HANSESTADT LÜBECK Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts– und Gesellschaftsordnung Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erfordern den Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts– und Gesellschaftsordnung. Der Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts– und Gesellschaftsordnung kann erbracht werden durch: • erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs • erfolgreiche Ablegung der Prüfung zum Orientierungskurs • erfolgreiche Ablegung des Einbürgerungstests • inländischer Schulabschluss Sofern die Ablegung der Prüfung des Einbürgerungstests begehrt wird, kann man sich auf den Seiten des Landesverbands der Volkshochschulen in Schleswig-Holstein über Prüfungstermine und die Formalitäten zur Anmeldung informieren. Der Landesverband der Volkshochschulen in Schleswig-Holstein ist zu finden unter www.vhs-sh.de. Hansestadt Lübeck Fachbereich 3—Umwelt, Sicherheit und Ordnung Angelegenheiten für AusländerInnen Dr.-Julius-Leber-Str. 46-48 23552 Lübeck Telefon: 0451 - 122 3322 Stand: Mai 2015 E-Mail: [email protected]
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