Kosten- und Finanzierungsübersicht).
Der Gemeinderat fasste sodann die für die weitere Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme notwendigen Beschlüsse. Dabei wurden unter anderem folgende Festlegungen getroffen:
• Der Gemeinderat verabschiedete die Satzung über die
förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern
Schmieheim“. Auf die separate öffentliche Bekanntmachung
der Satzung in diesem Mitteilungsblatt wird hingewiesen.
• Als Frist, innerhalb der die Sanierung „Ortskern Schmieheim“
in Kippenheim durchgeführt werden soll, wurde der 30.04.2024
festgelegt.
• Bei der Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen wurde
ein Kostenerstattungsbetrag von maximal 25% der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten und eine Förderobergrenze
von 30.000,- Euro pro Gebäude festgelegt. Bei Gebäuden mit
besonderer Bedeutung (historisch, denkmalgeschützt bzw.
Ortsbild prägend) kann eine Erhöhung des Fördersatzes um
15% und eine Überschreitung der Förderobergrenze erfolgen.
Dabei werden nur Erneuerungsmaßnahmen gefördert, deren
berücksichtigungsfähige Gesamtkosten 30.000,- Euro überschreiten. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat ermäch-
17.12.2015 / Woche 51/52/53
tigt, einzelne Vereinbarungen über Erneuerungsmaßnahmen
abzuschließen. Im Falle von Erhöhungen über die Förderobergrenze erfolgt die Entscheidung im Gemeinderat.
• Im Rahmen von Ordnungsmaßnahmen werden die vertraglich vereinbarten Abbruch- und Abbruchfolgekosten entsprechend dem Sanierungsziel bis maximal 100% erstattet. Ferner kann der Substanzverlust bis maximal in Höhe des gutachterlich festgestellten Betrags erstattet werden. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat ermächtigt, einzelne Vereinbarungen über Ordnungs- und Baumaßnahmen abzuschließen.
Dabei ist die dauerhafte Sicherung der Sanierungsziele festzuschreiben. Insbesondere hinsichtlich der Abbruchkosten
und der Entschädigung des Substanzverlustes kann auch ein
geringerer Erstattungsbetrag vereinbart werden.
• Beim Abschluss von Vereinbarungen über Erneuerungsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass vorgegebene Mindestbaustandards eingehalten werden. Eine Abweichung im Einzelfall soll nur dann erfolgen, wenn die Erfüllung einzelner
Anforderungen nicht zulässig ist oder wenn mit einzelnen
Punkten ein unzumutbarer Kostenaufwand verbunden wäre.
• Der Gemeinderat verabschiedete besondere Gestaltungsgrundsätze. Vereinbarungen über Erneuerungsmaßnahmen
dürfen nur abgeschlossen wer-den, wenn bei Gebäuden diese
Gestaltungsgrundsätze beachtet werden.
Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Gemeinde
Nach Erläuterung des Zahlenwerks durch Rechnungsamtsleiterin Schaub stellte der Gemeinderat die Jahresrechnung für
das Jahr 2014 förmlich fest. Auf die separate Bekanntmachung in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes wird hingewiesen.
Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebs Wasserversorgung
Der Gemeinderat stellte ebenso den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2014 des Eigenbetriebs Wasserversorgung förmlich fest. Auch hier wird auf die separate Bekanntmachung in
diesem Mitteilungsblatt verwiesen.
Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Stiftung Seniorenwohnstift
In einer unmittelbar an die öffentliche Gemeinderatssitzung
anschließenden Stiftungsratssitzung der Stiftung Seniorenwohnstift Kippenheim wurde die Jahresrechnung der Stiftung
förmlich festgestellt. Hierzu wird ebenfalls auf die separate
Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt hingewiesen.
Verrechnungsbeschluss für die Abwassergebühren
Der Gemeinderat stimmte der von der Verwaltung vorgeschlagenen Verrechnung der noch offenen Unterdeckung aus dem
Jahr 2010 beim Schmutzwasser in Höhe von 10.697,14 € mit
der noch vorhandenen Überdeckung aus dem Jahr 2011
(11.251,65 €) zu. Rechnungsamtsleiterin Schaub wies darauf
hin, dass derzeit an einer Gebührenkalkulation für die Jahre
2016 und 2017 gearbeitet werde, in welcher auch entsprechende Vorjahresergebnisse berücksichtigt werden. Die
Beschlussfassung zur Gebührenkalkulation ist in der Gemeinderatssitzung am 20. Januar 2016 vorgesehen
Beschlussfassung zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR)
Mit Landtagsbeschluss vom 22.04.2009 wurden die gesetzlichen Grundlagen zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes
in Baden-Württemberg beschlossen, wonach die Städte,
Gemeinden und Landkreise die seit 1975 geltende kamerale
Buchführungssystematik auf die „Kommunale Doppik“ umzustellen haben. Die Umstellungsfrist wurde am 16.04.2013 vom
Landtag von 2016 bis zum 01.01.2020 verlängert. Rechnungsamtsleiterin Schaub erläuterte den seitens der Verwaltung für die Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts in Kippenheim vorgesehenen Projektzeitplan. Der
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Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim
Seite 5
Gemeinderat beschloss sodann die Einführung des Neuen
Kommunalen Haushaltsrechts zum 01.01.2020 und beauftragte die Verwaltung, die Umstellung auf die „Kommunale
Doppik“ mit den entsprechenden notwendigen Vorarbeiten
durchzuführen.
für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat
der Gemeinderat der Gemeinde Kippenheim in seiner Sitzung
am 14.12.2015 folgende Sanierungssatzung beschlossen:
Annahme bzw. Vermittlung von Spenden, Schenkungen
und ähnlichen Zuwendungen
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen oder an
Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung ihrer Aufgaben
beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung hat der
Gemeinderat zu entscheiden. Der Gemeinderat stimmte in der
öffentlichen Sitzung der Annahme aktuell angetragener Spenden zu.
§1
Festlegung des Sanierungsgebietes
In dem nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände nach § 136 BauGB vor. Dieser Bereich
soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich
verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 5,81
ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Ortskern
Schmieheim“.
Amtliche
Bekanntmachungen
Gemeinde Kippenheim
Ortenaukreis
SATZUNG
über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes „Ortskern
Schmieheim“
Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches
(BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO)
Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus dem
Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom
27.11.2015 (Originalmaßstab M 1:1000). Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb
der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Der
Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Die Sanierungssatzung
sowie der Lageplan kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Kippenheim von jedermann eingesehen werden. Werden innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke
verschmolzen und neue Flurstücke gebildet oder entstehen
durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese
insoweit die Bestimmungen dieser Satzung und des Sanierungsmaßnahmenrechts (§§ 136 ff. BauGB) ebenfalls anzuwenden. Der Sanierungsvermerk (§ 143 Abs. 2 S. 2 BauGB)
ist durch das Grundbuchamt auf den neu entstandenen
Grundstücken zu übernehmen.
Seite 6
Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim
§2
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren
gem. § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Anwendung der
§§ 152 bis 156a BauGB wird ausgeschlossen.
§3
Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
§4
Inkrafttreten
Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Kippenheim, den 14.12.2015
Matthias Gutbrod
Bürgermeister
Hinweise:
Gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) sind
eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB
genannten Verfahrens- und Formvorschriften sowie ein nach
§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines
Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde/Stadt geltend gemacht worden sind. Der
Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen
soll, ist darzulegen.
Gemäß §4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) für BadenWürttemberg gelten Satzungen, die unter Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund
der GemO erlassener Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf
der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtbehörde
den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der
Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Der Gesamthaushalt beläuft sich in den Einnahmen und Ausgaben auf insgesamt
14.204.491,93 €
2. Die Haushaltsreste zum 31.12.2014 betragen im Vermögenshaushalt
- Haushaltseinnahmereste
150.000,00 €
- Haushaltsausgabereste
1.000.921,84 €
3. Der Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2014
beträgt
4.526.009,15 €
4. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden nachträglich genehmigt.
5. Das Vermögen der Gemeinde Kippenheim zum 31.12.2014
beträgt
44.811.402,22 €
6. Die Schulden der Gemeinde Kippenheim zum 31.12.2014
betragen
437.158,90 €
zuzüglich Finanzierungsverträge mit der Landesbank BW
zur Abwicklung Baugebiet Herrenweg 199.271,40 €
Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2014 wurde
zur Kenntnis genommen.
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht liegen
vom 18. bis zum 30. Dezember 2015 (jeweils einschließlich) während den Dienstzeiten im Rathaus (Rechnungsamt, Frau Schaub) öffentlich aus.
Beschluss über die Feststellung des
Jahresabschlusses 2014 des
Eigenbetriebs Wasserversorgung
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.
Dezember 2015 den Jahresabschluss zum 31. Dezember
2014 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wie folgt festgestellt:
1.1
Bilanzsumme
1.1.1
Davon entfallen auf der Aktivseite
- das Anlagevermögen
2.708.312,00 €
- das Umlaufvermögen
251.358,05 €
- die Rechnungsabgrenzungsposten
64.758,00 €
1.1.2
Davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
1.088.593,79
- den Sonderposten für Investitionszuschüsse
410.250,00
- die Rückstellungen
12.400,00
- die Verbindlichkeiten
1.513.184,26
Auf die Vorschriften des § 24 ff BauGB (Vorkaufsrecht für die
Gemeinde) und auf § 144 BauGB (genehmigungspflichtige
Vorhaben) wird hingewiesen.
Feststellung der Jahresrechnung 2014
der Gemeinde
Gemäß §§ 95 und 95 b der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der heute geltenden Fassung hat der Gemeinderat
der Gemeinde Kippenheim am 14. Dezember 2015 die Jahresrechnung 2014 wie folgt festgestellt:
1. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts
betragen
11.931.939,77 €
- darin enthalten ist die Zuführung zum Vermögenshaushalt
mit
1.364.781,81 €
Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts
betragen
2.272.552,16 €
- darin enthalten ist eine Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage mit
57.829,01 €
17.12.2015 / Woche 51/52/53
1.2
Jahresgewinn
3.024.428,05 €
€
€
€
€
111.077,45 €
1.2.1
Summe der Erträge
604.398,10 €
1.2.2
Summe der Aufwendungen
493.320,65 €
2.
Verwendung des Jahresgewinns
a) zur Tilgung des Verlustvortrags
b) zur Einstellung in Rücklagen
c) zur Abführung an den Haushalt
der Gemeinde
d) auf neue Rechnung vorzutragen
3.
