RLV-Kompendium

RLV-Kompendium
Alle Informationen zur Risikolebensversicherung
DER Spezialversicherer für biometrische Risiken
Inhalt
Inhalt
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
I. Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Die Bedeutung der Risikolebensversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Die richtige Absicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
II. Das Tarifangebot der Dialog. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
1. Beitragsvarianten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
1.1 RISK-vario® . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
1.2 RISK-vario® risikoadäquat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
1.3 RISK-vario® EB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
2. Maximale Flexibilität – für jede Lebenssituation das passende Angebot . . . . . . . . . . . . . . 10
3. Verbundene Leben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
4. Raucher- und Nichtrauchertarife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
5. BMI – Unterscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
6. Berufsgruppen – Unterscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
7. Motorradfahrer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
8. Zusatzversicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
9. Überschussbeteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
III. Die Versicherungsbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
1. Vorgezogene Todesfallleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
2. Soforthilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
3. Verzicht auf § 41 VersVG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
5. Fristenverzicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
6. Selbsttötung / Suizid . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
7. Kriegerische Ereignisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
8. Ausschlussklauseln – Leistungsausschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
9. Nachmeldepflicht zum Rauchverhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
10. Geltungsbereich „weltweiter Versicherungsschutz“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
IV. Der Antrag und die Antragstellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
1. Versicherbarer Personenkreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
2. Vorläufiger Versicherungsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
3. Versicherungssummen – Mindestsummen – Höchstsummen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
4. Medizinische Risikoprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
5. Ärztliche Untersuchungen – Untersuchungsgrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
6. Medical Home Service . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
7. Finanzielle Risikoprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
2
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
Inhalt
V. Beratungs- und Verkaufsinformation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
1. Warum Risikolebensversicherung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
2. Die staatliche Absicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
2.1 Anspruchsvoraussetzungen für eine Witwen-/Witwerpension . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
2.2 Höhe der Witwen-/Witwerpension . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
2.3 Bezugsdauer der Witwen-/Witwerpension . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
3. Ermittlung der Versorgungslücke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
4. Summenverläufe - Praxisbeispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
4.1 Absicherung einer Baufinanzierung über RISK-vario® Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . 35
4.2 Absicherung der Familie über RISK-vario® Zeitrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
4.3 Absicherung eines Sparziels über RISK-vario® Sparplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
5. Verbundene Leben / Key-Man – Praxisbeispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
5.1 Absicherung beider Ehepartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
5.2 Key-Man-Absicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
6. Steuerliche Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
7. Tarifunterlagen – Druckstücke – Tarifsoftware – Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
VI. Die Highlights . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
1. Auf einen Blick – Produkte/Tarife der Dialog-LV und deren Verläufe . . . . . . . . . . . . . . . 41
2. Ratings & Auszeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
3. Die Highlights der Dialog Berufs- und Erwerbsunfähigkeits­versicherung . . . . . . . . . . . . . 42
4. Unsere Serviceleistungen für unsere Vertriebspartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
4.1 Unser Service-Vesprechen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
4.2 Schnellschiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
4.3 Risikovoranfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
VII. Stichwortverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Herausgeber:
Dialog Lebensversicherungs-AG
Produktmanagement
Stadtberger Straße 99
86157 Augsburg
Telefon+ 49(0) 821 / 319-1158
Fax
+ 49(0) 821 / 319-15 45
www.dialog-leben.at
[email protected]
3
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
4
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
Vorwort
Vorwort
Laut „Statistik Austria“ sind im Jahr 2014 rund 78.000 Menschen in
Österreich gestorben. Rund 13.000 Personen hiervon unter 65 Jahre
alt, wobei beinahe jeder vierte Mann vor dem 65. Lebensjahr verstirbt.
Hauptursache für Todesfälle in Österreich sind Krankheiten des Kreis­
laufsystems und Krebs­erkrankungen. Die staatliche Absicherung der
Hinterbliebenen ist äußerst unzureichend. Eine private Todesfall­
ab­
siche­rung ist daher unverzichtbar. Sie schließt die im Ernstfall entstehende Versorgungslücke und sichert damit die finanzielle Existenz der
Hinterbliebenen.
Die Dialog kennt das Todesfallrisiko genauestens und bietet hierfür
innovative, bedarfsgerechte und preiswerte Vorsorgeprodukte an. Um
für jeden Bedarf, jeden Geldbeutel und jede Präferenz die passende
individuelle Lösung zu ermöglichen, hat die Dialog eine Tarifvielfalt
geschaffen, die es in diesem Umfang kein zweites Mal am österreichischen Versicherungsmarkt gibt. Der Kunde erhält somit einen Ver­siche­
rungsschutz, der exakt seinen Bedürfnissen angepasst ist.
Michael Stille
Vorstand Vertrieb / Marketing
Das vorliegende Kompendium soll unseren Vertriebspartnern eine Hilfe
bei der Vermittlung von Risikolebensversicherungen sein. Es dient der
Vertiefung seines Wissens und stellt ein Nachschlagewerk für alle auftauchenden Fragen dar. Es ermöglicht eine Einschätzung der Dialog
und beweist die Kompetenz des Unternehmens in der Absicherung biometrischer Risiken. Es erläutert die Arbeitsabläufe und verdeutlicht die
Qualität des Service.
Bei der Lektüre wird erkennbar, dass die Dialog Wert auf ein gutes
Preis-Leistungsverhältnis sowie gute und faire Bedingungen legt. Damit
wird dem Transparenzgebot Rechnung getragen, das den Versicherer
anhält, Rechte und Pflichten des Versicherten möglichst klar und verständlich darzustellen. Durch ein umfangreiches Informationsangebot
mit verständlichen und eindeutigen Formulierungen wird für Vermittler
und Endkunden Transparenz geschaffen.
Ich wünsche diesem Kompendium eine intensive Nutzung zum Vorteil
aller Beteiligten. Es kann allerdings nicht die Klärung von Fragen im
Einzelfall ersetzen. Hierfür stehen wir allen unseren Partnern jederzeit
gern persönlich zur Verfügung.
Augsburg, im März 2016
5
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
I. Einleitung
I. Einleitung
Die Bedeutung der Risikolebensversicherung
Jährlich sterben rund 80.000 Menschen in Österreich, wovon gut 13.000 Personen unter 65 Jahre alt
sind. Damit verlieren viele Menschen schon frühzeitig nicht nur Ihren Partner oder Angehörigen, sondern auch die finanzielle Basis zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards. Doch wie sind die
Angehörigen abgesichert, wenn etwas passiert? Diese Frage stellen sich die wenigsten.
Todesfälle nach Alter im Jahr 2014
> 84 Jahre
30 .839
0–29 Jahre
953
30–49 Jahre
2 .703
50–64 Jahre
9 .081
Quelle:
STATISTIK AUSTRIA, Statistik der
natürlichen Bevölkerungsbewegung.
Erstellt: 12.06.2015
65–84 Jahre
34 .676
Herzkrankheiten und Krebserkrankungen sind hierbei die häufigsten Ursachen für den Todesfall. Aber
auch Unfälle können die Hinterbliebenen vor unerwartete Probleme stellen.
Todesfallursachen aus 2014
Verletzungen
und Vergiftungen
Krankheiten der
Atmungsorgane
Krankheiten
der Verdauungsorgane
3.734
2.740
Krankheiten des
Herz- Kreislaufsystems
4.257
33.137
Sonstige
Krankheiten
13.883
Bösartige
Neubildungen
20.501
6
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
Quelle:
STATISTIK AUSTRIA
Erstellt am 12.06.2015
I. Einleitung
Bei einer Risikolebensversicherung, auch Todesfall- oder Ablebensversicherung genannt, steht allein
die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen für den Fall des Todes des Versicherten im Mittelpunkt.
Stirbt die versicherte Person, erhält der Versicherungsnehmer bzw. die/der Bezugsberechtigte die vereinbarte Versicherungssumme. Eine Risikolebensversicherung ist die bestmögliche Vorsorge für
Partner und Familienangehörige. Da bei der Risikolebensversicherung keine Ansparung von Kapital
bzw. Vermögensaufbau stattfindet ist sie auch die günstigste Variante der Todesfallabsicherung.
Eine Absicherung ist auch deshalb notwendig, da im Todesfall die gesetzlichen Ansprüche aus der
Sozialversicherung für die Hinterbliebenen minimal sind. Die wirtschaftlichen Folgen für die Familie
sind häufig Existenz bedrohend und der gewohnte Lebensstandard kann meistens nicht aufrechter­
halten werden. So betrug die durchschnittliche Witwen- bzw. Witwerpension im Jahr 2011 lediglich
570 Euro. Genauere Informationen bzgl. der Anspruchsvoraussetzungen und Bezugsdauern erhalten
sie im Abschnitt V. Beratungs- und Verkaufsinformationen.
Die richtige Absicherung
Wer sich für den Abschluss einer Risikolebensversicherung entschieden hat, steht häufig vor der Frage
nach der richtigen Absicherungsvariante.
In den Anfängen der Risikolebensversicherung stellte sich diese Frage nicht, da es nur den konstanten
Versicherungsverlauf gab. Hierbei ist die Versicherungssumme über die gesamt Laufzeit unverändert.
Erst später kamen weitere Versicherungssummenverläufe – wie bspw. linear oder annuitätisch fallend
– hinzu.
Die Wahl des richtigen Verlaufs ist abhängig vom Absicherungsmotiv. Es sollte also immer die Frage
gestellt werden, wen oder was gilt es abzusichern. Soll „nur“ eine finanzielle Sicherheit für den Todes­
fall des Hauptverdieners geschaffen werden oder ist evtl. eine Baufinanzierung mit zu berücksichtigen.
Soll ein Ausbildungsziel der Kinder gesichert werden, wird eine Kapitalsumme oder ist eine zeitlich
begrenzte Rente erforderlich? Viele weitere Faktoren können bei der Wahl der richtigen Absicherungsform
eine Rolle spielen. Der konstante Versicherungsverlauf ist hierbei sicher nicht immer der richtige, da
diese Form der Absicherung im Verlauf zu einer Überversicherung führen kann und dadurch gegenüber anderen Möglichkeiten schlichtweg zu teuer ist.
Um den richtigen Weg zu finden gibt es mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten. So können konstante,
linear oder annuitätisch fallende und sogar völlig wahlfreie Versicherungs-summenverläufe gewählt
werden. Die Beiträge können laufend oder einmalig entrichtet werden. Auch technisch-einjährig kalkulierte Produkte, die gerade für junge Menschen oder Existenzgründer sinnvoll sein können, sind am
Markt erhältlich. Zur gleichzeitigen Absicherung mehrerer Personen können Risikolebensversicherungen
als sog. verbundene Leben abgeschlossen werden.
Die Möglichkeiten sind vielfältig. Eine bedarfsgerechte Beratung des Kunden ist somit unumgänglich.
7
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
II. Das Tarifangebot der Dialog
II. Das Tarifangebot der Dialog
Die in der Produktlinie RISK-vario® zusammengefassten Risikolebensversicherungen der Dialog Lebens­
versicherungs-AG zeichnen sich durch eine einmalige Vielfalt des Tarifangebotes aus. Die Variations­mög­
lichkeiten umfassen laufende Zahlung, Einmalbeitrag, risikoadäquate Kalkulation, abgekürzte Beitrags­
zahlungsdauer, variable Versicherungssummen, verbundene Leben und Keyman-Ver­
siche­
rungen. In
allen Varianten profitiert der Kunde von einem ausgezeichneten Preis-/Leistungs­verhältnis.
Damit bietet die Dialog hochwertigen Versicherungsschutz mit flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten. Die
besonders hohe Tarifvielfalt wird in diesem Kompendium ausführlich dargestellt und erläutert.
1. Beitragsvarianten
Für die Form der Beitragszahlung kann der Kunde seinen Möglichkeiten und wünschen entsprechend,
zwischen verschiedenen Variante wählen.
1.1 RISK-vario®
Beitrag
RISK-vario® ist der klassische Tarif mit laufender Beitragszahlung. Alle Varianten der Summenverläufe
(Punkt I.4) stehen für die Hinterbliebenenversorgung zur Verfügung. Die Beitragszahlung erfolgt laufend. Es kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.
konstant
Laufzeit
Vorteil:
Der Vertrag läuft bis zum Ende der Laufzeit mit einem gleichbleibenden Beitrag.
