GLOSSAR DER RECHNUNGEN ENEL SERVIZIO ELETTRICO EINLEITUNG Dieses kleine Glossar richtet sich an Endverbraucher für Strom (Niederspannung), um ihnen einige Begriffe der Rechnung auf einfache Weise näher zu erläutern. Aufgrund des Beschlusses 501/2014 der Regulierungsbehörde unterscheidet man zwischen Übersichtsrechnung und Rechnungsdetails. Die Übersichtsrechnung ist ein für steuerliche Zwecke gültiges Dokument, das regelmäßig an den Endkunden geschickt wird. Darin werden der Verbrauch des Kunden, die verrechneten Beträge, die Zahlungsbedingungen sowie andere wichtige Informationen für den Energieliefervertrag angeführt. In den Rechnungsdetails werden die einzelnen Einheitstarife und entsprechenden Mengen in Bezug auf die Einheitstarife angegeben. Die Beträge werden unterteilt in Fixgebühr, Leistungsgebühr und Energiegebühr. Die Posten werden nach der Reihenfolge in der Rechnung beschrieben. ÜBERSICHTSRECHNUNG Pflichtangaben1 KUNDENDATEN DATEN ZUR BESTIMMUNG DER ABNAHMESTELLE Vorhandener Posten in der Rechnung Daten zur Bestimmung des Kunden (Name, Firma, MWSt.-Nummer/ Steuernummer, Rechnungsadresse usw.) Es handelt sich um die für die Rechnungsstellung notwendigen Daten von natürlichen oder juristischen Personen. Die Rechnungsadresse ist die vom Endkunden angegebene Adresse, an die die Rechnung geschickt wird. Sie muss nicht unbedingt mit der Lieferadresse übereinstimmen, d. h. dem Ort der Abnahmestelle (siehe die Erklärung zur POD-Kennung). Lieferort Ort, an dem der Strom geliefert wird. POD-Kennung Kennung aus Buchstaben und Zahlen (14-15 Zeichen, Anfang stets mit „IT“), die eindeutig die physische Stelle kennzeichnet, an der der Strom vom Verkäufer an den Endkunden übergeben wird. Die Kennung ändert sich nicht, wenn man Verkäufer wechselt. Geschützter Grundversorgungsdienst Vertrag im Rahmen des geschützten Grundversorgungsdiensts, dessen Bedingungen von der Regulierungsbehörde für Strom, Gas und das Wasserssystem (in der Folge „Regulierungsbehörde“) festgelegt werden. Haushaltskunden und kleinere Unternehmen (KMU)2 beziehen Energie zu den Bedingungen des geschützten Grundversorgungsdienstes, wenn sie nie Verkäufer gewechselt oder mit diesem keinen Vertrag des freien Marktes abgeschlossen haben bzw. wenn sie diese Bedingungen nach Abschluss eines Vertrags mit demselben oder einem anderen Verkäufer des freien Marktes nicht erneut gewählt haben. Die Bedingungen des geschützten Grundversorgungsdienstes gelten auch für Haushaltskunden und KMUs, denen kein Verkäufer zur Verfügung steht. Freier Markt Markt, in dem die Kunden frei entscheiden können, von welchem Verkäufer und zu welchen Bedingungen sie Strom beziehen wollen. Im freien Markt werden die Geschäftsbedingungen und Vertragsbedingungen der Lieferung direkt zwischen den Parteien und nicht von der Regulierungsbehörde festgelegt. Jahresverbrauch Energieverbrauch in einem Zeitraum von 12 Monaten aufgrund der über den Verbrauch des Kunden vorhandenen Informationen. Sind diese Daten nicht verfügbar, erfolgt eine Schätzung. Bei neuen Lieferverträgen, die seit weniger als 12 Monate bestehen, muss der Verkäufer in der Rechnung anführen, dass der Stromverbrauch aufgrund der Erfassung oder einer Schätzung bei Lieferbeginn aufgrund der verfügbaren Daten ermittelt wurde. Dieser wird als „Verbrauch seit Lieferbeginn“ bezeichnet. Bei