RLV-Kompendium Alle Informationen zur Risikolebensversicherung DER Spezialversicherer für biometrische Risiken Inhalt Inhalt Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 I. Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Die Bedeutung der Risikolebensversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Die richtige Absicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 II. Das Tarifangebot der Dialog. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1. Beitragsvarianten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1.1 RISK-vario® . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1.2 RISK-vario® risikoadäquat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1.3 RISK-vario® EB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 2. Maximale Flexibilität – für jede Lebenssituation das passende Angebot . . . . . . . . . . . . . . 10 3. Verbundene Leben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 4. Raucher- und Nichtrauchertarife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 5. BMI – Unterscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 6. Berufsgruppen – Unterscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 7. Motorradfahrer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 8. Zusatzversicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 9. Überschussbeteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 III. Die Versicherungsbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 1. Vorgezogene Todesfallleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 2. Soforthilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 3. Verzicht auf § 41 VersVG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 5. Fristenverzicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 6. Selbsttötung / Suizid . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 7. Kriegerische Ereignisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 8. Ausschlussklauseln – Leistungsausschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 9. Nachmeldepflicht zum Rauchverhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 10. Geltungsbereich „weltweiter Versicherungsschutz“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 IV. Der Antrag und die Antragstellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 1. Versicherbarer Personenkreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 2. Vorläufiger Versicherungsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 3. Versicherungssummen – Mindestsummen – Höchstsummen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 4. Medizinische Risikoprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 5. Ärztliche Untersuchungen – Untersuchungsgrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 6. Medical Home Service . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 7. Finanzielle Risikoprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 2 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 Inhalt V. Beratungs- und Verkaufsinformation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 1. Warum Risikolebensversicherung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 2. Die staatliche Absicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 2.1 Anspruchsvoraussetzungen für eine Witwen-/Witwerpension . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 2.2 Höhe der Witwen-/Witwerpension . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 2.3 Bezugsdauer der Witwen-/Witwerpension . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 3. Ermittlung der Versorgungslücke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 4. Summenverläufe - Praxisbeispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 4.1 Absicherung einer Baufinanzierung über RISK-vario® Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . 35 4.2 Absicherung der Familie über RISK-vario® Zeitrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 4.3 Absicherung eines Sparziels über RISK-vario® Sparplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 5. Verbundene Leben / Key-Man – Praxisbeispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 5.1 Absicherung beider Ehepartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 5.2 Key-Man-Absicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 6. Steuerliche Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 7. Tarifunterlagen – Druckstücke – Tarifsoftware – Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 VI. Die Highlights . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 1. Auf einen Blick – Produkte/Tarife der Dialog-LV und deren Verläufe . . . . . . . . . . . . . . . 41 2. Ratings & Auszeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 3. Die Highlights der Dialog Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung . . . . . . . . . . . . . 42 4. Unsere Serviceleistungen für unsere Vertriebspartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 4.1 Unser Service-Vesprechen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 4.2 Schnellschiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 4.3 Risikovoranfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 VII. Stichwortverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Herausgeber: Dialog Lebensversicherungs-AG Produktmanagement Stadtberger Straße 99 86157 Augsburg Telefon+ 49(0) 821 / 319-1158 Fax + 49(0) 821 / 319-15 45 www.dialog-leben.at [email protected] 3 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 4 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 Vorwort Vorwort Laut „Statistik Austria“ sind im Jahr 2014 rund 78.000 Menschen in Österreich gestorben. Rund 13.000 Personen hiervon unter 65 Jahre alt, wobei beinahe jeder vierte Mann vor dem 65. Lebensjahr verstirbt. Hauptursache für Todesfälle in Österreich sind Krankheiten des Kreis laufsystems und Krebserkrankungen. Die staatliche Absicherung der Hinterbliebenen ist äußerst unzureichend. Eine private Todesfall ab sicherung ist daher unverzichtbar. Sie schließt die im Ernstfall entstehende Versorgungslücke und sichert damit die finanzielle Existenz der Hinterbliebenen. Die Dialog kennt das Todesfallrisiko genauestens und bietet hierfür innovative, bedarfsgerechte und preiswerte Vorsorgeprodukte an. Um für jeden Bedarf, jeden Geldbeutel und jede Präferenz die passende individuelle Lösung zu ermöglichen, hat die Dialog eine Tarifvielfalt geschaffen, die es in diesem Umfang kein zweites Mal am österreichischen Versicherungsmarkt gibt. Der Kunde erhält somit einen Versiche rungsschutz, der exakt seinen Bedürfnissen angepasst ist. Michael Stille Vorstand Vertrieb / Marketing Das vorliegende Kompendium soll unseren Vertriebspartnern eine Hilfe bei der Vermittlung von Risikolebensversicherungen sein. Es dient der Vertiefung seines Wissens und stellt ein Nachschlagewerk für alle auftauchenden Fragen dar. Es ermöglicht eine Einschätzung der Dialog und beweist die Kompetenz des Unternehmens in der Absicherung biometrischer Risiken. Es erläutert die Arbeitsabläufe und verdeutlicht die Qualität des Service. Bei der Lektüre wird erkennbar, dass die Dialog Wert auf ein gutes Preis-Leistungsverhältnis sowie gute und faire Bedingungen legt. Damit wird dem Transparenzgebot Rechnung getragen, das den Versicherer anhält, Rechte und Pflichten des Versicherten möglichst klar und verständlich darzustellen. Durch ein umfangreiches Informationsangebot mit verständlichen und eindeutigen Formulierungen wird für Vermittler und Endkunden Transparenz geschaffen. Ich wünsche diesem Kompendium eine intensive Nutzung zum Vorteil aller Beteiligten. Es kann allerdings nicht die Klärung von Fragen im Einzelfall ersetzen. Hierfür stehen wir allen unseren Partnern jederzeit gern persönlich zur Verfügung. Augsburg, im März 2016 5 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 I. Einleitung I. Einleitung Die Bedeutung der Risikolebensversicherung Jährlich sterben rund 80.000 Menschen in Österreich, wovon gut 13.000 Personen unter 65 Jahre alt sind. Damit verlieren viele Menschen schon frühzeitig nicht nur Ihren Partner oder Angehörigen, sondern auch die finanzielle Basis zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards. Doch wie sind die Angehörigen abgesichert, wenn etwas passiert? Diese Frage stellen sich die wenigsten. Todesfälle nach Alter im Jahr 2014 > 84 Jahre 30 .839 0–29 Jahre 953 30–49 Jahre 2 .703 50–64 Jahre 9 .081 Quelle: STATISTIK AUSTRIA, Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung. Erstellt: 12.06.2015 65–84 Jahre 34 .676 Herzkrankheiten und Krebserkrankungen sind hierbei die häufigsten Ursachen für den Todesfall. Aber auch Unfälle können die Hinterbliebenen vor unerwartete Probleme stellen. Todesfallursachen aus 2014 Verletzungen und Vergiftungen Krankheiten der Atmungsorgane Krankheiten der Verdauungsorgane 3.734 2.740 Krankheiten des Herz- Kreislaufsystems 4.257 33.137 Sonstige Krankheiten 13.883 Bösartige Neubildungen 20.501 6 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 Quelle: STATISTIK AUSTRIA Erstellt am 12.06.2015 I. Einleitung Bei einer Risikolebensversicherung, auch Todesfall- oder Ablebensversicherung genannt, steht allein die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen für den Fall des Todes des Versicherten im Mittelpunkt. Stirbt die versicherte Person, erhält der Versicherungsnehmer bzw. die/der Bezugsberechtigte die vereinbarte Versicherungssumme. Eine Risikolebensversicherung ist die bestmögliche Vorsorge für Partner und Familienangehörige. Da bei der Risikolebensversicherung keine Ansparung von Kapital bzw. Vermögensaufbau stattfindet ist sie auch die günstigste Variante der Todesfallabsicherung. Eine Absicherung ist auch deshalb notwendig, da im Todesfall die gesetzlichen Ansprüche aus der Sozialversicherung für die Hinterbliebenen minimal sind. Die wirtschaftlichen Folgen für die Familie sind häufig Existenz bedrohend und der gewohnte Lebensstandard kann meistens nicht aufrechter halten werden. So betrug die durchschnittliche Witwen- bzw. Witwerpension im Jahr 2011 lediglich 570 Euro. Genauere Informationen bzgl. der Anspruchsvoraussetzungen und Bezugsdauern erhalten sie im Abschnitt V. Beratungs- und Verkaufsinformationen. Die richtige Absicherung Wer sich für den Abschluss einer Risikolebensversicherung entschieden hat, steht häufig vor der Frage nach der richtigen Absicherungsvariante. In den Anfängen der Risikolebensversicherung stellte sich diese Frage nicht, da es nur den konstanten Versicherungsverlauf gab. Hierbei ist die Versicherungssumme über die gesamt Laufzeit unverändert. Erst später kamen weitere Versicherungssummenverläufe – wie bspw. linear oder annuitätisch fallend – hinzu. Die Wahl des richtigen Verlaufs ist abhängig vom Absicherungsmotiv. Es sollte also immer die Frage gestellt werden, wen oder was gilt es abzusichern. Soll „nur“ eine finanzielle Sicherheit für den Todes fall des Hauptverdieners geschaffen werden oder ist evtl. eine Baufinanzierung mit zu berücksichtigen. Soll ein Ausbildungsziel der Kinder gesichert werden, wird eine Kapitalsumme oder ist eine zeitlich begrenzte Rente erforderlich? Viele weitere Faktoren können bei der Wahl der richtigen Absicherungsform eine Rolle spielen. Der konstante Versicherungsverlauf ist hierbei sicher nicht immer der richtige, da diese Form der Absicherung im Verlauf zu einer Überversicherung führen kann und dadurch gegenüber anderen Möglichkeiten schlichtweg zu teuer ist. Um den richtigen Weg zu finden gibt es mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten. So können konstante, linear oder annuitätisch fallende und sogar völlig wahlfreie Versicherungs-summenverläufe gewählt werden. Die Beiträge können laufend oder einmalig entrichtet werden. Auch technisch-einjährig kalkulierte Produkte, die gerade für junge Menschen oder Existenzgründer sinnvoll sein können, sind am Markt erhältlich. Zur gleichzeitigen Absicherung mehrerer Personen können Risikolebensversicherungen als sog. verbundene Leben abgeschlossen werden. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Eine bedarfsgerechte Beratung des Kunden ist somit unumgänglich. 7 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 II. Das Tarifangebot der Dialog II. Das Tarifangebot der Dialog Die in der Produktlinie RISK-vario® zusammengefassten Risikolebensversicherungen der Dialog Lebens versicherungs-AG zeichnen sich durch eine einmalige Vielfalt des Tarifangebotes aus. Die Variationsmög lichkeiten umfassen laufende Zahlung, Einmalbeitrag, risikoadäquate Kalkulation, abgekürzte Beitrags zahlungsdauer, variable Versicherungssummen, verbundene Leben und Keyman-Ver siche rungen. In allen Varianten profitiert der Kunde von einem ausgezeichneten Preis-/Leistungsverhältnis. Damit bietet die Dialog hochwertigen Versicherungsschutz mit flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten. Die besonders hohe Tarifvielfalt wird in diesem Kompendium ausführlich dargestellt und erläutert. 1. Beitragsvarianten Für die Form der Beitragszahlung kann der Kunde seinen Möglichkeiten und wünschen entsprechend, zwischen verschiedenen Variante wählen. 1.1 RISK-vario® Beitrag RISK-vario® ist der klassische Tarif mit laufender Beitragszahlung. Alle Varianten der Summenverläufe (Punkt I.4) stehen für die Hinterbliebenenversorgung zur Verfügung. Die Beitragszahlung erfolgt laufend. Es kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden. konstant Laufzeit Vorteil: Der Vertrag läuft bis zum Ende der Laufzeit mit einem gleichbleibenden Beitrag. ➜➜ Beitragszahlung konstant ➜➜ geeignet für jegliche Art der Absicherung, wenn das Risiko unverändert bleibt Einsatz bei: ➜➜ Absicherung der Familie ➜➜ Absicherung von Geschäftsverbindungen ➜➜ Darlehen/Hypotheken 8 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 II. Das Tarifangebot der Dialog 1.2 RISK-vario® risikoadäquat RISK-vario® risikoadäquat wurde speziell für Berufsanfänger, Existenzgründer und junge Familien konzipiert. Gerade in jungen Jahren, wenn finanzielle Mittel in der Regel nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen, ist ein vollwertiger und dennoch bezahlbarer Versicherungsschutz sehr wichtig. Beitrag Der Beitrag für die RISK-vario® risikoadäquat wird jährlich neu kalkuliert. Da das Todesfallrisiko in jungen Jahren deutlich geringer ist, müssen zu Beginn einer Versicherung auch entsprechend geringere Beiträge gezahlt werden. Durch die jährliche Neukalkulation steigen die Beiträge mit zunehmenden Lebensalter Jahr für Jahr an. konstant risikoadäquat Laufzeit Der Vorteil: Gerade junge Menschen benötigen trotz Mangel an finanziellen Möglichkeiten einen guten Versicherungsschutz. Bei der Dialog erhalten sie dank risikoadäquater Kalkulation einen äußerst günstigen Beitrag. Vorteil: Der Vertrag zeichnet sich durch eine risikoadäquate Kalkulation des Beitrages aus, d.h. die Beiträge stellen den exakten Risikoverlauf dar. ➜➜ Ideal für Berufseinsteiger, Existenzgründer und junge Familien geeignet, die zu Beginn der Laufzeit geringe Beiträge aufbringen können, aber dennoch einen ausreichenden Versicherungsschutz benötigen. Einsatz bei: ➜➜ Absicherung der Familie ➜➜ Absicherung von Geschäftsverbindungen ➜➜ Darlehen/Hypotheken 9 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 II. Das Tarifangebot der Dialog 1.3 RISK-vario® EB Bei der RISK-vario® EB (Einmalbeitrag) werden die Beiträge nicht laufend über die Vertragslaufzeit, sondern in einer Summe zu Vertragsbeginn bezahlt. Dies kann z.B. bei Finanzierungen sinnvoll sein, da der Einmalbeitrag auf die Darlehenssumme aufgeschlagen werden kann. Vorteil: Der Beitrag ist von Beginn an bezahlt, es fallen keine fortlaufenden Beiträge mehr an. ➜➜ Ideal für Personen, die über das notwendige Kapital verfügen oder den Beitrag über eine Finanzierung erhalten können. Einsatz bei: ➜➜ Darlehen/Hypotheken 2. Maximale Flexibilität – für jede Lebenssituation das passende Angebot Viele Kunden kennen nur die konstante Versicherungssumme, die während des gesamten Versiche rungsverlaufs unverändert bleibt. Für den Fall, dass es um die Absicherung eines Kredits geht, bieten viele Gesellschaften auch einen linear fallenden Tarif an. Nur bei wenigen Gesellschaften gibt es Risikoversicherungen mit einer fallenden Summe, die sich der Annuität einer Immobilienfinanzierung anpasst. Die Dialog bietet neben dem konstanten Verlauf für jede Situation des Kunden die passende Lösung. Folgende Versicherungssummenverläufe sind möglich: ➜➜ Linear fallender Verlauf RISK-vario® fallend Die Versicherungssumme fällt über die Laufzeit um einen pro Jahr konstanten Betrag auf 0 Euro am Ende der Laufzeit. ➜➜ Annuitätisch fallender Verlauf RISK-vario® Finanzierung Die Versicherungssumme fällt über die Laufzeit mit einem an ein Annuitätendarlehen (z.B. Baufinanzierung) exakt angepassten Verlauf. ➜➜ Völlig wahlfreier Verlauf RISK-vario® wahlfrei Die Versicherungssumme kann für jedes Jahr der Laufzeit völlig frei gewählt werden. ➜➜ Zeitrente RISK-vario® Zeitrente Die Versicherungssumme passt sich dem zu erwartenden Kapitalbedarf an. ➜➜ Sparplan RISK-vario® Sparplan Die Versicherungssumme passt sich für jedes Jahr an das Sparziel an. 10 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 Summe II. Das Tarifangebot der Dialog Sparplan Finanzierung Zeitrente konstant wahlfrei fallend Laufzeit Vorteil: Die abzusichernde Summe verändert sich während der Laufzeit des Vertrages. ➜➜ bedarfsgerechte und individuelle Absicherung (z. B. analog eines Tilgungsplanes eines Kredites) ➜➜ Es wird nur der Versicherungsschutz bezahlt, der auch wirklich benötigt wird Einsatz bei: ➜➜ Absicherung von Sparplänen ➜➜ Darlehen / Hypotheken ➜➜ Ratenkredit ➜➜ Absicherung der Familie Marktbeobachtung Es gibt nach unseren Recherchen* derzeit keinen weiteren Anbieter, der solch vielfältige Summenverlaufsmodelle anbietet. * Eigene Recherchen = Durchsicht AVB, Verkaufsunterlagen und Tarifsoftware der Wettbewerber 11 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 II. Das Tarifangebot der Dialog 3. Verbundene Leben Die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen. Dies können zum einen Ehepaare und Lebensgemeinschaften sein, da der Unterhalt der Familie oft von beiden Partnern gewährleistet wird. Zum anderen können dies aber auch Geschäftsverbindungen wie beispielsweise Arztpraxen und Anwaltskanzleien sein, damit bei Tod eines Teilhabers die hinterbliebenen Geschäftspartner ausbezahlt werden können (so genannte Key-Man-Absicherung). Die Versicherungssumme wird in einer Verbundenen Leben nur einmal bei Tod der zuerst sterbenden Person ausbezahlt. Marktbeobachtung: Die meisten Versicherer bieten inzwischen Risikolebensversicherungen auf zwei verbundene Leben an, wobei dies in den meisten Fällen nur für konstante Verläufe möglich ist. Auf mehr als zwei Leben gibt es neben der Dialog nur noch einen Anbieter. Die Regelung der Dialog: Die Dialog bietet bei allen angebotenen Risikolebensversicherungen die Möglichkeit, die Versi cherung auf bis zu neun versicherte Personen abzuschließen. Verstirbt eine der versicherten Personen, kann anschließend auf Wunsch für die verbleibenden versicherten Personen ein ent sprechender Vertrag ohne Gesundheitsprüfung angeschlossen werden. Die Dialog bietet damit eine Police, die es in dieser Form kein zweites Mal am österreichischen Versicherungsmarkt gibt. 4. Raucher- und Nichtrauchertarife Die ersten Nichtrauchertarife zur Risikolebensversicherung wurden in Deutschland Mitte der 90er Jahre angeboten. Da Nichtraucher statistisch gesehen eine deutlich höhere Lebenserwartung haben, konnten die Beiträge zur Risikolebensversicherung für Nichtraucher deutlich niedriger kalkuliert werden. Seitdem schließen Nichtraucher ihre Risikolebensversicherung verstärkt bei Gesellschaften ab, die solche günstigen Nichtrauchertarife im Angebot haben. Infolge dessen erhalten Versicherer mit einem einheitlichen Tarif für Raucher und Nichtraucher tendenziell mehr Anträge von Rauchern, wodurch die „Mischkalkulation“ dieser Einheitstarife gestört wird. Marktbeobachtung: Die Unterscheidung nach Raucher- und Nichtraucher ist in der Risikolebensversicherung mittlerweile absolut marktüblich. Die Regelung der Dialog: Die Risikolebenstarife der Dialog werden als Raucher- und Nichtrauchervariante angeboten. Der Beitrag richtet sich nach der Einordnung als Raucher oder Nichtraucher. Nichtraucher ist, wer in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung keine Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Pfeife geraucht hat. Fundstelle:Versicherungsbedingungen RISK-vario® § 2a, Absatz 2 – Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung (ABRis) 12 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 II. Das Tarifangebot der Dialog 5. BMI – Unterscheidungen Neben dem Rauchverhalten spielt in der Preisgestaltung der Versicherer für Risikolebensversicherungen der so genannte BMI (= Body-Mass-Index) eine immer wichtigere Rolle. Der BMI gibt an, ob eine Person normal-, über-, oder untergewichtig ist. Ob der BMI als normal einzustufen ist, hängt wiederum vom Alter ab. Berechnet wird der Body-Mass-Index wie folgt: BMI = Gewicht Größe 2 Marktbeobachtung: Am Markt für Risikolebensversicherungen hat sich die Einbeziehung des BMI in die Prämien gestaltung längst etabliert. Unterschiede gibt es jedoch bei der Berücksichtigung des BMI für Raucher und Nichtraucher. Einige Gesellschaften erheben sowohl in ihren Nichtraucher- als auch in ihren Rauchertarifen Zuschläge bei einem zu hohen oder zu niedrigen BMI. Andere erheben diesen Zuschlag nur in den Nichtrauchertarifen. Die unterschiedlichen Regelungen liegen zum einen daran, dass der Anteil an Nichtrauchern in Österreich bei ca. 70 Prozent liegt und damit das Mengengerüst in den Rauchertarifen zu gering ist, um eine weitere Unterscheidung zu rechtfertigen. Zum anderen ist der Einfluss des Rauchverhaltens auf die Sterblichkeit deutlich höher als der des Body-Mass-Index, womit eine Berücksichtigung des BMI in Rauchertarifen nur bedingt sinnvoll ist. Die Regelung der Dialog: Die Dialog berücksichtigt den Body-Mass-Index bei der Angebotsberechnung. Das Alter der versicherten Person wird hierbei ebenfalls berücksichtigt. Ob ggf. ein Risikozuschlag erhoben werden muss wird im Rahmen der Risikoprüfung festgelegt. Anmerkung / Hinweis: Geben Sie bei der Berechnung einer Risikolebensversicherung immer die Größe und das Gewicht an. Nur mit Angabe dieser Werte kann eine exakte Berechnung der Prämie erfolgen. Sofern die Daten bei der Berechnung nicht angegeben wurden, gehen wir von einem normalen BMI aus. 6. Berufsgruppen – Unterscheidungen Mit Einführung der Unisextarife im Dezember 2012 ist den Versicherern ein bis dahin maßgebliches Kriterium in der Risikodifferenzierung entfallen. Zu Beginn des Jahres 2013 war zu beobachten, dass andere Kriterien gesucht wurden, um dies auszugleichen. Ein in diesem Zuge vermehrt aufkommendes Differenzierungskriterium sind Berufsgruppen. Hierbei zahlt der Kunde – wie in der Berufs unfähigkeitsversicherung – eine seinem Beruf entsprechend zugeordnete Prämie. 