Abrechnungsmanagement N-ERGIE Aktiengesellschaft 90338 Nürnberg 78912345 Mustermann GmbH Musterstr. 1 00000 Musterstadt Telefon: 0911 802 12345 Telefax: E-Mail: Internet: 0911 802 54321 [email protected] www.n-ergie.de Nürnberg, 10. März 2015 Ihre Kundendaten Kundennummer Kundenkonto Rechnungsnr. 12345678 1 7891245 (Bitte bei Zahlungen angeben) 9000000000 Ihre Rechnung Sehr geehrte Damen und Herren, für den Abrechnungszeitraum vom 01.02.15 bis 28.02.15 erlauben wir uns für Ihre Energielieferung folgenden Betrag zu berechnen: Netto 3 5 Lieferstelle: Musterstr. 1, 00000 Musterstadt STROM EXPERT 3.441,13 € 4 zu zahlender Betrag 19% MWSt. Brutto 653,81 € 4.094,94 € 4.094,94 € Bitte begleichen Sie den Rechnungsbetrag bis 20.03.15. Einzelheiten zur Abrechnung finden Sie in der nachfolgenden Aufstellung. Haben Sie Fragen zu Ihrer Rechnung, dann kommen Sie gern auf uns zu. Wir kümmern uns darum. Mit freundlichen Grüßen Ihre N-ERGIE Aktiengesellschaft N-ERGIE Aktiengesellschaft • Am Plärrer 43 • 90429 Nürnberg • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Ulrich Maly, Oberbürgermeister Vorstand: Josef Hasler (Vorsitzender), Martina Paasch, Karl-Heinz Pöverlein, Dr. Thomas Unnerstall Sitz der Gesellschaft: Nürnberg • Amtsgericht Nürnberg HR B 17412 • Steuernummer 241/116/60308 • Umsatzsteuer -ID-Nr. DE 209536298 Sparkasse Nürnberg, IBAN DE37 7605 0101 0004 4182 03, BIC SSKNDE77XXX Bayerische Landesbank München, IBAN DE19 7005 0000 0000 0551 62, BIC BYLADEMMXXX Seite 1 2 Erläuterungen zu Seite 1 Ihrer Rechnung: 1. Bitte geben Sie stets Ihre Kundennummer an, wenn Sie uns anrufen oder schreiben. So können wir Ihre Anfrage schnell und richtig beantworten. 2. Vergessen Sie nicht, bei Zahlung die Nummer Ihres Kundenkontos anzugeben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Zahlung nur mit dieser Nummer reibungslos zuordnen können. 3. Die Lieferstelle bezeichnet den Ort, an dem die Energie verbraucht wird. 4. Hier ist vermerkt, welches Preismodell der Abrechnung Ihres Verbrauchs zugrunde liegt. 5. Hier ist die Höhe Ihres Rechnungsbetrags angegeben. Anlage zur Rechnung Nr. 9000000000 vom 10.03.15 Mustermann GmbH, Musterstr. 1, 00000 Musterstadt 1 Hinweise zu Energieeffizienz und Energieeinsparung Die Themen Energieeinsparung und Energieeffizienz haben für uns hohe Priorität. Mit unserem Energiemanagement erhalten Sie wertvolle Informationen, wie Sie Energie effizient nutzen können. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von unserem Tochterunternehmen N-ERGIE Effizienz GmbH unter www.n-ergie-effizienz.de. Weitere Informationen zu Energiedienstleistern, Anbietern von Energieeffizienzmaßnahmen und Energieaudits erhalten Sie außerdem auf der Internetseite der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de Seite 2 Erläuterungen zu Seite 2 Ihrer Rechnung: 1. Mit unserer Energie- und Umweltberatung erhalten Sie jetzt wertvolle Informationen, wie Sie Energie effizient nutzen können. So sparen Sie nicht nur bares Geld, sondern leisten auch einen Beitrag zum Klimaschutz. Über unser komplettes Energieberatungsangebot informieren wir Sie gerne auch persönlich und unverbindlich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im N-ERGIE Centrum, im Internet unter www.n-ergie.de oder telefonisch. Anlage zur Rechnung Nr. 9000000000 vom 10.03.15 Mustermann GmbH, Musterstr. 