einer Vertragslaufzeit von über 12 Monaten sind in der Regel die Verbrauchsdaten verfügbar. Für den Bereich Strom wird der Jahresverbrauch auch nach Zeitzonen unterteilt (siehe die Erklärung zu den Zeitzonen). Kontakt des Verkäufers Kontaktdaten (Postadresse, E-Mail, Fax, Telefon) für die Kontaktaufnahme mit dem Stromverkäufer, um Informationen anzufordern oder Beschwerden einzureichen. WIRTSCHAFTLICHE MERKMALE DER LIEFERUNG Kontakt des Stromverteilers 1 Beschreibung Kontaktdaten (Postadresse, E-Mail, Fax, Telefon) für die Meldung von Stromausfällen oder Störungen. Sie beziehen sich auf die Stromverteiler, die für die Behebung der Störung verantwortlich sind. Gemäß Art. 5 Anhang A des Beschlusses 501/2014/R/com. (KMU) sind Betriebe bis 50 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz bis 10 Mio. Euro mit Niederspannungslieferung (BT). 2 Kleinunternehmen 1 Glossar ÜBERSICHTSRECHNUNG Pflichtangaben1 WIRTSCHAFTLICHE MERKMALE DER LIEFERUNG 2 Glossar Vorhandener Posten in der Rechnung Beschreibung Informationen über Auszahlung des Sozialbonus Für Personen, die Anrecht auf den Sozialbonus haben, muss der Verkäufer in jeder Rechnung, auf die der Sozialbonus zur Gänze oder anteilsmäßig angewendet werden kann, die Information anführen, dass auf die Lieferung der Ausgleich der Spesen anwendbar ist; ebenso ist anzugeben, in welchem Monat und Jahr der Kunde den Antrag auf Erneuerung stellen muss (siehe die Erklärung zum Sozialbonus). Zahlungsarten Auf der Rechnung sind die vertraglich festgelegten Zahlungsarten angeführt. Für Lieferungen im Rahmen des geschützten Grundversorgungsdiensts muss mindestens eine kostenlose Zahlungsart für die Stromrechnung verfügbar sein. Bezeichnung des Vertrags des freien Marktes Name des wirtschaftlichen Angebots im Zusammenhang mit dem Vertrag, den der Kunde auf dem freien Markt unterzeichnet. ÜBERSICHTSRECHNUNG Pflichtangaben1 DATEN DER ABLESUNGEN UND DES VERBRAUCHS 3 Glossar Vorhandener Posten in der Rechnung Beschreibung Erfasste Ablesungen Tatsächliche Ablesung aufgrund des Werts, der auf dem Display des Zählers an einem bestimmten Datum (in der Regel der letzte Tag eines Monats) angezeigt wird. Der Stromverteiler nimmt die Ablesung vor (meistens automatisch per Fernwartung, ohne dass eine Person die Lesung vor Ort vornimmt) und teilt sie dem Verkäufer mit. Selbstablesung Wert, der an einem bestimmten Datum auf dem Display des Stromzählers erscheint, der direkt vom Endkunden erfasst und dem Verkäufer mitgeteilt wird, falls dieser diese Möglichkeit vorgesehen hat. Geschätzte Ablesung Liegt keine Ablesung oder Selbstablesung vor, kann für einen bestimmten Zeitraum der Verbrauch geschätzt werden; es gilt also ein Wert, der an einem bestimmten Tag auf dem Display des Zählers der Wahrscheinlichkeit nach erscheinen würde. Erfasster Verbrauch Verbrauchte Kilowattstunden (kWh) zwischen zwei erfassten Ablesungen bzw. Selbstablesungen, gegeben durch die Differenz zwischen dem auf dem Display angezeigten Wert der letzten erfassten Ablesung bzw. Selbstablesung und dem Wert zum Zeitpunkt der vorhergehenden Ablesung bzw. Selbstablesung. Geschätzter Verbrauch Verbrauch, der dann berücksichtigt wird, wenn keine erfassten Ablesungen bzw. Selbstablesungen vorliegen, und der in der Rechnung als geschätzter Wert gekennzeichnet ist. Die Schätzung erfolgt aufgrund der