➜➜ Beitragszahlung konstant
➜➜ geeignet für jegliche Art der Absicherung, wenn das Risiko unverändert bleibt
Einsatz bei:
➜➜ Absicherung der Familie
➜➜ Absicherung von Geschäftsverbindungen
➜➜ Darlehen/Hypotheken
8
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
II. Das Tarifangebot der Dialog
1.2 RISK-vario® risikoadäquat
RISK-vario® risikoadäquat wurde speziell für Berufsanfänger, Existenzgründer und junge Familien konzipiert. Gerade in jungen Jahren, wenn finanzielle Mittel in der Regel nur in begrenztem Umfang zur
Verfügung stehen, ist ein vollwertiger und dennoch bezahlbarer Versicherungsschutz sehr wichtig.
Beitrag
Der Beitrag für die RISK-vario® risikoadäquat wird jährlich neu kalkuliert. Da das Todesfallrisiko in
­jungen Jahren deutlich geringer ist, müssen zu Beginn einer Versicherung auch entsprechend geringere Beiträge gezahlt werden. Durch die jährliche Neukalkulation steigen die Beiträge mit zunehmenden Lebensalter Jahr für Jahr an.
konstant
risikoadäquat
Laufzeit
Der Vorteil: Gerade junge Menschen benötigen trotz Mangel an finanziellen Möglichkeiten einen guten
Versicherungsschutz. Bei der Dialog erhalten sie dank risikoadäquater Kalkulation einen äußerst günstigen Beitrag.
Vorteil:
Der Vertrag zeichnet sich durch eine risikoadäquate Kalkulation des Beitrages aus, d.h. die
Beiträge stellen den exakten Risikoverlauf dar.
➜➜ Ideal für Berufseinsteiger, Existenzgründer und junge Familien geeignet, die zu Beginn der
Laufzeit geringe Beiträge aufbringen können, aber dennoch einen ausreichenden
Versicherungsschutz benötigen.
Einsatz bei:
➜➜ Absicherung der Familie
➜➜ Absicherung von Geschäftsverbindungen
➜➜ Darlehen/Hypotheken
9
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
II. Das Tarifangebot der Dialog
1.3 RISK-vario® EB
Bei der RISK-vario® EB (Einmalbeitrag) werden die Beiträge nicht laufend über die Vertragslaufzeit,
sondern in einer Summe zu Vertragsbeginn bezahlt. Dies kann z.B. bei Finanzierungen sinnvoll sein,
da der Einmalbeitrag auf die Darlehenssumme aufgeschlagen werden kann.
Vorteil:
Der Beitrag ist von Beginn an bezahlt, es fallen keine fortlaufenden Beiträge mehr an.
➜➜ Ideal für Personen, die über das notwendige Kapital verfügen oder den Beitrag über eine
Finanzierung erhalten können.
Einsatz bei:
➜➜ Darlehen/Hypotheken
2. Maximale Flexibilität – für jede Lebenssituation das passende Angebot
Viele Kunden kennen nur die konstante Versicherungssumme, die während des gesamten Versiche­
rungs­verlaufs unverändert bleibt. Für den Fall, dass es um die Absicherung eines Kredits geht, bieten
viele Gesellschaften auch einen linear fallenden Tarif an. Nur bei wenigen Gesellschaften gibt es
Risikoversicherungen mit einer fallenden Summe, die sich der Annuität einer Immobilien­finan­zierung
anpasst.
Die Dialog bietet neben dem konstanten Verlauf für jede Situation des Kunden die passende Lösung.
Folgende Versicherungssummenverläufe sind möglich:
➜➜ Linear fallender Verlauf
RISK-vario® fallend
Die Versicherungssumme fällt über die Lauf­zeit um einen pro Jahr konstanten Betrag auf
0 Euro am Ende der Laufzeit.
➜➜ Annuitätisch fallender Verlauf
RISK-vario® Finanzierung
Die Versicherungssumme fällt über die Lauf­zeit mit einem an ein Annuitäten­dar­lehen
(z.B. Bau­finanzierung) exakt angepassten Verlauf.
➜➜ Völlig wahlfreier Verlauf
RISK-vario® wahlfrei
Die Versicherungssumme kann für jedes Jahr der Laufzeit völlig frei gewählt werden.
➜➜ Zeitrente
RISK-vario® Zeitrente
Die Versicherungssumme passt sich dem zu erwartenden Kapitalbedarf an.
➜➜ Sparplan
RISK-vario® Sparplan
Die Versicherungssumme passt sich für jedes Jahr an das Sparziel an.
10
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
Summe
II. Das Tarifangebot der Dialog
Sparplan
Finanzierung
Zeitrente
konstant
wahlfrei
fallend
Laufzeit
Vorteil:
Die abzusichernde Summe verändert sich während der Laufzeit des Vertrages.
➜➜ bedarfsgerechte und individuelle Absicherung (z. B. analog eines Tilgungsplanes
eines Kredites)
➜➜ Es wird nur der Versicherungsschutz bezahlt, der auch wirklich benötigt wird
Einsatz bei:
➜➜ Absicherung von Sparplänen
➜➜ Darlehen / Hypotheken
➜➜ Ratenkredit
➜➜ Absicherung der Familie
Marktbeobachtung
Es gibt nach unseren Recherchen* derzeit keinen weiteren Anbieter, der solch vielfältige
Summenverlaufsmodelle anbietet.
* Eigene Recherchen = Durchsicht AVB, Verkaufsunterlagen und Tarifsoftware der Wettbewerber
11
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
II. Das Tarifangebot der Dialog
3. Verbundene Leben
Die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen. Dies können zum einen Ehepaare und Lebens­gemein­schaften
sein, da der Unterhalt der Familie oft von beiden Partnern gewährleistet wird. Zum anderen können
dies aber auch Geschäftsverbindungen wie beispielsweise Arztpraxen und Anwaltskanzleien sein,
damit bei Tod eines Teilhabers die hinterbliebenen Geschäftspartner ausbezahlt werden können (so
genannte Key-Man-Absicherung). Die Versicherungssumme wird in einer Verbundenen Leben nur einmal bei Tod der zuerst sterbenden Person ausbezahlt.
Marktbeobachtung:
Die meisten Versicherer bieten inzwischen Risikolebensversicherungen auf zwei
verbundene Leben an, wobei dies in den meisten Fällen nur für konstante Verläufe möglich
ist. Auf mehr als zwei Leben gibt es neben der Dialog nur noch einen Anbieter.
Die Regelung der Dialog:
Die Dialog bietet bei allen angebotenen Risikolebensversicherungen die Möglichkeit, die Versi­
ch­erung auf bis zu neun versicherte Personen abzuschließen. Verstirbt eine der versicherten
Per­sonen, kann anschließend auf Wunsch für die verbleibenden versicherten Per­sonen ein ent­­
sprechender Vertrag ohne Gesundheitsprüfung angeschlossen werden. Die Dialog bietet da­mit
eine Police, die es in dieser Form kein zweites Mal am österreichischen Versicherungsmarkt gibt.
4. Raucher- und Nichtrauchertarife
Die ersten Nichtrauchertarife zur Risikolebensversicherung wurden in Deutschland Mitte der 90er
Jahre angeboten. Da Nichtraucher statistisch gesehen eine deutlich höhere Lebenserwartung haben,
konnten die Beiträge zur Risikolebensversicherung für Nichtraucher deutlich niedriger kalkuliert werden.
Seitdem schließen Nichtraucher ihre Risikolebensversicherung verstärkt bei Gesellschaften ab, die solche günstigen Nichtrauchertarife im Angebot haben. Infolge dessen erhalten Versicherer mit einem
einheitlichen Tarif für Raucher und Nichtraucher tendenziell mehr Anträge von Rauchern, wodurch die
„Mischkalkulation“ dieser Einheitstarife gestört wird.
Marktbeobachtung:
Die Unterscheidung nach Raucher- und Nichtraucher ist in der Risikolebensversicherung
mittlerweile absolut marktüblich.
Die Regelung der Dialog:
Die Risikolebenstarife der Dialog werden als Raucher- und Nichtrauchervariante angeboten.
Der Beitrag richtet sich nach der Einordnung als Raucher oder Nichtraucher. Nichtraucher ist,
wer in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung keine Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder
Pfeife geraucht hat.
Fundstelle:Versicherungsbedingungen
RISK-vario®
§ 2a, Absatz 2 – Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung (ABRis)
12
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
II. Das Tarifangebot der Dialog
5. BMI – Unterscheidungen
Neben dem Rauchverhalten spielt in der Preisgestaltung der Versicherer für Risikolebensversicherungen
der so genannte BMI (= Body-Mass-Index) eine immer wichtigere Rolle. Der BMI gibt an, ob eine
Person normal-, über-, oder untergewichtig ist. Ob der BMI als normal einzustufen ist, hängt wiederum
vom Alter ab. Berechnet wird der Body-Mass-Index wie folgt:
BMI =
Gewicht
Größe 2
Marktbeobachtung:
Am Markt für Risikolebensversicherungen hat sich die Einbeziehung des BMI in die Prämien­
gestaltung längst etabliert. Unterschiede gibt es jedoch bei der Berück­sichtigung des BMI für
Raucher und Nichtraucher. Einige Gesellschaften erheben sowohl in ihren Nicht­raucher- als
auch in ihren Rauchertarifen Zuschläge bei einem zu hohen oder zu niedrigen BMI. Andere
erheben diesen Zuschlag nur in den Nichtrauchertarifen. Die unterschiedlichen Regelungen
liegen zum einen daran, dass der Anteil an Nichtrauchern in Österreich bei ca. 70 Prozent
liegt und damit das Mengengerüst in den Rauchertarifen zu gering ist, um eine weitere
Unterscheidung zu rechtfertigen. Zum anderen ist der Einfluss des Rauchverhaltens auf die
Sterblichkeit deutlich höher als der des Body-Mass-Index, womit eine Berück­sichti­gung des
BMI in Rauchertarifen nur bedingt sinnvoll ist.
Die Regelung der Dialog:
Die Dialog berücksichtigt den Body-Mass-Index bei der Angebotsberechnung. Das Alter der versicherten Person wird hierbei ebenfalls berücksichtigt. Ob ggf. ein Risikozuschlag erhoben werden
muss wird im Rahmen der Risikoprüfung festgelegt.
Anmerkung / Hinweis:
Geben Sie bei der Berechnung einer Risikolebensversicherung immer die Größe und das
Gewicht an. Nur mit Angabe dieser Werte kann eine exakte Berechnung der Prämie erfolgen.
Sofern die Daten bei der Berechnung nicht angegeben wurden, gehen wir von einem normalen
BMI aus.
6. Berufsgruppen – Unterscheidungen
Mit Einführung der Unisextarife im Dezember 2012 ist den Versicherern ein bis dahin maßgebliches
Kriterium in der Risikodifferenzierung entfallen. Zu Beginn des Jahres 2013 war zu beobachten, dass
andere Kriterien gesucht wurden, um dies auszugleichen. Ein in diesem Zuge vermehrt aufkommendes Differenzierungskriterium sind Berufsgruppen. Hierbei zahlt der Kunde – wie in der Berufs­
unfähigkeitsversicherung – eine seinem Beruf entsprechend zugeordnete Prämie.
13
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
II. Das Tarifangebot der Dialog
Marktbeobachtung:
Am Markt für Risikolebensversicherungen spielt das Thema Berufsgruppen eine zunehmend
größere Rolle. Berufe mit augenscheinlich geringerem Todesfallrisiko (z.B. Akademiker,
Büroberufe) erhalten mitunter deutlich niedrigere Prämien als Berufe mit bspw. körperlich
tätigem Schwerpunkt (z.B. Dachdecker, Maurer). Die Anzahl an Berufsgruppen ist hierbei
jedoch i.d.R. geringer als in den Berufsunfähigkeitsversicherungen der Anbieter.
Die Regelung der Dialog:
Die Dialog berücksichtigt den Beruf bei der Prämiengestaltung nicht. Die Prämien sind somit für
jeden Beruf, egal ob Akademiker oder Dachdecker, gleich. Damit bietet die Dialog für jeden
Kunden ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis.
7. Motorradfahrer
Unfallstatistiken zeigen, dass sowohl die Gesamtzahl an Unfällen als auch die Anzahl an Unfällen mit
Motorrädern in Österreich abnimmt. Im Jahr 2011 waren von insgesamt rund 35.000 Unfällen mit
Personenschaden ca. 8.500 unter Beteiligung von Motorrädern. Unter den insgesamt 523 zu Tode
gekommenen Personen im Straßenverkehr waren 85 Motorradfahrer.
