brandenburger modellstudiengang medizin (bmm)

Department Medizin
BRANDENBURGER MODELLSTUDIENGANG MEDIZIN (BMM)
AUF EINEN BLICK
Studienbeginn: Sommersemester 2016
Bewerbungsfristen: 07.09.2015 und 05.10.2015
Studienplätze: 48
Abschluss: Staatsexamen
Regelstudienzeit: 6 Jahre und 3 Monate
Standorte: Campus Neuruppin (Ruppiner Kliniken), Campus Brandenburg an der Havel
(Städtisches Klinikum Brandenburg). Die klinischen Module finden auch in den kooperierenden Krankenhäusern im Bundesland Brandenburg statt.
Akkreditierung: Der Studiengang ist staatlich anerkannt.
Lehrsprache: deutsch
Studienbeitrag: 115.000 Euro (zur Finanzierung siehe Seite 9f)
ANSPRECHPARTNER
Referat für Studienangelegenheiten
Leiterin:
Dipl.-Päd. Dagmar Rolle
Tel.: 03391 39-14200
E-Mail: [email protected]
Sekretariat:
Anita Wagner
Tel.: 03391 39-14210
Fax: 03391 39-14209
E-Mail: [email protected]
Postanschrift:
Medizinische Hochschule Brandenburg
Sekretariat Bewerbung Humanmedizin
Fehrbelliner Str. 38
16816 Neuruppin
Informationen zur Bewerbung für den Brandenburger Modellstudiengang Medizin (BMM)
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VORBEMERKUNG
Die Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane (MHB) ist als Universität im
Sinne der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) staatlich anerkannt.
Die Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane steht für eine Medizin von
Menschen für Menschen. Sie widmet sich neben der Vermittlung von wissenschaftsbasiertem Wissen und aller für den ärztlichen Beruf erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten
besonders auch der Persönlichkeitsentwicklung der zukünftigen Ärztinnen und Ärzte.
Im Brandenburger Modellstudiengang Medizin verfolgt sie das Konzept der Personalen Medizin. Dies bedeutet eine Integration von biomedizinischen sowie psychosozialen und soziokulturellen Gesichtspunkten bei Diagnostik und Therapie ebenso wie bei der Ätiopathogenese-Formulierung von Krankheitsbildern. Personale Medizin ist Schulmedizin im besten tradierten Sinne, ergänzt durch jene Bereiche der Medizin, Psychologie und ihrer Nachbardisziplinen, die im angelsächsischen Bereich als medical and psychological humanities bezeichnet werden.
Der Brandenburger Modellstudiengang Medizin nach § 41 der ÄApprO ist ein Novum: Erstmalig wird im Bundesland Brandenburg ein Studium der Humanmedizin angeboten, das zudem die Besonderheiten Brandenburgs berücksichtigt.
Ausgehend von Lernzielen und Kompetenzen verfolgt der Studiengang eine an Problemen
orientierte Systematik über zehn Semester (Aufhebung der Trennung zwischen Vorklinik und
Klinik und einer nach Fächern getrennten Ausbildung). Diese fächerübergreifende Struktur
orientiert sich an Organen bzw. Organsystemen und Lebensphasen. Aus der Sicht verschiedener Disziplinen soll dabei der gesunde Körper mit seinen Organen, dessen Aufbau, Funktionen und Störungen sowie den daraus resultierenden Erkrankungen und Behandlungsmöglichkeiten erlernt werden.
Ausgehend von konkreten, im Verlauf des Studiums komplexer werdenden Problemstellungen werden natur- und geisteswissenschaftliche Grundlagen zusammen mit klinisch relevanten Inhalten in geeigneten Lehrformaten vermittelt und erarbeitet. So wird beispielsweise die
Lehr-/Lernmethode Problemorientiertes Lernen (POL) eingeführt. Die Studierenden entwickeln in Kleingruppen anhand von Patientengeschichten theoretische und anwendungsbezogene Lernziele, bearbeiten diese im Selbststudium unter Einbeziehung von Inhalten aus
Vorlesungen, Seminaren und Literaturquellen. Der Austausch über das Gelernte in der
Kleingruppe gibt den Studierenden u.a. Rückmeldung darüber, ob sie die Inhalte wirklich
verstanden haben.