13 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 II. Das Tarifangebot der Dialog Marktbeobachtung: Am Markt für Risikolebensversicherungen spielt das Thema Berufsgruppen eine zunehmend größere Rolle. Berufe mit augenscheinlich geringerem Todesfallrisiko (z.B. Akademiker, Büroberufe) erhalten mitunter deutlich niedrigere Prämien als Berufe mit bspw. körperlich tätigem Schwerpunkt (z.B. Dachdecker, Maurer). Die Anzahl an Berufsgruppen ist hierbei jedoch i.d.R. geringer als in den Berufsunfähigkeitsversicherungen der Anbieter. Die Regelung der Dialog: Die Dialog berücksichtigt den Beruf bei der Prämiengestaltung nicht. Die Prämien sind somit für jeden Beruf, egal ob Akademiker oder Dachdecker, gleich. Damit bietet die Dialog für jeden Kunden ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis. 7. Motorradfahrer Unfallstatistiken zeigen, dass sowohl die Gesamtzahl an Unfällen als auch die Anzahl an Unfällen mit Motorrädern in Österreich abnimmt. Im Jahr 2011 waren von insgesamt rund 35.000 Unfällen mit Personenschaden ca. 8.500 unter Beteiligung von Motorrädern. Unter den insgesamt 523 zu Tode gekommenen Personen im Straßenverkehr waren 85 Motorradfahrer. Marktbeobachtung: Bis vor einigen Jahren war es marktüblich, für Motorradfahrer einen Zuschlag zu erheben. Hiervon sind viele Anbieter mittlerweile abgewichen. Trotzdem findet man immer noch Tarife, in denen Motorradfahren pauschal mit einem Zuschlag versehen wird. Hierbei ist zu beachten, dass häufig nicht nur aktives Motorradfahren mit einem Zuschlag versehen wird. Manche Anbieter sehen den Zuschlag auch dann vor, wenn man lediglich Beifahrer ist (SoziusRegelung). Die Regelung der Dialog: Die Dialog versichert Motorradfahrer und Beifahrer grundsätzlich ohne Zuschlag. Sofern das Motorradfahren im Rahmen des Motorsports ausgeübt wird, prüfen wir anhand von zusätzlichen Angaben (Zusatzerklärung „Motorradsport“), ob ein Zuschlag notwendig ist. 8. Zusatzversicherungen Die Risikolebensversicherung kann mit verschiedenen Zusatzversicherungen kombiniert werden. Marktbeobachtung: Relativ häufig werden eine Unfallzusatzversicherung (UZV) und eine BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung (BUZ) angeboten. Bei der UZV wird im Falle eines Unfalltodes eine zusätzliche Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Bei der BUZ gibt es die Variante der reinen Beitragsbefreiung (d.h. im Falle einer Berufsunfähigkeit entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung, während der Versicherungsschutz in voller Höhe erhalten bleibt) sowie die Variante, dass neben der Beitragsbefreiung zusätzlich eine monatliche Rente ausgezahlt wird. Seltener sind die Pflegerenten- und die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (EUZ). 14 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 II. Das Tarifangebot der Dialog Die Regelung der Dialog: Die Dialog bietet eine UZV an, die bei Unfalltod eine zusätzliche Auszahlung von 50 bis 100% der Versicherungssumme vorsieht. Des Weiteren bietet die Dialog eine BUZ und eine EUZ an, jeweils als reine Beitragsbefreiung und zusätzlich mit Wahlmöglichkeit einer Jahresrente in Höhe von max. 48 % der Versiche rungssumme der Risikolebensversicherung (max. 60.000 EUR Jahresrente). TIPP: Die BUZ und EUZ der Dialog wird von den führenden Ratingagenturen Morgen & Morgen sowie Franke und Bornberg jeweils mit Bestnoten (5 Sterne, FFF) bewertet. 9. Überschussbeteiligung Aus den Rückstellungen, die die Versicherer zur Sicherstellung ihrer Versicherungsleistung anlegen, erzielen sie Gewinne aus Kapitalerträgen. Je höher die Erträge aus den Kapitalanlagen sind, je weniger vorzeitige Versicherungsfälle eintreten und je kostengünstiger die Unternehmen arbeiten, umso größer sind die dann entstehenden Überschüsse, an denen die Versicherungsnehmer beteiligt werden. Es gibt verschiedene Formen, wie Kunden an den Überschüssen beteiligt werden können: Beitragsverrechnung Diese Überschussbeteiligung reduziert ab Beginn der Versicherung den Beitrag. Im Angebot und in der Police werden der eigentliche Beitrag (Bruttobeitrag) und der tatsächlich – nach Verrechnung der Überschüsse – zu zahlende Beitrag (Nettobeitrag) genannt. Todesfallbonus Zusätzlich zur garantierten Todesfallleistung wird ein Todesfallbonus gewährt. Anlage der Überschüsse in Investmentfonds Die Überschüsse, die Differenz zwischen Brutto- und Nettobeitrag, werden in Investmentfonds inves tiert. Das Fondsguthaben wird im Leistungsfall, bei Ablauf des Vertrages oder bei Tod fällig. Marktbeobachtung: Marktüblich ist die Überschussbeteiligung in Form der Beitragsverrechnung. Diese wird von allen Versicherern angeboten. Auch den Todesfallbonus findet man bei einigen Anbietern. Die Anlage von Überschüssen in Investmentfonds ist eher selten. Die Regelung der Dialog: In der RISK-vario® und RISK-vario® risikoadäquat bieten wir ausschließlich die Form der Beitrags verrechnung, in der RISK-vario® EB ausschließlich den Todesfallbonus an. 1) Auf diesen Nettobeitrag werden derzeit 4 % Versicherungssteuer hinzugerechnet © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 15 III. Die Versicherungsbedingungen III. Die Versicherungsbedingungen 1. Vorgezogene Todesfallleistung Das Thema „vorgezogene Todesfallleistung“ ist ein Leistungsauslöser in der Risikolebensversicherung, der sich nicht auf den Tod bezieht, sondern bei einer schweren Krankheit der versicherten Person zur Auszahlung der Versicherungssumme führt. Marktbeobachtung: Es gibt einige Versicherer die in der Risikolebensversicherung mehr als einen Tarif anbieten. Diese haben die vorgezogene Todesfallleistung meist in den höherwertigen Tarifen eingeschlossen. Einige wenige haben die Leistung in ihrem „Normaltarif“ integriert. Schaut man sich den gesamten Markt an, so ist die vorgezogene Todesfallleistung in Österreich noch relativ selten zu finden. Die Regelung der Dialog: Die Dialog hat die vorgezogene Todesfallleistung in der RISK-vario® ohne Mehrpreis eingeschlossen. Die Versicherungssumme wird vorzeitig ausgezahlt, wenn die versicherte Person an einer schweren, fortschreitenden und unheilbaren Krankheit leidet, die nach Ansicht des Facharztes und des Gesellschaftsarztes der Dialog innerhalb von 12 Monaten zum Tode führt. Die verbleibende Versicherungsdauer muss mind. 12 Monate betragen. Maßgeblich für die 12-Monatsfrist hinsichtlich der Prognose über die Lebenserwartung ist der Zeitpunkt der Stellung des Leistungsantrags. Fundstelle RISK-vario® Versicherungsbedingungen § 1a, Abs. 1 – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis) 2. Soforthilfe Manchmal ist nach dem Tod einer Person schnelle finanzielle Unterstützung notwendig. Die Soforthilfe garantiert eine schnelle Auszahlung eines Teils der Versicherungssumme, unabhängig vom Ergebnis der Leistungsprüfung. Marktbeobachtung: Die Soforthilfe ist nach unseren Informationen bei keiner weiteren Gesellschaft vorhanden. Die Regelung der Dialog: Nach Vorlage des Versicherungsscheins und der amtlichen Sterbeurkunde der versicherten Person – bei verbundenen Leben einer der versicherten Personen – leistet die Dialog in der RISK-vario® Premium eine Soforthilfe in Höhe von 10 % der Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Todes, maximal 10.000 EUR, sofern der Vertrag seit dem Vertragsbeginn mindestens drei Jahre bestanden hat und die Beiträge bis zum Todesfallzeitpunkt in voller Höhe gezahlt wurden. Sobald die Leistungsprüfung abgeschlossen ist und die Versicherungsleistung ausgezahlt werden kann, verrechnen wir die Soforthilfe mit der Versicherungssumme. 16 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 III. Die Versicherungsbedingungen Sollte nach Abschluss der Leistungsprüfung ein Rücktritt bzw. eine Anfechtung erforderlich sein, wird die Sofortleistung nicht zurückverlangt. Gleiches gilt für die Leistungseinschränkun gen wegen Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/ -Stoffen (§ 8 AVB). Die Soforthilfe kann nur einmal in Anspruch genommen werden, auch wenn für die versicherte Person – bei verbundenen Leben für die versicherten Personen – mehrere Verträge bei unserem Unternehmen bestehen. Fundstelle RISK-vario® Versicherungsbedingungen § 1a, Abs. 2 – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis) 3. Verzicht auf § 41 VersVG IIn § 41 VersVG ist geregelt, dass der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen hat. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Auf diese Rechte sollte der Versicherer im Interesse des Kunden unbedingt verzichten. Marktbeobachtung: Obwohl der Verzicht für den Kunden von hoher Bedeutung sein kann, ist er am Markt für Risikolebensversicherungen bisher immer noch eher unüblich. Die Regelung der Dialog: Erfolgte die Nichtanzeige wegen Unkenntnis oder unverschuldet, verzichtet die Dialog auf die Ausübung der Rechte aus § 41 VersVG. FundstelleVersicherungsbedingungen RISK-vario®§ 7 Abs. 17 – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis) 4. Nachversicherungsgarantien Es ist sehr wichtig, die Höhe der vereinbarten Todesfallleistung den sich ändernden Lebensumständen und der laufenden Inflation anzupassen. Neben einer Beitragsdynamik bieten die Versicherer die Möglichkeit einer Nachversicherungsgarantie an. So kann gewährleistet werden, dass die Risikolebens versicherung den gestiegenen Ansprüchen auch noch in einigen Jahren entspricht. Dies kann vor allem im Rahmen der Absicherung von Finanzierungen der Fall sein, wenn nach Auslauf der Zinsbin dung die Zinsen steigen und der Tilgungssatz fällt. Längere Kreditlaufzeiten und höhere Darlehens summen sind die Folge. Bei der Nachversicherungsgarantie hat der Versicherte die Möglichkeit, ohne neue Gesundheitsprüfung die versicherte Todesfallleistung anzupassen. Von den Versicherern wird dieses Recht eingeräumt, 17 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 III. Die Versicherungsbedingungen wenn bestimmte Lebensumstände wie Heirat, Geburt eines Kindes, Anschaffung und Finanzierung einer Immobilie etc. eintreten. Marktbeobachtung: Eine Nachversicherungsgarantie bieten nahezu alle Versicherer am Markt an. Jedoch sind der Umfang des Ereigniskataloges, die weiteren Voraussetzungen sowie die mögliche Höhe der Nachversicherung sehr unterschiedlich geregelt. Einige Anbieter bieten auch eine ereignis unabhängige Nachversicherungsgarantie an, die jedoch zeitlich und in der Höhe oftmals stark eingeschränkt ist. Die Regelung der Dialog: Die versicherte Todesfallleistung kann während der Beitragszahlungsdauer zu bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung um maximal 100% der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme erhöht werden. Je Ereignis ist die Erhöhung der Versicherungssumme auf maximal 50.000 EUR beschränkt. Insgesamt darf die Versicherungssumme aus Nachversiche rungen maximal 150.000 EUR betragen. Erfolgt die Nachversicherung im Rahmen der Neu gründung- oder Übernahme einer humanmedizinischen Arztpraxis entfallen die genannten Grenzen. In diesen Fällen ist eine Nachversicherung bis 300.000 EUR möglich, unabhängig von der Höhe der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme. Im Rahmen von Bau- oder Firmengründungsfinanzierungen bestehen zusätzliche Nachversiche rungsmöglichkeiten. So kann der Versicherungsverlauf und die Versicherungsdauer bei geänderten Zins- und Tilgungssätzen (Stichwort: Auslauf der Zinsbindung) ohne erneute Gesund heitsprüfung angepasst bzw. verlängert werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Nachfinanzie rungen, die innerhalb von drei Jahren nach Versicherungsbeginn notwendig wurden, zu berücksichtigen und die Versicherungssumme nachträglich zu erhöhen. Die Nachversicherung darf bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf Erhöhung besteht nicht, wenn aus einer eingeschlossenen Zusatzver sicherung oder anderen Verträgen bei der Dialog Leistungen wegen Berufs- oder Erwerbsun fähigkeit der versicherten Person beantragt oder erbracht werden bzw. wurden. Die Möglichkeit der Nachversicherung ist immer ohne Mehrbeitrag eingeschlossen. Sie gilt für alle Verträge mit laufender Beitragszahlung. FundstelleVersicherungsbedingungen RISK-vario® §§ 17 und 17a – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis) 5. Fristenverzicht Einige Kreditinstitute verlangen bei der Absicherung von Darlehen durch Lebensversicherungen, dass der Versicherer auf einen Rücktritt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und auf die Selbsttötungsklausel (keine Leistung bei Suizid in den ersten drei Versicherungsjahren) – so genannter „Fristenverzicht“ – nach den allgemeinen Bedingungen für die Risikolebensversicherung verzichtet. Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bleibt hiervon unberührt. Mit dem Fristenverzicht erhält das Kreditinstitut ein zusätzliches „mehr“ an Sicherheit, da die Darlehensabsicherung vom ersten Tag an in voller Höhe gegeben ist. 18 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 III. Die Versicherungsbedingungen Marktbeobachtung: Der Fristenverzicht ist unserer Kenntnis nach in Österreich marktüblich. Die Regelung der Dialog: Die Dialog bietet den Fristenverzicht für die Absicherung von Darlehen an. Hierfür berechnen wir je versicherter Person eine einmalige Zusatzgebühr für den Teil der Versicherungssumme, auf den sich der Fristenverzicht erstreckt. Die einmalige Zusatzgebühr beträgt: ➜➜ 1‰ der Versicherungssumme bis einschließlich 150.000 EUR¹) je versicherte Person ➜➜ 2‰ der 150.000 EUR übersteigenden Versicherungssumme bis einschließlich 300.000 EUR¹) je versicherte Person Im Versicherungsfall ist der Verzicht auf die Restforderung des Kreditinstituts begrenzt. In folgenden Fällen ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich: Bis Alter 49 Jahre Für eine Fristenverzichtsumme bis 200.000 EUR¹) reichen die Gesundheitsfragen des Versicherungsantrags aus. Danach ist ein großes Ärztliches Zeugnis ohne Übernahme der Kosten durch die Dialog erforderlich Ab Alter 50 Jahre Für eine Fristenverzichtsumme bis 100.000 EUR¹) reichen die Gesundheitsfragen des Versicherungsantrags aus. Ab einer Fristenverzichtsumme über 100.000 EUR¹) ist zusätzlich ein Hausarztbericht notwendig. Ab einer Fristenverzichtsumme von 200.000 EUR¹) ist ein großes Ärztliches Zeugnis ohne Übernahme der Kosten durch die Dialog erforderlich. ¹)Die Summe, für die ein Fristenverzicht gewünscht wird, maximal begrenzt auf die anfängliche Versicherungssumme. Bei Vereinbarung eines Einmalbeitrags die anfängliche Versicherungssumme inkl. Todesfallbonus. FundstelleAnnahmerichtlinien 6. Selbsttötung / Suizid Nach österreichischem Recht (§ 169 VersVG) zahlt eine Lebensversicherung auch bei Suizid, wenn die Tat im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangen worden ist oder seit Versicherungsbeginn mehr als drei Jahre vergangen sind. Diese Frist kann durch eine Einzelvereinbarung erhöht werden. In allen anderen Fällen wird nur der Rückkaufswert inkl. Überschussanteile erstattet. Die Versicherer sind hierdurch insbesondere gegenüber Personen abgesichert, deren Selbsttötungsabsicht bei Abschluss des Versicherungsvertrages bereits feststeht und die auf Kosten der Versichertengemeinschaft für ihre Hinterbliebenen sorgen wollen. Marktbeobachtung: Uns sind keine Versicherer bekannt die von den Regelungen des § 169 VersVG abweichen. 19 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 III. Die Versicherungsbedingungen Die Regelung der Dialog: Auch die Dialog hält sich an die Regelungen des VersVG. Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss des Vertrages drei Jahre vergangen sind. Bei vorsätzlicher Selbst tötung vor Ablauf der Dreijahresfrist besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. Anderenfalls zahlen wir den für den Todestag berechneten Rückkaufswert. Abweichend hiervon zahlen wir auch dann, wenn bei Vertragsabschluss ein Fristenverzicht vereinbart wurde. FundstelleVersicherungsbedingungen RISK-vario® §9 - Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis) 7. Kriegerische Ereignisse Während die Leistungspflicht des Versicherers bei Tod im Zusammenhang mit inneren Unruhen üblicherweise nicht eingeschränkt wird, kann es beim Tod in unmittelbarem oder mittelbarem Zusam menhang mit kriegerischen Ereignissen zu Leistungseinschränkungen, z. B. der Beschränkung der Leistung auf das für den Todestag berechnete Deckungskapital kommen. Marktbeobachtung: Da den Versicherern mehrere Möglichkeiten eingeräumt werden, ihre Versicherungsbeding ungen auszuformulieren, sind manche Versicherer wieder zur früheren engeren Auslegung zurückgekehrt und erheben ggf. Zuschläge, falls z.B. Bundesheersoldaten zu friedenserhaltenden Maßnahmen in Krisengebieten eingesetzt werden sollten. Die Kriegsklausel kann daher bei den einzelnen Versicherern unterschiedlich formuliert sein. Die Regelung der Dialog: Bei Ableben einer versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Die Einschränkung unserer Leistungspflicht gilt nicht, wenn die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, denen sie während eines Aufenthaltes außerhalb der Republik Österreich ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt war. Nach Ablauf der ersten 12 Monate ab Versicherungsbeginn gilt die Einschränkung unserer Leistungspflicht ebenfalls nicht im Falle des Einsatzes der versicherten Person bei einer ➜➜ humanitären Hilfeleistung des Bundesheers, ➜➜ friedenserhaltenden Maßnahme des Bundesheers, ➜➜ Tätigkeit für humanitäre Hilfsorganisationen während eines Aufenthalts außerhalb der Republik Österreich FundstelleVersicherungsbedingungen RISK-vario® § 8, Absatz 2+3 – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis) 20 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 III. Die Versicherungsbedingungen 8. Ausschlussklauseln – Leistungsausschlüsse Um das Versichertenkollektiv und somit letztendlich auch jeden einzelnen Versicherten zu schützen, macht es Sinn, unkalkulierbare Ereignisse wie (Krieg, innere Unruhen, Unfälle im Zusammenhang mit Kernenergie etc.) vom Versicherungsschutz auszuschließen. Ebenso gilt es, Handlungen des Versiche rungsnehmers, die durch das bewusste Eingehen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zum Tode führen können, vom Versicherungsschutz auszuschließen bzw. einzuschränken. Für den Versicherten ist es wichtig zu wissen, was im Einzelnen nicht versichert ist und ob auch über diese Ereignisse hinaus auch noch bestimmte Gesundheitsstörungen wie z.B. psychische oder nervenbedingte Erkran kungen, grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Marktbeobachtung: Alle Anbieter von Risikolebensversicherungen haben in ihren Bedingungen geregelt, in welchen Fällen eine Leistungspflicht entfällt. Die Anzahl der Ausschlüsse ist jedoch sehr unterschiedlich geregelt. Die Regelung der Dialog: Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, wie es zu dem Todesfall gekommen ist. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, leisten wir nicht, wenn der Todesfall durch eine der in § 8 und § 9 der Bedingungen aufgeführten Tatbestände verursacht ist. Hier werden die Regelun gen bzgl. Unruhen, Krieg, Freisetzung von ABC-Stoffen sowie Selbsttötung beschrieben (siehe hierzu auch Punkt 4 und 5 auf Seite 18). FundstelleVersicherungsbedingungen RISK-vario® §§ 8,9 – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis) 9. Nachmeldepflicht zum Rauchverhalten Die statistische Lebenserwartung von Rauchern ist deutlich niedriger als die von Nichtrauchern. Es ist von daher unumgänglich, dass Nichtraucher, die während der Laufzeit des Vertrages Raucher werden, dies der Versicherungsgesellschaft nachmelden. Durch die Nachmeldung werden dann die Rech nungsgrundlagen für Raucher zugrunde gelegt. Dies hat zur Folge, dass entweder der Beitrag heraufoder die Versicherungssumme herabgesetzt wird. Marktbeobachtung: Nahezu alle Anbieter am Markt haben in ihren Bedingungen geregelt, dass der Beginn des Rauchens während der Laufzeit nachgemeldet werden muss. Die Konsequenzen, wenn dieser Umstand nicht gemeldet wird, sind bei allen Gesellschaften gleich. Einige Anbieter haben in ihren Bedingungen sogar geregelt, dass das Rauchverhalten einmal pro Jahr von Seiten des Versicherers nachgeprüft werden darf. Die versicherte Person muss dann einen Arzt auf suchen und einen Fragebogen beantworten lassen. Derartige Regelungen können für den Kunden sehr „lästig“ werden. 21 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 III. Die Versicherungsbedingungen Die Regelung der Dialog: Wird eine versicherte Person nach Abgabe der Vertragserklärung Raucher, stellt dies eine Gefahrerhöhung dar. Dieser Umstand verpflichtet die versicherte Peron dazu, uns diese Gefahrerhöhung unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen. Ab dem Zeitpunkt des Verlustes des Nichtraucherstatus werden wir für den Vertrag die Rechnungsgrundlagen zugrunde legen, die für einen Raucher angewendet werden. Hierdurch erhöht sich bei gleich bleibender Versicherungssumme der Beitrag. Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass statt einer Erhöhung des Beitrags die Versicherungssumme entsprechend herabgesetzt wird. Kommt der Versicherungsnehmer seiner Anzeigepflicht nicht nach, vermindert sich bei Tod der versicherten Person die Leistung. Die auszuzahlende Versicherungssumme wird dann unter Zugrundelegung des Rauchertarifs für die jeweilige versicherte Person rückwirkend ab Vertragsbeginn neu berechnet. Die Verringerung unserer Leistungspflicht gilt nicht, soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Tod der versicherten Person war. Auf eine Nach prüfung, die von Seiten des Versicherers ausgelöst werden kann, verzichtet die Dialog. FundstelleVersicherungsbedingungen RISK-vario® § 2a, Absatz 4-6 – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis) 10. Geltungsbereich „weltweiter Versicherungsschutz“ Wir leben in einer globalisierten Welt und es ist heute keine Seltenheit mehr, dass (nicht nur) Arbeit nehmer aus beruflichen Gründen ihren Wohnsitz vorübergehend ins europäische oder außereuro päische Ausland verlegen. Für diese Personen ist ein Versicherungsschutz, der sich auf Österreich beschränkt, nicht die richtige Lösung. Hier ist ein weltweiter, zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz unverzichtbar. Marktbeobachtung: Nach unseren Recherchen bieten fast alle am Markt angebotenen Bedingungswerke welt weiten Versicherungsschutz an oder sehen keine Einschränkungen im Bedingungswerk vor. Die Regelung der Dialog: Für in Österreich abgeschlossene Risikolebensversicherungen gilt der Versicherungsschutz weltweit. Hierfür ist auch kein Mehrbeitrag notwendig. Es gibt keine zeitliche Befristung. Selbst wenn der Wohnsitz für längere Zeit ins außereuropäische Ausland verlegt wird, besteht Versicherungsschutz. In dem Bedingungswerk der Dialog befindet sich keine Regelung, die den Geltungsbereich einschränkt. FundstelleVersicherungsbedingungen RISK-vario® § 1, Absatz 6 – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis) 22 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 IV. Der Antrag und die Antragstellung IV. Der Antrag und die Antragstellung 1. Versicherbarer Personenkreis Da die Dialog in den Märkten Deutschland und Österreich tätig ist, bieten wir Versicherungsschutz für Per sonen, die in Deutschland und Österreich ihren ständigen Wohnsitz und hier oder in einem benach barten EU-Staat ihre ständige Arbeitsstätte haben. Im Falle bereits absehbarer längerer Auslandsreisen außerhalb Europas innerhalb der nächsten 12 Monate, die eine Dauer von 3 Monaten am Stück oder kumuliert überschreiten, bitten wir, dem Antrag den Fragebogen „Auslandsaufenthalt“ beizulegen. FundstelleAnnahmerichtlinien 2. Vorläufiger Versicherungsschutz Tritt zwischen Antragseingang und Beginn der Versicherung der Versicherungsfall ein, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. In diesem Zeitraum greift der vorläufige Versicherungsschutz. Dieser vorläufige Schutz schließt bzw. verringert die Versicherungslücke zwischen Antragstellung und Beginn/ Policierung und ist somit ein wichtiger Bestandteil des Versicherungsschutzes. Die Bedingungen, die von dem beantragten Bedingungswerk abweichen, sind i.d.R. in einem eigenen Vertragswerk geregelt. Marktbeobachtung: Die meisten Anbieter bieten einen vorläufigen Versicherungsschutz. Die Höhe und der Zeitraum, in dem der vorläufige Schutz gilt, ist jedoch unterschiedlich geregelt. Die Regelung der Dialog: Wir bieten einen beitragsfreien vorläufigen Versicherungsschutz, der in unseren ABvVs geregelt ist. Dieser beginnt, sobald der Antrag bei uns eingeht und endet, sobald der beantragte Versicherungsschutz beginnt oder der Antrag beispielsweise in der beantragten Form von uns nicht angenommen werden kann. Die Leistung ist auf die beantragte Todesfallleistung, max. auf 100.000 EUR begrenzt. Sollte eine BUZ/EUZ-Rente eingeschlossen sein, so ist die maximale BUZ/EUZ-Rente auf 18.000 EUR begrenzt. Den vorläufigen Versicherungsschutz gewähren wir, wenn der erste Beitrag gezahlt oder eine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Ferner darf der Vertrag nicht von besonderen Bedingungen abhängig sein und der Antrag muss sich im Rahmen der angebotenen Tarife und Bedingungen bewegen. Fundstelle RISK-vario® Versicherungsbedingungen, Versicherungsantrag Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz in der Risikolebensversicherung (ABvVs) 23 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 IV. Der Antrag und die Antragstellung 3. Versicherungssummen – Mindestsummen – Höchstsummen Tarife RISK-vario® RISK-vario® risikoadäquat Mindestversicherungssumme 25.000 EUR 25.000 EUR Höchstversicherungssumme 7.500.000 EUR Mindesteintrittsalter 15 15 Höchsteintrittsalter 65 65 Höchstendalter 85 70 Mindestversicherungsdauer 2 Jahre 2 Jahre Höchstversicherungsdauer 70 Jahre 55 Jahre Mindestbeitragzahlungsdauer 2 Jahre 2 Jahre Mindest-Nettobeitragsrate 5 EUR 5 EUR Zusatzversicherungen BUZ, UZV, EUZ keine Dynamik Ja (2–10%), bei Einschluss von BUZ/EUZ 2–5% Ja (2–10%) Tarife RISK-vario® EB (Einmalbeitrag) Mindestversicherungssumme 25.000 EUR Höchstversicherungssumme 4.500.000 EUR Mindesteintrittsalter 15 Höchsteintrittsalter 65 Höchstendalter 85 Mindestversicherungsdauer 1 Jahr Höchstversicherungsdauer 70 Jahre Beitragzahlungsdauer Einmalbeitrag Zusatzversicherungen keine Dynamik keine 1) *) 7.500.000 EUR *) 2) Nicht bei Tarifen RISK-vario® mit verbundenen Leben 2) inklusive Überschüsse 7.500.000 EUR (nicht garantiert) *) Sofern Sie höhere Versicherungssummen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuer oder unseren Angebotsservice. 1) FundstelleAnnahmerichtlinien 24 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 IV. Der Antrag und die Antragstellung 4. Medizinische Risikoprüfung Bevor ein Versicherungsvertrag zustande kommt, muss der Antragsteller bzw. die versicherte Person die vom jeweiligen Versicherer gestellten Gesundheitsfragen beantworten. Anhand dieser Daten führt der Versicherer eine Gesundheitsprüfung, die medizinische Risikoprüfung durch. Die medizinische Risikoprüfung untersucht, inwieweit aufgrund der gesundheitlichen Gegebenheiten der Versicherungs schutz zu normalen Konditionen übernommen werden kann, ob ein Risikozuschlag erhoben oder der Antrag sogar abgelehnt werden muss. Marktbeobachtung: Die medizinische Risikoprüfung wird von allen Versicherern durchgeführt und ist obligatorisch für die Annahme eines Versicherungsantrages. Vereinzelt werden Tarife mit „reduzierter“ Gesundheitsprüfung angeboten. Diese haben aber entweder einen abgespeckten Leistungsumfang oder beinhalten Wartezeiten, innerhalb derer kein Versicherungsschutz besteht. Die Regelung der Dialog: Wir führen bei den eingereichten Anträgen eine medizinische Risikoprüfung durch. Der Umfang der Prüfung ist abhängig von der Höhe der Versicherungssumme und dem Gesundheitszustand der versicherten Person zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Prüfung wird vorgenommen, um eine für den einzelnen gerechte Prämie anbieten zu können und die Versichertengemeinschaft vor einer entsprechenden Antiselektion zu schützen. FundstelleAnnahmerichtlinien Anmerkung / Hinweis: Detaillierte Informationen zur Medizinischen Risikoprüfung bei der Dialog und zu den Annahmerichtlinien insgesamt finden sie in unserem Kompendium „Transparenz in den Annahmerichtlinien“. 25 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 IV. Der Antrag und die Antragstellung 5. Ärztliche Untersuchungen – Untersuchungsgrenzen Abhängig vom Alter der versicherten Person und der Versicherungssumme sind im Rahmen der Medizinischen Risikoprüfung unterschiedliche Informationen zur Beurteilung des Versicherungsantrages notwendig. Bis zu individuell festgelegten Grenzen reichen die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag aus. Über diese grenzen hinaus können Ärztliche Zeugnisse verlangt werden. Marktbeobachtung: Die Untersuchungsgrenzen ab denen Ärztliche Zeugnisse verlangt werden, sind am Markt sehr unterschiedlich. Unterschiede gibt es auch in Art und Umfang der von den Gesell schaften geforderten Unterlagen. Die meisten Gesellschaften haben mehrer Untersuchungs grenzen. In Abhängigkeit vom Alter der versicherten Person und der Versicherungssumme werden im Rahmen des Ärztlichen Zeugnis mehr oder weniger Informationen angefordert. Die Regelung der Dialog: Die erforderlichen Untersuchungen sind grundsätzlich abhängig vom Eintrittsalter und der Ver sicherungssumme, bzw. Jahresrente (bei wahlfreien Tarifen richtet sich die erforderliche Unter suchungsgrenze nach der höchsten Versicherungssumme). Die erforderlichen Untersuchungen sind bei Risikotarifen mit Einmalbeitrag abhängig von Ein trittsalter und der Todesfall-Leistung = Versicherungssumme + Bonus. Medizinische Untersuchungsgrenzen RISK-vario ® Eintritts alter Jahre Keine Untersuchung Stufe I Ärztliches Zeugnis Stufe II Ärztliches Zeugnis Stufe III Ärztliches Zeugnis Nur Gesundheitsfragen im Antrag (Formular A 106) Urinuntersuchung, HIV-Test, Nüchternblutzucker, Cholesterin, Gamma-GT (Formular A 106) Wie Stufe I zzgl.: Kleines Blutbild, Thrombozyten, Kreatinin, HDL-Cholesterin, Triglyceride, SGPT, Blutkörperchen senkungsgeschwindigkeit (Formular A 106) Wie Stufe II zzgl.: Ergometrie mit adäquater Belastung Medical Home Service möglich (siehe Seite 27) Versicherungssumme in € bis 49 bis 400.000 über 400.000 bis 600.000 über 600.000 entfällt ab 50 bis 200.000 über 200.000 bis 300.000 über 300.000 bis 450.000 über 450.000 Fundstelle 26 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 Annahmerichtlinien IV. Der Antrag und die Antragstellung 6. Medical Home Service Abhängig von den Untersuchungsgrenzen kann es vorkommen, dass die Versicherer ein Ärztliches Zeugnis verlangen. Hierfür ist es notwendig, dass die versicherte Person einen Arzt aufsucht und den benötigten Fragebogen ausfüllen lässt. Dies ist für den Kunden und für den Vermittler oft sehr „lästig“ und verzögert die Policierung des Versicherungsantrages. An dieser Stelle kann der „Medical Home Service“ für Abhilfe sorgen. Bei diesem Service braucht der Kunde keinen Arzt mehr aufzusuchen, sondern erhält nach vorheriger Terminabsprache zu Hause Besuch von einer examinierten/diplomierten Krankenschwester. Nach Unterzeichnung der Schweige pflicht- und Einwilligungserklärung führt die Krankenschwester das Interview mit dem Kunden und füllt den Fragebogen aus, wobei bei positiven Antworten ergänzende Ausführungen mit aufgenommen werden. Das erspart spätere Rückfragen und beschleunigt die Abwicklung in aller Interesse. Mit beider Unterschriften wird diese Unterlage bestätigt. Darauf folgt die eigentliche Untersuchung, die aus dem Messen der Körpergröße und des Gewichts, einer Blutdruckmessung, Blutabnahme und Urinprobe besteht. Die Unterlagen werden anschließend gleich an den Versicherer weitergeleitet. Marktbeobachtung: Der Medical Home Service wird bislang nur von sehr wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten. Die Regelung der Dialog: Wir bieten unseren Kunden an, den Medical Home Service in Anspruch zu nehmen, sofern ein ärztliches Zeugnis benötigt wird (siehe Punkt 5. Untersuchungsgrenzen). Ab einer Versicherungs summe von mehr als 450.000 EUR und einem Alter > 50Jahre können wir den Service nicht mehr anbieten, da die erforderlichen Untersuchungen dann zu Hause nicht mehr durchgeführt werden können. Hinweis: Den Medical Home Service können wir derzeit nur im Großraum Wien anbieten. FundstelleAnnahmerichtlinien 7. Finanzielle Risikoprüfung Die finanzielle Risikoprüfung untersucht, inwieweit der beantragte Versicherungsschutz bedarfsgerecht ist, und soll potentielle „Bereicherungen“ vermeiden. Die Prüfung erfolgt in der Regel anhand von Gehaltsnachweisen, Darlehensverträgen (Finanzierungen) oder Gewinnbestätigungen (Selbstän dige). Marktbeobachtung: Die finanzielle Risikoprüfung wird von allen Versicherern durchgeführt und ist obligatorisch für die Annahme eines Versicherungsantrages. Die jeweiligen Untersuchungsgrenzen, ab denen Nachweise verlangt werden, sind jedoch sehr unterschiedlich. 