Marktbeobachtung:
Bis vor einigen Jahren war es marktüblich, für Motorradfahrer einen Zuschlag zu erheben.
Hiervon sind viele Anbieter mittlerweile abgewichen. Trotzdem findet man immer noch Tarife,
in denen Motorradfahren pauschal mit einem Zuschlag versehen wird. Hierbei ist zu beachten, dass häufig nicht nur aktives Motorradfahren mit einem Zuschlag versehen wird. Manche
Anbieter sehen den Zuschlag auch dann vor, wenn man lediglich Beifahrer ist (SoziusRegelung).
Die Regelung der Dialog:
Die Dialog versichert Motorradfahrer und Beifahrer grundsätzlich ohne Zuschlag. Sofern das
Motorradfahren im Rahmen des Motorsports ausgeübt wird, prüfen wir anhand von zusätzlichen Angaben (Zusatzerklärung „Motorradsport“), ob ein Zuschlag notwendig ist.
8. Zusatzversicherungen
Die Risikolebensversicherung kann mit verschiedenen Zusatz­ver­sicherungen kombiniert werden.
Marktbeobachtung:
Relativ häufig werden eine Unfallzusatzversicherung (UZV) und eine BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung (BUZ) angeboten. Bei der UZV wird im Falle eines Unfalltodes eine zusätzliche Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Bei der BUZ gibt es die Variante
der reinen Beitragsbefreiung (d.h. im Falle einer Berufsunfähigkeit entfällt die Verpflichtung zur
Beitragszahlung, während der Versicherungsschutz in voller Höhe erhalten bleibt) sowie die
Variante, dass neben der Beitragsbefreiung zusätzlich eine monatliche Rente ausgezahlt wird.
Seltener sind die Pflegerenten- und die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (EUZ).
14
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
II. Das Tarifangebot der Dialog
Die Regelung der Dialog:
Die Dialog bietet eine UZV an, die bei Unfalltod eine zusätzliche Auszahlung von 50 bis 100%
der Versicherungssumme vorsieht.
Des Weiteren bietet die Dialog eine BUZ und eine EUZ an, jeweils als reine Beitragsbefreiung
und zusätzlich mit Wahlmöglichkeit einer Jahresrente in Höhe von max. 48 % der Versich­e­
rungs­­summe der Risikolebensversicherung (max. 60.000 EUR Jahresrente).
TIPP: Die BUZ und EUZ der Dialog wird von den führenden Ratingagenturen Morgen &
Morgen sowie Franke und Bornberg jeweils mit Bestnoten (5 Sterne, FFF) bewertet.
9. Überschussbeteiligung
Aus den Rückstellungen, die die Versicherer zur Sicherstellung ihrer Versicherungsleistung anlegen,
erzielen sie Gewinne aus Kapitalerträgen. Je höher die Erträge aus den Kapitalanlagen sind, je weniger
vorzeitige Versicherungsfälle eintreten und je kostengünstiger die Unternehmen arbeiten, umso größer
sind die dann entstehenden Überschüsse, an denen die Versicherungsnehmer beteiligt werden.
Es gibt verschiedene Formen, wie Kunden an den Überschüssen beteiligt werden können:
Beitragsverrechnung
Diese Überschussbeteiligung reduziert ab Beginn der Versicherung den Beitrag. Im Angebot und in
der Police werden der eigentliche Beitrag (Bruttobeitrag) und der tatsächlich – nach Verrechnung der
Überschüsse – zu zahlende Beitrag (Nettobeitrag) genannt.
Todesfallbonus
Zusätzlich zur garantierten Todesfallleistung wird ein Todesfallbonus gewährt.
Anlage der Überschüsse in Investmentfonds
Die Überschüsse, die Differenz zwischen Brutto- und Nettobeitrag, werden in Investmentfonds in­ves­
tiert. Das Fondsguthaben wird im Leistungsfall, bei Ablauf des Vertrages oder bei Tod fällig.
Marktbeobachtung:
Marktüblich ist die Überschussbeteiligung in Form der Beitragsverrechnung. Diese wird von
allen Versicherern angeboten. Auch den Todesfallbonus findet man bei einigen Anbietern. Die
Anlage von Überschüssen in Investmentfonds ist eher selten.
Die Regelung der Dialog:
In der RISK-vario® und RISK-vario® risikoadäquat bieten wir ausschließlich die Form der Beitrags­
verrechnung, in der RISK-vario® EB ausschließlich den Todesfallbonus an.
1)
Auf diesen Nettobeitrag werden derzeit 4 % Versicherungssteuer hinzugerechnet
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
15
III. Die Versicherungsbedingungen
III. Die Versicherungsbedingungen
1. Vorgezogene Todesfallleistung
Das Thema „vorgezogene Todesfallleistung“ ist ein Leistungsauslöser in der Risikolebensversicherung,
der sich nicht auf den Tod bezieht, sondern bei einer schweren Krankheit der versicherten Person zur
Auszahlung der Versicherungssumme führt.
Marktbeobachtung:
Es gibt einige Versicherer die in der Risikolebensversicherung mehr als einen Tarif anbieten.
Diese haben die vorgezogene Todesfallleistung meist in den höherwertigen Tarifen eingeschlossen. Einige wenige haben die Leistung in ihrem „Normaltarif“ integriert. Schaut man
sich den gesamten Markt an, so ist die vorgezogene Todesfallleistung in Österreich noch
­relativ selten zu finden.
Die Regelung der Dialog:
Die Dialog hat die vorgezogene Todesfallleistung in der RISK-vario® ohne Mehrpreis eingeschlossen. Die Versicherungssumme wird vorzeitig ausgezahlt, wenn die versicherte Person an
einer schweren, fortschreitenden und unheilbaren Krankheit leidet, die nach Ansicht des
Facharztes und des Gesellschaftsarztes der Dialog innerhalb von 12 Monaten zum Tode führt.
Die verbleibende Versicherungsdauer muss mind. 12 Monate betragen. Maßgeblich für die
12-Monatsfrist hinsichtlich der Prognose über die Lebenserwartung ist der Zeitpunkt der
Stellung des Leistungsantrags.
Fundstelle RISK-vario® Versicherungsbedingungen
§ 1a, Abs. 1 – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis)
2. Soforthilfe
Manchmal ist nach dem Tod einer Person schnelle finanzielle Unterstützung notwendig. Die Soforthilfe
garantiert eine schnelle Auszahlung eines Teils der Versicherungssumme, unabhängig vom Ergebnis
der Leistungsprüfung.
Marktbeobachtung:
Die Soforthilfe ist nach unseren Informationen bei keiner weiteren Gesellschaft vorhanden.
Die Regelung der Dialog:
Nach Vorlage des Versicherungsscheins und der amtlichen Sterbeurkunde der versicherten
Person – bei verbundenen Leben einer der versicherten Personen – leistet die Dialog in der
RISK-vario® Premium eine Soforthilfe in Höhe von 10 % der Versicherungssumme zum
Zeitpunkt des Todes, maximal 10.000 EUR, sofern der Vertrag seit dem Vertragsbeginn mindestens drei Jahre bestanden hat und die Beiträge bis zum Todesfallzeitpunkt in voller Höhe
gezahlt wurden. Sobald die Leistungsprüfung abgeschlossen ist und die Versicherungsleistung
ausgezahlt werden kann, verrechnen wir die Soforthilfe mit der Versicherungssumme.
16
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
III. Die Versicherungsbedingungen
Sollte nach Abschluss der Leistungsprüfung ein Rücktritt bzw. eine Anfechtung erforderlich
sein, wird die Sofortleistung nicht zurückverlangt. Gleiches gilt für die Leistungsein­schränkun­
gen wegen Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/
-Stoffen (§ 8 AVB). Die Soforthilfe kann nur einmal in Anspruch genommen werden, auch
wenn für die versicherte Person – bei verbundenen Leben für die versicherten Personen –
mehrere Verträge bei unserem Unternehmen bestehen.
Fundstelle RISK-vario® Versicherungsbedingungen
§ 1a, Abs. 2 – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis)
3. Verzicht auf § 41 VersVG
IIn § 41 VersVG ist geregelt, dass der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung
die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt
hat, dem Versicherer anzuzeigen hat. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht, kann der
Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
Auf diese Rechte sollte der Versicherer im Interesse des Kunden unbedingt verzichten.
Marktbeobachtung:
Obwohl der Verzicht für den Kunden von hoher Bedeutung sein kann, ist er am Markt für
Risikolebensversicherungen bisher immer noch eher unüblich.
Die Regelung der Dialog:
Erfolgte die Nichtanzeige wegen Unkenntnis oder unverschuldet, verzichtet die Dialog auf die
Ausübung der Rechte aus § 41 VersVG.
FundstelleVersicherungsbedingungen
RISK-vario®§ 7 Abs. 17 – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis)
4. Nachversicherungsgarantien
Es ist sehr wichtig, die Höhe der vereinbarten Todesfallleistung den sich ändernden Lebensumständen
und der laufenden Inflation anzupassen. Neben einer Beitragsdynamik bieten die Versicherer die
Möglichkeit einer Nachversicherungsgarantie an. So kann gewährleistet werden, dass die Risiko­lebens­
versicherung den gestiegenen Ansprüchen auch noch in einigen Jahren entspricht. Dies kann vor
allem im Rahmen der Absicherung von Finanzierungen der Fall sein, wenn nach Auslauf der Zins­bin­
dung die Zinsen steigen und der Tilgungssatz fällt. Längere Kreditlaufzeiten und höhere Darlehens­
summen sind die Folge.
Bei der Nachversicherungsgarantie hat der Versicherte die Möglichkeit, ohne neue Gesundheitsprüfung
die versicherte Todesfallleistung anzupassen. Von den Versicherern wird dieses Recht eingeräumt,
17
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
III. Die Versicherungsbedingungen
wenn bestimmte Lebensumstände wie Heirat, Geburt eines Kindes, Anschaffung und Finanzierung
einer Immobilie etc. eintreten.
Marktbeobachtung:
Eine Nachversicherungsgarantie bieten nahezu alle Versicherer am Markt an. Jedoch sind der
Umfang des Ereigniskataloges, die weiteren Voraussetzungen sowie die mögliche Höhe der
Nachversicherung sehr unterschiedlich geregelt. Einige Anbieter bieten auch eine ereignis­
unabhängige Nachversicherungsgarantie an, die jedoch zeitlich und in der Höhe oftmals stark
eingeschränkt ist.
Die Regelung der Dialog:
Die versicherte Todesfallleistung kann während der Beitragszahlungsdauer zu bestimmten
Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung um maximal 100% der ursprünglich vereinbarten
Versicherungssumme erhöht werden. Je Ereignis ist die Erhöhung der Versicherungssumme auf
maximal 50.000 EUR beschränkt. Insgesamt darf die Versicherungssumme aus Nachversiche­
rungen maximal 150.000 EUR betragen. Erfolgt die Nachversicherung im Rahmen der Neu­
grün­dung- oder Übernahme einer humanmedizinischen Arztpraxis entfallen die genannten
Grenzen. In diesen Fällen ist eine Nachversicherung bis 300.000 EUR möglich, unabhängig von
der Höhe der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme.
Im Rahmen von Bau- oder Firmengründungsfinanzierungen bestehen zusätzliche Nachversiche­
rungsmöglichkeiten. So kann der Versicherungsverlauf und die Versicherungsdauer bei geänderten Zins- und Tilgungssätzen (Stichwort: Auslauf der Zinsbindung) ohne erneute Gesund­
heits­prüfung angepasst bzw. verlängert werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Nachfinanzie­
rungen, die innerhalb von drei Jahren nach Versicherungsbeginn notwendig wurden, zu berücksichtigen und die Versicherungssumme nachträglich zu erhöhen.
Die Nachversicherung darf bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres in Anspruch genommen
werden. Ein Anspruch auf Erhöhung besteht nicht, wenn aus einer eingeschlossenen Zusatzver­
sicherung oder anderen Verträgen bei der Dialog Leistungen wegen Berufs- oder Erwerbsun­
fähig­keit der versicherten Person beantragt oder erbracht werden bzw. wurden.
Die Möglichkeit der Nachversicherung ist immer ohne Mehrbeitrag eingeschlossen. Sie gilt für
alle Verträge mit laufender Beitragszahlung.