Charakteristisch ist die Einführung eines größeren Praxisanteils bereits zu Beginn des Studiums. Der Praxistag umfasst wöchentliche Hospitationen bei niedergelassenen Ärztinnen
und Ärzten (2. - 5. Semester) und ermöglicht den Studierenden zum einen, ärztliche Fertigkeiten zu beobachten und einzuüben und zum anderen, die ambulante Versorgung in der
Fläche kennenzulernen. Der frühzeitige Praxisbezug weckt bei den Studierenden Interesse,
dient der Motivation und fördert das Verständnis für Zusammenhänge zwischen naturwissenschaftlichen Grundlagen, klinischen Krankheitsbildern und dem Krankheitserleben. Im
zweiten Studienabschnitt werden strukturierte klinische Praktika für die kernklinischen
Fachgebiete unter Beibehaltung der Verzahnung von Praxis und Theorie in den kooperierenden Krankenhäusern Brandenburgs angeboten.
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Ärztliche Tätigkeit ist untrennbar mit kommunikativen Kompetenzen der Gesprächsführung,
Teamarbeit und Selbstreflexion verbunden. Im Rahmen eines Längsschnittcurriculums für
die Übung Teamarbeit, Reflexion, Interaktion und Kommunikation werden unter enger
Anbindung an die fachlichen Inhalte der Module Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt.
Durch den hohen Stellenwert der Selbstreflexion wird den Studierenden die Möglichkeit gegeben, eigene Haltungen und Einstellungen weiter zu entwickeln.
Der besonderen Situation im Land Brandenburg Rechnung tragend erhalten Themen wie
Versorgungsforschung, Telemedizin, Prävention, Gesundheitswissenschaften ein stärkeres
Gewicht und werden in einem eigenen Modul „Community Medicine“ fokussiert.
Zudem wird es ein größeres Angebot frei wählbarer Veranstaltungen geben. Solche Wahlpflichtfächer sollen die Eigeninitiative der Studierenden fördern und es ihnen ermöglichen,
neben dem Kernstudium ihre Kenntnisse in einzelnen Gebieten entsprechend ihren speziellen Interessen zu vertiefen.
Eine besondere Umsetzung von Wissenschaftlichkeit erfahren die Studierenden im Wissenschaftlichen Wahlpflichtpraktikum. Hier bearbeiten sie integriert in bestehenden Forschungsgruppen und unter Anleitung selbstständig eine wissenschaftliche Fragestellung. Unterstützt
werden die Studierenden dabei ab dem 1. Semester in einem Längsschnittcurriculum „Methoden wissenschaftlichen Arbeitens“. Die Studierenden sollen befähigt werden, wissenschaftlich zu denken und zu arbeiten – auch im Sinne des lebenslangen Lernens.
Zukünftige Spezialisten müssen auch über die Grenzen ihres Fachs hinaus denken, urteilen
und handeln können. Veranstaltungen im Rahmen des Studium fundamentale bieten Gelegenheiten, sich mit Aspekten der Philosophie, Geschichte, Kultur u.a. auseinanderzusetzen.
Das Studium an der MHB will die Studierenden optimal auf die Herausforderungen ihres Berufes vorbereiten. Sie sollen über eine umfassende medizinisch-wissenschaftliche Ausbildung (Vernetzung von Grundlagenwissenschaften, klinischen und psychosozialen Aspekten)
verfügen und zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Gesundheit und Wohlbefinden auf
individueller und gesellschaftlicher Ebene beitragen.
PERSÖNLICHKEIT GEFORDERT UND GEFÖRDERT
Sowohl im Auswahlverfahren als auch im Studium spielen Persönlichkeit und Persönlichkeitsbildung eine zentrale Rolle. In den Gesprächen wird versucht, eine optimale Passung
zwischen den Studierenden und der Hochschule herzustellen.
Das Studium ist praxisnah und patientenorientiert gestaltet und auf interdisziplinäres Denken
ausgerichtet. Das Studium fördert kommunikative Fertigkeiten und soziale Fähigkeiten sowie
die Weiterentwicklung der Persönlichkeit. Es erwartet von den Studierenden den Willen zum
selbst organisierten und eigenverantwortlichen Lernen und ermutigt sie, ihr Studium individuell zu gestalten. Die Veranstaltungen verstehen sich dabei als Hilfe für jeden Einzelnen,
Antworten auf die Fragen zu finden, die er sich selbst gestellt hat. Diese Freiheit auszuhalten, gehört zu den anspruchsvollen Elementen des Studiums.
