Häufige Fragen und Antworten zur Volksinitiative 1. Wer darf unterschreiben? - Unterschreiben darf jeder, der in NRW zur Landtagswahl wahlberechtigt ist. Das heißt der Hauptsitz muss in einem Ort in NRW liegen und der Unterzeichner muss mindestens 18 Jahre alt sein. Zudem muss die deutsche Staatsbürgerschaft beim Unterzeichner vorliegen. 2. Warum müssen die Unterzeichner auf einem Bogen alle aus einer Gemeinde kommen? - Jede Gemeinde muss bestätigen, dass der Unterzeichner der Volksinitiative zum Zeitpunkt seiner Unterschrift in NRW wahlberechtigt war (siehe 1.). Dafür wird der Hauptwohnsitz bei der Gemeinde geprüft. Befinden sich mehrere Personen aus unterschiedlichen Gemeinden auf einem Bogen, so muss das Original zunächst an Gemeinde A und danach an Gemeinde B verschickt werden. Das kostet erheblich mehr Zeit und Aufwand. 3. Wer muss die Bestätigung der Gemeinden einholen? - Das macht der Landesjagdverband NRW. Die Listen werden zunächst gesammelt und dann zusammen an die Gemeinden verschickt. Das heißt, dass Sie das nicht persönlich machen müssen. 4. An wen schicke ich die unterschriebenen Listen? - Die Listen werden an den Landesjagdverband geschickt. Der bearbeitet diese dann weiter. 5. Zu welcher Gemeinde gehöre ich? - Sofern Sie sich da nicht sicher sind, tragen Sie einfach nichts in die Spalte des Orts/der Gemeinde ein. 6. Müssen Personen aus Vororten auf einem separaten Bogen unterschreiben? - Nein. Es reicht, wenn Personen einer Gemeinde auf einem Bogen unterschreiben. Vororte sind dabei egal. 7. Dürfen Leute aus anderen Bundesländern auf dem Bogen unterschreiben? - Nein, denn sie sind nicht stimmberechtigt in NRW (siehe 1.). 8. Wo kann ich mir eine Liste herunterladen um sie auszudrucken? - Nirgendwo. Wenn Sie noch weitere Listen benötigen, dann kontaktieren Sie uns unter 0231/2868-600 oder schreiben sie eine Mail an [email protected]. Wir schicken Ihnen dann kostenlos neue Listen zu. 9. Darf ich meine Liste kopieren? - Nein. Bitte benutzen Sie die Originallisten vom LJV. Wenn Sie weitere Listen benötigen, dann kontaktieren Sie uns! 10. Was muss ich auf dem Bogen ausfüllen? - Sie müssen auf dem Bogen nur die Felder für Ihren Namen, Vornamen, Wohnort (mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort), das aktuelle Datum und Ihre Unterschrift ausfüllen. Diese Daten müssen vollständig vorliegen, da sonst die Bestätigung der Gemeinde nicht möglich und somit die Unterschrift ungültig ist! Alle anderen Felder dürfen Sie nicht selber ausfüllen! 11. Darf ich die Felder der Gemeinde beschriften oder für den Bürgermeister unterschreiben? - Nein (außer Sie sind zufälligerweise der Bürgermeister Ihrer Gemeinde). 12. Fällt es auf, wenn ich mich mehrfach eintrage? - Ja, das fällt auf. Die Gemeinden vermerken bei Ihrer Überprüfung, ob Sie bereits einmal Ihre Stimme abgegeben haben. Alle weiteren Unterschriften von Ihnen persönlich sind also wertlos.
© Copyright 2024 ExpyDoc