FundstelleVersicherungsbedingungen
RISK-vario®
§§ 17 und 17a – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis)
5. Fristenverzicht
Einige Kreditinstitute verlangen bei der Absicherung von Darlehen durch Lebensversicherungen, dass
der Versicherer auf einen Rücktritt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und auf die
Selbsttötungsklausel (keine Leistung bei Suizid in den ersten drei Versicherungsjahren) – so genannter
„Fristenverzicht“ – nach den allgemeinen Bedingungen für die Risikolebensversicherung verzichtet.
Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bleibt hiervon unberührt. Mit dem Fristenverzicht erhält
das Kreditinstitut ein zusätzliches „mehr“ an Sicherheit, da die Darlehensabsicherung vom ersten Tag
an in voller Höhe gegeben ist.
18
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
III. Die Versicherungsbedingungen
Marktbeobachtung:
Der Fristenverzicht ist unserer Kenntnis nach in Österreich marktüblich.
Die Regelung der Dialog:
Die Dialog bietet den Fristenverzicht für die Absicherung von Darlehen an. Hierfür berechnen
wir je versicherter Person eine einmalige Zusatzgebühr für den Teil der Versicherungssumme,
auf den sich der Fristenverzicht erstreckt. Die einmalige Zusatzgebühr beträgt:
➜➜ 1‰ der Versicherungssumme bis einschließlich 150.000 EUR¹) je versicherte Person
➜➜ 2‰ der 150.000 EUR übersteigenden Versicherungssumme bis einschließlich 300.000
EUR¹) je versicherte Person
Im Versicherungsfall ist der Verzicht auf die Restforderung des Kreditinstituts begrenzt.
In folgenden Fällen ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich:
Bis Alter 49 Jahre
Für eine Fristenverzichtsumme bis 200.000 EUR¹) reichen die Gesundheitsfragen des
Versicherungsantrags aus. Danach ist ein großes Ärztliches Zeugnis ohne Übernahme der
Kosten durch die Dialog erforderlich
Ab Alter 50 Jahre
Für eine Fristenverzichtsumme bis 100.000 EUR¹) reichen die Gesundheitsfragen des
Versicherungsantrags aus. Ab einer Fristenverzichtsumme über 100.000 EUR¹) ist zusätzlich
ein Hausarztbericht notwendig. Ab einer Fristenverzichtsumme von 200.000 EUR¹) ist ein
großes Ärztliches Zeugnis ohne Übernahme der Kosten durch die Dialog erforderlich.
¹)Die Summe, für die ein Fristenverzicht gewünscht wird, maximal begrenzt auf die anfängliche Versicherungssumme. Bei Vereinbarung eines Einmalbeitrags
die anfängliche Versicherungssumme inkl. Todesfallbonus.
FundstelleAnnahmerichtlinien
6. Selbsttötung / Suizid
Nach österreichischem Recht (§ 169 VersVG) zahlt eine Lebensversicherung auch bei Suizid, wenn die
Tat im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangen worden ist oder seit Versicherungsbeginn mehr
als drei Jahre vergangen sind. Diese Frist kann durch eine Einzelvereinbarung erhöht werden. In allen
anderen Fällen wird nur der Rückkaufswert inkl. Überschussanteile erstattet. Die Versicherer sind hierdurch insbesondere gegenüber Personen abgesichert, deren Selbst­tötungs­absicht bei Abschluss des
Versicherungsvertrages bereits feststeht und die auf Kosten der Ver­sicher­tengemeinschaft für ihre
Hinterbliebenen sorgen wollen.
Marktbeobachtung:
Uns sind keine Versicherer bekannt die von den Regelungen des § 169 VersVG abweichen.
19
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
III. Die Versicherungsbedingungen
Die Regelung der Dialog:
Auch die Dialog hält sich an die Regelungen des VersVG. Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten
wir, wenn seit Abschluss des Vertrages drei Jahre vergangen sind. Bei vorsätzlicher Selbst­
tötung vor Ablauf der Dreijahresfrist besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. Anderenfalls zahlen wir den für
den Todestag berechneten Rückkaufswert.
Abweichend hiervon zahlen wir auch dann, wenn bei Vertragsabschluss ein Fristenverzicht vereinbart wurde.
FundstelleVersicherungsbedingungen
RISK-vario®
§9 - Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis)
7. Kriegerische Ereignisse
Während die Leistungspflicht des Versicherers bei Tod im Zusammenhang mit inneren Unruhen
üblicher­weise nicht eingeschränkt wird, kann es beim Tod in unmittelbarem oder mittelbarem Zusam­
men­­hang mit kriegerischen Ereignissen zu Leistungseinschränkungen, z. B. der Beschränkung der
Leis­­tung auf das für den Todestag berechnete Deckungskapital kommen.
Marktbeobachtung:
Da den Versicherern mehrere Möglichkeiten eingeräumt werden, ihre Versicherungsbedin­­­­­­­g­
ungen auszuformulieren, sind manche Versicherer wieder zur früheren engeren Auslegung
zurückgekehrt und erheben ggf. Zuschläge, falls z.B. Bundesheersoldaten zu friedenserhaltenden Maßnahmen in Krisengebieten eingesetzt werden sollten. Die Kriegsklausel kann daher
bei den einzelnen Versicherern unterschiedlich formuliert sein.
Die Regelung der Dialog:
Bei Ableben einer versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang
mit kriegerischen Ereignissen sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Die Einschränkung unserer Leistungspflicht gilt nicht, wenn die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, denen sie während eines Aufenthaltes außerhalb der Republik Österreich ausgesetzt und an denen sie nicht
aktiv beteiligt war.
Nach Ablauf der ersten 12 Monate ab Versicherungsbeginn gilt die Einschränkung unserer
Leistungspflicht ebenfalls nicht im Falle des Einsatzes der versicherten Person bei einer
➜➜ humanitären Hilfeleistung des Bundesheers,
➜➜ friedenserhaltenden Maßnahme des Bundesheers,
➜➜ Tätigkeit für humanitäre Hilfsorganisationen während eines Aufenthalts außerhalb der
Republik Österreich
FundstelleVersicherungsbedingungen
RISK-vario® § 8, Absatz 2+3 – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis)
20
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
III. Die Versicherungsbedingungen
8. Ausschlussklauseln – Leistungsausschlüsse
Um das Versichertenkollektiv und somit letztendlich auch jeden einzelnen Versicherten zu schützen,
macht es Sinn, unkalkulierbare Ereignisse wie (Krieg, innere Unruhen, Unfälle im Zusammenhang mit
Kernenergie etc.) vom Ver­sicherungsschutz auszuschließen. Ebenso gilt es, Handlungen des Ver­siche­
rungsnehmers, die durch das bewusste Eingehen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zum Tode
führen können, vom Versicherungsschutz auszuschließen bzw. einzuschränken. Für den Versicherten
ist es wichtig zu wissen, was im Einzelnen nicht versichert ist und ob auch über diese Ereignisse hinaus auch noch bestimmte Gesundheitsstörungen wie z.B. psychische oder nervenbedingte Erkran­
kungen, grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Marktbeobachtung:
Alle Anbieter von Risikolebensversicherungen haben in ihren Bedingungen geregelt, in welchen Fällen eine Leistungspflicht entfällt. Die Anzahl der Ausschlüsse ist jedoch sehr unterschiedlich geregelt.
Die Regelung der Dialog:
Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, wie es zu dem Todesfall gekommen ist. Soweit
nicht etwas anderes vereinbart ist, leisten wir nicht, wenn der Todesfall durch eine der in § 8
und § 9 der Bedingungen aufgeführten Tatbestände verursacht ist. Hier werden die Regelun­
gen bzgl. Unruhen, Krieg, Freisetzung von ABC-Stoffen sowie Selbsttötung beschrieben (siehe
hierzu auch Punkt 4 und 5 auf Seite 18).
FundstelleVersicherungsbedingungen
RISK-vario® §§ 8,9 – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis)
9. Nachmeldepflicht zum Rauchverhalten
Die statistische Lebenserwartung von Rauchern ist deutlich niedriger als die von Nichtrauchern. Es ist
von daher unumgänglich, dass Nichtraucher, die während der Laufzeit des Vertrages Raucher werden,
dies der Versicherungsgesellschaft nachmelden. Durch die Nachmeldung werden dann die Rech­
nungs­grundlagen für Raucher zugrunde gelegt. Dies hat zur Folge, dass entweder der Beitrag heraufoder die Versicherungssumme herabgesetzt wird.
Marktbeobachtung:
Nahezu alle Anbieter am Markt haben in ihren Bedingungen geregelt, dass der Beginn des
Rauchens während der Laufzeit nachgemeldet werden muss. Die Konsequenzen, wenn dieser
Umstand nicht gemeldet wird, sind bei allen Gesellschaften gleich. Einige Anbieter haben in
ihren Bedingungen sogar geregelt, dass das Rauchverhalten einmal pro Jahr von Seiten des
Versicherers nachgeprüft werden darf. Die versicherte Person muss dann einen Arzt auf­
suchen und einen Fragebogen beantworten lassen. Derartige Regelungen können für den
Kunden sehr „lästig“ werden.
21
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
III. Die Versicherungsbedingungen
Die Regelung der Dialog:
Wird eine versicherte Person nach Abgabe der Vertragserklärung Raucher, stellt dies eine
Gefahrerhöhung dar. Dieser Umstand verpflichtet die versicherte Peron dazu, uns diese
Gefahrerhöhung unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen. Ab dem Zeitpunkt
des Verlustes des Nichtraucherstatus werden wir für den Vertrag die Rechnungsgrundlagen
zugrunde legen, die für einen Raucher angewendet werden. Hierdurch erhöht sich bei gleich
bleibender Versicherungssumme der Beitrag. Der Versicherungs­nehmer kann verlangen, dass
statt einer Erhöhung des Beitrags die Versicherungssumme entsprechend herabgesetzt wird.
Kommt der Versicherungsnehmer seiner Anzeigepflicht nicht nach, vermindert sich bei Tod
der versicherten Person die Leistung. Die auszuzahlende Versicherungssumme wird dann
unter Zugrundelegung des Rauchertarifs für die jeweilige versicherte Person rückwirkend ab
Vertragsbeginn neu berechnet. Die Verringerung unserer Leistungspflicht gilt nicht, soweit die
Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Tod der versicherten Person war. Auf eine Nach­
prüfung, die von Seiten des Versicherers ausgelöst werden kann, verzichtet die Dialog.
FundstelleVersicherungsbedingungen
RISK-vario® § 2a, Absatz 4-6 – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis)
10. Geltungsbereich „weltweiter Versicherungsschutz“
Wir leben in einer globalisierten Welt und es ist heute keine Seltenheit mehr, dass (nicht nur) Arbeit­
nehmer aus beruflichen Gründen ihren Wohnsitz vorübergehend ins europäische oder außereuro­
päische Ausland verlegen. Für diese Personen ist ein Versicherungsschutz, der sich auf Österreich
beschränkt, nicht die richtige Lösung. Hier ist ein weltweiter, zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz
unverzichtbar.
Marktbeobachtung:
Nach unseren Recherchen bieten fast alle am Markt angebotenen Bedingungswerke welt weiten Versicherungsschutz an oder sehen keine Einschränkungen im Bedingungswerk vor.
Die Regelung der Dialog:
Für in Österreich abgeschlossene Risikolebensver­sicherungen gilt der Versicherungsschutz
weltweit. Hierfür ist auch kein Mehrbeitrag notwendig. Es gibt keine zeitliche Befristung.
Selbst wenn der Wohnsitz für längere Zeit ins außereuropäische Ausland verlegt wird, besteht
Versicherungsschutz. In dem Bedingungswerk der Dialog befindet sich keine Regelung, die
den Geltungsbereich einschränkt.
FundstelleVersicherungsbedingungen
RISK-vario® § 1, Absatz 6 – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis)
22
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
IV. Der Antrag und die Antragstellung
IV. Der Antrag und die Antragstellung
1. Versicherbarer Personenkreis
Da die Dialog in den Märkten Deutschland und Österreich tätig ist, bieten wir Versicherungsschutz für
Per­
sonen, die in Deutschland und Österreich ihren ständigen Wohnsitz und hier oder in einem
benach­­
barten EU-Staat ihre ständige Arbeitsstätte haben. Im Falle bereits absehbarer längerer
Auslandsreisen außerhalb Europas innerhalb der nächsten 12 Monate, die eine Dauer von 3 Monaten
am Stück oder kumuliert überschreiten, bitten wir, dem Antrag den Fragebogen „Auslandsaufenthalt“
beizulegen.
