50. Jahrgang Donnerstag, den 17. Dezember 2015 Nummer 51/52/53 Für jeden Tag ein bisschen Glück, Gesundheit – ein ganz großes Stück – Und Lachen stündlich oder mehr, das wünsche ich zur Weihnacht sehr. Auch allzumal der Weihnachtsfrieden vom Christkind sei er stets beschieden, und Ihren Liebsten schenkt die Zeit der Freude und Besinnlichkeit. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde, das Jahr 2015 neigt sich mit großen Schritten dem Ende entgegen und die Weihnachtszeit steht kurz bevor. Wieder blicken wir auf ein ereignisreiches Jahr in unserer schönen Gemeinde zurück. Gemeinsam mit den Gemeindevertretern, den ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern und unseren Vereinen, Institutionen und Gruppierungen durften wir zahlreiche Projekte im vergangenen Jahr umsetzen. Dabei zählen die Umbaumaßnahme an der Ortseinfahrt Nord von Kippenheim und der Umbau der Alten Schule zu einer Kindertagesstätte zu den beiden Großprojekten des Jahres. Auch die Aufnahme unseres Ortsteils Schmieheim in das Landessanierungsprogramm ist ein schöner Erfolg des Jahres 2015. Aber auch kleinere Maßnahmen bleiben uns im Jahr 2015 im Gedächtnis. Die Erweiterung unserer Bücherei, die Wegsanierung an der Haselstaude, die Fertigstellung des Baugebietes Meerlach oder die Aufwertung unserer Spielplätze in der Gemeinde sind uns allen in schöner Erinnerung. Besonders freut mich, wie sich zahlreiche Menschen unserer Gemeinde im Ehrenamt einbringen und damit unsere Gemeinde zu einem lebens- und liebenswerten Ort machen. Dafür möchte ich Ihnen allen herzlich danken. Die anstehende Weihnachtszeit soll Ihnen Zeit für Ruhe und Besinnlichkeit im Kreise Ihrer Lieben schenken und Ihnen helfen, vom Trubel des Alltages abzuschalten. Für das kommende Jahr 2016 wünsche ich Ihnen allen Gesundheit aber auch Glück und Erfolg bei allen Ihren Vorhaben und Wünschen. Ihr Matthias Gutbrod Bürgermeister Michael Hartmann Ortsvorsteher Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Gemeinde Kippenheim Homepage: http://www.kippenheim.de E-Mail: [email protected] Gemeindeverwaltung Untere Hauptstraße 4 Tel. 0 78 25/903-0 · Fax 903-30 Jugendzentren (Jugendbetreuerin Frau Dolenga) JuZe Kippenheim Öffnungszeiten: Poststraße 24 Mo. u. Mi. 16.00 - 19.00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag: 7.30 Uhr – 16.00 Uhr Di. – Do.: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr Mittwoch: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag: 7.00 Uhr – 12.00 Uhr Öffnungszeiten Rathaus Montag bis Freitag von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Telefonzentrale 903-0 Bürgermeister Herr Gutbrod (über Sekretariat) 903-29 Sekretariat Bürgermeister Frau Hauer (Sekretariat) 903-29 Stabsstelle Bürgermeister Herr Burger (Gebäudemanagement) 903-26 Hauptamt Herr Walter (Hauptamtsleiter) Frau Bing (Sekretariat, Kindergärten) 903-24 903-25 Abt. Bürgerbüro (Melde-/Pass-/Standesamtswesen, Friedhöfe, Fundbüro) Herr Steiner 903-20 Frau Kollmer 903-22 Frau Ernst 903-22 Herr Pies 903-10 Abt. Soziales/Personalwesen Frau Schillinger-Teschner Abt. Bauen und Recht Frau Gänshirt (Abteilungsleiterin; Bauangelegenheiten) Ortsverwaltung Schmieheim Im Schlossgarten 1 Öffnungszeiten: Mo. u. Mi. 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Frau Ernst (Ortsverwaltung) 9321 Fax: 869588 Email: [email protected] Herr Hartmann (Ortsvorsteher) 0176/10211543 JuZe Schmieheim Dienstag 16.00 - 17.00 Uhr Schloßgarten 2 (8 - 12 Jahre) 17.00 - 19.00 Uhr (12 - 18 Jahre) Donnerstag 16.00 - 19.00 Uhr Bücherei 0176/56207309 Obere Hauptstr. 27 Öffnungszeiten: Mittwoch 15.00 - 17.00 Uhr Freitag 17.00 - 19.00 Uhr Sammelplatz für Grünabfälle Neben ZG, Kreisstr. Kippenh.-Mahlb. Samstag 12.00 – 15.00 Uhr Bankverbindungen: Sparkasse Offenburg/Ortenau IBAN: DE85 6645 0050 0076 0661 27 BIC: SOLADES1OFG Volksbank Lahr eG IBAN: DE79 6829 0000 0048 0076 00 BIC: GENODE61LAH 903-39 Feuerwehr Notruf 112 Freiwillige Feuerwehr Kippenheim Ges.-Kdt. Andreas Hurst 07825/869716 Abteilung Kippenheim Abt.-Kdt.Andreas Hurst 07825/869716 Abteilung Schmieheim Abt.-Kdt. Michael Dees 07825/4620174 903-27 Polizei Notruf Polizeirevier Lahr Polizeiposten Ettenheim 110 07821/277-0 07822/446950 Rettungsdienst Notruf Krankentransport Klinikum Lahr Klinikum Lahr-Ettenheim 112 0781/19222 07821/930 07822/4300 Giftnotruf 0761/19240 Frau Enderle (Ordnungswesen) 903-62 Herr Jundt (Feuerwehrwesen, Grundstücksfragen, Grundbucheinsichtsstelle) 903-28 Grundbuchamt – Infothek (Amtsgericht Achern) 07841/67 33 - 402 Fax 07841/67 33 - 465 Abt. Bauhof Herr Himmelspach (Bauhofleiter) 0170/2261383 Wasserwerk Herr Hurst (Wassermeister) 0170/2261382 Rechnungsamt Frau Schaub (Rechnungsamtsleiterin) 903-36 Abt. Steuern und Gebühren Herr Schwarz 903-33 Abt. Gemeindekasse Frau Schmieder (Kassenverwalterin) Frau Kölble 903-38 903-34 Abt. Wald Herr Wilting (Forstrevierleiter) Fax: 877971, Handy: 0179/3922433 432562 E-Werk Mittelbaden im Störungsfall (Stromausfall) 07821/280-0 Störungsdienst Kabel BW 0800/8888112 Ärztebereitschaftsdienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117 Kinderärztlicher Notfalldienst 0180 6078111 Augenärztlicher Notfalldienst 0180 6078100 Zahnärztlicher Notruf 0180/3222555-11 Tierarzt-Bereitschaftsdienst Sa./So., 19./20.12.2015 Frau Welberts, Tel. 07821-983747 Donnerstag, 24.12.2015 (Heiligabend) Frau Welberts, Tel. 07821-983747 Freitag, 25.12.2015 (1. Weihnachtstag) Frau Beck-Pfisterer, Tel. 07821-977035 17.12.2015 / Woche 51/52/53 Sa./So., 26./27.12.2015 Dr. Kollofrath, Tel. 07822-865011 Donnerstag, 31.12.2015 (Silvester) Dr. Kollofrath, Tel. 07822-865011 Freitag, 1.1.2016 Dr. Kollofrath, Tel. 07822-865011 Sa./So., 2./3.1.2016 Dr. Walter, Tel. 07821-983888 Mittwoch, 6.1.2016 (Hl. Drei Könige) Dr. Walter, Tel. 07821-983888 Sa./So., 9./10.1.2016 Frau Beck-Pfisterer, Tel. 07821-977035 Apothekenbereitschaftsdienst Freitag, 18.12.2015 Rohan-Apotheke Ettenheim, Friedrichstr. 52 Tel. 07822-5210 Samstag, 19.12.2015 Karls-Apotheke in Mahlberg, Stauferstr. 1 Tel. 07825-2700 Sonntag, 20.12.2015 Hirsch-Apotheke Dinglingen, Lahr, Dinglinger Hauptstr. 105 Tel. 07821-41795 Montag, 21.12.2015 Wiegandt`sche Apotheke Ettenheim, Rohanstr. 15 Tel. 07822-1300 Dienstag, 22.12.2015 Apotheke im Riedhaus, Meißenheim, Lahrer Str. 1 Tel. 07824-66700 Mittwoch, 23.12.2015 Rhein-Apotheke Grafenhausen, Kappel-Grafenhausen, Hauptstr. 117 Tel. 07822-6540 Donnerstag, 24.12.2015 Apotheke am Storchenturm, Lahr, Marktstr. 40 Tel. 07821-21206 Freitag, 25.12.2015 Apotheke am Klinikum Lahr, Klostenstr. 17/1 Tel. 07821-9912249 Samstag, 26.12.2015 Zentral-Apotheke in der Arena, Alter Stadtbahnhof 1 Tel. 07821-37946 Sonntag, 27.12.2015 Karls-Apotheke in Kippenheim, Allmendstr. 14 Tel. 07825-84460 Montag, 28.12.2015 Stadt-Apotheke Lahr, Lahr, Schwarzwaldstr. 28 Tel. 07821-983407 Dienstag, 29.12.2015 Rhein-Apotheke Grafenhausen, Hauptstr. 117 Tel. 07822-6540 Mittwoch, 30.12.2015 Marien-Apotheke Ettenheim, Festungstr. 1 Tel. 07822-3120 Donnerstag, 31.12.2015 Löwen-Apotheke Lahr, Marktstr. 19 Tel. 07821-91720 Freitag, 1.1.2016 Löwen-Apotheke Lahr, Marktstr. 19 Tel. 07821-91720 17.12.2015 / Woche 51/52/53 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Samstag, 2.1.2016 Rohan-Apotheke Ettenheim, Friedrichstr. 52 Tel. 07822-5210 Sonntag,3.1.2016 Karls-Apotheke in Mahlberg, Stauferstr. 1 Tel. 07825-2700 Montag, 4.1.2016 Hirsch-Apotheke Dinglingen, Lahr, Dinglinger Hauptstr. 105 Tel. 07821-41795 Dienstag, 5.1.2016 Wiegandt`sche Apotheke Ettenheim, Rohanstr. 15 Tel. 07822-1300 Mittwoch, 6.1.2016 Apotheke im Riedhaus, Meißenheim, Lahrer Str. 1 Tel. 07824-66700 Donnerstag, 7.1.2016 Rhein-Apotheke Grafenhausen, Hauptstr. 117 Tel. 07822-6540 Freitag, 8.1.2016 Apotheke am Klinikum Lahr, Klostenstr. 17/1 Tel. 07821-9912249 Samstag, 9.1.2016 Apotheke am Storchenturm Lahr, Marktstr. 40 Tel. 07821-21206 Sonntag, 10.1.2016 Zentral-Apotheke in der Arena, Alter Stadtbahnhof 1 Tel. 07821-37946 Montag, 11.1.2016 Karls-Apotheke in Kippenheim, Allmendstr. 14 Tel. 07825-84460 Dienstag, 12.1.2016 Stadt-Apotheke Lahr, Schwarzwaldstr. 28 Tel. 07821-983407 Mittwoch, 13.1.1016 Rhein-Apotheke Grafenhausen, Hauptstr. 117 Tel. 07822-6540 Donnerstag, 14.1.2016 Marien-Apotheke Ettenheim, Festungsstr. 1 Tel. 07822-3120 Freitag, 15.1.2016 Löwen-Apotheke Lahr, Marktstr. 19 Tel. 07821-91720 Samstag, 16.1.2016 Apotheke an der Kirche Nonnenweier, Nonnenweierer Hauptstr. 15 Tel. 07824-4195 Sonntag, 17.1.2016 Rohan-Apotheke Ettenheim, Friedrichstr. 52 Tel. 07822-5210 Montag, 18.1.2016 Karls-Apotheke in Mahlberg, Stauferstr. 1 Tel. 07825-2700 Dienstag, 19.1.2016 Hirsch-Apotheke Dinglingen, Dinglinger Hauptstr. 105 Tel. 07821-41795 Mittwoch, 20.1.2016 Wiegandt´sche Apotheke Ettenheim, Rohanstr. 15 Tel. 07822-1300 Donnerstag, 21.1.2016 Apotheke im Riedhaus, Meißenheim, Lahrer Str. 1 Tel. 07824-66700 Postagentur – Inh. G. Rupp, Poststr. 