historischen Verbrauchsdaten des Kunden, über die der Verkäufer verfügt. Verrechneter Verbrauch Mit der Rechnung abgegoltene Kilowattstunden (kWh) im Verrechnungszeitraum. Der erfasste Verbrauch muss nicht immer genau dem verrechneten Verbrauch entsprechen, z. B. wenn dem Verbrauch auch ein geschätzter Verbrauch hinzugezählt wird. Ablesungen/Verbrauch nach Zeitzonen Die Details der Ablesungen und des Verbrauchs beziehen sich auf diverse Zeitzonen (siehe die Erklärung zu den Zeitzonen). Blindenergie Zusätzliche Energie, die beim Betrieb von Elektrogeräten auftritt aber keine Nutzenergie entfaltet und die den Netzverlust erhöht. Ab einem bestimmten Wert wird sie in der Rechnung getrennt angeführt, da sie lokal durch anlagentechnische Vorkehrungen (z. B. mit Anlagen zur Blindleistungskompensation) beschränkt oder aufgehoben werden kann. Blindenergie wird in kVarh gemessen. Neuberechnung Weist darauf hin, dass in der Rechnung bereits verrechnete Verbrauchsmengen oder Gebühren neu berechnet werden. Neuberechnungen sind in folgenden Fällen notwendig: - wenn tatsächliche Ablesungen und Verbrauchsmengen vorliegen, nachdem die vorhergehenden Rechnungen aufgrund von geschätzten Ablesungen und Verbrauchsmengen ausgestellt wurden; - bei Richtigstellung des Verbrauchs z. B. infolge von falschen Verbrauchswerten aufgrund von Störungen des Zählers oder von Fehlern bei der Mitteilung der Daten an den Stromverteiler; - bei rückwirkenden Tarifänderungen z. B. infolge von Verwaltungsgerichtsbeschlüssen u. ä.. Eine Neuberechnung kann ein Guthaben oder einen Schuldbetrag für den Kunden zur Folge haben (siehe auch den nächsten Eintrag über Neuberechnungen in der Übersicht der verrechneten Beträge). ÜBERSICHTSRECHNUNG Pflichtangaben1 ÜBERSICHT DER VERRECHNETEN BETRÄGE 4 Glossar Vorhandener Posten in der Rechnung Beschreibung Spesen für Energie Sie beinhalten die Beträge für verschiedene Tätigkeiten des Verkäufers, die für die Stromlieferung an den Endkunden notwendig sind. Das sind zum Beispiel im elektrischen Bereich die Posten für Energiekauf, für Energiebilanzierung (Gewährleistung des Ausgleichs zwischen Angebot und Bedarf von Strom), oder Spesen für den Einzelhandel (in Zusammenhang mit der Kundenverwaltung) sowie verrechnete Beträge im Zusammenhang mit Anteilen der Angleichungsmethoden der Beschaffungskosten . Für Kunden im Rahmen des geschützten Grundversorgungsdienstes, die die Zahlung per Abbuchungsauftrag begleichen und die Rechnung in digitaler Form erhalten, enthält der Posten auch den Rabatt für diese Rechnungsart (siehe auch den Abschnitt über Rechnungsdetails). Spesen für Transport und Verwaltung des Stromzählers Sie beinhalten die Beträge fürTätigkeiten, die notwendig sind, damit der Verkäufer (auf dem freien Markt oder im Rahmen des geschützten Grundversorgungsdienstes) den vom Kunden bezogenen Strom an diesen liefern kann. Im Einzelnen sind das Beträge für Leistungen für Übertragung/Transport, Verteilung und Messung (d. h. Ablesungen des Zählers und Übermittlung der Verbrauchsdaten). Dieser Posten enthält auch verrechnete Beträge im Zusammenhang mit Förderungsanteilen, der Erhöhung der Servicequalität und den Angleichungsmethoden der vorgenannten Leistungen (siehe auch den Abschnitt über Rechnungsdetails). Spesen für Systemkosten Dieser Posten enthält verrechnete Beträge im