Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts

HANSESTADT LÜBECK
Nachweis über Grundkenntnisse der
Rechts– und Gesellschaftsordnung
Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und einer Erlaubnis zum
Daueraufenthalt-EU erfordern den Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts– und
Gesellschaftsordnung.
Der Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts– und Gesellschaftsordnung
kann erbracht werden durch:
•
erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs
•
erfolgreiche Ablegung der Prüfung zum Orientierungskurs
•
erfolgreiche Ablegung des Einbürgerungstests
•
inländischer Schulabschluss
Sofern die Ablegung der Prüfung des Einbürgerungstests begehrt wird, kann
man sich auf den Seiten des Landesverbands der Volkshochschulen in
Schleswig-Holstein über Prüfungstermine und die Formalitäten zur
Anmeldung informieren.
Der Landesverband der Volkshochschulen in Schleswig-Holstein ist zu
finden unter www.vhs-sh.de.
Hansestadt Lübeck
Fachbereich 3—Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Angelegenheiten für AusländerInnen
Dr.-Julius-Leber-Str. 46-48
23552 Lübeck
Telefon: 0451 - 122 3322
Stand: Mai 2015
E-Mail: [email protected]