7 Tel. 0 78 25/86 96 15, Fax 0 78 25/86 97 88 Seite 3 Öffnungszeiten: Mo. – Fr. von 9.00 – 12.00 Uhr Mo., Di., Do., Fr. von 14.30 – 17.30 Uhr Mittwochnachmittag geschlossen Samstag von 9.00 – 12.00 Uhr Anruf-Sammel-Taxi: 07821/3555 Katholische Sozialstation »St. Vinzenz« e. V., Ettenheim 0 78 22/789170 Fax 0 78 22/7891721 Diakoniestation Lahr gGmbH 0 78 21/9 36 50 Häusliche Pflege Heike Piorr/ Pflegeservice 24 GmbH 0 78 25/86 44 98 Nachbarschaftshilfe Kippenheim und Mahlberg e. V. Einsatzleitung 52 00 E-Mail: [email protected] Seniorenwohnstift Kippenheim Büro (Mo-Fr 9-11 Uhr) 53 00 Fax 8699695 E-Mail: [email protected] Pflegeheim, Haus "Rebenblüte", 87902-0 Impressum: Verlag/ Private Anzeigen: ANB Reiff-Verlagsgesellschaft & Cie GmbH, Marlener Straße 9, 77656 Offenburg Telefon: 0781 504 1455, Fax: 0781 504 1469 E-Mail: [email protected] Ansprechpartner für gewerbliche Anzeigenaufträge Alexander Erb Telefon: 07821 9209911, Fax: 07821 9209919 E-Mail: [email protected] Auflage: 2.600 Einladung zur Einweihung der neuen Kindertagesstätte St. Mauritius Alte Schule Die Gemeinde Kippenheim und die katholische Kirchengemeinde laden alle Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Kinder unserer Gemeinde herzlich zur offiziellen Fertigstellung und Segnung der neuen Kindertagesstätte St. Mauritius Alte Schule auf Donnerstag, den 17. Dezember 2015 um 17 Uhr in die Alte Schule Kippenheim ein. Gemeinsam mit allen beteiligten Planern, den Handwerkern, den Erzieherinnen und den Vertretern von Gemeinde und Kirche wollen wir die neue Kindertagesstätte offiziell einweihen und segnen lassen. Ab Januar 2016 wird die neue Kindertagesstätte offiziell ihren Betrieb unter der Trägerschaft der katholischen Kirche aufnehmen und bereits mit 30 Kindern in die Kinderbetreuung starten. Für März 2016 haben wir einen Tag der offenen Tür vorgesehen, an dem sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger nochmals einen umfangreichen Überblick über die Einrichtung machen können. Auf Ihr Kommen freuen wir uns. Ihr Matthias Gutbrod Bürgermeister Ihr Matthias Ibach Pfarrer Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Aus dem Gemeinderat Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 14.12.2015 Baugesuche Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zu folgendem Bauantrag: Neubau von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Flst.Nr. 188/1, Schützenstraße 13 in Schmieheim (Überschreitung der Baugrenze um ca. 1,50 m beim nördlichen Gebäude an der Südwestecke bzw. ca. 2,00 m beim südlichen Gebäude an der Nordwestecke) Da folgender Bauantrag dem Bebauungsplan „Wohnen am Schloss“ entspricht und somit eine förmliche Erteilung des Einvernehmens seitens des Gemeinderates nicht erforderlich war, wurde er dem Gemeinderat lediglich zur Kenntnis gegeben: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 46/6, Am Schloss 6 in Schmieheim. Betriebsplan 2016 des Gemeindewalds Kippenheim Herr Ihle vom Amt für Waldwirtschaft beim Landratsamt Ortenaukreis sowie Revierleiter Herr Wilting stellten dem Gemeinderat den Betriebsplan für den Gemeindewald für das Jahr 2016 vor, welcher Einnahmen in Höhe von 314.100 € und Ausgaben in Höhe von 336.290 € vorsieht. Der Gemeinderat stimmte dem Betriebsplan 2016, der somit ein Defizit von 22.190 € ausweist, zu. Bürgermeister Gutbrod zeigte sich zuversichtlich, dass wie bereits in den Vorjahren im laufenden Betriebsjahr gegenüber dem Planansatz letztendlich ein günstigeres Ergebnis erzielt werden kann. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Kippenheim „Ortskern Schmieheim“ Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wirth und Frau Altenkirch von der STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart, die mit der Betreuung bzw. Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Schmieheim“ betraut ist. Herr Wirth stellte ausführlich die Ergebnisse der von der STEG durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen vor (städtebauliche Analyse, Ermittlung der Missstände und Mängel, Auswertung der Befragungsergebnisse der Sanierungsbeteiligten sowie Träger öffentlicher Belange, Vorstellung des Maßnahmen- und Neuordnungskonzeptes, Kosten- und Finanzierungsübersicht). Der Gemeinderat fasste sodann die für die weitere Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme notwendigen Beschlüsse. Dabei wurden unter anderem folgende Festlegungen getroffen: • Der Gemeinderat verabschiedete die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Schmieheim“. Auf die separate öffentliche Bekanntmachung der Satzung in diesem Mitteilungsblatt wird hingewiesen. • Als Frist, innerhalb der die Sanierung „Ortskern Schmieheim“ in Kippenheim durchgeführt werden soll, wurde der 30.04.2024 festgelegt. • Bei der Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen wurde ein Kostenerstattungsbetrag von maximal 25% der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten und eine Förderobergrenze von 30.000,- Euro pro Gebäude festgelegt. Bei Gebäuden mit besonderer Bedeutung (historisch, denkmalgeschützt bzw. Ortsbild prägend) kann eine Erhöhung des Fördersatzes um 15% und eine Überschreitung der Förderobergrenze erfolgen. Dabei werden nur Erneuerungsmaßnahmen gefördert, deren berücksichtigungsfähige Gesamtkosten 30.000,- Euro überschreiten. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat ermäch- 17.12.2015 / Woche 51/52/53 tigt, einzelne Vereinbarungen über Erneuerungsmaßnahmen abzuschließen. Im Falle von Erhöhungen über die Förderobergrenze erfolgt die Entscheidung im Gemeinderat. • Im Rahmen von Ordnungsmaßnahmen werden die vertraglich vereinbarten Abbruch- und Abbruchfolgekosten entsprechend dem Sanierungsziel bis maximal 100% erstattet. Ferner kann der Substanzverlust bis maximal in Höhe des gutachterlich festgestellten Betrags erstattet werden. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat ermächtigt, einzelne Vereinbarungen über Ordnungs- und Baumaßnahmen abzuschließen. Dabei ist die dauerhafte Sicherung der Sanierungsziele festzuschreiben. Insbesondere hinsichtlich der Abbruchkosten und der Entschädigung des Substanzverlustes kann auch ein geringerer Erstattungsbetrag vereinbart werden. • Beim Abschluss von Vereinbarungen über Erneuerungsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass vorgegebene Mindestbaustandards eingehalten werden. Eine Abweichung im Einzelfall soll nur dann erfolgen, wenn die Erfüllung einzelner Anforderungen nicht zulässig ist oder wenn mit einzelnen Punkten ein unzumutbarer Kostenaufwand verbunden wäre. • Der Gemeinderat verabschiedete besondere Gestaltungsgrundsätze. Vereinbarungen über Erneuerungsmaßnahmen dürfen nur abgeschlossen wer-den, wenn bei Gebäuden diese Gestaltungsgrundsätze beachtet werden. Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Nach Erläuterung des Zahlenwerks durch Rechnungsamtsleiterin Schaub stellte der Gemeinderat die Jahresrechnung für das Jahr 2014 förmlich fest. Auf die separate Bekanntmachung in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes wird hingewiesen. Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Der Gemeinderat stellte ebenso den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 des Eigenbetriebs Wasserversorgung förmlich fest. Auch hier wird auf die separate Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt verwiesen. Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Stiftung Seniorenwohnstift In einer unmittelbar an die öffentliche Gemeinderatssitzung anschließenden Stiftungsratssitzung der Stiftung Seniorenwohnstift Kippenheim wurde die Jahresrechnung der Stiftung förmlich festgestellt. Hierzu wird ebenfalls auf die separate Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt hingewiesen. Verrechnungsbeschluss für die Abwassergebühren Der Gemeinderat stimmte der von der Verwaltung vorgeschlagenen Verrechnung der noch offenen Unterdeckung aus dem Jahr 2010 beim Schmutzwasser in Höhe von 10.697,14 € mit der noch vorhandenen Überdeckung aus dem Jahr 2011 (11.251,65 €) zu. Rechnungsamtsleiterin Schaub wies darauf hin, dass derzeit an einer Gebührenkalkulation für die Jahre 2016 und 2017 gearbeitet werde, in welcher auch entsprechende Vorjahresergebnisse berücksichtigt werden. Die Beschlussfassung zur Gebührenkalkulation ist in der Gemeinderatssitzung am 20. Januar 2016 vorgesehen Beschlussfassung zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) Mit Landtagsbeschluss vom 22.04.2009 wurden die gesetzlichen Grundlagen zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes in Baden-Württemberg beschlossen, wonach die Städte, Gemeinden und Landkreise die seit 1975 geltende kamerale Buchführungssystematik auf die „Kommunale Doppik“ umzustellen haben. Die Umstellungsfrist wurde am 16.04.2013 vom Landtag von 2016 bis zum 01.01.2020 verlängert. Rechnungsamtsleiterin Schaub erläuterte den seitens der Verwaltung für die Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts in Kippenheim vorgesehenen Projektzeitplan. Der 17.12.2015 / Woche 51/52/53 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Seite 5 Gemeinderat beschloss sodann die Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts zum 01.01.2020 und beauftragte die Verwaltung, die Umstellung auf die „Kommunale Doppik“ mit den entsprechenden notwendigen Vorarbeiten durchzuführen. für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Kippenheim in seiner Sitzung am 14.12.2015 folgende Sanierungssatzung beschlossen: Annahme bzw. Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung ihrer Aufgaben beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung hat der Gemeinderat zu entscheiden. Der Gemeinderat stimmte in der öffentlichen Sitzung der Annahme aktuell angetragener Spenden zu. §1 Festlegung des Sanierungsgebietes In dem nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände nach § 136 BauGB vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 5,81 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Ortskern Schmieheim“. Amtliche Bekanntmachungen Gemeinde Kippenheim Ortenaukreis SATZUNG über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Schmieheim“ Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 27.11.2015 (Originalmaßstab M 1:1000). Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Die Sanierungssatzung sowie der Lageplan kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Kippenheim von jedermann eingesehen werden. Werden innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke verschmolzen und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung und des Sanierungsmaßnahmenrechts (§§ 136 ff. BauGB) ebenfalls anzuwenden. Der Sanierungsvermerk (§ 143 Abs. 2 S. 2 BauGB) ist durch das Grundbuchamt auf den neu entstandenen Grundstücken zu übernehmen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim §2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren gem. § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Anwendung der §§ 152 bis 156a BauGB wird ausgeschlossen. §3 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung. §4 Inkrafttreten Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich. Kippenheim, den 14.12.2015 Matthias Gutbrod Bürgermeister Hinweise: Gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) sind eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB genannten Verfahrens- und Formvorschriften sowie ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde/Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Gemäß §4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) für BadenWürttemberg gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Der Gesamthaushalt beläuft sich in den Einnahmen und Ausgaben auf insgesamt 14.204.491,93 € 2. Die Haushaltsreste zum 31.12.2014 betragen im Vermögenshaushalt - Haushaltseinnahmereste 150.000,00 € - Haushaltsausgabereste 1.000.921,84 € 3. Der Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2014 beträgt 4.526.009,15 € 4. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden nachträglich genehmigt. 