Zusammenhang mit Entgelten für die Deckung von Kosten für Tätigkeiten, die allgemein das Stromsystem betreffen und die von allen Endkunden des Stromsystems entrichtet werden (siehe auch den Abschnitt über Rechnungsdetails). Neuberechnungen Der Posten (samt Guthaben und Schuldbeträge des Kunden) scheint in folgenden Fällen in der Rechnung auf: i. bei Richtigstellung des Verbrauchs z. B. infolge von falschen Verbrauchswerten aufgrund von Störungen des Zählers oder von Fehlern bei der Mitteilung der Daten an den Stromverteiler oder ii. bei rückwirkenden Tarifänderungen z. B. infolge von Verwaltungsgerichtsbeschlüssen u. ä. (siehe die Erklärung zur Neuberechnung und zu den Daten der Ablesungen und des Verbrauchs). Sonstige Posten Hier werden etwaige Guthaben und Schuldbeträge des Endkunden für andere Spesen als die Spesen für Energie, die Spesen für Transport und Verwaltung des Stromzählers und die Spesen für allgemeine Lasten zusammengefasst. Zum Beispiel sind im Posten Sonstige Spesen enthalten: Verzugszinsen, Gutschrift oder Schuldbetrag der Kaution, automatische Entschädigungen, Anschlussgebühren, Entgelt CMOR (siehe die Erklärung zum Entgelt CMOR). Je nach Art wird auf diese Beträge die Mehrwertsteuer (MWSt.) angewandt. Sozialbonus Dieser Posten enthält Beträge, die dem Kunden im Rahmen des Sozialbonus gutgeschrieben werden. Diese Maßnahme wurde durch den Staat eingeführt und wird von der Regulierungsbehörde in Zusammenarbeit mit den Gemeinden umgesetzt, um die Ausgaben für Strom bei einkommensschwachen Familien zu begrenzen. Der Sozialbonus gilt auch bei physischer Benachteiligung, d. h. bei schweren Krankheiten, die den Betrieb von lebenserhaltenden medizinischen Geräten erfordern. Summe Steuern und MwSt. Dieser Posten enthält die Beträge für Verbrauchssteuern und Mehrwertsteuer (MwSt.). In der Rechnung scheinen neben dem Gesamtbetrag für Verbrauchs- und andere Steuern die Details folgender Angaben auf: - für Verbrauchssteuern die kWh-Menge, auf die die einzelnen Steuersätze angewendet werden - für die MwSt. die Bemessungsgrundlage(n) und die angewendeten Steuersätze. ÜBERSICHTSRECHNUNG Pflichtangaben1 Vorhandener Posten in der Rechnung Durchschnittliche Einheitskosten der Rechnung Der Betrag errechnet sich auf der Grundlage des Verhältnisses zwischen dem gesamten geschuldeten Betrag und den verrechneten kWh, zuzüglich der unter den Anderen Posten angeführten Beträge. Mit diesen Informationen haben Kunden einen allgemeinen Vergleichswert für die durchschnittlichen Einheitskosten der Stromlieferung. Wichtig: Die durchschnittlichen Einheitskosten entsprechen nicht dem tatsächlichen kwh-Tarif, da hier auch Fixbeträge, ausgedrückt in Euro/Kunde/Monat (oder Euro/POD/Monat) oder Euro/kW/Monat, und je nach Verbrauch gestaffelte Beträge, die vom Energieverbrauch abhängig sind, sowie Beträge für Neuberechnungen enthalten sind (siehe auch die Einträge über Fixgebühren, Staffelungen und Neuberechnungen). Durchschnittliche Einheitskosten der Kosten für Energie Der Betrag errechnet sich auf der Grundlage des Verhältnisses zwischen dem gesamten geschuldeten Betrag für den Posten Kosten für Energie und den verrechneten kWh. Mit diesen Informationen haben Kunden einen allgemeinen Vergleichswert für die durchschnittlichen Einheitskosten der verschiedenen Tätigkeiten des Verkäufers für die