FundstelleAnnahmerichtlinien
2. Vorläufiger Versicherungsschutz
Tritt zwischen Antragseingang und Beginn der Versicherung der Versicherungsfall ein, besteht in der
Regel kein Versicherungsschutz. In diesem Zeitraum greift der vorläufige Versicherungsschutz. Dieser
vorläufige Schutz schließt bzw. verringert die Versicherungslücke zwischen Antragstellung und Beginn/
Policierung und ist somit ein wichtiger Bestandteil des Versicherungsschutzes. Die Bedin­g­ungen, die
von dem beantragten Bedingungswerk abweichen, sind i.d.R. in einem eigenen Vertragswerk geregelt.
Marktbeobachtung:
Die meisten Anbieter bieten einen vorläufigen Versicherungsschutz. Die Höhe und der
Zeitraum, in dem der vorläufige Schutz gilt, ist jedoch unterschiedlich geregelt.
Die Regelung der Dialog:
Wir bieten einen beitragsfreien vorläufigen Versicherungsschutz, der in unseren ABvVs geregelt ist. Dieser beginnt, sobald der Antrag bei uns eingeht und endet, sobald der beantragte
Versicherungsschutz beginnt oder der Antrag beispielsweise in der beantragten Form von uns
nicht angenommen werden kann. Die Leistung ist auf die beantragte Todesfallleistung, max.
auf 100.000 EUR begrenzt. Sollte eine BUZ/EUZ-Rente eingeschlossen sein, so ist die maximale BUZ/EUZ-Rente auf 18.000 EUR begrenzt. Den vorläufigen Versicherungsschutz gewähren wir, wenn der erste Beitrag gezahlt oder eine Einzugsermächtigung erteilt wurde.
Ferner darf der Vertrag nicht von besonderen Bedingungen abhängig sein und der Antrag
muss sich im Rahmen der angebotenen Tarife und Bedingungen bewegen.
Fundstelle
RISK-vario®
Versicherungsbedingungen, Versicherungsantrag
Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz
in der Risikolebensversicherung (ABvVs)
23
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
IV. Der Antrag und die Antragstellung
3. Versicherungssummen – Mindestsummen – Höchstsummen
Tarife
RISK-vario®
RISK-vario® risikoadäquat
Mindestversicherungssumme
25.000 EUR
25.000 EUR
Höchstversicherungssumme
7.500.000 EUR
Mindesteintrittsalter
15
15
Höchsteintrittsalter
65
65
Höchstendalter
85
70
Mindestversicherungsdauer
2 Jahre
2 Jahre
Höchstversicherungsdauer
70 Jahre
55 Jahre
Mindestbeitragzahlungsdauer
2 Jahre
2 Jahre
Mindest-Nettobeitragsrate
5 EUR
5 EUR
Zusatzversicherungen
BUZ, UZV, EUZ
keine
Dynamik
Ja (2–10%), bei Einschluss
von BUZ/EUZ 2–5%
Ja (2–10%)
Tarife
RISK-vario® EB (Einmalbeitrag)
Mindestversicherungssumme
25.000 EUR
Höchstversicherungssumme
4.500.000 EUR
Mindesteintrittsalter
15
Höchsteintrittsalter
65
Höchstendalter
85
Mindestversicherungsdauer
1 Jahr
Höchstversicherungsdauer
70 Jahre
Beitragzahlungsdauer
Einmalbeitrag
Zusatzversicherungen
keine
Dynamik
keine
1)
*)
7.500.000 EUR
*)
2)
Nicht bei Tarifen RISK-vario® mit verbundenen Leben
2)
inklusive Überschüsse 7.500.000 EUR (nicht garantiert)
*)
Sofern Sie höhere Versicherungssummen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuer oder
unseren Angebotsservice.
1)
FundstelleAnnahmerichtlinien
24
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
IV. Der Antrag und die Antragstellung
4. Medizinische Risikoprüfung
Bevor ein Versicherungsvertrag zustande kommt, muss der Antragsteller bzw. die versicherte Person
die vom jeweiligen Versicherer gestellten Gesundheitsfragen beantworten. Anhand dieser Daten führt
der Versicherer eine Gesundheitsprüfung, die medizinische Risikoprüfung durch. Die medizinische
Risikoprüfung untersucht, inwieweit aufgrund der gesundheitlichen Gegebenheiten der Versicherungs­
schutz zu normalen Konditionen übernommen werden kann, ob ein Risikozuschlag erhoben oder der
Antrag sogar abgelehnt werden muss.
Marktbeobachtung:
Die medizinische Risikoprüfung wird von allen Versicherern durchgeführt und ist obligatorisch
für die Annahme eines Versicherungsantrages. Vereinzelt werden Tarife mit „reduzierter“
Gesundheitsprüfung angeboten. Diese haben aber entweder einen abgespeckten
Leistungsumfang oder beinhalten Wartezeiten, innerhalb derer kein Versicherungsschutz
besteht.
Die Regelung der Dialog:
Wir führen bei den eingereichten Anträgen eine medizinische Risikoprüfung durch. Der Umfang
der Prüfung ist abhängig von der Höhe der Versicherungssumme und dem Gesundheitszustand
der versicherten Person zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Prüfung wird vorgenommen, um
eine für den einzelnen gerechte Prämie anbieten zu können und die Versichertengemeinschaft vor
einer entsprechenden Antiselektion zu schützen.
FundstelleAnnahmerichtlinien
Anmerkung / Hinweis:
Detaillierte Informationen zur Medizinischen Risikoprüfung bei der Dialog und zu den
Annahmerichtlinien insgesamt finden sie in unserem Kompendium „Transparenz in den
Annahmerichtlinien“.
25
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
IV. Der Antrag und die Antragstellung
5. Ärztliche Untersuchungen – Untersuchungsgrenzen
Abhängig vom Alter der versicherten Person und der Versicherungssumme sind im Rahmen der
Medizinischen Risikoprüfung unterschiedliche Informationen zur Beurteilung des Versicherungsantrages
notwendig. Bis zu individuell festgelegten Grenzen reichen die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag
aus. Über diese grenzen hinaus können Ärztliche Zeugnisse verlangt werden.
Marktbeobachtung:
Die Untersuchungsgrenzen ab denen Ärztliche Zeugnisse verlangt werden, sind am Markt
sehr unterschiedlich. Unterschiede gibt es auch in Art und Umfang der von den Gesell­
schaften geforderten Unterlagen. Die meisten Gesellschaften haben mehrer Untersuchungs­
grenzen. In Abhängigkeit vom Alter der versicherten Person und der Versicherungssumme
werden im Rahmen des Ärztlichen Zeugnis mehr oder weniger Informationen angefordert.
Die Regelung der Dialog:
Die erforderlichen Untersuchungen sind grundsätzlich abhängig vom Eintrittsalter und der Ver­
siche­rungs­summe, bzw. Jahresrente (bei wahlfreien Tarifen richtet sich die erforderliche Unter­
suchungsgrenze nach der höchsten Versicherungssumme).
Die erforderlichen Untersuchungen sind bei Risikotarifen mit Einmalbeitrag abhängig von Ein­
tritts­alter und der Todesfall-Leistung = Versicherungssumme + Bonus.
Medizinische Untersuchungsgrenzen
RISK-vario ®
Eintritts­
alter
Jahre
Keine
Unter­suchung
Stufe I
Ärztliches Zeugnis
Stufe II
Ärztliches Zeugnis
Stufe III
Ärztliches Zeugnis
Nur Gesundheitsfragen
im Antrag
(Formular A 106)
Urin­unter­suchung,
HIV-Test,
Nüchtern­­blutzucker,
Cholesterin,
Gamma-GT
(Formular A 106)
Wie Stufe I zzgl.:
Kleines Blutbild,
Thrombozyten,
Kreatinin,
HDL-Cholesterin,
­Tri­glyceride, SGPT,
Blut­­körper­chen­
senkungsgeschwindigkeit
(Formular A 106)
Wie Stufe II zzgl.:
Ergo­metrie mit adäquater Belastung
Medical Home Service
möglich (siehe Seite 27)
Versicherungssumme in €
bis 49
bis 400.000
über 400.000
bis 600.000
über 600.000
entfällt
ab 50
bis 200.000
über 200.000
bis 300.000
über 300.000
bis 450.000
über 450.000
Fundstelle
26
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
Annahmerichtlinien
IV. Der Antrag und die Antragstellung
6. Medical Home Service
Abhängig von den Untersuchungsgrenzen kann es vorkommen, dass die Versicherer ein Ärztliches
Zeugnis verlangen. Hierfür ist es notwendig, dass die versicherte Person einen Arzt aufsucht und den
benötigten Fragebogen ausfüllen lässt. Dies ist für den Kunden und für den Vermittler oft sehr „lästig“
und verzögert die Policierung des Versicherungsantrages.
An dieser Stelle kann der „Medical Home Service“ für Abhilfe sorgen. Bei diesem Service braucht der
Kunde keinen Arzt mehr aufzusuchen, sondern erhält nach vorheriger Terminabsprache zu Hause
Besuch von einer examinierten/diplomierten Krankenschwester. Nach Unterzeichnung der Schweige­
pflicht- und Einwilligungserklärung führt die Krankenschwester das Interview mit dem Kunden und füllt
den Fragebogen aus, wobei bei positiven Antworten ergänzende Ausführungen mit aufgenommen werden. Das erspart spätere Rückfragen und beschleunigt die Abwicklung in aller Interesse. Mit beider
Unterschriften wird diese Unterlage bestätigt. Darauf folgt die eigentliche Untersuchung, die aus dem
Messen der Körpergröße und des Gewichts, einer Blutdruckmessung, Blutabnahme und Urinprobe
besteht. Die Unterlagen werden anschließend gleich an den Versicherer weitergeleitet.
Marktbeobachtung:
Der Medical Home Service wird bislang nur von sehr wenigen Versicherungsgesellschaften
angeboten.
Die Regelung der Dialog:
Wir bieten unseren Kunden an, den Medical Home Service in Anspruch zu nehmen, sofern ein
ärztliches Zeugnis benötigt wird (siehe Punkt 5. Untersuchungsgrenzen). Ab einer Versicherungs­
summe von mehr als 450.000 EUR und einem Alter > 50Jahre können wir den Service nicht
mehr anbieten, da die erforderlichen Untersuchungen dann zu Hause nicht mehr durchgeführt
werden können.
Hinweis: Den Medical Home Service können wir derzeit nur im Großraum Wien anbieten.
FundstelleAnnahmerichtlinien
7. Finanzielle Risikoprüfung
Die finanzielle Risikoprüfung untersucht, inwieweit der beantragte Versicherungsschutz bedarfsgerecht ist, und soll potentielle „Bereicherungen“ vermeiden. Die Prüfung erfolgt in der Regel anhand
von Gehaltsnachweisen, Darlehensverträgen (Finanzierungen) oder Gewinnbestätigungen (Selbstän­
dige).
Marktbeobachtung:
Die finanzielle Risikoprüfung wird von allen Versicherern durchgeführt und ist obligatorisch für
die Annahme eines Versicherungsantrages. Die jeweiligen Untersuchungsgrenzen, ab denen
Nachweise verlangt werden, sind jedoch sehr unterschiedlich.
27
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
IV. Der Antrag und die Antragstellung
Die Regelung der Dialog:
Ab einer Gesamt-Versicherungssumme von 500.001 EUR (inkl. bei der Dialog bestehender
Vorversicherungen) benötigen wir Unterlagen zur Prüfung des versicherbaren
Interesses.
Für die Höhe der Versicherungssumme gelten folgende Richtwerte:
Grund der Absicherung
Maximale Höhe
Benötigte Unterlagen / Nachweis
Familienabsicherung
Altersabhängig:
5 bis 20-faches jährliches
Brutto-Arbeitseinkommen
Gehaltsnachweis der VP
Keyman-Versicherung
5-faches jährliches Brutto­
gehalt der versicherten Person
bzw. 2-facher Jahresgewinn
der Firma
Gehaltsnachweis der VP
Bestätigung des Gewinns
vom Steuerberater
Darlehensversicherung
Darlehenshöhe
Darlehensvertrag
Gesellschafterabsicherung
Einzelfallentscheidung
Gesellschaftervertrag
Erbschaftssteuer­
absicherung
Einzelfallentscheidung
Vermögensaufstellung von
unabhängiger Stelle
Es ist auch möglich, verschiedene Absicherungsformen zu kombinieren, z.B. Darlehens­absiche­
rung und zugleich Familienvorsorge.