5. Das Vermögen der Gemeinde Kippenheim zum 31.12.2014 beträgt 44.811.402,22 € 6. Die Schulden der Gemeinde Kippenheim zum 31.12.2014 betragen 437.158,90 € zuzüglich Finanzierungsverträge mit der Landesbank BW zur Abwicklung Baugebiet Herrenweg 199.271,40 € Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2014 wurde zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht liegen vom 18. bis zum 30. Dezember 2015 (jeweils einschließlich) während den Dienstzeiten im Rathaus (Rechnungsamt, Frau Schaub) öffentlich aus. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Dezember 2015 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wie folgt festgestellt: 1.1 Bilanzsumme 1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite - das Anlagevermögen 2.708.312,00 € - das Umlaufvermögen 251.358,05 € - die Rechnungsabgrenzungsposten 64.758,00 € 1.1.2 Davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 1.088.593,79 - den Sonderposten für Investitionszuschüsse 410.250,00 - die Rückstellungen 12.400,00 - die Verbindlichkeiten 1.513.184,26 Auf die Vorschriften des § 24 ff BauGB (Vorkaufsrecht für die Gemeinde) und auf § 144 BauGB (genehmigungspflichtige Vorhaben) wird hingewiesen. Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Gemäß §§ 95 und 95 b der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der heute geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Kippenheim am 14. Dezember 2015 die Jahresrechnung 2014 wie folgt festgestellt: 1. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts betragen 11.931.939,77 € - darin enthalten ist die Zuführung zum Vermögenshaushalt mit 1.364.781,81 € Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts betragen 2.272.552,16 € - darin enthalten ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage mit 57.829,01 € 17.12.2015 / Woche 51/52/53 1.2 Jahresgewinn 3.024.428,05 € € € € € 111.077,45 € 1.2.1 Summe der Erträge 604.398,10 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 493.320,65 € 2. Verwendung des Jahresgewinns a) zur Tilgung des Verlustvortrags b) zur Einstellung in Rücklagen c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde d) auf neue Rechnung vorzutragen 3. 0,00 € 0,00 € 0,00 € 111.077,45 € Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 17.12.2015 / Woche 51/52/53 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen vom 18. bis zum 30. Dezember 2015 (jeweils einschließlich) während den Dienstzeiten im Rathaus (Rechnungsamt, Frau Schaub) öffentlich aus. Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Stiftung Seniorenwohnstift Gemäß § 97 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 96 Abs. 3 und 101 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und § 31 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes jeweils in der heute geltenden Fassung hat der Stiftungsrat der Stiftung Seniorenwohnstift Kippenheim am 14. Dezember 2015 folgenden Beschluss gefasst: Das Ergebnis der Jahresrechnung 2014 wird wie folgt festgestellt: 1. Der Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je 277.854,59 € der Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je 59.235,16 € der Gesamthaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je 337.089,75 € Seite 7 Umbauten im evangelischen Kindergarten Kippenheim Gemeinsam mit der Leiterin Elli Baumann und den Kindern hat Bürgermeister Gutbrod die Umbaumaßnahmen im evangelischen Kindergarten Kippenheim besichtigt. Seit Sommer 2015 wurden dort bekanntlich die alte Toilettenanlage umfangreich erneuert. Neben neuen Leitungen wurde auch eine verbesserte Raumaufteilung der Toiletten vorgenommen. So gibt es nun im evangelischen Kindergarten einen eigenen Wickelraum mit Kleinkindtoilette, eine Duschzeile für Kinder und drei neue Toiletten für Kinder über drei Jahren. Gleichzeitig wurde auch ein Durchgang zur Krippengruppe geschaffen, um künftig eine bessere Anbindung der Gruppe zu erreichen. Insgesamt hat die Gemeinde Kippenheim und die evangelische Kirchengemeinde rund 90.000 Euro in dieses Projekt investiert. Bürgermeister Gutbrod und Elli Baumann waren beide vom Ergebnis der Umbaumaßnahme begeistert. 2. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt auf 59.235,16 € 3. Die Entnahme der allgemeinen Rücklage mit 0,00 € 4. Der Endstand der allgemeinen Rücklage mit 7.669,38 € 5. Die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben des Rechnungsjahres 2014 werden genehmigt. Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2014 wurde zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht liegen vom 18. bis zum 30. Dezember 2015 (jeweils einschließlich) während den Dienstzeiten im Rathaus (Rechnungsamt, Frau Schaub) öffentlich aus. Wasserabrechnung 2015 Neukalkulation der Abwassergebühren Derzeit werden die Abwassergebühren für die Jahre 2016 und 2017 neu kalkuliert. Die entsprechenden Satzungsbeschlüsse werden erst Anfang des Jahres 2016 gefasst werden können. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich im Zusammenhang mit den Neukalkulationen auch rückwirkend ab dem 01.01.2016 Gebührenerhöhungen ergeben können. Haben Sie den Zählerstand für die Wasserabrechnung des Jahres 2015 schon mitgeteilt ??? Wenn ja - prima. Wenn nein bitte nicht vergessen, dass am 18.12.15 die Meldefrist endet und wir ansonsten Ihren Zählerstand schätzen müssen. Für Ihre Mithilfe ein recht herzliches Dankeschön. Rechnungsamt Die Ortschronik 2015 ist da !! Suchen Sie noch ein interessantes Weihnachtsgeschenk oder für sich selbst eine kurzweilige Lektüre für die langen Winterabende? Ab sofort ist die neue Ortschronik im Bürgerbüro im Rathaus zum Preis von 5 €/Exemplar erhältlich. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen der Lektüre. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Rathauses über die Feiertage bzw. den Jahreswechsel. Ihre Gemeindeverwaltung An alle Vereine und Institutionen Der Redaktionsschluss für die erste Ausgabe des Gemeindeblattes ist am Dienstag, 12.1.2016, 12.00 Uhr. Erscheinungsdatum für das Amtliche Mitteilungsblatt in der KW 2 ist am 14.1.2016. Gemeindeverwaltung Kippenheim Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Schlagraumvergabe Schwarzwaldstraße Otto-Hahn-Straße Die erste Schlagraumvergabe findet am Donnerstag, den 17.12.2015 um 19.30 im Bauhof der Gemeinde Kippenheim statt. Besichtigen Sie vorab die angebotenen Flächenlose und beurteilen Sie, ob es Ihren Möglichkeiten entspricht. Kartenausschnitte und Lagepläne der angebotenen Lose erhalten Sie im Bürgerbüro im Rathaus sowie auf der Hompage der Gemeinde www.kippenheim.de unter Rathaus/Wald und Forst. Nur anwesende Bürger der Gemeinde Kippenheim und Schmieheim können bei der Versteigerung berücksichtigt werden. Eine Weitergabe der Schlagraumfläche an Dritte ist nicht möglich. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Der Gemeindewald Kippenheim ist PEFC zertifiziert , deshalb muss jeder der einen Schlagraum erwirbt, den Nachweis eines Motorsägenlehrgang erbringen. Im Februar wird eine weitere Versteigerung stattfinden. Für Fragen stehe ich Ihnen unter der Tel. 01793922433 oder 07825/432562 gerne zur Verfügung. Schätzmenge/Ster 4 4 6 8 8 12 10 10 12 9 13 12 7 7 10 6 6 5 Anschlag 30 25 25 55 45 45 70 55 45 60 80 45 45 40 45 40 35 30 Öffentliche Bekanntmachung Der Gemeinsame Ausschuss hat am 7. Dezember 2015 in seiner öffentlichen Sitzung die Offenlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim B 415 Flächennutzungsplan 7. Änderung 1.2 Bereich Bebauungsplan SEEPARK Darstellung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage (Fläche ca. 16,2 ha), einer Waldfläche (Fläche ca. 2,3 ha), einer Wasserfläche (Fläche ca. 2,8 ha), einer Sonderbaufläche Gastronomie (Fläche ca. 0,1 ha) und einer Fläche Versorgungsanlage, Zweckbestimmung Abwasser (Fläche ca. 0,1 ha). aß erstr m ö R B 36 e Vogesenstra ße Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Römerstraße B3 B 36 Revierleiter Wilting Unterwald: Lange Richtstatt 17.12.2015 / Woche 51/52/53 B3 Seite 8 Flächennutzungsplan, 7. Änderung beschlossen. Die Änderungen beziehen sich auf folgende Bereiche: 1. Stadt Lahr 1.1 Bereich Bebauungsplan BÜRGERPARK Darstellung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage/Sportanlagen (Fläche ca. 6,6 ha), Gemeinbedarfsfläche für soziale und kulturelle Zwecke (Fläche ca. 0,5 ha), Fläche für Versorgungsanlage mit Zweckbestimmung Fernheizwerk (Fläche ca. 0,6 ha), Fläche Sondergebiet, Zweckbestimmung Sport- und Freizeitanlagen (Fläche ca. 4,2 ha). 1.3 Bereich Bebauungspläne KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE und MOSCHEE Darstellung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten (Fläche ca. 1,7 ha) und einer Gemeinbedarfsfläche für kirchliche und kulturelle Zwecke (Fläche ca. 0,3 ha). 17.12.2015 / Woche 51/52/53 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Seite 9 Vo ge stra senße werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes, zwischen Zimmer 1.54 und 1.56, Rathaus 2, Schillerstraße 23, 77933 Lahr und bei der Gemeinde Kippenheim im Foyer im Erdgeschoss, Untere Hauptstraße 4, 77971 Kippenheim, während der Dienststunden öffentlich aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen als Umweltbericht in Form von Steckbriefen vor: Römerstraße Bereich Bebauungsplan BÜRGERPARK - Mensch, insbesondere Lärm und Erholung - Artenschutz und Biotope, insbesondere Ackerflächen, Hecken, Gebüsche und Bäume, Verlust von Biotoptypen geringer/mittlerer Wertigkeit, Verlust einzelner Bäume, Brutvögel, Fledermäuse und Reptilien, artenrechtliche Verbotstatbestände - Boden, Bodenversiegelung, - Wasser, insbesondere Grundwasser - Klima/Luft, bauzeitliche Auswirkungen und Wärmebelastungsrisiko - Landschaftsbild - Kultur-/Sachgüter, insbesondere Grabungsschutzgebiet – römische Siedlung - Ausgleichsmaßnahmen für Schutzgut Boden B 36 Flächennutzungsplan 7. Änderung Bereich Bebauungsplan SEEPARK Vo ge stra senße 1.4 Bereich Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. und 7. Änderung Darstellung einer Wohnbaufläche (Fläche ca. 1,3 ha), einer gewerblichen Baufläche (Fläche ca. 0,7 ha), einer Grünfläche (Fläche ca. 3,7 ha) und die Zweckänderung der Gemeinbedarfsfläche (Fläche ca. 0,3 ha). Stettinerstraße Königsberger Ring - Mensch, insbesondere Lärm und Erholung - Arten und Biotope, insbesondere Grünland, Entwässerungsgräben, Ackerflächen, Feldhecken, Verlust von Biotoptypen geringer/mittlerer, kleinflächig auch hoher Wertigkeit, Verlust von