Abrechnungsmanagement
N-ERGIE Aktiengesellschaft 90338 Nürnberg
78912345
Mustermann GmbH
Musterstr. 1
00000 Musterstadt
Telefon:
0911 802 12345
Telefax:
E-Mail:
Internet:
0911 802 54321
[email protected]
www.n-ergie.de
Nürnberg, 10. März 2015
Ihre Kundendaten
Kundennummer
Kundenkonto
Rechnungsnr.
12345678
1
7891245 (Bitte bei Zahlungen angeben)
9000000000
Ihre Rechnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
für den Abrechnungszeitraum vom 01.02.15 bis 28.02.15 erlauben wir uns für Ihre Energielieferung folgenden Betrag zu berechnen:
Netto
3
5
Lieferstelle: Musterstr. 1, 00000 Musterstadt
STROM EXPERT
3.441,13 €
4
zu zahlender Betrag
19%
MWSt.
Brutto
653,81 €
4.094,94 €
4.094,94 €
Bitte begleichen Sie den Rechnungsbetrag bis 20.03.15. Einzelheiten zur Abrechnung finden Sie in
der nachfolgenden Aufstellung.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Rechnung, dann kommen Sie gern auf uns zu. Wir kümmern uns darum.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre N-ERGIE Aktiengesellschaft
N-ERGIE Aktiengesellschaft • Am Plärrer 43 • 90429 Nürnberg • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Ulrich Maly, Oberbürgermeister
Vorstand: Josef Hasler (Vorsitzender), Martina Paasch, Karl-Heinz Pöverlein, Dr. Thomas Unnerstall
Sitz der Gesellschaft: Nürnberg • Amtsgericht Nürnberg HR B 17412 • Steuernummer 241/116/60308 • Umsatzsteuer -ID-Nr. DE 209536298
Sparkasse Nürnberg, IBAN DE37 7605 0101 0004 4182 03, BIC SSKNDE77XXX
Bayerische Landesbank München, IBAN DE19 7005 0000 0000 0551 62, BIC BYLADEMMXXX
Seite 1
2
Erläuterungen zu Seite 1 Ihrer Rechnung:
1. Bitte geben Sie stets Ihre Kundennummer an, wenn Sie uns anrufen oder schreiben. So können wir Ihre Anfrage schnell und richtig beantworten.
2. Vergessen Sie nicht, bei Zahlung die Nummer Ihres Kundenkontos anzugeben. Bitte haben
Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Zahlung nur mit dieser Nummer reibungslos zuordnen
können.
3. Die Lieferstelle bezeichnet den Ort, an dem die Energie verbraucht wird.
4. Hier ist vermerkt, welches Preismodell der Abrechnung Ihres Verbrauchs zugrunde liegt.
5. Hier ist die Höhe Ihres Rechnungsbetrags angegeben.
Anlage zur Rechnung Nr. 9000000000 vom 10.03.15
Mustermann GmbH, Musterstr. 1, 00000 Musterstadt
1
Hinweise zu Energieeffizienz und Energieeinsparung
Die Themen Energieeinsparung und Energieeffizienz haben für uns hohe Priorität. Mit unserem
Energiemanagement erhalten Sie wertvolle Informationen, wie Sie Energie effizient nutzen können. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von unserem Tochterunternehmen N-ERGIE Effizienz GmbH unter www.n-ergie-effizienz.de. Weitere Informationen zu Energiedienstleistern, Anbietern von Energieeffizienzmaßnahmen und Energieaudits erhalten Sie außerdem auf der Internetseite der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de
Seite 2
Erläuterungen zu Seite 2 Ihrer Rechnung:
1. Mit unserer Energie- und Umweltberatung erhalten Sie jetzt wertvolle Informationen, wie Sie
Energie effizient nutzen können. So sparen Sie nicht nur bares Geld, sondern leisten auch einen Beitrag zum Klimaschutz. Über unser komplettes Energieberatungsangebot informieren
wir Sie gerne auch persönlich und unverbindlich.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie im N-ERGIE Centrum, im Internet unter
www.n-ergie.de oder telefonisch.
