Häufige Fragen und Antworten zur Volksinitiative 1. Wer darf

Häufige Fragen und Antworten zur Volksinitiative
1. Wer darf unterschreiben?
- Unterschreiben darf jeder, der in NRW zur Landtagswahl wahlberechtigt ist. Das heißt
der Hauptsitz muss in einem Ort in NRW liegen und der Unterzeichner muss
mindestens 18 Jahre alt sein. Zudem muss die deutsche Staatsbürgerschaft beim
Unterzeichner vorliegen.
2. Warum müssen die Unterzeichner auf einem Bogen alle aus einer Gemeinde kommen?
- Jede Gemeinde muss bestätigen, dass der Unterzeichner der Volksinitiative zum
Zeitpunkt seiner Unterschrift in NRW wahlberechtigt war (siehe 1.). Dafür wird der
Hauptwohnsitz bei der Gemeinde geprüft. Befinden sich mehrere Personen aus
unterschiedlichen Gemeinden auf einem Bogen, so muss das Original zunächst an
Gemeinde A und danach an Gemeinde B verschickt werden. Das kostet erheblich
mehr Zeit und Aufwand.
3. Wer muss die Bestätigung der Gemeinden einholen?
- Das macht der Landesjagdverband NRW. Die Listen werden zunächst gesammelt und
dann zusammen an die Gemeinden verschickt. Das heißt, dass Sie das nicht persönlich
machen müssen.
4. An wen schicke ich die unterschriebenen Listen?
- Die Listen werden an den Landesjagdverband geschickt. Der bearbeitet diese dann
weiter.
5. Zu welcher Gemeinde gehöre ich?
- Sofern Sie sich da nicht sicher sind, tragen Sie einfach nichts in die Spalte des Orts/der
Gemeinde ein.
6. Müssen Personen aus Vororten auf einem separaten Bogen unterschreiben?
- Nein. Es reicht, wenn Personen einer Gemeinde auf einem Bogen unterschreiben.
Vororte sind dabei egal.
7. Dürfen Leute aus anderen Bundesländern auf dem Bogen unterschreiben?
- Nein, denn sie sind nicht stimmberechtigt in NRW (siehe 1.).
8. Wo kann ich mir eine Liste herunterladen um sie auszudrucken?
- Nirgendwo. Wenn Sie noch weitere Listen benötigen, dann kontaktieren Sie uns unter
0231/2868-600 oder schreiben sie eine Mail an [email protected]. Wir schicken
Ihnen dann kostenlos neue Listen zu.
9. Darf ich meine Liste kopieren?
- Nein. Bitte benutzen Sie die Originallisten vom LJV. Wenn Sie weitere Listen
benötigen, dann kontaktieren Sie uns!
10. Was muss ich auf dem Bogen ausfüllen?
- Sie müssen auf dem Bogen nur die Felder für Ihren Namen, Vornamen, Wohnort (mit
Straße, Hausnummer, PLZ und Ort), das aktuelle Datum und Ihre Unterschrift
ausfüllen. Diese Daten müssen vollständig vorliegen, da sonst die Bestätigung der
Gemeinde nicht möglich und somit die Unterschrift ungültig ist! Alle anderen Felder
dürfen Sie nicht selber ausfüllen!
11. Darf ich die Felder der Gemeinde beschriften oder für den Bürgermeister
unterschreiben?
- Nein (außer Sie sind zufälligerweise der Bürgermeister Ihrer Gemeinde).
12. Fällt es auf, wenn ich mich mehrfach eintrage?
- Ja, das fällt auf. Die Gemeinden vermerken bei Ihrer Überprüfung, ob Sie bereits
einmal Ihre Stimme abgegeben haben. Alle weiteren Unterschriften von Ihnen
persönlich sind also wertlos.