Wir legen Wert darauf, dass Sie sich mit der Ausrichtung und dem Ablauf des Brandenburger
Modellstudiengangs Medizin befasst haben.
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ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Persönlichkeit, Motivation und Praxiserfahrungen zählen bei uns mehr als Abiturnoten.
Unter dem Motto "Persönlichkeit statt NC!" erfolgt die Auswahl der Studierenden nach personalen Kriterien. Motivation, Praxiserfahrung und Persönlichkeit entscheiden bei uns darüber, ob ein Bewerber ein Studium der Humanmedizin beginnen kann, und nicht der Notendurchschnitt. Wir glauben nicht an einen Zusammenhang von guten Abiturnoten und einer
späteren empathischen Tätigkeit als Arzt. Natürlich kann man auch mit einem Notendurchschnitt von 1,0 ein guter Mediziner werden! Man braucht neben den sehr guten Noten aber
auch noch andere Stärken und Kompetenzen. Und auf die legen wir in unserem persönlichen Auswahlverfahren einen besonderen Wert.
Die Medizinische Hochschule Brandenburg führt ein zweistufiges Auswahlverfahren durch.
Nach Sichtung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen erfolgt die Einladung zu einem persönlichen Auswahlgespräch. Die Aufgabe des Auswahlgremiums besteht dabei darin, bei
den Bewerbern die individuelle Neigung und Motivation sowie die Fähigkeiten für ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Studium zu prüfen.
Es gilt eine willkürfreie Ermessensentscheidung eines Auswahlgremiums von erfahrenen
Ärztinnen und Ärzten sowie Personen anderer Berufsgruppen. Attraktive Stipendien- und
Darlehensangebote sorgen dafür, dass ein Studium nicht an der Frage der Finanzierung
scheitert.
Hochschulzugangsberechtigung
Als formale Hochschulzugangsberechtigung benötigen Sie die Allgemeine Hochschulreife
oder eine vom Land Brandenburg als äquivalent anerkannte Leistung. Informationen, welche
Leistungen als äquivalent anerkannt werden, erhalten Sie bei der Zentralen Zeugnisanerkennungsstelle Staatliches Schulamt, Blechenstraße 1, 03046 Cottbus Telefon: 0355 4866521 oder-522. Beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit ca. 6 Wochen dauern kann. Ansonsten gilt § 9 BbgHG, Abs. 2 (1., 2., 5).
Praktikum
Ein sechsmonatiges Praktikum ist nachzuweisen. Das Praktikum darf in maximal sechs Teile
à 1 Monat geteilt werden.
Abgeschlossene Ausbildungen sowie Tätigkeiten zum Beispiel
• in der Altenpflege,
• in der Krankenpflege,
• in einem Behindertenheim,
• im Rettungsdienst,
• im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder
• Bundesfreiwilligendienstes
werden angerechnet.
Von den sechs Monaten
• müssen drei Monate als Krankenpflegedienst gemäß § 6 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) absolviert werden.
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• können die drei weiteren Monate sowohl in der Krankenpflege, in der ambulanten medizinischen Versorgung oder auch in einer sozialen oder Forschungseinrichtung sowie in weiteren
medizinnahen Berufsfeldern abgeleistet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen werden
Berufs- und Studienabschlüsse angerechnet.
Das Praktikum muss zum Bewerbungsschluss mindestens begonnen sein. Vor der Immatrikulation müssen sechs Monate abgeleistet sein.
Ausführliche Informationen zur Anerkennung und zu den Bestimmungen der ÄApprO finden
Sie in der Anlage, ab Seite 11.
BEWERBUNGSVERFAHREN
Elektronische und schriftliche Bewerbung
Ihre Bewerbung für einen Studiengang an der MHB erfolgt per E-Mail und zusätzlich auf postalischem Wege. Die Übersicht der einzureichenden Unterlagen erhalten Sie weiter unten.