Beispiel:
Ein Familienvater kauft ein Haus, für welches er ein Darlehen in Höhe von 300.000 EUR
ab­schließt. Er verdient 50.000 EUR jährlich. In diesem Falle ist die Gesamtversicherungssumme
in Höhe von 800.000 EUR möglich. 300.000 EUR für die Darlehensabsicherung und 500.000
EUR für die Familienvorsorge.
FundstelleAnnahmerichtlinien
Hinweis:
Um den individuellen Bedarf Ihres Kunden zu ermitteln, können Sie auch unseren Bedarfs­
rechner verwenden. Hiermit können Sie schnell und einfach die Versorgungslücke für Ihren
Kunden ermitteln.
Den Bedarfsrechner finden Sie auf der Internetseite der Dialog (www.dialog-leben.at) unter
Bedarfsrechner.
28
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
V. Beratungs- und Verkaufsinformation
V. Beratungs- und Verkaufsinformation
1. Warum Risikolebensversicherung?
Bei einer Risikolebensversicherung, auch Todesfallversicherung genannt, steht allein die finanzielle
Absicherung der Hinterbliebenen für den Fall des Todes des Versicherten im Mittelpunkt. Stirbt die
versicherte Person, erhält der Versicherungsnehmer bzw. der/die Bezugberechtigte die vereinbarte
Versicherungssumme. Eine Risiko­lebensversicherung ist die bestmögliche Vorsorge für Partner und
Familienangehörige bei geringem finanziellen Aufwand. Eine Absicherung ist auch deshalb notwendig,
da im Todesfall die gesetzlichen Ansprüche aus der Sozialversicherung für die Hinterbliebenen minimal
sind. Die wirtschaftlichen Folgen für die Familie sind Existenz bedrohend und der gewohnte
Lebensstandard kann nicht aufrechterhalten werden.
2. Die staatliche Absicherung
Die Witwen-/Witwerpension in Österreich ist eine Leistung, die dem hinterbliebenen Ehepartner eine
soziale Absicherung garantieren soll. Das bedeutet, dass zum Ableben des Ehepartners eine aufrechte Ehe bestanden haben muss. Bei Erfüllung ganz bestimmter Voraussetzungen ist allerdings even­tuell
auch ein geschiedener Ehepartner anspruchsberechtigt.
2.1 Anspruchsvoraussetzungen für eine Witwen-/Witwerpension
➜➜ Eine Pension gebührt der Witwe/dem Witwer bei Tod eines Pensionsversicherten bzw. eines
Pensionsbeziehers
➜➜ Es muss eine Mindestversicherungszeit des Verstorbenen in der Pensionsversicherung in
Abhängigkeit vom Alter vorliegen
Die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) für eine Witwen-/Witwerpension gilt jedenfalls als erfüllt,
wenn der Verstorbene bereits Anspruch auf eine Pension hatte. Die Voraussetzung für eine Witwen-/
Witwerpension ist gegeben, wenn unabhängig vom Lebensalter der des Verstorbenen am Pensions­
stichtag
➜➜ mindestens 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung oder der freiwilligen Versicherung
(ohne bestimmte zeitliche Lagerung) oder
➜➜ mindestens 300 Versicherungsmonate (mit Ausnahme von Ersatzmonaten vor dem 1.1.1956)
ohne bestimmte zeitliche Lagerung vorliegen.
Liegt der Stichtag vor der Vollendung des 50. Lebensjahres, sind die Voraussetzungen auch erfüllt,
wenn 60 Versicherungsmonate in den letzten 120 Kalendermonaten (Rahmenzeit) vorliegen. Bei
einem Stichtag nach dem 50. Lebensjahr ist zusätzlich zu den zitierten 60 Monaten für jeden Lebens­
monat über 50 ein weiterer Versicherungsmonat bis zum Höchstausmaß von 180 Versiche­rungs­
monaten erforderlich. Die Rahmenzeit von 120 Kalendermonaten erhöht sich entsprechend um jeweils
zwei Kalendermonate für jeden weiteren Lebensmonat bis zu 360 Kalendermonaten.
ACHTUNG
Ist die Wartezeit nicht erfüllt und wurde vom Verstorbenen aber mindestens ein Beitragsmonat
er­worben, so gebührt der Witwe/dem Witwer eine Abfindung als einmalige Leistung.
29
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
V. Beratungs- und Verkaufsinformation
Kommt es während des Bezugs einer unbefristeten Witwen-/Witwerpension zu einer neuerlichen Ehe­
schließung bzw. eingetragenen Partnerschaft, wird die Pension mit einem 35-fachen Pensionsbezug
abgefertigt, während eine befristete Pension mit Ende des Monats der Eheschließung bzw. Eintragung
einfach wegfällt.
2.2 Höhe der Witwen-/Witwerpension
Maßgebend für die Höhe der Witwenpension/der Witwerpension ist die Relation der Einkommen der
Verstorbenen/des Verstorbenen und der überlebenden Ehepartnerin/des überlebenden Ehepartners
grundsätzlich in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Zeitpunkt des Todes der Versicherten/des
Versicherten. War jedoch das Einkommen der Verstorbenen/des Verstorbenen in den letzten zwei
Jahren durch Krankheit bzw. Arbeitslosigkeit vermindert, werden die letzten vier Kalenderjahre vor
dem Zeitpunkt des Todes herangezogen.
Für die Ermittlung des individuellen Prozentsatzes ist es vorerst erforderlich, das relevante Einkommen
der Verstorbenen/des Verstorbenen und der Hinterbliebenen/des Hinterbliebenen festzustellen. Die
Berechnungsgrundlage ist das Bruttoeinkommen in den letzten zwei bzw. vier Jahren vor dem
Stichtag. Es gilt folgende Formel:
70 – [ (
30 x
Berechnungsgrundlage
des Hinterbliebenen / der Hinterbliebenen
Berechnungsgrundlage
des Verstorbenen / der Verstorbenen
)]
Die Höhe der Witwenpension/Witwerpension beträgt zwischen null Prozent und 60 Prozent der
Pension der Verstorbenen/des Verstorbenen.
Beispiel:
Berechnungsgrundlage (BG) = Bemessungsgrundlage nach ASVG/GSVG
BG Witwe
977,75 Euro
BG Verstorbener
Berechnung
Witwenpension
1.453,45 Euro
70 - 30 x 977,75 / 1.453,45 = 49,82
49,82 Prozent von der Pension des Verstorbenen
Quelle: WKO
Der Prozentsatz hängt zunächst von der Berechnungsgrundlage (Bruttoeinkommen in den letzten zwei
bzw. vier Jahren vor dem Stichtag) der Ehepartnerin/des Ehepartners ab:
➜➜ 40-prozentige Pension
Bei gleich hohen Berechnungsgrundlagen
➜➜ 60-prozentige Pension
Wenn die Berechnungsgrundlage der Witwe/des Witwers lediglich 1/3 der
Berechnungsgrundlage des Verstorbenen beträgt
30
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
V. Beratungs- und Verkaufsinformation
➜➜ Die Pension beträgt null
Wenn die Berechnungsgrundlage der Witwe/des Witwers bzw. der Hinterbliebenen eingetragenen Partnerin/des hinterbliebenen eingetragenen Partners um mehr als 2 1/3-mal höher als
die der Verstorbenen/des Verstorbenen ist
➜➜ Erhöhung der Pension auf 60 Prozent
Ist bei einer Hinterbliebenenpension unter 60 Prozent das Gesamteinkommen der Überleben­
den/des Überlebenden niedriger als 1.910,04 Euro, wird sie auf 60 Prozent erhöht, höchstens
aber so weit, bis das Gesamteinkommen 1.910,04 Euro erreicht (60 Prozent dürfen aber dabei
keinesfalls überschritten werden)
Beispiel:
Pension des Verstorbenen
Pension der Witwe
730,00 Euro
292,00 Euro (= 40 Prozent)
eigenes Einkommen
700,00 Euro
Gesamteinkommen
992,00 Euro
Schutzbetrag
1.887,39 Euro
Erhöhung der Witwenpension auf 438 Euro (60 Prozent), der
Schutzbetrag wird mit dem Erwerbseinkommen nicht erreicht.
Quelle: WKO
➜➜ Keine Witwen-/Witwerpension
Erhalten Personen, deren Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen (z.B. Pension,
Kranken- oder Wochengeld, Arbeitslosengeld) das Doppelte der Höchstbeitragsgrundlage des
Jahres 2012 überschreitet (monatlich 8.460 Euro)
Beispiel:
Hundertsatz
40 Prozent
Pension der Witwe
1.300,00 Euro
eigenes Einkommen
7.500,00 Euro
Summe
8.800,00 Euro
abzüglich
8.460,00 Euro
Überschreitungsbetrag
Pension der Witwe
abzüglich Überschreitungsbetrag:
Auszahlung
340,00 Euro
1.300,00 Euro
340,00 Euro
960 Euro
verminderter Hundertsatz 29,5 Prozent
Quelle: WKO
31
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
V. Beratungs- und Verkaufsinformation
Die Auszahlung der Pension erfolgt monatlich im Nachhinein, jeweils am 1. des Folgemonats. Im April
und Oktober wird die Pension in doppelter Höhe (Pensionssonderzahlung) angewiesen.
Die Höhe der Pension darf bei geschiedenen Eheleuten in der Regel nicht höher als die Höhe der
Unterhaltsverpflichtung bzw. der tatsächlichen Unterhaltsleistung sein.
TIPP
Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen finden sich auf folgender Seite „Allgemeines
zu der Witwenpension/Witwerpension“.
Zum besseren Verständnis und leichteren Lesbarkeit gelten die Ausführungen für Witwen und Witwer
gleichermaßen für hinterbliebene eingetragene Partnerinnen und hinterbliebene eingetragene Partner.
Die Höhe der Pension darf bei geschiedenen Eheleuten in der Regel nicht höher als die Höhe der
Unterhaltsverpflichtung bzw. der tatsächlichen Unterhaltsleistung sein.
Hinweis:
Abgenommen durch: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
(Stand: 01.01.2016)
Durchschnittliche Witwen-/Witwerpension in Österreich
Jahr
2009
548
2010
559
2011
570
2012
668
2013
674
Quelle: Statistik Austria 2014
2.3 Bezugsdauer der Witwen-/Witwerpension
Die Witwen-/Witwerpension gebührt ab dem Tag nach dem Todestag des Verstorbenen.
Sie gebührt grundsätzlich ohne zeitliche Befristung, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
➜➜ Aus der Ehe stammt ein Kind oder
➜➜ Die Witwe/der Witwer hat zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners das 35. Lebensjahr
vollendet oder
➜➜ Die Witwe/der Witwer ist zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners invalid oder
➜➜ Die Ehe bzw. eingetragene Partnerschaft dauerte mindestens zehn Jahre
32
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
V. Beratungs- und Verkaufsinformation
Wird keine Voraussetzung erfüllt, gebührt eine befristete Witwen-/Witwerpension für die Dauer von
30 Monaten.
War der Verstorbene bei der Eheschließung bzw. Partnerschaftseintragung bereits Pensionsbezieherin/
Pensionsbezieher, gebührt grundsätzlich ebenfalls nur eine befristete Witwen-/Witwerpension von
30 Monaten.
Nur wenn die Ehe (in Abhängigkeit vom Altersunterschied zwischen Ehepartnerin/Ehepartner) eine
be­stimmte Zeit gedauert hat oder aus der Ehe ein Kind stammt, wird eine unbefristete Witwen-/
Witwerpension gewährt.
Erforderliche Ehedauer für den unbefristeten Anspruch auf Witwen- oder Witwerpension, falls der
verstorbene Ehepartner bei Eheschließung schon im Pensionsbezug stand
Altersunterschied zwischen Ehepartnerin/Ehepartner
bzw. eingetragenen Partnern
Erforderliche Ehedauer bzw. Eintragungsdauer für den
Anspruch auf Witwenpension/Witwerpension
bis 20 Jahre
3 Jahre
20 bis 25 Jahre
5 Jahre
über 25 Jahre
10 Jahre
ACHTUNG
Ist die Wartezeit nicht erfüllt und wurde vom Verstorbenen aber mindestens ein Beitragsmonat erworben, so gebührt der Witwe/dem Witwer eine Abfindung als einmalige Leistung.
