KUNDMACHUNG LADUNG GEMEINDE WERNDORF

GEMEINDE WERNDORF
Baubehörde
8402 Werndorf, Bundesstraße 135
Telefon: 03135/54-3-03 Telefax: Dw. 8
Zahl:
Gegenstand:
[email protected]
www.werndorf.gv.at
UID-Nr.: ATU40944500
DVR-Nr.: 0426466
131-9/20150382
Werndorf, am 30.11.2015
Allnex Austria GmbH
Ansuchen um Baubewilligung für die Errichtung von 2 Reglerräumen 2/1 und 2/2 als
Erweiterung der bestehenden Produktionshalle 2
KUNDMACHUNG
zur
und
LADUNG
Bauverhandlung
Pläne, sonstige Behelfe und Gutachten sind bis zum Verhandlungstag im Gemeindeamt Werndorf, während der Parteienverkehrszeiten das ist:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
07.00 – 12.00
und 16.00 – 18.00 Uhr
KEIN PARTEIENVERKEHR
07.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 17.00 Uhr
07.00 – 12.00 Uhr
bei der Behörde zur Einsicht der Beteiligten aufgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlung – abgesehen von der persönlichen Verständigung der bekannten Beteiligten – auch durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde Werndorf
sowie durch Veröffentlichung auf der Webseite der Behörde: www.werndorf.steiermark.at – Verzeichnis Aktuelles - kundgemacht wurde.
Gegen diese Anberaumung ist gemäß § 19 AVG kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.
Die Allnex Austria GmbH, mit Sitz in 8402 Werndorf, Bundesstraße 175, hat mit Ansuchen vom
26.11.2015, um die Bewilligung zur Errichtung von zwei Reglerräumen 2/1 und 2/2 als Erweiterung der bestehenden Produktionshalle 2, auf dem Grundstück Nr.: 217, EZ: 370, KG Werndorf, angesucht.
Im Gegenstand findet am
Donnerstag, den 17.12.2015, um 09:00 Uhr,
an Ort und Stelle eine Erhebung (Ortsaugenschein) und mündliche Verhandlung statt.
Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer: Bundesstraße 175, 8402 Werndorf
Im Anschluss an den Ortsaugenschein erfolgt die Protokollierung im Gemeindeamt Werndorf
Verhandlungsleiter:
Bgm. Willibald Rohrer
Sie sind eingeladen, an dieser Verhandlung teilzunehmen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht jedoch nicht. Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Von einer
Vollmacht kann nur dann abgesehen werden, wenn Sie entweder durch eine zur berufsmäßigen
Parteienvertretung berufende Person iS des § 10 Abs. 1 AVG oder auch durch Familienmitglieder,
Haushaltsangehörige oder Angestellte (bei beruflichen oder anderen Organisationen durch Funktionäre) vertreten werden und der Verhandlungsleiter sowohl die vertretene als auch die vertretende Person persönlich kennt und auch von deren Vertretungsbefugnis Kenntnis hat. Es steht Ihnen
frei, gemeinsam mit Ihrem bevollmächtigten Vertreter zu kommen.
Rechtsgrundlagen: §§ 22 Abs. 6, 25, 26 und 27 des Stmk. Baugesetzes und §§ 19 AVG
Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt
oder auf Ihre Kosten auf einen anderen Termin vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung
versäumen (Ihr Vertreter diese versäumt). Hinweise auf sonst erforderliche Unterlagen, die zur
Verhandlung beizubringen sind, finden Sie beim Zustellvermerk.
Als Nachbar beachten Sie bitte Folgendes:
Sie verlieren gemäß § 27 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes Ihre Stellung als Partei, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der
Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 leg cit. erheben.
Ergeht an:
A. Persönliche Verständigung:
Bauwerber/Grundeigentümer:
Allnex Austria GmbH, Bundesstraße 175, 8402 Werndorf
Verfasser Projektunterlagen:
Kratzer ZT GmbH, Glacisstraße 57/1, 8010 Graz
Die der Behörde gemäß § 22 Abs. 2 Z. 4 Stmk. Baugesetz bekannt gewordenen Nachbarn:
1.
Baubezirksleitung Steir. Zentralraum Öffentl. Wassergut, Bahnhofgürtel 77, 8020 Graz
2.
Gutl Karl, Auwaldweg 9, 8402 Werndorf
3.
Gutl Maria, Auwaldweg 9, 8402 Werndorf
4.
ISOVOLTA AG, Vianovastraße 20, 8402 Werndorf
5.
Konrad Christine, Mühlweg 11, 8402 Werndorf
6.
Konrad Ernst August, Mühlweg 11, 8402 Werndorf
ferner an:
Landesstelle f. Brandverhütung in Steiermark, 8010 Graz, Roseggerkai 3
Freiwillige Feuerwehr Werndorf, 8402 Werndorf, Erzherzog-Johann-Straße 7
Die Sachverständigen mit dem Ersuchen um Teilnahme an der Verhandlung:
Baumeister Stefan Löschnigg, 8054 Seiersberg, Höhenweg 40
B. Kundmachung durch Anschlag an der Amtstafel:
An das Bauamt mit dem Ersuchen, die gegenständliche Kundmachung an der Amtstafel der
Gemeinde Werndorf durch bis zum Tag der Verhandlung anzubringen und sodann – mit einem
Anbringungs- und Abnahmevermerk – zu versehen und dem Bauakt anzuschließen.
C Zusätzliche Kundmachung in besonderer Form:
An das Gemeindeamt mit dem Auftrag, die gegenständliche Kundmachung auf der Webseite
der Gemeinde Werndorf bis zum Tag der Verhandlung unter www.werndorf.gv.at - Verzeichnis
Aktuelles –zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bürgermeister:
(Willibald Rohrer)