Bekanntmachungsblatt
der Stadt
Niedernhall
Verantwortlich für den Inhalt : Bürgermeister Achim Beck, Hauptstraße 30, 74676 Niedernhall
Telefon : 9125-0 • Fax : 9125-31 • E-Mail: [email protected] • www.niedernhall.de
Nr. 49
4. Dezember
Wenn die Weihnacht naht,
lass wirken in Dir Christkind’s Gnad.
Zünd’ ein Licht Dir an,
lass Stille an Dein Herz heran.
2015
Wenn die Weihnacht naht,
sing’ Gloria, wie’s der Engel tat.
Mach’ weit Dein Aug’ und offen Dein Herz,
wirf ab den Kummer, wirf ab den Schmerz.
Rosamunde Bushart
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AMTLICHES .
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dürfen sie sich auf tolle Angebote freuen.
Herzlich willkommen zum Niedernhaller Kelterzauber
am Samstag, 05.12.2015 ab 16.00 Uhr und am
Sonntag, 06.12.2015 ab 11.00 Uhr
Besuchen Sie am kommenden Wochenende unseren Niedernhaller Kelterzauber und lassen Sie sich
überraschen, was viele fleißige Hände im historischen Kelterareal für Sie geschaffen haben!
Lassen Sie sich verzaubern von vielen vorweihnachtlichen Eindrücken, geschmückten Hütten, liebevoll dekorierten Weihnachtsbäumchen und natürlich vom Angebot der zahlreichen Teilnehmer.
Bummeln Sie durch die Kelter, den Kelterhof und
die Keltergasse. Staunen Sie über wunderschöne
weihnachtliche Angebote und verwöhnen Sie Ihren
Gaumen mit den zahlreichen kulinarischen Köstlichkeiten. Genießen Sie auch das musikalische Programm in der Kelter und vom Balkon des Kelterhofes,
das Sie auf die besinnliche Zeit einstimmen wird.
Und natürlich darf ein Besuch des Handwerkermarktes nicht fehlen.
Auch unsere kleinen Besucher langweilen sich sicher nicht beim Kelterzauber. Bei der Kinderbetreu-
Und natürlich bieten wir in diesem Jahr für unsere
Bürgerinnen und Bürger von der Giebelheide wieder
den kostenlosen Bus-Shuttle im ½-Std.-Takt. Der
Bus fährt Sie von den Haltestellen „Kindergarten“
und „Jugendhaus“ ins Städtle direkt vor das Rathaus und wieder zurück. Die genauen Fahrzeiten
können Sie den Plänen an den Haltestellen und
unserer Homepage unter www.niedernhall.de entnehmen. Bitte machen Sie regen Gebrauch von
diesem Angebot!
Kommen Sie und genießen Sie in einer gemütlichen, familiären Atmosphäre den Zauber der Vorweihnachtszeit.
Im Namen der Stadt Niedernhall lade ich Sie ganz
herzlich ein
Ihr
Achim Beck
Bürgermeister
Kein ökum. Gottesdienst am Sonntag
Der ökum. Gottesdienst am Sonntag um 10.30 Uhr wie ursprünglich im Veranstaltungskalender angekündigt- findet nicht statt.
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Sperrungen anlässlich des Kelterzaubers
Von Samstag 15.00 Uhr bis Sonntag 20.00 Uhr ist
die Hauptstraße für den gesamten Verkehr gesperrt.
Die Durchfahrt ist nur dem Shuttle-Bus gestattet,
d.h. Pkw’s dürfen auch nicht zum Parken in die
Hauptstraße einfahren. Der Kelterhof und die Keltergasse sind noch bis Montag, 07. Dezember,
16.00 Uhr gesperrt.
Ausreichend Parkplätze stehen am Warrwiesenweg,
am Bahnhof, an der Bachwiesenstraße, am Gemeindehaus, an der Stadthalle, beim Freibad und
dem Solebad, im Schulhof des Bildungszentrums
und an der kath. Kirche zur Verfügung.
Der Verkehr von der Kochertalstraße/Kocherbrücke
führt über den Warrwiesenweg – Warrweg – Bahnhofstraße um die Altstadt. Die Umleitung von der
Giebelheide erfolgt über die Gerberstraße – Am
Forellenbach – Brückenwiesenweg. Die Umleitungsstrecken sind von parkenden Autos freizuhalten. Die Haltestelle des NVH „Gerberstraße“ und
„Stadthalle“ bleiben bestehen.