Kommt es während des Bezugs einer unbefristeten Witwen-/Witwerpension zu einer neuerlichen Ehe­
schließung bzw. eingetragenen Partnerschaft, wird die Pension mit einem 35-fachen Pensions­bezug
abgefertigt, während eine befristete Pension mit Ende des Monats der Eheschließung bzw. Eintragung
einfach wegfällt.
3. Ermittlung der Versorgungslücke
Die Höhe der Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung kann individuell gestaltet werden:
Die Faustformel bei Familien lautet: Die Versicherungssumme sollte das Drei- bis Fünffache des
Brutto­­jahreseinkommens betragen! Für eine passgenaue Kalkulation der Versicherungssumme können
Sie auch unseren RLV-Bedarfsrechner nutzen.
Mit Hilfe des Rechen-Tools, das Sie im Internet unter www.dialog-leben.at finden, können Sie schnell
und einfach selbst ausrechnen, wie groß die Versorgungslücke für die Hinterbliebenen ist, die Sie
durch eine Risikolebensversicherung effektiv schließen können.
33
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
V. Beratungs- und Verkaufsinformation
Hinterbliebenen-Rechner Österreich
34
Der Hinterbliebenenrechner ermittelt einfach, praktisch und schnell den Finanzbedarf einer Familie bei
Tod eines Angehörigen.
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
V. Beratungs- und Verkaufsinformation
4. Summenverläufe - Praxisbeispiele
4.1 Absicherung einer Baufinanzierung über RISK-vario® Finanzierung
Eine Familie mit 2 Kindern möchte ein Eigenheim erwerben. Die Darlehenssume beläuft sich auf
200.000 EUR bei 2,5 % Darlehenszins und einer anfänglichen Tilgung von 3 %. Die Laufzeit beträgt­
25 Jahre.
Zur Absicherung des Darlehens soll eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Empfehlens­
wert ist eine gemeinsame Absicherung für beide Partner („verbundene Leben“). Viele Anbieter bieten
nur Einzelversicherungen mit konstanten Versicherungssummen, einige wenige Anbieter einen linear
fallenden Summenverlauf. Als Spezialversicherer bietet die Dialog eine maßgeschneiderte Lösung:
Wahlweise Einzelversicherung oder verbundene Leben mit beliebigem Summenverlauf!
Für eine Baufinanzierung bietet die Dialog z.B. einen annuitätisch fallenden Summenverlauf – RISK
vario® Finanzierung – an, der sich exakt dem Darlehensverlauf anpasst. Dies hat den Vorteil, dass der
Kunde zu keiner Zeit unterversichert ist und nur für den Versicherungsschutz bezahlt, den er auch
tatsächlich benötigt.
Mögliche Absicherungsvarianten (am Beispiel für den 35-jährigen Mann, Nichtraucher):
Tarif
Monatsbeitrag
netto in EUR*
Beitragszahlungsdauer
Laufzeit
21,46
25 Jahre
25 Jahre
RISK-vario®
linear fallender Summenverlauf
9,28
22 Jahre
25 Jahre
RISK-vario®
annuitätisch fallender Verlauf
9,77
23 Jahre
25 Jahre
RISK-vario®
konstanter Summenverlauf
* inkl. 4% VerSt
Beim Tarif RISK-vario® mit konstanter Versicherungssumme hat die Familie über die gesamte Laufzeit
die gleich hohe Versicherungsumme, während die Darlehenshöhe sinkt. Hier fällt der Versicherungs­
schutz höher aus, als dies nötig wäre.
Würde man den linear fallenden Summenverlauf anwenden, so wären zwar die Beiträge am günstigsten, jedoch ist hier die Gefahr einer Unterversicherung gegeben (Haftungsrisiko).
Summe
Die ideale Lösung ist eine Unterlegung mit dem Tarif RISK-vario® Finanzierung mit annui­tä­tisch fallendem Summenverlauf, d.h. die Versicherungssumme nimmt parallel zum Darlehensverlauf ab. Der
Kunde hat 100 %igen Schutz bei sehr günstigen Beiträgen und ist damit „optimal versichert“!
Finanzierung
konstant
wahlfrei
fallend
Laufzeit
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
35
V. Beratungs- und Verkaufsinformation
In Beiträgen ausgedrückt heißt das, gegenüber dem konstanten Verlauf spart Ihr Kunde rund 140 EUR
pro Jahr, über die gesamt Lauftzeit sogar ca. 3.750 EUR!
4.2 Absicherung der Familie über RISK-vario® Zeitrente
Ein 35-jähriger Mann möchte seine Lebenspartnerin im Falle seines Todes versichert w
­ issen. Mit seinem Nettoeinkommen von 1.500 EUR wird die gemeinsame Wohnung finanziert. Anstelle einer festen
Versicherungssumme möchte er den Gegenwert des monatlichen Einkommens der nächsten 20 Jahre
abgesichert wissen.
Die Versicherungssumme soll in jedem Jahr genau so hoch sein, dass damit bei einer angenommenen
Verzinsung von 0,5 % bis zum Ende der Restlaufzeit monatlich 1.500 EUR zur Verfügung stehen.
Hier bietet die Dialog mit dem Tarif RISK-vario® mit der Berechnung des Zeitrentenbarwerts eine maßgeschneiderte Lösung an:
Tarif
Monatsbeitrag
netto in EUR*
Beitragszahlungsdauer
Laufzeit
13,60
17 Jahre
20 Jahre
RISK-vario® (Zeitrente)
1 Einzelvertrag
* inkl. 4% VerSt
Summe
Die anfängliche Versicherungssumme beträgt in diesem Fall rund 342.699 EUR.
Für nur 13,60 EUR im Monat kann der Mann seine Lebensgefährtin so absichern, dass im Falle seines
Todes mit der ausgezahlten Versicherungssumme bei einem Zinssatz von 0,5 % und Kapitalverzehr
monatlich 1.500 EUR verfügbar sind.
bereits gezahlte Renten
Barwert – Versicherungssumme
Laufzeit
Das Chart zeigt den Verlauf der Versicherungssumme = Barwert.
Hieraus wird ersichtlich, dass die Rentenzahlung jederzeit garantiert ist.
4.3 Absicherung eines Sparziels über RISK-vario® Sparplan
Herr und Frau Reger sind verheiratet und haben einen 4-jährigen Sohn. Für ihren Sohn wollen die
Regers einen Fondssparplan abschließen, um für eine gute Ausbildung vorzusorgen. Geplant ist, für
ein mögliches Studium mit möglichem Auslandsaufenthalt einen Betrag von ca. 50.000 EUR zur Ver­
fügung zu haben. Dazu müssen sie rund 175 EUR monatlich sparen und mit einer Verzinsung von ca.
4,5 % rechnen, um dieses Ziel zu erreichen. Aber was ist, wenn den Elternteilen (beide berufstätig)
etwas zustößt? Mit einem Gehalt ist dieser monatliche Aufwand nicht mehr zu bestreiten.
36
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
V. Beratungs- und Verkaufsinformation
Für diese Sparplanabsicherung bietet die Dialog Lebensversicherungs-AG die maßgeschneiderte Lösung.
Mögliche Absicherungsvarianten:
Tarif
Jahresbeitrag
netto in EUR*
entspricht
monatlich
Beitrags­zah­lungsdauer
Laufzeit
RISK-vario® Sparplan
Einzelvertrag für den Ehemann
(35 Jahre, Nichtraucher)
29,67
2,47
13 Jahre
16 Jahre
RISK-vario® Sparplan
Einzelvertrag für die Ehefrau
(32 Jahre, Nichtraucherin)
27,12
2,26
13 Jahre
16 Jahre
RISK-vario® Sparplan
2 Personen in einem Vertrag
39,31
3,26
14 Jahre
16 Jahre
* inkl. 4% VerSt
Wie aus der Tabelle zu ersehen ist, sind verschiedene Möglichkeiten darstellbar.
Die günstigste Lösung – ohne auf Versicherungsschutz verzichten zu müssen – ist die Ab­sicherung
von beiden Ehepartnern in einem Vertrag.
Summe
Sollte einer der beiden versterben, wird die Versicherungssumme fällig und das Geld steht für die
Ausbildung des Kindes zur Verfügung. Für diese Absicherung sind in o.g. Beispiel lediglich ca. 40 EUR
pro Jahr erforderlich.
Der Vertrag für den verbliebenen Ehepartner wird auf Wunsch ohne erneute Gesundheitsprüfung fortgeführt.
Alle Lösungen sichern den noch nicht ersparten Anteil am Sparziel ab, d.h. es wird nur soviel Versiche­
rungssumme versichert wie benötigt wird (s. Chart).
Versicherungssumme
Sparplan
Laufzeit
37
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
V. Beratungs- und Verkaufsinformation
5. Verbundene Leben / Key-Man – Praxisbeispiele
5.1 Absicherung beider Ehepartner
Ein sportbegeistertes Ehepaar hat sich seinen Traum von einem eigenen Segelboot verwirklicht. Das
neue Boot haben sie durch einen Kredit in Höhe von 50.000 EUR finanziert. Diesen Betrag möchten
sie für 10 Jahre günstig abgesichert wissen, damit im Falle des Todes einer der Partner nicht das Boot
veräußert werden muss.
Hier bietet die Dialog mit dem Tarif RISK-vario® für verbundene Leben eine maßgeschneiderte Lösung
an.
Tarif
Jahresbeitrag
netto in EUR*
entspricht
monatlich
Laufzeit
RISK-vario®
Einzelvertrag für die Ehefrau
(36 Jahre, Nichtraucher)
37,70
3,14
10 Jahre
RISK-vario®
Einzelvertrag für den Ehemann
(38 Jahre, Nichtraucher)
42,81
3,57
10 Jahre
RISK-vario®
Beide Eheleute in einem Vertrag
64,13
5,49
10 Jahre
* inkl. 4% VerSt
Die Absicherung durch 2 Einzelverträge ist die teuerste Variante. Diese wird von vielen Gesell­schaften
angeboten. Die Absicherung durch verbundene Leben ist günstiger und wird nur von einigen Versiche­
rungs­gesellschaften angeboten.
Die Dialog bietet eine maßgeschneiderte Lösung: Mit dem Tarif RISK-vario® für verbundene Leben ist
der Gesamtbeitrag für beide Ehepartner deutlich günstiger als die Beiträge für zwei Einzelverträge.
5.2 Key-Man-Absicherung
Fünf Fachärzte wollen ein Ärztehaus für die ganzheitliche Versorgung von Patienten gründen. Um das
Risiko „Tod eines Arztes“ und den damit verbundenen hohen finanziellen Belastungen (Aus­zah­lung
der Erben, Umsatzeinbußen durch Ausfall eines Spezialisten) zu minimieren, soll eine Risiko­lebens­
versicherung auf die Ärzte abgeschlossen werden.
Die Dialog bietet hierfür eine Vielzahl von möglichen Absicherungsvarianten für eine Versicherungssumme
von 500.000 EUR an:
Annahme: 3 Ärzte, 2 Ärztinnen, alle 35 Jahre alt und Nichtraucher
Tarif
Monatsbeitrag
netto in EUR*
Beitrags­zahlungsdauer
Laufzeit
RISK-vario® 5 Einzelverträge
199,60
20 Jahre
20 Jahre
RISK-vario® 5 Personen in einem Vertrag
165,32
20 Jahre
20 Jahre
66,88
20 Jahre
20 Jahre
RISK-vario® risikoadäquat
5 Personen in einem Vertrag
(Beitrag im 1. Versicherungsjahr)
* inkl. 4% VerSt
38
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
V. Beratungs- und Verkaufsinformation
Wie aus der Tabelle zu ersehen ist, sind verschiedene Möglichkeiten darstellbar.
Die Einzelvertragslösung hat den Vorteil, dass alle Ärzte bei gleichzeitigem Tod eine Versiche­rungs­
summe bekommen, was jedoch als wenig wahrscheinlich gilt. Damit ist diese Lösung nicht die günstigste.