Den Eingang der Bewerbungsunterlagen bestätigen wir Ihnen per E-Mail. Sobald wir Ihre
Unterlagen postalisch erhalten haben, werden diese formal geprüft und anschließend von
unseren Gutachtern gelesen und eingeschätzt. Etwa sechs Wochen nach Bewerbungsschluss erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung: Entweder werden Sie zu den Auswahlgesprächen eingeladen oder Sie erhalten einen ablehnenden Bescheid. Im Falle einer Einladung zum Auswahltag erhalten Sie eine kleine Aufgabenstellung, mit der Sie sich bis
zum Vorstellungsgespräch beschäftigen sollten.
Persönliche Vorstellung am Auswahltag
Hier lernen wir uns in Einzelgesprächen und Multiple Mini-Interviews (MMI) näher kennen.
Sie haben ihrerseits die Möglichkeit, Fragen zum Studiengang und zur Hochschule zu stellen. Bei den MUMI durchlaufen Sie mehrere Stationen mit unterschiedlichen Fragestellungen. Die Entscheidung zur Vergabe eines Studienplatzes ergibt sich aus dem Ranking der
insgesamt erreichten Punkte.
Nach Abschluss der Auswahltage erhalten Sie von uns eine Rückmeldung per E-Mail: Entweder wird Ihnen ein Studienplatz angeboten oder Sie erhalten einen ablehnenden Bescheid. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen im Falle einer Absage keine detaillierte Begründung geben können. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden Ihre Unterlagen aus Datenschutzgründen vernichtet.
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BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Für einen kompletten Bewerbungsvorgang sind die Unterlagen per E-Mail und in zweifacher Ausführung auf postalischem Wege einzureichen. (Es gilt das Datum des Poststempels)
E-Mail:
[email protected]
Postanschrift:
Medizinische Hochschule Brandenburg
Referat für Studienangelegenheiten
Fehrbelliner Str. 38
16816 Neuruppin
Für die elektronische Bewerbung gilt:
Fassen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einem PDF-Dokument zusammen und beschriften
Sie dieses wie folgt mit Name_Vorname_XXXX_XX_XX (Jahr_Monat_Tag) – Datum des EMail-Versandes. Falls Sie kein PDF-Dokument erstellen können, laden Sie sich bitte eine
entsprechende Software kostenlos herunter, z.B.: https://get.adobe.com/reader/?loc=de oder
http://sodapdf.de/ppc/free-pdf-creator.
Für die schriftlichen Bewerbungen gilt:
Bitte verzichten Sie auf Bewerbungsmappe, Deckblatt, Büro-, Heft-Klammern.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie Ihre Unterlagen OHNE PASSFOTO einreichen.
Benutzen Sie bitte für jede Ausführung einen so genannten Aktendulli oder Heftstreifen.
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Ihre Bewerbungsunterlagen erwarten wir in folgender Reihenfolge:
1. Anschreiben (enthält Vorname, Nachname; Anschrift, Telefonnummer, E-MailAdresse)
2. Bewerbungsschreiben
Wenn Sie Ihren persönlichen Werdegang und Ihre Motivation für ein Medizinstudium
an der MHB beschreiben, bitten wir Sie, auf folgende Aspekte einzugehen:
Die Medizinische Hochschule Brandenburg versteht sich als eine am Gemeinwohl
orientierte Universität mit einem in dieser Form einmaligen Gesellschafterkreis aus
Kommunen, Krankenhäusern und Diakonie. Vor dem Hintergrund unseres Gründungsimpulses und auf der Grundlage unserer Zielsetzung wollen wir eine Universität
sein und werden, die sich etwas zutraut, die in Lehre und Forschung mutig neue Wege geht, beherzt Neuland betritt und als Bildungspionier zur Lösung drängender gesellschaftlicher Fragen beiträgt, im Land Brandenburg und darüber hinaus. Und wir
wollen eine Universität sein und werden, die Raum gibt zur Entfaltung von Talent und
zur Weiterentwicklung von Persönlichkeit. Wieso passen Sie zu uns und welchen
Beitrag möchten Sie zur Etablierung der MHB in der Hochschullandschaft leisten?