0,00 €
0,00 €
0,00 €
111.077,45 €
Entlastung der Betriebsleitung
Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
17.12.2015 / Woche 51/52/53
Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen vom 18.
bis zum 30. Dezember 2015 (jeweils einschließlich) während den Dienstzeiten im Rathaus (Rechnungsamt, Frau
Schaub) öffentlich aus.
Feststellung der Jahresrechnung 2014
der Stiftung Seniorenwohnstift
Gemäß § 97 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 96 Abs. 3 und 101
Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und § 31
Abs. 1 des Stiftungsgesetzes jeweils in der heute geltenden
Fassung hat der Stiftungsrat der Stiftung Seniorenwohnstift
Kippenheim am 14. Dezember 2015 folgenden Beschluss
gefasst:
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2014 wird wie folgt festgestellt:
1. Der Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
auf je 277.854,59 €
der Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
auf je 59.235,16 €
der Gesamthaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf
je 337.089,75 €
Seite 7
Umbauten im evangelischen
Kindergarten Kippenheim
Gemeinsam mit der Leiterin Elli Baumann und den Kindern hat
Bürgermeister Gutbrod die Umbaumaßnahmen im evangelischen Kindergarten Kippenheim besichtigt. Seit Sommer
2015 wurden dort bekanntlich die alte Toilettenanlage umfangreich erneuert. Neben neuen Leitungen wurde auch eine verbesserte Raumaufteilung der Toiletten vorgenommen. So gibt
es nun im evangelischen Kindergarten einen eigenen Wickelraum mit Kleinkindtoilette, eine Duschzeile für Kinder und drei
neue Toiletten für Kinder über drei Jahren. Gleichzeitig wurde
auch ein Durchgang zur Krippengruppe geschaffen, um künftig eine bessere Anbindung der Gruppe zu erreichen. Insgesamt hat die Gemeinde Kippenheim und die evangelische
Kirchengemeinde rund 90.000 Euro in dieses Projekt investiert. Bürgermeister Gutbrod und Elli Baumann waren beide
vom Ergebnis der Umbaumaßnahme begeistert.
2. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt auf 59.235,16 €
3. Die Entnahme der allgemeinen Rücklage mit 0,00 €
4. Der Endstand der allgemeinen Rücklage mit 7.669,38 €
5. Die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben
des Rechnungsjahres 2014 werden genehmigt.
Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2014 wurde
zur Kenntnis genommen.
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht liegen
vom 18. bis zum 30. Dezember 2015 (jeweils einschließlich) während den Dienstzeiten im Rathaus (Rechnungsamt, Frau Schaub) öffentlich aus.
Wasserabrechnung 2015
Neukalkulation der Abwassergebühren
Derzeit werden die Abwassergebühren für die Jahre 2016 und
2017 neu kalkuliert. Die entsprechenden Satzungsbeschlüsse
werden erst Anfang des Jahres 2016 gefasst werden können.
Wir möchten darauf hinweisen, dass sich im Zusammenhang
mit den Neukalkulationen auch rückwirkend ab dem
01.01.2016 Gebührenerhöhungen ergeben können.
Haben Sie den Zählerstand für die Wasserabrechnung
des Jahres 2015 schon mitgeteilt ???
Wenn ja - prima. Wenn nein bitte nicht vergessen, dass am
18.12.15 die Meldefrist endet und wir ansonsten Ihren Zählerstand schätzen müssen.
Für Ihre Mithilfe ein recht herzliches Dankeschön.
Rechnungsamt
Die Ortschronik 2015 ist da !!
Suchen Sie noch ein interessantes Weihnachtsgeschenk
oder für sich selbst eine kurzweilige Lektüre für die langen
Winterabende?
Ab sofort ist die neue Ortschronik im Bürgerbüro im Rathaus zum Preis von 5 €/Exemplar erhältlich. Wir wünschen
Ihnen viel Freude beim Lesen der Lektüre.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Rathauses über
die Feiertage bzw. den Jahreswechsel.
Ihre Gemeindeverwaltung
An alle Vereine und Institutionen
Der Redaktionsschluss für die erste Ausgabe des Gemeindeblattes ist am Dienstag, 12.1.2016, 12.00 Uhr. Erscheinungsdatum für das Amtliche Mitteilungsblatt in der KW 2
ist am 14.1.2016.
Gemeindeverwaltung Kippenheim
Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim
Schlagraumvergabe
Schwarzwaldstraße
Otto-Hahn-Straße
Die erste Schlagraumvergabe findet am Donnerstag, den
17.12.2015 um 19.30 im Bauhof der Gemeinde Kippenheim
statt.
Besichtigen Sie vorab die angebotenen Flächenlose und
beurteilen Sie, ob es Ihren Möglichkeiten entspricht. Kartenausschnitte und Lagepläne der angebotenen Lose erhalten
Sie im Bürgerbüro im Rathaus sowie auf der Hompage der
Gemeinde www.kippenheim.de unter Rathaus/Wald und
Forst.
Nur anwesende Bürger der Gemeinde Kippenheim und
Schmieheim können bei der Versteigerung berücksichtigt
werden. Eine Weitergabe der Schlagraumfläche an Dritte ist
nicht möglich. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung.
Der Gemeindewald Kippenheim ist PEFC zertifiziert , deshalb
muss jeder der einen Schlagraum erwirbt, den Nachweis
eines Motorsägenlehrgang erbringen.
Im Februar wird eine weitere Versteigerung stattfinden.
Für Fragen stehe ich Ihnen unter der Tel. 01793922433 oder
07825/432562 gerne zur Verfügung.
Schätzmenge/Ster
4
4
6
8
8
12
10
10
12
9
13
12
7
7
10
6
6
5
Anschlag
30
25
25
55
45
45
70
55
45
60
80
45
45
40
45
40
35
30
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinsame Ausschuss hat am 7. Dezember 2015 in
seiner öffentlichen Sitzung die Offenlage der
7. Änderung des Flächennutzungsplans
der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Lahr - Kippenheim
B 415
Flächennutzungsplan
7. Änderung
1.2 Bereich Bebauungsplan SEEPARK
Darstellung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage (Fläche ca. 16,2 ha), einer Waldfläche (Fläche ca. 2,3 ha),
einer Wasserfläche (Fläche ca. 2,8 ha), einer Sonderbaufläche
Gastronomie (Fläche ca. 0,1 ha) und einer Fläche Versorgungsanlage, Zweckbestimmung Abwasser (Fläche ca. 0,1
ha).
aß
erstr
m
ö
R
B 36
e
Vogesenstra
ße
Nr.
1
2
3
4
5
6
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11
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17
18
Römerstraße
B3
B 36
Revierleiter Wilting
Unterwald:
Lange
Richtstatt
17.12.2015 / Woche 51/52/53
B3
Seite 8
Flächennutzungsplan, 7. Änderung
beschlossen. Die Änderungen beziehen sich auf folgende
Bereiche:
1. Stadt Lahr
1.1 Bereich Bebauungsplan BÜRGERPARK
Darstellung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage/Sportanlagen (Fläche ca. 6,6 ha), Gemeinbedarfsfläche
für soziale und kulturelle Zwecke (Fläche ca. 0,5 ha), Fläche
für Versorgungsanlage mit Zweckbestimmung Fernheizwerk
(Fläche ca. 0,6 ha), Fläche Sondergebiet, Zweckbestimmung
Sport- und Freizeitanlagen (Fläche ca. 4,2 ha).
1.3 Bereich
Bebauungspläne
KLEINGARTENPARK
RÖMERSTRASSE und MOSCHEE
Darstellung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten (Fläche ca. 1,7 ha) und einer Gemeinbedarfsfläche
für kirchliche und kulturelle Zwecke (Fläche ca. 0,3 ha).
17.12.2015 / Woche 51/52/53
Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim
Seite 9
Vo
ge
stra senße
werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes,
zwischen Zimmer 1.54 und 1.56, Rathaus 2, Schillerstraße 23,
77933 Lahr und bei der Gemeinde Kippenheim im Foyer im
Erdgeschoss, Untere Hauptstraße 4, 77971 Kippenheim, während der Dienststunden öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen als
Umweltbericht in Form von Steckbriefen vor:
Römerstraße
Bereich Bebauungsplan BÜRGERPARK
- Mensch, insbesondere Lärm und Erholung
- Artenschutz und Biotope, insbesondere Ackerflächen,
Hecken, Gebüsche und Bäume, Verlust von Biotoptypen
geringer/mittlerer Wertigkeit, Verlust einzelner Bäume, Brutvögel, Fledermäuse und Reptilien, artenrechtliche Verbotstatbestände
- Boden, Bodenversiegelung,
- Wasser, insbesondere Grundwasser
- Klima/Luft, bauzeitliche Auswirkungen und Wärmebelastungsrisiko
- Landschaftsbild
- Kultur-/Sachgüter, insbesondere Grabungsschutzgebiet –
römische Siedlung
- Ausgleichsmaßnahmen für Schutzgut Boden
B 36
Flächennutzungsplan
7. Änderung
Bereich Bebauungsplan SEEPARK
Vo
ge
stra senße
1.4 Bereich Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. und 7.
Änderung
Darstellung einer Wohnbaufläche (Fläche ca. 1,3 ha), einer
gewerblichen Baufläche (Fläche ca. 0,7 ha), einer Grünfläche
(Fläche ca. 3,7 ha) und die Zweckänderung der Gemeinbedarfsfläche (Fläche ca. 0,3 ha).
Stettinerstraße
Königsberger Ring
- Mensch, insbesondere Lärm und Erholung
- Arten und Biotope, insbesondere Grünland, Entwässerungsgräben, Ackerflächen, Feldhecken, Verlust von Biotoptypen geringer/mittlerer, kleinflächig auch hoher Wertigkeit, Verlust von Feldhecken und Großseggenried, Arten,
insbesondere Brutvögel, Feuerfalter, dunkler und heller
Wiesenknopf-Ameisenbläuling
- Boden, insbesondere Flächenverbrauch und –Versiegelung,
Beeinträchtigung Bodenfunktion
- Wasser, Oberflächengewässer/Grundwasser
- Klima/Luft,
- Landschaftsbild
- Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Lebensräume
geschützter Arten und für Verlust Bodenfunktionen
B3
Bereich Bebauungspläne KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE und MOSCHEE
Kleinfeld-Süd,
7. Änderung
Römer
straße
Kleinfeld-Süd,
6. Änderung
B 36
Flächennutzungsplan
7. Änderung
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegen der Entwurf
der 7. Flächennutzungs-planänderung sowie der Erläuterungsbericht mit Umweltbericht und die wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 4. Januar 2016 bis einschließlich 5. Februar 2016
- Mensch, insbesondere Lärm, Wohnen/Gesundheit und
Erholung, Verkehrslärm
- Arten und Biotope, insbesondere Feldgehölze und Einzelbäume, Brutvögel, Fledermäuse, Verlust von Feldgehölzteilen
- Boden, insbesondere Versiegelung und Verlust von Bodenfunktion
- Wasser, insbesondere Grundwasser
- Klima/Luft
- Landschaftsbild
- Ausgleichsmaßnahmen für Verlust von Tier- und Pflanzenlebensräumen und Bodeneingriff
Bereich Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. und 7. Änderung (Umweltbezogene Informationen liegen nur für die 6.