Werden die Ärzte jedoch mit einer Risikolebensversicherung auf verbundene Leben abgesichert (bis
zu 9 Personen möglich), so stellt dies eine günstigere Lösung dar. Bei Tod eines Arztes kann die Ver­siche­
­rung für die übrigen versicherten Personen ohne erneute Gesundheitsprüfung weitergeführt werden.
Die günstigste Lösung ist die Verwendung der Risikolebensversicherung mit risikoadäquater Kalku­
lation. Hier steigen die Beiträge entsprechend dem Risiko über die Jahre langsam an. Dies ist gerade
dann sehr zu empfehlen, wenn in den Anfangsjahren hohe Investitionen getätigt werden müssen und
eine hohe Liquidität dadurch meist nicht gegeben ist.
Der volle Versicherungsschutz ist in allen drei Beispielen zu jedem Zeitpunkt gegeben. Die Beiträge
sind Betriebsausgaben und fließen als Aufwände in die G&V ein und sind somit steuerwirksam.
6. Steuerliche Behandlung
Risikolebensversicherungen sind steuerlich begünstigt. Prämien zu Versicherungen auf den Ablebensfall
sind – bei Zutreffen der persönlichen Voraussetzungen gem. §18 Abs. 3 StG – im Rahmen der
Höchstbeträge als Sonderausgaben absetzbar.
Versicherungssteuer
Auf Beiträge für Risikolebensversicherungen werden in Österreich 4 % Versicherungssteuer erhoben.
Besteuerung der Versicherungsleistung
Da die Beiträge zu Risikolebensversicherungen mit 4 % Versicherungssteuer belegt werden, erfolgt die
Leistungsauszahlung einkommensteuerfrei. Erbschafts- und Schenkungssteuer fällt in Österreich seit
dem 01.08.2008 nicht an.
Hat der Versicherungsnehmer die Prämien als Betriebsausgabe geltend gemacht (bspw. bei Unter­
nehmern), wird die Versicherungsleistung als Betriebseinnahme gewertet, wodurch das Betriebsergebnis
und damit die Steuerlast beeinflusst werden kann.
39
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
V. Beratungs- und Verkaufsinformation
7. Tarifunterlagen – Druckstücke – Tarifsoftware – Internet
Eine Übersicht unserer beratungs- und verkaufsunterstützenden Materialien ist im Abschnitt IV
„Beratungs- und Verkaufsinformation“ aufgeführt. Diese können allesamt bei uns bestellt werden. Alle
Druckstücke und Antragsformulare sowie aktuelle Informationen befinden sich auch auf der Homepage
www.dialog-leben.at.
Unsere Tarifsoftware kann.von unserer Homepage geladen werden. Sie haben aber auch die
­Möglichkeit alle Berechnungen online mit unserem Online-Tarifrechner durchzuführen.
40
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
VI. Die Highlights
VI. Die Highlights
1. Auf einen Blick – Produkte/Tarife der Dialog-LV und deren Verläufe
Die Dialog bietet Ihnen in der Risikolebensversicherung drei Beitragsvarianten und sechs verschiedene
Summenverläufe. Jede dieser Beitragsvarianten ist mit jedem der sechs Summenverläufe kombinierbar, so dass Ihnen insgesamt 18 Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
RISK-vario ®
laufend
risikoadäquat
Einmalbeitrag
Konstant
Fallend
Finanzierung
Wahlfrei
Zeitrente
Sparplan
Übrigens, alle 18 Kombinationen sind auch als verbundene Leben mit bis zu neun versicherten
Personen möglich.
2. Ratings & Auszeichnungen
Alle renommierten unabhängigen Ratingagenturen bewerten seit vielen Jahren die Risikolebens­ver­
siche­rungen der Dialog – ebenso wie die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) – mit Bestnoten.
BU Komfort plus
hervorragend
Berufsunfähigkeitsversicherung
Dialog Lebensversicherungs-AG
SBU-professional
Produkt: 04/2016
Rating: 01/2016
41
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
VI. Die Highlights
3. Die Highlights der Dialog Berufs- und Erwerbsunfähigkeits­versicherung
Die Dialog bietet neben der Risikolebensversicherung auch selbständige Berufs- (SBU-solution®, SBUprofessional) und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (SEU-protect®) an.
Hier ist eine Übersicht der einzelnen Tarifmerkmale und Highlights:
Leistungsmerkmale
SBUsolution®
SBUprofessional
SEUprotect ®
Option Verzicht auf Beitrags­anpassung nach § 163 VVG
(§ 172 VersVG)
Ja
Ja
Ja
Option Rentendynamik im Leistungsfall
Ja
Ja
Ja
Option Zusatzzahlung
Nein
Ja
Ja
Option Dread-Disease
Nein
Ja
Ja
Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten
(max. 10.000 EUR)
Ja
Ja
Ja
Weltweiter Versicherungsschutz
Ja
Ja
Ja
Verzicht auf Untersuchungen in Österreich
Ja
Ja
Ja
Prüfung auf den ursprünglichen Beruf während
Mutterschutz und Elternzeit
Ja
Ja
irrelevant
Lebensphasenmodell: Anpassungs­möglichkeit zwischen
der Mindestrente und der versicherten Rente ohne
erneute Gesundheitsprüfung
Ja
Ja
Ja
Erweitertes Lebensphasenmodell:
Beitragsbefreiung bei vollem Versicherungsschutz
Ja
Ja
Ja
Beschränkung der medizinischen Mitwirkungspflicht auf
den Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens
Ja
Ja
Ja
Rückwirkende Leistung ab Beginn der Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit
Ja
Ja
Ja
Leistungsentscheidung innerhalb von 10 Arbeitstagen,
wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen
Ja
Ja
Ja
Vorläufiger Versicherungsschutz
Ja
Ja
Ja
42
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
Markt­besonderheit
VI. Die Highlights
4. Unsere Serviceleistungen für unsere Vertriebspartner
4.1 Unser Service-Vesprechen
Als unser Partner genießen Sie bei der Dialog eine persönliche Ansprache sowie eine ganz individuelle Zusammenarbeit. Denn Service wird bei uns großgeschrieben. Für die Dialog ist es ein zentraler Teil
des Services für ihre Vertriebspartner, die Antragsbearbeitung so rasch und unkompliziert wie möglich
zu gestalten.
So können Sie bspw. Ihre Anträge per Fax bei uns einreichen. Den Originalantrag brauchen wir dann
nicht mehr. Auch die sichere Möglichkeit der Kommunikation während der Antragsbearbeitung per
E-Mail ist geplant. Bis dahin nutzen wir als Kommunikationsmedium an Sie bevorzugt das Fax, damit
Sie unsere Unterlagen und Rückfragen schnellstmöglich und datensicher erhalten.
4.2 Schnellschiene
Alle bei der Dialog eingereichten Anträge werden innerhalb des Fachbereiches „Betrieb“ durch die sog.
Schnellschiene und die Serviceteams bearbeitet. Die Grundidee dieser Struktur ist die bewusste
Trennung von einfachen und komplexen Anträgen. Durch die Schnellschiene wird eine signifikante
Beschleunigung des Antragsverfahrens erreicht. Einfache Anträge, d.h. Anträge, die keine weitergehende Risikoprüfung oder Rückfragen bei Ihnen oder beim Versicherungsnehmer erforderlich
machen, werden bereits in der ersten Stufe der Sachbearbeitung direkt policiert.
Die Aufgabeninhalte der Schnellschiene setzen sich aus der Kompletterfassung des Antrags, Prüfung
auf sofortige Policierungsfähigkeit und abschließende Bearbeitung oder Weiterleitung ins Serviceteam
zusammen. Die Schnellschiene ist ein eigenes Team im Bereich „Betrieb“. Alle Anträge, welche die
Schnellschiene abschließend bearbeitet, werden noch am Tage des Antragseingangs policiert. Auf alle
weiteren Anträge fokussieren die regional zuständigen Serviceteams ihre Fachkompetenz und können
damit Ihnen, unseren Vertriebspartnern, einen noch individuelleren Service zukommen lassen.
4.3 Risikovoranfragen
Sollten Sie bereits im Vorfeld der Beantragung unsicher sein, ob bestimmte Krankheiten Ihres Kunden
zu einem Ausschluss oder sogar einer Ablehnung des Antrages führen, können Sie eine Risikovoranfrage
an uns richten. Hierbei nehmen Sie keinen kompletten Antrag auf, sondern beschreiben uns lediglich
die vorhandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen Ihres Kunden. Auf dieser Basis werden wir
Ihnen bereits vorab eine Information geben, ob ein Antrag angenommen werden kann und mit welchen Ausschlüssen und/oder Zuschlägen ggf. gerechnet werden muss.
Hinweis:
Detaillierte Informationen zu Risikovoranfragen bei der Dialog finden sie in unserem
Kompendium „Transparenz in den Annahmerichtlinien“.
43
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
VII. Stichwortverzeichnis
VII. Stichwortverzeichnis
A
Anlage der Überschüsse in Investmentfonds. . .
Annuitätisch fallender Verlauf . . . . . . . . . . . . . .
Antrag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Antragstellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ärztliche Untersuchungen. . . . . . . . . . . . . . . . .
Ausschlussklauseln. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
M
15
10
23
23
26
21
B
Beitragsanrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Beitragsverrechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Beratungs- und Verkaufsinformation . . . . . . . . . 29
Berufseinsteiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) . . 14
BMI – Unterscheidungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Body-Mass-Index . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
D
E
Ermittlung der Versorgungslücke. . . . . . . . . . . . 33
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (EUZ). 14
Existenzgründer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
F
Finanzielle Risikoprüfung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Fristenverzicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
H
41
24
24
24
24
24
J
Junge Familien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
K
Key-Man. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Key-Man-Absicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Kriegerische Ereignisse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
L
Leistungsausschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Linear fallender Verlauf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
44
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
27
25
24
24
24
24
24
24
14
N
Nachmeldepflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Nachversicherungsgarantien . . . . . . . . . . . . . . . 17
Nichtraucher. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
P
Praxisbeispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Druckstücke. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Dynamik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Highlights. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Höchsteintrittsalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Höchstendalter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Höchstsummen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Höchstversicherungsdauer . . . . . . . . . . . . . . . .
Höchstversicherungssumme. . . . . . . . . . . . . . .
Medical Home Service . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Medizinische Risikoprüfung. . . . . . . . . . . . . . . .
Mindestbeitragzahlungsdauer . . . . . . . . . . . . . .
Mindesteintrittsalter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mindest-Nettobeitragsrate. . . . . . . . . . . . . . . . .
Mindestsummen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mindestversicherungsdauer. . . . . . . . . . . . . . . .
Mindestversicherungssumme . . . . . . . . . . . . . .
Motorradfahrer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
R
Ratings & Auszeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Raucher- und Nichtrauchertarife. . . . . . . . . . . . 12
Risikovoranfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
RISK-vario® . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
RISK-vario® EB. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
RISK-vario® fallend. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
RISK-vario® Finanzierung. . . . . . . . . . . . . . . . . 10
RISK-vario® risikoadäquat . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
RISK-vario® Sparplan. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
RISK-vario® wahlfrei. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
RISK-vario® Zeitrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
S
Schnellschiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Selbsttötung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Serviceleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Service-Vesprechen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Soforthilfe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Sparplan. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
staatliche Absicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Steuerliche Behandlung der Versicherungsleistung.
39
Suizid. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
VII. Stichwortverzeichnis
T
W
Tarifangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Tarifsoftware. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Tarifunterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Todesfallbonus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
weltweiter Versicherungsschutz. . . . . . . . . . . . . 22
Z
Zeitrente. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Zusatzversicherungen. . . . . . . . . . . . . . . . . 14,24
U
Überschussbeteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Unfallzusatzversicherung (UZV). . . . . . . . . . . . . 14
Untersuchungsgrenzen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
V
Verbundene Leben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12,38
Versicherungssummen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Versicherungssummenverläufe . . . . . . . . . . . . . 10
Verzicht auf § 19 Abs. 3+4 VVG . . . . . . . . . . . . 17
Verzicht auf § 41 VersVG. . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Völlig wahlfreier Verlauf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Vorgezogene Todesfallleistung. . . . . . . . . . . . . . 16
Vorläufiger Versicherungsschutz . . . . . . . . . . . . 23
45
© 04 / 2016 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.at – Version 5.0
www.dialog-leben.at
[email protected]
HB-RLV-0416A
Stadtberger Straße 99
86157 Augsburg
Telefon+ 49(0) 821 / 319-0
Fax
+ 49(0) 821 / 319-15 33