3. Tabellarischer Lebenslauf,
4. Hochschulzugangsberechtigung oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses
(beglaubigte Kopie),
5. Weitere Zeugnisse, z.B. Berufsabschlüsse, Studienabschlüsse [Urkunde, Abschlussnoten], Lehrgänge (beglaubigte Kopie),
6. Nachweise über Praktika im Umfang von sechs Monaten bzw. die Bestätigung bisher
geleisteter Praktikumsanteile (Schülerpraktika ausgenommen),
7. eventuell Arbeitszeugnisse, Beurteilungen, Empfehlungen,
8. Einzahlungs-/Überweisungsbeleg über die Bearbeitungsgebühr (Kopie). Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,- EUR (bis 07.09.2015) bzw. 180,- Euro (ab 08.09. –
04.10.2015) überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:
MHB Campus GmbH
Sparkasse OPR
IBAN: DE86 1605 0202 1001 0201 85
BIC: WELADED1OPR
Verwendungszweck: BMM 2016, Name, Vorname
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitungsgebühr auch im Falle einer Ablehnung
nicht zurück erstattet werden kann. Wir wünschen Ihnen für Ihre Bewerbung viel Erfolg!
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TERMINE UND FRISTEN
Für die Bewerbung zum Sommersemester 2016 gelten für den Brandenburger Modellstudiengang Medizin folgende Fristen und Termine:
Deadline für die Einreichung der Unterlagen
07. September 2015 Bearbeitungsgebühr: 150 Euro*
05. Oktober 2015 Bearbeitungsgebühr: 180 Euro
Es gilt die schriftliche Einsendung als abgeschlossene Einreichung der Unterlagen (Datum
des Poststempels).
*Früheinreicher-Rabatt
Bis zum 16. November 2015 wird darüber entschieden, welche Bewerber/innen zum jeweiligen Auswahltag eingeladen werden.
Folgende Auswahltage sind am Campus Neuruppin vorgesehen:
27.11.15 (15:00-19:00 Uhr) od. 28.11.15 (09:00 - 13:00 bzw. 14:00 - 18:00 Uhr)
08.01.16 (15:00-19:00 Uhr) od. 09.01.16 (09:00 - 13:00 bzw. 14:00 - 18:00 Uhr)
22.01.16 (15:00-17:30 Uhr) od. 23.01.16 (09:00 - 13:00 bzw. 14:00 - 18:00 Uhr)
29.01.16 (15:00-19:00 Uhr) od. 30.01.16 (09:00 - 13:00 bzw. 14:00 - 18:00 Uhr)
Bitte halten Sie sich diese Termine zunächst frei. Für Unterbringung vor Ort wird gesorgt. Ab
03. Februar 2016 ergeht der Bescheid zur Einladung zum Studium an die Studierenden. Die
Immatrikulationsunterlagen sind bis zum 07. März 2016 einzureichen. Die Immatrikulation
findet voraussichtlich in der Zeit vom 06. - 08. April 2016, die Immatrikulationsfeier voraussichtlich am 8. April 2016 statt. Studienbeginn ist der 11. April 2016.
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STUDIENBEITRÄGE UND –FINANZIERUNG
Studienkosten
Die Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane ist eine staatlich anerkannte
Hochschule in kommunaler Trägerschaft und in privater Rechtsform. Da sie aktuell keine
staatlichen Zuschüsse erhält, muss sie alle anfallenden Kosten mit eigenen Mitteln bewältigen. Neben Freunden und Förderer werden auch die Studierenden an den Kosten ihres Studiums beteiligt.
Der Studienbeitrag in Höhe von 115.000 Euro kann durch die Schließung eines Darlehnsvertrags mit einer kooperierenden Klinik auf 35.000 Euro reduziert werden. Abgedeckt sind
dadurch alle Veranstaltungen des Studiengangs. Außerdem sind die Studierenden zur Nutzung der Lehrmittel sowie der gesamten Infrastruktur der Hochschule berechtigt.
Zudem werden bei der Immatrikulation bzw. zu Beginn jedes Semesters 166,30 Euro erhoben. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- Sozialbeitrag in Höhe von 60 Euro (Förderung studentischer Projekte, Sportförderung usw.)
- Semesterticket Berlin-Brandenburg von derzeit 106,30 Euro (gemäß VBBSemesterticketvertrag)
Wir empfehlen unseren Studierenden die Mitgliedschaft im Studentenwerk Potsdam, siehe
www.studentenwerk-potsdam.de.