Feldhecken und Großseggenried, Arten, insbesondere Brutvögel, Feuerfalter, dunkler und heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling - Boden, insbesondere Flächenverbrauch und –Versiegelung, Beeinträchtigung Bodenfunktion - Wasser, Oberflächengewässer/Grundwasser - Klima/Luft, - Landschaftsbild - Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Lebensräume geschützter Arten und für Verlust Bodenfunktionen B3 Bereich Bebauungspläne KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE und MOSCHEE Kleinfeld-Süd, 7. Änderung Römer straße Kleinfeld-Süd, 6. Änderung B 36 Flächennutzungsplan 7. Änderung Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegen der Entwurf der 7. Flächennutzungs-planänderung sowie der Erläuterungsbericht mit Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 4. Januar 2016 bis einschließlich 5. Februar 2016 - Mensch, insbesondere Lärm, Wohnen/Gesundheit und Erholung, Verkehrslärm - Arten und Biotope, insbesondere Feldgehölze und Einzelbäume, Brutvögel, Fledermäuse, Verlust von Feldgehölzteilen - Boden, insbesondere Versiegelung und Verlust von Bodenfunktion - Wasser, insbesondere Grundwasser - Klima/Luft - Landschaftsbild - Ausgleichsmaßnahmen für Verlust von Tier- und Pflanzenlebensräumen und Bodeneingriff Bereich Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. und 7. Änderung (Umweltbezogene Informationen liegen nur für die 6. Änderung vor) - Mensch, insbesondere Lärm und Erholung - Arten und Biotope, insbesondere Fettwiese, Schlagflur, Verlust von Biotoptypen geringer/mittlerer Wertigkeit, Verlust Baumbestand - Boden, insbesondere Versiegelung und Verlust von Bodenfunktion Seite 10 - Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Wasser, insbesondere Grundwasser Klima/Luft, Wärmebelastungsrisiko Landschaftsbild Ausgleichsmaßnahmen für Verlust von Tier- und Pflanzenlebensräumen und Bodeneingriff Zu allen Schutzgütern sind Bestandsaufnahme mit Bewertung sowie die Prognose der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut vorhanden. Zu den betroffenen Schutzgütern sind Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsempfehlungen benannt. Die Öffentlichkeit kann sich während der Offenlegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Stellungnahmen zum Änderungsentwurf können während der Auslegungszeit schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 BauGB). Kippenheim, 17. Dezember 2015 Bürgermeisteramt Lahr für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim 17.12.2015 / Woche 51/52/53 Ettenheim, Friesenheim, Lahr, Kippenheim, Mahlberg und Ringsheim (Ortenaukreis) Stadt Freiburg [Gemarkungen Munzingen, Tiengen, Opfingen und Waltershofen] (Stadtkreis Freiburg) unter den nachfolgenden Voraussetzungen zugelassen. Außerdem wird die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erteilt. Diese Entscheidung schließt auch die Ausnahmegenehmigung nach § 41 Abs. 1 Landeswaldgesetz (LWaIdG) der unteren Forstbehörde mit ein. 2. Geltungsbereich Diese Entscheidung gilt ausschließlich für die Böschungen der Rebgebiete der unter Ziffer 1 genannten Städte und Gemeinden der Weinbaubereiche Kaiserstuhl, Tuniberg und Breisgau. Der Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung ist in Karten gekennzeichnet. Die Karten sind Bestandteil dieser Allgemeinverfügung. Die Allgemeinverfügung mit Karten ist beim Regierungspräsidium Freiburg, den Landratsämtern BreisgauHochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis sowie bei den unter Ziffer 1 aufgeführten Städten, Gemeinden sowie deren Ortschaftsverwaltungen zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Öffnungszeiten ausgelegt. 2.1 Vom Feuereinsatz ausgenommen sind Naturschutzgebiete, flächenhafte Naturdenkmale und gesetzlich geschützte Biotope. Die Kommunen können weitere Einschränkungen vornehmen. 2.2 Zu Naturschutzgebieten, ausgewiesenen Untersuchungsflächen, klassifizierten Straßen, Wald und Gebäuden ist ein Mindestabstand von 30 m einzuhalten. REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG ABTEILUNG UMWELT Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Freiburg über die Entscheidung zum Kontrollierten Brennen als Maßnahme zur Offenhaltung von Rebböschungen in den Rebgebieten Kaiserstuhl, Tuniberg und Breisgau Allgemeinverfügung 1. Nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 39 Abs. 5 BNatSchG und §§ 54 Abs. 2 und 58 Abs. 5 Naturschutzgesetz (NatSchG) wird das Abbrennen der Vegetation auf Böschungen für Kulturarbeiten im Bereich der Städte und Gemeinden Bötzingen, Eichstetten, Ihringen, Vogtsburg, Breisach, Gottenheim und Merdingen (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) Bahlingen, Endingen, Herbolzheim, Kenzingen, Malterdingen, Riegel, Sasbach und Teningen [nur Gemarkungen Köndringen, Nimburg und Heimbach] (Landkreis Emmendingen) 3. Berechtigte für den Feuereinsatz Für das kontrollierte Abbrennen ist der Nutzungsberechtigte (Eigentümer oder Pächter) der Flächen verantwortlich. Das Abbrennen darf nur von Personen - auch von beauftragten Personen - durchgeführt werden, die im Besitz einer gültigen Lizenz für den Feuereinsatz sind. Zur Erlangung neuer Lizenzen ist der Besuch einer ca. 1,5-stündigen Informationsveranstaltung sowie einer praktischen Einweisung in den Feuereinsatz erforderlich. 3.1 Neue Lizenzen Neue Lizenzen werden im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen angeboten, die die Landschaftserhaltungsverbände (LEV) im Auftrag der zuständigen Landratsämter bzw. des Regierungspräsidiums Freiburg durchführen. 3.2 Für die Durchführung des Feuereinsatzes auf den gemeindeeigenen Böschungen sind die jeweiligen Gemeinden verantwortlich. 4. Bindende Regeln für den Feuereinsatz 4.1 Maximale Brandflächen und räumliches Mosaik Es darf ein höchstens 40 m breiter Böschungsabschnitt am Stück gebrannt werden. Angrenzende Böschungsabschnitte dürfen auf gleicher Länge wie der gebrannte Abschnitt nicht gebrannt werden, sodass ein räumliches Mosaik entsteht. 17.12.2015 / Woche 51/52/53 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim 4.2 Zeitliches Mosaik Zwischen zwei Feuerereignissen auf demselben Böschungsabschnitt ist mindestens ein Winter Pause einzuhalten, sodass ein zeitliches Mosaik entsteht. 4.3 Zeitraum für den Feuereinsatz Das kontrollierte Brennen darf auf Südböschungen (mit einer Exposition von Ost über Süd bis West) nur zwischen dem 1. Dezember und dem 28. Februar durchgeführt werden. Auf Nordböschungen (mit einer Exposition von West über Nord bis Ost) darf vom 1. Dezember bis 15. März gebrannt werden. 4.4 Feuertechnik Die Böschungen dürfen nur mit einem Lauffeuer (hangaufwärts bzw. mit dem Wind quer zum Hang) gebrannt werden. 4.5 Sicherungstechnik, Begrenzung der Brandabschnitte Vor Durchführung des Brandes sind zur seitlichen Begrenzung des Feuers ausreichend breite Schutzstreifen (je nach Brennmaterialbeschaffenheit ca. 2 bis 4 m Breite) anzulegen oder vorhandene Brandhindernisse wie z.B. geschlossene Gehölzbestände ohne Unterwuchs zu nutzen. Gleiches gilt für den Böschungskopf, falls sich dort Reben im Gefahrenbereich befinden. Auf den Schutzstreifen muss das Brennmaterial so weit entfernt bzw. befeuchtet werden, dass ein Übergreifen des Brandes auf benachbarte Flächen verhindert wird. Nur in diesem Zusammenhang ist die Nutzung eines hangabwärts laufenden Feuers bzw. Gegenwindfeuer quer zum Hang zulässig. Aus Sicherheitsgründen müssen bei der Durchführung des kontrollierten Brennens mindestens zwei Personen anwesend sein. Es wird darauf hingewiesen, dass für Schäden, die bei Dritten durch das Abbrennen hervorgerufen werden, der Verursacher zur Haftung herangezogen werden kann. 4.6 Protokollpflicht Jeder Berechtigte, der das kontrollierte Brennen durchführt, ist verpflichtet, ein Brandprotokoll zu führen, in dem das Datum, die gebrannte Fläche und die anwesenden Personen aufgeführt sind. Seite 11 8. Der teilweise oder gesamte Widerruf der Allgemeinverfügung bleibt für den Fall vorbehalten, dass nachträglich eingetretene oder festgestellte Tatsachen die Voraussetzung für den Erlass der Allgemeinverfügung erheblich ändern oder die Ziffern 1 bis 4.6 dieser Entscheidung nicht beachtet werden (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 Landes-verwaltungsverfahrensgesetz). 9. Im Falle des Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinverfügung kann das Brennen untersagt werden. 10. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. 11. Diese Allgemeinverfügung tritt am 16.03.2016 außer Kraft. Hinweise: 1. Verstöße gegen die Bestimmungen der Allgemeinverfügung stellen gemäß § 69 Abs. 3 Nr. 12 BNatSchG eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. 2. Im Zuge der ökologischen Begleituntersuchungen können im Einzelfall auch Testfeuer notwendig sein, die über den Rahmen der Allgemeinverfügung hinausgehen. Für diese Fälle ist eine zusätzliche Genehmigung bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde einzuholen. 3. Die Allgemeinverfügung einschließlich Begründung kann beim Regierungspräsidium Freiburg, höhere Naturschutzbehörde, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg, Zimmer 1.23, während der Sprechzeiten eingesehen werden. Es wird empfohlen, besonders die Südböschungen so früh wie möglich in der Feuersaison - am Besten im Laufe des Januars - zu brennen und mit fortschreitender Brandsaison zunehmend auf die Nordböschungen überzugehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg, Habsburgerstr. 103, 79104 Freiburg i.Br., erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Optimale Brennmaterialbedingungen sind gegeben, wenn die oberflächliche Streu abgetrocknet und der Oberboden noch nicht ganz durchgetrocknet sind. Freiburg, den 7. Dezember 2015 Regierungspräsidium Freiburg Höhere Naturschutzbehörde Ab Windstärke vier (Beaufort-Skala: mäßige Brise; Zweige bewegen sich, loses Papier wird vom Boden gehoben) sollte nicht mehr gebrannt werden, da es dann zunehmend schwieriger wird, den Brandverlauf zu kontrollieren. Peter Stocks Regierungsdirektor 5. Weitere Empfehlungen Zur effektiven und sicheren Umsetzung des Feuereinsatzes wird empfohlen, Brandteams auf lokaler Ebene zu organisieren. 6. Das Abbrennen der Vegetation ohne Beachtung der Ziffern 2 bis 4.6 ist unzulässig. 7. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag, der auf die ortsübliche Bekanntmachung folgt, in der jeweiligen Gemeinde als bekannt gegeben und wird damit dort wirksam. Kontrolliertes Flämmen der Rebböschungen im Breisgau, Kaiserstuhl und Tuniberg im Winter 2015/2016 Die Regeln zum kontrollierten Abbrennen von Rebböschungen werden in Teilbereichen nochmals vereinfacht, um die Winzerschaft zu einem regelkonformen Feuereinsatz zu motivieren. Des Weiteren werden in diesem Winter erstmals Vertreter der Winzerschaft und des ehrenamtlichen Naturschutzes gemeinsam stichprobenhaft die Regeleinhaltung überprüfen, um die leider immer noch zu häufig vorkommenden Fehlflämmungen weiter zu verringern. Grundstücksbewirtschafter werden direkt auf grobe Verfehlungen angesprochen. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Auf dieses Vorgehen hat man sich im „Arbeitskreis Böschungspflege“ am Runden Tisch zwischen Weinbau und Naturschutz geeinigt. Es ist es weiterhin unter Einhaltung bestimmter Regeln erlaubt, die grasige Vegetation auf Rebböschungen abzuflämmen (siehe Abbildung 1). Abbildung 1: Die 5 zentralen Regeln für den Feuereinsatz: 17.12.2015 / Woche 51/52/53 um vom Feuer betroffenen Kleinlebewesen in ihrer Gesamtheit gute Überlebensbedingungen zu gewähren. Dies ist der zentrale Aspekt für einen naturschutzfachlich verträglichen Feuereinsatz. Bei welchen Außentemperaturen dieser erfolgt und bis zu welchem Zeitpunkt im Vorfrühling gebrannt werden darf, ist aus rein landschaftsökologischen Gesichtspunkten nicht so bedeutend, solange das kleinräumige Brandflächenmosaik besteht. So wären rein theoretisch weitere Vereinfachungen in Bezug auf den Brandzeitraum aus naturschutzfachlichen Aspekten durchaus zu überdenken. Ob dieser Punkt jedoch jemals ernsthaft am Runden Tisch diskutiert werden kann, hängt maßgeblich von der Disziplin bei der Regeleinhaltung durch die Winzerschaft selbst ab. Deshalb appellieren alle am Runden Tisch Böschungspflege vertretenen Institutionen an die Winzer, die geltenden Regeln des kontrollierten Feuereinsatzes gewissenhaft einzuhalten. Kontaktadresse für weitere Informationen zum Thema Böschungspflege: Bereits im letzten Winter wurde die Temperaturregel abgeschafft, die besagte dass Südböschungen nur bei Außentemperaturen bis +10°C gebrannt werden dürfen. Stattdessen gilt auch in diesem Winter wieder der Hinweis, dass möglichst früh im Winter bei trocken-kaltem Wetter auf den Südböschungen mit dem Flämmen begonnen werden sollte. Im Laufe des fortscheitenden Winters - und damit ansteigender Wahrscheinlichkeit von wärmeren Tagen - sollte der Feuereinsatz zunehmend auf die Nordböschungen verlagert werden. Als weitere Vereinfachung kommt hinzu, dass der Feuereinsatz nicht mehr im Vorfeld bei der Gemeinde angezeigt werden muss. So wird die Handhabung für die Winzer vereinfacht und die Zahl geeigneter Brenntage vergrößert, dass wieder mehr Winzer vom Feuereinsatz in der Böschungspflege Gebrauch machen und ihre Böschungen regelkonform abflämmen. Ökologische Gründe für ein kontrolliertes Brennen Normalerweise ist deutschlandweit das flächige Abbrennen der Vegetation durch unsere Naturschutzgesetzgebung verboten. Für die großen Weinbergböschungen in den Weinbaugebieten des Kaiserstuhls, Tunibergs und des Breisgaus erteilten die zuständigen Naturschutzbehörden unter besonderen Auflagen eine Befreiung von diesem Verbot. Die für die Ausnahmegenehmigung geltenden Regeln wurden am Runden Tisch „Arbeitskreis Böschungspflege“ im Konsens erarbeitet. Grundlage dieses Vorgehens ist das gemeinsame Wissen darüber, dass vor allem die offenen, sonnenexponierten Böschungsbereiche landschaftsökologisch und weinbaulich von großer Bedeutung sind und dass der Feuereinsatz unter Beachtung gewisser Rahmenbedingungen neben den anderen gängigen Pflegeverfahren wie Mulchen, Gehölzrückschnitt und Mähen einen naturverträglichen Beitrag zu deren Erhaltung leistet. Mit dem Beginn der versuchsweisen Ausnahmegenehmigung vor einigen Jahren wurde ebenfalls ein sehr breit angelegtes ökologisches Gutachten an ein renommiertes, externes Fachbüro in Auftrag gegeben. Ein zentrales Ergebnis der Untersuchung ist, dass ein naturverträglicher Feuereinsatz im Wesentlichen davon abhängt, dass keine zu langen Böschungsabschnitte und nicht jedes Jahr die selben Flächen gebrannt werden. So wird ein räumliches und zeitliches Mosaik von Brand- und Nichtbrandflächen geschaffen, das genügend Rückzugs- und Wiederbesiedlungsmöglichkeiten bereithält, Landschaftserhaltungsverband Landkreis Emmendingen e.V. c/o Landratsamt Emmendingen Tel: 07641/451-9183 e-mail: [email protected] Homepage: www.landkreis-emmendingen.de dort unter: Landratsamt, Landschaftserhaltungsverband – Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Thema, z.B. Muster für die Brandprotokolle. Landschaftserhaltungsverband Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald e.V. c/o Landratsam Breisgau-Hochschwarzwald Tel: 0761/2187-5890 e-mail: [email protected] Herzlich willkommen zum Adventsfeuer 18.12. am Freitag 18. Dez. 2015 – Männergesangverein um 18.30 Uhr im Rathaushof Die LQN – Gruppe Ortsbild lädt ein. 17.12.2015 / Woche 51/52/53 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Seite 13 Fundsachen Lebensqualität durch Nähe Wir, die Gruppe Ortsbild von Lebensqualität durch Nähe haben für Sie das ideale Weihnachtsgeschenk : Den immerwährenden Kalender „Kippenheim & Schmieheim – Damals & Heute“ Beim Fundbüro der Gemeinde Kippenheim wurden folgende Fundsachen abgegeben: 1 1 1 1 schwarzes Schlüsselmäppchen mit 2 Schlüssel schwarzer Ledergeldbeutel ohne Inhalt schwarzes Fahrradschloss schwarzes Schlüsselmäppchen mit 5 Schlüssel und Fischanhänger Die Fundsachen können von den Verlierern auf dem Bürgerbüro abgeholt werden. am 18.12.2015 Herrn Ludwig Stulz, Bachgasse 48 zum 90. Geburtstag am 01.01.2016 Herrn Alexander Weiser, Sonnhalde 19 zum 75. Geburtstag Der Kalender wurde in limitierter Auflage gedruckt und ist nur noch in geringer Stückzahl vorrätig !!!! Erhältlich ist er exklusiv im Rathaus Kippenheim, bei Frau Schillinger-Teschner (Tel.: 07825/903-39; email: [email protected]) zum Preis von 5,00 €. am 11.01.2016 Herrn Salvator Marchese, Bahnhofstr. 25 zum 70. Geburtstag am 17.01.2016 Herrn Roger Morelle, Uhlandstr. 2 zum 85. Geburtstag Wir wünschen den Jubilaren alles Gute. Matthias Gutbrod, Bürgermeister Bücherei Kippenheim Neues aus der Bücherei Achtung - geänderte Öffnungszeiten über die Feiertage: Mittwoch, 23.12.2015 - geschlossen Freitag, 25.12.2015 - geschlossen Mittwoch, 30.12.2015 - geöffnet Freitag, 01.01.2016 - geschlossen Mittwoch, 06.01.2016 - geschlossen Freitag, 08.01.2016 - geöffnet Ab 13.01.2016 wieder mittwochs von 15.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 17.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Vorlesestunde in der Bücherei Die nächste Vorlesestunde für die 5-8 jährigen Kinder findet statt am Freitag, 8. Januar 2016 von 16.00 bis 17.00 Uhr. Bücherwurm Willi erwartet euch. Habt ihr Lust? Dann seid ihr herzlich eingeladen. Ein Projekt von LQN – LebensQualität durch Nähe Informationen aus dem Landratsamt Schnittkurse für Hobbygärtner und Profis Im Frühjahr bietet die Beratungsstelle für Obst- und Gartenbau, Landespflege im Landratsamt Ortenaukreis verschiedene Schnittkurse an. Die Theorie findet im Amt für Landwirtschaft in Offenburg, Prinz-Eugen-Straße 2, statt, die Praxis in den Gärten der Teilnehmer. Anmeldungen nimmt das Amt für Landwirtschaft telefonisch 0781 805 7100 oder per E-Mail an: [email protected] entgegen. Dort erhalten Interessierte weitere Details zu den Kursen. Ziergehölze im Hausgarten schneiden Inhalte: Grundlagen, Einteilung von Schnittgruppen, Schnitt von frühjahrs- und sommerblühenden Ziersträuchern, Kletterpflanzen und Rosen, Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt, häufige Schnittfehler. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Theorie: Dienstag, 1. März 2016, 18.30 bis 21.30 Uhr, Praxis: Samstag, 5. und 12. März, jeweils von 9 bis 13 Uhr in Gärten der Teilnehmer, ein Sommerschnitttermin folgt. Referent ist Hansjörg Haas, Amt für Landwirtschaft. Der Kurs kostet 80 Euro. Beeren- und Baumobst im Hausgarten schneiden Inhalte: Grundlagen des Obstbaumschnittes, Pflanz-, Erziehungs- und Pflegeschnitt, häufige Schnittfehler, wichtige Krankheiten und Schädlinge. Theorie: Donnerstag, 25. Februar, 3. und 10. März 2016, jeweils von 18.30 bis 21.30 Uhr, Praxis: Samstag, 27. Februar, 5. und 12. März 2016 jeweils von 9 bis 13 Uhr in Gärten der Teilnehmer, Pflanzenschutz: Dienstag, 10. Mai 2016, 18 bis 20.30 Uhr, ein Sommerschnitttermin folgt. Referentin ist Heidrun Holzförster, Amt für Landwirtschaft. Der Kurs kostet 120 Euro. Obstgehölz- Schnittkurs für Brenner und Nebenerwerbslandwirte. Inhalte: Schnitt von klein- und großkronigen Obstbäumen für Brennereizwecke. Ort: Kinzigtal. Theorie: Freitag, 26. Februar 2016, 19 bis ca. 22 Uhr, Praxis: Samstag, 27. Februar 2016, 9 bis ca. 13 Uhr. Referentin ist Miriam Moser, Amt für Landwirtschaft. Der Kurs kostet 40 Euro. Kurs für Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre. Inhalte: Wie pflanze und schneide ich Obstgehölze und Beerensträucher? Was muss ich bei der Pflege beachten? Ort: 17.12.2015 / Woche 51/52/53 Kinzigtal, Harmersbachtal, Termin: Samstag, 5. März 2016, 9 bis.13 Uhr. Referentin ist Miriam Moser. Der Kurs kostet 25 Euro. Welche Botschaften liefern die Zahlen meines Buchführungsabschlusses? Um erfolgreich zu sein ist es notwendig den Ausgangpunkt zu kennen und realistische Ziele zu verfolgen. Mithilfe einer ausführlichen Buchführungsanalyse und der anschließenden Interpretation der Ergebnisse, lassen sich Pläne und Strategien erarbeiten, wodurch die anvisierten Ziele erreicht werden können. Anhand des Jahresabschlusses eines Beispielbetriebes wird der Aufbau eines Abschlusses dargelegt. Des Weiteren wird einerseits die Aussagekraft des Gewinns beleuchtet und andererseits die wichtigsten Kennwerte und welche Aussagen sich davon ableiten lassen, herausgearbeitet. Die Veranstaltung des Amtes für Landwirtschaft im Landratsamt Ortenaukreis findet am Donnerstag, 21. Januar 2016 um 19:30 Uhr in der Prinz-Eugen-Str. 2 in Offenburg statt. Teilnehmerzahl begrenzt; Anmeldung unter 0781/805-7100 oder [email protected] erforderlich. Weinbau-Informationsabend Das Amt für Landwirtschaft im Landratsamt Ortenaukreis veranstaltet einen Weinbau-Informationsabend. Am Mittwoch, 20. Januar 2016, werden um 19.00 Uhr verschiedene Referenten im Rathaussaal in Ettenheim, Rohanstraße 16, zu aktuellen weinbaulichen Themen referieren. Neben der weit verbrei- Badstr. 