Ticketverkauf zur Landesgartenschau Öhringen
beim Kelterzauber
Interessierte können am Sonntag, 06.12.2015 von
16.00 – 19.00 Uhr ihre Dauerkarten zum Vorzugspreis erwerben. Sie können sich dafür Vorort fotografieren lassen oder auch ein eigenes Bild (Papierausdruck) mitbringen und sofort Ihre Dauerkarte
mitnehmen. Nachweise für Ermäßigungen bitte
ebenfalls
mitbringen.
Weitere
Infos
unter
www.oehringen2016.de.
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Bekanntmachungsblatt über Weihnachten
und Silvester
Das letzte Bekanntmachungsblatt vor Weihnachten
erscheint am 18.12.2015. Bitte reichen Sie rechtzeitig Ihre Weihnachtswünsche ein. Redaktionsschluss
ist Mittwoch, 16.12.2015, 12.00 Uhr.
In der KW 52 erscheint aufgrund der Feiertage kein
Bekanntmachungsblatt.
Die letzte Ausgabe im Jahr 2015 erscheint am
31.12.2015, Redaktionsschluss bereits Dienstag,
29.12.2015, 12.00 Uhr. Wir bitten um Beachtung.
--------------------------------------------------------------Holzkrippe
In diesem Jahr hatte Herr Werner Kraus eine tolle
Idee, um in der Adventszeit das Stadtbild zu verschönern: Eine große Krippe aus Holz soll unter
dem großen Weihnachtsbaum vor dem Rathaus auf
die Advents- und Weihnachtszeit einstimmen. So
fertigte er in Zusammenarbeit mit Ernst Setzer und
Otto Hartmann ein Werk, das sich sehen lassen
kann. Das Holz hierzu spendierte die Fa. Kerl Laubhölzer e.K. Am vergangenen Montag wurde die
Krippe offiziell der Stadt übergeben.
Herzlichen Dank für dieses schöne Werk, das zukünftig in der Adventszeit unseren Weihnachtsbaum
umschmückt.
Reinigungskraft für den städtischen Bauhof
gesucht
Die Stadt Niedernhall sucht auf 01.01.2016 eine
Reinigungskraft für den städtischen Bauhof. Es
handelt sich hierbei um eine Beschäftigung auf
Stundenbasis und beinhaltet die Reinigung der Büro-, Aufenthalts- und Sanitärräume. Der wöchentliche Reinigungsaufwand beläuft sich in der Regel
auf 3 Stunden und ist möglichst am Freitagnachmittag zu erbringen. Sofern Sie an dieser Tätigkeit
interessiert sind, melden Sie sich einfach im Rathaus bei Herrn Bürgermeister Beck (Tel. 9125-20)
oder bei Herrn Rüdenauer (Tel. 9125-13).
--------------------------------------------------------------------Die nächste Gemeinderatssitzung findet am
Montag, den 14.12.2015 statt.
Die genaue Tagesordnung wird rechtzeitig im Bekanntmachungsblatt veröffentlicht.
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Adventszeit und Geschenkezeit
SONDERAKTION im Solebad - Lassen Sie
sich beschenken:
Wir schenken Ihnen ein flauschiges „Niedernhaller-Handtuch“ beim Kauf von zwei 10er Eintrittskarten oder vier 5er Eintrittskarten.
(Aktionszeitraum 29.11. – 23.12.2015
nur direkt im Solebad!)
Sie können dieses Geschenk aber auch käuflich
erwerben: „Niedernhaller-Handtuch“ erhältlich in
zwei Größen. Ideal zu einem der GeschenkGutscheine. Das Handtuch erhalten Sie direkt an
der Solebad-Kasse, Tel. 55832.
Bekanntmachungsblatt Nr. 49 vom 04. Dezember 2015
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ALTE KELTER – NEUE MITTE! – GEMEINSAM GESTALTEN! .
