GEMEINDE WERNDORF Baubehörde 8402 Werndorf, Bundesstraße 135 Telefon: 03135/54-3-03 Telefax: Dw. 8 Zahl: Gegenstand: [email protected] www.werndorf.gv.at UID-Nr.: ATU40944500 DVR-Nr.: 0426466 131-9/20150382 Werndorf, am 30.11.2015 Allnex Austria GmbH Ansuchen um Baubewilligung für die Errichtung von 2 Reglerräumen 2/1 und 2/2 als Erweiterung der bestehenden Produktionshalle 2 KUNDMACHUNG zur und LADUNG Bauverhandlung Pläne, sonstige Behelfe und Gutachten sind bis zum Verhandlungstag im Gemeindeamt Werndorf, während der Parteienverkehrszeiten das ist: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 07.00 – 12.00 und 16.00 – 18.00 Uhr KEIN PARTEIENVERKEHR 07.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 17.00 Uhr 07.00 – 12.00 Uhr bei der Behörde zur Einsicht der Beteiligten aufgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlung – abgesehen von der persönlichen Verständigung der bekannten Beteiligten – auch durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde Werndorf sowie durch Veröffentlichung auf der Webseite der Behörde: www.werndorf.steiermark.at – Verzeichnis Aktuelles - kundgemacht wurde. Gegen diese Anberaumung ist gemäß § 19 AVG kein ordentliches Rechtsmittel zulässig. Die Allnex Austria GmbH, mit Sitz in 8402 Werndorf, Bundesstraße 175, hat mit Ansuchen vom 26.11.2015, um die Bewilligung zur Errichtung von zwei Reglerräumen 2/1 und 2/2 als Erweiterung der bestehenden Produktionshalle 2, auf dem Grundstück Nr.: 217, EZ: 370, KG Werndorf, angesucht. Im Gegenstand findet am Donnerstag, den 17.12.2015, um 09:00 Uhr, an Ort und Stelle eine Erhebung (Ortsaugenschein) und mündliche Verhandlung statt. Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer: Bundesstraße 175, 8402 Werndorf Im Anschluss an den Ortsaugenschein erfolgt die Protokollierung im Gemeindeamt Werndorf Verhandlungsleiter: Bgm. Willibald Rohrer Sie sind eingeladen, an dieser Verhandlung teilzunehmen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht jedoch nicht. Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Von einer Vollmacht kann nur dann abgesehen werden, wenn Sie entweder durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung berufende Person iS des § 10 Abs. 1 AVG oder auch durch Familienmitglieder, Haushaltsangehörige oder Angestellte (bei beruflichen oder anderen Organisationen durch Funktionäre) vertreten werden und der Verhandlungsleiter sowohl die vertretene als auch die vertretende Person persönlich kennt und auch von deren Vertretungsbefugnis Kenntnis hat. Es steht Ihnen frei, gemeinsam mit Ihrem bevollmächtigten Vertreter zu kommen. Rechtsgrundlagen: §§ 22 Abs. 6, 25, 26 und 27 des Stmk. Baugesetzes und §§ 19 AVG Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten auf einen anderen Termin vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen (Ihr Vertreter diese versäumt). Hinweise auf sonst erforderliche Unterlagen, die zur Verhandlung beizubringen sind, finden Sie beim Zustellvermerk. Als Nachbar beachten Sie bitte Folgendes: Sie verlieren gemäß § 27 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes Ihre Stellung als Partei, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 leg cit. erheben. Ergeht an: A. Persönliche Verständigung: Bauwerber/Grundeigentümer: Allnex Austria GmbH, Bundesstraße 175, 8402 Werndorf Verfasser Projektunterlagen: Kratzer ZT GmbH, Glacisstraße 57/1, 8010 Graz Die der Behörde gemäß § 22 Abs. 2 Z. 4 Stmk. Baugesetz bekannt gewordenen Nachbarn: 1. Baubezirksleitung Steir. Zentralraum Öffentl. Wassergut, Bahnhofgürtel 77, 8020 Graz 2. Gutl Karl, Auwaldweg 9, 8402 Werndorf 3. Gutl Maria, Auwaldweg 9, 8402 Werndorf 4. ISOVOLTA AG, Vianovastraße 20, 8402 Werndorf 5. Konrad Christine, Mühlweg 11, 8402 Werndorf 6. Konrad Ernst August, Mühlweg 11, 8402 Werndorf ferner an: Landesstelle f. Brandverhütung in Steiermark, 8010 Graz, Roseggerkai 3 Freiwillige Feuerwehr Werndorf, 8402 Werndorf, Erzherzog-Johann-Straße 7 Die Sachverständigen mit dem Ersuchen um Teilnahme an der Verhandlung: Baumeister Stefan Löschnigg, 8054 Seiersberg, Höhenweg 40 B. Kundmachung durch Anschlag an der Amtstafel: An das Bauamt mit dem Ersuchen, die gegenständliche Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde Werndorf durch bis zum Tag der Verhandlung anzubringen und sodann – mit einem Anbringungs- und Abnahmevermerk – zu versehen und dem Bauakt anzuschließen. C Zusätzliche Kundmachung in besonderer Form: An das Gemeindeamt mit dem Auftrag, die gegenständliche Kundmachung auf der Webseite der Gemeinde Werndorf bis zum Tag der Verhandlung unter www.werndorf.gv.at - Verzeichnis Aktuelles –zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen Der Bürgermeister: (Willibald Rohrer)
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