dein körper. deine 30 minuten. dein leben.

DEIN KÖRPER.
DEINE 30 MINUTEN.
DEIN LEBEN.
Kursinformationen:
> effektives Ganzkörperfitnesstraining
> mehr Kraft, Stabilität und Ausdauer
> Training in Kleingruppen mit max. 10 Personen
Preise:
> Mitgliedschaft
> € 35,- pro Monat
Ort:
> KSV Siemens Sportanlage - Multifunktionsraum
> Heinrich v. Buolgasse 3
> 1210 WIEN
Kontakt und weitere Informationen:
> Richard Galovsky
> Telefon: +43 699 / 194 74 968
> Email: [email protected]
> Internet: http://www.fitsportclub.at
Was ist das FIT Training?
Das FIT – Training ist ein effektives Ganzkörperfitnesstraining in nur 30 Minuten. Du verbesserst in kürzester Zeit Deine Fitness
und erreichst mehr Kraft, Stabilität und Ausdauer. Trainiert wird in Kleingruppen mit maximal 10 Personen.
Wofür steht FIT?
Funktionell
> der Körper wird als miteinander verbundenes System ganzheitlich trainiert
> es werden Muskelgruppen und Muskelketten mehrdimensional in verschiedenen Bewegungsabläufen trainiert
> kein isoliertes Training einzelner Muskeln an eindimensionalen Geräten
> dadurch entstehende neuromuskuläre Anpassungseffekte bringen mehr Kraft, eine verbesserte Koordination,
höhere Beweglichkeit, bessere Ausdauer sowie die Ökonomisierung von Bewegungsabläufen
> durch ganzheitliches Training wird das Herz-Kreislaufsystem weitaus stärker gefordert und der resultierende
Kalorienverbrauch ist somit deutlich höher als bei Krafttraining an Geräten
> beim funktionellen Training können sowohl Alltagsbewegungen als auch sportartspezifische Bewegungen
trainiert werden
Innovativ
> Training nach neuesten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen
> maximale Effizienz und Effektivität durch funktionelles Training an innovativen Geräten
Training
> individuelle, professionelle Betreuung bei jeder Trainingseinheit
> Kleingruppen garantieren ein intensives Training, gruppendynamische Motivation und viel Spaß
> die Trainingszeit wird zu 100% effektiv genutzt!
Was ist funktionelles Training?
Funktionelles Training (functional training) dient der Optimierung der Leistungsfähigkeit in den Bereichen Kraft,
Schnelligkeit, Ausdauer, Koordination und Beweglichkeit.
Freies, dreidimensionales Training schafft es den Körper perfekt auf unterschiedliche Bewegungsanforderungen
vorzubereiten und dient der Prophylaxe von Sport- und Alltagsverletzungen. Die körperliche Fitness verbessert sich in
kürzester Zeit und auch ein paar Kilos sind durch das ganzheitliche Training schnell abgenommen.
Während Fitness-Center durch isoliertes Training auf das Training einzelner Muskelgruppen abzielen, kann durch
funktionelles Training das Zusammenspiel der Muskulatur verbessert werden, um mehr natürliche Kraft und Stabilität
aufzubauen. Funktionelles Training orientiert sich an natürlichen Bewegungsabläufen des Körpers und möchte den
Körper effizient und effektiv in seiner Gesamtheit trainieren.
Warum reichen 30 Minuten Training?
Nachdem funktionelles Training immer mehrere Muskelketten gleichzeitig anspricht, kann man in kürzerer Zeit somit
auch mehrere Muskelgruppen trainieren, sodass 30 Minuten ganzheitliches Training effizienter sind als ein isoliertes Training
an eindimensionalen Geräten.
Die 30 Minuten Trainingseinheiten stellen ein intensives Kraft- und Ausdauertraining dar. Während der Trainingseinheiten
wechseln sich intensive Übungen und Übungen mit moderater Intensität ab.