27 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 IV. Der Antrag und die Antragstellung Die Regelung der Dialog: Ab einer Gesamt-Versicherungssumme von 500.001 EUR (inkl. bei der Dialog bestehender Vorversicherungen) benötigen wir Unterlagen zur Prüfung des versicherbaren Interesses. Für die Höhe der Versicherungssumme gelten folgende Richtwerte: Grund der Absicherung Maximale Höhe Benötigte Unterlagen / Nachweis Familienabsicherung Altersabhängig: 5 bis 20-faches jährliches Brutto-Arbeitseinkommen Gehaltsnachweis der VP Keyman-Versicherung 5-faches jährliches Brutto gehalt der versicherten Person bzw. 2-facher Jahresgewinn der Firma Gehaltsnachweis der VP Bestätigung des Gewinns vom Steuerberater Darlehensversicherung Darlehenshöhe Darlehensvertrag Gesellschafterabsicherung Einzelfallentscheidung Gesellschaftervertrag Erbschaftssteuer absicherung Einzelfallentscheidung Vermögensaufstellung von unabhängiger Stelle Es ist auch möglich, verschiedene Absicherungsformen zu kombinieren, z.B. Darlehensabsiche rung und zugleich Familienvorsorge. Beispiel: Ein Familienvater kauft ein Haus, für welches er ein Darlehen in Höhe von 300.000 EUR abschließt. Er verdient 50.000 EUR jährlich. In diesem Falle ist die Gesamtversicherungssumme in Höhe von 800.000 EUR möglich. 300.000 EUR für die Darlehensabsicherung und 500.000 EUR für die Familienvorsorge. FundstelleAnnahmerichtlinien Hinweis: Um den individuellen Bedarf Ihres Kunden zu ermitteln, können Sie auch unseren Bedarfs rechner verwenden. Hiermit können Sie schnell und einfach die Versorgungslücke für Ihren Kunden ermitteln. Den Bedarfsrechner finden Sie auf der Internetseite der Dialog (www.dialog-leben.at) unter Bedarfsrechner. 28 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 V. Beratungs- und Verkaufsinformation V. Beratungs- und Verkaufsinformation 1. Warum Risikolebensversicherung? Bei einer Risikolebensversicherung, auch Todesfallversicherung genannt, steht allein die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen für den Fall des Todes des Versicherten im Mittelpunkt. Stirbt die versicherte Person, erhält der Versicherungsnehmer bzw. der/die Bezugberechtigte die vereinbarte Versicherungssumme. Eine Risikolebensversicherung ist die bestmögliche Vorsorge für Partner und Familienangehörige bei geringem finanziellen Aufwand. Eine Absicherung ist auch deshalb notwendig, da im Todesfall die gesetzlichen Ansprüche aus der Sozialversicherung für die Hinterbliebenen minimal sind. Die wirtschaftlichen Folgen für die Familie sind Existenz bedrohend und der gewohnte Lebensstandard kann nicht aufrechterhalten werden. 2. Die staatliche Absicherung Die Witwen-/Witwerpension in Österreich ist eine Leistung, die dem hinterbliebenen Ehepartner eine soziale Absicherung garantieren soll. Das bedeutet, dass zum Ableben des Ehepartners eine aufrechte Ehe bestanden haben muss. Bei Erfüllung ganz bestimmter Voraussetzungen ist allerdings eventuell auch ein geschiedener Ehepartner anspruchsberechtigt. 2.1 Anspruchsvoraussetzungen für eine Witwen-/Witwerpension ➜➜ Eine Pension gebührt der Witwe/dem Witwer bei Tod eines Pensionsversicherten bzw. eines Pensionsbeziehers ➜➜ Es muss eine Mindestversicherungszeit des Verstorbenen in der Pensionsversicherung in Abhängigkeit vom Alter vorliegen Die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) für eine Witwen-/Witwerpension gilt jedenfalls als erfüllt, wenn der Verstorbene bereits Anspruch auf eine Pension hatte. Die Voraussetzung für eine Witwen-/ Witwerpension ist gegeben, wenn unabhängig vom Lebensalter der des Verstorbenen am Pensions stichtag ➜➜ mindestens 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung oder der freiwilligen Versicherung (ohne bestimmte zeitliche Lagerung) oder ➜➜ mindestens 300 Versicherungsmonate (mit Ausnahme von Ersatzmonaten vor dem 1.1.1956) ohne bestimmte zeitliche Lagerung vorliegen. Liegt der Stichtag vor der Vollendung des 50. Lebensjahres, sind die Voraussetzungen auch erfüllt, wenn 60 Versicherungsmonate in den letzten 120 Kalendermonaten (Rahmenzeit) vorliegen. Bei einem Stichtag nach dem 50. Lebensjahr ist zusätzlich zu den zitierten 60 Monaten für jeden Lebens monat über 50 ein weiterer Versicherungsmonat bis zum Höchstausmaß von 180 Versicherungs monaten erforderlich. Die Rahmenzeit von 120 Kalendermonaten erhöht sich entsprechend um jeweils zwei Kalendermonate für jeden weiteren Lebensmonat bis zu 360 Kalendermonaten. ACHTUNG Ist die Wartezeit nicht erfüllt und wurde vom Verstorbenen aber mindestens ein Beitragsmonat erworben, so gebührt der Witwe/dem Witwer eine Abfindung als einmalige Leistung. 29 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 V. Beratungs- und Verkaufsinformation Kommt es während des Bezugs einer unbefristeten Witwen-/Witwerpension zu einer neuerlichen Ehe schließung bzw. eingetragenen Partnerschaft, wird die Pension mit einem 35-fachen Pensionsbezug abgefertigt, während eine befristete Pension mit Ende des Monats der Eheschließung bzw. Eintragung einfach wegfällt. 2.2 Höhe der Witwen-/Witwerpension Maßgebend für die Höhe der Witwenpension/der Witwerpension ist die Relation der Einkommen der Verstorbenen/des Verstorbenen und der überlebenden Ehepartnerin/des überlebenden Ehepartners grundsätzlich in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Zeitpunkt des Todes der Versicherten/des Versicherten. War jedoch das Einkommen der Verstorbenen/des Verstorbenen in den letzten zwei Jahren durch Krankheit bzw. Arbeitslosigkeit vermindert, werden die letzten vier Kalenderjahre vor dem Zeitpunkt des Todes herangezogen. Für die Ermittlung des individuellen Prozentsatzes ist es vorerst erforderlich, das relevante Einkommen der Verstorbenen/des Verstorbenen und der Hinterbliebenen/des Hinterbliebenen festzustellen. Die Berechnungsgrundlage ist das Bruttoeinkommen in den letzten zwei bzw. vier Jahren vor dem Stichtag. Es gilt folgende Formel: 70 – [ ( 30 x Berechnungsgrundlage des Hinterbliebenen / der Hinterbliebenen Berechnungsgrundlage des Verstorbenen / der Verstorbenen )] Die Höhe der Witwenpension/Witwerpension beträgt zwischen null Prozent und 60 Prozent der Pension der Verstorbenen/des Verstorbenen. Beispiel: Berechnungsgrundlage (BG) = Bemessungsgrundlage nach ASVG/GSVG BG Witwe 977,75 Euro BG Verstorbener Berechnung Witwenpension 1.453,45 Euro 70 - 30 x 977,75 / 1.453,45 = 49,82 49,82 Prozent von der Pension des Verstorbenen Quelle: WKO Der Prozentsatz hängt zunächst von der Berechnungsgrundlage (Bruttoeinkommen in den letzten zwei bzw. vier Jahren vor dem Stichtag) der Ehepartnerin/des Ehepartners ab: ➜➜ 40-prozentige Pension Bei gleich hohen Berechnungsgrundlagen ➜➜ 60-prozentige Pension Wenn die Berechnungsgrundlage der Witwe/des Witwers lediglich 1/3 der Berechnungsgrundlage des Verstorbenen beträgt 30 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 V. Beratungs- und Verkaufsinformation ➜➜ Die Pension beträgt null Wenn die Berechnungsgrundlage der Witwe/des Witwers bzw. der Hinterbliebenen eingetragenen Partnerin/des hinterbliebenen eingetragenen Partners um mehr als 2 1/3-mal höher als die der Verstorbenen/des Verstorbenen ist ➜➜ Erhöhung der Pension auf 60 Prozent Ist bei einer Hinterbliebenenpension unter 60 Prozent das Gesamteinkommen der Überleben den/des Überlebenden niedriger als 1.910,04 Euro, wird sie auf 60 Prozent erhöht, höchstens aber so weit, bis das Gesamteinkommen 1.910,04 Euro erreicht (60 Prozent dürfen aber dabei keinesfalls überschritten werden) Beispiel: Pension des Verstorbenen Pension der Witwe 730,00 Euro 292,00 Euro (= 40 Prozent) eigenes Einkommen 700,00 Euro Gesamteinkommen 992,00 Euro Schutzbetrag 1.887,39 Euro Erhöhung der Witwenpension auf 438 Euro (60 Prozent), der Schutzbetrag wird mit dem Erwerbseinkommen nicht erreicht. Quelle: WKO ➜➜ Keine Witwen-/Witwerpension Erhalten Personen, deren Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen (z.B. Pension, Kranken- oder Wochengeld, Arbeitslosengeld) das Doppelte der Höchstbeitragsgrundlage des Jahres 2012 überschreitet (monatlich 8.460 Euro) Beispiel: Hundertsatz 40 Prozent Pension der Witwe 1.300,00 Euro eigenes Einkommen 7.500,00 Euro Summe 8.800,00 Euro abzüglich 8.460,00 Euro Überschreitungsbetrag Pension der Witwe abzüglich Überschreitungsbetrag: Auszahlung 340,00 Euro 1.300,00 Euro 340,00 Euro 960 Euro verminderter Hundertsatz 29,5 Prozent Quelle: WKO 31 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 V. Beratungs- und Verkaufsinformation Die Auszahlung der Pension erfolgt monatlich im Nachhinein, jeweils am 1. des Folgemonats. Im April und Oktober wird die Pension in doppelter Höhe (Pensionssonderzahlung) angewiesen. Die Höhe der Pension darf bei geschiedenen Eheleuten in der Regel nicht höher als die Höhe der Unterhaltsverpflichtung bzw. der tatsächlichen Unterhaltsleistung sein. TIPP Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen finden sich auf folgender Seite „Allgemeines zu der Witwenpension/Witwerpension“. Zum besseren Verständnis und leichteren Lesbarkeit gelten die Ausführungen für Witwen und Witwer gleichermaßen für hinterbliebene eingetragene Partnerinnen und hinterbliebene eingetragene Partner. Die Höhe der Pension darf bei geschiedenen Eheleuten in der Regel nicht höher als die Höhe der Unterhaltsverpflichtung bzw. der tatsächlichen Unterhaltsleistung sein. Hinweis: Abgenommen durch: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Stand: 01.01.2016) Durchschnittliche Witwen-/Witwerpension in Österreich Jahr 2009 548 2010 559 2011 570 2012 668 2013 674 Quelle: Statistik Austria 2014 2.3 Bezugsdauer der Witwen-/Witwerpension Die Witwen-/Witwerpension gebührt ab dem Tag nach dem Todestag des Verstorbenen. Sie gebührt grundsätzlich ohne zeitliche Befristung, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft: ➜➜ Aus der Ehe stammt ein Kind oder ➜➜ Die Witwe/der Witwer hat zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners das 35. Lebensjahr vollendet oder ➜➜ Die Witwe/der Witwer ist zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners invalid oder ➜➜ Die Ehe bzw. eingetragene Partnerschaft dauerte mindestens zehn Jahre 32 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 V. Beratungs- und Verkaufsinformation Wird keine Voraussetzung erfüllt, gebührt eine befristete Witwen-/Witwerpension für die Dauer von 30 Monaten. War der Verstorbene bei der Eheschließung bzw. Partnerschaftseintragung bereits Pensionsbezieherin/ Pensionsbezieher, gebührt grundsätzlich ebenfalls nur eine befristete Witwen-/Witwerpension von 30 Monaten. Nur wenn die Ehe (in Abhängigkeit vom Altersunterschied zwischen Ehepartnerin/Ehepartner) eine bestimmte Zeit gedauert hat oder aus der Ehe ein Kind stammt, wird eine unbefristete Witwen-/ Witwerpension gewährt. Erforderliche Ehedauer für den unbefristeten Anspruch auf Witwen- oder Witwerpension, falls der verstorbene Ehepartner bei Eheschließung schon im Pensionsbezug stand Altersunterschied zwischen Ehepartnerin/Ehepartner bzw. eingetragenen Partnern Erforderliche Ehedauer bzw. Eintragungsdauer für den Anspruch auf Witwenpension/Witwerpension bis 20 Jahre 3 Jahre 20 bis 25 Jahre 5 Jahre über 25 Jahre 10 Jahre ACHTUNG Ist die Wartezeit nicht erfüllt und wurde vom Verstorbenen aber mindestens ein Beitragsmonat erworben, so gebührt der Witwe/dem Witwer eine Abfindung als einmalige Leistung. Kommt es während des Bezugs einer unbefristeten Witwen-/Witwerpension zu einer neuerlichen Ehe schließung bzw. eingetragenen Partnerschaft, wird die Pension mit einem 35-fachen Pensionsbezug abgefertigt, während eine befristete Pension mit Ende des Monats der Eheschließung bzw. Eintragung einfach wegfällt. 3. Ermittlung der Versorgungslücke Die Höhe der Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung kann individuell gestaltet werden: Die Faustformel bei Familien lautet: Die Versicherungssumme sollte das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens betragen! Für eine passgenaue Kalkulation der Versicherungssumme können Sie auch unseren RLV-Bedarfsrechner nutzen. Mit Hilfe des Rechen-Tools, das Sie im Internet unter www.dialog-leben.at finden, können Sie schnell und einfach selbst ausrechnen, wie groß die Versorgungslücke für die Hinterbliebenen ist, die Sie durch eine Risikolebensversicherung effektiv schließen können. 