Leitfaden Masterarbeit Molekulare Medizin (Alle gesetzlichen Bestimmungen zum Masterstudium der Molekularen Medizin entnehmen Sie bitte dem Studienplan unter https://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/2014/44.pdf) Das 4. Semester ist zur Gänze der experimentellen Arbeit an der Masterarbeit gewidmet. Der positive Abschluss der Masterarbeit ist mit 30 ECTS-Credits zu bewerten. 1. Anmeldung einer Masterarbeit Bevor Sie mit der experimentellen Arbeit beginnen ist Ihre Masterarbeit in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten anzumelden. Dazu muss das Formular „Anmeldung einer Masterarbeit“ wie folgt bearbeitet werden: o Formular elektronisch und vollständig ausfüllen o o o o Titel der Masterarbeit angeben Angaben vom Betreuer / von der Betreuerin überprüfen und unterschreiben lassen und in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten abgeben dazu die Beilage „Exposé über die geplante Arbeit“, welche von der Studierenden/dem Studierenden und der Betreuerin/dem Betreuer der Masterarbeit zu unterfertigen ist. Im Falle der Genehmigung durch den Vizerektor wird das Thema der Masterarbeit sowie der/die Betreuer/in von der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten in i-med.inside eingegeben. Ab dem Zeitpunkt der Genehmigung können Sie mit der Bearbeitung des Themas offiziell beginnen. 2. Zugänge Sollten Sie Zugriff zu z.B. KIS oder Zutritt z.B. zu LKI Laboren oder OPs benötigen, so müssen diese über separate Formulare des LKI beantragt werden. Die LKI-Formulare erhalten Sie ebenfalls in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten. Mit dem ausgefüllten LKI-Formular sowie der Kopie der genehmigten „Anmeldung einer Masterarbeit“ können Sie in der zuständigen Personalabteilung des LKI den Antrag auf den benötigten Zutritt stellen. Nach Genehmigung werden Sie per Mail durch die Ärztliche Direktion verständigt, dass die Genehmigung zur Abholung bereit liegt. 3. Geschlechts- und genderspezifische Unterschiede In der Masterarbeit ist auf geschlechts- und genderspezifische Unterschiede bei der Bearbeitung der Forschungsfrage zu achten. Als Richtlinie zur Integration der Querschnittsthematik Gender Medizin dient der Leitfaden Gender Medizin und Forschung, Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten. Sie erhalten diesen bei der Anmeldung der Masterarbeit bzw. finden ihn auf der Homepage der Koordinationsstelle für Gleichstellung, Frauenförderung und Geschlechterforschung. 4. Einreichung und Abgabe der Masterarbeit Nach Fertigstellung der Masterarbeit ist diese zur Begutachtung in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten einzureichen: o vier Exemplare der Masterarbeit in gebundener Form. o zusätzlich ist Ihre Masterarbeit auch in PDF-Form entweder mittels USB-Stick in der Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten) abzugeben oder über https://filesender.aco.net/ an [email protected] zu übermitteln Das studienrechtliche Organ übermittelt dann die Masterarbeit an eine universitätsinterne und eine externe Gutachterin/einen universitätsinternen und einen externen Gutachter. Die Begutachtung durch die Betreuerin/ den Betreuer der Masterarbeit ist zulässig. Die Master-Studierende/Der Master-Studierende hat das Recht Gutachtervorschläge abzugeben. o Formell muss die Masterarbeit mittels Formular „Einreichung der Masterarbeit“ zur Begutachtung und Beurteilung eingereicht werden. 5. „Sperre“ der Masterarbeit gemäß § 86 Abs 2 UG 2002 Die „Sperre“ der Masterarbeit ist etwa dann notwendig, wenn eine im Rahmen der Arbeit entstandene Erfindung zum Patent angemeldet werden soll. Bei Masterarbeiten im Rahmen von firmenfinanzierten Drittmittelprojekten müssen Sie sich in den meisten Fällen zur Geheimhaltung der Daten und zur „Sperre“ der Masterarbeit vertraglich verpflichten. Eine „Sperre“ wird zunächst auf maximal drei Jahre bewilligt. Ein begründeter Antrag auf Weiterverlängerung (insgesamt maximale „Sperrfrist“ beträgt fünf Jahre) müsste von Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der ersten „Sperrfrist“ erfolgen. Achtung! Masterarbeiten mit Antrag auf „Sperre“ gemäß § 86 Abs 2 UG 2002 (Siehe Punkt 7) müssen mittels USB-Stick in die Abteilung für Lehre und Studienangelegenheiten gebracht werden.
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