Änderung vor)
- Mensch, insbesondere Lärm und Erholung
- Arten und Biotope, insbesondere Fettwiese, Schlagflur,
Verlust von Biotoptypen geringer/mittlerer Wertigkeit, Verlust Baumbestand
- Boden, insbesondere Versiegelung und Verlust von Bodenfunktion
Seite 10
-
Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim
Wasser, insbesondere Grundwasser
Klima/Luft, Wärmebelastungsrisiko
Landschaftsbild
Ausgleichsmaßnahmen für Verlust von Tier- und Pflanzenlebensräumen und Bodeneingriff
Zu allen Schutzgütern sind Bestandsaufnahme mit Bewertung
sowie die Prognose der Auswirkungen der Planung auf das
Schutzgut vorhanden. Zu den betroffenen Schutzgütern sind
Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsempfehlungen benannt.
Die Öffentlichkeit kann sich während der Offenlegung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
Stellungnahmen zum Änderungsentwurf können während der
Auslegungszeit schriftlich oder mündlich zur Niederschrift
vorgebracht werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Kippenheim, 17. Dezember 2015
Bürgermeisteramt Lahr für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim
17.12.2015 / Woche 51/52/53
Ettenheim, Friesenheim, Lahr, Kippenheim, Mahlberg und
Ringsheim
(Ortenaukreis)
Stadt Freiburg [Gemarkungen Munzingen, Tiengen, Opfingen
und Waltershofen] (Stadtkreis Freiburg)
unter den nachfolgenden Voraussetzungen zugelassen.
Außerdem wird die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erteilt. Diese Entscheidung
schließt auch die Ausnahmegenehmigung nach § 41 Abs. 1
Landeswaldgesetz (LWaIdG) der unteren Forstbehörde mit
ein.
2. Geltungsbereich
Diese Entscheidung gilt ausschließlich für die Böschungen
der Rebgebiete der unter Ziffer 1 genannten Städte und
Gemeinden der Weinbaubereiche Kaiserstuhl, Tuniberg und
Breisgau.
Der Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung ist in Karten gekennzeichnet. Die Karten sind Bestandteil dieser Allgemeinverfügung. Die Allgemeinverfügung mit Karten ist beim
Regierungspräsidium Freiburg, den Landratsämtern BreisgauHochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis sowie bei
den unter Ziffer 1 aufgeführten Städten, Gemeinden sowie
deren Ortschaftsverwaltungen zur kostenlosen Einsicht durch
jedermann während der Öffnungszeiten ausgelegt.
2.1
Vom Feuereinsatz ausgenommen sind Naturschutzgebiete, flächenhafte Naturdenkmale und gesetzlich geschützte Biotope.
Die Kommunen können weitere Einschränkungen vornehmen.
2.2
Zu Naturschutzgebieten, ausgewiesenen Untersuchungsflächen, klassifizierten Straßen, Wald und Gebäuden ist ein
Mindestabstand von 30 m einzuhalten.
REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG
ABTEILUNG UMWELT
Öffentliche Bekanntmachung
des Regierungspräsidiums Freiburg
über die Entscheidung zum Kontrollierten Brennen als
Maßnahme zur Offenhaltung von Rebböschungen in den
Rebgebieten Kaiserstuhl, Tuniberg und Breisgau
Allgemeinverfügung
1.
Nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 39
Abs. 5 BNatSchG und §§ 54 Abs. 2 und 58 Abs. 5 Naturschutzgesetz (NatSchG) wird das Abbrennen der Vegetation
auf Böschungen für Kulturarbeiten im Bereich der Städte und
Gemeinden
Bötzingen, Eichstetten, Ihringen, Vogtsburg, Breisach, Gottenheim und Merdingen (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald)
Bahlingen, Endingen, Herbolzheim, Kenzingen, Malterdingen,
Riegel, Sasbach und Teningen [nur Gemarkungen Köndringen, Nimburg und Heimbach] (Landkreis Emmendingen)
3. Berechtigte für den Feuereinsatz
Für das kontrollierte Abbrennen ist der Nutzungsberechtigte
(Eigentümer oder Pächter) der Flächen verantwortlich. Das
Abbrennen darf nur von Personen - auch von beauftragten
Personen - durchgeführt werden, die im Besitz einer gültigen
Lizenz für den Feuereinsatz sind. Zur Erlangung neuer
Lizenzen ist der Besuch einer ca. 1,5-stündigen Informationsveranstaltung sowie einer praktischen Einweisung in den
Feuereinsatz erforderlich.
3.1 Neue Lizenzen
Neue Lizenzen werden im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen angeboten, die die Landschaftserhaltungsverbände (LEV) im Auftrag der zuständigen Landratsämter bzw. des
Regierungspräsidiums Freiburg durchführen.
3.2
Für die Durchführung des Feuereinsatzes auf den gemeindeeigenen Böschungen sind die jeweiligen Gemeinden verantwortlich.
4. Bindende Regeln für den Feuereinsatz
4.1 Maximale Brandflächen und räumliches Mosaik
Es darf ein höchstens 40 m breiter Böschungsabschnitt am
Stück gebrannt werden. Angrenzende Böschungsabschnitte
dürfen auf gleicher Länge wie der gebrannte Abschnitt nicht
gebrannt werden, sodass ein räumliches Mosaik entsteht.
17.12.2015 / Woche 51/52/53
Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim
4.2 Zeitliches Mosaik
Zwischen zwei Feuerereignissen auf demselben Böschungsabschnitt ist mindestens ein Winter Pause einzuhalten,
sodass ein zeitliches Mosaik entsteht.
4.3 Zeitraum für den Feuereinsatz
Das kontrollierte Brennen darf auf Südböschungen (mit einer
Exposition von Ost über Süd bis West) nur zwischen dem 1.
Dezember und dem 28. Februar durchgeführt werden.
Auf Nordböschungen (mit einer Exposition von West über
Nord bis Ost) darf vom 1. Dezember bis 15. März gebrannt
werden.
4.4 Feuertechnik
Die Böschungen dürfen nur mit einem Lauffeuer (hangaufwärts bzw. mit dem Wind quer zum Hang) gebrannt werden.
4.5 Sicherungstechnik, Begrenzung der Brandabschnitte
Vor Durchführung des Brandes sind zur seitlichen Begrenzung
des Feuers ausreichend breite Schutzstreifen (je nach
Brennmaterialbeschaffenheit ca. 2 bis 4 m Breite) anzulegen
oder vorhandene Brandhindernisse wie z.B. geschlossene
Gehölzbestände ohne Unterwuchs zu nutzen. Gleiches gilt für
den Böschungskopf, falls sich dort Reben im Gefahrenbereich
befinden.
Auf den Schutzstreifen muss das Brennmaterial so weit entfernt bzw. befeuchtet werden, dass ein Übergreifen des Brandes auf benachbarte Flächen verhindert wird. Nur in diesem
Zusammenhang ist die Nutzung eines hangabwärts laufenden
Feuers bzw. Gegenwindfeuer quer zum Hang zulässig.
Aus Sicherheitsgründen müssen bei der Durchführung des
kontrollierten Brennens mindestens zwei Personen anwesend sein. Es wird darauf hingewiesen, dass für Schäden, die
bei Dritten durch das Abbrennen hervorgerufen werden, der
Verursacher zur Haftung herangezogen werden kann.
4.6 Protokollpflicht
Jeder Berechtigte, der das kontrollierte Brennen durchführt,
ist verpflichtet, ein Brandprotokoll zu führen, in dem das
Datum, die gebrannte Fläche und die anwesenden Personen
aufgeführt sind.
Seite 11
8.
Der teilweise oder gesamte Widerruf der Allgemeinverfügung
bleibt für den Fall vorbehalten, dass nachträglich eingetretene
oder festgestellte Tatsachen die Voraussetzung für den Erlass
der Allgemeinverfügung erheblich ändern oder die Ziffern 1
bis 4.6 dieser Entscheidung nicht beachtet werden (§ 36 Abs.
2 Nr. 3 Landes-verwaltungsverfahrensgesetz).
9.
Im Falle des Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinverfügung kann das Brennen untersagt werden.
10.
Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird
gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
angeordnet.
11.
Diese Allgemeinverfügung tritt am 16.03.2016 außer Kraft.
Hinweise:
1.
Verstöße gegen die Bestimmungen der Allgemeinverfügung
stellen gemäß § 69 Abs. 3 Nr. 12 BNatSchG eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
2.
Im Zuge der ökologischen Begleituntersuchungen können im
Einzelfall auch Testfeuer notwendig sein, die über den Rahmen der Allgemeinverfügung hinausgehen. Für diese Fälle ist
eine zusätzliche Genehmigung bei der zuständigen unteren
Naturschutzbehörde einzuholen.
3.
Die Allgemeinverfügung einschließlich Begründung kann beim
Regierungspräsidium Freiburg, höhere Naturschutzbehörde,
Bissierstraße 7, 79114 Freiburg, Zimmer 1.23, während der
Sprechzeiten eingesehen werden.
Es wird empfohlen, besonders die Südböschungen so früh
wie möglich in der Feuersaison - am Besten im Laufe des
Januars - zu brennen und mit fortschreitender Brandsaison
zunehmend auf die Nordböschungen überzugehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg, Habsburgerstr. 103, 79104 Freiburg i.Br., erhoben werden. Die
Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens
bezeichnen.
Optimale Brennmaterialbedingungen sind gegeben, wenn die
oberflächliche Streu abgetrocknet und der Oberboden noch
nicht ganz durchgetrocknet sind.
Freiburg, den 7. Dezember 2015
Regierungspräsidium Freiburg
Höhere Naturschutzbehörde
Ab Windstärke vier (Beaufort-Skala: mäßige Brise; Zweige
bewegen sich, loses Papier wird vom Boden gehoben) sollte
nicht mehr gebrannt werden, da es dann zunehmend schwieriger wird, den Brandverlauf zu kontrollieren.