1, 00000 Musterstadt Ihre Rechnung vom 01.02.15 bis 28.02.15 im Detail 1 Strom Lieferstelle: Musterstr. 1, 00000 Musterstadt 2 Zählpunktbezeichnung: Codenummer des Netzbetreibers: 3 STROM EXPERT DE000000000000000000000000001XXXX 9900479000006 (MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbH) Ermittlung der Verbrauchsdaten 4 01.02.15 - 28.02.15 Leistung Wirkarbeit NT Wirkarbeit HT 5 6 7 Zählerendnr. Stand alt Stand neu AA¹ 647650 647650 647650 0,00 1.163,30 4.183,51 Vereinbarte Mengen Vereinbarte Jahresmenge Überschreitungsgrenze Unterschreitungsgrenze 0,983 1.221,96 4.351,55 Differenz U.Faktor² N N N 0,983 58,66 168,04 50,0 50,0 50,0 49 kW 2.933 kWh 8.402 kWh 114.926 kWh 137.911 kWh 91.941 kWh Ermittlung des Rechnungsbetrages Menge Preis Energiepreis Grundpreis³ Summe Strompreise 11.335 kWh 1 4,54 ct / kWh 255,00 € / 365 Tage Stromsteuer Umlage EEG Summe Steuern, Umlagen 11.335 kWh 11.335 kWh 2,05 ct / kWh 6,17 ct / kWh Abr.-Tage Netz Arbeitsentgelt Netz Leistungsentgelt Netz Konzessionsabgabe Netz Uml. KWK-G Netz Uml. §19 StromNEV Netz Uml. §17 EnWG Offsh Netz Uml. §18 AbLaV Ab. Netz Preis je Abrechnung Netz Messstellenbetrieb Netz Messung Summe Netzentgelte Gesamtsumme 11.335 kWh 49 kW 11.335 kWh 11.335 kWh 11.335 kWh 11.335 kWh 11.335 kWh St. St. St. 5,51 ct / kWh 25,64 € / kW 0,11 ct / kWh 0,254 ct / kWh 0,237 ct / kWh -0,051 ct / kWh 0,006 ct / kWh Betrag 31 31 504,41 € 21,66 € 526,07 € 31 31 232,37 € 699,37 € 931,74 € Summe Lieferung 8 Menge 31 31 31 31 31 31 31 31 31 31 1.457,81 € 624,56 € 1.256,36 € 12,47 € 28,79 € 26,86 € -5,78 € 0,68 € 11,75 € 25,73 € 1,90 € 1.983,32 € 3.441,13 € Seite 3 Erläuterungen zu Seite 3 Ihrer Rechnung: 1. Die detaillierte Aufstellung ist gegliedert nach Energieart (hier Strom) und Lieferstelle. 2. Durch die Zählpunktbezeichnung wird ein Zählpunkt bzw. ein Lieferant eindeutig identifiziert. Die Codenummer des Netzbetreibers ist die Nummer, die für den zuständigen Netzbetreiber zentral vergeben wurde. Durch sie ist dieser eindeutig zu identifizieren. 3. Anhand des Strom-Preismodells werden die Rechnungsbeiträge ermittelt. 4. Hier können Sie exakt nachvollziehen, an welchem Zähler welcher Stromverbrauch im Abrechnungszeitraum gemessen wurde. 5. Vereinbarte Mengen: Bei Unterschreitung der Vertragsmenge von 80% wird die Abnahmemenge mit 5% Aufpreis auf den Energiepreis verrechnet. Bei Überschreitung der Vertragsmenge über 120% wird die überschreitende Menge mit 5% Aufpreis auf den Energiepreis verrechnet. 6. Ihre Abrechnung bezieht sich auf den angegebenen Zeitraum. Hat innerhalb dieser Zeit ein Zählerwechsel oder eine Preisänderung stattgefunden, werden die unterschiedlichen Zeiträume getrennt voneinander aufgeführt sowie der angefallene Stromverbrauch nach alten und neuen Preisen aufgeteilt. Die Bestandteile des Rechnungsbetrages listen wir nach Kosten für die reine Energielieferung, Steuern und Umlagen sowie Netzentgelten auf. 7. Zum besseren Verständnis erhalten Sie in diesem Punkt Erläuterungen einzelner relevanter Kostenpositionen Ihrer Rechnung: Energiepreis: Der Energiepreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie. Grundpreis: Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten. Stromsteuer: Gesetzlich festgelegte Verbrauchssteuer, die vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt wird. Umlage gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen gefördert. Sie gleicht den Unterschied zwischen dem Strompreis aus konventionellen und erneuerbaren Energiequellen aus. Netz Arbeitsentgelt: Für Netzkunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung gilt ein pauschalisiertes Arbeitsentgelt. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt. Netz Konzessionsabgabe: Konzessionsabgaben stellen Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen dar. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt. Netz Umlage gemäß § 9 Abs. 7 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) bis 100.000 kWh: Die KWK-Umlage ist mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) im Jahr 2000 eingeführt worden. Das Gesetz dient der Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit KraftWärme-Kopplung. Netz Umlage gemäß § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) bis 100.000 kWh: Die Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ist im Jahr 2012 zum Ausgleich für Netzentgeltbefreiung stromintensiver Unternehmen eingeführt worden. Netz Umlage gemäß § 17f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG, OffshoreHaftungsumlage) bis 1.000.000 kWh: Die Umlage gemäß § 17f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG, Offshore-Haftungsumlage) ist im Jahr 2013 zur Deckung von Schadensersatzkosten eingeführt worden, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder durch langdauernde Netzunterbrechungen entstehen können. Netz Umlage gemäß § 18 Abs. 2 Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) Die Umlage gemäß § 18 Abs. 2 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) ist im Jahr 2013 zur Deckung von Vergütungen für die Bereitstellung und den Abruf von vereinbarten Abschaltleistungen zwischen Übertragungsnetzbetreibern und bestimmten Anbietern eingeführt worden und wird im Jahr 2014 erstmals erhoben. Netz Preis je Abrechnung: Kosten für die netzseitige jährliche Abrechnung für Standardlastprofilkunden. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt. Netz Messstellenbetrieb: Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie den Betrieb und die Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt. Netz Messung: Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt. (Weitere Erläuterungen zu erklärungsbedürftigen Begriffen in Ihrer Rechnung finden Sie im Glossar auf den Seiten 6 und 7.) 8. Der Nettobetrag (Arbeitspreis und Grundpreis, Steuern und Umlagen, Netzentgelte) ergibt die Gesamtsumme. Anlage zur Rechnung Nr. 9000000000 vom 10.03.15 Mustermann GmbH, Musterstr. 1, 00000 Musterstadt Ihre Rechnung vom 01.02.15 bis 28.02.15 im Detail Informationen zu den aktuellen Sätzen der Steuern, Abgaben und Umlagen finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de sowie unter www.netztransparenz.de Tarifarten HT= Hauptzeit NT= Nebenzeit ¹ Art der Ableseart (AA) N = Netzbetreiber ² Faktor Zählerbedingter Umrechnungsfaktor zwischen angezeigtem und verrechnetem Wert. ³ Berechnungsgrundlage Grundpreise, Messpreise, Bereitstellungsbeträge/Pauschalen Die Ermittlung erfolgt tageweise auf Basis eines Jahres (Jahresbetrag : 365 x Abrechnungstage). Jedes Jahr wird mit 365 Tagen angesetzt. Seite 4 Anlage zur Rechnung Nr. 9000000000 vom 10.03.15 Mustermann GmbH, Musterstr. 