Studienfinanzierung
Studierende der MHB haben die Möglichkeit, unter folgenden Zahlungsvarianten bedarfsund elternunabhängig zu wählen:
A) Vollständige Eigenfinanzierung
Die Studienbeiträge in Höhe von 11.500 Euro sind über eine Dauer von fünf Jahren jeweils
zu Semesterbeginn zu überweisen. Für das Sommersemester ist der Studienbeitrag bis zum
01. April, für das Wintersemester bis zum 01. Oktober zu entrichten an:
MHB Campus GmbH
Sparkasse OPR
IBAN: DE86 1605 0202 1001 0201 85
BIC: WELADED1OPR
Verwendungszweck: Matrikelnummer, Name, Vorname
Auf Antrag kann auch eine monatliche Zahlung vereinbart werden.
B) Darlehensvertrag mit einer Klinik in Brandenburg
Kostenbeteiligung der Kliniken
Im Sinne der Nachwuchsförderung haben sich Brandenburger Kliniken entschieden, Darlehen in Höhe von 80.000 Euro an eine Vielzahl von Studierenden zu vergeben. Das sind
8.000 Euro pro Studierendem und pro Semester. Mit diesem Stipendium ist eine vertragliche
Regelung zwischen dem Studierenden und dem Krankenhaus verbunden. Dieser Vertrag
sieht eine fünfjährige Tätigkeit des Absolventen in diesem Krankenhaus vor, gleichzeitig verpflichtet sich das Krankenhaus, die Absolvierung der kompletten Weiterbildung im jeweiligen
Fachgebiet zu ermöglichen. Sollte der Vertrag vorzeitig von Seiten des Absolventen aufgelöst werden, ist das Stipendium in voller Höhe bzw. in Höhe des Restbetrages und verzinst
zurückzuzahlen.
Bei der Wahl dieser Finanzierungsoption reduziert sich der Eigenanteil des Studierenden an
den Studienbeiträgen auf insgesamt 35.000 Euro für fünf Jahre. Je Semester sind in diesem
Fall für das Sommersemester bis zum 01. April und für das Wintersemester bis zum 01. Oktober Studienbeiträge in Höhe von 3.500 Euro zu entrichten. Neben dem Vorteil der deutliInformationen zur Bewerbung für den Brandenburger Modellstudiengang Medizin (BMM)
9
chen Reduzierung der Studienbeiträge genießt der Studierende auch den Vorteil, direkt im
Anschluss an sein Studium seine Weiterbildung zum Facharzt anschließen zu können und
damit auch einen ersten sicheren Arbeitsplatz zu haben.
C) Studienkredit/Bildungsdarlehen von Kreditinstituten/Banken
Die MHB vermittelt Studienkredite mit moderaten Zinsen. Für weitere Informationen werden
Sie gebeten, sich direkt an das Referat für Studienangelegenheiten zu wenden.
D) BAföG
BAföG wird bei so genannter finanzieller Bedürftigkeit gewährt. Eine Förderung ist in der Regel bis zum Alter von 30 Jahren möglich. Ausführlichere Informationen finden Sie unter
http://www.das-neue-bafoeg.de oder unter https://www.bafoegbrandenburg.de/BAfoeGOnline/BAfoeg/FormblattAuswahl.aspx.
Weitere Details und Fragen beantwortet die zuständige Stelle:
Studentenwerk Potsdam, Amt für Ausbildungsförderung, Postfach 01353, Besucheradresse:
Babelsberger Str. 2, 14473 Potsdam, Tel.: 0331 3706–0.
E) Individuell passende Stipendien
Die Plattform mystipendium.de unterstützt Studierende bei der Recherche nach geeigneten,
zum individuellen Lebenslauf passenden Stipendien. Um dies zu ermöglichen, wurden die
Bewerbungsvoraussetzungen jeder Förderung in einer Datenbank detailliert erfasst. Sie
müssen hier nur noch Ihr Profil anlegen. Anschließend erhalten Sie eine Liste mit Stipendien,
die auf Ihren Lebenslauf passen. Für jedes Stipendium werden zudem Ihre individuellen Erfolgsaussichten angegeben. Bislang sind rund 2000 Einträge erfasst, regelmäßig werden
weitere Angebote hinzugefügt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.mystipendium.de.
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Anlagen
Informationen zum Praktikum
Für das Studium im Brandenburger Modellstudiengang Medizin ist ein sechsmonatiges
Praktikum nachzuweisen.