Peter Stocks
Regierungsdirektor
5. Weitere Empfehlungen
Zur effektiven und sicheren Umsetzung des Feuereinsatzes
wird empfohlen, Brandteams auf lokaler Ebene zu organisieren.
6.
Das Abbrennen der Vegetation ohne Beachtung der Ziffern 2
bis 4.6 ist unzulässig.
7.
Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag, der auf die ortsübliche Bekanntmachung folgt, in der jeweiligen Gemeinde als
bekannt gegeben und wird damit dort wirksam.
Kontrolliertes Flämmen der
Rebböschungen im Breisgau, Kaiserstuhl
und Tuniberg im Winter 2015/2016
Die Regeln zum kontrollierten Abbrennen von Rebböschungen werden in Teilbereichen nochmals vereinfacht, um die
Winzerschaft zu einem regelkonformen Feuereinsatz zu motivieren. Des Weiteren werden in diesem Winter erstmals Vertreter der Winzerschaft und des ehrenamtlichen Naturschutzes
gemeinsam stichprobenhaft die Regeleinhaltung überprüfen,
um die leider immer noch zu häufig vorkommenden Fehlflämmungen weiter zu verringern. Grundstücksbewirtschafter
werden direkt auf grobe Verfehlungen angesprochen.
Seite 12
Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim
Auf dieses Vorgehen hat man sich im „Arbeitskreis Böschungspflege“ am Runden Tisch zwischen Weinbau und Naturschutz
geeinigt. Es ist es weiterhin unter Einhaltung bestimmter
Regeln erlaubt, die grasige Vegetation auf Rebböschungen
abzuflämmen (siehe Abbildung 1).
Abbildung 1: Die 5 zentralen Regeln für den Feuereinsatz:
17.12.2015 / Woche 51/52/53
um vom Feuer betroffenen Kleinlebewesen in ihrer Gesamtheit gute Überlebensbedingungen zu gewähren. Dies ist der
zentrale Aspekt für einen naturschutzfachlich verträglichen
Feuereinsatz. Bei welchen Außentemperaturen dieser erfolgt
und bis zu welchem Zeitpunkt im Vorfrühling gebrannt werden
darf, ist aus rein landschaftsökologischen Gesichtspunkten
nicht so bedeutend, solange das kleinräumige Brandflächenmosaik besteht.
So wären rein theoretisch weitere Vereinfachungen in Bezug
auf den Brandzeitraum aus naturschutzfachlichen Aspekten
durchaus zu überdenken. Ob dieser Punkt jedoch jemals
ernsthaft am Runden Tisch diskutiert werden kann, hängt
maßgeblich von der Disziplin bei der Regeleinhaltung durch
die Winzerschaft selbst ab. Deshalb appellieren alle am Runden Tisch Böschungspflege vertretenen Institutionen an die
Winzer, die geltenden Regeln des kontrollierten Feuereinsatzes gewissenhaft einzuhalten.
Kontaktadresse für weitere Informationen zum Thema
Böschungspflege:
Bereits im letzten Winter wurde die Temperaturregel abgeschafft, die besagte dass Südböschungen nur bei Außentemperaturen bis +10°C gebrannt werden dürfen. Stattdessen gilt
auch in diesem Winter wieder der Hinweis, dass möglichst
früh im Winter bei trocken-kaltem Wetter auf den Südböschungen mit dem Flämmen begonnen werden sollte. Im
Laufe des fortscheitenden Winters - und damit ansteigender
Wahrscheinlichkeit von wärmeren Tagen - sollte der Feuereinsatz zunehmend auf die Nordböschungen verlagert werden.
Als weitere Vereinfachung kommt hinzu, dass der Feuereinsatz nicht mehr im Vorfeld bei der Gemeinde angezeigt werden muss. So wird die Handhabung für die Winzer vereinfacht
und die Zahl geeigneter Brenntage vergrößert, dass wieder
mehr Winzer vom Feuereinsatz in der Böschungspflege
Gebrauch machen und ihre Böschungen regelkonform abflämmen.
Ökologische Gründe für ein kontrolliertes Brennen
Normalerweise ist deutschlandweit das flächige Abbrennen
der Vegetation durch unsere Naturschutzgesetzgebung verboten. Für die großen Weinbergböschungen in den Weinbaugebieten des Kaiserstuhls, Tunibergs und des Breisgaus
erteilten die zuständigen Naturschutzbehörden unter besonderen Auflagen eine Befreiung von diesem Verbot. Die für die
Ausnahmegenehmigung geltenden Regeln wurden am Runden Tisch „Arbeitskreis Böschungspflege“ im Konsens erarbeitet.
Grundlage dieses Vorgehens ist das gemeinsame Wissen darüber, dass vor allem die offenen, sonnenexponierten
Böschungsbereiche landschaftsökologisch und weinbaulich
von großer Bedeutung sind und dass der Feuereinsatz unter
Beachtung gewisser Rahmenbedingungen neben den anderen gängigen Pflegeverfahren wie Mulchen, Gehölzrückschnitt
und Mähen einen naturverträglichen Beitrag zu deren Erhaltung leistet.
Mit dem Beginn der versuchsweisen Ausnahmegenehmigung
vor einigen Jahren wurde ebenfalls ein sehr breit angelegtes
ökologisches Gutachten an ein renommiertes, externes Fachbüro in Auftrag gegeben. Ein zentrales Ergebnis der Untersuchung ist, dass ein naturverträglicher Feuereinsatz im Wesentlichen davon abhängt, dass keine zu langen Böschungsabschnitte und nicht jedes Jahr die selben Flächen gebrannt
werden. So wird ein räumliches und zeitliches Mosaik von
Brand- und Nichtbrandflächen geschaffen, das genügend
Rückzugs- und Wiederbesiedlungsmöglichkeiten bereithält,
Landschaftserhaltungsverband Landkreis Emmendingen e.V.
c/o Landratsamt Emmendingen
Tel: 07641/451-9183
e-mail: [email protected]
Homepage: www.landkreis-emmendingen.de dort unter:
Landratsamt, Landschaftserhaltungsverband – Hier finden Sie
weitere Informationen zu dem Thema, z.B. Muster für die
Brandprotokolle.
Landschaftserhaltungsverband Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald e.V.
c/o Landratsam Breisgau-Hochschwarzwald
Tel: 0761/2187-5890
e-mail: [email protected]
Herzlich willkommen zum
Adventsfeuer
18.12.
am Freitag
18. Dez. 2015 – Männergesangverein
um
18.30 Uhr
im
Rathaushof
Die LQN – Gruppe Ortsbild lädt ein.
17.12.2015 / Woche 51/52/53
Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim
Seite 13
Fundsachen
Lebensqualität durch Nähe
Wir, die Gruppe Ortsbild von Lebensqualität durch Nähe
haben für Sie das ideale Weihnachtsgeschenk :
Den immerwährenden Kalender „Kippenheim & Schmieheim
– Damals & Heute“
Beim Fundbüro der Gemeinde Kippenheim wurden folgende Fundsachen abgegeben:
1
1
1
1
schwarzes Schlüsselmäppchen mit 2 Schlüssel
schwarzer Ledergeldbeutel ohne Inhalt
schwarzes Fahrradschloss
schwarzes Schlüsselmäppchen mit 5 Schlüssel und Fischanhänger
Die Fundsachen können von den Verlierern auf dem Bürgerbüro abgeholt werden.
am 18.12.2015
Herrn Ludwig Stulz, Bachgasse 48
zum 90. Geburtstag
am 01.01.2016
Herrn Alexander Weiser, Sonnhalde 19
zum 75. Geburtstag
Der Kalender wurde in limitierter Auflage gedruckt und ist nur
noch in geringer Stückzahl vorrätig !!!!
Erhältlich ist er exklusiv im Rathaus Kippenheim, bei Frau
Schillinger-Teschner (Tel.: 07825/903-39;
email: [email protected]) zum Preis von 5,00 €.
am 11.01.2016
Herrn Salvator Marchese, Bahnhofstr. 25
zum 70. Geburtstag
am 17.01.2016
Herrn Roger Morelle, Uhlandstr. 2
zum 85. Geburtstag
Wir wünschen den Jubilaren alles Gute.
Matthias Gutbrod, Bürgermeister
Bücherei Kippenheim
Neues aus der Bücherei
Achtung - geänderte Öffnungszeiten über die Feiertage:
Mittwoch, 23.12.2015
- geschlossen
Freitag, 25.12.2015
- geschlossen
Mittwoch, 30.12.2015
- geöffnet
Freitag, 01.01.2016
- geschlossen
Mittwoch, 06.01.2016
- geschlossen
Freitag, 08.01.2016
- geöffnet
Ab 13.01.2016 wieder mittwochs von 15.00 bis 17.00 Uhr und
freitags von 17.00 bis 19.00 Uhr geöffnet.
Vorlesestunde in der Bücherei
Die nächste Vorlesestunde für die 5-8 jährigen Kinder findet
statt am Freitag, 8. Januar 2016 von 16.00 bis 17.00 Uhr.
Bücherwurm Willi erwartet euch. Habt ihr Lust? Dann seid ihr
herzlich eingeladen.
Ein Projekt von LQN –
LebensQualität durch Nähe
Informationen aus
dem Landratsamt
Schnittkurse für Hobbygärtner
und Profis
Im Frühjahr bietet die Beratungsstelle für Obst- und Gartenbau, Landespflege im Landratsamt Ortenaukreis verschiedene Schnittkurse an. Die Theorie findet im Amt für Landwirtschaft in Offenburg, Prinz-Eugen-Straße 2, statt, die Praxis in
den Gärten der Teilnehmer. Anmeldungen nimmt das Amt für
Landwirtschaft telefonisch 0781 805 7100 oder per E-Mail an:
[email protected] entgegen. Dort erhalten
Interessierte weitere Details zu den Kursen.
Ziergehölze im Hausgarten schneiden
Inhalte: Grundlagen, Einteilung von Schnittgruppen, Schnitt
von frühjahrs- und sommerblühenden Ziersträuchern, Kletterpflanzen und Rosen, Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt,
häufige Schnittfehler.
Seite 14
Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim
Theorie: Dienstag, 1. März 2016, 18.30 bis 21.30 Uhr, Praxis:
Samstag, 5. und 12. März, jeweils von 9 bis 13 Uhr in Gärten
der Teilnehmer, ein Sommerschnitttermin folgt. Referent ist
Hansjörg Haas, Amt für Landwirtschaft. Der Kurs kostet 80
Euro.
