Merkblatt unseres Vorstandes zum Waffenerwerb über die RAG

Merkblatt zum Waffenerwerb
Stand: 25. April 2015
Liebe Kameradinnen und Kameraden!
Wer eine Befürwortung für eine Waffenbesitzkarte anstrebt, tut gut daran, die nachfolgenden
Hinweise sorgfältig zu beachten
1. Auf den Formblättern ist unsere RAG mit dem richtigen Namen zu bezeichnen. Dieser
lautet: „RAG Kreisgruppe Oberpfalz-Süd“.
2. Die Auslagenpauschale beträgt 20 €.
Davon bekommt der Landesvorsitzende 10 €, 10 € fließen in unsere RAG-Kasse.
2. Formblätter:
Die neuesten Formblätter kann sich jeder von unserer Homepage herunterladen. Dazu
bitte den Button "Waffenerwerb" anklicken. Bitte, beachtet, dass die Formblätter per
Computer ausgefüllt werden können. Auf den Formularen findet ihr auch etliche sog.
Pulldown-Menüs. Wenn man diese anklickt, dann kann man vorgegebene Begriffe bequem anklicken und so das Ausfüllen beschleunigen.
3. Nach dem Waffengesetz steht jedem Sportschützen ein Grundkontingent von 5 Waffen zu,
nämlich 3 halbautomatische Langwaffen und 2 Kurzwaffen.
Aufgrund eines verbandsinternen Beschlusses befürwortet der Landesschießsportbeauftragte jedoch nur 2 Waffen.
4. Einen Rechtsanspruch auf eine WBK hat nur, wer regelmäßig an Schießübungen teilnimmt.
Regelmäßig heißt, dass man 1 Jahr lang mindestens 12mal trainiert hat, d.h. jeden Monat
muss man einmal schießen. Wenn man eine Lücke hat(z.B. durch Urlaub oder Krankheit),
muss man im Laufe eines Jahres 18 Schießen nachweisen. Was die 18 Schießen anbelangt,
so muss man nicht an 18 verschiedenen Terminen(Tagen) schießen; an 2 Tagen können 2
Schießen absolviert werden, sofern die Schießveranstaltung mindestens 4 Stunden dauert.
Wenn man mehr als 2 Lücken hat, also 3 Monate hintereinander keine Möglichkeit zum
Schießen findet, muss man mit dem regelmäßigen Schießen von vorne beginnen.
5. Als gültige Termine zählen nur Schießtermine, die man bei einer RAG (der eigenen oder
einer fremden) wahrgenommen hat.
Termine bei anderen Schießsportverbänden(DSB, BDS, BDMP, DSU) zählen nicht, auch
nicht dienstliche Veranstaltungen der Bundeswehr!
6. Im Schießbuch ist die Anzahl der abgegebenen Schüsse anzugeben. Aus meiner Sicht
ist es sinnvoll, wenn man hier nicht zu wenige verschossene Patronen angibt; sonst
könnte es sein, dass einem vorgehalten wird, man habe an einem fraglichen Termin gar
nicht ernsthaft trainiert.
Am besten orientiert man sich an der Schusszahl, die für einen Durchgang in der
betreffenden Schießdisziplin erforderlich ist. Wenn man diese Anzahl mit 2 oder 3
malnimmt, ist man wohl auf der sicheren Seite.
7. Die Angabe der erreichten Ringzahl ist nicht erforderlich.
8. Kaliberangaben im Antragsformular:
Im Bedürfnisantrag ist das Kaliber genau zu bezeichnen.
Beispiele:
Kaliberangaben wie 9 mm oder Kaliber 45 sind unzureichend. Es gibt mehrere 9mmKaliber: 9mm Luger(oder 9x19), 9mm Makarov, 9mm kurz. Es gibt auch verschiedene
45-Kaliber: .45ACP, 45 Long Colt.
9. Für eine Waffe ist jeweils nur eine Disziplin aus der Schießsportordnung anzugeben.
10. Zum Nachweis der Schießtage:
a) Wer später ein halbautomatisches Gewehr im Kaliber .223 Rem. für die Disziplin
G-HS1 erwerben will, bekommt im Rahmen der Antragstellung nicht die geringsten
Schwierigkeiten, wenn in seinem Schießbuch steht, dass er mit einem halbautomatischen Gewehr im Kaliber .223 Rem. die Disziplin G-HS1 trainiert hat.
Entsprechendes gilt für Kurzwaffen:
Wer später einen Revolver kaufen will, schießt auch überwiegend Revolver.
Wer später eine Pistole kaufen will, schießt überwiegend Pistole.
Merke also für die Einträge ins Schießbuch:
- Man schießt überwiegend die Waffenart, die man später erwerben will
(halbautomatische Langwaffe oder Revolver oder Pistole)
- Man schießt auch überwiegend das Kaliber, das man für später ins Auge gefasst hat.
- Man schießt vorrangig die Disziplin, die man später in seinem Bedürfnisantrag angibt.
b) Wenn jemand eine Kurz- und eine Langwaffe erwerben will, dann kann er bei jedem
Monatstermin beide Waffenarten schießen. Dies vermerkt er dann auch in seinem
Schießbuch.
Beispiel:
Mitglied XY will später ein halbautomatisches Gewehr im Kaliber .308 Win. für die
Disziplin G-HS2 und eine Pistole Kaliber 9mm Luger für die Disziplin P-D1 erwerben,
dann steht in seinem Schießbuch:
"Halbautomatisches Gewehr .308 Win. (G-HS2)" und "Pistole 9mm Luger(P-D1)".
c) Es sind die neuesten Schießbücher zu benutzen, nicht mehr die alten der Bundeswehr.
11. Ich empfehle jedem RAG-Mitglied neben seinem Antrag auf eine grüne WBK auch
eine Sportschützen-WBK zu beantragen. Damit kann er dann Repetierlangwaffen
erwerben. Eine grüne WBK für eine Repetierlangwaffe zu beantragen, ist Unsinn;
mit einer grünen WBK beantragt man halbautomatische Langwaffen und Kurzwaffen!
12. Rechtlicher Hinweis:
Anfänger, die eine grüne und eine gelbe WBK besitzen, müssen das so genannte
Erwerbsstreckungsgebot des WaffG beachten, d.h. sie dürfen in einem Halbjahr
maximal 2 Waffen kaufen.
Regensburg, 25.4.2015
Armin Hellinger, 1. Vorstand der RAG Kreisgruppe Oberpfalz-Süd