20, 77652 Offenburg, Tel. 0781 805-9600, Fax 0781 805-1213 www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de ! [email protected] Öffnungs- und Schließzeiten der Deponien und Wertstoffhöfe im Ortenaukreis über Weihnachten und Neujahr 2015/16 Bis Mittwoch, 23. Dezember 2015 sind die Deponien und Wertstoffhöfe wie gewohnt geöffnet. Deponien und Wertstoffhöfe Do, 24. - Sa, 26. Dez Mo, 28. - Mi, 30. Dez Do, 31. Dez - Mi, 6. Jan Do, 7. - Sa, 9. Jan Achern-Maiwald geschlossen geöffnet geschlossen geöffnet "Vulkan", Haslach i.K. geschlossen geöffnet geschlossen geöffnet Kappel geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen Kehl-Kork geschlossen geöffnet geschlossen geöffnet Lahr-Sulz geschlossen geöffnet geschlossen geöffnet Neuried-Altenheim geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen Oberkirch-Meisenbühl geschlossen geöffnet geschlossen geöffnet Offenburg-Rammersweier geschlossen geöffnet geschlossen geöffnet Offenburg-Zunsweier geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen Rust geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen Schutterwald-Höfen geschlossen geöffnet geschlossen geöffnet Schwanau-Ottenheim geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen Seelbach-Schönberg geschlossen geöffnet geschlossen geöffnet geöffnet 31.12. / 1., 2.+6.1. geschlossen geöffnet "Kahlenberg", Ringsheim geschlossen 4.1. + 5.1. geöffnet Ab Montag, 11. Januar 2016 sind ALLE Deponien und Wertstoffhöfe wieder wie gewohnt geöffnet. Die Öffnungszeiten der Deponien und Wertstoffhöfe stehen auf der Rückseite des Abfallabfuhrkalenders und auf der Homepage des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis im Menüpunkt "Abfallannahmestellen". 17.12.2015 / Woche 51/52/53 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim teten Holzkrankheit Esca, wird der Einsatz von Blattdüngern im Weinbau vorgestellt. Hinweise zum Pflanzenschutz 2016 werden durch die Weinbauberatung ergänzt. Die Teilnahme an der Veranstaltung werden mit zwei Stunden als Fortbildungsnachweis für die Sachkunde anerkannt. Kommunikation – Schlüssel zum Erfolg Ist gesagt, bereits gehört und auch verstanden? In Zeiten wachsender Anforderungen ist eine gute Kommunikation Basis für betrieblichen und privaten Erfolg. Die „Mentalbäuerin“ Elke Pelz-Thaller zeigt in ihrem Fachvortrag, welche Botschaften wir mit und ohne Worte senden und veranschaulicht die Wirkungsweise von Körperhaltung, Gesichtsausdruck und vielem mehr. Diese und zahlreiche weitere Informationen verpackt sie in ihrer humorvollen, witzigen und unterhaltsamen Darbietung. Die Veranstaltung des Amtes für Landwirtschaft im Landratsamt Ortenaukreis findet am Donnerstag, 14. Januar 2016, um 19:30 Uhr in der Schwarzwaldhalle Appenweier, Oberkircher Str. 26, statt, Kosten 5 Euro. Für Getränke und Snacks in der Pause ist gesorgt. Ticketreservierung ist möglich unter 0781/805-7100 oder per E-Mail an: [email protected]. Restkarten können an der Abendkasse erworben werden. „Landrat unplugged“ - das etwas andere Bürgergespräch am Donnerstag, 14. Januar 2016 Landrat Frank Scherer lädt interessierte Ortenauerinnen und Ortenauer am Donnerstag, 14. Januar 2016, um 17 Uhr zur offenen Gesprächsrunde ins Landratsamt in Offenburg ein. „Unplugged“ wird Frank Scherer dabei kreisrelevante Fragen beantworten, die die Menschen in der Region beschäftigen. Die Moderation übernimmt Markus Knoll von HITRADIO OHR. Die Veranstaltung ist öffentlich, teilnehmen können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, allerdings ist eine Anmeldung bis zum 8. Januar 2016 per E-Mail unter pressestelle@ ortenaukreis.de erforderlich. Aufgrund der begrenzt verfügbaren Plätze werden die Anmeldungen nach Eingang berücksichtigt. Als Anmeldebestätigung werden Eintrittskarten rechtzeitig vor der Veranstaltung zugestellt. Öffnungszeiten des Landratsamtes Ortenaukreis über die Feiertage Die Dienststellen des Landratsamtes Ortenaukreis in Offenburg, Achern, Kehl, Lahr und Wolfach, einschließlich der KfzZulassungsstellen, sind am Donnerstag, 24. Dezember 2015 und Donnerstag, 31. Dezember 2015 geschlossen. Umweltpreis für Unternehmen 2016 Bereits zum 17. Mal können sich Unternehmen und Selbständige aus Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistung für den baden-württembergischen Umweltpreis bewerben. Mit dem Preis zeichnet die Landesregierung außergewöhnliche Leistungen im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes und des nachhaltigen Wirtschaftens aus. Der Preis wird in den Kategorien „Handel und Dienstleistung“, „Handwerk“, „Industrie-Unternehmen bis 250 Mitarbeiter“ sowie „Industrie-Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern“ Seite 15 vergeben. Zusätzlich wird der Jurypreis „Unternehmerische Verantwortung – regionales Engagement“ ausgelobt. Die Preisträger erhalten ein Preisgeld von jeweils 10.000 Euro, das für Maßnahmen im Umweltschutz einzusetzen ist. Die Bewerbung für den „Umweltpreis für Unternehmen 2016“ ist ab sofort möglich, die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2016. Die Bewerbungsunterlagen stehen im Internet auf der Homepage des Umweltministeriums zum Herunterladen bereit: www.umweltpreis.baden-wuerttemberg.de AB C Aus Schule und Kindergarten Die Kinder und Erzieherinnen des Ev. Kindergartens Kippenheim freuen sich über den von Herrn Werner Gebhard, Mahlberg, gespendeten Weihnachtsbaum. Vielen herzlichen Dank! Grund- und Werkrealschule Kippenheim-Mahlberg Das kleine Zebra Auch in diesem Schuljahr besuchte „das kleine Zebra“ die Schule Kippenheim und vermittelte den Erst- und Zweitklässlern mit einem verkehrspädagogischen Theaterstück das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Die Kinder wurden dabei von den Akteuren durch Fragen oder bewusst falsches Vormachen aktiv in das Theaterstück eingebunden. Auf besondere, spielerische Art lernte das Zebra mit Unterstützung der Kinder und der Polizistin das richtige Verhalten auf dem Gehweg, am Zebrastreifen, an der Ampel usw. Durch eigenes Fehlverhalten forderte das Zebra die Kinder auf, einzugreifen und zu korrigieren. Mit großer Begeisterung verfolgten die Kinder das von der Volksbank Lahr unterstützte Verkehrstheater. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Sonstige Mitteilungen Die Seniorengruppe Kippenheim – Schmieheim Wunderfitz 17.12.2015 / Woche 51/52/53 Der VdK-Kreisverband Lahr bietet zusätzlich tägliche Sprechstunden von 9°° - 11°° im Nestler Carree an (AlteBahnhofstr. 10/7) Tel. 07821 - 24 177 Informiert und beraten wird in allen sozialrechtlichen Fragen, u. a. im Schwerbehindertenrecht, in der gesetzlichen Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Für Fragen u. Infos erreichen Sie die Geschäftsstelle Freiburg, der Tel.-Nr.: 0761/5 04 49 – 0 trifft sich zum Neujahrsempfang am 13. Januar 2016 im Weinhof Münchweier. Für jeden Teilnehmer steht dort neben den Getränken ein gemischter Vesperteller zum Verzehr bereit. Kirchliche Nachrichten Abfahrt mit dem Bus: 14.00 Uhr 14.15 Uhr an der Bushaltestelle Alter Friedhof in Schmieheim und Haltestelle Poststraße gegenüber der Synagoge in Kippenheim Ev. Friedensgemeinde Kippenheim Gartenstr. 1- Pfarramt: Öffnungszeiten: e-Mail: Homepage: Telefon 0 78 25/93 46 - Fax 87 03 87 Di: 10.00-12.00/Fr: 14.00 - 16.00 Uhr [email protected] www.ev-Kirche-Kippenheim.de Bitte pünktlich sein. Die übrigen Teilnehmer treffen sich um 14.30 Uhr im Weinhof Münchweier. Wochenspruch: Bereitet dem Herrn den Weg; denn siehe, der Herr kommt gewaltig. Jesaja 40, 3.106 Weitere Anmeldungen zur Teilnahme sind noch bis 05.01.2016 möglich. Donnerstag, 17.12.2015 19.30 Uhr Posaunenchor Für alle Anliegen stehen die Seniorenbriefkästen in Schmieheim, Schloßstr. 4 und in Kippenheim neben dem Rathaus ( Telefonzelle ) zur Verfügung. Auskünfte erteilen ausserdem Herr Keck, Tel 07825-1598 oder Herr Schiefelbein, Tel. 07825-4170383. Samstag, 19.12.2015 14-17 Uhr Kinderbasteltag (im Gemeindesaal, Gartenstr. 3) Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Bund – Berlin Die Deutsche Rentenversicherung Bund hält am Mittwoch, 20. Januar 2016 im Rathaus Kippenheim – Sitzungssaal – von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr einen Sprechtag ab. Versichertenberater Harry Herzog von der DAK-Versichertenund Rentnervereinigung berät über Fragen zur Rentenversicherung. Insbesondere ist er bei der Kontenklärung und beim Ausfüllen von Formularen für Rentenanträgen und Rehabilitationsmaßnahmen behilflich. Eine Voranmeldung ist telefonisch unter der Rufnummer 0174-8021430 unbedingt erforderlich. Zum Sprechtag sind die Versicherungsunterlagen sowie der Personalausweis oder Reisepass und bei Beratung für eine andere Person, zum Beispiel den Ehegatten, eine Vollmacht mitzubringen Der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH informiert: Der nächste Sprechtag des Sozialrechtsreferenten Herrn Klaus-Martin Weih findet statt in Lahr, Alte Bahnhofstr. 10/7 – Nestler Carree, wieder jeweils donnerstags ab dem 14.01. und 28. Januar 2016 v. 9°°- 12°° u.13.30 -16.30 Uhr, wir bitten um telefonische Terminvereinbarung Tel.: 0761 – 504 49-0 Sonntag, 20.12.2015 – 4. Advent 10.15 Uhr - Gottesdienst (Pfarrerin Gilbert) Die Kollekte ist bestimmt für Brot für die Welt. 10.00 Uhr - Kindergottesdienst (im Gemeindesaal, Gartenstr. 3) Montag, 21.12.2015 19.00 Uhr Bibelstunde Liebenzeller Mission (im Gemeindesaal, Gartenstr. 3) 20.00 Uhr Kirchenchor Dienstag, 22.12.2015 Ökumenischer Schulgottesdienst 8.20 Uhr - in der Ev. Friedenskirche (Pfrin. Gilbert) Mittwoch 23.12.2015 7.00 Uhr Ökum. Morgenlob in der Ev. Kirche Weihnachtsfest: Das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit. Johannes 1,14 Donnerstag, 24.12.2015 - Heilig Abend (Pfrin. Gilbert) 15.30 Uhr - Familiengottesdienst mit Krippenspiel 17.15 Uhr - Christvesper mit Kirchen- und Posaunenchor Die Kollekte ist für Brot für die Welt bestimmt. 