Anlage zur Rechnung Nr. 9000000000 vom 10.03.15
Mustermann GmbH, Musterstr. 1, 00000 Musterstadt
Ihre Rechnung vom 01.02.15 bis 28.02.15 im Detail
1
Strom
Lieferstelle: Musterstr. 1, 00000 Musterstadt
2
Zählpunktbezeichnung:
Codenummer des Netzbetreibers:
3
STROM EXPERT
DE000000000000000000000000001XXXX
9900479000006 (MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbH)
Ermittlung der Verbrauchsdaten
4
01.02.15 - 28.02.15
Leistung
Wirkarbeit NT
Wirkarbeit HT
5
6
7
Zählerendnr.
Stand alt Stand neu AA¹
647650
647650
647650
0,00
1.163,30
4.183,51
Vereinbarte Mengen
Vereinbarte Jahresmenge
Überschreitungsgrenze
Unterschreitungsgrenze
0,983
1.221,96
4.351,55
Differenz U.Faktor²
N
N
N
0,983
58,66
168,04
50,0
50,0
50,0
49 kW
2.933 kWh
8.402 kWh
114.926 kWh
137.911 kWh
91.941 kWh
Ermittlung des Rechnungsbetrages
Menge
Preis
Energiepreis
Grundpreis³
Summe Strompreise
11.335 kWh
1
4,54 ct / kWh
255,00 € / 365 Tage
Stromsteuer
Umlage EEG
Summe Steuern, Umlagen
11.335 kWh
11.335 kWh
2,05 ct / kWh
6,17 ct / kWh
Abr.-Tage
Netz Arbeitsentgelt
Netz Leistungsentgelt
Netz Konzessionsabgabe
Netz Uml. KWK-G
Netz Uml. §19 StromNEV
Netz Uml. §17 EnWG Offsh
Netz Uml. §18 AbLaV Ab.
Netz Preis je Abrechnung
Netz Messstellenbetrieb
Netz Messung
Summe Netzentgelte
Gesamtsumme
11.335 kWh
49 kW
11.335 kWh
11.335 kWh
11.335 kWh
11.335 kWh
11.335 kWh
St.
St.
St.
5,51 ct / kWh
25,64 € / kW
0,11 ct / kWh
0,254 ct / kWh
0,237 ct / kWh
-0,051 ct / kWh
0,006 ct / kWh
Betrag
31
31
504,41 €
21,66 €
526,07 €
31
31
232,37 €
699,37 €
931,74 €
Summe Lieferung
8
Menge
31
31
31
31
31
31
31
31
31
31
1.457,81 €
624,56 €
1.256,36 €
12,47 €
28,79 €
26,86 €
-5,78 €
0,68 €
11,75 €
25,73 €
1,90 €
1.983,32 €
3.441,13 €
Seite 3
Erläuterungen zu Seite 3 Ihrer Rechnung:
1. Die detaillierte Aufstellung ist gegliedert nach Energieart (hier Strom) und Lieferstelle.
2. Durch die Zählpunktbezeichnung wird ein Zählpunkt bzw. ein Lieferant eindeutig identifiziert.
Die Codenummer des Netzbetreibers ist die Nummer, die für den zuständigen Netzbetreiber
zentral vergeben wurde. Durch sie ist dieser eindeutig zu identifizieren.
3. Anhand des Strom-Preismodells werden die Rechnungsbeiträge ermittelt.
4. Hier können Sie exakt nachvollziehen, an welchem Zähler welcher Stromverbrauch im Abrechnungszeitraum gemessen wurde.
5. Vereinbarte Mengen:
Bei Unterschreitung der Vertragsmenge von 80% wird die Abnahmemenge mit 5% Aufpreis
auf den Energiepreis verrechnet. Bei Überschreitung der Vertragsmenge über 120% wird die
überschreitende Menge mit 5% Aufpreis auf den Energiepreis verrechnet.