1, 00000 Musterstadt 1 Ihr aktueller Vertrag STROM EXPERT Vertragsdauer: Vertragsende: Kündigungsfrist: Vertragsende zum Fixtermin (Verlängerung nach Ablauf um 1 Jahr) 31.12.15¹ 3 Monate zum Vertragsende ¹Hinweis: Unter Umständen bestehen mittlerweile Folgeverträge 2 Ihr Verbrauch im aktuellen Abrechnungsjahr Monat gem. Leistung/h Wirkbarkeit HT Wirkbarkeit NT Summe Lieferung Januar 57,400 kW 10.953 kWh 3.044 kWh 2.094,27 € 57,400 kW 10.953 kWh 3.044 kWh 2.094,27 € 3 Seite 5 Erläuterungen zu Seite 5 Ihrer Rechnung: 1. Hier sind die Daten zu Ihrem aktuellen Stromvertrag angegeben. 2. Anhand des Vergleichsverbrauchs können Sie Ihren aktuellen Verbrauch mit den Vormonaten vergleichen. 3. Mit der sog. Stromkennzeichnung setzen die Energieversorger §42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) um, das am 13. Juli 2005 in Kraft getreten ist. Hieraus können Sie erkennen, welche Energiequellen welchen Anteil am N-ERGIE-Strom haben. Für einen Vergleich sind die bundesdeutschen Durchschnittswerte mit angegeben. Anlage zur Rechnung Nr. 9000000000 vom 10.03.15 Mustermann GmbH, Musterstr. 1, 00000 Musterstadt Begriffserklärungen (Glossar) Abschlagszahlungen Die Abschlagszahlungen sind Teilzahlungen bzw. Anzahlungen auf bereits geleistete Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch. Codenummer des Netzbetreibers Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist. Energiepreis Der Energiepreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie. Grundpreis Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten. HT Der in der Regel tagsüber geltende Arbeitspreis in ct/kWh (Hochtarif). Die genauen Zeiten in denen der HTArbeitspreis gilt ergeben sich aus dem jeweils gültigen Preisblatt. Konzessionsabgabe Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt. Kundenkonto Unter dem Kundenkonto sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf diese Lieferstelle erfasst. Lieferstelle Ort, an dem die Gas-, Strom-, Wasser- bzw. Fernwärmelieferung erbracht wird. Messdienstleistung Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt. Messstellenbetrieb Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie den Betrieb und die Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt. Netzentgelt Das für die Verbrauchsstelle an den jeweiligen Netzbetreiber zu zahlende Entgelt. Seite 6 Anlage zur Rechnung Nr. 9000000000 vom 10.03.15 Mustermann GmbH, Musterstr. 1, 00000 Musterstadt NT Der in der Regel nachts geltende Arbeitspreis in ct/kWh (Niedertarif). Die genauen Zeiten in denen der NTArbeitspreis gilt ergeben sich aus dem jeweils gültigen Preisblatt. Stromkennzeichnung (Energiemix) Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen. Verbrauch Der Energieverbrauch für den jeweiligen Abrechnungszeitraum wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen. Der Verbrauch von Strom kann tageszeitabhängig erfasst werden (z.B. Hochtarif-/Niedertarifzeit). Für Wasser wird der Verbrauch in Kubikmeter (m³) und für Fernwärme in Megawattstunden (MWh) gemessen. Wandlerfaktor der Messeinrichtung Messwandler reduzieren hohe Ströme bzw. Spannungen. Mit dem Wandlerfaktor ist die entsprechende Messgröße (z.B. Verbrauch, Leistung) zu multiplizieren. Zählpunkt / Zählpunktbezeichnung Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig. Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können. Seite 7
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