Energielieferung. Wichtig: Die durchschnittlichen Einheitskosten entsprechen nicht dem tatsächlichen kwh-Tarif, da hier auch Fixbeträge, ausgedrückt in Euro/Kunde/Monat (oder Euro/POD/Monat) und je nach Verbrauch gestaffelte Beträge, die vom Energieverbrauch abhängig sind, sowie Beträge für Neuberechnungen enthalten sind (siehe auch die Einträge über Fixgebühren und Staffelungen). Datum der Freischaltung der Stromlieferung Datum, ab dem die Stromlieferung zu den vertraglichen Bedingungen erfolgt. In der Regel ist das nicht das Datum der Vertragsunterzeichnung sondern des Beginns der Stromlieferung oder des Verkäuferwechsels. Es kann sich auch auf das Datum der Nachfolge, Überschreibung des Vertrags oder Erneuerung des Vertrags beziehen. Diese Informationen scheinen in der ersten Rechnung des eigenen Verkäufers oder in der auf, für die die neuen Vertragsbedingungen gelten. Versorgungsspannung Kunden haben im Rahmen des geschützten Grundversorgungsdienstes einen Anschluss an das Niederspannungsnetz bei einer Nennversorgungsspannung von 220 Volt (einphasig) bzw. 380 Volt (dreiphasig). In den meisten Fällen beträgt die Spannung von Haushaltlieferungen 220 Volt. DURCHSCHNITTLICHE EINHEITSKOSTEN DATEN ÜBER WEITERE VERTRAGSMERKMALE 5 Glossar Beschreibung RECHNUNGSDETAILS In den Rechnungsdetails werden die einzelnen Einheitstarife und entsprechenden Mengen in Bezug auf die Einheitstarife angegeben. Die Beträge werden unterteilt in Fixgebühr, Leistungsgebühr und Energiegebühr. Die Rechnungsdetails im Einzelnen INFORMATIONEN FÜR WERTBERECHNUNG DER ENTGELTE 6 Glossar Vorhandener Posten in der Rechnung Beschreibung Zeitzonen Zeitzonen sind verschiedene Energietarife zugeordnet. Stromzähler erfassen den Verbrauch des Kunden sowie den Zeitraum, in dem er getätigt wurde. Gemäß Regulierungsbehörde sind folgende Zeitzonen vorgesehen: Zeitzone F1: Von Montag bis Freitag: von 08:00 bis 19:00 Uhr, ausgenommen nationale Feiertage. Zeitzone F2: Von Montag bis Freitag: von 07:00 bis 08:00 Uhr und von 19:00 bis 23:00 Uhr, ausgenommen nationale Feiertage. Samstags: von 07:00 bis 23:00 Uhr, ausgenommen nationale Feiertage. Zeitzone F3: Von Montag bis Samstag: von 00:00 bis 07:00 Uhr und von 23:00 bis 24:00 Uhr. Sonn- und Feiertage: rund um die Uhr. Für Haushaltskunden im Rahmen des geschützten Grundversorgungsdienstes gelten die Zeitzone F1, wie oben angeführt, sowie die Zeitzone F23 (Summe von F2 und F3), d. h.: Zeitzone F23: Werktags von 19:00 bis 08:00 Uhr, samstags, sonntags und an Feiertagen. Diese Zeitzone umfasst also alle Stunden der beiden Zeitzonen F2 und F3. Einheitspreise Tarife, die vom Kunden pro kWh verbrauchter Energie pro kW Leistung oder pro Zeiteinheit (Tage, Monat, Jahr) entrichtet werden. Energiegebühr Enthält alle Beträge im Verhältnis zum Stromverbrauch, ausgedrückt in Euro/kWh. Fixgebühr Umfasst alle verbrauchsunabhängigen Beträge. In der Regel werden sie mit der Einheit €/Kunde/ Monat (oder Euro/POD/Monat) verrechnet. Leistungsgebühr Von der Vertragsleistung abhängiger Betrag. Die Abrechnung erfolgt nach Euro/kW/Monat. Beispiel: Bei 3 kW Vertragsleistung und einem Einheitspreis von 0,5500 €/kW/Monat ergeben sich mtl. 3x0,5500=1,65 €. Staffelung Manche Kosten sind verbrauchsabhängig. Im Strombereich erfolgt die Berechnung nach gestaffelten Tarifen aufgrund des durchschnittlichen täglichen