Ein solches Intervalltraining schafft es gegenüber reinem Ausdauertraining eine signifikante Steigerung der maximalen
Sauerstoffaufnahmefähigkeit zu erzielen. Gleichzeitig lässt sich durch gezieltes Intervalltraining auch die Grundlagenausdauer
deutlich steigern, während sich beispielsweise durch reines Ausdauertraining die maximale Sauerstoffaufnahmefähigkeit
langfristig reduziert. Das Intervalltraining schafft es somit sowohl die maximale Sauerstoffaufnahmefähigkeit bei intensiven
Belastungen, als auch die Grundlagenausdauer für lange ausdauernde Belastungen zu verbessern.
Des weiteren steigt bei intensiven Belastungen die Ermüdung der Muskulatur sehr schnell an. Das bedeutet, der Körper
muss für einen kurzen Zeitraum ein großes Maß an Energie zur Verfügung stellen. So entsteht der sogenannte Nachbrenneffekt.
Dieser bezeichnet die Zeit nach intensiven Belastungen, in der der Stoffwechsel wieder in den Normalzustand gelangt.
Herzfrequenz und Muskelaktivität müssen wieder reguliert werden. Innerhalb dieser Zeit ist der Kalorienverbrauch deutlich
erhöht und die Fettreserven werden verstärkt angegriffen. Der Zeitraum kann sich bis zu 48 Stunden erstrecken. Wie Studien
belegen, fällt der Nachbrenneffekt bei gewöhnlichem Ausdauertraining wie beispielsweise Joggen sehr gering bis gar nicht
aus. Daher ist vor allem die Intensität und weniger die Dauer des Trainings entscheidend für den Trainingserfolg.
Anmeldung zum FIT-Training
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Vor- und Nachname
Geburtsdatum
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Straße
PLZ / Ort
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TelefonnummerE-Mail Adresse
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Beginn: ........................Zahlung: € ………………………/ Monat
Die Mindestvertragsdauer und der Verrechnungszeitraum betragen 6 Monate und somit 6 monatliche Zahlungen in
gleichen Raten.
Einziehungsermächtigung
Creditor ID: AT 90ZZZ00000046525 …………………………………………….................................
Mandatsreferenz (wird vom Zahlungsempfänger ausgefüllt)
Hiermit ermächtige ich den FIT Sportclub widerruflich die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines
Kontos mittels Einziehungsermächtigungsverfahren einzuziehen. Damit ist auch meine kontoführende Bank ermächtigt, die
Lastschrift einzulösen, wobei für diese keinerlei Verpflichtung zur Einlösung besteht insbesondere dann wenn mein Konto die
erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich habe das Recht, innerhalb von 8 Wochen ab Abbuchungsauftrag ohne Angaben von
Gründen die Rückbuchung bei meiner Bank zu veranlassen.
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Name des Kontoinhabers / der Kontoinhaberin
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Anschrift (Adresse, Postleitzahl, Land)
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IBAN
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BIC
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DatumUnterschrift des Kontoinhabers / der Kontoinhaberin
AGBs FIT Sportclub
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Der Vertragspartner oder dessen Erziehungsberechtigte bestätigen, dass zurzeit keine gesundheitlichen Probleme vorliegen, die der Teilnahme entgegenstehen.
Grundsätzlich ist den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten.
Die Erstlaufzeit und Mindestvertragsdauer betragen 6 Monate.
Der FIT Sportclub behält sich das Recht vor, Kurszeiten jederzeit ersatzlos zu streichen. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Vergütung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.
Der Standort kann bei Bedarf jederzeit verlegt werden.
Bei Krankheit/Sportunfähigkeit (auch Schwangerschaft) von mindestens einem Monat und Vorlage eines ärztlichen Attestes verlängert sich die Mitgliedschaft, für den Zeitraum der bescheinigten Krankheit/Sportunfähigkeit. Das Attest muss grundsätzlich spätestens eine Woche nach Beginn der Erkrankung/Sportunfähigkeit im Original dem FIT Sportclub vorgelegt werden. Aus diesem muss die voraussichtliche Dauer der Krankheit/Sportunfähigkeit hervorgehen. Für den Zeitraum der Krankheit/Sportunfähigkeit fallen keinerlei Mitgliedschaftsgebühren an.