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Herzlich willkommen zum Beteiligungsprozess „Alte Kelter – Neue Mitte“.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Gemeinderat der Stadt Niedernhall hat sich in
den vergangenen Sitzungen für die Beauftragung
des Büros plan:kooperativ aus Heidelberg zur
Durchführung eines Bürgerbeteiligungsprozesses
entschieden. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir in
den kommenden Monaten Ideen sammeln und diskutieren, um die Entwicklung unseres Kelterareals
voranzubringen.
Dazu haben wir am 1. Dezember 2015 verschiedene Schilder im Stadtgebiet aufgestellt, um Ihre Gedanken anzuregen und Sie zum Mitsprechen anzuregen. Über weitere Ereignisse und Veranstaltungen werden Sie in den kommenden Wochen über
unser Bekanntmachungsblatt informiert.
Nach der Ideensammlung wird das Büro schreiberplan aus Stuttgart einen Wettbewerb von verschiedenen Planungsbüros, die die Ideensammlung planerisch umsetzen, begleiten.
Für die Entwicklung unseres Kelterareals ist es von
Bedeutung, dass alle Akteure unserer Stadt, insbesondere Sie als Bürgerschaft mitwirken und mitsprechen, um ein generationenübergreifendes Projekt für die Zukunft gestalten zu können.
Bereits am Sonntag, den 6. Dezember 2015 wird
das Büro plan:kooperativ mit einem Stand auf unserem Kelterzauber vertreten sein und Ihnen die
Möglichkeit bieten, Ihre Ideen mittels einer Befragung zum Kelterareal zu äußern.
Ich freue mich auf Ihre Teilnahme an der aktuellen
Online-Ideensammlung, aber auch beim Workshop
am 20. Februar 2016, sowie den nachfolgenden
Veranstaltungen.
Lassen Sie uns die – Alte Kelter – Neue Mitte – gemeinsam gestalten!
Ihr
Achim Beck
Bürgermeister
Das Kelterareal in Niedernhall birgt ein sehr großes
Potential, um Mitten im Stadtkern ein neues, modernes Quartier zu entwickeln. Deshalb ist es uns
sehr wichtig, Sie als Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt in diesen Prozess einzubinden. Sie kennen unsere Stadt am besten, und wissen deshalb
auch, welche Angebote in Niedernhall fehlen, und
wie unser Stadtkern noch attraktiver gemacht werden kann.
Der Beteiligungsprozess startet mit der OnlineIdeensammlung, bei der sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger einbringen sollen.
www.niedernhall.mitsprechen.org
Diese Ideen werden ausgewertet und in einem eintägigen Bürger-Workshop weiterentwickelt. Auf der
Grundlage dieser Ergebnisse sollen dann von mehreren Planungsbüros Vorschläge für die neue Mitte
in Niedernhall gemacht werden. So gewährleisten
wir, dass die Gestaltung unserer neuen Mitte von
Anfang an auf Ihren Bedürfnissen und Ideen beruht.
Die Online-Ideensammlung
In der Online-Anwendung
(www.niedernhall.mitsprechen.org) können Sie Ihre
Ideen für das neue Kelterareal in einer digitalen
Karte verorten.
Bitte melden Sie sich zunächst mit Ihrer E-MailAdresse und einem Passwort Ihrer Wahl an. Sie
erhalten umgehend eine E-Mail mit einem Bestätigungslink in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird
nur verschlüsselt gespeichert, und nicht mit Ihren
Ideen in Verbindung gebracht.
Klicken Sie den Bestätigungslink in der E-Mail um
direkt zur Online-Anwendung zu gelangen. Hier
wählen Sie bitte Ihr Geschlecht, Ihre Altersgruppe
und Ihren Wohnort. Dies hilft uns die eingegangenen Ideen sinnvoll auswerten zu können.
Anschließend können Sie Ihre Ideen abgeben.
Wählen Sie einfach eine Kategorie, in die Ihre Idee
passt, klicken Sie auf den entsprechenden Punkt in
der Karte, wo Ihre Idee erscheinen soll, vergeben
Sie einen Titel und beschreiben Sie die Idee. Drücken Sie anschließend speichern. Diese Schritte
können Sie so oft wiederholen wie Sie möchten. In
der Live-Auswertung können Sie alle Ideen anschauen und bewerten. Auf der Teilen-Seite haben
Sie die Möglichkeit, die Online-Anwendung Freunden und Bekannten zu empfehlen.