Beeren- und Baumobst im Hausgarten schneiden
Inhalte: Grundlagen des Obstbaumschnittes, Pflanz-, Erziehungs- und Pflegeschnitt, häufige Schnittfehler, wichtige
Krankheiten und Schädlinge.
Theorie: Donnerstag, 25. Februar, 3. und 10. März 2016,
jeweils von 18.30 bis 21.30 Uhr, Praxis: Samstag, 27. Februar,
5. und 12. März 2016 jeweils von 9 bis 13 Uhr in Gärten der
Teilnehmer, Pflanzenschutz: Dienstag, 10. Mai 2016, 18 bis
20.30 Uhr, ein Sommerschnitttermin folgt. Referentin ist Heidrun Holzförster, Amt für Landwirtschaft. Der Kurs kostet 120
Euro.
Obstgehölz- Schnittkurs für Brenner und Nebenerwerbslandwirte.
Inhalte: Schnitt von klein- und großkronigen Obstbäumen für
Brennereizwecke. Ort: Kinzigtal.
Theorie: Freitag, 26. Februar 2016, 19 bis ca. 22 Uhr, Praxis:
Samstag, 27. Februar 2016, 9 bis ca. 13 Uhr. Referentin ist
Miriam Moser, Amt für Landwirtschaft. Der Kurs kostet 40
Euro.
Kurs für Jugendliche und junge Erwachsene bis 25
Jahre.
Inhalte: Wie pflanze und schneide ich Obstgehölze und Beerensträucher? Was muss ich bei der Pflege beachten? Ort:
17.12.2015 / Woche 51/52/53
Kinzigtal, Harmersbachtal,
Termin: Samstag, 5. März 2016, 9 bis.13 Uhr. Referentin ist
Miriam Moser. Der Kurs kostet 25 Euro.
Welche Botschaften liefern die Zahlen
meines Buchführungsabschlusses?
Um erfolgreich zu sein ist es notwendig den Ausgangpunkt zu
kennen und realistische Ziele zu verfolgen. Mithilfe einer ausführlichen Buchführungsanalyse und der anschließenden
Interpretation der Ergebnisse, lassen sich Pläne und Strategien erarbeiten, wodurch die anvisierten Ziele erreicht werden
können. Anhand des Jahresabschlusses eines Beispielbetriebes wird der Aufbau eines Abschlusses dargelegt. Des Weiteren wird einerseits die Aussagekraft des Gewinns beleuchtet
und andererseits die wichtigsten Kennwerte und welche Aussagen sich davon ableiten lassen, herausgearbeitet. Die Veranstaltung des Amtes für Landwirtschaft im Landratsamt
Ortenaukreis findet am Donnerstag, 21. Januar 2016 um
19:30 Uhr in der Prinz-Eugen-Str. 2 in Offenburg statt.
Teilnehmerzahl begrenzt; Anmeldung unter 0781/805-7100
oder [email protected] erforderlich.
Weinbau-Informationsabend
Das Amt für Landwirtschaft im Landratsamt Ortenaukreis veranstaltet einen Weinbau-Informationsabend. Am Mittwoch,
20. Januar 2016, werden um 19.00 Uhr verschiedene Referenten im Rathaussaal in Ettenheim, Rohanstraße 16, zu aktuellen weinbaulichen Themen referieren. Neben der weit verbrei-
Badstr. 20, 77652 Offenburg, Tel. 0781 805-9600, Fax 0781 805-1213
www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de ! [email protected]
Öffnungs- und Schließzeiten der Deponien und Wertstoffhöfe im Ortenaukreis über Weihnachten und Neujahr 2015/16
Bis Mittwoch, 23. Dezember 2015 sind die Deponien und Wertstoffhöfe wie gewohnt geöffnet.
Deponien und Wertstoffhöfe
Do, 24. - Sa, 26. Dez
Mo, 28. - Mi, 30. Dez
Do, 31. Dez - Mi, 6. Jan
Do, 7. - Sa, 9. Jan
Achern-Maiwald
geschlossen
geöffnet
geschlossen
geöffnet
"Vulkan", Haslach i.K.
geschlossen
geöffnet
geschlossen
geöffnet
Kappel
geschlossen
geschlossen
geschlossen
geschlossen
Kehl-Kork
geschlossen
geöffnet
geschlossen
geöffnet
Lahr-Sulz
geschlossen
geöffnet
geschlossen
geöffnet
Neuried-Altenheim
geschlossen
geschlossen
geschlossen
geschlossen
Oberkirch-Meisenbühl
geschlossen
geöffnet
geschlossen
geöffnet
Offenburg-Rammersweier
geschlossen
geöffnet
geschlossen
geöffnet
Offenburg-Zunsweier
geschlossen
geschlossen
geschlossen
geschlossen
Rust
geschlossen
geschlossen
geschlossen
geschlossen
Schutterwald-Höfen
geschlossen
geöffnet
geschlossen
geöffnet
Schwanau-Ottenheim
geschlossen
geschlossen
geschlossen
geschlossen
Seelbach-Schönberg
geschlossen
geöffnet
geschlossen
geöffnet
geöffnet
31.12. / 1., 2.+6.1. geschlossen
geöffnet
"Kahlenberg", Ringsheim
geschlossen
4.1. + 5.1. geöffnet
Ab Montag, 11. Januar 2016 sind ALLE Deponien und Wertstoffhöfe wieder wie gewohnt geöffnet.
Die Öffnungszeiten der Deponien und Wertstoffhöfe stehen auf der Rückseite des Abfallabfuhrkalenders und
auf der Homepage des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis im Menüpunkt "Abfallannahmestellen".
17.12.2015 / Woche 51/52/53
Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim
teten Holzkrankheit Esca, wird der Einsatz von Blattdüngern
im Weinbau vorgestellt. Hinweise zum Pflanzenschutz 2016
werden durch die Weinbauberatung ergänzt. Die Teilnahme an
der Veranstaltung werden mit zwei Stunden als Fortbildungsnachweis für die Sachkunde anerkannt.
Kommunikation –
Schlüssel zum Erfolg
Ist gesagt, bereits gehört und auch verstanden?
In Zeiten wachsender Anforderungen ist eine gute Kommunikation Basis für betrieblichen und privaten Erfolg. Die „Mentalbäuerin“ Elke Pelz-Thaller zeigt in ihrem Fachvortrag, welche Botschaften wir mit und ohne Worte senden und veranschaulicht die Wirkungsweise von Körperhaltung, Gesichtsausdruck und vielem mehr. Diese und zahlreiche weitere
Informationen verpackt sie in ihrer humorvollen, witzigen und
unterhaltsamen Darbietung.
Die Veranstaltung des Amtes für Landwirtschaft im Landratsamt Ortenaukreis findet am Donnerstag, 14. Januar 2016, um
19:30 Uhr in der Schwarzwaldhalle Appenweier, Oberkircher
Str. 26, statt, Kosten 5 Euro. Für Getränke und Snacks in der
Pause ist gesorgt.
Ticketreservierung ist möglich unter 0781/805-7100 oder per
E-Mail an: [email protected]. Restkarten
können an der Abendkasse erworben werden.
„Landrat unplugged“ - das etwas
andere Bürgergespräch am
Donnerstag, 14. Januar 2016
Landrat Frank Scherer lädt interessierte Ortenauerinnen und
Ortenauer am Donnerstag, 14. Januar 2016, um 17 Uhr zur
offenen Gesprächsrunde ins Landratsamt in Offenburg ein.
„Unplugged“ wird Frank Scherer dabei kreisrelevante Fragen
beantworten, die die Menschen in der Region beschäftigen. Die
Moderation übernimmt Markus Knoll von HITRADIO OHR.
Die Veranstaltung ist öffentlich, teilnehmen können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, allerdings ist eine Anmeldung bis zum 8. Januar 2016 per E-Mail unter pressestelle@
ortenaukreis.de erforderlich. Aufgrund der begrenzt verfügbaren Plätze werden die Anmeldungen nach Eingang berücksichtigt. Als Anmeldebestätigung werden Eintrittskarten rechtzeitig vor der Veranstaltung zugestellt.
Öffnungszeiten des Landratsamtes
Ortenaukreis über die Feiertage
Die Dienststellen des Landratsamtes Ortenaukreis in Offenburg, Achern, Kehl, Lahr und Wolfach, einschließlich der KfzZulassungsstellen, sind am Donnerstag, 24. Dezember 2015
und Donnerstag, 31. Dezember 2015 geschlossen.
Umweltpreis für Unternehmen 2016
Bereits zum 17. Mal können sich Unternehmen und Selbständige aus Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistung für
den baden-württembergischen Umweltpreis bewerben. Mit
dem Preis zeichnet die Landesregierung außergewöhnliche
Leistungen im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes und
des nachhaltigen Wirtschaftens aus.
Der Preis wird in den Kategorien „Handel und Dienstleistung“,
„Handwerk“, „Industrie-Unternehmen bis 250 Mitarbeiter“
sowie „Industrie-Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern“
Seite 15
vergeben. Zusätzlich wird der Jurypreis „Unternehmerische
Verantwortung – regionales Engagement“ ausgelobt.
Die Preisträger erhalten ein Preisgeld von jeweils 10.000 Euro,
das für Maßnahmen im Umweltschutz einzusetzen ist.
Die Bewerbung für den „Umweltpreis für Unternehmen 2016“
ist ab sofort möglich, die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2016.
Die Bewerbungsunterlagen stehen im Internet auf der Homepage des Umweltministeriums zum Herunterladen bereit:
www.umweltpreis.baden-wuerttemberg.de
AB
C
Aus Schule und
Kindergarten
Die Kinder und Erzieherinnen des Ev. Kindergartens Kippenheim freuen sich über den von Herrn Werner Gebhard, Mahlberg, gespendeten Weihnachtsbaum. Vielen herzlichen Dank!
Grund- und Werkrealschule
Kippenheim-Mahlberg
Das kleine Zebra
Auch in diesem Schuljahr besuchte „das kleine Zebra“ die
Schule Kippenheim und vermittelte den Erst- und Zweitklässlern mit einem verkehrspädagogischen Theaterstück das
richtige Verhalten im Straßenverkehr. Die Kinder wurden dabei
von den Akteuren durch Fragen oder bewusst falsches Vormachen aktiv in das Theaterstück eingebunden. Auf besondere, spielerische Art lernte das Zebra mit Unterstützung der
Kinder und der Polizistin das richtige Verhalten auf dem Gehweg, am Zebrastreifen, an der Ampel usw. Durch eigenes
Fehlverhalten forderte das Zebra die Kinder auf, einzugreifen
und zu korrigieren.