17.12.2015 / Woche 51/52/53 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Freitag, 25.12.2015 - 1. Christtag (Pfrin. Gilbert) 10.15 Uhr - Festgottesdienst mit Abendmahl mit dem Posaunenchor Die Kollekte ist für die Erziehungsarbeit in Schulen und Heimen der Landeskirche bestimmt. Samstag, 26.12.2015 - 2. Christtag (Dekan Becker) 10.15 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Schmieheim Sonntag, 27.12.2015 - 1. Sonntag nach Christfest 16.30 Uhr - Ökumen. Weihnachtsliedersingen (Pfr. Ibach/Pfrin. Gilbert) Die Kollekte ist für die eigene Gemeinde bestimmt. Altjahrsabend: Barmherzig und gnädig ist der Herr, geduldig und von großer Güte. Psalm 103,8 Donnerstag, 31.12.2015 - Altjahrsabend 17.00 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Gilbert) mit Kirchenchor Die Kollekte ist für die eigene Gemeinde bestimmt. Jahreslosung 2016: Gott spricht: Ich will euch trösten, wie einen seine Mutter tröstet. Jesaja 66,13 Freitag, 01.01.2016 - Neujahr 11.00 Uhr - Gottesdienst (Pfrin. Gilbert) anschließend Neujahrsempfang Die Kollekte ist für die eigene Gemeinde bestimmt. Sonntag, 03.01.2016 - 2. Sonntag nach dem Christfest 9.00 Uhr - Gottesdienst (Pfrin. Gilbert) Die Kollekte ist für die eigene Gemeinde bestimmt. Sonntag, 10.01.2016 - 1. Sonntag nach Epiphanias 9.00 Uhr - Gottesdienst (Dekan Becker) Die Kollekte ist bestimmt für Aufgaben der Weltmission. Montag, 11.01.2016 19.00 Uhr Bibelstunde Liebenzeller Mission (im Gemeindesaal, Gartenstr. 3) Mittwoch, 13.01.2016 15.00 Uhr Konfirmandenunterricht 20.00 Uhr Kirchenchor Donnerstag, 14.01.2016 19.30 Uhr Posaunenchor Sonntag, 17.01.2016 – Letzter Sonntag nach Epiphanias 10.15 Uhr - Gottesdienst (Pfarrerin Gilbert) mit Abendmahl Die Kollekte ist bestimmt für die Deutsche Bibelgesellschaft. 11.30 Uhr - Minigottesdienst ______________________________________________________ Seite 17 Sternsinger: Wer gerne möchte, dass die Sternsinger kommen, kann sich im katholischen Pfarrbüro melden (Tel. 7119). Die Sternsinger werden am 4. und 5. Januar im Ort unterwegs sein. Komm und bastle mit uns für Weihnachten! Kinderbasteltag am Samstag, 19.12.2015, 14-17h im evangelischen Gemeindehaus, Gartenstraße 3. Eingeladen sind alle Kinder ab 6 Jahren und wer sonst noch Lust zum Basteln hat. Natürlich werden wir auch miteinander singen und auf eine Geschichte hören. Es wird etwas zu trinken und zu essen geben. Und es gibt sogar noch etwas für eure Schatzkiste! Bringt sie mit! Es wäre uns sehr hilfreich, wenn du dich anmeldest – einfach im Pfarramt anrufen (Tel.: 93 46). Ökumenisches Morgenlob Die kath. und die evang. Kirchengemeinde laden dieses Jahr im Advent ein, am Mittwoch Morgen gemeinsam den Tag zu beginnen mit Psalm – Gebet – Liedern und einem adventlichen Impuls. Diese 20 Minuten wollen helfen, bewusst den Advent zu gestalten und sich für Weihnachten zu bereiten – (Pfr. Ibach/Pfrin. Gilbert) Mini-Gottesdienst am 17.01.2016, 11.30 Uhr in der Kirche Thema: … es duftet noch Wir wollen zusammen singen, beten und auf eine Geschichte hören, sie spielen und erfahren – eben Gottesdienst feiern. Herzliche Einladung an alle Kinder bis 6 Jahre mit ihren Eltern! Pfarrbüro: - Das Pfarrbüro ist vom 28.12.2015 bis 08.01.2016 geschlossen. - ab Januar neue Öffnungszeit: donnerstags, 10-12 Uhr Pfarrerin Gilbert erreichen Sie während ihrer Dienstzeit im Pfarramt unter Tel. 9346. Sie können sie jederzeit anrufen, wenn Sie einen persönlichen Besuch wünschen. Nutzen Sie dazu bitte auch den Anrufbeantworter, da Pfrin. Gilbert häufig im Dienst unterwegs ist. Kath. Pfarrgemeinde St. Mauritius Kippenheim Pfarramt: Bahnhofstr. 32, Tel. 0 78 25/71 19, Fax 53 62 E-Mail: [email protected] Homepage: www.mariafrieden-kippenheim.de Büro offen: Mo. 9 - 12; Di. 9 - 12; Mi. 15 - 16.30; Do. 15 - 18 Uhr Sa. 19.12.2015 Kippenheim 17:00 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte - Pfr. M. Ibach Kippenheim 18:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach So. 20.12.2015 Mahlberg 09:00 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach Sulz 10:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. W. Andres Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim 17:00 Uhr Adventsimpuls im Pfarrgarten Licht und Dunkelheit im Advent Kippenheim 17:30 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte - Pfr. M. Ibach Mo. 21.12.2015 Ottenheim 16:30 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte - Pfr. W. Andres Mahlberg 18:00 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte - Pfr. M. Ibach Sulz 18:00 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte - Pfr. W. Andres Di. 22.12.2015 Sulz 18:00 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte - Pfr. M. Ibach Mi. 23.12.2015 Kippenheim 07:00 Uhr ökum. Morgenlob in der evang. Kirche Kippenheimweiler 18:30 Uhr Eucharistiefeier Do. 24.12.2015 – HEILIGER ABEND - ADVENIAT - Kollekte Mahlberg 15:00 Uhr Kinder-Krippen-Feier Gemeindereferentin R. Haas Sulz 16:30 Uhr Familienchristmette Gemeindereferentin R. Haas Ottenheim 17:00 Uhr Eucharistiefeier – Pfr. M. Ibach/St. Kienast Feierliche Christmette mit Krippenspiel Mitwirkung: Bläsergruppe Kippenheim 17:00 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. E. Fleig Feierliche Christmette Mahlberg 22:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach Feierliche Christmette Sulz 22:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. W. Andres Feierliche Christmette Fr. 25.12.2015 – HOCHFEST DER GEBURT DES HERRN ADVENIAT - Kollekte Kippenheim 10:00 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach Festlicher Weihnachtsgottesdienst mit Kirchenchor und Orchester Ottenheim 10:00 Uhr Eucharistiefeier – Pfr. W. Andres Festlicher Weihnachtsgottesdienst Mahlberg 17:00 Uhr Feierliche Weihnachtsvesper Sa. 26.12.2015 – HEILIGER STEPHANUS Mahlberg 10:00 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. E. Fleig mitgestaltet vom Kirchenchor Segnung des Johannisweines Sulz 10:00 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach mitgestaltet vom Kirchenchor mit Segnung des Johannisweines 17.00 Uhr Weihnachtskonzert des Männergesangvereins Sulz Kippenheim 16:00 Uhr Rosenkranz 17.12.2015 / Woche 51/52/53 So. 27.12.2015 – FEST DER HEILIGEN FAMILIE Ottenheim 10:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach Segnung des Johannesweines Kippenheim 10:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. W. Andres Segnung des Johannisweines Kippenheim 16:30 Uhr Ökumenisches Weihnachtsliedersingen in der evang. Kirche Mi. 30.12.2015 Kippenheimweiler 18:30 Uhr Eucharistiefeier Do. 31.12.2015 Sulz, Johanneskirche 17:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst Pastoralassistent S. Kienast Feier zum Jahresabschluss Mahlberg 18:00 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach Feierl. Gottesdienst zum Jahresabschluss Fr. 01.01.2016 Sulz 10:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach Ottenheim 10:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. W. Andres Kippenheim 18:00 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach mit Aussendung der Sternsinger Sa. 02.01.2016 Kippenheim 17:45 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte - Pfr. M. Ibach Kippenheim 18:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach mit Tauffeier von Gabriele Antonio Fritsch So. 03.01.2016 – ZWEITER SONNTAG NACH WEIHNACHTEN Mahlberg 09:00 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach mit Aussendung der Sternsinger Sulz 10:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. W. Andres Di. 05.01.2016 Kippenheim 18:30 Uhr Festliche Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach mit Segung von Salz und Wasser Mi. 06.01.2016 – ERSCHEINUNG DES HERRN Sulz 08:30 Uhr Festliche Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach mit dem traditionellen Dreikönigsgesang, Segnung von Salz, Kreide, Weihrauch und Wasser - mit Aussendung der Sternsinger Ottenheim 10:00 Uhr Festliche Eucharistiefeier - Pfr. W. Andres Segnung von Salz, Weihrauch u. Wasser Abschluss der Sternsingeraktion Do. 07.01.2016 Kippenheim 18:30 Uhr Eucharistiefeier Wir singen alte Weihnachtslieder 17.12.2015 / Woche 51/52/53 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Sa. 09.01.2016 Kippenheim 16:00 Uhr Rosenkranz Mahlberg 17:45 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte - Pfr. M. Ibach Mahlberg 18:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach So. 10.01.2016 Kippenheimweiler 10:00 Uhr Ökum. Gottesdienst zum Neujahrsempfang Leitung S. Kienast in der Kaiserswaldhalle Sulz 10:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach mit den Tauffamilien des Jahres 2015 Mi. 13.01.2016 Kippenheimweiler 18:30 Uhr Eucharistiefeier Do. 14.01.2016 Kippenheim 18:30 Uhr Eucharistiefeier Sa. 16.01.2016 Kippenheim 16:00 Uhr Rosenkranz Sulz 17:45 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte - Pfr. M. Ibach Sulz 18:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach So. 17.01.2016 Ottenheim 09:00 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. W. Andres Kippenheim 10:30 Uhr Eucharistiefeier - Pfr. M. Ibach mit Taufe von Elias Samuel Findling und Yella Bombelka Mahlberg 10:30 Uhr Wort-Gottes-Feier Der Liturgiekreis gestaltet eine Wortgottesfeier. Die Pfarrbüros sind über die Weihnachtsferien geschlossen. In dringenden seelsorgerlichen Anliegen sind wir jedoch erreichbar. Seite 19 DIE STERNSINGER KOMMEN! In den nächsten Tagen sind die Sternsinger in unserer Gemeinde unterwegs. Mädchen und Jungen – mit Begleitern aus der Pfarrei – kommen als Heiligen Drei Könige zu Ihnen. Die diesjährige Aktion Dreikönigssingen steht unter dem Motto „Segen bringen, Segen sein. Respekt für dich, für mich, für andere – in Bolivien und weltweit!“ Bei ihrem Besuch bitten unsere Sternsinger um Ihre Unterstützung für mehr als 1.600 Kinderhilfsprojekte in Afrika, Asien, Lateinamerika, Ozeanien und Osteuropa. Die Sternsinger wünschen Ihnen Gottes Segen zum neuen Jahr. Auf Wunsch schreiben sie nach altem Brauch den Segensspruch an die Tür: Christus Mansionem Benedicat – Christus segne dieses Haus Unsere Sternsinger freuen sich auf einen Besuch bei Ihnen und danken Ihnen schon jetzt herzlich für die freundliche Aufnahme. DIE STERNSINGER DER PFARREI KOMMEN IN Kippenheim 4. u. 5. Jan. ab 10.00 Uhr Schmieheim 4. Jan. ab 10.00 Uhr Kippenheimweiler 2. u. 4. Jan. ab 10.00 Uhr AKTION DREIKÖNIGSINGEN ÜBRIGENS: Jede Sternsingergruppe hat einen AUSWEIS dabei, der sie zum Sammeln berechtigt. Evang.Kirchengemeinde Schmieheim und Wallburg Ev. Pfarramt Schmieheim ! Schloßstr. 2 Telefon 75 68 www. evang-kirche-schmieheim.de Do., 17.12.15 14.30 Uhr Adventsnachmittag mit Dekan Becker und Team CHRISTBAUMSAMMELAKTION 2016 Wie jedes Jahr bieten wir Ministranten an, Ihre Christbäume zu entsorgen. Stellen Sie Ihren Baum am Samstag, den 09.01.2016, bis spätestens 9.00 Uhr gut sichtbar an die Hofeinfahrt (zu einem späteren Zeitpunkt keine Abholgarantie). Pro Baum erbitten wir eine Spende von 2 Euro, die der MinistrantenArbeit zugute kommt. Bitte bringen Sie am Baum ein Namensschild an, damit wir wissen, bei wem wir klingeln müssen, um die Spende einzusammeln. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Die Ministranten St. Mauritius Kippenheim Fr., 18.12.15 15.00 bis 16.00 Uhr Kinderchor: Probe im Gemeindehaus Sa., 19.12.15 10.00 bis 12.00 Uhr Kinderchor: Generalprobe in der Kirche So., 20.12.15 9.00 Uhr Frühgottesdienst zum 4. Advent im Gemeindehaus (Pfrin. Gilbert), Kollekte: Brot für die Welt Do., 24.12.15 – Heiligabend 15.30 Uhr Gottesdienst für Familien mit Kindern von 0 bis 5 Jahren (Dekan Becker) 17.00 Uhr Familiengottesdienst mit Krippenspiel d. Kinderchors (Dekan Becker) 22.00 Uhr Christmette (PD Doris Hiller) mitgest. vom Instrumentalkreis – Kollekte: Brot für die Welt Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Fr., 25.12.15 10.15 Uhr Gemeinsam in Kippenheim: Gottesdienst zum 1. Weihnachtstag Sa., 26.12.15 10.15 Uhr Gottesdienst zum 2. Weihnachtstag mit Abendmahl (Dekan Becker), mitgest. vom Musikverein So., 27.12.15 16.30 Uhr In Kippenheim: Ökum. Weihnachtsliedersingen 17.12.2015 / Woche 51/52/53 Fr., 01.01.16 11.00 Uhr In Kippenheim: Andacht mit Neujahrsempfang So., 03.01.16 10.15 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Gilbert) So., 10.01.16 10.15 Uhr Gottesdienst (Dekan Becker) Kollekte: Für Aufgaben der Weltmission Do., 31.12.15 17.00 Uhr Gottesdienst zum Altjahrsabend (Dekan Becker) Was ist Wo Do. 17.12.15 Fr. 18.12.15 Do. 31.12.15 Fr. 01.01.2016 Sa. 02.01. bis Sa. 09.01. Di. 05.01. bis Mi. 06.01. Mi. 06.01. Mi. 06.01. Fr. 08.01. Fr. 08.01. Sa. 09.01. bis Sa. 16.01. Sa. 09.01. So. 10.01. Mo. 11.01. Fr. 15.01. Sa. 16.01. Sa. 16.01. Sa. 16.01. Evang Kirchengem. Schmieheim-Wallburg Senioren-Nachmittag Gemeindehaus Schmieheim LQN-Gruppe „Ortsbild“ Adventsfeuer Rathaushof Turnverein Kippenheim e. V. Silvesterlauf Mühlbachhalle Ev. Friedensgemeinde Kippenheim Neujahrsgottesdienst mit anschl. Empfang Ev. Kirche Kippenheim Ski-Zunft Kippenheim e.V. Skiurlaub Canazei Sportverein Kippenheim e.V. Hallenturnier Mühlbachhalle Kippenheim Feuerwehrabteilung Schmieheim Schützengilde 1957 e.V. Schmieheim Musikverein Schlosskapelle Schmieheim e.V. Hauptversammlung Nuß- und Brezelschießen Generalversammlung Feuerwehrhaus Schmieheim Schützenhaus Schmieheim Feuerwehrhaus Schmieheim Gemeinde / Bücherei Vorlesestunden für Kinder Ski-Zunft Kippenheim e.V. Skiurlaub Bücherei, Obere Hauptstr. 27 Canazei Guggenmusik Kippener Moore-Bätscher e.V. Moore-Bätscher Fest SV Schmieheim e.V. Neujahrsempfang Männergesangsverein 1865 Schmieheim e.V. Volksliedersingen Männergesangsverein 1865 Schmieheim e.V. Außerordentliche Hauptversammlung Narrenzunft Schelmewinkler Kippenheim e.V. Nachtumzug und Brauchtumsabend Festhalle Kippenheim Siedlergemeinschaft Kippenheim e.V. Obstbaumschnittkurs Kesselfleischessen Obst- und Freizeitanlage „Hanfröze“ Kippenheim SV Schmieheim e.V. Kartenvorverkauf Rot-Weiss-Ball Vereinsheim SV Schmieheim Festhalle Kippenheim Vereinsheim SV Schmieheim Festhallenanbau Schmieheim Probelokal Schloß Schmieheim Erreichen Sie mit Ihren Prospektbeilagen die Ortenau! Kontaktieren Sie uns unter: 07 81 / 504 - 14 56 07 81 / 504 - 14 69 [email protected] 17.12.2015 / Woche 51/52/53 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Seite 21 Turnverein Kippenheim e.V. Vereinsmitteilungen Katholischer Kirchenchor Cäcilienverein Kippenheim Der Kath. Kirchenchor gestaltet am 1. Weihnachtsfeiertag, den 25.12.2015 um 10 Uhr Uhr den Gottesdienst mit. Neben der „Pastoralmesse zu Ehren des Göttlichen Kindes“ von Franz Krenn für Chor und Orchester erklingen weihnachtliche Chöre. Ski-Zunft Kippenheim e.V. Am Sonntag, 20.12.2015 um 13.00 Uhr lädt die Ski-Zunft Kippenheim alle Mitglieder und Freunde zur traditionellen kleinen Weihnachts-Wanderung ein. Start und Ziel ist die Haselstaude in Kippenheim. Nach der Rückkehr sind auch Nicht-Wanderer herzlich zu einem gemütlichen Hock eingeladen. Die Vorstandschaft freut sich über Euer Kommen. Ski-/Snowboardkurse der Ski-Zunft Kippenheim Termine: Sa. 23. + So. 24. Januar 2016 Sa. 30. + So. 31. Januar 2016 Anmeldung und Info auf unserer Homepage: www.skizunftkippenheim.de Kippener Silvesterlauf + Silvesterwalking der Haselstaude Runners des TV Kippenheim Unter dem altbewährtem Motto: „Ich beweg mich noch mal im alten Jahr ...“ sind alle Sportbegeisterte und Interessierte recht herzlich zum Silvesterlauf eingeladen. Wie jedes Jahr werden wieder 2 Strecken angeboten. Eine große Runde über 9,4 Km und eine kleine über 6 Km. Während die lange Strecke nur für Läufer gedacht ist, steht die kurze Strecke Läufern und Walkern zur Verfügung. Beide Strecken sind gut gekennzeichnet und führen auf bekannter Strecke durch landschaftlich reizvolles Gebiet. Der Lauf ist kein Wettkampf und finden daher ohne Zeitnahme und Konkurrenzstress in der Gruppe statt. Auch Startgeld wird bei dieser Veranstaltung nicht verlangt, denn der Spaß und die Gemeinschaft stehen hier im Vordergrund. Nach den Läufen stehen Dusch- und Umkleidemöglichkeiten zur Verfügung und auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Die Haselstaude Runners freuen sich über eine rege Teilnahme. Der Startschuss fällt am 31.12. um 12 Uhr. Start und Ziel sind bei der Mühlbachhalle in Kippenheim. Info und Streckenbeschreibung unter: www.tv-kippenheim.de > Silvesterlauf oder bei Frank Woitt Tel: 07825-2129 VdK Ortsverband Kippenheim Die Vorstandschaft des VdK-Ortsverbandes Kippenheim wünscht allen Mitgliedern und Freunden ein gesegnetes Weihnachtsfest und für das Jahr 2016 die beste Gesundheit. Wilfried Frank, 1. Vorsitzender SV Kippenheim e.V. Freiwillige Feuerwehr Kippenheim __________________________________ Abteilung Schmieheim Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern, Sponsoren, Fans, Freunden & Gönnern für die Unterstützung im Jahr 2015 und wünschen allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr 2016! Voranzeige: 05. & 06.01.2016 8. Bernhard-Weber-Gedächtnisturnier in der Mühlbachhalle Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, hiermit möchten wir Sie recht herzlich zu unserer Hauptversammlung am 6. Januar 2016 einladen. Die Feuerwehr Kippenheim, Abteilung Schmieheim freut sich, Sie um 9.30 Uhr im Feuerwehrhaus in Schmieheim begrüßen zu dürfen. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht des Abt. Kommandanten 4. Bericht des Schriftführers 5. Bericht des Rechners, Haushaltsplan, Entlastung 6. Bericht der Jugendfeuerwehr 7. Grußworte 8. Verschiedenes 17.12.2015 / Woche 51/52/53 Sachpreise und auf Glücks-Scheiben für die "Neujahr Brezeln". Das Schießen ist für alle offen.( Ab 12 bis 14 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten). Die Siegerehrung für das Brezelschießen ca. 17:00 Uhr. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Der Vorstand Die Abteilung Schmieheim wünscht Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start in das neue Jahr 2016! Michael Dees Stellv. Gesamtkommandant und Abteilungskommandant Musikverein Schloßkapelle Schmieheim e.V. SV Schmieheim 1946 e.V. Der SV Schmieheim bedankt sich bei allen Freunden, Sponsoren und Mitgliedern für ihre Unterstützung 2015. Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches neues Jahr 2016 Termine im Januar 2016 Jahreshauptversammlung der Schlosskapelle Schmieheim am 08. Januar 2016 Der Musikverein Schlosskapelle Schmieheim lädt herzlich zu seiner Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 08. Januar 2016, ein. Die Versammlung beginnt um 20 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Schmieheim. Ebenfalls laden wir herzlich zur Jugendversammlung ein, welche um 19 Uhr beginnt. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Rückblick des 1. Vorsitzenden 4. Bericht der Schriftführerin 5. Bericht der Jugendleiterin 6. Bericht des Rechners 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Entlastung des Rechners und der übrigen Vorstandschaft 9. Bericht des Dirigenten 10. Verschiedenes, Wünsche und Anträge 11. Grußworte Alle aktiven und passiven Mitglieder, Ehrenmitglieder sowie Freunde und Gönner des Vereins sind herzlich eingeladen. Auf Ihr Kommen freut sich die Vorstandschaft der Schlosskapelle Schützengilde Schmieheim e.V. 57 Nuss und Brezelschießen Am Mittwoch, den 06.01.2016 ( Dreikönig) veranstaltet die Schützengilde Schmieheim das traditionelle Nuss- und Brezelschießen. Geschossen wird mit dem Luftgewehr auf Nüsse für schöne Neujahrsempfang am 10.1.2016 im Clubheim Beginn 11.30 Uhr Kartenvorverkauf für Rot-Weiss-Ball 2016 im Clubheim Am 16.1.2016 Beginn: 11.00 Uhr Rot-Weiss-Ball am 30.1.2016 Festhalle Schmieheim CDU Gemeindeverband Kippenheim Dreikönigswanderung Traditionell startet die CDU Kippenheim zusammen mit den CDU Freunden aus Mahlberg und den CDU Verbänden, Ettenheim, Ringsheim, Kappel-Grafenhausen und Rust, mit der Dreikönigswanderung ins Neue Jahr. Die Dreikönigswanderung findet an Dreikönig, Mittwoch, den 06. Januar 2016 um 10.00 Uhr statt. Treffpunkt ist die Festhalle in Kippenheim, um 9.30 Uhr. Gemeinsam machen wir uns auf den Weg nach Kappel an das Rathaus, wo sämtliche Gemeindeverbände zusammentreffen, um mit einem Glas Sekt und Neujahrsbrezel aufs Neue Jahr anzustoßen. Im Anschluss daran geht es dann in das wunderschöne Naturschutzgebiet „Taubergießen“. Die leichte Wanderung dauert ca. 2 ½ Stunden nach Rust, wo wir im Restaurant A´MiRo, Franz-Sales-Str. 27, zum Mittagessen so gegen 13.00 Uhr sein werden. Als besonderes Highlight hat sich Torsten Frei, MdB KPV Landesvorsitzender und Wahlkampfmanager von Spitzenkandidat Guido Wolf, MdL, angesagt. Torsten Frei wird uns auf den kommenden Wahlkampf einstimmen. Bitte um Anmeldung 07825/2503 – das Mittagessen wird als Buffet gereicht. 17.12.2015 / Woche 51/52/53 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Liebe Mitglieder und Freunde, packt die Wanderschuhe aus für die traditionelle Dreikönigswanderung, auch wenn sie nicht wandern können, sind sie uns herzlich willkommen. Allen Bürgerinnen und Bürgern danke ich für das vertrauensvolle Miteinander im vergangenen Jahr, auch im Namen der CDU Gemeinderätinnen und - räte, wünsche Seite 23 Ihnen frohe und besinnliche Weihnachten, und für das Neue Jahr vor allem Gesundheit und ein wenig mehr Frieden für die Welt. Ihre Annerose Mattmüller, CDU Vorsitzende.
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