ZULASSUNGSPRÜFUNG Universitätslehrgang PRE

ZULASSUNGSPRÜFUNG
Universitätslehrgang
PRE-COLLEGE Gesang
Ziel und Strategie: Ziel des Lehrganges ist es, im Sinne der Begabtenfindung und
Begabtenförderung talentierte Jugendliche frühzeitig zu erfassen und sie sowohl im Zentralen
Künstlerischen Fach als auch in einem breiten musikalischen Umfeld bestmöglich zu fördern und sie
auf eine spätere künstlerische Laufbahn hinzuführen.
Neben der Ausbildung von Hochbegabungen sollen besondere Begabungsanlagen z.B. für
Improvisation, Komposition etc. verstärkt beachtet werden und durch die Vermittlung der Inhalte aus
dem Lehrangebot eine wesentliche Förderung erhalten.
Eintritt und Eintrittsalter: Voraussetzung für den Eintritt ist der Nachweis der Begabung und das
Bestehen einer Zulassungsprüfung.
Der Eintritt in den Universitätslehrgang „Pre-College Salzburg“ Gesang ist frühestens mit dem
erreichten 16.Lebensjahr möglich.
Studiendauer bzw. Verweildauer: Die Verweildauer im „Pre-College Salzburg“ Gesang beträgt
2 bzw. 4 Semester, in Ausnahmefällen 6 Semester. Die Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen
Zustimmung der Prüfungskommission sowie der Genehmigung durch das Rektorat, der Abschluss
muss jedenfalls spätestens mit Vollendung des 22. Lebensjahres erfolgen.
Zusammensetzung der Zulassungsprüfungskommission:
Die Zulassungsprüfung ist als kommissionelle Prüfung abzuhalten.
Die Prüfungskommission besteht aus Lehrenden des Universitätslehrganges „Pre-College Salzburg“
und Lehrenden der jeweiligen ordentlichen Studien.
Zulassungsprüfung: Bei der Zulassungsprüfung sind entsprechende gesangliche Fertigkeiten
durch das Vorsingen mehrerer Stücke verschiedener Stilepochen, sowie allgemein-musikalische
Fähigkeiten: praktischer Hörtest, Beantwortung musikkundlicher Fragen, nachzuweisen.
Anforderungen für den praktischen Teil – Vorsingen – Gesang:
Auswendiger Vortrag von vier Liedern bzw. Arien aus zwei verschiedenen Stilepochen.
Erster Teil: Die Kandidatin/der Kandidat singt ein selbstgewähltes und eventuell ein von der
Kommission ausgesuchtes Stück vor.
Zweiter Teil: Für die Kandidatinnen/die Kandidaten, die den ersten Teil bestanden haben, folgt der
zweite Teil des Vorsingens.
Doppelanmeldungen: Pre-College Gesang und Bachelor-Gesang sind nicht möglich!
Besonders begabte Bewerber/Bewerberinnen für den Universitätslehrgang Pre-College Gesang
können nach bestandener ZL-Prüfung jedoch zusätzlich durch die Kommission zur Bachelorprüfung
zugelassen werden.
Version vom 4.2.16 /ca/ko/hof
3 Seiten
Anforderungen für den theoretischen Teil – allgemein-musikalische Fähigkeiten
Der theoretische Teil der Zulassungsprüfung besteht aus einem praktischen Hörtest und der
Beantwortung musikkundlicher Fragen.
Die künstlerische Eignung sowie die allgemein-musikalische Eignung werden durch die
Zulassungsprüfungskommission festgestellt. Für eine positive Beurteilung sind jeweils mindestens
13 von 25 Punkten erforderlich.
Beide Beurteilungen fließen in die Gesamtbeurteilung ein, wobei der theoretische Teil mit 25%
gewichtet wird.
Kosten/Lehrgangsbeitrag:
Pro Semester ist für die Teilnahme am Universitätslehrgang „Pre-College Salzburg“ ein
Lehrgangsbeitrag von Euro 500,-- sowie der ÖH-Beitrag zu entrichten.
Nächste Zulassungsprüfung:
27.6./28.6.2016
Informationen über Beginn, Raum und Prüfungsort entnehmen Sie
bitte dem „Begleitbrief zur Zulassungsprüfung Pre-College Gesang“
Die online-Anmeldung zur Zulassungsprüfung ist vom 1.2. – 30.4.2016 unter folgendem link
durchzuführen: http://www.uni-mozarteum.at/de/studium/zulassung.php , Pre-College Salzburg.
Anfragen zur Zulassungsprüfung richten Sie bitte an das Studien- und Prüfungsmanagement der
Universität "Mozarteum", Mirabellplatz 1, A-5020 Salzburg, Tel.: (0662) 6198 Durchwahl 3322, an das
Department für Gesang, Tel.: (0662) 6128 Durchwahl 3124 oder an das Institut Pre-College Salzburg,
Tel.: (0662) 6198 Durchwahl 3128;
Version vom 4.2.16 /ca/ko/hof
3 Seiten
ZUASSUNGSPRÜFUNG
für den Universitätslehrgang PRE-COLLEGE GESANG
Schwarzstraße 24+26 5020 Salzburg
27. Juni 2016: 1. und 2. DG Vorsingen
28. Juni 2016: Theoretischer Teil - allgemein-musikalische Fähigkeiten
ANMELDUNG am 27.06.2016 Foyer Schwarzstraße 26
Der Informationsstand ist ab 8:30 Uhr geöffnet: Anmeldung spätestens 1 Stunde vor dem
Vorsingen! Dort erfolgt auch die Zuteilung der Begleiter und der Räume für ein kurzes Einsingen.
Den Zeitpunkt Ihres Auftretens entnehmen Sie bitte der Namensliste, die spätestens am Vortag
veröffentlicht wird. Die Reihung erfolgt nicht alphabetisch, sondern nach Jahrgängen: die Jüngsten
singen zuerst. Die Liste wird in der Schwarzstraße 26 ausgehängt.
27. Juni: Vorsingen 1.und 2. Durchgang
1. Teil – Vorsingen: 27. Juni ab 10:00 Uhr Schwarzstraße 24/Raum 1006
Die Ergebnisse für den 1. Durchgang werden in der Schwarzstraße 26 beim Infostand
ausgehängt.
2. Teil – Vorsingen:
für die Kandidaten/Kandidatinnen, die den 1.Teil des Vorsingens bestanden haben, folgt der
2. Durchgang des Vorsingens.
28. Juni: Theoretischer Teil – allgemein-musikalische Fähigkeiten
Die bestgereihten Studienplatzbewerber/innen für den Universitätslehrgang Pre-College Gesang
werden dem Rektorat vom Prüfungssenat zur Aufnahme vorgeschlagen, erst danach werden die
Ergebnisse per Aushang veröffentlicht bzw. die Studenten/innen schriftlich vom Studien- und
Prüfungsmanagement verständigt.
Die Vorsitzende des Prüfungssenats:
Univ.Prof. KS Elisabeth Wilke
Version vom 4.2.16 /ca/ko/hof
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