Mit großer Begeisterung verfolgten die Kinder das von der
Volksbank Lahr unterstützte Verkehrstheater.
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Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim
Sonstige
Mitteilungen
Die Seniorengruppe Kippenheim –
Schmieheim Wunderfitz
17.12.2015 / Woche 51/52/53
Der VdK-Kreisverband Lahr bietet zusätzlich tägliche Sprechstunden von 9°° - 11°° im Nestler Carree an (AlteBahnhofstr.
10/7) Tel. 07821 - 24 177
Informiert und beraten wird in allen sozialrechtlichen Fragen,
u. a. im Schwerbehindertenrecht, in der gesetzlichen Unfall-,
Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Für Fragen u. Infos erreichen Sie die Geschäftsstelle
Freiburg, der Tel.-Nr.: 0761/5 04 49 – 0
trifft sich zum Neujahrsempfang am
13. Januar 2016 im Weinhof
Münchweier.
Für jeden Teilnehmer steht dort
neben den Getränken ein gemischter
Vesperteller zum Verzehr bereit.
Kirchliche
Nachrichten
Abfahrt mit dem Bus:
14.00 Uhr
14.15 Uhr
an der Bushaltestelle Alter Friedhof in
Schmieheim und
Haltestelle Poststraße gegenüber der
Synagoge in Kippenheim
Ev. Friedensgemeinde Kippenheim
Gartenstr. 1- Pfarramt:
Öffnungszeiten:
e-Mail:
Homepage:
Telefon 0 78 25/93 46 - Fax 87 03 87
Di: 10.00-12.00/Fr: 14.00 - 16.00 Uhr
[email protected]
www.ev-Kirche-Kippenheim.de
Bitte pünktlich sein.
Die übrigen Teilnehmer treffen sich um 14.30 Uhr im
Weinhof Münchweier.
Wochenspruch:
Bereitet dem Herrn den Weg; denn siehe, der Herr kommt
gewaltig.
Jesaja 40, 3.106
Weitere Anmeldungen zur Teilnahme sind noch bis
05.01.2016 möglich.
Donnerstag, 17.12.2015
19.30 Uhr Posaunenchor
Für alle Anliegen stehen die Seniorenbriefkästen in
Schmieheim, Schloßstr. 4 und in Kippenheim neben dem
Rathaus ( Telefonzelle ) zur Verfügung.
Auskünfte erteilen ausserdem Herr Keck, Tel 07825-1598
oder Herr Schiefelbein, Tel. 07825-4170383.
Samstag, 19.12.2015
14-17 Uhr Kinderbasteltag
(im Gemeindesaal, Gartenstr. 3)
Sprechtag der Deutschen
Rentenversicherung Bund – Berlin
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hält am Mittwoch,
20. Januar 2016 im Rathaus Kippenheim – Sitzungssaal –
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr einen Sprechtag ab.
Versichertenberater Harry Herzog von der DAK-Versichertenund Rentnervereinigung berät über Fragen zur Rentenversicherung.
Insbesondere ist er bei der Kontenklärung und beim Ausfüllen
von Formularen für Rentenanträgen und Rehabilitationsmaßnahmen behilflich. Eine Voranmeldung ist telefonisch unter
der Rufnummer 0174-8021430 unbedingt erforderlich.
Zum Sprechtag sind die Versicherungsunterlagen sowie der
Personalausweis oder Reisepass und bei Beratung für eine
andere Person, zum Beispiel den Ehegatten, eine Vollmacht
mitzubringen
Der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH
informiert:
Der nächste Sprechtag des Sozialrechtsreferenten Herrn
Klaus-Martin Weih findet statt in Lahr, Alte Bahnhofstr. 10/7 –
Nestler Carree, wieder jeweils donnerstags ab dem 14.01.
und 28. Januar 2016 v. 9°°- 12°° u.13.30 -16.30 Uhr, wir
bitten um telefonische Terminvereinbarung
Tel.: 0761 – 504 49-0
Sonntag, 20.12.2015 – 4. Advent
10.15 Uhr - Gottesdienst
(Pfarrerin Gilbert)
Die Kollekte ist bestimmt für Brot für die Welt.
10.00 Uhr - Kindergottesdienst
(im Gemeindesaal, Gartenstr. 3)
Montag, 21.12.2015
19.00 Uhr Bibelstunde
Liebenzeller Mission
(im Gemeindesaal, Gartenstr. 3)
20.00 Uhr Kirchenchor
Dienstag, 22.12.2015
Ökumenischer Schulgottesdienst
8.20 Uhr - in der Ev. Friedenskirche
(Pfrin. Gilbert)
Mittwoch 23.12.2015 7.00 Uhr Ökum. Morgenlob in der Ev. Kirche
Weihnachtsfest:
Das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir
sahen seine Herrlichkeit.
Johannes 1,14
Donnerstag, 24.12.2015 - Heilig Abend
(Pfrin. Gilbert)
15.30 Uhr - Familiengottesdienst mit Krippenspiel
17.15 Uhr - Christvesper
mit Kirchen- und Posaunenchor
Die Kollekte ist für Brot für die Welt bestimmt.
17.12.2015 / Woche 51/52/53
Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim
Freitag, 25.12.2015 - 1. Christtag
(Pfrin. Gilbert)
10.15 Uhr - Festgottesdienst mit Abendmahl
mit dem Posaunenchor
Die Kollekte ist für die Erziehungsarbeit in Schulen
und Heimen der Landeskirche bestimmt.
Samstag, 26.12.2015 - 2. Christtag
(Dekan Becker)
10.15 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Schmieheim
Sonntag, 27.12.2015 - 1. Sonntag nach Christfest
16.30 Uhr - Ökumen. Weihnachtsliedersingen
(Pfr. Ibach/Pfrin. Gilbert)
Die Kollekte ist für die eigene Gemeinde
bestimmt.
Altjahrsabend:
Barmherzig und gnädig ist der Herr, geduldig und von
großer Güte.
Psalm 103,8
Donnerstag, 31.12.2015 - Altjahrsabend
17.00 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Gilbert)
mit Kirchenchor
Die Kollekte ist für die eigene Gemeinde
bestimmt.
Jahreslosung 2016:
Gott spricht:
Ich will euch trösten, wie einen seine Mutter tröstet.
Jesaja 66,13
Freitag, 01.01.2016 - Neujahr
11.00 Uhr - Gottesdienst
(Pfrin. Gilbert)
anschließend Neujahrsempfang
Die Kollekte ist für die eigene Gemeinde
bestimmt.
Sonntag, 03.01.2016 - 2. Sonntag nach dem Christfest
9.00 Uhr - Gottesdienst
(Pfrin. Gilbert)
Die Kollekte ist für die eigene Gemeinde
bestimmt.
Sonntag, 10.01.2016 - 1. Sonntag nach Epiphanias
9.00 Uhr - Gottesdienst
(Dekan Becker)
Die Kollekte ist bestimmt für Aufgaben der Weltmission.
Montag, 11.01.2016
19.00 Uhr Bibelstunde
Liebenzeller Mission
(im Gemeindesaal, Gartenstr. 3)
Mittwoch, 13.01.2016
15.00 Uhr Konfirmandenunterricht
20.00 Uhr Kirchenchor
Donnerstag, 14.01.2016
19.30 Uhr Posaunenchor
Sonntag, 17.01.2016 – Letzter Sonntag nach Epiphanias
10.15 Uhr - Gottesdienst
(Pfarrerin Gilbert)
mit Abendmahl
Die Kollekte ist bestimmt für die Deutsche Bibelgesellschaft.
11.30 Uhr - Minigottesdienst
______________________________________________________
Seite 17
Sternsinger:
Wer gerne möchte, dass die Sternsinger kommen, kann sich
im katholischen Pfarrbüro melden (Tel. 7119). Die Sternsinger
werden am 4. und 5. Januar im Ort unterwegs sein.
Komm und bastle mit uns für Weihnachten!
Kinderbasteltag am Samstag, 19.12.2015,
14-17h im evangelischen Gemeindehaus,
Gartenstraße 3.
Eingeladen sind alle Kinder ab 6 Jahren
und wer sonst noch Lust zum Basteln hat.
Natürlich werden wir auch miteinander singen und auf eine
Geschichte hören. Es wird etwas zu trinken und zu essen
geben. Und es gibt sogar noch etwas für eure Schatzkiste!
Bringt sie mit!
Es wäre uns sehr hilfreich, wenn du dich anmeldest – einfach
im Pfarramt anrufen (Tel.: 93 46).
Ökumenisches Morgenlob
Die kath. und die evang. Kirchengemeinde laden dieses Jahr
im Advent ein, am Mittwoch Morgen gemeinsam den Tag zu
beginnen mit Psalm – Gebet – Liedern und einem adventlichen Impuls. Diese 20 Minuten wollen helfen, bewusst den
Advent zu gestalten und sich für Weihnachten zu bereiten –
(Pfr. Ibach/Pfrin. Gilbert)
Mini-Gottesdienst am 17.01.2016, 11.30 Uhr in der Kirche
Thema: … es duftet noch
Wir wollen zusammen singen,
beten und auf eine Geschichte hören,
sie spielen und erfahren –
eben Gottesdienst feiern.
Herzliche Einladung an alle Kinder
bis 6 Jahre mit ihren Eltern!
Pfarrbüro:
- Das Pfarrbüro ist vom 28.12.2015 bis 08.01.2016 geschlossen.
- ab Januar neue Öffnungszeit: donnerstags, 10-12 Uhr
Pfarrerin Gilbert erreichen Sie während ihrer Dienstzeit im
Pfarramt unter Tel. 9346. Sie können sie jederzeit anrufen,
wenn Sie einen persönlichen Besuch wünschen. Nutzen Sie
dazu bitte auch den Anrufbeantworter, da Pfrin. Gilbert häufig
im Dienst unterwegs ist.