Von den sechs Monaten müssen drei Monate als Krankenpflegedienst gemäß der Approbationsordnung für Ärzte (§ 6 ÄApprO) absolviert werden.
Weitere drei Monate können sowohl in der Krankenpflege als auch in einer sozialen Einrichtung, Forschungseinrichtung sowie in medizinnahen Berufsfeldern abgeleistet werden.
Das Praktikum darf in maximal sechs Teile à 1 Monat geteilt werden.
Das Praktikum muss zum Bewerbungsschluss wenigstens begonnen und vor der Immatrikulation abgeleistet sein.
1.
Informationen zum Krankenpflegedienst
Folgendes legt die Approbationsordnung für Ärzte fest:
§ 6 Krankenpflegedienst
(1) Der dreimonatige Krankenpflegedienst (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3) ist vor Beginn des Studiums […] in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand abzuleisten. Er hat den Zweck, den Studienanwärter oder
Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit
den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen.
Der Krankenpflegedienst kann in drei Abschnitten zu jeweils einem Monat abgeleistet
werden.
(2) Auf den Krankenpflegedienst sind anzurechnen:






eine krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen,
eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres nach
den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder
nach den Vorschriften des Jugendfreiwilligendienstegesetzes,
eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes nach
den Vorschriften des Bundesfreiwilligendienstgesetzes,
eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines Zivildienstes nach den Vorschriften des Zivildienstgesetzes,
eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger,
als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent, als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege
sowie eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von
mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.
(3) Ein im Ausland geleisteter Krankenpflegedienst kann angerechnet werden.
(4) Die Ableistung des Krankenpflegedienstes ist bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der
Ärztlichen Prüfung nachzuweisen. In den Fällen des Absatzes 1 erfolgt der Nachweis
durch eine Bescheinigung nach Anlage 5 zu dieser Verordnung.
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Nachfolgend haben wir für Sie weitere Erläuterungen zusammengestellt:
Zeitraum und Umfang
Der Krankenpflegedienst ist gemäß § 6 ÄApprO vor Beginn des Studiums (in der Regel nach
Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung) abzuleisten.
Es sind insgesamt drei Monate Pflegedienst nachzuweisen. Wochenenden und Feiertage
werden in die Berechnung des Zeitraumes mit einbezogen. Fehlzeiten sind gesondert auszuweisen und werden nicht berücksichtigt, sie sind entsprechend nachzuarbeiten. Für die
Berechnung der Frist gelten die Vorschriften der §§ 187 ff. BGB sinngemäß.
Der Krankenpflegedienst kann in drei Abschnitten zu jeweils einem Monat abgeleistet werden.
Arbeitszeiten und (evtl.) Vergütungen sind gesetzlich nicht geregelt, sie sind eigenverantwortlich zu vereinbaren.
Anerkannte Einrichtungen
Die Wahl der Einrichtung ist dem Studierenden überlassen.
Der Krankenpflegedienst ist in einem Krankenhaus auf einer bettenführenden Abteilung oder
einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand abzuleisten.
Unter dem Begriff „Krankenhaus“ ist eine Einrichtung zu verstehen, die





der Krankenbehandlung oder Geburtshilfe dient,
fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung steht,
über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und nach wissenschaftlich anerkannten Methoden
arbeitet,
mit Hilfe von jederzeit verfügbarem, ärztlichem Pflege-, Funktions- und medizinischtechnischem Personal darauf eingerichtet ist, vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu
verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten und
die Möglichkeit zur Unterbringung und Verpflegung von Kranken bietet.
In folgenden Bereichen bzw. Einrichtungen kann der Krankenpflegedienst nicht abgeleistet
werden:









Notaufnahme, Anästhesie, Operationssaal, Ambulanz oder Dialysestation eines
Krankenhauses,
Vorsorgeeinrichtung,
Einrichtung, bei der kosmetische Behandlungen im Vordergrund stehen,
Rehabilitationseinrichtung, bei der nicht die eigentliche Behandlungspflege, sondern
lediglich die Anschlussbehandlung angewandt wird,
Behindertenheim,
Mobiler Sozialer Hilfsdienst,
Arzt- oder Gemeinschaftspraxis,
Ambulantes Dialysezentrum,
Intensiv- und Wachstation.