Wir haften nicht für Gesundheitsschäden, die Mitglieder auf Grund der Teilnahme an den angebotenen Kursen erleiden und für selbst verschuldete Unfälle.
Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände insbesondere Wertgegenstände und Geld übernehmen wir keine Haftung. Im Übrigen ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Die Mitgliedschaft ist spätestens zwei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit schriftlich beim FIT Sportclub zu kündigen. Geschieht dies nicht, so verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um 6 Monate und ist dann immer 8 Wochen vor Ablauf der Verlängerung schriftlich per Einschreiben kündbar. Die Zahlungskonditionen für die gewählte Vertrags
dauer bleiben gültig. Dem FIT Sportclub steht das gleiche Kündigungsrecht zu.
Der Monatsbeitrag wird am ersten Werktag jedes Monats vom angegebenen Konto abgebucht. Bei Erstabschluss erfolgt die Buchung 10 Tage nach Vertragsabschluss. Der Kontoinhaber ermächtigt mit seiner Unterschrift, den Mitgliedsvertrag vom angegebenen Konto einzuziehen. Im Falle einer Rücklastschrift bei der Abbuchung eines vom FIT Sportclub eingezogenen Beitrags gehen die anfallenden Bankgebühren und eine Verwaltungskostenpauscha
le von 5,- Euro zu Lasten des Mitglieds. Diese sowie der ausstehende Monatsbeitrag sind sofort fällig und zahlbar. Gerät das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen trotz Mahnung in Verzug, wird der komplette Beitrag bis zum nächst
möglichen Kündigungstermin zuzüglich aller angefallenen Gebühren – plus 5,- Euro Mahngebühren – sofort zur Zahlung fällig. Auch für diesen Fall hat der FIT Sportclub die Möglichkeit, die Mitgliedschaft zu kündigen.
Bei ausbleibender Zahlung wird das Mitglied gesperrt. Die Wiederaufnahme des Trainings ist erst wieder nach Begleichung aller Außenstände möglich.
Sofern das Mitglied seinen Wohnsitz während der Mitgliedschaft an einen mindestens 30 km vom FIT Sportclub entfernt gelegenen Ort verlegt, hat das Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft vorzeitig unter der Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung bedarf eines Nachweises durch das Einwohner
meldeamt des neuen Wohnortes. Die Frist beginnt mit Eingang des Nachweises durch das Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes.
Ist ein Mitglied bei Abschluss des Mitgliedsvertrages minderjährig, ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. In diesem Fall übernimmt der Erziehungsberechtigte zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen die gesamtschuldnerische Haftung für alle aus dem genehmigten Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten. Diese Haftung bleibt für die gesamte Laufzeit des Vertrages bestehen.
Jedes Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass alle das Mitglied betreffende Daten aus der Geschäftsverbin
dung EDV-unterstützt verarbeitet werden und zu werblichen Zwecken (Telefonie, Aussendungen, E-Mail, Newsletter, usw.) vom FIT Sportclub verwendet werden.
Weiters erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, aufgenommenes Bildmaterial (Fotos, Videos) zu Promotions
zwecken freizugeben.
Gerichtsstand ist Wien.
FIT Sportclub behält sich vor, den Mitgliedsvertrag und somit auch den monatlichen Mitgliedsbeitrag einvernehmlich mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Das Mitglied erhält hierzu ein Angebot zur einvernehmlichen Vertragsände
rung mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der geplanten Änderung. Gleichzeitig informiert FIT Sportclub das Mitglied über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der geplanten Änderungen. Das Angebot gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderungen schriftlich widerspricht. FIT Sportclub wird das Mitglied in diesem Angebot über diese Widerspruchsfrist sowie über die Bedeutung seines Verhaltens informieren. Im Fall eines Widerspruchs ist FIT Sportclub berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der Schriftform und gelten ansonsten als nicht getroffen.