6. Ihre Abrechnung bezieht sich auf den angegebenen Zeitraum. Hat innerhalb dieser Zeit ein
Zählerwechsel oder eine Preisänderung stattgefunden, werden die unterschiedlichen Zeiträume getrennt voneinander aufgeführt sowie der angefallene Stromverbrauch nach alten und
neuen Preisen aufgeteilt. Die Bestandteile des Rechnungsbetrages listen wir nach Kosten für
die reine Energielieferung, Steuern und Umlagen sowie Netzentgelten auf.
7. Zum besseren Verständnis erhalten Sie in diesem Punkt Erläuterungen einzelner relevanter
Kostenpositionen Ihrer Rechnung:
Energiepreis:
Der Energiepreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie.
Grundpreis:
Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten.
Stromsteuer:
Gesetzlich festgelegte Verbrauchssteuer, die vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt wird.
Umlage gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG):
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen gefördert. Sie gleicht den Unterschied zwischen dem Strompreis aus konventionellen und erneuerbaren Energiequellen aus.
Netz Arbeitsentgelt:
Für Netzkunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung gilt ein pauschalisiertes
Arbeitsentgelt. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt.
Netz Konzessionsabgabe:
Konzessionsabgaben stellen Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen
Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen dar. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.
Netz Umlage gemäß § 9 Abs. 7 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) bis 100.000 kWh:
Die KWK-Umlage ist mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) im Jahr 2000 eingeführt worden. Das Gesetz dient der Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit KraftWärme-Kopplung.
Netz Umlage gemäß § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) bis 100.000 kWh:
Die Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ist im Jahr 2012 zum
Ausgleich für Netzentgeltbefreiung stromintensiver Unternehmen eingeführt worden.
Netz Umlage gemäß § 17f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG, OffshoreHaftungsumlage) bis 1.000.000 kWh:
Die Umlage gemäß § 17f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG, Offshore-Haftungsumlage)
ist im Jahr 2013 zur Deckung von Schadensersatzkosten eingeführt worden, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder durch langdauernde Netzunterbrechungen entstehen können.
Netz Umlage gemäß § 18 Abs. 2 Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)
Die Umlage gemäß § 18 Abs. 2 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) ist im Jahr
2013 zur Deckung von Vergütungen für die Bereitstellung und den Abruf von vereinbarten Abschaltleistungen zwischen Übertragungsnetzbetreibern und bestimmten Anbietern eingeführt
worden und wird im Jahr 2014 erstmals erhoben.
Netz Preis je Abrechnung:
Kosten für die netzseitige jährliche Abrechnung für Standardlastprofilkunden. Diese Kosten
werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt.
Netz Messstellenbetrieb:
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie den Betrieb und die Wartung von
Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.
Netz Messung:
Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt.
(Weitere Erläuterungen zu erklärungsbedürftigen Begriffen in Ihrer Rechnung finden Sie im
Glossar auf den Seiten 6 und 7.)
8. Der Nettobetrag (Arbeitspreis und Grundpreis, Steuern und Umlagen, Netzentgelte) ergibt die
Gesamtsumme.
Anlage zur Rechnung Nr. 9000000000 vom 10.03.15
Mustermann GmbH, Musterstr. 1, 00000 Musterstadt
Ihre Rechnung vom 01.02.15 bis 28.02.15 im Detail
Informationen zu den aktuellen Sätzen der Steuern, Abgaben und Umlagen finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de
sowie unter www.netztransparenz.de
Tarifarten
HT= Hauptzeit
NT= Nebenzeit
¹ Art der Ableseart (AA)
N = Netzbetreiber
² Faktor
Zählerbedingter Umrechnungsfaktor zwischen angezeigtem und verrechnetem Wert.