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Anerkennung einer ausgeübten krankenpflegerischen Tätigkeit in einem Alten- und
Pflegeheim
Eine in einer Krankenstation eines Alten- und Pflegeheimes ausgeübte krankenpflegerische Tätigkeit wird als Krankenpflegedienst nur anerkannt, wenn
dort eine gesonderte Krankenstation mit mindestens zwanzig Betten eingerichtet ist,
diese unter ärztlicher Leitung bzw. unter Leitung einer examinierten Krankenschwester steht,
die üblichen Verrichtungen der Krankenpflege am Krankenbett geleistet wurden und
das vorgeschriebene Zeugnis auch Angaben über die Bettenzahl der Krankenstation
enthält.



Eine solche Tätigkeit wird bis zur Höchstdauer von einem Monat auf den vorgeschriebenen Krankenpflegedienst angerechnet.
Bescheinigung
Die Ableistung des Krankenpflegedienstes nach § 6 Abs. 1 ÄApprO ist durch eine Bescheinigung gemäß Anlage 5 zu § 6 Abs. 4 Satz 2 ÄApprO bzw. durch eine formlose Bestätigung
(mit Stempel und Unterschrift der Pflegedienstleitung) der Einrichtung, an der der Krankenpflegedienst absolviert wurde, nachzuweisen.
Dieser Nachweis ist zur Immatrikulation vorzulegen.
Ableistung im Ausland
Ein im Ausland abgeleisteter Krankenpflegedienst kann angerechnet werden (§ 6 Abs. 3
ÄApprO). Er kann an jedem staatlich anerkannten Krankenhaus oder Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand im Ausland absolviert werden unter der Voraussetzung, dass der Pflegedienst auf einer Bettenstation abgeleistet wird. Ebenso wird
eine im Ausland erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent, sowie eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Krankenpflegehilfe
oder Altenpflegehilfe angerechnet.
Der Nachweis der Ableistung des Krankenpflegedienstes ist in diesen Fällen durch eine Bescheinigung - die inhaltlich der Anlage 5 der ÄApprO entspricht - in der jeweiligen Landessprache und in Übersetzung zu führen. Aus der Bescheinigung muss deutlich ersichtlich
sein, um welche Einrichtung es sich handelt.
2.
Informationen zu den drei weiteren Praktikumsmonaten (MHB-Praktikum)
Die weiteren Praktikumsmonate können Sie in den folgenden Bereichen absolvieren:







Kranken- und Altenpflege
ambulante medizinische Versorgung
Forschungseinrichtungen, zum Beispiel in Universitäten und Instituten sowie medizinnahe Forschung der Industrie
soziale und psychologische Beratungsstellen
Einrichtungen für Behinderte
Rettungsdienst
Geburtshilfe
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Anerkennung von Ausbildungen und Tätigkeiten
Für die weiteren Praktikumsmonate erkennen wir an:
Tätigkeiten
 Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Gesundheitsbereich
 Bundesfreiwilligendienst im Gesundheitsbereich
 Sanitätsdienst der Bundeswehr
(abgeschlossene) Ausbildungen
 Gesundheits- und Krankenpfleger/in
 Altenpfleger/in
 Arzthelfer/in und Zahnarzthelfer/in
 Rettungssanitäter/in, Rettungsassistent/in, Notfallsanitäter/in
 Physiotherapeut/in
 Diätassistent/in
 medizinisch-technischer Assistent/in (Funktionsdiagnostik, Laborassistent/in, Radiologieassistent/in)
 operationstechnischer Assistent/in
 Medizinnahe Berufe, sofern im stationären Bereich absolviert: Ergotherapeut/in, Logopäde/in
Studienabschlüsse aus den folgenden Bereichen
 Sozialarbeit
 Pflege/Pflegewissenschaft/Pflegemanagement
 Pädagogik/Erziehungswissenschaften
 Gesundheitswissenschaft/Public Health
Bescheinigung
Die Bescheinigung für die weiteren Praktikumsmonate muss enthalten: Name und Geburtsdatum des Praktikanten, Name der Einrichtung, Art der Einrichtung, Tätigkeiten des Praktikanten, Zeitraum des Praktikums.
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