Kath. Pfarrgemeinde
St. Mauritius Kippenheim
Pfarramt: Bahnhofstr. 32, Tel. 0 78 25/71 19, Fax 53 62
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.mariafrieden-kippenheim.de
Büro offen: Mo. 9 - 12; Di. 9 - 12; Mi. 15 - 16.30; Do. 15 - 18 Uhr
Sa. 19.12.2015
Kippenheim
17:00 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte - Pfr. M. Ibach
Kippenheim
18:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach
So. 20.12.2015
Mahlberg
09:00 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach
Sulz
10:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. W. Andres
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Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim
17:00 Uhr Adventsimpuls im Pfarrgarten
Licht und Dunkelheit im Advent
Kippenheim
17:30 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte - Pfr. M. Ibach
Mo. 21.12.2015
Ottenheim
16:30 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte - Pfr. W. Andres
Mahlberg
18:00 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte - Pfr. M. Ibach
Sulz
18:00 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte - Pfr. W. Andres
Di. 22.12.2015
Sulz
18:00 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte - Pfr. M. Ibach
Mi. 23.12.2015
Kippenheim
07:00 Uhr ökum. Morgenlob in der evang. Kirche
Kippenheimweiler
18:30 Uhr Eucharistiefeier
Do. 24.12.2015 – HEILIGER ABEND - ADVENIAT - Kollekte
Mahlberg
15:00 Uhr Kinder-Krippen-Feier Gemeindereferentin R. Haas
Sulz
16:30 Uhr Familienchristmette Gemeindereferentin R. Haas
Ottenheim
17:00 Uhr Eucharistiefeier – Pfr. M. Ibach/St. Kienast
Feierliche Christmette mit Krippenspiel
Mitwirkung: Bläsergruppe
Kippenheim
17:00 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. E. Fleig
Feierliche Christmette
Mahlberg
22:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach
Feierliche Christmette
Sulz
22:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. W. Andres
Feierliche Christmette
Fr. 25.12.2015 – HOCHFEST DER GEBURT DES HERRN
ADVENIAT - Kollekte
Kippenheim
10:00 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach
Festlicher Weihnachtsgottesdienst mit Kirchenchor und Orchester
Ottenheim
10:00 Uhr Eucharistiefeier – Pfr. W. Andres
Festlicher Weihnachtsgottesdienst
Mahlberg
17:00 Uhr Feierliche Weihnachtsvesper
Sa. 26.12.2015 – HEILIGER STEPHANUS
Mahlberg
10:00 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. E. Fleig
mitgestaltet vom Kirchenchor
Segnung des Johannisweines
Sulz
10:00 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach
mitgestaltet vom Kirchenchor
mit Segnung des Johannisweines
17.00 Uhr Weihnachtskonzert des Männergesangvereins
Sulz
Kippenheim
16:00 Uhr Rosenkranz
17.12.2015 / Woche 51/52/53
So. 27.12.2015 – FEST DER HEILIGEN FAMILIE
Ottenheim
10:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach
Segnung des Johannesweines
Kippenheim
10:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. W. Andres
Segnung des Johannisweines
Kippenheim
16:30 Uhr Ökumenisches Weihnachtsliedersingen in der
evang. Kirche
Mi. 30.12.2015
Kippenheimweiler
18:30 Uhr Eucharistiefeier
Do. 31.12.2015
Sulz, Johanneskirche
17:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst Pastoralassistent
S. Kienast
Feier zum Jahresabschluss
Mahlberg
18:00 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach
Feierl. Gottesdienst zum Jahresabschluss
Fr. 01.01.2016
Sulz
10:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach
Ottenheim
10:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. W. Andres
Kippenheim
18:00 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach
mit Aussendung der Sternsinger
Sa. 02.01.2016
Kippenheim
17:45 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte - Pfr. M. Ibach
Kippenheim
18:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach
mit Tauffeier von Gabriele Antonio Fritsch
So. 03.01.2016 – ZWEITER SONNTAG NACH WEIHNACHTEN
Mahlberg
09:00 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach
mit Aussendung der Sternsinger
Sulz
10:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. W. Andres
Di. 05.01.2016
Kippenheim
18:30 Uhr Festliche Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach
mit Segung von Salz und Wasser
Mi. 06.01.2016 – ERSCHEINUNG DES HERRN
Sulz
08:30 Uhr Festliche Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach
mit dem traditionellen Dreikönigsgesang, Segnung
von Salz, Kreide, Weihrauch und Wasser - mit
Aussendung der Sternsinger
Ottenheim
10:00 Uhr Festliche Eucharistiefeier - Pfr. W. Andres
Segnung von Salz, Weihrauch u. Wasser
Abschluss der Sternsingeraktion
Do. 07.01.2016
Kippenheim
18:30 Uhr Eucharistiefeier
Wir singen alte Weihnachtslieder
17.12.2015 / Woche 51/52/53
Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim
Sa. 09.01.2016
Kippenheim
16:00 Uhr Rosenkranz
Mahlberg
17:45 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte - Pfr. M. Ibach
Mahlberg
18:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach
So. 10.01.2016
Kippenheimweiler
10:00 Uhr Ökum. Gottesdienst zum Neujahrsempfang Leitung S. Kienast in der Kaiserswaldhalle
Sulz
10:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach
mit den Tauffamilien des Jahres 2015
Mi. 13.01.2016
Kippenheimweiler
18:30 Uhr Eucharistiefeier
Do. 14.01.2016
Kippenheim
18:30 Uhr Eucharistiefeier
Sa. 16.01.2016
Kippenheim
16:00 Uhr Rosenkranz
Sulz
17:45 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte - Pfr. M. Ibach
Sulz
18:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach
So. 17.01.2016
Ottenheim
09:00 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. W. Andres
Kippenheim
10:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach
mit Taufe von Elias Samuel Findling und Yella
Bombelka
Mahlberg
10:30 Uhr Wort-Gottes-Feier
Der Liturgiekreis gestaltet eine Wortgottesfeier.
Die Pfarrbüros sind über die Weihnachtsferien geschlossen. In dringenden seelsorgerlichen Anliegen sind wir
jedoch erreichbar.
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DIE STERNSINGER KOMMEN!
In den nächsten Tagen sind die Sternsinger in unserer Gemeinde unterwegs.
Mädchen und Jungen – mit Begleitern aus der Pfarrei – kommen als Heiligen
Drei Könige zu Ihnen. Die diesjährige Aktion Dreikönigssingen steht unter dem
Motto „Segen bringen, Segen sein. Respekt für dich, für mich,
für andere – in Bolivien und weltweit!“
Bei ihrem Besuch bitten unsere Sternsinger um Ihre Unterstützung für mehr
als 1.600 Kinderhilfsprojekte in Afrika, Asien, Lateinamerika, Ozeanien und
Osteuropa.
Die Sternsinger wünschen Ihnen Gottes Segen zum neuen Jahr. Auf Wunsch
schreiben sie nach altem Brauch den Segensspruch an die Tür:
Christus Mansionem Benedicat – Christus segne dieses Haus
Unsere Sternsinger freuen sich auf einen Besuch bei Ihnen und
danken Ihnen schon jetzt herzlich für die freundliche Aufnahme.
DIE STERNSINGER DER PFARREI
KOMMEN IN
Kippenheim
4. u. 5. Jan. ab 10.00 Uhr
Schmieheim
4. Jan. ab 10.00 Uhr
Kippenheimweiler
2. u. 4. Jan. ab 10.00 Uhr
AKTION
DREIKÖNIGSINGEN
ÜBRIGENS:
Jede Sternsingergruppe hat einen
AUSWEIS dabei, der sie zum Sammeln
berechtigt.
Evang.Kirchengemeinde
Schmieheim und Wallburg
Ev. Pfarramt Schmieheim ! Schloßstr. 2
Telefon 75 68
www. evang-kirche-schmieheim.de
Do., 17.12.15
14.30 Uhr Adventsnachmittag mit Dekan Becker und Team
CHRISTBAUMSAMMELAKTION 2016
Wie jedes Jahr bieten wir Ministranten an, Ihre Christbäume zu entsorgen. Stellen Sie Ihren Baum am
Samstag, den 09.01.2016, bis spätestens 9.00 Uhr gut sichtbar an die
Hofeinfahrt (zu einem späteren Zeitpunkt keine Abholgarantie).
Pro Baum erbitten wir eine Spende
von 2 Euro, die der MinistrantenArbeit zugute kommt. Bitte bringen
Sie am Baum ein Namensschild an, damit wir wissen, bei
wem wir klingeln müssen, um die Spende einzusammeln.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Die Ministranten
St. Mauritius Kippenheim
Fr., 18.12.15
15.00 bis
16.00 Uhr Kinderchor: Probe im Gemeindehaus
Sa., 19.12.15
10.00 bis
12.00 Uhr Kinderchor: Generalprobe in der Kirche
So., 20.12.15
9.00 Uhr Frühgottesdienst zum 4. Advent im Gemeindehaus (Pfrin. Gilbert), Kollekte: Brot für die Welt
Do., 24.12.15 – Heiligabend
15.30 Uhr Gottesdienst für Familien mit Kindern von 0 bis 5
Jahren (Dekan Becker)
17.00 Uhr Familiengottesdienst mit Krippenspiel d. Kinderchors (Dekan Becker)
22.00 Uhr Christmette (PD Doris Hiller) mitgest. vom Instrumentalkreis – Kollekte: Brot für die Welt
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Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim
Fr., 25.12.15
10.15 Uhr Gemeinsam in Kippenheim: Gottesdienst zum
1. Weihnachtstag
Sa., 26.12.15
10.15 Uhr Gottesdienst zum 2. Weihnachtstag mit Abendmahl (Dekan Becker), mitgest. vom Musikverein
So., 27.12.15
16.30 Uhr In Kippenheim: Ökum. Weihnachtsliedersingen
17.12.2015 / Woche 51/52/53
Fr., 01.01.16
11.00 Uhr In Kippenheim: Andacht mit Neujahrsempfang
So., 03.01.16
10.15 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Gilbert)
So., 10.01.16
10.15 Uhr Gottesdienst (Dekan Becker) Kollekte: Für Aufgaben der Weltmission
Do., 31.12.15
17.00 Uhr Gottesdienst zum Altjahrsabend (Dekan Becker)
Was ist Wo
Do. 17.12.15
Fr. 18.12.15
Do. 31.12.15
Fr. 01.01.2016
Sa. 02.01. bis
Sa. 09.01.
Di. 05.01. bis
Mi. 06.01.
Mi. 06.01.
Mi. 06.01.
Fr. 08.01.
Fr. 08.01.
Sa. 09.01. bis
Sa. 16.01.
Sa. 09.01.
So. 10.01.
Mo. 11.01.
Fr. 15.01.
Sa. 16.01.
Sa. 16.01.
Sa. 16.01.
Evang Kirchengem. Schmieheim-Wallburg
Senioren-Nachmittag
Gemeindehaus Schmieheim
LQN-Gruppe „Ortsbild“
Adventsfeuer
Rathaushof
Turnverein Kippenheim e. V.
Silvesterlauf
Mühlbachhalle
Ev. Friedensgemeinde Kippenheim
Neujahrsgottesdienst mit anschl.