³ Berechnungsgrundlage
Grundpreise, Messpreise, Bereitstellungsbeträge/Pauschalen
Die Ermittlung erfolgt tageweise auf Basis eines Jahres (Jahresbetrag : 365 x Abrechnungstage). Jedes Jahr wird mit
365 Tagen angesetzt.
Seite 4
Anlage zur Rechnung Nr. 9000000000 vom 10.03.15
Mustermann GmbH, Musterstr. 1, 00000 Musterstadt
1
Ihr aktueller Vertrag STROM EXPERT
Vertragsdauer:
Vertragsende:
Kündigungsfrist:
Vertragsende zum Fixtermin (Verlängerung nach Ablauf um 1 Jahr)
31.12.15¹
3 Monate zum Vertragsende
¹Hinweis: Unter Umständen bestehen mittlerweile Folgeverträge
2
Ihr Verbrauch im aktuellen Abrechnungsjahr
Monat
gem. Leistung/h
Wirkbarkeit HT
Wirkbarkeit NT
Summe Lieferung
Januar
57,400 kW
10.953 kWh
3.044 kWh
2.094,27 €
57,400 kW
10.953 kWh
3.044 kWh
2.094,27 €
3
Seite 5
Erläuterungen zu Seite 5 Ihrer Rechnung:
1. Hier sind die Daten zu Ihrem aktuellen Stromvertrag angegeben.
2. Anhand des Vergleichsverbrauchs können Sie Ihren aktuellen Verbrauch mit den Vormonaten
vergleichen.
3. Mit der sog. Stromkennzeichnung setzen die Energieversorger §42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) um, das am 13. Juli 2005 in Kraft getreten ist. Hieraus können Sie erkennen,
welche Energiequellen welchen Anteil am N-ERGIE-Strom haben. Für einen Vergleich sind
die bundesdeutschen Durchschnittswerte mit angegeben.
Anlage zur Rechnung Nr. 9000000000 vom 10.03.15
Mustermann GmbH, Musterstr. 1, 00000 Musterstadt
Begriffserklärungen (Glossar)
Abschlagszahlungen
Die Abschlagszahlungen sind Teilzahlungen bzw. Anzahlungen auf bereits geleistete Energielieferungen und werden
mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden
Energieverbrauch.
Codenummer des Netzbetreibers
Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation
des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
Energiepreis
Der Energiepreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte
Kilowattstunde (kWh) Energie.
Grundpreis
Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten.
HT
Der in der Regel tagsüber geltende Arbeitspreis in ct/kWh
(Hochtarif). Die genauen Zeiten in denen der HTArbeitspreis gilt ergeben sich aus dem jeweils gültigen
Preisblatt.
Konzessionsabgabe
Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher
wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des
Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in
Rechnung gestellt.
Kundenkonto
Unter dem Kundenkonto sind die Stammdaten des Kunden,
die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge
bezogen auf diese Lieferstelle erfasst.
Lieferstelle
Ort, an dem die Gas-, Strom-, Wasser- bzw. Fernwärmelieferung erbracht wird.
Messdienstleistung
Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung
der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber
bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt.
Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie
den Betrieb und die Wartung von Zählern. Diese Kosten
werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in
Rechnung gestellt.
Netzentgelt
Das für die Verbrauchsstelle an den jeweiligen Netzbetreiber
zu zahlende Entgelt.
Seite 6
Anlage zur Rechnung Nr. 9000000000 vom 10.03.15
Mustermann GmbH, Musterstr. 1, 00000 Musterstadt
NT
Der in der Regel nachts geltende Arbeitspreis in ct/kWh
(Niedertarif). Die genauen Zeiten in denen der NTArbeitspreis gilt ergeben sich aus dem jeweils gültigen
Preisblatt.
Stromkennzeichnung (Energiemix)
Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen.
Verbrauch
Der Energieverbrauch für den jeweiligen Abrechnungszeitraum wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen. Der Verbrauch von Strom kann tageszeitabhängig erfasst werden
(z.B. Hochtarif-/Niedertarifzeit). Für Wasser wird der Verbrauch in Kubikmeter (m³) und für Fernwärme in Megawattstunden (MWh) gemessen.
Wandlerfaktor der Messeinrichtung
Messwandler reduzieren hohe Ströme bzw. Spannungen.
Mit dem Wandlerfaktor ist die entsprechende Messgröße
(z.B. Verbrauch, Leistung) zu multiplizieren.
Zählpunkt / Zählpunktbezeichnung
Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig. Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und
dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden
können.
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