33 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 V. Beratungs- und Verkaufsinformation Hinterbliebenen-Rechner Österreich 34 Der Hinterbliebenenrechner ermittelt einfach, praktisch und schnell den Finanzbedarf einer Familie bei Tod eines Angehörigen. © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 V. Beratungs- und Verkaufsinformation 4. Summenverläufe - Praxisbeispiele 4.1 Absicherung einer Baufinanzierung über RISK-vario® Finanzierung Eine Familie mit 2 Kindern möchte ein Eigenheim erwerben. Die Darlehenssume beläuft sich auf 200.000 EUR bei 2,5 % Darlehenszins und einer anfänglichen Tilgung von 3 %. Die Laufzeit beträgt 25 Jahre. Zur Absicherung des Darlehens soll eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Empfehlens wert ist eine gemeinsame Absicherung für beide Partner („verbundene Leben“). Viele Anbieter bieten nur Einzelversicherungen mit konstanten Versicherungssummen, einige wenige Anbieter einen linear fallenden Summenverlauf. Als Spezialversicherer bietet die Dialog eine maßgeschneiderte Lösung: Wahlweise Einzelversicherung oder verbundene Leben mit beliebigem Summenverlauf! Für eine Baufinanzierung bietet die Dialog z.B. einen annuitätisch fallenden Summenverlauf – RISK vario® Finanzierung – an, der sich exakt dem Darlehensverlauf anpasst. Dies hat den Vorteil, dass der Kunde zu keiner Zeit unterversichert ist und nur für den Versicherungsschutz bezahlt, den er auch tatsächlich benötigt. Mögliche Absicherungsvarianten (am Beispiel für den 35-jährigen Mann, Nichtraucher): Tarif Monatsbeitrag netto in EUR* Beitragszahlungsdauer Laufzeit 21,46 25 Jahre 25 Jahre RISK-vario® linear fallender Summenverlauf 9,28 22 Jahre 25 Jahre RISK-vario® annuitätisch fallender Verlauf 9,77 23 Jahre 25 Jahre RISK-vario® konstanter Summenverlauf * inkl. 4% VerSt Beim Tarif RISK-vario® mit konstanter Versicherungssumme hat die Familie über die gesamte Laufzeit die gleich hohe Versicherungsumme, während die Darlehenshöhe sinkt. Hier fällt der Versicherungs schutz höher aus, als dies nötig wäre. Würde man den linear fallenden Summenverlauf anwenden, so wären zwar die Beiträge am günstigsten, jedoch ist hier die Gefahr einer Unterversicherung gegeben (Haftungsrisiko). Summe Die ideale Lösung ist eine Unterlegung mit dem Tarif RISK-vario® Finanzierung mit annuitätisch fallendem Summenverlauf, d.h. die Versicherungssumme nimmt parallel zum Darlehensverlauf ab. Der Kunde hat 100 %igen Schutz bei sehr günstigen Beiträgen und ist damit „optimal versichert“! Finanzierung konstant wahlfrei fallend Laufzeit © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 35 V. Beratungs- und Verkaufsinformation In Beiträgen ausgedrückt heißt das, gegenüber dem konstanten Verlauf spart Ihr Kunde rund 140 EUR pro Jahr, über die gesamt Lauftzeit sogar ca. 3.750 EUR! 4.2 Absicherung der Familie über RISK-vario® Zeitrente Ein 35-jähriger Mann möchte seine Lebenspartnerin im Falle seines Todes versichert w issen. Mit seinem Nettoeinkommen von 1.500 EUR wird die gemeinsame Wohnung finanziert. Anstelle einer festen Versicherungssumme möchte er den Gegenwert des monatlichen Einkommens der nächsten 20 Jahre abgesichert wissen. Die Versicherungssumme soll in jedem Jahr genau so hoch sein, dass damit bei einer angenommenen Verzinsung von 0,5 % bis zum Ende der Restlaufzeit monatlich 1.500 EUR zur Verfügung stehen. Hier bietet die Dialog mit dem Tarif RISK-vario® mit der Berechnung des Zeitrentenbarwerts eine maßgeschneiderte Lösung an: Tarif Monatsbeitrag netto in EUR* Beitragszahlungsdauer Laufzeit 13,60 17 Jahre 20 Jahre RISK-vario® (Zeitrente) 1 Einzelvertrag * inkl. 4% VerSt Summe Die anfängliche Versicherungssumme beträgt in diesem Fall rund 342.699 EUR. Für nur 13,60 EUR im Monat kann der Mann seine Lebensgefährtin so absichern, dass im Falle seines Todes mit der ausgezahlten Versicherungssumme bei einem Zinssatz von 0,5 % und Kapitalverzehr monatlich 1.500 EUR verfügbar sind. bereits gezahlte Renten Barwert – Versicherungssumme Laufzeit Das Chart zeigt den Verlauf der Versicherungssumme = Barwert. Hieraus wird ersichtlich, dass die Rentenzahlung jederzeit garantiert ist. 4.3 Absicherung eines Sparziels über RISK-vario® Sparplan Herr und Frau Reger sind verheiratet und haben einen 4-jährigen Sohn. Für ihren Sohn wollen die Regers einen Fondssparplan abschließen, um für eine gute Ausbildung vorzusorgen. Geplant ist, für ein mögliches Studium mit möglichem Auslandsaufenthalt einen Betrag von ca. 50.000 EUR zur Ver fügung zu haben. Dazu müssen sie rund 175 EUR monatlich sparen und mit einer Verzinsung von ca. 4,5 % rechnen, um dieses Ziel zu erreichen. Aber was ist, wenn den Elternteilen (beide berufstätig) etwas zustößt? Mit einem Gehalt ist dieser monatliche Aufwand nicht mehr zu bestreiten. 36 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 V. Beratungs- und Verkaufsinformation Für diese Sparplanabsicherung bietet die Dialog Lebensversicherungs-AG die maßgeschneiderte Lösung. Mögliche Absicherungsvarianten: Tarif Jahresbeitrag netto in EUR* entspricht monatlich Beitragszahlungsdauer Laufzeit RISK-vario® Sparplan Einzelvertrag für den Ehemann (35 Jahre, Nichtraucher) 29,67 2,47 13 Jahre 16 Jahre RISK-vario® Sparplan Einzelvertrag für die Ehefrau (32 Jahre, Nichtraucherin) 27,12 2,26 13 Jahre 16 Jahre RISK-vario® Sparplan 2 Personen in einem Vertrag 39,31 3,26 14 Jahre 16 Jahre * inkl. 4% VerSt Wie aus der Tabelle zu ersehen ist, sind verschiedene Möglichkeiten darstellbar. Die günstigste Lösung – ohne auf Versicherungsschutz verzichten zu müssen – ist die Absicherung von beiden Ehepartnern in einem Vertrag. Summe Sollte einer der beiden versterben, wird die Versicherungssumme fällig und das Geld steht für die Ausbildung des Kindes zur Verfügung. Für diese Absicherung sind in o.g. Beispiel lediglich ca. 40 EUR pro Jahr erforderlich. Der Vertrag für den verbliebenen Ehepartner wird auf Wunsch ohne erneute Gesundheitsprüfung fortgeführt. Alle Lösungen sichern den noch nicht ersparten Anteil am Sparziel ab, d.h. es wird nur soviel Versiche rungssumme versichert wie benötigt wird (s. Chart). Versicherungssumme Sparplan Laufzeit 37 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 V. Beratungs- und Verkaufsinformation 5. Verbundene Leben / Key-Man – Praxisbeispiele 5.1 Absicherung beider Ehepartner Ein sportbegeistertes Ehepaar hat sich seinen Traum von einem eigenen Segelboot verwirklicht. Das neue Boot haben sie durch einen Kredit in Höhe von 50.000 EUR finanziert. Diesen Betrag möchten sie für 10 Jahre günstig abgesichert wissen, damit im Falle des Todes einer der Partner nicht das Boot veräußert werden muss. Hier bietet die Dialog mit dem Tarif RISK-vario® für verbundene Leben eine maßgeschneiderte Lösung an. Tarif Jahresbeitrag netto in EUR* entspricht monatlich Laufzeit RISK-vario® Einzelvertrag für die Ehefrau (36 Jahre, Nichtraucher) 37,70 3,14 10 Jahre RISK-vario® Einzelvertrag für den Ehemann (38 Jahre, Nichtraucher) 42,81 3,57 10 Jahre RISK-vario® Beide Eheleute in einem Vertrag 64,13 5,49 10 Jahre * inkl. 4% VerSt Die Absicherung durch 2 Einzelverträge ist die teuerste Variante. Diese wird von vielen Gesellschaften angeboten. Die Absicherung durch verbundene Leben ist günstiger und wird nur von einigen Versiche rungsgesellschaften angeboten. Die Dialog bietet eine maßgeschneiderte Lösung: Mit dem Tarif RISK-vario® für verbundene Leben ist der Gesamtbeitrag für beide Ehepartner deutlich günstiger als die Beiträge für zwei Einzelverträge. 5.2 Key-Man-Absicherung Fünf Fachärzte wollen ein Ärztehaus für die ganzheitliche Versorgung von Patienten gründen. Um das Risiko „Tod eines Arztes“ und den damit verbundenen hohen finanziellen Belastungen (Auszahlung der Erben, Umsatzeinbußen durch Ausfall eines Spezialisten) zu minimieren, soll eine Risikolebens versicherung auf die Ärzte abgeschlossen werden. Die Dialog bietet hierfür eine Vielzahl von möglichen Absicherungsvarianten für eine Versicherungssumme von 500.000 EUR an: Annahme: 3 Ärzte, 2 Ärztinnen, alle 35 Jahre alt und Nichtraucher Tarif Monatsbeitrag netto in EUR* Beitragszahlungsdauer Laufzeit RISK-vario® 5 Einzelverträge 199,60 20 Jahre 20 Jahre RISK-vario® 5 Personen in einem Vertrag 165,32 20 Jahre 20 Jahre 66,88 20 Jahre 20 Jahre RISK-vario® risikoadäquat 5 Personen in einem Vertrag (Beitrag im 1. Versicherungsjahr) * inkl. 4% VerSt 38 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 V. Beratungs- und Verkaufsinformation Wie aus der Tabelle zu ersehen ist, sind verschiedene Möglichkeiten darstellbar. Die Einzelvertragslösung hat den Vorteil, dass alle Ärzte bei gleichzeitigem Tod eine Versicherungs summe bekommen, was jedoch als wenig wahrscheinlich gilt. Damit ist diese Lösung nicht die günstigste. Werden die Ärzte jedoch mit einer Risikolebensversicherung auf verbundene Leben abgesichert (bis zu 9 Personen möglich), so stellt dies eine günstigere Lösung dar. Bei Tod eines Arztes kann die Versiche rung für die übrigen versicherten Personen ohne erneute Gesundheitsprüfung weitergeführt werden. Die günstigste Lösung ist die Verwendung der Risikolebensversicherung mit risikoadäquater Kalku lation. Hier steigen die Beiträge entsprechend dem Risiko über die Jahre langsam an. Dies ist gerade dann sehr zu empfehlen, wenn in den Anfangsjahren hohe Investitionen getätigt werden müssen und eine hohe Liquidität dadurch meist nicht gegeben ist. Der volle Versicherungsschutz ist in allen drei Beispielen zu jedem Zeitpunkt gegeben. Die Beiträge sind Betriebsausgaben und fließen als Aufwände in die G&V ein und sind somit steuerwirksam. 6. Steuerliche Behandlung Risikolebensversicherungen sind steuerlich begünstigt. Prämien zu Versicherungen auf den Ablebensfall sind – bei Zutreffen der persönlichen Voraussetzungen gem. §18 Abs. 3 StG – im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben absetzbar. Versicherungssteuer Auf Beiträge für Risikolebensversicherungen werden in Österreich 4 % Versicherungssteuer erhoben. Besteuerung der Versicherungsleistung Da die Beiträge zu Risikolebensversicherungen mit 4 % Versicherungssteuer belegt werden, erfolgt die Leistungsauszahlung einkommensteuerfrei. Erbschafts- und Schenkungssteuer fällt in Österreich seit dem 01.08.2008 nicht an. Hat der Versicherungsnehmer die Prämien als Betriebsausgabe geltend gemacht (bspw. bei Unter nehmern), wird die Versicherungsleistung als Betriebseinnahme gewertet, wodurch das Betriebsergebnis und damit die Steuerlast beeinflusst werden kann. 39 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 V. Beratungs- und Verkaufsinformation 7. Tarifunterlagen – Druckstücke – Tarifsoftware – Internet Eine Übersicht unserer beratungs- und verkaufsunterstützenden Materialien ist im Abschnitt IV „Beratungs- und Verkaufsinformation“ aufgeführt. Diese können allesamt bei uns bestellt werden. Alle Druckstücke und Antragsformulare sowie aktuelle Informationen befinden sich auch auf der Homepage www.dialog-leben.at. Unsere Tarifsoftware kann.von unserer Homepage geladen werden. Sie haben aber auch die Möglichkeit alle Berechnungen online mit unserem Online-Tarifrechner durchzuführen. 