Empfang
Ev. Kirche Kippenheim
Ski-Zunft Kippenheim e.V.
Skiurlaub
Canazei
Sportverein Kippenheim e.V.
Hallenturnier
Mühlbachhalle Kippenheim
Feuerwehrabteilung Schmieheim
Schützengilde 1957 e.V. Schmieheim
Musikverein Schlosskapelle Schmieheim e.V.
Hauptversammlung
Nuß- und Brezelschießen
Generalversammlung
Feuerwehrhaus Schmieheim
Schützenhaus Schmieheim
Feuerwehrhaus Schmieheim
Gemeinde / Bücherei
Vorlesestunden für Kinder
Ski-Zunft Kippenheim e.V.
Skiurlaub
Bücherei, Obere Hauptstr. 27
Canazei
Guggenmusik Kippener Moore-Bätscher e.V.
Moore-Bätscher Fest
SV Schmieheim e.V.
Neujahrsempfang
Männergesangsverein 1865 Schmieheim e.V.
Volksliedersingen
Männergesangsverein 1865 Schmieheim e.V.
Außerordentliche
Hauptversammlung
Narrenzunft Schelmewinkler Kippenheim e.V.
Nachtumzug und
Brauchtumsabend
Festhalle Kippenheim
Siedlergemeinschaft Kippenheim e.V.
Obstbaumschnittkurs
Kesselfleischessen
Obst- und Freizeitanlage „Hanfröze“
Kippenheim
SV Schmieheim e.V.
Kartenvorverkauf Rot-Weiss-Ball
Vereinsheim SV Schmieheim
Festhalle Kippenheim
Vereinsheim SV Schmieheim
Festhallenanbau Schmieheim
Probelokal Schloß Schmieheim
Erreichen Sie
mit Ihren Prospektbeilagen
die Ortenau!
Kontaktieren Sie uns unter:
07 81 / 504 - 14 56
07 81 / 504 - 14 69
[email protected]
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Turnverein
Kippenheim e.V.
Vereinsmitteilungen
Katholischer Kirchenchor
Cäcilienverein Kippenheim
Der Kath. Kirchenchor gestaltet am 1. Weihnachtsfeiertag,
den 25.12.2015 um 10 Uhr Uhr den Gottesdienst mit. Neben
der „Pastoralmesse zu Ehren des Göttlichen Kindes“ von
Franz Krenn für Chor und Orchester erklingen weihnachtliche
Chöre.
Ski-Zunft
Kippenheim e.V.
Am Sonntag, 20.12.2015 um 13.00 Uhr lädt die Ski-Zunft Kippenheim alle Mitglieder und Freunde zur traditionellen kleinen
Weihnachts-Wanderung ein. Start und Ziel ist die Haselstaude
in Kippenheim. Nach der Rückkehr sind auch Nicht-Wanderer
herzlich zu einem gemütlichen Hock eingeladen.
Die Vorstandschaft freut sich über Euer Kommen.
Ski-/Snowboardkurse der Ski-Zunft Kippenheim
Termine:
Sa. 23. + So. 24. Januar 2016
Sa. 30. + So. 31. Januar 2016
Anmeldung und Info auf unserer Homepage: www.skizunftkippenheim.de
Kippener Silvesterlauf
+ Silvesterwalking
der Haselstaude Runners des TV Kippenheim
Unter dem altbewährtem Motto: „Ich beweg mich noch mal im
alten Jahr ...“ sind alle Sportbegeisterte und Interessierte
recht herzlich zum Silvesterlauf eingeladen. Wie jedes Jahr
werden wieder 2 Strecken angeboten. Eine große Runde über
9,4 Km und eine kleine über 6 Km. Während die lange Strecke
nur für Läufer gedacht ist, steht die kurze Strecke Läufern und
Walkern zur Verfügung. Beide Strecken sind gut gekennzeichnet und führen auf bekannter Strecke durch landschaftlich
reizvolles Gebiet. Der Lauf ist kein Wettkampf und finden
daher ohne Zeitnahme und Konkurrenzstress in der Gruppe
statt. Auch Startgeld wird bei dieser Veranstaltung nicht verlangt, denn der Spaß und die Gemeinschaft stehen hier im
Vordergrund. Nach den Läufen stehen Dusch- und Umkleidemöglichkeiten zur Verfügung und auch für das leibliche Wohl
ist bestens gesorgt.
Die Haselstaude Runners freuen sich über eine rege Teilnahme.
Der Startschuss fällt am 31.12. um 12 Uhr.
Start und Ziel sind bei der Mühlbachhalle in Kippenheim.
Info und Streckenbeschreibung unter: www.tv-kippenheim.de
> Silvesterlauf oder bei Frank Woitt Tel: 07825-2129
VdK Ortsverband
Kippenheim
Die Vorstandschaft des VdK-Ortsverbandes Kippenheim
wünscht allen Mitgliedern und Freunden ein gesegnetes
Weihnachtsfest und für das Jahr 2016 die beste Gesundheit.
Wilfried Frank, 1. Vorsitzender
SV Kippenheim e.V.
Freiwillige Feuerwehr Kippenheim
__________________________________
Abteilung Schmieheim
Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern, Sponsoren, Fans,
Freunden & Gönnern für die Unterstützung im Jahr 2015 und
wünschen allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest
sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr 2016!
Voranzeige:
05. & 06.01.2016
8. Bernhard-Weber-Gedächtnisturnier in der Mühlbachhalle
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
hiermit möchten wir Sie recht herzlich zu unserer Hauptversammlung am 6. Januar 2016 einladen.
Die Feuerwehr Kippenheim, Abteilung Schmieheim freut sich,
Sie um 9.30 Uhr im Feuerwehrhaus in Schmieheim begrüßen
zu dürfen.
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Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Bericht des Abt. Kommandanten
4. Bericht des Schriftführers
5. Bericht des Rechners, Haushaltsplan, Entlastung
6. Bericht der Jugendfeuerwehr
7. Grußworte
8. Verschiedenes
17.12.2015 / Woche 51/52/53
Sachpreise und auf Glücks-Scheiben für die "Neujahr Brezeln". Das Schießen ist für alle offen.( Ab 12 bis 14 Jahren in
Begleitung eines Erziehungsberechtigten).
Die Siegerehrung für das Brezelschießen ca. 17:00 Uhr.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Der Vorstand
Die Abteilung Schmieheim wünscht Ihnen frohe Weihnachten
und einen guten Start in das neue Jahr 2016!
Michael Dees
Stellv. Gesamtkommandant und Abteilungskommandant
Musikverein
Schloßkapelle
Schmieheim e.V.
SV Schmieheim
1946 e.V.
Der SV Schmieheim bedankt sich bei allen Freunden, Sponsoren und Mitgliedern für ihre Unterstützung 2015. Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches
neues Jahr 2016
Termine im Januar 2016
Jahreshauptversammlung der Schlosskapelle Schmieheim
am 08. Januar 2016
Der Musikverein Schlosskapelle Schmieheim lädt herzlich zu
seiner Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 08. Januar
2016, ein. Die Versammlung beginnt um 20 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Schmieheim.
Ebenfalls laden wir herzlich zur Jugendversammlung ein, welche um 19 Uhr beginnt.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Rückblick des 1. Vorsitzenden
4. Bericht der Schriftführerin
5. Bericht der Jugendleiterin
6. Bericht des Rechners
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Entlastung des Rechners und der übrigen Vorstandschaft
9. Bericht des Dirigenten
10. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
11. Grußworte
Alle aktiven und passiven Mitglieder, Ehrenmitglieder sowie
Freunde und Gönner des Vereins sind herzlich eingeladen.
Auf Ihr Kommen freut sich die Vorstandschaft der Schlosskapelle
Schützengilde
Schmieheim e.V. 57
Nuss und Brezelschießen
Am Mittwoch, den 06.01.2016 ( Dreikönig) veranstaltet die
Schützengilde Schmieheim das traditionelle Nuss- und Brezelschießen.
Geschossen wird mit dem Luftgewehr auf Nüsse für schöne
Neujahrsempfang am 10.1.2016 im Clubheim Beginn 11.30
Uhr
Kartenvorverkauf für Rot-Weiss-Ball 2016 im Clubheim
Am 16.1.2016 Beginn: 11.00 Uhr
Rot-Weiss-Ball am 30.1.2016 Festhalle Schmieheim
CDU
Gemeindeverband
Kippenheim
Dreikönigswanderung
Traditionell startet die CDU Kippenheim zusammen mit den
CDU Freunden aus Mahlberg und den CDU Verbänden, Ettenheim, Ringsheim, Kappel-Grafenhausen und Rust, mit der
Dreikönigswanderung ins Neue Jahr.
Die Dreikönigswanderung findet an Dreikönig, Mittwoch,
den 06. Januar 2016 um 10.00 Uhr statt.
Treffpunkt ist die Festhalle in Kippenheim, um 9.30 Uhr.
Gemeinsam machen wir uns auf den Weg nach Kappel an das
Rathaus, wo sämtliche Gemeindeverbände zusammentreffen,
um mit einem Glas Sekt und Neujahrsbrezel aufs Neue Jahr
anzustoßen. Im Anschluss daran geht es dann in das wunderschöne Naturschutzgebiet „Taubergießen“.
Die leichte Wanderung dauert ca. 2 ½ Stunden nach Rust, wo
wir im Restaurant A´MiRo, Franz-Sales-Str. 27, zum Mittagessen so gegen 13.00 Uhr sein werden.
Als besonderes Highlight hat sich
Torsten Frei, MdB
KPV Landesvorsitzender und Wahlkampfmanager von Spitzenkandidat Guido Wolf, MdL, angesagt.
Torsten Frei wird uns auf den kommenden Wahlkampf einstimmen.
Bitte um Anmeldung 07825/2503 – das Mittagessen wird als
Buffet gereicht.
17.12.2015 / Woche 51/52/53
Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim
Liebe Mitglieder und Freunde, packt die Wanderschuhe aus
für die traditionelle Dreikönigswanderung, auch wenn sie nicht
wandern können, sind sie uns herzlich willkommen.
Allen Bürgerinnen und Bürgern danke ich für das vertrauensvolle Miteinander im vergangenen Jahr, auch im
Namen der CDU Gemeinderätinnen und - räte, wünsche
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Ihnen frohe und besinnliche Weihnachten, und für das
Neue Jahr vor allem Gesundheit und ein wenig mehr Frieden für die Welt.
Ihre Annerose Mattmüller, CDU Vorsitzende.