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Informationen zur Förderung Sanierungsgebiet „Altstadt III“
1. Fördervoraussetzungen
• Das Gebäude muss im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen
• Maßnahmen werden nur gefördert, wenn sie vor
Beginn der Baumaßnahme zwischen dem Eigentümer, der Stadt und der STEG schriftlich vereinbart wurden.
2. Was wird gefördert?
Sanierungsbedingte private Modernisierungen
Eine Förderung von umfassenden Erneuerungsmaßnahmen privater Gebäude kann nur erfolgen,
wenn die wesentlichen Missstände und Mängel des
Gebäudes beseitigt bzw. behoben werden (umfassende Sanierung). Gefördert werden kann bis max.
25% der berücksichtigungsfähigen Kosten bei
Wohnnutzung und bis max. 25% bei sonstiger (z.B.
gewerbliche Nutzung). Voraussetzung ist eine
schriftliche Vereinbarung zwischen Eigentümer und
Stadt und der STEG vor Beginn der Baumaßnahmen. Bei umfassender Sanierung eines „Scheunenprojektes“ im Sanierungsgebiet ist ein erhöhter Fördersatz von 35% sowie einem „Städtebau-/Denkmalzuschlag von 15% möglich. Die
Entscheidung über diesen erhöhten Fördersatz
trifft der Gemeinderat im Einzelfall.
Förderfähige Maßnahmen sind z.B.
• energetische Erneuerungen durch Verbesserung der Wärmedämmung (Dach, Türen, Wände, Fenster),
• Einbau und Erneuerung der sanitären Einrichtungen (Bad, Dusche, WC),
• Verbesserung der Heizungsinstallation (z.B.
Zentralheizung)
• Verbesserung des Wohnungsgrundrisses (z.B.
Zusammenlegen von kleinen Räumen),
• Verbesserung der Energieversorgung, Wasserversorgung und Entwässerung im Gebäude
• Erneuerung der Elektroinstallation,
Verbesserung im Sanitärbereich
• Begradigung von Decken und Wänden
• Schaffung von Wohnungsabschlüssen
• Instandsetzungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit Erneuerungsmaßnahmen stehen
Nicht förderfähig sind:
Unterlassene Instandsetzungen am bzw. im Gebäude
Reine Instandhaltungsmaßnahmen („Schönheitsreparaturen“)
Nicht schriftlich vereinbarte Baugewerke
Maßnahme, die über den Standard hinaus geht
Sanierungsbedingte private Gebäudeabbrüche
Wenn ein Gebäude aus städtebaulichen Gründen
nicht erhalten werden kann, kann der Eigentümer
bis zu 100 % der Abbruch- und Abbruchfolgekosten
sowie 100 % des untergehenden Gebäudewertes
erhalten. Voraussetzung ist die Abstimmung mit der
Denkmalbehörde sowie eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer, der Stadt und der
STEG vor Abbruch des Gebäudes. Eine Förderung
des Gebäuderestwerts erfolgt nur bei Erstellung eines mit der Stadt abgestimmten Neubaus! Auch die
Förderung der Abbruchkosten ist in der Regel mit
der Bedingung verbunden innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums einen Neubau zu erstellen.
Ansprechpartner
Stadt Niedernhall
Bürgermeister Beck
Hauptstraße 30, 74676 Niedernhall
Tel. 07940 /9125-0, Fax 07940 /9125-31
[email protected]
die STEG Stadtentwicklung GmbH
Herr Jaeschke
Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn
Tel. 07131/ 9640-14
[email protected]
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STANDESAMTLICHE NACHRICHTEN .
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Herzlichen Glückwunsch
zur Goldenen Hochzeit
bereits am Mittwoch, den 14.10.2015 feierten die
Eheleute Helga und Valentin Gäckle
das Fest der Goldenen Hochzeit.
Bürgermeister Beck gratulierte nachträglich im Namen der Stadt Niedernhall und überreichte ihnen
einen Geschenkkorb, sowie die Urkunde der Stadt
Niedernhall und des Landes Baden-Württemberg.
Im Namen der Stadt Niedernhall
Ihr Bürgermeister
Achim Beck