Verbrauchs des Kunden, d. h. einige Gebühren sind verbrauchsabhängig. Dabei werden Mindest- und Höchstwerte angegeben (z. B. 0-1800 kWh; 1801-2640 kWh usw.). Beispiel: Bei einem durchschnittlichen täglichen Verbrauch von 8 kWh und somit einem durchschnittlichen jährlichen Verbrauch von 8 x 365 = 2920 kWh werden die ersten 3 gestaffelten Tarife angewandt. Der durchschnittliche tägliche Verbrauch von 8 kWh wird folgendermaßen verrechnet: - 4.93 kWh mit dem 1. gestaffelten Tarif (1800/365); - 2.30 kWh mit dem 2. gestaffelten Tarif (840/365); - 0.77 kWh mit dem 3. gestaffelten Tarif (280/365) . 1800 und 840 ist die Obergrenze der ersten beiden Staffelungen, 280 betrifft den Jahresverbrauch mit dem 3. gestaffelten Tarif. RECHNUNGSDETAILS Die Rechnungsdetails im Einzelnen INFORMATIONEN FÜR WERTBERECHNUNG DER ENTGELTE ÜBERSICHT DER VERRECHNETEN BETRÄGE 7 Glossar Vorhandener Posten in der Rechnung Beschreibung Maßeinheit Kilowattstunde (kWh), Einheit für Stromverbrauch. Entspricht dem Verbrauch eines Gerät mit 1 kW Aufnahmeleistung in einer Stunde. Der Verbrauch elektrischer Energie wird in der Stromrechnung in Euro/ kWh angegeben. Der Blindenergie-Verbrauch wird in kVarh ausgedrückt und nach Euro/kVarh berechnet. Spesen für Energie Dieser Posten der Rechnungsdetails enthält die Energiegebühr, gestaffelt nach Verbrauchsmenge für Haushaltskunden am Hauptwohnsitz, und die Fixgebühr. Dieser Posten enthält alle Beträge im Zusammenhang mit denTätigkeiten für Kauf von elektrischer Energie, Energiebilanzierung und Detailhandel durch den Verkäufer für Stromlieferung an den Endkunden. Für Kunden im Rahmen des geschützten Grundversorgungsdienstes, die die Zahlung per Abbuchungsauftrag begleichen und die Rechnung in digitaler Form erhalten, wird im Posten auch die reduzierte Fixgebühr als Rabatt für diese Rechnungsart angeführt. (siehe auch die Beschreibung der Übersichtsrechnung) Spesen für Transport und Verwaltung des Stromzählers Enthält die Beträge fürTransport der elektrischen Energie auf den Verteilernetzen in Italien, die lokale Verteilung und die Leistungen für Messung einschließlich der Verwaltung des Stromzählers. Die Höhe dieser Gebühren wird von der Regulierungsbehörde festgelegt aufgrund von in ganz Italien einheitlichen Grundsätzen, wobei die Kosten für dieseTätigkeiten berücksichtigt werden. In den Rechnungsdetails wird dieser Posten aufgeschlüsselt in: Fixgebühr, Leistungsgebühr sowie verbrauchsabhängige, gestaffelte Energiegebühr. Spesen für Systemkosten In den Rechnungsdetails wird hier zwischen Energiegebühr und Fixgebühr unterschieden. Enthalten sind Beträge für die Deckung der folgenden Kosten fürTätigkeiten allgemeinen Interesses für die Stromsystem, an dem sich alle Endkunden des Stromsystems beteiligen: Sicherheit Atomenergie und territoriale Ausgleichsmaßnahmen; Förderungen für erneuerbare Energie und dergleichen; Deckung derTarifvergünstigungen für den Bahnbereich; Förderung der Forschung des Stromsystems; Deckung des Sicherheit (wird jedoch nicht von den Kunden bezahlt, die Anrecht auf den Sozialbonus haben); Deckung der Förderungen für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch; Integration der kleinen Stromunternehmen und Förderung der Energieeffizienz (siehe auch den Abschnitt über Rechnungsdetails).
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