40 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 VI. Die Highlights VI. Die Highlights 1. Auf einen Blick – Produkte/Tarife der Dialog-LV und deren Verläufe Die Dialog bietet Ihnen in der Risikolebensversicherung drei Beitragsvarianten und sechs verschiedene Summenverläufe. Jede dieser Beitragsvarianten ist mit jedem der sechs Summenverläufe kombinierbar, so dass Ihnen insgesamt 18 Möglichkeiten zur Verfügung stehen. RISK-vario ® laufend risikoadäquat Einmalbeitrag Konstant Fallend Finanzierung Wahlfrei Zeitrente Sparplan Übrigens, alle 18 Kombinationen sind auch als verbundene Leben mit bis zu neun versicherten Personen möglich. 2. Ratings & Auszeichnungen Alle renommierten unabhängigen Ratingagenturen bewerten seit vielen Jahren die Risikolebensver sicherungen der Dialog – ebenso wie die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) – mit Bestnoten. BU Komfort plus hervorragend Berufsunfähigkeitsversicherung Dialog Lebensversicherungs-AG SBU-professional Produkt: 04/2016 Rating: 01/2016 41 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 VI. Die Highlights 3. Die Highlights der Dialog Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung Die Dialog bietet neben der Risikolebensversicherung auch selbständige Berufs- (SBU-solution®, SBUprofessional) und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (SEU-protect®) an. Hier ist eine Übersicht der einzelnen Tarifmerkmale und Highlights: Leistungsmerkmale SBUsolution® SBUprofessional SEUprotect ® Option Verzicht auf Beitragsanpassung nach § 163 VVG (§ 172 VersVG) Ja Ja Ja Option Rentendynamik im Leistungsfall Ja Ja Ja Option Zusatzzahlung Nein Ja Ja Option Dread-Disease Nein Ja Ja Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten (max. 10.000 EUR) Ja Ja Ja Weltweiter Versicherungsschutz Ja Ja Ja Verzicht auf Untersuchungen in Österreich Ja Ja Ja Prüfung auf den ursprünglichen Beruf während Mutterschutz und Elternzeit Ja Ja irrelevant Lebensphasenmodell: Anpassungsmöglichkeit zwischen der Mindestrente und der versicherten Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung Ja Ja Ja Erweitertes Lebensphasenmodell: Beitragsbefreiung bei vollem Versicherungsschutz Ja Ja Ja Beschränkung der medizinischen Mitwirkungspflicht auf den Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens Ja Ja Ja Rückwirkende Leistung ab Beginn der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit Ja Ja Ja Leistungsentscheidung innerhalb von 10 Arbeitstagen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen Ja Ja Ja Vorläufiger Versicherungsschutz Ja Ja Ja 42 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 Marktbesonderheit VI. Die Highlights 4. Unsere Serviceleistungen für unsere Vertriebspartner 4.1 Unser Service-Vesprechen Als unser Partner genießen Sie bei der Dialog eine persönliche Ansprache sowie eine ganz individuelle Zusammenarbeit. Denn Service wird bei uns großgeschrieben. Für die Dialog ist es ein zentraler Teil des Services für ihre Vertriebspartner, die Antragsbearbeitung so rasch und unkompliziert wie möglich zu gestalten. So können Sie bspw. Ihre Anträge per Fax bei uns einreichen. Den Originalantrag brauchen wir dann nicht mehr. Auch die sichere Möglichkeit der Kommunikation während der Antragsbearbeitung per E-Mail ist geplant. Bis dahin nutzen wir als Kommunikationsmedium an Sie bevorzugt das Fax, damit Sie unsere Unterlagen und Rückfragen schnellstmöglich und datensicher erhalten. 4.2 Schnellschiene Alle bei der Dialog eingereichten Anträge werden innerhalb des Fachbereiches „Betrieb“ durch die sog. Schnellschiene und die Serviceteams bearbeitet. Die Grundidee dieser Struktur ist die bewusste Trennung von einfachen und komplexen Anträgen. Durch die Schnellschiene wird eine signifikante Beschleunigung des Antragsverfahrens erreicht. Einfache Anträge, d.h. Anträge, die keine weitergehende Risikoprüfung oder Rückfragen bei Ihnen oder beim Versicherungsnehmer erforderlich machen, werden bereits in der ersten Stufe der Sachbearbeitung direkt policiert. Die Aufgabeninhalte der Schnellschiene setzen sich aus der Kompletterfassung des Antrags, Prüfung auf sofortige Policierungsfähigkeit und abschließende Bearbeitung oder Weiterleitung ins Serviceteam zusammen. Die Schnellschiene ist ein eigenes Team im Bereich „Betrieb“. Alle Anträge, welche die Schnellschiene abschließend bearbeitet, werden noch am Tage des Antragseingangs policiert. Auf alle weiteren Anträge fokussieren die regional zuständigen Serviceteams ihre Fachkompetenz und können damit Ihnen, unseren Vertriebspartnern, einen noch individuelleren Service zukommen lassen. 4.3 Risikovoranfragen Sollten Sie bereits im Vorfeld der Beantragung unsicher sein, ob bestimmte Krankheiten Ihres Kunden zu einem Ausschluss oder sogar einer Ablehnung des Antrages führen, können Sie eine Risikovoranfrage an uns richten. Hierbei nehmen Sie keinen kompletten Antrag auf, sondern beschreiben uns lediglich die vorhandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen Ihres Kunden. Auf dieser Basis werden wir Ihnen bereits vorab eine Information geben, ob ein Antrag angenommen werden kann und mit welchen Ausschlüssen und/oder Zuschlägen ggf. gerechnet werden muss. Hinweis: Detaillierte Informationen zu Risikovoranfragen bei der Dialog finden sie in unserem Kompendium „Transparenz in den Annahmerichtlinien“. 43 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 VII. Stichwortverzeichnis VII. Stichwortverzeichnis A Anlage der Überschüsse in Investmentfonds. . . Annuitätisch fallender Verlauf . . . . . . . . . . . . . . Antrag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Antragstellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ärztliche Untersuchungen. . . . . . . . . . . . . . . . . Ausschlussklauseln. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M 15 10 23 23 26 21 B Beitragsanrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Beitragsverrechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Beratungs- und Verkaufsinformation . . . . . . . . . 29 Berufseinsteiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) . . 14 BMI – Unterscheidungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Body-Mass-Index . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 D E Ermittlung der Versorgungslücke. . . . . . . . . . . . 33 Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (EUZ). 14 Existenzgründer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 F Finanzielle Risikoprüfung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Fristenverzicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 H 41 24 24 24 24 24 J Junge Familien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 K Key-Man. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Key-Man-Absicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Kriegerische Ereignisse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 L Leistungsausschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Linear fallender Verlauf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 44 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 27 25 24 24 24 24 24 24 14 N Nachmeldepflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Nachversicherungsgarantien . . . . . . . . . . . . . . . 17 Nichtraucher. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 P Praxisbeispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Druckstücke. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Dynamik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Highlights. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Höchsteintrittsalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Höchstendalter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Höchstsummen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Höchstversicherungsdauer . . . . . . . . . . . . . . . . Höchstversicherungssumme. . . . . . . . . . . . . . . Medical Home Service . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Medizinische Risikoprüfung. . . . . . . . . . . . . . . . Mindestbeitragzahlungsdauer . . . . . . . . . . . . . . Mindesteintrittsalter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mindest-Nettobeitragsrate. . . . . . . . . . . . . . . . . Mindestsummen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mindestversicherungsdauer. . . . . . . . . . . . . . . . Mindestversicherungssumme . . . . . . . . . . . . . . Motorradfahrer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . R Ratings & Auszeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Raucher- und Nichtrauchertarife. . . . . . . . . . . . 12 Risikovoranfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 RISK-vario® . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 RISK-vario® EB. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 RISK-vario® fallend. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 RISK-vario® Finanzierung. . . . . . . . . . . . . . . . . 10 RISK-vario® risikoadäquat . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 RISK-vario® Sparplan. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 RISK-vario® wahlfrei. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 RISK-vario® Zeitrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 S Schnellschiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Selbsttötung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Serviceleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Service-Vesprechen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Soforthilfe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Sparplan. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 staatliche Absicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Steuerliche Behandlung der Versicherungsleistung. 39 Suizid. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 VII. Stichwortverzeichnis T W Tarifangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Tarifsoftware. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Tarifunterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Todesfallbonus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 weltweiter Versicherungsschutz. . . . . . . . . . . . . 22 Z Zeitrente. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Zusatzversicherungen. . . . . . . . . . . . . . . . . 14,24 U Überschussbeteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Unfallzusatzversicherung (UZV). . . . . . . . . . . . . 14 Untersuchungsgrenzen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 V Verbundene Leben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12,38 Versicherungssummen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Versicherungssummenverläufe . . . . . . . . . . . . . 10 Verzicht auf § 19 Abs. 3+4 VVG . . . . . . . . . . . . 17 Verzicht auf § 41 VersVG. . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Völlig wahlfreier Verlauf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Vorgezogene Todesfallleistung. . . . . . . . . . . . . . 16 Vorläufiger Versicherungsschutz . . . . . . . . . . . . 23 45 © 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0 www.dialog-leben.at [email protected] HB-RLV-0416A Stadtberger Straße 99 86157 Augsburg Telefon+ 49(0) 821 / 319-0 Fax + 49(0) 821 / 319-15 33
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